Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055829.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
14.03.16, 12:00
Aktualisiert
23.08.16, 17:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02495
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.03.2016
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
05.04.2016
1. Lesung
Verwaltungsausschuss
06.04.2016
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Städtische/n Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit schaffen!
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Aufgabenbereich des/der Datenschutzbeauftragten in
Bezug auf die Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zu erweitern und das
Amt eines/einer Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten zu schaffen.
Sachverhalt:
Der Datenschutz ist in der Stadtverwaltung und im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger fest
verankert. Die Informationsfreiheit hingegen noch nicht, obwohl der Stadtrat auf Initiative der
Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2012 eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat.
Die meisten Leipzigerinnen und Leipziger wissen von diesem Recht nichts oder zu wenig. Deshalb
machen sie davon auch kaum Gebrauch.
Trotz Stadtratsbeschluss vom Mai 2015 wurde die Informationspolitik gegenüber den
Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig in Bezug auf die Informationsfreiheitssatzung
nebst Verwaltungskostensatzung noch nicht optimiert. Der Umgang mit der
Informationsfreiheitssatzung wäre also endlich zu erleichtern, indem auf www.leipzig.de, im
Amtsblatt und auf Flyern zusätzliche, leicht verständliche Hintergrundinformationen zur Satzung und
deren Anwendbarkeit zur Verfügung gestellt werden.
Zwar ist die Arbeit der Stadtverwaltung mit Vorlagen heute schon dahingehend transparent, dass
fast alle Vorlagen, die die beschließenden Gremien der Stadt – Ratsversammlung,
Verwaltungsausschuss, Grundstücksverkehrsausschuss – erreichen, im Ratsinformationssystem
über das Internet öffentlich sind.
Doch schöpfen Oberbürgermeister und Stadtverwaltung unseres Erachtens noch nicht alle
rechtlichen Ermessensspielräume vollständig aus, um eine (frühestmögliche) elektronische
Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrunde liegenden Informationen zu
ermöglichen.
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Beispiele:
•
Veröffentlichung von Gutachten, Erhebungen und Statistiken, die in den Ämter zu
bestimmten Fragen ermittelt oder von externen Firmen oder Büros angefertigt werden,
•
Veröffentlichung von abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen,
•
Veröffentlichung von Urteilen in Rechtsstreitigkeiten an denen die Stadt Leipzig beteiligt war
und die von besonderem öffentlichen Interesse sind,
•
Veröffentlichung von Beschlüssen der Dienstberatung des Oberbürgermeisters, die wegen
den Wertgrenzen der Hauptsatzung in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, allerdings von
allgemeiner Wichtigkeit sind.
Künftig könnten sich an den/die Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte/n alle Personen
wenden, die der Ansicht sind, dass die ihnen von der Informationsfreiheitssatzung gewährten Rechte
nicht oder nicht vollständig beachtet worden sind.
Als kompetente Anlaufstelle und Ansprechpartner könnte er/sie Empfehlungen aussprechen, aber
auch detailliert jährlich über die Art und Weise der Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung
sowie über Schwierigkeiten berichten, des Weiteren zuständig sein für die Durchführung von
Schulungen von Rathausmitarbeiterinnen und Ratshausmitarbeitern im Umgang mit der Leipziger
Informationsfreiheitssatzung.