Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040661.pdf
Größe
386 kB
Erstellt
31.08.15, 12:00
Aktualisiert
11.05.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01799
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
20.04.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Ergebnis der Prüfung über die Zusammenlegung der Gesellschaften bzw.
Geschäftsführungen der LESG mbH und der LEVG mbH
Das Prüfergebnis zur Zusammenlegung der Gesellschaften oder der Geschäftsführungen der
LESGmbH und der LEVGmbH wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die LEVG ist in ihrer Bestandsdauer begrenzt (bis 2020, maximal 2025), die LESG nicht. Es ist
daher zu hinterfragen, ob die LEVG, deren Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit endet, mit einer
dauerhaften Gesellschaft der Stadt Leipzig fusioniert werden sollte, da so etwas selten ohne
Reibungsverluste und ohne Transaktionskosten umzusetzen ist. Derzeit sind beide Gesellschaften
mit sehr wichtigen Aufgaben für die Stadt beschäftigt und voll ausgelastet. Die LESG baut Schulen,
Kindertagesstätten und Asylunterkünfte als Investorin und Dienstleisterin - neben dem bisherigen
Geschäft. Die LEVG baut das Stadtarchiv und soll eine leerstehende Messehalle als Asylunterkunft
herrichten. Daneben betreibt sie derzeit das Vermarktungsgeschäft, das aber gerade wesentlich
intensiver läuft als die Jahre davor. Die Bewirtschaftung des Bestandes und die notwendige
Neuerschließung sind auch noch zu bewältigen. Beide Gesellschaften sollten nicht durch
Umstrukturierungen noch weiter belastet werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu betrachten,
dass beide Gesellschaften wichtige Beiträge zur Bewältigung der Flüchtlingsthematik übernommen
haben.
Zumal dadurch keine wirklichen finanziellen Vorteile erreicht werden können, da die
Geschäftsführung der LEVG nur im Nebenamt wahrgenommen wird. Der Wegfall einer
eigenständigen Geschäftsführung würde somit nur zu einer geringen Einsparung führen.
Die LEVG bedient sich für ihre operativen Aufgaben eines externen Geschäftsbesorgers. Aufgrund
der derzeitigen und auf absehbare Zeit anhaltenden Auslastung beider Gesellschaften kann die
Arbeit des Geschäftsbesorgers nur bei Einstellung zusätzlichen Personals in erheblichen Umfang
(mindestens 6 Vollzeitstellen) von eigenen Mitarbeitern übernommen werden, so dass auch hier nur
geringe Einsparungen zu erwarten sind, zumal ein erheblicher Know-How-Verlust zu befürchten ist.
Darüber hinaus ist bei einer Fusion und somit einer Übertragung der Grundstücke mit dem Anfall
von Grunderwerbssteuer und/oder (je nach Modell, siehe Bericht der BBVL) dem Wegfall der
erheblichen Verlustvorträge (von über 120 Mio Euro) bei der LEVG zu rechnen.
2018 sind bei der LEVG die oben genannten Hochbaumaßnahmen beendet. Des Weiteren ist klar
zu erkennen, wie viel zu vermarktende Fläche noch vorhanden ist und ob es sich dabei
ausschließlich um für das Life Science-Cluster reservierte Flächen handelt. Bei der LESG dürfte zu
diesem Zeitpunkt die Situation nicht mehr so angespannt sein, da Lindenauer Hafen, Schönauer
Viertel, Kitaneubau und hoffentlich auch die Situation beim Thema Asyl einen zufrieden stellenden
Stand erreicht haben werden. Darüber hinaus werden beide Geschäftsführer altershalber 2018/19
ausscheiden, sodass dies der geeignete Zeitpunkt ist, um Umstrukturierungen vorzunehmen. Bis
dahin ist auch bei beiden Gesellschaften nicht mit finanziellen Problemen zu rechnen.
Weitere Informationen können dem Projektbericht der bbvl "Prüfaufträge Ratsbeschluss DS-131-NF002“ für die Gesellschaften LESG und LEVG entnommen werden, der als Anlage beigefügt ist.
Dabei ist anzumerken, dass das Aufgabenfeld Vermarktung städtischer Flächen durch die LESG
nach Auftrag und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch die Stadt Leipzig sich nur auf Teilbereiche
beziehen kann. Grundsätzlich liegt diese Aufgabe direkt bei der Kommune.
Anlagen:
Projektbericht der bbvl
Projektbericht
PRÜFUNGSAUFTRÄGE RATSBESCHLUSS DS‐131‐NF‐002 FÜR DIE GE‐
SELLSCHAFTEN LESG UND LEVG
bbvl
Inhaltsverzeichnis
1
2
Ausgangssituation ............................................................................................................... 3
Aktuelle Situation und zukünftige Entwicklung .................................................................. 3
2.1
LESG ‐ Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von
Baugebieten mbH ................................................................................................................ 3
2.1.1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft ................................................................................. 4
2.1.2 Perspektivische Entwicklung der Gesellschaft .................................................................... 5
2.2
LEVG – Leipziger Entwicklungs‐ und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks‐KG, LEVG GmbH ............................................................................................. 6
2.2.1 Allgemeine Angaben zur LEVG GmbH ................................................................................. 7
2.2.2 Allgemeine Angaben zur LEVG GmbH & Co. KG .................................................................. 7
2.2.3 Perspektivische Entwicklung der Gesellschaft .................................................................... 8
3
Mögliche Zukunftsszenarien für LESG und LEVG .............................................................. 10
3.1
Ausbau der Geschäftsfelder "Stadtentwicklung" und "Investition in die soziale
Infrastruktur" der LESG ..................................................................................................... 10
3.1.1 Ausbau des Geschäftsfeldes Stadtentwicklung ................................................................. 10
3.1.2 Ausbau des Geschäftsfeldes Investition in die soziale Infrastruktur ................................ 11
3.2
3.3
3.4
Beendigung des Geschäftsmodells LEVG nach Auslaufen des Entwicklungszeitraums .... 11
Gemeinsame Geschäftsführung LESG/LEVG ..................................................................... 12
Fusion LESG mit LEVG ........................................................................................................ 12
3.4.1 Bewertungsebenen ........................................................................................................... 14
4
Empfehlung weiteres Vorgehen ........................................................................................ 16
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
Seite 2
1
Ausgangssituation
Im Zuge der Bestellung des neuen Geschäftsführers der Saatzucht Plaußig hat der Stadtrat
der Stadt Leipzig mögliche Strukturveränderungen bezüglich der Unternehmen Saatzucht
Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH, Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG, LGH Service
GmbH (LGH), Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von
Baugebieten mbH (LESG), Leipziger Entwicklungs‐ u. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks‐KG und Leipziger Entwicklungs‐ und Vermarktungs GmbH (LEVG) diskutiert. Im
Ergebnis erging ein Prüfauftrag (Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002) des Stadtrates an die Stadt‐
verwaltung der Stadt Leipzig. Hinsichtlich der beiden Unternehmen LESG und LEVG enthielt
der Ratsbeschluss folgenden Auftrag:
▪
ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Zusammenlegung von Geschäftsfüh‐
rungen und/oder der Gesellschaften SPG und Leipziger Gewerbehof GmbH & Co. KG
(LGH) sowie LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sa‐
nierung von Baugebieten mbH (LESG) und LEVG Leipziger Entwicklungs‐ und Vermark‐
tungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks‐KG (LEVG) zu nachhaltigen (finanz‐) wirt‐
schaftlichen Vorteilen führt.
