Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1048840.pdf
Größe
6,4 MB
Erstellt
22.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
eilbedürftig
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02233
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Neubau der Komplexkindertagesstätte
Plovdiver Straße 50, 04205 Leipzig und Übertragung der Grundstücksflächen des
Heilpädagogischen Bereichs am Objekt Plovdiver Str. 50 in das Sondervermögen
des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe
Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss für den heilpädagogischen SGB-XII- Leistungsbereich der
Komplexkindertagesstätte Plovdiver Straße 50 wird gefasst.
2. Die Deckung des Kommunal- und Trägeranteils für die geförderte Realisierung der 24 heil
pädagogischen Plätze in Höhe von 194.400 € (=20% der Gesamtkosten in Höhe von 972.000 €)
erfolgt aus PSP-Element: 7.0001.410.700 Sachkonto 78511000. Die Mittel sind in den HHP 2015
und 2016 i. H. v. insgesamt 180.000 € veranschlagt. Die Differenz i. H. v. 14.400 € ist vom
Sozialamt im Haushaltjahr 2017 innerhalb des Ämterbudgets zu veranschlagen.
3. Abweichend von der Sammelvorlage „Kita-Investitionen und Folgekosten 2015/2016“ (VI-DS00848) werden die jährlichen Kaltmietaufwendungen des Regel-/Integrativbereiches i. H. v.
monatlich 17.987,04 € bestätigt.
4. Die Teilflächen für den heilpädagogischen Bereich (Flurstück 1107 von ca. 487 m² und des
Flurstücks 1105 von ca. 684m², sämtlich Gemarkung Schönau, werden unentgeltlich in das
Sondervermögen des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe übertragen (Anlage 1 rot
umrandet).
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Regel-/Integrativbereich mit einer Nettogrundfläche
von 1521 m² und einer Freifläche von 3399 m² (Flurstücke 1107, 1105 und 1101 je Gemarkung
Schönau; Anlage 1 blau umrandet) auf Grundlage des Mietvertrages (Anlage 2) für die Dauer von
25 Jahren anzumieten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
180.000 €
14.400 €
7.0001.410.700
7.0001.410.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2016
2017ff
Auszahlungen
2015
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Eilbedürftigkeitsbegründung
Für die in Vorbereitung befindliche Komplexkindertagesstätte Plovdiver Straße 50 war auf
Grund der investiven Fördervoraussetzungen für Einrichtungen der Eingliederungshilfe im
Freistaat Sachsen eine Klärung und Umsetzung der notwendigen Grundstücksfragen
erforderlich.
Mit dem Vollzug der damit verbundenen Maßnahmen, die eine Anmietung des Regelbereiches und Eigentum für den heilpädagogischen Bereich zum Inhalt hatten, wurden im
November die Grundlagen für die Fördermittelbeantragung gelegt. Parallel wurden der
Bau- und Finanzierungsbeschluss, der Förderantrag und der Bauantrag auf den Weg
gebracht. Mit Baurecht und Fördermittelbewilligung ist Anfang März zu rechnen.
Der Baustart muss noch im März vollzogen werden, um eine Inbetriebnahme spätestens
im Januar 2017 bewerkstelligen zu können. Die Aufnahme von 24 heilpädagogischen zu
betreuenden Kindern in der Komplexkindertagesstätte Plovdiver Straße 50 (bisher in der
heilpädagogischen Kita „Regenbogen“ in der Friedrich-Dittes-Straße betreut) ist Grundlage
für die weiteren Bauschritte auf dem Areal Friedrich-Dittes-Straße. Beide Baumaßnahmen
bedingen sich gegenseitig. Eine anderweitige Interimslösung ist nicht möglich.
Bei möglichen Verzögerungen im Bauablauf Plovdiver Straße wären ggf. heilpädagogisch
zu betreuende Kinder unversorgt – dies wäre aus Leistungsgesichtspunkten im Sinne der
Kinder nicht vertretbar und würde zu Einnahmeausfällen von ca. 34 T€/Monat bei gleichbleibenden Personalaufwendungen und dem entsprechend Ergebnisbelastungen des SEB
in gleicher Höhe führen.
Für eine projektkonforme Umsetzung ist deswegen eine Beschlussfassung in der
Ratsversammlung am 23.03.2016 Voraussetzung.
Entwurf Mietvertrag
Zwischen der
Stadt Leipzig/ Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
vertreten durch den Oberbürgermeister
dieser vertreten durch den Betriebsleiter
Herrn Peter Böhmer
Rosa - Luxemburg - Str. 30
04103 Leipzig
nachstehend bezeichnet als Mieterin
und der
Dohle Handelsgesellschaft Leipzig GmbH & Co. KG
vertreten durch die Dohle Handelsgesellschaft Leipzig
Verwaltungsgesellschaft mbH
diese wiederum vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Klaus Dohle
Jean - Dohle - Str. 1
53721 Siegburg
nachstehend bezeichnet als Vermieterin
wird folgender Mietvertrag abgeschlossen.
§ 1 Mietgegenstand
(1) Das Grundstück Plovdiver Str. 50 in 04205 Leipzig, bestehend aus dem Flurstück Nr.
1101, einer Teilfläche vom Flurstück Nr. 1105 und einer Teilfläche von Flurstück Nr. 1107
mit insgesamt 4.265 m² der Gemarkung Leipzig-Schönau, gemäß Grundbuch-Blatt 874
und auf dem Lageplan mit den Teilflächen A, C1, C2 und E bezeichnet (Anlage 1) wird
mit einer noch zu erbauenden Kindertagesstätte
mit einer Nettogrundfläche von 1.521,00 m²
für 189 Kinder – davon 138 Kindergartenkinder und 51 Krippenkinder, vermietet. Die
Kita bietet die räumlichen und technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten für 21
Integrationsplätze.
Die vermieteten Nettogrundflächen sind entsprechend ihrer Zuordnung farbig in den
Grundrissplänen Erdgeschoss und Obergeschoss vom 12.08.2015 (Anlage 2)
eingezeichnet.
Weiterhin werden 2 Lagerschuppen für Außenspielgeräte (Lager 1 – Krippe ca. 17,35
m²; Lager 2 – Kindergarten ca. 34,96 m²) mit einer Nettofläche von insgesamt ca.
52,31 m² zur Verfügung gestellt.
Auf dem Grundstück wird weiter eine Außenspielfläche von mindestens 2.000,00 m²
(10,58 m² / Kind) zur Verfügung gestellt.
Zusätzlich werden auf dem Grundstück 7 Stellplätze zur Verfügung gestellt.
1 von 8
Die Einhaltung des § 11 SächsKitaG, insbesondere die „Empfehlung des Sächsischen
Staatsministeriums
für
Soziales
zu
räumlichen
Anforderungen
in
Kindertageseinrichtungen“ in der aktuellen Fassung benannten Standards pro Kind,
wird durch die Vermieterin zugesichert.
(2) Die Flächenaufteilung der Nettogrundfläche des Gebäudes ist im Raumprogramm
vom 12.08.2015 ersichtlich (Anlage 3) und wird mit diesen Angaben als vertraglich
geltend vereinbart. Weicht die ermittelte Nettogrundfläche im Aufmaß nach
Fertigstellung um mehr als 3 % ab, so wird der Kaltmietzins entsprechend der
vollen Abweichung herabgesetzt. Bei der Betriebskostenabrechnung ist die
jeweilige tatsächliche Größe der Mietfläche zu Grunde zu legen.
(3) Die Vertragspartner sind sich einig, dass die gesamte Ausstattung des Mietgegenstandes und jegliche weiteren bauliche Anlagen, die nicht ausdrücklich aus der
Baubeschreibung (Anlage 4) sowie der Ausstattungs-/Ausbaubeschreibung (Anlage 5)
hervorgehen, nicht Mietgegenstand sind. Dies gilt insbesondere für sämtliche
Ausstattungen, Einrichtungen und Anlagen, die zur Nutzung des Mietgegenstandes als
Kinder-tagesstätte sinnvoll oder notwendig sind.
(4) Der Vermieter stimmt der Errichtung von Außenspielgeräten durch den Mieter zu.
§ 2 Mietzweck
(1) Die Vermietung erfolgt zum Betrieb einer Kindertagesstätte für 189 Kinder, welche
die räumlichen und technischen Voraussetzungen zur Aufnahme und Betreuung
von 24 integrativen Kindern bietet.
(2) Das Mietobjekt darf nur zu diesem Zweck genutzt werden. Änderungen des
Nutzungszweckes bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
(3) Die Mieterin hat die für den Betrieb der Kindertagesstätte erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen selbst zu beschaffen (z. B. Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt, Branddirektion, Landesjugendamt). Wird die Betriebserlaubnis entzogen, kann die Mieterin hieraus gegenüber der Vermieterin keine Rechte herleiten.
§ 3 Mietdauer
(1)
Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Die Laufzeit beträgt 25
Jahre. Die Übergabe findet voraussichtlich am 01.11.2016, spätestens am 31.01.2017 statt
und wird der Mieterin 4 Monate zuvor schriftlich als verbindlicher Übergabetermin mitgeteilt.
Nach erfolgter Übergabe ist ein Nachtrag abzuschließen, der insbesondere die Termine, die
Flächen und die Miete endgültig bestimmt.
(2)
Die Mieterin wird ein zweimaliges einseitiges Optionsrecht auf Verlängerung von jeweils
5 Jahren eingeräumt. Das Recht auf Ausübung der Option ist schriftlich mindestens 12
Monate vor Ablauf der Grundmietlaufzeit gegenüber der Vermieterin schriftlich anzuzeigen.
(3)
Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
(4) Während des Laufs der Kündigungsfrist hat die Mieterin die Anbringung von
Vermietungsplakaten an den Fenstern oder/und an geeigneten Stellen zu dulden.
2 von 8
(5)
Die Vertragsverlängerung gemäß § 545 BGB bei Fortsetzung des Mietgebrauches
nach Beendigung des Mietverhältnisses durch die Mieterin wird ausgeschlossen.
(6)
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Im Falle einer Kündigung
aus wichtigem Grunde durch die Vermieterin haftet die Mieterin für den Ausfall an Miete für
max. 1 Jahr.
§ 4 Miete und Nebenkosten
(1) Die monatliche Miete beträgt:
für die Nettogrundfläche
16.253,55 €
für Freiflächen
1.733,49 € (3.399 m² x 0,51 €)
gesamt
17.987,04 €
Da die Mieterin den Mietgegenstand ausschließlich zu Tätigkeiten nutzt, die der
Umsatzsteuer nicht unterliegen, versteht sich die Miete als Bruttomiete.
(2) Die Mieterin wird mit allen Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen Verträge
möglichst in eigenem Namen schließen. Darüber hinaus trägt die Mieterin für den Fall
das oder soweit dies nicht möglich ist die folgenden Betriebs- und Nebenkosten:
a.
b.
c.
d.
e.
f.
g.
h.
i.
j.
k.
l.
m.
n.
o.
p.
q.
alle laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes
die Kosten der Wasserversorgung
die Kosten der Entwässerung/Oberflächenentwässerung
die Kosten der Versorgung mit Heizenergie und Warmwasser 'zuzüglich aller
erforderlichen Wartungskosten, der Wärmeverbrauch wird mittels eines
Wärmemengenzählers erfasst
die Kosten der Wartung des Aufzuges
die Kosten der Straßenreinigung
die Kosten des Winterdienstes und sonstige Maßnahmen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten (§ 8), insbesondere auf den Gehwegen und Zugangswegen vom
Parkplatz bis zum Eingang der Kita, der Parkplätze sowie der Versorgungs- und
Fluchtwege im Gartenbereich
die Kosten der Müllabfuhr
Wartungsverträge Heizung, Lüftung, Sanitär , Jalousien, Brandmeldeanlagen, Fenster,
Außentüren
die Kosten der Baumpflege, Regenrinnenreinigung
die Kosten der Beleuchtung sowie der Beleuchtungskörper
die Kosten der Schornsteinreinigung
die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung des Mietobjektes, insbesondere die
verbundene Gebäudeversicherung
die Kosten für Hausmeisterleistungen, ausgenommen der Hausmeistertätigkeiten der
Mieterin gem. Anlage 6
sonstige Betriebskosten
die Kosten der Verwaltung des Mietobjektes in Höhe von 50,- € / Monat
Parkplätze insbesondere Reinigung und Instandhaltung der Parkplätze
(3) Auf die vorstehenden Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von derzeit
brutto 3,50 EUR/m² Nettogrundfläche zu zahlen. Diese sind mit der ersten
Nebenkostenabrechnung anzupassen, was insbesondere vor dem Hintergrund gilt,
dass die Mieterin die einzelnen Positionen soweit als möglich selber abschließt
und/oder beauftragt.
