Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055503.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.03.16, 12:00
Aktualisiert
21.04.16, 12:19

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02474 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.04.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Auf welcher Grundlage erteilt die Stadt Leipzig Bootsverleihbetrieben Genehmigungen? Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Paddelboote, Kanus und Kajaks sind positive Beispiele für sanften und naturnahen Gewässertourismus. Die weiter steigende Beliebtheit des Wassersports quasi vor der Haustür und die sehr guten Bedingungen dafür, lassen fragen, ob es irgendwann der Regulierung zum Schutz der Natur bedarf. Das Sächsische Wassergesetz ordnet diesbezüglich die verschiedenen Aufgaben und Zuständigkeiten auch durch Genehmigungen für Bootsverleihe im Freistaat. Die Überprüfungen vor Erteilung einer Sondergenehmigung dienen insbesondere dem Schutz der Gewässer vor Übernutzung, insbesondere dann, wenn es sich um Gewässer in Naturschutzgebieten handelt. Damit wäre eine Begrenzung der möglichen maximalen Befahrungen für besonders sensible Bereiche als Vorgabe, insbesondere auch für die motorbetriebenen Mehrpersonenboote, zu erwarten. Laut der Antwort des zuständigen Umweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag (Drs.-Nr.:6/4065) wurden in ganz Sachsen seit 2011 30 Sondergenehmigungen nach § 5 Abs. 3 Sächsisches Wassergesetz für Bootsverleihe mit entsprechenden Auflagen zum allgemeinen Betrieb und Naturschutz ausgesprochen. Für die Leipziger Gewässer I. Ordnung, und damit in der Zuständigkeit der Landestalsperrenverwaltung Sachsen, wurden in diesem Zeitraum jedoch keine Genehmigungen erteilt. Das Befahren der Gewässer des Leipziger Auwaldes mit Leihbooten auf u. a. Weiße Elster, Elsterbecken, Elsterhochflutbett, Pleiße und Pleißeflutbett erfolgt demnach in diesem Zeitraum bisher ungenehmigt. Wir fragen an: Seite 1/3 1. Ist der Stadt Leipzig bekannt, dass Anträge für die Nutzung von Gewässern I. Ordnung auf „Gewässerbezogene Sondergenehmigungen“ von Bootsverleihen bei der Sächsischen Landestalsperrenverwaltung gestellt werden müssen? 2. Hat die Stadt Leipzig stattdessen auf Antrag „Gewässerbezogene (Sonder-) Genehmigungen“ an Leipziger Bootsverleihe als Untere Wasserbehörde für die Leipziger Flüsse erteilt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? 3. Wie viele Anträge für die kommende Saison liegen der Unteren Wasserbehörde von Bootsverleihern vor? Sind die Bescheide/Genehmigungen schon erteilt worden? Wenn ja, auf welcher Grundlage? 4. Wie viele Anträge für die Genehmigung von motorbetriebenen Booten für die Befahrung der Gewässer I. Ordnung liegen für 2016 der Unteren Wasserbehörde vor? Welche Ausnahmen wurden für Boote mit Verbrennungsmotoren erteilt? Anlagen: Seite 2/3