Das vorliegende Gutachten betrachtet im Folgenden die aktuelle Situation der Unternehmen
LESG und LEVG sowie deren zukünftige Entwicklung. Daran anschließend erfolgt die Analyse
und Bewertung möglicher Zukunftsszenarien für die Unternehmen und deren Auswirkung
auf den Prüfauftrag des Stadtrates. Im Ergebnis des Gutachtens erfolgt eine Empfehlung für
das weitere Vorgehen bzw. eine Auswertung des Prüfauftrages.
2
Aktuelle Situation und zukünftige Entwicklung
2.1 LESG ‐ Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanie‐
rung von Baugebieten mbH
Die LESG GmbH ist eine Entwicklungsgesellschaft für Leipzig und wurde 1997 durch Um‐
wandlung der Grundbesitzgesellschaft Leipzig Nordost mbH gebildet. Sie ist für die Stadt‐
verwaltung, im Speziellen für das Dezernat VI, ein Instrument zur Stadtentwicklung. Bisher
hat die Gesellschaft an der Realisierung zahlreicher Investitionen mitgewirkt, beispielsweise
beim Bau der Zwickauer Straße, dem Neubau des Stadtgeschichtlichen Museums sowie der
Baufeldfreimachung und Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen im Industriepark Nord
(BMW). Weiterhin hat sie im Zuge von Stadtentwicklungsmaßnahmen das Schönauer Viertel
und die Thomas‐Müntzer‐Siedlung erschlossen und zu beliebten Eigenheimstandorten ent‐
wickelt.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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Ebenfalls ist die Gesellschaft in die Entwicklung der sozialen Infrastruktur, aufgrund des ra‐
santen Einwohnerwachstums der Stadt Leipzig sowie dem verstärkten Zustrom von Asylbe‐
werbern, eingebunden. Dem Bau der Kindertagesstätte in Knauthain im Jahr 2013 sollen im
Jahr 2015 der weitere Bau von bis zu zwei Kindertagesstätten, einer Förderschule und bis zu
zwei Asylbewerberheimen folgen.
Des Weiteren vermarktet die LESG für die Stadt Leipzig das Areal am Lindenauer Hafen.
2.1.1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft
Rechtsform:
GmbH
Gesellschafter:
Stadt Leipzig (100 %)
Geschäftsführer:
Ralf‐Dieter Claus
Organe:
Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat (Vorsitz: Bürgermeisterin Dorothee Dubrau)
Mitarbeiter:
17 Stellen (Stand: 30.06.2015)
Der Zweck der Gesellschaft ist der Besitz, der Erwerb, die Veräußerung, der Tausch, die Ver‐
waltung, die Erschließung und die Entwicklung von Grundstücken im Gebiet der Stadt
Leipzig. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen, u. a. aufgrund städtebau‐
licher Verträge, auf dem Gebiet des allgemeinen sowie des besonderen Städtebaurechts und
errichtet Erschließungsanlagen sowie sonstige bauliche Anlagen in Leipzig.
Die Gesellschaft erwirtschaftet in letzten Jahren positive Jahresergebnisse, die zum Teil deut‐
lich über den geplanten Erwartungen lagen. Bisher erfolgte jährlich eine Ausschüttung des
Jahresergebnisses an die Stadt Leipzig. Für das Jahr 2014 plant der Aufsichtsrat eine Ver‐
rechnung des Jahresergebnisses mit dem Eigenkapital.
Mit der Stadt Leipzig besteht seit Jahren ein "Grundvertrag", der die Erbringung von stadt‐
planerischen Leistungen für die Stadt Leipzig abdeckt. Das Volumen dieses Leistungsvertra‐
ges ist seit einigen Jahren deutlich gesunken. Damit einher geht auch eine Verringerung des
Umfangs des Geschäftsfeldes Projektmanagement.
Die positiven Jahresergebnisse wurden in den letzten Jahren vor allem durch erhebliche Er‐
gebnisbeiträge aus der Veräußerung von Liegenschaften in der Thomas‐Müntzer‐Siedlung
und dem Gewerbepark Nordost erzielt. Diese Beiträge werden zukünftig deutlich geringer
ausfallen bzw. nicht mehr anfallen, da im Jahr 2015 die letzten Grundstücke in der Thomas‐
Müntzer‐Siedlung verkauft werden.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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Des Weiteren ist die Gesellschaft aktiv in die Bereitstellung der sozialen Infrastruktur für die
Stadt Leipzig eingebunden. So erfolgte im Jahr 2013 der Bau einer Kindertagesstätte in
Knauthain.
In Zusammenarbeit mit der LEVG wird die Gesellschaft als Projektsteuerer den Bau des
Stadtarchivs auf dem Gelände "Alte Messe" vornehmen.
Derzeit werden für die LESG durch die Stadt Leipzig Eigentümerziele erarbeitet.