(4) Erhöhen sich die Betriebs- und Nebenkosten, so ist die Vermieterin berechtigt, die
Kosten durch schriftliche Erklärung auf die Mieterin umzulegen. Die Vorauszahlung
erhöht sich hierdurch ab dem 2. des auf die Erklärung folgenden Monats.
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§ 5 Zahlung von Miete und Nebenkosten
(1) Miete und Nebenkostenvorauszahlungen sind monatlich im Voraus, spätestens am 3.
Werktag eines jeden Monats, porto- und spesenfrei an die Vermieterin auf deren Konto
bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN DE49 3705 0198 0005 4040 82, BIC COLSDE33
zu zahlen.
(2) Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses während eines Abrechnungszeitraumes kann eine vorzeitige Zwischenablesung
verlangt werden. Der Ausgleich einer Nachzahlung oder einer eventuellen Erstattung
ist binnen 2 Monaten ab Zugang der Abrechnung beim Mieter fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug der Mieterin ist die Vermieterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
(4) Die Mieterin kann gegenüber Ansprüchen aus diesem Vertrag nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
(5) Das Recht zur Mietminderung bleibt unberührt.
§ 6 Indexklausel
Erhöht oder verringert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte
Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat
des heutigen Vertragsschlusses bzw. gegenüber dem für den Monat der letzten
Anpassung veröffentlichten Verbraucherpreisindex um mindestens 10 Prozent, so ändert
sich die in § 4 (1) vereinbarte Miete im selben prozentualen Verhältnis nach oben oder
unten. Die Änderung der Miete tritt nur mit Mitteilung des Vermieters oder der Mieterin
gegenüber dem Vertragspartner ein. Sie wird einen Monat nach der Mitteilung durch den
Vermieter oder die Mieterin fällig.
§ 7 Zustand der Mietsache
(1) Die Räumlichkeiten werden neu errichtet und von der Mieterin zur erstmaligen Nutzung
übernommen. Die Parteien verpflichten sich, bei Übergabe ein Übergabeprotokoll zu
erstellen (Anlage 7). Bei späteren Mängeln wird das Recht auf Schadenersatz wegen
Nichterfüllung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Mieterin auf
Mängelbeseitigung.
(2) Wenn die Brennstoff-, Strom- und Wasserversorgung oder Entwässerung durch einen
nicht von der Vermieterin zu vertretenden Umstand unterbrochen wurde oder wenn
Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht der Mieterin ein
Recht auf Mietminderung oder Schadenersatz nicht zu.
§ 8 Obhutspflichten der Mieterin
(1) Die Mieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand schonend und pfleglich zu behandeln.
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(2) Schäden am Gebäude und in den Räumen sind der Vermieterin oder ihrem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere
Schäden haftet die Mieterin.
(3) Die Mieterin haftet der Vermieterin für Schäden, die durch Verletzung der ihr obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Die Mieterin
haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch ihre Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Untermieter, Besucher, Lieferanten, Handwerker und Personen, die sich mit
ihrem Willen in den Mieträumen aufhalten oder diese aufsuchen, verursacht worden
sind.
(4) Die Mieterin trägt die komplette Verkehrssicherungspflicht für den gesamten
Mietgegenstand und stellt die Vermieterin insoweit von einer Inanspruchnahme Dritter
wegen der Verletzung derselben frei.
§ 9 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume/
Schönheitsreparaturen/kleine Instandhaltungen
(1) Die Instandhaltung und Instandsetzung der gemieteten Räume einschließlich der Ausführung der Schönheitsreparaturen während der Mietzeit obliegt der Mieterin. Zu den
Schönheitsreparaturen gehört das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken,
der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
(2) Die Mieterin verpflichtet sich außerdem ohne Rücksicht auf Verschulden die Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für diejenigen Gegenstände, die ihrem direkten
und häufigen Zugriff unterliegen, wie Heizkörperventile und Thermostate, Fenstergriffe
bzw. Kippscharniere, Lampen und Klingelanlagen einschl. Sicherung und Schalter,
Schlösser, sanitäre Einrichtungen in gutem Zustand zu erhalten und auf eigene Kosten
instand zu setzen, bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Einzelfall und bis zu 5 % der
Jahresnettomiete.
(3) Der Vermieter trägt die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung von „Dach und
Fach“. Unter Dach und Fach im Sinne des Mietvertrages sind zu verstehen:
die Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Klempnerarbeiten und Dachrinnen einschl. Vor-, Neben- und Glasdächern,
unbewegliche Lichtkuppeln sowie Zu- und Abgänge des Daches, begehbare
Dachflächen sowie
die tragenden Teile des Gebäudes wie Außenmauern, tragende Innenwände,
Stützen, Säulen, Fundamente, Schornsteine, Keller- und Geschossdecken
nebst der Fassade und schließlich alle im Rohbau verlegten Ver- und
Entsorgungsleitungen bis zum Austritt Wand.
§ 10 Zulässiger Mietgebrauch
(1) Die Mieterin darf die vorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, Gas und Wasser nur
in dem Umfange in Anspruch nehmen, dass keine Überlastungen eintreten. Einen
eventuellen Mehrbedarf darf die Mieterin durch Erweiterungen der Zuleitung auf eigene
Kosten nach vorheriger Zustimmung durch die Vermieterin decken.
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(2) Wasser darf nur für den üblichen Bedarf (z. B. Trinkwasser, sanitäre Zwecke) aus den
Wasserleitungen entnommen werden. Bei Störungen und Schäden in den
Versorgungsleitungen hat die Mieterin für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist
verpflichtet, die Vermieterin unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 11 Untervermietung
Eine Untervermietung ist nach vorheriger Zustimmung durch den Vermieter möglich.
§ 12 Werbung/Beschilderung
(1) Die Mieterin ist berechtigt, Werbeanlagen/Beschilderungen in ortsüblichem Umfang
und in Abstimmung mit dem Vermieter anzubringen. Die Mieterin hat hierbei eventuell
bestehende öffentlich - rechtliche oder technische Vorschriften für die Art der Anbringung und Unterhaltung zu beachten
(2) Die Mieterin haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr angebrachten
Werbeanlagen/Beschilderungen entstehen.
(3) Im Falle der Räumung der Mieträume ist die Mieterin zur Entfernung der von ihr angebrachten Werbeanlagen / Beschilderungen und der Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes verpflichtet.
§ 13 Bauliche Veränderungen durch die Vermieterin
(1) Die Mieterin hat Maßnahmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind, zu dulden. Die Mieterin hat ebenfalls Maßnahmen zur Verbesserung
der Mieträume oder sonstiger Teile des Gebäudes zu dulden, soweit sie sie nur
unwesentlich beeinträchtigen.
(2) Soweit die Mieterin Maßnahmen nach den vorstehenden Sätzen zu dulden hat, kann
sie weder die Miete mindern noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, noch
Schadensersatz verlangen. Sind Maßnahmen durchzuführen, die den Gebrauch der
Räume zu den vereinbarten Zwecken ausschließen oder erheblich beeinträchtigen, so
verpflichtet sich die Vermieterin, für die Zeit der Beeinträchtigung die Miete
angemessen zu ermäßigen.
(3) Arbeiten und bauliche Maßnahmen, die insbesondere für die Modernisierung, den Ausbau oder die bessere wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes oder des Mietgegenstandes zweckmäßig sind, darf der Vermieter nach ausreichend langer Ankündigung
und Abstimmung mit dem Geschäftsbetrieb des Mieters vornehmen. Der Vermieter hat
hierbei auf die Interessen und die betrieblichen Belange des Mieters in zumutbarer
Weise Rücksicht zu nehmen (z.B. Schließzeit).
§ 14 Bauliche Änderungen/Einbringung von Einrichtungen
durch die Mieterin
(1) Bauliche Änderungen durch die Mieterin, insbesondere Um- und Einbauten und Installationen, dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Vermieterin vorgenommen werden.
Erteilt die Vermieterin eine solche Einwilligung, so ist die Mieterin für die Einholung
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etwaiger bauaufsichtsrechtlicher Genehmigungen verantwortlich und hat alle Kosten
hierfür zu tragen.
(2) Die Vermieterin kann verlangen, dass Einrichtungen, mit denen die Mieterin die Räume
versehen hat, in den Mieträumen bzw. Mietflächen verbleiben. Andernfalls hat die Mieterin den ursprünglichen Zustand der Sache bei Auszug wieder herzustellen.
(3) Die Mieterin haftet für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit von ihr veranlassten Baumaßnahmen entstehen.
§ 15 Betreten des Mietobjektes durch die Vermieterin
(1) Der Vermieterin oder ihrem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes
nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit frei. Zur Abwendung drohender Gefahren darf die Vermieterin die Mieträume auch ohne vorherige Ankündigung
zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
(2) Bei längerer Abwesenheit der Mieterin ist sicherzustellen, dass die Rechte der Vermieterin, die Mieträume nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes zu betreten, rechtzeitig ausgeübt werden können.
§ 16 Beendigung des Mietverhältnisses
(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Mieträume vollständig geräumt, besenrein und sauber sowie malermäßig mit einem neuen, neutralen Farbanstrich zu
versehen, zurückzugeben.
(2) Die Mieterin hat alle Schlüssel - auch selbst beschaffte - zurückzugeben. Die Mieterin
haftet für sämtliche Schäden, die der Vermieterin oder einem Nachmieter aus der
Verletzung dieser Pflichten entstehen.
§ 17 Änderung der Rechtsform/Veräußerung des Betriebes
(1) Ändert sich die Rechtsform des Unternehmens der Mieterin, treten Änderungen im
Handelsregister, bei der Gewerbeanmeldung oder in anderen, für das Mietverhältnis
bedeutsamen Verhältnissen ein, so hat die Mieterin dies der Vermieterin unverzüglich
anzuzeigen.
(2) Bei Veräußerung des Betriebes der Mieterin im Gesamten oder in Teilen bedarf es wegen des Überganges des Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen
Vereinbarung mit der Vermieterin. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht.
§ 18 Besondere Vereinbarungen
Der Mieterin ist bekannt, dass ein Wegerecht zu Gunsten der Nachbarn Flurstücke 1102,
1103, 1104 und 1106 existiert.
§ 19 Sonstige Vereinbarungen
7 von 8
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Änderung des
Schriftformerfordernisses kann ebenfalls nur in Schriftform vereinbart werden.
Gerichtsstand ist Leipzig.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Mietvertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen
Bestimmung weitestgehend entspricht. Für Lücken im Vertrag gilt entsprechendes.
Sämtliche in diesem Vertrag genannten Anlagen sind wesentliche Bestandteile dieses
Vertrages. Sie sind von den Vertragsparteien ebenso wie dieser Vertrag unterzeichnet
worden.
Die Parteien verpflichten sich auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen
vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um sowohl für diesen
Vertrag als auch für alle eventuellen Nachträge und alle sonstigen wesentlichen
vertragsergänzenden Vereinbarungen dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu
tun und diese nicht unter Berufung auf eine etwaige Nichteinhaltung der gesetzlichen
Schriftform zu kündigen.
Leipzig, den ________________
Siegburg, den _______________
_________________________
Mieterin
________________________
Vermieterin
8 von 8
Stadtbild Projekt GmbH
Str. des 18. Oktober 44, 04103 Leipzig
Tel.: 0341 / 2310360 Fax: 0341 / 23103628
Mieterbaubeschreibung
Neubau
ubau Kindertagesstätte Plovdiver Str. 50, 04205 Leipzig
Bau und Ausstattungsbeschreibung
Bau-
1. Allgemeine Baubeschreibung
1.0 Vorbemerkungen
Gegenstand der Baubeschreibung ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung
tageseinrichtung für
f 165 Kinder in Massivbauweise am
Standort Plovdiver Straße
S
50 in 04205 Leipzig.
