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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055829.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02495 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.03.2016 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 05.04.2016 1. Lesung Verwaltungsausschuss 06.04.2016 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Städtische/n Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit schaffen! Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Aufgabenbereich des/der Datenschutzbeauftragten in Bezug auf die Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zu erweitern und das Amt eines/einer Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten zu schaffen. Sachverhalt: Der Datenschutz ist in der Stadtverwaltung und im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger fest verankert. Die Informationsfreiheit hingegen noch nicht, obwohl der Stadtrat auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2012 eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat. Die meisten Leipzigerinnen und Leipziger wissen von diesem Recht nichts oder zu wenig. Deshalb machen sie davon auch kaum Gebrauch. Trotz Stadtratsbeschluss vom Mai 2015 wurde die Informationspolitik gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung nebst Verwaltungskostensatzung noch nicht optimiert. Der Umgang mit der Informationsfreiheitssatzung wäre also endlich zu erleichtern, indem auf www.leipzig.de, im Amtsblatt und auf Flyern zusätzliche, leicht verständliche Hintergrundinformationen zur Satzung und deren Anwendbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Zwar ist die Arbeit der Stadtverwaltung mit Vorlagen heute schon dahingehend transparent, dass fast alle Vorlagen, die die beschließenden Gremien der Stadt – Ratsversammlung, Verwaltungsausschuss, Grundstücksverkehrsausschuss – erreichen, im Ratsinformationssystem über das Internet öffentlich sind. Doch schöpfen Oberbürgermeister und Stadtverwaltung unseres Erachtens noch nicht alle rechtlichen Ermessensspielräume vollständig aus, um eine (frühestmögliche) elektronische Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrunde liegenden Informationen zu ermöglichen. Seite 1/3 Beispiele: • Veröffentlichung von Gutachten, Erhebungen und Statistiken, die in den Ämter zu bestimmten Fragen ermittelt oder von externen Firmen oder Büros angefertigt werden, • Veröffentlichung von abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen, • Veröffentlichung von Urteilen in Rechtsstreitigkeiten an denen die Stadt Leipzig beteiligt war und die von besonderem öffentlichen Interesse sind, • Veröffentlichung von Beschlüssen der Dienstberatung des Oberbürgermeisters, die wegen den Wertgrenzen der Hauptsatzung in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, allerdings von allgemeiner Wichtigkeit sind. Künftig könnten sich an den/die Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte/n alle Personen wenden, die der Ansicht sind, dass die ihnen von der Informationsfreiheitssatzung gewährten Rechte nicht oder nicht vollständig beachtet worden sind. Als kompetente Anlaufstelle und Ansprechpartner könnte er/sie Empfehlungen aussprechen, aber auch detailliert jährlich über die Art und Weise der Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung sowie über Schwierigkeiten berichten, des Weiteren zuständig sein für die Durchführung von Schulungen von Rathausmitarbeiterinnen und Ratshausmitarbeitern im Umgang mit der Leipziger Informationsfreiheitssatzung.