2.1.2 Perspektivische Entwicklung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist derzeit in den Geschäftsfeldern:
▪
Vermarktung von Liegenschaften (Gewerbepark Nordost, Thomas‐Müntzer‐Siedlung),
▪
Investitionen in die soziale Infrastruktur,
▪
Bewirtschaftung des Stadtgeschichtlichen Museums und
▪
Projektsteuerung und ‐management
aktiv. Hierbei ist, wie schon dargestellt, festzustellen, dass die Vermarktung der Thomas‐
Müntzer‐Siedlung mit dem Verkauf des letzten Grundstücks im Jahr 2015 abgeschlossen ist.
Im Gewerbepark Nordost stehen noch Flächen mit einer Gesamtgröße von 106.379 qm zur
Verfügung.
Damit zukünftig dieses Geschäftsfeld ähnliche Ergebnisbeiträge abwirft, müssten neue Flä‐
chen durch die Stadt Leipzig an die LESG übertragen werden oder die LESG neue Flächen er‐
werben.
Das Geschäftsfeld Investition in die soziale Infrastruktur wird vor allem aufgrund des großen
Handlungsdrucks der Stadt Leipzig in diesem Bereich weiter wachsen. Derzeit ist geplant,
dass die Gesellschaft weitere Kindergärten, Asylbewerberheime und eine Förderschule baut.
Dieses Geschäftsfeld ist vor allem dadurch geprägt, dass die Investitionen größtenteils aus‐
schließlich über Fremdkapital erfolgen. Die Fremdkapitalaufnahme wird durch langfristige
Mietverträge mit der Stadt Leipzig abgesichert. Zum Ergebnis der Gesellschaft tragen die Er‐
löse aus der Projektsteuerung dieser Projekte und eine mögliche "Baurendite" bei. Die Ge‐
sellschaft wird durch diese Projekte maßgeblich zur Besitzgesellschaft, da die Durchführung
der Investments die Bilanzsumme der Gesellschaft mindestens verdoppelt.
Nach Ablauf des Mietkaufvertrages für das Stadtgeschichtliches Museum am 15.02.2022
wird das Gebäude an die Stadt Leipzig übergehen und durch die Stadt Leipzig zukünftig be‐
wirtschaftet.
Das Geschäftsfeld Projektsteuerung/‐management wird auch zukünftig von der Auftragslage
der Stadtverwaltung stark beeinflusst sein, d. h. wenn die Stadt Leipzig das Kerngeschäftsfeld
Stadtentwicklung der Gesellschaft wieder stärker in den Fokus rücken will, werden zusätzlich
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
Seite 5
Mittel im Haushalt dafür notwendig sein. Die Beauftragung der LESG bei der Errichtung des
Stadtarchivs ist ein erster Schritt in diese Richtung.
Als Fazit ist festzuhalten, dass die Gesellschaft, soweit weitere umfangreiche Fremdkapital‐
aufnahmen möglich sind, sehr stark Investitionen in die soziale Infrastruktur tätigen wird.
Dabei werden die Gebäude zum Teil in den Besitz der Gesellschaft übergehen oder analog
des Vorgehens beim Stadtgeschichtlichen Museum über Mietkaufmodelle langfristig zu Ei‐
gentum der Stadt Leipzig. Dieses Geschäftsfeld wird die Gesellschaft in den nächsten fünf
Jahren erheblich finanziell und zeitlich belasten.
Das Geschäftsfeld Flächenvermarktung ist stark von der Strategie der Stadt Leipzig abhängig
und würde entweder die Übertragung von städtischen Flächen an die Gesellschaft oder die
Bereitstellung von Mittel für den Erwerb von Flächen durch die Gesellschaft beinhalten. Auf‐
grund der Haushaltslage der Stadt Leipzig ist empfehlenswert, dass die hervorragenden
Vermarktungsergebnisse der LESG bei Eigenheimstandorten durch die Stadt Leipzig genutzt
werden und demzufolge weitere Flächen zur Vermarktung an die Gesellschaft übertragen
bzw. treuhänderisch übergeben werden.
Das Geschäftsfeld Projektsteuerung/‐management ist ebenfalls stark abhängig von der
Stadtverwaltung der Stadt Leipzig, aber auch dies setzt die Bereitstellung von Mitteln für die
Beauftragung der Gesellschaft voraus. Dafür sind aber erste Tendenzen vor allem aus dem
Dezernat VI erkennbar, so dass davon auszugehen ist, dass für die Beauftragung der Gesell‐
schaft im Haushalt 2017/2018 Mittel bereitgestellt werden.
Beeinträchtigt wird das finanzielle Handeln der Gesellschaft durch den anhängigen Rechts‐
streitigkeiten mit der Firma Rheinbraun zur nachträglichen Zahlung für verkaufte Flächen
zum Verkehrswert. Diesen Sachverhalt hat die Gesellschaft als Rechtsnachfolger der Grund‐
besitzgesellschaft Leipzig Nordost mbH übernommen.
2.2 LEVG – Leipziger Entwicklungs‐ und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Grundstücks‐KG, LEVG GmbH
Die Leipziger Entwicklungs‐ und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks‐KG ist
Eigentümerin der Grundstücke des alten Messegeländes. Die LEVG GmbH ist Komplementä‐
rin der LEVG GmbH & Co. KG. Kernziel der Kommanditgesellschaft ist die langfristige Ent‐
wicklung des Standorts und die Veräußerung des Grundbesitzes. Bis zur Erreichung dieses
Ziels müssen Zwischennutzungen für die bestehenden Objekte realisiert werden, um die lau‐
fende Belastung aus dem Messegrundstück für die Stadt Leipzig so gering wie möglich zu
halten.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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2.2.1 Allgemeine Angaben zur LEVG GmbH
Die Leipziger Entwicklungs‐ und Vermarktungsgesellschaft mbH ist die allein haftende Kom‐
plementärin ohne Kapitalbeteiligung. Sie übernimmt die Geschäftsführung und die persönli‐
che Haftung bei der LEVG mbH & Co. Grundstücks‐KG.