Das Gebäude der Kindertageseinrichtung ist teilweise zweigeschossig.. Die Gesamtkapazität beträgt 165 Plätze, aufgeteilt in einen Kindergarten für 120 Kinder und eine KinderKinder
krippe für 45 Kinder mit entsprechenden Nebenräumen. In
der Kita - Gesamtkapazität sind 24 integrative Plätze enthalenthal
ten.
htungsbereich wird komplett mit Gruppen-,
Der Kindereinrichtungsbereich
Schlaf-, Projekt- und Sanitärbereich angeordnet. Weiterhin
im EG befinden sich der Kinderwagen -, Putzmittel -,
Wäsche-,, Hausmeister-/HA-Raum,
Hausmeister
das Behinderten - u.
Außen - WC, die Ausgabeküche
Aus
sowie der Raum für die
Objektleitung und die Haustechnikräume
Hauste
für BMA - Technik
und Sicherheitsbeleuchtung.
Sicherheits
Im OG befinden sich
Personalaufenthalts -, Umkleide - u. WC - Räume.
Das
as Gebäude erhält ein Flachdach mit teilweiser extensiver
Begrünung. Das Gebäude ist nicht unterkellert.
Die zu errichtende Kindertagesstätte umfasst ca. 1.882 m²
BGF/1.523 m² NF zuzüglich Außenspielgerätelager.
Die Aufteilung der
de Räume sowie die Anordnung der Fenster
und Türen sind aus den beiliegenden Planunterlagen ersichtlich. Änderungen
erungen bedürfen der vorherigen Abstimmung
und Freigabe über den Architekten
Ar
durch den Vermieter
und/oder
oder dem Mieter.
Mieter
1.1 Leistungsumfang allgemein
Erstellung aller erforderlichen Ausführungs -,Werkstattund Montageplanungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Gebäudes.
Gebäudes Der Leistungsumfang beinhaltet
den vollständigen und schlüsselfertigen Neubau einer
Kindertageseinrichtung einschließlich der Freianlagen.
Die Anlage ist mit Endreinigung zu übergeben.
Leistungen für die Planung:
Erstellung von Revisionsplänen
Revisionsplän
für Gebäude und Erschließung; Erstellung der Rettungswegpläne;
Rettungswegpläne Beantragung von Mitwirkungen
Mitwirkung und Beteiligungen am Planungsprozess sowie Abnahmen bei Behörden und Prüforganen wie:
1. Bauordnungsamt
Bauordn
(ABD)
Stand: Januar 2015
Seite: 1 von 26
Stadtbild Projekt GmbH
Str. des 18. Oktober 44, 04103 Leipzig
Tel.: 0341 / 2310360 Fax: 0341 / 23103628
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Gesundheitsamt
Branddirektion
Veterinär - u. Lebensmittelaufsichtsamt (VLA)
Unfallkasse
lkasse Sachsen (UKS)
Landesjugendamt (LJA)
Prüfstatiker
für die Bauleistungen:
nichtöffentliche
he Erschließung aller Ver - und Entsorgungsmedien vom Übergabepunkt
ergabepunkt bis zum Gebäude bzw. unterhalb des Gebäudes bzw. bis an die
di Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb
halb des Gebäudes (zentraler Hausanschlussbereich).
Gründungsarbeiten, Gebäudeerstellung incl. aller Rohbau-,
Ausbau und TGA - Gewerke baulicher und technischer Art.
1.2 Einzuhaltende Normen und Vorschriften
Zusätzlich zu den ATV gem. VOB/C (DIN 18299 ff.) sind
folgende Normen und Vorschriften in der zum Zeitpunkt des
Mietvertragsschlusses gültigen Fassung zu beachten:
Sächsische Bauordnung, die aktuelle EnEV, Vorschriften,
Richtlinie und Normen zum Bau, zur Betriebstechnik und Sicherheit
erheit über den
de Bau und Betrieb von Kindertagesstätten,
Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinie (ASR), Unfallverhütungsvorschriften, Regel Kindertageseinrichtungen
inrichtungen (BG/GUV-SR
(BG/GUV
S2) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die DIN 18040-1, Allgemeine
Herstellerangaben
tellerangaben und Vorschriften,
Vorschriften Zulassungen der jeweiligen Baustoffe
stoffe und Bauteile, die kommunale Abfallwirtschaftssatzung
haftssatzung der Stadt Leipzig, Richtlinie Entsorgung von
Bauabfällen, die DVGW
D
Richtlinie für Trinkwasser, die
Anschlussbedingungen der Medienträger der Stadt
Sta Leipzig
und deren Satzungen,
Satzu
die DIN-/ VDI-Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen,
Fas
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Für ausgewählte Ausbau - u. Ausstattungsmaterialien und
Bauteile wird eine Bemusterung auf der Baustelle oder in
den Büroräumen des Vermieters/Architekten durchgeführt.
durch
1.3 Einreichung von Unterlagen
Zur Übergabe des Mietobjektes jedoch nicht später als bis
zum Betriebsbeginn
ebsbeginn der Einrichtung,
Einrichtu
werden vorgelegt:
- Abnahmeprotokolle, Messergebnisse und Prüfprotokolle,
Prüfberichte
- Betriebsanleitung und Beschreibung der Anlagen sowie
Bestätigung über
ber Umfang der Einweisung des Bedienungspersonals
- Herstellerangaben und Wartungsvorschriften über eingebaute Materialien
- Revisionspläne (1 Satz Kopien, 1 Satz digitalisiert),
insbesondere den Lageplan
Lagep
mit Eintragung sämtlicher ausgeführter Erd- und Grundleitungen sowie Versorgungsanschlüsse.
- Liste aller an der Erstellung
Er
beteiligten Firmen und Sonderfachkräfte
chkräfte mit Angabe
Ang
der vollständigen Kontaktdaten, des
Gewerkes und der Gewährleistungsfristen
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1.4 Qualitätssicherung
Während der Bauausführung
Bauau
wird die Baustelle durch einen
Sicherheitskoordinato (SiGeKo) überwacht.
Sicherheitskoordinator
1.5 Gesundheit und Umweltbestimmungen
Beschichtungen:
Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen,
sonstige
stige Anstriche, Spachtelungen, Öle/Wachse, Korrosions-,, Brandschutz, etc.) werden möglichst umweltverträgliche, insbesondere
nsbesondere lösemittelarme
l
Produkte und Verfahren
verwendet. Dabei werden die Einstufungen entsprechend
dem jeweiligen ProduktProdukt bzw. Giscode der Bauberufsgenossenschaft zugrunde
runde gelegt (siehe: www.gisbau.de) und die
Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) berücksichtigt.
berücksichtigt Als Grundierungen, Lacke
und Lasuren werden generell nur schadstoffarme Produkte
entsprechend den Vergabeunterlagen
Verga
des Umweltzeichens
RAL - UZ 12a (Blauer Engel) verwendet. Reaktionsharze
werden nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt.
Die Beschichtungen der Schreiner-, Stahlbau-, Metallbauund Schlosserarbeiten werden grundsätzlich im Produktionsbetrieb des Ausführungsunternehmens
Ausführungs
vorgenommen.
Erstpflege Bodenbelag:
Produkte für die Erstpflege,
Erstp
die folgende Inhaltsstoffe
enthalten, kommen nicht zur Anwendung:
- Alkylphenolethoxylate (APEO)
- Ethylendiaminetraessigsäure (EDTA)
- chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen
- Thioharnstoff
- kationische Tenside
- Konservierungsstoffe auf
au Chlor- oder Halogenbasis /
Halogenkohlenwasserstoff
- Phenol und dessen Derivate,
- Quarternäre Ammoniumverbindung
- Diethanolamin, Methylglykol, Ethylglykol
- 2-N-Methylpyrrolidon
Methylpyrrolidon
- p-Dichlorbenzol
Dichlorbenzol
- synthetische
nthetische Moschus-Verbindungen
Moschus
- nach der Gefahrstoff-VO
Gefahr
und MAK-Liste als sehr
giftig, cancerogen, mutagen oder reproduktionstoxisch
eingestufte Einzelkomponeten.
Ebenso ausgeschlossen sind metallvernetzte Dispersionen
und PU-Versiegelungen.
Versiegelungen.
Formaldehyd:
Um unzumutbare Formaldehydkonzentrationen
Formaldeh
zu vermeiden, wird die Richtlinie
ichtlinie " Klassifizierung und Überwachung
von Holzwerkstoffplatten
zwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe"
(DIBT-Richtlinie
Richtlinie 100) befolgt.
befolgt
Gefährliche Inhaltsstoffe (CMR-Stoffe):
(CMR
ukte, bei denen im ProduktProdukt und Sicherheitsdatenblatt
Produkte,
krebserzeugende (cancerogene), erbgutverändernde (mutagene) und fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) Inhaltsstoffe aufgeführt sind, sind ausgeschlossen.
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Gesundheitsgefährlicher Staub:
Die Staubentwicklung
twicklung wird,
wird entsprechend der BG-Information (BGI
GI 5047)"Mineralischer Staub", weitgehend vermieden. Bei Maschineneinsatz werden staubarme, abgestimmte
Bearbeitungssysteme
tungssysteme (Maschine und Mobilentstauber) verwendet. Entsprechende Maschinen sind von der BG BAU
getestet, alss "Typ I - Gerät" klassifiziert und unter www.gisbau.de veröffentlicht. Werden gesundheitsgefährliche mineralische
lische Stäube oder andere Gefahrstoffe freigesetzt, werden die notwendigen Maßnahmen entsprechend der BGI
5047, der jeweiligen Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS
505, 519, 521, u.a.) und der Gefahrstoffverordnung
G
festgelegt.
Holzschutzmittel:
Es werden - bei
ei gleicher Eignung - möglichst umweltverträgliche Holzmittel
mittel eingesetzt.
eingesetzt Dabei wird die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code
Produkt
der Bauberufsgenossenschaft
zugrunde gelegt. Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile
müssen das RAL-Prüfzeichen
RAL
der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., für tragende
tragen Bauteile das Prüfzeichen des
Deutschen Instituts
ituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen
ngen mit Holzschutzmitteln
Holzschutzmitte werden grundsätzlich im Produktionsbetrieb der Ausführungsfirma vorgenommen.
Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe:
Ver
Grundsätzlich werden nur lösemittelfreie/-arme Verlegewerkstoffe
e (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) verwendet. Dabei werden die Einstufungen entsprechend dem Giscode der Bauberufsgenossenschaft
Bauberufsgenossenscha zugrunde gelegt und die
Vorgaben der Technischen
Technisch
Regeln für Gefahrstoffe TRGS
610 zu berücksichtigt.
berücksichtigt Kann auf lösemittelhaltige Produkte
an der Baustelle
lle nicht verzichtet werden, so dürfen sie nur
bei gleichzeitiger,
hzeitiger, mechanischer Lüftung verwendet werden.
Künstliche Mineralfasern (KMF):
Produkte mit Künstlichen
Künstli
Mineralfasern (KMF) erfüllen entsprechend der Gefahrstoffverordnung,
Gefah
Anhang IV Nr. 22 (2),
die Anforderungen:
Anforderungen
Kanzerogenitätsindex
tätsindex (KI) > 40 oder Halbwertszeit < 40 Tage. Sie werden in Akustikdecken- und Putzsystemen, soweit
technisch möglich, vermieden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen
Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten.
Recyclingprodukte zum Bauteilschutz:
Bei Maßnahmen
men zum Schutz von Bauteilen
B
oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat)
Regenerat) zu verwenden.
Schaumkunststoffe:
Produkte
e aus Schaumkunststoffen sind FCKWFCKW und HFCKW
- frei. Melaminharzschaumstoffe
minharzschaumstoffe und ähnlich
ähnl
Formaldehyd freisetzende
reisetzende Produkte sind nicht zugelassen(Akustikplatten).
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Trennmittel:
Es werden nur Trennmittel
Tr
verwendet, die biologisch schnell
abbaubar
ubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen.
Tropenholz:
Auf den
n Einsatz von Tropenholz
Trope
wird verzichtet.
