Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055480.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
09.03.16, 12:00
Aktualisiert
21.03.16, 10:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02349-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Bebauungsplan Nr. 416 "Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Nord;
Aufstellungsbeschluss
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um nachfolgenden Punkt 2. ergänzt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 416
„Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/Delitzscher Straße“ für das im Übersichtsplan
dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB eine städtebauliche Entwicklung gemäß §§
165 ff BauGB einzuleiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass die Stadtverwaltung vor dem
Hintergrund der anhaltend wachsenden Stadt das 35 ha große Areal als gemischt genutztes,
zukunftsorientiertes, nachhaltiges und urbanes Stadtquartier mit eigener Identität und hoher
Lebensqualität entwickeln möchte.
Wir sind mit Verweis auf die in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 416
„Freiladebahnhof Eutritzscher Straße/ Delitzscher Straße“ (Aufstellungsbeschluss) skizzierten
notwendigen und umfangreichen Untersuchungen allerdings der Auffassung, dass es mit der
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal allein nicht getan ist.
Parallel dazu muss unseres Erachtens für das Entwicklungsgebiet zwingend eine städtebauliche
Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB eingeleitet werden. Diese Maßnahme würde dazu führen, dass
die Stadt Leipzig ihre städtebaulichen Vorstellungen konzeptionell geschlossener und rascher
verwirklichen kann als ausschließlich über die Bauleitplanung.
Die Stadt Leipzig hätte die Möglichkeit im Rahmen vertraglicher Regelungen Baupflichten
auszusprechen und könnte des Weiteren einen Mitfinanzierungsanteil von begünstigten
Grundstückseigentümern generieren.
Eine 'städtebauliche Entwicklungsmaßnahme' ist ein in §§ 165 ff BauGB geregeltes Instrument der
Stadtentwicklung und erlebt in vielen größeren Städten eine Renaissance. Im Wesentlichen geht es
darum, große Stadtentwicklungsprojekte für die Kommunen zu erleichtern. Ziel ist es, für das
Entwicklungsgebiet eine am Allgemeinwohl orientierte Planung mit der notwendigen Infrastruktur
(zum Beispiel Straßen und Plätze, Schulen und Kindertagesstätten, Grünflächen) zügig durchführen
und umsetzen zu können.
Bei Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung muss die Stadt erst vorbereitende Untersuchungen
durchführen, bevor sie ggf. eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme als Satzung beschließen
kann. Sollte sich im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen zeigen, dass die Ziele der Stadt
bereits durch den Abschluss von städtebaulichen Verträgen - orientiert an den
Verfahrensgrundsätzen zur 'Kooperativen Baulandentwicklung' - erreicht werden können, wäre eine
förmliche städtebauliche Entwicklungssatzung nicht mehr erforderlich. In diesem Zusammenhang
wird vorsorglich auf die noch ausstehende Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur
'Sozialgerechten Bodennutzung' (SoBoN) bzw. 'Kooperativen Baulandentwicklung' vom Dezember
2014 und die Informationsvorlage Vorlage – VI-DS-01757 „Aktueller Sachstand zum Thema
'Kooperative Baulandentwicklung'“ vom 8. März 2016 verwiesen.
In Umsetzung des Antrages wird es notwendig sein, in der Stadtverwaltung Personal zu binden und
ggf. auch in finanzielle Vorleistungen zu gehen. Diese können dann jedoch nach allen Erfahrungen
refinanziert werden. Personelle und finanzielle Ressourcen der Stadtverwaltung sind im Rahmen der
gegebenen haushalterischen Möglichkeiten allerdings ganz grundsätzlich auf die anhaltend
wachsende Stadt auszurichten.
Anlagen:
Seite 2/3