Rechtsform:
GmbH
Gesellschafter:
Stadt Leipzig (100 %)
Geschäftsführer:
Reinhard Wölpert
Organe:
Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat (Vorsitz: Bürgermeisterin Dorothee Dubrau)
Stammkapital:
26 T€
Mitarbeiter:
1 (Geschäftsführer)
2.2.2 Allgemeine Angaben zur LEVG GmbH & Co. KG
Der Geschäftszweck der LEVG GmbH & Co. KG ist endlich. Mit Abschluss des Geschäftsjahres
2014 verfügt die LEVG KG noch über einen Bestand von ca. 235.000 qm Nettobaulandfläche.
Mit den geplanten Verkäufen an Stadler (ca. 23.000 qm), SIB (ca. 9.300 qm) und die Stadt
Leipzig für das Stadtarchiv (ca. 7.500 qm) wären noch ca. 195.000 qm bis zum Jahr 2020 zu
vermarkten.
Rechtsform:
GmbH & Co. KG
Gesellschafter:
Stadt Leipzig ‐ Kommanditist (100 %)
LEVG GmbH ‐ Komplementär
Geschäftsführer:
Reinhard Wölpert
Organe:
Gesellschafterversammlung
Aufsichtsrat (Vorsitz: Bürgermeisterin Dorothee Dubrau)
Kapital:
Mitarbeiter:
511 T€ (Hafteinlage der Kommanditistin)
Geschäftsbesorgung durch die WEP
Mit dem Beschluss der Eigentümerziele durch die Ratsversammlung (RBV‐2006/14 vom
19.03.2014) wurde der Entwicklungszeitraum bis zum Jahr 2020 verlängert bzw. soll im Jahr
2018 durch den Stadtrat geprüft werden, ob es einer letztmalige Verlängerung bis zum Jahr
2025 bedarf.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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Auf den Eigentümerzielen aufsetzend hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft am 08.06.2015
das strategische Unternehmenskonzept beschlossen. Dabei wurden die wesentlichen Eck‐
punkte für den verbleibenden Vermarktungszeitraum festgelegt:
▪
100.000 qm Grundstücksfläche sind für den Life‐Science‐Cluster reserviert,
▪
Zwischennutzungen auf für den Life Science Bereich vorgehaltenen Flächen sind zur Fi‐
nanzierung der Geländeunterhaltung möglichst so auszugestalten, dass sie die Ver‐
marktung nicht behindern,
▪
um Investorenwünschen gerecht werden zu können, werden erschlossene Grundstücke
als schnell verfügbares Bauland in ausreichendem Umfang vorgehalten,
▪
die Entwicklung von Mietflächen ist zur Aufwertung des Büro‐ und Gewerbestandorts
Alte Messe in untergeordnetem Umfang eine Alternative zum Verkauf von Baugrund‐
stücken,
▪
zur Finanzierung der Entwicklung von Mietflächen und der Herstellung der notwendi‐
gen Infrastruktur können außerhalb des Kerngebietes großflächige Ansiedlungen von
Handels‐ und Logistikunternehmen erfolgen,
▪
die notwendige Erschließung (Fahrbahn Straße 18. Oktober (Süd) Alte Messe Straße
(Süd)) ist bis 2020 fertigzustellen und
▪
die LEVG versteht sich nicht als dauerhafte Gesellschaft.
2.2.3 Perspektivische Entwicklung der Gesellschaft
Das Geschäftsmodell der LEVG GmbH & Co. KG besteht aus zwei Geschäftsbereichen: einer‐
seits der Vermietung der bestehenden Hallen und Bürogebäude des Alten Messegeländes
und andererseits der Vermarktung bzw. dem Verkauf von Flächen.
Der Flächenverkauf findet regelmäßig in Verbindung mit entsprechenden Erschließungsar‐
beiten wie dem Straßenausbau und der Erneuerung der Medien statt. Ein Großteil der er‐
zielbaren Erlöse aus dem Verkauf der Liegenschaften wird in baulichen Erschließungsleistun‐
gen des Areals der Alten Messe investiert.
Die LEVG GmbH & Co. KG hat die Erschließungskosten und die Kreditfinanzierung für den
Ausbau der Zwickauer Straße in der Vergangenheit übernommen, um damit das Areal der
Alten Messe aufzuwerten. In den Folgejahren hat die LEVG GmbH & Co. KG die Zinsen für
einen aus der Erschließung entstanden Kredit kontinuierlich leisten müssen. Zusätzlich wur‐
den überschüssige liquide Mittel zur sukzessiven Tilgung des bestehenden Kredites für die
Zwickauer Straße verwendet.
Die Verlustvorträge der LEVG GmbH & Co. KG sind bis zum 31.12.2014 auf 124,3 Mio. € auf‐
gelaufen. Zukünftige positive Jahresergebnisse sollen dem Eigenkapital des Unternehmens
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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zum bilanziellen Ausgleich der Verlustvorträge zugeführt werden. Die positive Ertragslage
der letzten Jahre kann nach derzeitigem Stand auch im Jahr 2015 erreicht werden. Eine Aus‐
schüttung der Verkaufserlöse über eine Gewinnausschüttung wird vorbehaltlich des beste‐
henden Verlustvortrages bei LEVG GmbH & Co. KG bei der Gesellschaft absehbar nicht statt‐
finden.
Die Mieteinnahmen aus den Hallen der Alten Messe werden zukünftig zurückgehen, da der
Bestand an vermietbarer Fläche kontinuierlich fällt. Auch in Hinblick auf die notwendigen
Instandhaltungen und unter Berücksichtigung der möglichen Mietverhältnisse wird die Lage
für die LEVG hinsichtlich einer erfolgreichen Vermietung spürbar schwieriger. Letztendlich
müssen Hallen geschlossen und können nicht mehr vermietet werden.
Bislang bedient sich die Geschäftsführung der LEVG GmbH & Co. KG bzw. die Gesellschafte‐
rin Stadt Leipzig bei der kaufmännischen Führung, der Vermietung sowie Vermarktung der
Liegenschaften der Alten Messe eines externen Geschäftsbesorgers (WEP‐Projektent‐
wicklungs‐GmbH & Co. KG). Das gesamte Mietmanagement, die Liegenschaftsvermarktung
und die Koordinierung der Erschließungsarbeiten werden durch die WEP im Auftrag der
LEVG GmbH & Co. KG wahrgenommen. Zusätzlich werden der WEP auf Erfolgs‐ bzw. Provisi‐
onsbasis die Verkäufe von Nettobaulandflächen vergütet. Die Kosten für die Geschäftsbesor‐
gung der WEP sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der LEVG KG enthalten.