1.6 Ausführungspläne
Ausführungspläne werden dem Mieter in digitaler Form und
auf Wunsch auch einfach in Papierform zur Verfügung
gestellt.. Änderungen die sich aus Auflagen der Behörden
oder technischen Notwendigkeiten
Notwendigk
gegenüber den Plänen
ergeben,
ben, die Grundlage des Mietvertrages waren,
waren müssen
vom Mieter nicht freigegeben werden und gelten als vereinverein
bart. Änderungswünsche des Mieters werden berücksichtigt
soweit sie den Planungs - u.- Bauablauf nicht stören oder
unterbrechen und die Kostentragung mit dem Vermieter geklärt ist.
2. Baubeschreibung Gebäude
Der Vermieter stellt das Baugrundstück lastenfrei zur VerfüVerfü
gung; Leitungsrechte bleiben unberührt.
Der Vermieter setzt ein Projektsteuerungsbüro ein, welches
als Ansprechpartner für die Bauherrenaufgaben fungiert.
2.1
1 Baustelleneinrichtung KG 391
Zur Baustelleneinrichtung
Baustelleneinr
gehören das Einrichten, Vorhalten
und Räumen der Baustelle mit allen für den Betrieb
Be
und
Überwachung der Baustelle notwendigen Einrichtungen und
Ausstattungen.
2.2 Baugrube/Gründung KG 310/320 und techn.
tec
Anlagen
in den Außenanlagen KG 540
Erdarbeiten:
Die Erdarbeiten
ten umfassen den Aushub für die Gebäudegründung und ebenso sämtliche Erschließungsleistungen für
Trinkwasser, Fernwärme,
Fernwärme Elektroenergie, Telefon und Abwasser auf dem Grundstück vom Übergabepunkt des Medienträgers bis zum Gebäudeanschluss, d. h. Herstellung
und Sicherung der RohrleitungsRohrleitungs und Kabelgräben sowie
fachgerechtes Verfüllen und Verdichten sowie Kennzeichnung.
Gründung:
Die Gründung durch Herstellung
Herstel
von Fundamente aus Beton
oder mit Gründungsplatten, nach statischen Erfordernissen.
Technische Anlagen in Außenanlagen
Außenanlag
bzw. unterhalb des
Gebäudes: Dies sind Leistungen
Leistun
zur Ver- und Entsorgung
des Gebäudes mit Trinkwasser,
Trinkwas
Fernwärme, Elektroenergie,
Abwasser und Telefon etc.
etc
Einbau von Grundleitungen
Grundleitun
für die Gebäudeentwässerung
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(Schmutzwasser) in erforderlicher Dimensionierung einschl.
Anschluss an den vorhandenen Kanal im oder am Baufeld,
gemäß Angabe aus Einleitgenehmigung
Einleitgenehmigu
inkl. notwendiger
Übergabeschächte
eschächte bzw. - Bauwerke.
Montage eines Fettabscheiders in NG 4 mit gekoppelten
Pumpenschacht zur Rückstausicherung im Außenbereich,
so platziert,
t, dass eine Leerung und Reinigung durch den
Dienstleister problemlos möglich ist.
Verlegung der Medienleitungen für Trinkwasser,
Tri
Elektroenergie, Fernwärme und Telefon sowie Leerrohre vom Übergabepunkt Medienträger
Medientr
bis zum Gebäude und weiter unter
Bodenplatte
atte bis zur Unterverteilung im Hausanschlussraum
bzw. durch die
ie Bodenplatte.
Einbau von Blitzschutz - Erdungsleitungen.
Diese o. a. Leistungen werde,
werde soweit möglich und sinnvoll,
in Verbindung mit den Erdarbeiten (Einbringen der Tragschicht) ausgeführt
geführt.
2.3 Unterböden und Bodenplatten KG 324
Bodenplatte als wärmegedämmte Konstruktion nach EnEV/
EnEV
Wärmeschutznachweis aus Stahlbeton nach statischen Erfordernissen, einschl. fachgerechter Abdichtung sowie dichdich
ter Durchdringungen für Medien - und Abwasserleitungen.
2.4 Außenwände KG 330
Außenwände als wärmegedämmte
wärmegedä
Konstruktion nach EnEV
und Wärmeschutznachweis aus Mauerwerk/Beton nach statischen Erfordernissen und Brandschutz.
Wandkonstruktion:
außen
Wärmedämmverbundsystem
verbundsystem als einheitliches System
Sy
eines
Herstellers und nach dessen Ausführungsrichtlinien und
Detaillösungen.. Dämmstärke in Abhängigkeit der Bemessungen im Nachweis zur EnEV.
EnEV Herstellung fachgerechter
Anschlüsse an Fenster und Türen sowie Gebäudefugen und
Dachanschlüsse. Ausbildung eines Sockels aus Perimeterdämmung. Höhe ca. 30 cm über OK Gelände. Im Bereich
der EG - seitigen Ausgänge von den Gruppenräumen in den
Garten werden Befestigungsmöglichkeiten für Sonnensegel
an der Außenwand vorgesehen.
innen
Gips-Trockenmörtel
Trockenmörtel für Putz mit erhöhter Oberflächenhärte
B7 nach DIN EN 13279, MG P IV nach DIN V 18550,
Druckfestigkeit: > 6,0 N/mm², Kugeldruckhärte: ca. 25
N/mm², mineralisch gebunden, auf Mauerwerk nach DIN
1053, im Mittel 10 mm dick auftragen, eben und fluchtrecht
verzogen, nach
ch dem Ansteifen abglätten. Spachtelung aller
Innenwandflächen in Qualitätsstufe Q3
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2.5 Innenwände KG 340
Tragende Innenwände als Mauerwerkskonstruktion nach
statischen
tatischen oder brandschutztechnischen Erfordernissen.
Gips-Trockenmörtel
Trockenmörtel für Putz mit erhöhter
erhöht Oberflächenhärte
B7 nach DIN EN 13279, MG P IV nach DIN V 18550,
Druckfestigkeit: > 6,0 N/mm², Kugeldruckhärte: ca. 25
N/mm², mineralisch gebunden, auf Mauerwerk nach DIN
1053, im Mittel 10 mm dick auftragen, eben und fluchtrecht
verzogen, nach dem Ansteifen
Anst
abglätten.
Sonstige Innenwände als Metallständerwände beidseitig
doppelt beplankt mit Gipskartonplatten
Gipskarton
sowie Dämmeinlage.
Die Anforderungen aus Brandschutz
Brand
und Schallschutz sind
zu berücksichtigen. Im Sanitärbereich und Küchenbereich
Verwendung imprägnierter
imp
Platten.
Spachtelung aller Wände in Qualitätsstufe Q3.
2.6 WC-Trennwände
Trennwände KG 346
Trennwandanlagen
ndanlagen in Personal - WC und ggf. in PersonalUmkleideräumen;
mkleideräumen; kindgerechte Trennwandanlage für Sanitärräume der Kita nur in Einzelfällen,
Einzelfällen sonst Ausstattung mit
Schamwänden, aufgebaut aus Vollkernplatten.
Aufbau der Wände/Schamwände:
Vollkernplatten,
atten, melaminharzbeschichtet, wasserbeständig,
kratzfest,
atzfest, Oberflächenstruktur matt, rahmenlose Einfassung
aus gerundeten
erundeten Aluminium-Profilen
Alum
in Steckbauweise Trennwandfüße als Rundprofil,
Run
Abdeckrosetten
Türen:
in gleicher Konstruktion wie Wände,
Wände bei Personal mit WC Schloss, in Kita nicht verschließbar aber mit Klemmschutz,
Klemmschutz
Farbe nach Farbkarte des Herstellers und Bemusterung,
Beschläge
eschläge aus Nylon, Farbe nach Farbkarte des Herstellers
und
d Bemusterung
Gesamthöhe: bei Personal ca. 2000 mm, in Kita 1400 mm
Bodenfreiheit: ca. 150 mm
Plattendicken: ca. 13 mm
2.7 Außentüren und Fenster KG 334
Fenster/Fenstertüren:
Einbau von Kunststoff-Fenstern
Kunststoff
mit Isolierverglasung gem.
EnEV und Wärmeschutznachweis;
Wärmeschutznachweis Fenster als ein- oder
mehrflügeliges
flügeliges Element mit zum Teil Oberlicht; farbige
Gestaltung der Blend - und Flügelrahmen außen in einem
Standardfarbton des Profilherstellers nach Entwurf des Architekten oder soweit möglich nach Wahl des Mieters; innen
weiß.
Zu öffnende Fensterelemente
Fenster
als Dreh-/Kippbeschlag, Oberlichte nur Kippbeschlag; Drehbeschlag immer abschließbar,
außer bei Notausgängen
tausgängen und Fluchttüren/-Fenstern;
Fluchttüren/
Beschläge Stahl, verdeckt
verdec liegend; Oberlichtöffner manuell;
Fenstergriffe aus beschichtetem Aluminium weiß, für
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Objektbereich geeignet;
geeign
bei Notausgängen und Fluchttüren/
- Fenstern in U - Form.
Verglasung unter 2,00 m über Fußboden
F
immer als VSG.
Die Anforderungen
orderungen der GUV z. B. Öffnungsbegrenzer oder
Festverglasung im unteren
untere Fensterbereich um einen Eintrag
des Flügels
ügels in den Raum zu verhindern werden berücksichberücksich
tigt.
Schallschutzanforder
Schallschutzanforderungen
gem. Gutachten/Konzept.
Aufteilung entsprechend beigefügten Ansichtsplänen und
Grundriss
Eine ausreichende
nde Belüftung wird geplant und umgesetzt.
Fenstereinbau
einbau außenbündig mit Rohbaukonstruktion nach
RAL, wind - u. schlagregendicht; Fensterbank innen aus
Holzwerkstoff DIN EN 14322,
1
melaminbeschichtet, Vorderkante abgerundet. Sämtliche Anschlüsse sind fachgerecht
auszuführen und dauerelastisch zu verschließen.
verschließen
Bei Ausführung einer Fensterbank in Sanitärbereichen und
der Küche wird diese gefliest.
Fensterbank außen aus stranggepresstem
stranggep
pulverbeschichteten Alu-Profil oder Titanzink,
Titanzink Ausladung mind. 30 mm über
Außenkante der fertigen Fassade aber max. 50 mm, mit
seitlichen Abschlussprofilen
schlussprofilen incl. erforderlicher Haltekonstruktion und Antidröhnunterlage.
Antidröhnunterlage Farbe nach RAL und
Entwurf des Architekten
chitekten oder soweit möglich nach Wahl des
Mieters.
n Sanitärräumen
Sanitärräu
und Umkleideräumen des PersoFenster in
nals erhalten eine selbstklebende, lichtdurchlässige SichtSicht
schutzfolie oder eine innenliegende Scheibe in Profilglas.
Die Fenster der Küche erhalten Insektenschutzgitter.
Alle Gruppen -// schlafräume
schlaf
/ Aufenthaltsräume im EG erhalten, soweit möglich und entsprechend der Planung eine
einflüglige Notausgangstür, Breite 1,01 m, lichte Breite
mind. 90 cm, direkt ins Freie. Die Schwelle wird für
Notausgänge konzipiert und darf das Maß von 4 mm nicht
überschreiten.
Außentüren:
ALU- oder Stahl--Glas-Türelement aus thermisch getrennten
Profilen, als 1 - oder 2-flüglige
2
Falztür nach außen öffnend,
symmetrische Flügelteilung mit durchgehendem Oberlicht.
Die Gangflügel haben eine lichte Durchgangsbreite von
mind. 1,10 m,, die Türhöhe ist mit mind. 2,135 m zu gewährleisten. Standflügel sind durch Treibriegelschloss öffenbar;
der Schwellenbereich wird schwellenlos hergestellt.
Profile mit min. 2mm
2
gerundete / gefaste Ecken und Kanten.
Farbe:
Rahmen + Flügel,
el, pulverbeschichtet, Farbe nach RAL und
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Entwurf des Architekten oder soweit möglich nach Wahl des
Mieters.
Beschläge:
Edelstahlbänder
tahlbänder verdeckte Anordnung mit dreidimensionaler
Verstellungs- und Justiermöglichkeit.
