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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1056010.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
15.03.16, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 21:08

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-A-02410-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Ratsversammlung Termin Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Behindertenbeirat Betreff Städtische Förderung von Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohnungen Beschlussvorschlag: Die Stadtverwaltung erarbeitet bis zum Ende des III. Quartals 2016 ein Konzept, um ab 2017 über separat im städtischen Haushalt eingestellte Mittel bauliche Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohnungen ausreichen zu können. Davon sollen Menschen mit Behinderungen und Senioren mit geringem Einkommen partizipieren, die aufgrund fehlender Pflegestufe keine Zuschüsse von den Pflegekassen erhalten. Durch Verhandlungen wird eine Beteiligung der Vermieter angestrebt. Die Einzelmaßnahmen sollen einem Gremium unter Beteiligung des Behindertenbeirates und der Beratungsstelle Wohnen und Soziales des Sozialamtes bei der Planung und Begleitung der Maßnahme zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Maßnahmen dürfen sich nicht auf den Mietpreis niederschlagen. Es ist zu kontrollieren, ob die bewilligten Einzelmaßnahmen barrierefrei ausgeführt wurden. Sachverhalt: Die Erfahrungen aus dem Programm der 90er Jahre waren durchweg positiv und wirken teilweise noch bis heute nach z. B. der Anbau von Rampen und Hubliften bzw. die Herstellung von Schwellenlosigkeit oder Türverbreiterungen. Die Stadt sichert durch die Beteiligung von Sachverständigen die zweckentsprechende Verwendung der einzustellenden Mittel.