Das Strategische Unternehmenskonzept bildet die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung
der LEVG ab. Da die Entwicklungszeit des Areals der Alten Messe und damit der Geschäftsbe‐
trieb der LEVG GmbH & Co. KG bis zum Jahr 2020 auslaufen sollen, ist ein tendenziell ab‐
nehmendes Geschäftsvolumen insbesondere bei den Vermietungseinnahmen zu prognosti‐
zieren. In welchen Größenordnungen die Veräußerung der Liegenschaften in den jeweiligen
Jahresscheiben stattfinden wird, ist nicht kalkulierbar. Hinsichtlich der Prognose zur weite‐
ren Fortführung des Geschäftsbetriebes der LEVG im Status quo kann davon ausgegangen
werden, dass die Rahmensetzung des Strategischen Unternehmenskonzepts umgesetzt wird.
Dementsprechend wird eine Vermarktung von rund 25.000 bis 30.000 m² pro Jahr ange‐
nommen.
Des Weiteren wurden die Vermietungseinnahmen und die voraussichtlichen Erschließungs‐
kosten ausreichend antizipiert. Bei diesem Szenario werden für die Stadt Leipzig – soweit
auch eine vollständige Tilgung des Kredites Zwickauer Straße bis zum Jahr 2020 erfolgt – vo‐
raussichtlich keine wirtschaftlichen Lasten entstehen. Eine Gewinnausschüttung bzw. Ver‐
kaufserlösabführung ist im gleichen Zeitraum bis 2020 aber ebenfalls nicht vorgesehen.
Ein wesentliches Ergebnis der Vermietungsbemühungen der letzten Jahre ist der Abschluss
eines langfristigen Mietvertrages zur Unterbringung des Stadtarchivs der Stadt Leipzig. Mit
der LESG als Projektsteuerer erfolgt derzeit die Errichtung des zukünftigen Stadtarchives
durch den Umbau einer Teilfläche der Halle 12 und des Portikus.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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Ein weiteres zukünftiges Projekt, das derzeit in den Gremien der LEVG diskutiert wird, ist ei‐
ne mögliche Ertüchtigung der Restflächen der Halle 12 zu einem Büro‐ und Laborgebäude.
3
Mögliche Zukunftsszenarien für LESG und LEVG
Aufbauend auf den Darstellungen der vorherigen Kapitel und einer Vielzahl an Diskussion in
der Stadtverwaltung sowie der Ratsversammlung ergeben sich verschiedene Szenarien zur
zukünftigen Ausgestaltung der Unternehmen. Hierbei sind Szenarien auf der Aufgabenebene
▪
Ausbau der Geschäftsfelder "Stadtentwicklung" und "Investition in die soziale Infra‐
struktur" der LESG,
▪
Beendigung des Geschäftsmodells LEVG nach Auslaufen des Entwicklungszeitraums
und der Gesellschaftsebene
▪
gemeinsame Geschäftsführung LESG/LEVG
▪
Fusion LESG mit LEVG
denkbar. Nachfolgend werden die dargestellten Szenarien beschrieben und jeweils eine Be‐
trachtung der Chance und Risiken durchgeführt.
3.1 Ausbau der Geschäftsfelder "Stadtentwicklung" und "Investition in die soziale
Infrastruktur" der LESG
3.1.1 Ausbau des Geschäftsfeldes Stadtentwicklung
Die LESG hat die Thomas‐Müntzer‐Siedlung und das Schönauer Viertel erfolgreich erschlos‐
sen und vermarktet. Dabei wurden durch die Gesellschaft erhebliche Erlöse erzielt, die zu
den positiven Jahresergebnissen der Gesellschaft in den letzten Jahren beigetragen haben.
Daher sollte dieses erfolgreiche Geschäftsfeld weiterverfolgt werden, auch um für den
Haushalt der Stadt Leipzig zusätzlich Potentiale zu heben.
Die Weiterentwicklung dieses Geschäftsfeldes könnte über zwei Wege erfolgen. Zum einen
könnte die Gesellschaft städtische Grundstücke als Treuhänder erschließen und vermarkten.
Dabei würden die Vermarktungsergebnisse direkt in den Haushalt der Stadt Leipzig fließen.
Andererseits könnten mit den Eigenmitteln der Gesellschaft bzw. zusätzlichen städtischen
Einlagen durch die Gesellschaft Flächen zur Erschließung und Vermarktung angekauft wer‐
den. Die Erlöse würden wiederum über die Ausschüttung der Jahresergebnisse dem Haus‐
halt zugeführt.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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3.1.2 Ausbau des Geschäftsfeldes Investition in die soziale Infrastruktur
Die LESG hat im Jahr 2013 mit dem Bau der Kindertagesstätte Knauthain erfolgreich eine ers‐
te Investition für die soziale Infrastruktur der Stadt Leipzig durchgeführt.
Die Stadt Leipzig hat aufgrund
▪
des gesetzlichen Anspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz,
▪
des erheblichen Einwohnerzuzugs,
▪
der weiter steigenden Geburtenraten und
▪
der steigenden Anzahl an Asylbewerbern
einen sehr hohen Investitionsbedarf in ihre soziale Infrastruktur (Kindertagesstätten, Schu‐
len, Asylbewerberheime). Diese wird sie allein durch Eigeninvestitionen nicht erfüllen kön‐
nen. Daher ist die Beteiligung einzelner Beteiligungsunternehmen an dieser Aufgabe aus
Sicht der Stadt Leipzig notwendig. Die LESG mit ihrer weitreichenden Erfahrung in der Pro‐
jektsteuerung von Bautätigkeiten sollte hierbei im besonderen Maße einbezogen werden.
In erster Linie sollten die schon geplanten Vorhaben (Bau von Kindertagesstätten, Bau von
Asylbewerberheimen etc.) durchgeführt werden und damit das Geschäftsfeld Investition in
die soziale Infrastruktur unter den finanziellen Möglichkeiten ausgebaut werden.