Justiermöglichkeit
Garnitur/Schloss:
Schloss:
Einsteckschloss nach
na
DIN 18250 bei Bedarf und
Notwendigkeit mit Panikfunktion; 3-fach Veriegelung, Falztreibriegel
gel für Standflügel; vorgerichtet für PZ-Schloss, mit
Obentürschließer im Gangflügel nach DIN EN 1154, mit
Bodendichtung, innen und außen Drückergarnitur mit UForm
rm Drücker; PZ-Wechselgarnitur und Stoßgriff für
Haupteingangstür
tür und Kinderwagenraumtür, Schutzklasse
S2 nach EN 1906, Schloss vorgerichtet
vor
für Schließanlage,
Zylinderabdeckung
abdeckung im Außenschild, außen und innen
Langschild,
schild, Material Edelstahl.
Edelstahl
Verglasung:
Wärmeschutzverglasung, VSG beidseitig, Klarglas,
Kl
U-Wert
gemäß Wärmeschutznachweis, Sichtstreifen in Augenhöhe
zur Kennzeichnung der Glasflächen nach Wahl des AG.
2.8 Sonnenschutz KG 338
Alle Fensterelemente von Gruppen - und Schlafräumen sowie Räumen in denen Kinder beschäftigt oder betreut werwer
den sowie der Mehrzweckraum erhalten einen außenliegenden Sonnenschutz; ausgenommen sind weitere Räume auf
der Nordseite und alle Nebenräume im EG sowie alle Fenstertüren
rtüren und nach außen führende Türen mit einer FluchtweFluchtwe
gefunktion.
betriebenen schieLieferung und Montage eines motorisch betriebenen,
nengeführten außenliegenden
außen
Alu-Raffstoresystems mit
randgebördelten 80 mm Lamellen entsprechend den Fenstergrößen. Farbe nach RAL
RA und Entwurf des Architekten
oder soweit möglich nach Wahl des Mieters PulverbeschichP
tet. Einzelsteuerung für jedes Element / jeden Raum;
Zentralsteuerung aller Anlagen (ganz auf/ganz ab) im Büro
der Leitung.
Fenstertüren mit Notausgangsfunktion in Gruppen
Grup
- und
Schlafräumen sowie Notausstiegsfenster erhalten eine inin
nenliegende Verschattung mit Plissee - Jalousien (manuell),
welche zwischen den Glashalteleisten montiert werden
(etwa flächenbündig mit den Flügelprofilen).
Flügelpro
Maßgeblich für
die Auswahl sind die Verdunkelungsfunktion und die Brandschutzeigenschaften.
2.9 Innentüren KG 344
Die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept,
Brandschut
dem
Schallschutz - und dem Wärmeschutznachweis sind zu beachten.
Innentüren (Holzwerkstofftüren
(Holz
mit Stahlzargen):
Prinzipielle
lle Anforderungen Brandschutz gem. den ErforderStand: Januar 2015
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nissen
sen des Brandschutzkonzeptes.
Brandschutzkon
Prinzipielle Anforderungen Schallschutz:
Türen in Wänden zwischen Gruppenräumen und zum Flur,
Flur
Türen
en in Wänden zwischen Schlafräumen und zum Flur,
Türen zwischen Gruppenräumen:
Gruppenräume
Schallschutzklasse I mit RwR = 27 dB/RwP = 32 dB
Klemmschutz:
Alle Türen, ausgenommen Räume, die von Kindern nicht
frequentiert werden, erhalten an den Gegenbandseiten der
Nebenschließkante
schließkante einen Klemmschutz - Rollo. Für die
Bandseiten sind entsprechende Schutzprofile mindestens
bis unter das obere Band vorzusehen. Textilrollo, Kunstfaser, Farbe nach Farbmuster
Farbmus des Herstellers und Wahl des
Mieters,, auf Blatt und Zarge
Zar montiert. Alu - Schutzprofile für
Bandseite.
Türblatt:
Röhrenspantürblatt (Vollspanblatt bei Schallschutztüren),
Röhrenspantürbla
Türblattdicke ca. 40 mm, Normfalz,
N
Klimaklasse I, mechan.
Beanspruchungsgruppe S, Oberfläche HPL-Schichtstoff
HPL
0,8
mm, glatt, heller Hartholzeinleimer, Aufdeck mit Softkante,
Bandfräsung für VX - Bänder, Farbton nach Standardfarbkarte des Herstellers und Wahl des Mieters.
Zargen:
Stahlblech, verzinkt und grundiert für Endbehandlung durch
Maler, Blechdicke 1,50
1
mm, mit innenliegender 3-seitig umlaufender Gummidichtung.
Gummidichtung
Beschläge/Garnituren
Garnituren/Schloss:
Edelstahl - Rosetten
osetten-Garnitur mit Einsteckschloss nach DIN
18251 für PZ vorgerichtet, Edelstahlstulp, Dornmaß 55 mm,
PZ Schloss Klasse 4, U-Form Drücker, Bänder in verdeckter
Anordnung, mit dreidimensionaler Verstell - und Justiermöglichkeit (VX).
Lichtausschnitte:
Alle Türen vom Flur in die Gruppen - Sanitär - u. Schlafräume, zwischen den Gruppenräumen und von den GruppenGruppen
räumen in die Sanitärräume erhalten einen klar verglasten
Lichtausschnitt vom Typ LA 1D, ca. 1400 x 200 mm,
schlossseitig angeordnet mit VSG - Verglasung; in Schallschutztüren fest integriert als geprüftes Element.
Innentüren (Stahlblechtüren):
Türen im Technikbereich als geprüfte Stahlblechtür
S
mit
Zarge entsprechend Brandschutzanforderungen mit PZSchloss und Feuerschutzgarnituren
Feuerschutzg
in der Form der Holzwerkstofftüren.
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sonstige Türen (Windfangtüren,
(Windfangtüren Flurtüren):
ALU - Glas Türelemente
Türelement mit und ohne Brandschutzanforderungen, ungedämmte Profilserie für Tür - System, selbstschließend mit Gleitschienen
Gleits
- Obentürschließers mit integrierter, unsichtbarer
tbarer Schließfolgeregelung, und regulierbarer Öffnungsdämpfung, oder mit Freilaufobentürschließer
bzw. mit Feststelleinrichtung,
Feststelleinrichtung zum Teil mit Oberlicht als festverglastes Element. Türhöhe ca. 213,5 cm, die Gangflügel
haben eine lichte Durchgangsbreite
Durchga
von 1,10 m zu
gewährleisten. Profile mit min. 2mm gerundeten / gefasten
Ecken und Kanten.
Farbe:
el, pulverbeschichtet, RAL nach Farbkonzept
Rahmen + Flügel,
und Wahl des Mieters
Beschläge:
3 - teilige Bänder mit dreidimensionaler Verstell - bzw. Justiermöglichkeit. Fallenriegelschloss
Fallenriegelschlos für PZ vorgerichtet, PZ
Schloss Kl. 4;; Garnituren in Form der Holzwerkstofftüren (U
- Form)
Verglasung:
Einfachglas VSG Klarglas;
Klarglas die Dicke der Scheiben entsprechen der Beanspruchung und Scheibengröße.
äge KG 336/345
2.10 Wandbeläge
Farbanstrich:
Die Innenwände erhalten
erhalte einen Dispersionsfarbanstrich
weiß oder hellgetönt.
hellgetö Qualitativ ist die Beschichtung mindestens in der Nassabriebklasse 3 herzustellen. Flure/Garderoben erhalten mindestens einen Sockel bis 1,5 m Höhe in
Nassabriebklasse
assabriebklasse 1. In Sanitärbereichen werden fungizide
Zusatzstoffe verwendet.
verwen
Wandfliesen:
Fliesenverlegearbeiten
legearbeiten einschließlich der erforderlichen Untergrundvorbehandlung und Abdichtungsarbeiten. Zu beachten sind die "Hinweise für die Ausführung von flüssig zu
verarbeitenden Verbundabdichtungen mit
m Bekleidungen und
Belägen aus Fliesen und Platten für
f
den Innen- und
Außenbereich" vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Bekleidung an Wänden in allen Sanitärräumen umlaufend,
u
aus trockengepressten
trockengepresste Fliesen/Platten DIN EN 14411, Steingut, glasiert, matt,
matt Nennmaß (cm) 20/20 cm, Oberfläche
eben, uni, Farbton weiß, Untergrund senkrecht, im Dünnbett
aus hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel DIN EN
12004, chromatarm, Höhe
H
der Bekleidungsfläche bis mindestens OK Zarge,
Zarge verfugen durch Einschlämmen mit
Zementmörtel, Fugenbreite 3 mm. Fugenfarbe: grau oder
nach Bemusterung und Wahl des Mieters.
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Freistehende Sanitärblöcke werden vollständig gefliest.
Wandspiegel werden in
i die Fliesenfläche bündig integriert.
Dekore:
Farbige Dekore in Größe, Art und Güte entsprechend der
Wandfliesen, Gestaltung nach Fliesenplanung, Farbe nach
Wahl des Mieters.
Alle Eck- und Anschlussfugen sind fachgerecht
fachgerec dauerelastisch zu schließen; Außenecken und Fliesenabschlüsse sind
mit gerundeten Kunststoff oder Edelstahlprofilen auszubilden. Abschlüsse, Kanten und Ecken dürfen nicht scharfkanscharfkan
tig sein!
2.11 Bodenbeläge KG 325/352
Bodenbelag
Bodenbelag aus Linoleum
Linole
DIN EN 548, mit werkseitiger
Oberflächenvergütun Einstufung DIN EN 685 Klasse 34
Oberflächenvergütung,
(Objektbereich),
), antistatisch, Aufladungsspannung gemäß
DIN 54345-2
2 und DIN EN 1815 < 2 kV, Trittschallverbesserungsmaß DIN EN ISO 717 <= 5 dB, geeignet für Stuhlrollen
DIN EN 425 / ISO 4918 Typ W, Brandverhalten EN 13501 1 Cfl - s1, Rutschsicherheit R 9 gemäß DIN 51130, fußbodenheizungsgeeignet.
Einbauort:
Gruppenräume, Schlafräume,
Sc
Flure, Personal- und Leitungsräume, Umkleide,
Umkleide Umkleide - Küche und Lager.
Bodenbelag:
Dicke 2,5 mm, in Bahnen, marmoriert,
mar
Farbe gemäß Farbkarte des Herstellers
Herste
und nach Wahl des Mieters, auf
vollflächig gespachtelten Untergrund kleben, Stöße verver
schweißen.
Sockelleiste:
Umlaufende Kernsockelleiste inkl. Verfugung zum Boden
Bod
und zur Wand oder Dichtlippe, Farbton angepasst an den
gewählten Bodenbelag und nach Wahl des Mieters.
Bodenfliesen
Fliesenverlegearbeiten
legearbeiten einschließlich der erforderlichen Untergrundvorbehandlung und Abdichtungsarbeiten. Zu beachten sind die "Hinweise für die Ausführung von flüssig zu
verarbeitenden Verbundabdichtungen mit
m Bekleidungen und
Belägen aus Fliesen und Platten für
f
den Innen- und
Außenbereich" vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Bodenbelag aus Feinsteinzeug, unglasiert, trockengepresste
Fliese mit keramischer Oberflächenvergütung DIN EN
14411, Rutschsicherheit entsprechend
ents
Bewertungsgruppe
gemäß BGR 181, in Innenräumen
Innenräu
auf Estrich im Dünnbett
aus hydraulisch erhärtendem
erhärte
Dünnbettmörtel DIN 18156-2
verlegen,
legen, einschl. verfugen durch Einschlemmen von Zementmörtel.
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Nennmaß:
Oberfläche:
Materialbild:
Glanzstufe:
Farbe:
Fugenbreite:
Fugenfarbton:
30/30 cm
eben, rutschhemmend
nach Bemusterung
matt
nach Bemusterung
4 mm
grau bzw. nach Bemusterung
Einbauorte:
räume Kinder, Personal -, Behinderten - u. Außen Sanitärräume
WC, sowie Eingangsbereich
ingangsbereich und Durchgang Garten in Bewertungsgruppe R 10.
10
Ausgabeküche und Lager Küche in Bewertungsgruppe R 11
Alle Übergangs-- und Fugenprofile in Edelstahl mit 2 mm
Rundung.