Des Weiteren sollte ein zusätzlicher Baustein dieses Geschäftsfeldes die Projektsteuerung
solcher Investitionsvorhaben sowohl für die Stadt selbst als auch für andere Beteiligungsun‐
ternehmen der Stadt Leipzig sein.
Auch die Koordinierung der Investitionsvorhaben für den Ausbau der sozialen Infrastruktur
durch die Stadt Leipzig könnte durch die LESG erfolgen und somit einen erheblichen Beitrag
zur erfolgreichen Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen der Stadt Leipzig in diesem Feld
leisten.
3.2 Beendigung des Geschäftsmodells LEVG nach Auslaufen des Entwicklungszeit‐
raums
Mit dem Stadtratsbeschluss RBV‐2006/14 vom 19.03.2014 wurde der Entwicklungs‐ und
Vermarktungszeitraum für die Liegenschaften der Alten Messe bis zum 31.12.2020 verlän‐
gert. Eine entsprechend den Planungen erfolgreiche Vermarktung der Flächen an der Alten
Messe vorausgesetzt, entfielen zum 31.12.2020 der Geschäftszweck und damit die Ge‐
schäftsgrundlage der Gesellschaft.
Im Ergebnis könnte die Gesellschaft dann beendet werden.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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3.3 Gemeinsame Geschäftsführung LESG/LEVG
Bei Fortführung des Status quo ist zu überlegen, wie mit dem altersbedingtem Ausscheiden
oder mit Neu‐ bzw. Wiederbestellungen der Geschäftsführerpositionen umzugehen wäre.
Dies beträfe bis zum Jahr 2020 die Geschäftsführerposition in beiden Unternehmen.
Wenn man diesen Ansatz weiterverfolgt, dann könnte auf die Wiederbesetzung einer der
Geschäftsführerpositionen verzichtet werden. Mögliche offene Stellen könnten auch ohne
rechtliche Zusammenfassung der Gesellschaften durch die gleichzeitige Anstellung und Beru‐
fung eines gemeinsamen Geschäftsführers besetzt werden.
Eine zukünftig gleichzeitige Wahrnehmung der Geschäftsführerfunktion in zwei Gesellschaf‐
ten setzt voraus, dass von Seiten der in Frage kommenden Geschäftsführer diese Doppel‐
funktion hinsichtlich der personell notwendigen Kapazität und Qualität ausgefüllt werden
kann.
Die Geschäftsführerposition bei der LEVG mbH wird derzeit im Nebenamt durch einen Mit‐
arbeiter der Stadt Leipzig dort aus dem Stadtplanungsamt wahrgenommen. Die beiden Ge‐
schäftsfelder der Liegenschaftsvermarktung und der Liegenschaftsvermietung werden durch
einen Drittanbieter im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages wahrgenommen. Darin
enthalten ist auch die kaufmännische Geschäftsleitung der LEVG GmbH & Co. KG.
Zukünftig könnte die Geschäftsführerposition auch durch den Geschäftsführer der LESG mit
wahrgenommen werden. Durch den derzeitigen Dienstleister werden alle operativen Aufga‐
ben in der LEVG mbH & Co. KG vollständig abgedeckt. Der Geschäftsführer hat neben den
formalen Funktionen insbesondere die Kommunikation zum Aufsichtsratsvorsitzenden und
dem Gesellschaftervertreter der Stadt Leipzig zu gewährleisten.
Im Ergebnis könnte dadurch die Kosten für einen Geschäftsführer eingespart und zu einem
späteren Zeitpunkt auch die Gesellschaften stärker verbunden werden. Die Kosteneinspa‐
rungen werden aber eher marginal.
3.4 Fusion LESG mit LEVG
Es handelt sich bei den Gesellschaften rein formell um zwei Kapitalgesellschaften und eine
Personengesellschaft, so ist die GmbH & Co. KG‐Konstruktion bei der LEVG aus Haftungs‐
gründen ohne die LEVG GmbH nicht vorstellbar. Bei einer Verschmelzung sind unterschiedli‐
che Gestaltungswege aufzeigbar. Die folgenden Untervarianten haben somit exemplarischen
Charakter:
▪
So könnte die LEVG GmbH & Co. KG durch einen Rechtsformwechsel zuerst in eine
GmbH umgewandelt werden; diese würde dann mit der LEVG GmbH verschmolzen
werden, im nächsten Schritt müsste dann die LEVG auf die LESG (oder umgekehrt) ver‐
schmolzen werden bzw. beide zu einer neuen Gesellschaft fusionieren.
bbvl – Prüfungsaufträge Ratsbeschluss DS‐131‐NF‐002 für die Gesellschaften LESG und LEVG
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▪
Zum anderen wäre es vorstellbar, dass die LEVG GmbH auf die LESG GmbH verschmol‐
zen und die LESG GmbH zur Komplementärin der LEVG GmbH & Co. KG werden würde
(Komplementärtausch).
Bei der Betrachtung der Verschmelzung von der bisherigen Komplementär‐GmbH (LEVG
GmbH) mit der bestehenden LESG GmbH könnte in Summe die Haftungsmasse beim Kom‐
plementär vergrößert werden, da im Falle der Verschmelzung zukünftig das Eigenkapital der
LESG GmbH für Haftungsrisiken herangezogen werden könnte. Bei beiden Varianten würden
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die Geschäfts‐ und Haftungsrisiken der LEVG auf die LESG übertragen werden. Die Unter‐
schiede zwischen den Untervarianten ergeben sich hinsichtlich der Verschmelzungskosten
sowie der steuerlichen Aufwendungen.
3.4.1 Bewertungsebenen
Gemeindewirtschaftliche Ebene
Da die Bestandsdauer der LEVG begrenzt ist und die LESG perspektivisch neue Geschäftsfel‐
der erschließen muss, ist es fraglich, ob die öffentlichen Aufgaben aus der Zusammenfassung
beider Gesellschaften tatsächlich besser erfüllt werden können. Grundsätzlich ist zu hinter‐
fragen, ob eine Gesellschaft, deren Geschäftstätigkeit in absehbarer Zukunft enden wird, mit
einer dauerhaft bestehenden Entwicklungsgesellschaft, die vor allem Aufträge der Stadt
Leipzig bearbeitet, fusioniert werden sollte. Eine Erhöhung der Ergebnisausschüttung aus der
fusionierten Gesellschaft wird aufgrund der neu hinzukommenden Aufgaben sowie der
wahrscheinlich durch das Unternehmen zu tragenden Fusionskosten kurz‐ bis mittelfristig
nicht erreicht werden können.
Im Falle des Rechtsformwechsels und der Fusion der Gesellschaften auf letztendlich ein Un‐
ternehmen würden die LEVG GmbH & Co. KG sowie eine GmbH aufgelöst werden können.
Insofern würde eine Gesellschaft bestehen bleiben. Dabei sollte die gegenwärtig bestehende
LEVG GmbH & Co. KG‐Konstruktion jedoch im Gesamten betrachtet werden: Die LEVG GmbH
ist primär als für die Haftung notwendiger Bestandteil der Rechtsform und nicht als eigen‐
ständige Gesellschaft anzusehen. Eine Reduzierung von quasi zwei Gesellschaften auf eine
stellt keinen Mehrwert dar.
Tauscht man dagegen nur die Komplementärin der LEVG GmbH & Co. KG aus, ist die Redu‐
zierung faktisch rein kosmetischer Natur.
Wirtschaftlich‐finanzielle Ebene
Bei der vorstellbaren Untervariante des Rechtsformwechsels der LEVG GmbH & Co. KG und
den anschließenden Fusionen würden vor allem einmalige Kosten (Gründung, Verschmel‐
zung, Grunderwerbssteuer) entstehen.
Die Untervariante des Tausches der Komplementärin würde im Falle der LEVG GmbH & Co.
KG/LESG GmbH eine Konstruktion darstellen, bei der die Komplementär‐GmbH zum einen
nicht mehr nur zur Haftungsbegrenzung dient sondern eine operativ tätige Gesellschaft dar‐
stellt. Zum anderen würde sich aber auch die haftungsrechtliche Gesamtkonstruktion im
spezifischen Fall der LEVG GmbH & Co. KG/LESG GmbH aufgrund der oben beschriebenen
Verschmelzung verändern. Bei den im Folgenden dargestellten wirtschaftlichen Folgen wer‐
den beide Untervarianten berücksichtigt.
▪
Synergien, Personal
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Da die LEVG derzeit ihre operativen Aufgaben durch einen externen Geschäftsbesorger
erbringen lässt, erscheint es unwahrscheinlich, dass man eine fusionierte Stadtentwick‐
lungs‐GmbH von Anfang an zu einem breit aufgestellten Dienstleistungsunternehmen
entwickeln kann. Das Know‐how für die Vermarktung der Flächen auf dem Gebiet des
Alten Messegeländes steht der Gesellschaft kurzfristig nicht zur Verfügung und könnte
allenfalls durch die Rekrutierung neuen Personals aufgebaut werden. Bei den Personal‐
kosten wäre aufgrund der komplexeren Geschäftstätigkeit der neu zu gründenden Ge‐
sellschaft maximal der Verzicht auf einen Geschäftsführer denkbar; da dies aber auch
bei Fortführung des Unternehmens im Status quo möglich erscheint, ist diesbezüglich
kein originärer Vorteil für das Fusionsmodell ableitbar. Die bei der Auflösung einer Ge‐
sellschaft wegfallenden Prüfungskosten (ca. 8.000 €) für den Jahresabschluss sind ge‐
ring.
▪
Grunderwerbssteuerproblematik, stille Reserven
Bei Durchführung des Rechtsformwechsels und anschließender Fusion wird in einzelnen
Varianten Grunderwerbssteuer anfallen. Die bei der LEVG GmbH & Co. KG bilanzierten
Vermögenswerte würden im Zuge der Fusion zunächst auf die LEVG GmbH und dann
auf die LESG GmbH übertragen werden. Denkbar wäre allerdings auch, das Vermögen
gleich auf die LESG zu übertragen (bei der Verschmelzung müsste stets geprüft werden,
welche Gesellschaft auf welche verschmolzen werden soll). Zur Optimierung der
Grunderwerbssteuer würde man wahrscheinlich das Unternehmen mit den höchsten
Vermögenswerten dies wäre mutmaßlich die LESG bestehen lassen. Verschmelzt man
dagegen nur die bestehenden GmbH (LESG und LEVG) und erhält die LEVG GmbH & Co.
KG dürfte – ungeachtet der Risiken dieser rechtlichen Konstruktion – nur dann keine
Grunderwerbssteuer anfallen, wenn die LEVG GmbH auf die LESG GmbH verschmolzen
werden würde.
▪
Steuerlich wirksame Verlustvorträge der LEVG GmbH
In beiden Untervarianten würde wahrscheinlich die LEVG GmbH untergehen. Insofern
könnten die steuerlichen Verlustvorträge der Gesellschaft künftig nicht mehr genutzt
werden. Sollte jedoch die LESG GmbH auf die LEVG GmbH verschmolzen werden, könn‐
ten die steuerlichen Verlustvorträge erhalten bleiben. Grundsätzlich stellt sich die Fra‐
ge, wie diese Verlustvorträge genutzt werden können oder sollen. Bei den verschiede‐
nen Varianten müsste abgewogen werden, ob man die Belastung durch die anfallende
Grunderwerbsteuer oder den Wegfall der steuerlichen Verlustvorträge in Kauf nehmen
will.
Rechtliche Ebene
▪
Veränderung der Haftung der Komplementärin
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Sowohl bei einer Fusion unter Auflösung der LEVG GmbH & Co. KG als auch beim Kom‐
plementärtausch übernimmt die bestehende Gesellschaft die Risiken aus der Vermark‐
tung der Flächen des Alten Messegeländes. Dies kann ein nicht unerheblicher Nachteil
sein, da die LESG GmbH als Gesellschaft derzeit eine bessere Risikostruktur aufweist als
die dann entstehende „neue“ LESG GmbH im Verbund mit der LEVG GmbH & Co. KG.