Alle Eck- und Anschlussfugen sind fachgerecht dauerelastisch zu schließen.
schließe
Sauberlaufmatten:
Fußabstreifer als Sauberlaufzone
Sa
im Eingangsbereich oberflächenbündig mit
mi dem Bodenbelag, bestehend aus Eingangsmatte, mit eingelassenen Rauhaar - Ripsstreifen sowie zusätzlichen
usätzlichen Bürsteneinlagen für besonders hohen
Schmutzabrieb.
hmutzabrieb. Eingelegt in einen flächenbündigen Rahmen. Ausführung: Fußabstreifer im Windfang und vor dem
Zugang Garten.
2.12 Deckenbekleidung KG 353
Deckenbekleidungen in Abhängigkeit von der Raumnutzung.
Es gelten die Anforderungen
Anforde
des Brandschutzes sowie die
Einhaltung der in der DIN 18041 für die jeweilige Raumnutzung genannten Nachhallzeiten.
Abgehängtes Deckensystem mit einer Metallunterkonstruktion aus pulverbeschichteten Metallprofilen
Metall
im Raster 62,5 x
62,5 cm und Einlageplatten aus gelochten und rückseitig
vlieskaschierten Gipsbauplatten
Gi
(Streulochung oder Blocklochung) gem. raumakustischen
rauma
Anforderrungen, oberflächenfertig weiß.
Einbauort:
Gruppenräume, Mehrzweckraum, Projektraum, IntegrationsIntegrations
raum,, Garderoben, Hauptflure, Foyer, Treppenhaus.
Trepp
Abgehängtes Deckensystem mit einer MetallunterkonstrukMetallunterkonstruk
tion aus pulverbeschichteten Metallprofilen im Raster 62,5 x
62,5 cm und Einlageplatten aus strukturierten oder glatten
Mineralfaser - Akustikplatten, Design nach Bemusterung und
Wahl des Mieters,
ers, oberflächenfertig weiß.
Einbauort:
Lager, Funktionsräume, Schlafräume, Sanitärräume Kinder,
Leitungsbüro, Personalräume.
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Abgehängtes
tes Deckensystem mit einer Metallunterkonstruktion aus verzinkten Metallprofilen
Metall
und einer Beplankung aus
feuchtraumgeeigneten Gipskartonbauplatten
Gipskarton
(imprägnierte
GKB).
Einbauort:
Küche und Küchenebenräume,
henebenräume, Personal -, Behinderten, Außen - WC, Personalumkleideräume.
Diese Decken
ecken sind
sin gemäß Qualitätsstandard in Q3 zu
spachteln und erhalten einen
ein
Dispersionsfarbanstrich weiß
oder hell getönt. Qualitativ ist die Beschichtung in der
Nassabriebklasse
se 3 herzustellen, die Decken in den Küchenräumen sind in der Nassabriebklasse 1/2 herzustellen.
In Sanitärbereichen
ichen und Küchen sind fungizide Zusatzstoffe
zu verwenden.
2.13 Dach KG 360
Die Dachausbildung erfolgt mittels eines Warmdaches unter
Beachtung der Flachdachrichtlinie.
Den oberen Abschluss bildet die Dachabdichtungsbahn.
Dacha
Das
Dach wird gegen Flugfeuer und Abheben gesichert
ausgebildet. Die Dachrandausbildung
Dac
wird mit Dachrandprofilen aus pulverbeschichteten Metallprofilen oder einer
Attikaabdeckung aus gekantetem Titanzinkblech hergestellt.
Dachaufbau:
Stahlbetonkonstruktion nach Statik mit Dampfsperre aus
Elastomerbitumen - Dampfsperrschweißbahn, incl. Voranstrich auf Bitumenbasis.
Polystyroldämmu
Polystyroldämmung,
mind. Dicke 200 mm, WLG 035. Dachhaut aus Kunststoffdachbahn
Kunststoff
oder als bituminöser Aufbau
als Flachdachabdichtung geeignet und nach HerstellerHersteller
vorschrift verarbeitet, "flugfeuersicher" bzw. "harte Bedachung gem. DIN 4102; mit entsprechender Zwischen - bzw.
Schutzlage. Auf dem Dach des eingeschossigen Anbaus ist
eine extensive Begrünung im Systemaufbau vorgesehen.
Die Dachentwässerung erfolgt über System - Flachdacheinläufe mit Laubfanggitter
Laubfangg
und Notüberläufen, Anzahl nach
Anforderung,
ng, mit entsprechenden
ent
Attikadurchdringungen,
Einlaufkästen und Fallrohren, DN nach Erfordernis, Einbindung Fallrohre/ Standrohre in den Regenwasserkanal.
Aufkantungen, Abschlüsse und Anschlüsse sind Fachgrecht
herzustellen.
Sekuranten:
Anzahl und Anbringung gemäß den Vorschriften nach DIN
4426, zur Befestigung der persönlichen
persönli
Schutzausrüstung
gegen
egen Absturz in Edelstahl V 2A, verzinnt oder in den AufAuf
satzkränzen der Oberlichtkuppeln integriert.
Oberlichtkuppeln:
Oberlichtkuppeln mit geeignetem Aufsatzkranz, wärmegewärmege
dämmt, mit motorischer Öffnung und Fliegenschutzgitter,
1.500 x 1.500 mm
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2.14 Baukonstruktive Einbauten KG 379
Für das Gebäude wird ein Beschilderungssystem vorgesehen mit selbstbed
bedruckbaren Inletts. Des Weiteren werden
Flucht- und Rettungswegpläne sowie entsprechende
entsprech
Piktogramme angeordnet (z.B. Feuerlöscher, Fluchtwegkennzeichnung etc.).
2.15 Zusätzliche Maßnahmen;
Maßna
Sonstige Maßnahmen KG
397 und KG 399
Baufeinreinigung vor Inbetriebnahme, d.h. Reinigung aller
Böden,
en, Wandfliesen, Türen, Fenster Ausstattungsgegenstände
tände (Sanitär und Heizung); Staubfreiheit aller Oberflächen; Glasreinigung streifenfrei innen und außen.
2.16 Kücheneinrichtung KG 371
Kücheneinrichtung
neinrichtung (Ausgabeküche):
(Ausgabeküche)
Die Küchenplanung erfolgt durch ein spezialisiertes Büro
und erfüllt die Anforderungen des Veterinär - u. Lebensmittelaufsichtsamtes der Berufsgenossenschaft und der eintelaufsichtsamtes,
schlägischen Hygienevorschriften.
Im Lieferumfang enthalten
ent
sind:
Durchschub - Geschirrspülautomat, Handwaschbecken Ausgusskombination mit sensorgesteuerter Mischbatterie,
Haushalt - Standherd mit 4 - Flammen - Cerankochfeld und
Backofen, Haushaltdunst - Umlufthaube, ein Hockerkocher,
Abstellbänke für Thermoporte,
Th
Arbeitstische mit Unterbauten
mit Schiebetüren,
ren, Einlegeböden und Schubladenblöcke,
Geschirrhochschrank
schrank mit Schiebetüren; Ausführung der KüKü
chenmöbel in CN - Stahl. Die Küche erhält einen Bodeneinlauf.
Nicht im Lieferumfang enthalten sind:
Kühl - und Gefrierschränke, Microwelle, Transport - u. Servierwagen,, Geschirr, Bestecke usw.
Aus Sicherheitsgründen wird die Küche mit einem "NOT"NOT
AUS"-Schalter
Schalter versehen.
2.17 Gerüste KG 392
Für die FassadenFassaden und Dacharbeiten wird über die Traufe
hinaus ein umlaufendes
umlaufe
Fassadengerüst erstellt. Für die
Innenausbau - u. Installationsarbeiten sind entsprechende
Rollgerüste und dgl. vorgesehen.
2.18 BriefkastenBriefkasten und Klingelanlage KG 371
Am Haupteingang oder am straßenseitigen Zugangstor wird
ein Briefkasten (A3 Format) in Edelstahl oder pulverbeschichteter Metallkonstruktion vorgesehen.
Am Haupteingang wird eine Klingel - u. Wechselsprechanlage installiert; der Zugang erfolgt aber grundsätzlich
grunds
über
ein Code - Schloss für Haupteingang und KiWa - Raum.
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2.19 Sonstiges
Es werden Feuerlöscher nach DIN und Brandschutzkonzept
vorgesehen sowie gemäß Brandschutzordnung nach DIN
14096 ein Schild in der Größe A4 bei den Feuerlöschern angebracht.
Brandschutzordnung
Brandschutzordnung:
Für die KiTa ist eine
e
Brandschutzordnung nach DIN 14096
aufzustellen. Hierzu wird festgelegt:
- Teil A ist in der Größe A4 bei den Feuerlöschern anzubringen.
- Teil B ist in allen entspr. Räumen und Fluren auszuhängen.
Er muss außer den nach
nac DIN vorgesehenen Punkten auch
noch einen vereinfachten
vereinf
Grundrissplan des betroffenen Geschosses enthalten,
lten, aus dem die zur Verfügung stehenden
Fluchtwege und Standorte ersichtlich sind.
3. Baubeschreibung Gebäudetechnik
3. 1 Ausführungsbeschreibungen für SanitärHeizung-Lüftung
Lüftung-Regelanlagen
Allgemeines
Zu berücksichtigen sind:
- DIN 4109 erhöhter
höhter Schallschutz ist bindend einzuhalten
- VOB - neueste Fassung
- DIN 18 380, 18 381, 18 386, 18 379, 18 421.
- Die Auflagen der zuständigen Branddirektion
- Die Richtlinien der Versorger
Die Einhaltung
tung der gültigen
g
EN und DIN Normen, DVGW Arbeitsblätter, Richtlinien für Kinderkrippen, Kindergarten
und Hort Bau und Ausführung (GUV), AMEV-Vorschriften,
AMEV
Hygieneverordnung, EnEV,
En
MLAR, LüAR, die Richtlinien der
Heizanlagenverordnung
enverordnung in der neueste Fassung, werden
zugesichert.
Bei der Abnahme sind zu übergeben:
- Bestandsunterlagen
estandsunterlagen in einfacher Ausfertigung und digital
- ein Satz BetriebsBetriebs und Bedienungsanleitungen mit Wartungsanleitungen
- Druckprotokolle
rotokolle für die HeizungsHeizungs und Sanitärinstallation
- Einregulierungsprotokoll
Einregulierungsproto
und hydraulischer Abgleich der
Heizungs- bzw. Lüftungsanlage.
- Inbetriebnahmeprotokoll
Inbetriebnahmepro
mit Einstellwerten aller Geräte,
Ventilatoren, Pumpen und Armaturen
3.1.1 Sanitäranlagen
Sanitärarbeiten werden nach DIN EN 18 381, Dämmarbeiten
nach DIN 18 421 ausgeführt.
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Schmutzwasser:
Im Gebäude werden die Schmutzwasserableitung mit schallgedämmten Kunststoffrohren
Kunststoffr
ausgeführt. Verteilungsleitungen in HT - Rohr. In der Küche wird ein Bodenablauf mit
Geruchverschluss
luss eingebaut.
Das Abwassersystem ist gemäß DIN 4109 gegen KörpeKörpe
schallübertragung vom Baukörper getrennt. Die VerarbeiVerarbei
tung und Verlegung wird nach den herstellerspezifischen
Vorschriften sowie unter Einhaltung einschlägiger DIN-NorDIN
men durchgeführt.
Bodenablauf
ablauf DN 100, Ausführung mit senkrechtem Ablauf,
Körper aus Ecoguss, mit FestFest und Losflansch zum Einpressen von Dichtungsbahnen, mit herausnehmbarem GeruchsGeruchs
verschluss, mit drehdreh und höhenverstellbarem Aufsatz min.
150 x 150 mm, mit Rost aus rostfreiem Edelstahl, Belastbarkeit Klasse K = 300 kg, passend zu den Bodenaufbauten
und Belägen.
Regenwasser:
Die Entwässerung des
d Flachdaches erfolgt an der Gebäudeaußenwand und bindet in die Grundleitungen ein.
Bewässerung und Trinkwasserversorgung:
Die Trinkwasserversorgung
nkwasserversorgung für das Gebäude erfolgt über
einen
en neuen Hauswasseranschluss im Technikraum. Die
Koordination, der Einbau und die Trinkwasserprüfung
Trinkwasserprüfun sind
im Leistungsumfang enthalten, einschl. der Kostentragung.