▪
Inhouse‐Fähigkeit der Gesellschaft nach der Fusion
Nach den Inhouse‐Kriterien der Richtlinie 2014/24/EU des EU‐Parlaments und des EU‐
Rats vom 26. Februar 2014, unterliegt die Vergabe eines Auftrags von einem öffentli‐
chen Auftraggeber an eine andere juristische Person nicht dem förmlichen Vergabe‐
recht, wenn sich die Beauftragung funktionell als organisationsinterne Maßnahme und
nicht als Vertrag zwischen verschiedenen Personen darstellt. Ein Inhouse‐Geschäft liegt
dann vor, wenn der Auftraggeber über den Auftragnehmer eine ähnliche Kontrolle wie
über eine eigene Dienststelle ausübt (1. Kriterium) und der Auftragnehmer im Wesent‐
lichen für den Auftraggeber tätig ist (2. Kriterium). In beiden Varianten dürfte das erste
Inhouse‐Kriterium erfüllt sein, da die Stadt Leipzig alleinige Gesellschafterin wäre und
entsprechend über (Organ‐) Beschlüsse bzw. Weisungen unmittelbar Zugriff auf die
GmbH haben würde. Um etwaige Unsicherheiten auszuschließen müsste noch geprüft
werden, ob bei der zukünftig fusionierten Gesellschaft insbesondere die dann integrier‐
te Vermarktungstätigkeit für das alte Messegelände dem zweiten Inhouse‐Kriterium (im
Wesentlichen für den Auftraggeber/die Stadt Leipzig tätig) entspricht.
4
Empfehlung weiteres Vorgehen
Die LEVG wird ihren Gesellschaftszweck mit der Vermarktung der letzten Liegenschaften des
Alten Messegeländes beenden. Dies wird voraussichtlich noch etwa fünf Geschäftsjahre in
Anspruch nehmen. Aufgrund dieser relativ kurzen Restexistenz des Unternehmens sind Um‐
strukturierungen und die damit anfallenden Transaktionskosten sowie zeitliche Faktoren be‐
sonders genau zu betrachten. Eine Verschmelzung der Gesellschaft mit der LESG dürfte kei‐
nen so hohen Nutzen erzielen, dass der dafür entstehende Aufwand bzw. die entstehenden
Risiken dies rechtfertigen würden.
Bei der Untervariante Rechtsformwechsel und Fusion entstehen neben der haftungsrechtli‐
chen Veränderung Transaktionskosten sowie Grunderwerbssteuern. Beim Komplementär‐
wechsel entstehen ebenfalls Transaktionskosten sowie die veränderte Haftung der Komple‐
mentär‐GmbH.
Die Gemeinsamkeit beider Varianten ist, dass sie außerhalb der Reduzierung einer neben‐
amtlichen Geschäftsführerstelle, die jedoch gegebenenfalls auch mit geringerem Gestal‐
tungsaufwand bei Fortführung des Status quo erreicht werden könnte, keine wesentlichen
Synergie‐ oder Kosteneinsparpotenziale bieten. Eine sinnvolle und vom Aufwand her akzep‐
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table Reduzierung von Einzelgesellschaften kann durch die Fusion ebenfalls nicht erreicht
werden.
Vor dem Hintergrund, dass die LESG derzeit sehr stark in die Entwicklung der sozialen Infra‐
struktur der Stadt Leipzig eingebunden ist und wahrscheinlich im erheblichen Umfang auch
in den nächsten Jahren sein wird, ist derzeit eine Übernahme des operativen Geschäftes der
LEVG nicht durch die LESG leistbar und erscheint auch nicht sinnvoll.
Gleichzeitig hat die LEVG mit dem Bau des Stadtarchivs für die Stadt Leipzig eine Mammut‐
aufgabe vor sich. Auch der Beschluss des strategischen Unternehmenskonzeptes durch den
Aufsichtsrat der LEVG und die damit verbundene notwendige Intensivierung der Vermark‐
tung gerade im Life Science‐Bereich sollte durch die derzeitigen vorhandenen Strukturen er‐
folgen. Dies sollte vor allem mit dem Ziel geschehen, eine vollständige Vermarktung bis zum
Jahr 2020 zu erreichen.
Die derzeitige Entwicklung der Stadt Leipzig mit den weiter deutlich steigenden Einwohner‐
zahlen bei gleichzeitig angespannter Haushaltslage hinsichtlich weiterer Investitionen, macht
eine umfängliche Ausrichtung der LESG als Partner für den weiteren Ausbau der sozialen Inf‐
rastruktur mehr als notwendig. Damit diese Aufgaben erfolgreich in den nächsten fünf Jah‐
ren durchgeführt werden können, sollten durch die LESG weitere eigene Investitionen (z. B.
Kindertagesstätten) unter der Beachtung der finanziellen Tragbarkeit der LESG erfolgen.
Aber auch die Einbindung der LESG in die Steuerung der Investitionsprojekte in die soziale
Infrastruktur der Stadt Leipzig sollte durch die Stadt Leipzig erfolgen. Des Weiteren sollten
auch mit dem Fokus wachsende Stadt weiter Flächen durch die LESG entwickelt werden, um
entsprechende notwendige Wohnflächen zu schaffen. Ob dabei die Gesellschaft Flächen von
der Stadt Leipzig erhält oder selbst Flächen ankauft, sollte unter dem Gesichtspunkt von po‐
sitiven Haushaltseffekten geprüft werden.
Bis zum Jahr 2020 werden beide heutigen Geschäftsführer aus ihrer Tätigkeit ausscheiden.
Zu diesem Zeitpunkt werden das Stadtarchiv und große Teile der benötigten sozialen Infra‐
strukturprojekte fertiggestellt sein, so dass im Ergebnis zu empfehlen ist, die LESG im erheb‐
lichen Umfang für die Herausforderungen des Kindertagesstätten‐, Schul‐ und Asylbewer‐
berheimbaus sowie Aufgaben der Stadtentwicklung zu nutzen. Demgegenüber sollte das Ziel
der LEVG sein, die Vermarktung des alten Messegeländes bis zum Jahr 2020 abzuschließen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine Strukturänderungen in bzw. zwischen diesen
beiden Gesellschaften nicht.
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