Die Warmwasserbereitung
wasserbereitung erfolgt dezentral
dezentra über elektronische Durchlauferhitzer,
Durchlauferhitzer angeordnet im unmittelbaren Einsatzbereich. Hierüber wird auch die VerbrauchsendtempeVerbrauchsendtempe
ratur an der Entnahmestelle geregelt.
geregelt
Verteilung in den Abhangdecken, sowie in Vorwänden. Die
Sanitärinstallationen
itärinstallationen erfolgen als
al Vorwandinstallation mit
Montageelemente Warm- und Kaltwasserleitungen werMontageelementen.
den, einschließlich der Anbindeleitungen, aus nichtrostendem Stahlrohr und/oder
und/
Verbundrohr ausgeführt. Kaltwasser- u. Warmwasserleitungen
Warmwasser
werden gemäß EnEV wärmegedämmt; Kaltwasserleitungen wo erforderlich gegen
Schwitzwasser
chwitzwasser isoliert. Alle Armaturen erhalten Dämmkappen mit jeweiligem Mantel. Bei Brandwand- und Branddeckendurchführungen sind Rockwool-Conlit-Schalen einzusetzen. Dämmung mit farbiger Medienanzeige.
Bei Erstellung der Trinkwasseranlage sind u.a. die AnfordeAnforde
rungen der gültigen Trinkwasserverordnung bzw. der DIN
1988 einzuhalten.
Rohrleitungen aus Stahl nichtrostend, Werkstoff Nr.1.4401
nach DIN 17455, DVGW-Prüfzeichen,
DVGW
für Trinkwasser, Normalwanddicke,
dicke, Verbindung mittels Pressfittings aus nichtrosnichtros
tendem Stahl,
ahl, einschließlich Formstücke, VerbindungsVerbindungs und
Dichtungsmaterial, Überschubrohre, Rohrhülsen und Rosetten, Befestigungsmaterial
Befestigungsm
mit Schalldämm-Einlagen sowie sonstiges Kleinmaterial. Schwitzwasser- und Wärmedämmung nach EnEV.
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Ventile, Armaturen:
Geräuscharmes Freistromventil nach DVGW- und Schallschutzbestimmun
schutzbestimmungen.
Gehäuse und mediumberührte Metallteile aus Rotguss
guss Rg 5 nach DIN 1705, PN 16. Totraumfreies Oberteil mit wartungsfreier Spindelabdichtung. Betätigungsgewinde vom Durchflussmedium getrennt. Kegelabdichtung
tung aus PTFE. Nichtsteigende Spindel mit Entleerung,
stirnseitig beiderseits. Außengewinde
Auße
mit Überwurfmutter
und Edelstahl-Pressfittings.
Pressfittings.
Auslaufventil
entil mit Rückflussverhinderer,
Rückflussverhinder
Durchlaufbelüfter
und Schlauchverschraubung,
chlauchverschraubung, Anschluss ½ Zoll, Dreisterngriff, hochglanz verchromt.
Entleerungskugelhähne
gskugelhähne DN 15 aus Rotguss. Manometer,
Maßgenauigkeit 1,6 % vom Skalenendwert, Gehäusedurchmesser 160 mm, Anzeigebereich 0 bis 10 bar Betriebsüberdruck, in KW-Leitung.
Leitung.
Sicherheitsventil, bauteilgeprüft, Eintritt DN 25, Austritt DN
32, für Trinkwasser
rinkwasser mit Muffenanschluss, Membrane,
federbelastet,
rbelastet, Eckform. Gehäuse und Federhaube aus
Rotguss, Ansprechdruck 6 bar, nicht verstellbar, einschließlich
chließlich Ablauftrichter. Schallschutz-Druckminderer mit
Einstellskala. Gehäuse und Verschraubungen aus Messing,
mit entlastetem Einsitzventil, Federhaube und Verstellgriff
aushochwertigem
m Kunststoff. Ventileinsatz aus korrosionsfestem Kunststoff auswechselbar,
auswech
Siebträger aus korrosionsfestem
stem Kunststoff serienmäßig mit Feinsieb aus
nichtrostendem
ndem Stahl, Maschenweite ca. 0,16 mm. Siebtasse bei der Normalausführung aus stoßfestem, glasklarem
Kunststoff. Gehäuse beiderseits Manometeranschluss G ¼
Zoll, DVGW-bauteilgeprüft,
bauteilgeprüft, schallschutzgeprüft.
schallschutz
Verwendungsbereich
bereich Wasser. Ausführung mit Gewindetülle und
Klarsicht-Schiebtasse
Schiebtasse bis 40° C. Manometer für vorstehenden Druckminderer. Schutzfilter rückspülbar, DVGWgeprüft, inkl. Sicherheitseinrichtungen nach DIN 1988, mit
Edelstahlfiltereinsatz
nsatz und Rotations-Strahldüse,
Rotations
Gehäuse
aus Messing, einschl.
e
Spülwasseranschluss, Manometer
und Verschraubungen,
Verschraubungen max. Druckverlust des Filters nicht
größer als 0,2 bar, geeignet für Betriebsdrücke bis 16 bar.
Sanitäre Einrichtungsgegenstände:
Einrichtun
Die Einrichtungsgegenstände bestehen aus weißem SanitärSanitär
porzellan. In den Sanitärbereichen
S
des Kindergartens und
der Krippe werden Einhebelmischbatterien verwendet
(Selbstschlussarmaturen sind für Durchlauferhitzer nicht
geeignet). In den Sanitärbereichen
S
von Krippe (Stand-WC)
und
Kindergarten
(wandhängende
WC)
k
kommen
kindgerechte WC’s zum Einsatz.
Ein
In den Sanitärbereichen,
die Gruppenräumen zugeordnet sind, in welchen integrative
Plätze vorgehalten werden, werden je ein Behinderten - WC
und ein unterfahrbarer Waschtisch mit entsprechenden
Bewegungsflächen nach DIN 18040 - 1 und notwendigem
Zubehör montiert. Die Montage erfolgt schallgedämmt
mittels Vorwand - Montageelementen und Unterputzspülkasten.
Übrige Waschtische als
al Standard - WT ohne Seifenschale
und Überlauf mit Hahnloch,
Hahn
Breite ca. 50 - 55 cm.
Waschtischbatterie als Standventil DN 15, Armaturengruppe
Armatureng
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I, Ganzmetallausführung,
ausführung, Messing poliert verchromt.
Die Einrichtungsgegenstände
Einrichtungsgege
werden vor Einbau mit dem
Mieterr bemustert.
bemustert Sämtliche Armaturen werden gemäß
Schallgüteklasse
sse 1 und DIN 52 218 ausgeführt. Die Installationshöhen der
er Einrichtungsgegenstände sind vorab zwingzwing
end mit dem Mieter zu vereinbaren und zu dokumentieren.
Ausguss:
der Putzraum erhält ein Ausgussbecken aus Stahl, innen
und außen weiß emailliert, rechteckige Form min. 50 x 34
cm mit Rückwand, eingelegter Kunstharzleiste,
Ku
Ablaufventil
mit herausnehmbarem Siebeinsatz, mit Rosetten, für Wandmontage.
tage. Komplett-Auslauf
Komplett
aus PP, weiß, DN 50, mit
Klapprost
prost aus Alu mit Gummipuffern. Trockenbau-Vorwand
Montageelement
ment für Ausguss Anlage, mit Befestigung für
Ausguss und Abgangsbogen, mit Kaltwasseranschluss
einschl. Auslaufventil mit Rückflussverhinderer, DurchlaufbeDurchlaufbe
lüfter und Schlauchverschraubung, Anschluss
Ansch
½ Zoll, Dreisterngriff, hochglanz verchromt mit Mousseur, Ausladung ca.
100 mm, gerade Anschlüsse.
Anschlüsse
Fäkalspüle:
Jede Sanitäreinheit der Krippe erhält eine Fäkalspüle als
Ausgussbecken aus Sanitärporzelan oder Edelstahl mit AbAb
deckrost und Kunststoffschoner.
Kunststoff
Montage und Ausstattung
wie Ausgussbecken Putzraum aber mit seitlichem SpritzSpritz
schutz.
Duschen:
Jede Sanitäreinheit der Krippe erhält eine Dusche, ca. 80 x
80 cm,, Stahlblech emailliert oder Sanitäracryl mit geringer
Aufbauhöhe,, Ablaufgarnitur, Einhebelmischbatterie
Ei
mit
Duschstange
nge und Handbrause mit Schlauch sowie HaltegrifHaltegrif
fen für Kind und Betreuer.
Accessoires:
Kinder:
Hakenleisten im erforderlichen Umfang; ToilettenpapierhalToilettenpapierhal
ter in U - Form ohne Deckel und Bürstengarnitur für jedes
zweite WC; Seifenspender für jeden WT - alles Material
Kunststoff und fest an der Wand montiert
Personal:
Toilettenpapierhalter und Bürstengarnitur für jedes WC;
Seifenspender für jeden WT - Material nach Bemusterung
und fest an der Wand montiert
Sonstiges:
Im
m Außenbereich (Garten) der Kita werden an der AußenAußen
wand zwei Kaltwasserentnahmestellen
Kaltw
installiert.
Im Projektraum sind
sin Anschlüsse für Abwasser und Kaltwasser, einen Herd sowie ausreichend Steckdosen für eine
nachträgliche Nutzung als Kinderküche vorzusehen.
vorzu
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Bei den sanitären Einrichtungen
E
werden Druckprüfung der
gesamten
n Wasserleitungen nach DIN 1988 mit Erstellung
eines Druckprotokolls durchgeführt sowie Spülen der Leitungen gemäß DIN 1988 mit Protokoll.
Spülen, Druck- bzw. Dichtheitsprüfung
Dichtheit
nach DIN 1986-30/
DIN 4033 von Entwässerungsleitungen/
ntwässerungsleitungen/-kanälen, einschließlich Einbau,
au, Vorhalten und Entfernen von Blasen. Installation
der Einrichtung zur Legionellenprüfung.
3.1.2 Heizungsanlagen
Ausführung
ng nach DIN 18380 und DIN 18421. Die
Berechnung der Heizlast erfolgt nach DIN EN 12831 für eine
tiefste Außentemperatur
ußentemperatur von -16°C. Das Rohrnetz ist nach
DIN zur Heizlastberechnung so zu dimensionieren, dass ein
hydraulischer Abgleich problemlos möglich ist und die Ventileinstellungen
leinstellungen vorgegeben sind. Die Wärmeversorgung
erfolgt über
ber das Fernwärmenetz
Fernwärmen
der Stadtwerke Leipzig.
Die Beantragungen sind vom Vermieter zu stellen. Die die
Koordination und die Kosten der jeweiligen Anschlüsse
Anschlüss sind
im Leistungsumfang enthalten.
Technikzentrale:
Enthärtungsarmatur für
f die manuelle Nachspeisung von
Heizungsergänzungswasser.
Membrandruckausdehnungsgefäß für geschlossene HeiMembrandruckau
zungsanlagen,, gebaut nach DIN 4807 für die Druckhaltung
in der
er Anlage bei unterschiedlichen Temperaturen, mit Kappenventil.
Automatische
ische Strangregulierventile
Strangr
und Strangabsperrventile auss Rotguss als Muffenventil, mit Einstellung und
separatem Entleerungshahn.
Absperrventile für die Heizungsinstallation
H
nach Schema
bzw. nach Erfordernis.
Heizungsverteiler als Vorlauf- und Rücklaufverteiler. Entleerungen, Kugelhähne, Entlüftungen. Sicherheitsventile zur
Gewährleistung einer funktionsfähigen Anlage nach den
gültigen Normen und anerkannten Regeln der Technik.
Wärmeerzeuger als Wand-Gasbrennwertherme
Wand
einschl. der
Kaminanlage
inanlage aus Edelstahl.
Edelstahl
Regelgeräte:
Heizkreisverteiler mit Stellmotor für die raumtemperaturgeführte Vorlaufregelung der Heizkreise.
Heizkreise
Pumpen:
Ladepumpe, 3 stufige Umwälzpumpe für 2,5 m³/h bei 2,5 m
Förderhöhe,
öhe, mit Rückschlagklappe
Rü
und Absperrungen
Heizwasserumwälzpumpe
umwälzpumpe als hocheffiziente Nassläuferpumpe mit integrierter
grierter elektronischer Leistungsanpassung
(ECM Technologie)
Technolo
durch stufenlose Drehzahländerung,
Energieeffizienzklasse
klasse A, mit Alarmmodul, incl. WärmeStand: Januar 2015
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dämmschalen, für ca. 3,5 m³/h bei 4,5 m Förderhöhe.
Rohrleitungen, Armaturen:
Die Heizungsanlage wird mit Temperaturen
Temp
von 55/45° C,
betrieben. Im Heizraum sind alle RegelungsRegelungs und Bedienungselemente für die Heizungsanlage zusammengefasst.
Stahlrohr aus mittelschweren
mittelsc
Stahlrohren DIN 2448, St 35-2,
nahtlos
ahtlos schwarz, oder C - Stahlrohr, einschl. Form- und Verbindungsstücke, Schweiß-,
Sc
und Dichtungsmaterial., einschl.
Rohrbefestigungen,
ungen, Überschubrohre für Wand-und
Wand
Deckendurchführungen.
gen. Verbinden durch Schweißen.
Schweißen
Kupferrohr, Verbindungen
Verbindung
mit Pressformstücke nach DIN
EN 1057 und DVGW-GW
DVGW
392 mit Gütezeichen RAL und
DVGW-Zeichen, CU-DHP, R 290, geschützt gegen Lochkorrosion einschl. PressPress und Dichtungsmaterial, Formstücke, Kleinmaterial und sämtliche Befestigungen.
Profilstahlkonstruktion, verzinkt.
verzinkt
Flanschventile,
anschventile, Absperrklappen,
Absperrklappe Tauchhülsen, Dichtmaterial,
Rückschlagklappen, Sicherheitseinrichtungen, Stellorgane
nach Erfordernis..
Absperrventile,
entile, Thermometer, Manometer, Entleerungshähne, Entlüftungsventil, Bezeichnungsschilder nach Erfordernis.
Dämmung:
Dämmstärken nach
ach der gültigen
gültig EnEV, Dämm-Material nach
den Brandgüteklassen
üteklassen A1 und A2. Sichtbare Leitungen mit
Steinwollematten
matten und Schalen nach DIN 4102-1, Schmelzpunkt >1000°C mit Alu Grobkornmantel, mit allen Formstücken und Durchdringungen für Tauchhülsen etc.
Leitungen in abgehängten
abgehängte Decken und Steigleitungen mit
Steinwollematten
n oder Schalen nach DIN 4102-1,
4102
Schmelzpunkt >1000°C
C mit Alukaschierung, mit allen Formstücken
und Durchringungen für Tauchhülsen etc.
Alle Armaturen erhalten Dämmkappen
Däm
mit Mantel. Bei
Brandwanddurchführungen oder Deckendurchführungen
sind Rockwool-Conlit
Conlit-Schalen einzusetzen.
Bezeichnungsschilder für die Rohrleitungen,
Rohrle
inkl. Befestigung durch Spannbänder.
Heizkörper:
Das Gebäude wird über eine Fußbodenheizung beheizt:
Kunststoff-Heizrohr
Heizrohr aus vernetztem Polyetylen nach DIN
4729, sauerstoffdiffusionsdicht nach DIN 4726, verlegt auf
Wärme-Trittschall
Trittschall-Dämmrolle, Folie mit Rasteraufdruck
(Tacker-System)
System) einschl. Randdämmstreifen mit FolienFolien
schürze, absperrabsperr und einstellbare Heizkreisverteiler aus
Messing mit Durchflussmengenanzeiger montiert in UnterUnter
putz – Verteilerschränken.
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Sonstiges:
Druckprüfung des gesamten Heizungsrohrnetzes mit Erstellung eines Druckprotokolls.
Komplettes Füllen der
de Anlage mit enthärtetem Wasser nach
VDI 2035. Vor Auffüllen
Au
der Anlage ist das Netz komplett zu
reinigen und zu spülen.
3.1.3 Lüftungsanlagen
Eine mechanische Lüftungsanlage ist nicht vorgesehen
Innenliegende WC-Bereiche
WC
erhalten leise laufende Einzellüfter. Sämtliche Aufenthalts-, Lager-, Technik und sonstige
WC-Bereiche
ereiche sind weitestgehend natürlich zu belüften. Der
Nachweis des passiven Mindestfeuchteschutzes
Mind
wird geführt; ggf. daraus resultierende notwendige ZusatzmaßZusatzmaß
nahmen, wie zum Beispiel Fensterfalzlüfter, werden bei
Bedarf vorgesehen.
3.1.4
4 Regelanlagen
Komplett funktionierende Gesamtregelung für das Gebäude.
Es sollen alle Regelungseingriffe, Ansteuerungen und StörStör
meldungen heizungs
eizungs - u. sanitärseitig erfasst werden. Die
Möglichkeit der Weiterleitung der
d Meldungen soll gegeben
sein. Weiterhin soll die Regelung
Re
über Daten-BUS Leitungen
kommunizierfähig sein.
sein
Heizungsregelungsteil bestehend aus:
Schaltschrank
rank mit DDC-Heizungsregler
DDC
und Anzeigedisplay,
witterungsgeführte
ungsgeführte Temperaturregelung (eigener Außentemperaturfühler)
fühler) für Sommer-/Winterumschaltung, Nachtabsenkung, mit Wochenprogramm. Anschlussmöglichkeiten
Anschlussmöglichke
für
Heizkreispumpen und Außenfühler. Einführen, Absetzen,
und Anklemmen
men der nötigen Kabel und Leitungen.
Störmeldeausgang
rmeldeausgang an eine beliebige Telefonnummer (z. B.
Hausmeister).
Die Heizungsanlage umfasst folgende DDC-Regelkreise
DDC
und
Pumpensteuerungen:
- Gruppe Fußbodenheizung
- Alarmmeldung Pumpen
- Sammelstörmeldung mit Blinklicht-Alarm
Blinklicht
- Im Sommerbetrieb
merbetrieb werden mittels eines Sommer-WinterSchalters
ters die Heizungsgruppen
Heiz
abgeschaltet
3.2. Ausführungsbeschreibungen elektrische Anlagen
3.2.1 Elektrotechnik
Die Elektroinstallation
nstallation und Ausstattung der Gruppenräume,
Personalräume, Technikräume,
Tec
usw., mit Schaltern, Steckdosen, Beleuchtung,
Beleuchtung Schwachstromanlagen, usw., wird
gemäß den Planungsrichtlinien und der Planung ausgeführt.
In Gruppenräumen werden an allen Wänden in den jeweilijeweili
gen Eckbereichen Steckdosen installiert. Weiterhin sind an
allen Wänden unterhalb oder in die Decke (Abhangdecke)
integriert
griert Steckdosen vorzusehen.
Stand: Januar 2015
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Erschlossen werden
werd
die elektrischen Anlagen des Gebäudes über einen eigenen Hausanschluss am Niederspannungsnetz
etz der Stadtwerke Leipzig. Der Zählerschrank wird
nach den
en TAB der Stadtwerke Leipzig geliefert und im
Elektroraum
um montiert.
montiert
Die Formalitäten
n für den Hausanschluss und die erforderlichen
hen technischen Anlagen bis zum Übergabepunkt werden
durch den Vermieter veranlasst
veranlass und kostenseitig getragen.
Die Erschließung Datennetz/Telekommunikation ist Bestandteil der
er Beschreibung
Besch
und wird vom Vermieter erstellt.
Als Schnittstellen
tellen bzw. Übergabepunkte sind die entsprechenden Verteilungen in dem Übergaberaum im EG vorgesehen.
Abweichend bzw. Ergänzend
Erg
sind zusätzlich folgende Anschlüsse und Ergänzungen vorzusehen:
Küche:
Anschlüsse entsprechend Küchenplanung bestehend aus
Herdanschluß 400 VAC / 16A, Doppelsteckdosen über der
Arbeitsfläche, Steckdosen
Steckdo
für Kühlschrank, Mikrowelle und
Geschirrspüler
irrspüler jeweils 230VAC / 16A, Arbeitsflächenbeleuchtung unterr dem Hängeschrank. Herdanschluss und
Steckdosen (ohne Steckdose Kühlschrank) über Not Aus
abschaltbar. Not Aus nur mit
mi Schlüssel wieder einschaltbar.
Außenleuchten:
Die Außenbeleuchtung wird mit Wandleuchten an allen Einund Ausgängen ausgeführt.
au
Die Schaltung erfolgt über
Zeitschaltuhr und zusätzlichen Bewegungsmeldern. Weitere
Leuchten nach Freianlagenplanung an Parkplatz -, Zuwegung und weiteren Verkehrsflächen am Gebäude.
Sicherheitsbeleuchtung:
Die Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleucht
wird im Verlauf der Flucht- und
Rettungswege mit Einzelbatterieleuchten mit Hinweisleuchten in Dauerschaltung und Bereitschaftsleuchten in Bereitschaftschaltung vorgesehen. Die Leuchtstärken nach DIN
VDE 0100 Teil 108 und 0108 Teil 100 sowie DIN 5035 sind
einzuhalten.
Brandmeldeanlage:
deanlage:
Das Gebäude erhält eine Brandmeldeanlage in LoopTechnik mitt manuellem Druckknopfmelder im Bereich der
Flucht- und Rettungswege und an den Ausgängen als
Hausalarmanlage. Die interne Alarmierung im Gebäude
erfolgt über verteilte
erteilte Sirenen und Hupen.
Hupen Die externe
Alarmeirung
eirung erfolgt mittels Telefon. Die Brandmeldeanlage
ist in Anlehnung an die TAB der BD Leipzig zu errichten, so
dass durch entsprechende Erweiterungen eine Aufschaltung
an die Leitstelle der BD Leipzig möglich ist.
Haussprechanlage
Haussprechanlage:
Von
on der Hauseingangstür sowie dem Gartentor müssen die
Stand: Januar 2015
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Gruppenräume, der Personalraum
Per
und die Küche einzeln
anwählbar sein. In jedem Gruppenraum, dem Leiterzimmer,
dem Personalraum, dem Mehrzweckraum und der Küche ist
eine Sprechstelle
Sprechstel
mit mithörgesperrter Verständigungsmöglichkeit untereinander und zur Hauseingangstür einzubauen. Von den Sprechstellen muss der Türöffner zu
betätigen sein. Vom Leiterzimmer aus ist eine TüröffnungsTüröffnungs
betätigung der Haustür über sogenannte Portamat- oder
gleichwertige
rtige Steuergeräte
Steuerge
(Türfreigabe zu bestimmten
Zeiten) zu ermöglichen; dabei ist zu beachten, dass bei
Stromausfall
fall die Tür offen sein muss.
Blitzschutzanlage:
Das Gebäude wird durch eine Blitzschutzanlage nach FachFach
planung gesichert, welche durch einen Sonderfachmann zu
messen, zu prüfen und abzunehmen ist.
Leuchten:
Beleuchtung Gruppenräume, Sanitärräume Kinder, SchlaSchla
fräume, Beschäftigungsräume, Mehrzweckraum:
En = 300Lux; zum Beispiel Deckeneinbauleuchten mit OpalOpal
glasabdeckung, bruchsicher;
Beleuchtung Flure, WC - Räume, Umkleideräume, Personalraum, Küche:
En = 300Lux; zum Beispiel Rastereinbauleuchten weiß
Kleinere Räume mit geschlossener GK - Decke erhalten
Aufbauleuchten oder ggf. Pendelleuchten nach BemusBemus
terung und Wahl des Mieters.
Heizungsanlage:
Verkabelung aller erforderlichen Regel und Steuergeräte für
Heizung und Brauchwarmwasserbereitung. Einführen, AbAb
setzen, Ablängen, Abisolieren und Anklemmen der ElektroElektro
leitungen für die Heizung und Regelung.
3.2.2 Kommunikationstechnik
Allgemeines
Die Kommunikationseinrichtung
Kommunikationsein
ist grundsätzlich nach dem
neuesten Stand
d der Technik einzurichten. Die einschlägigen
Vorschriften und Richtlinien
Richtli
(EMV, VDE, Unfallverhütungsvorschriften
hriften usw.) sind einzuhalten. Die Gebäudezuleitung
und deren Endpunkt
dpunkt ist mit dem Netzanbieter
Netzan
(z. B. Deutsche Telekom) abzustimmen.
Leitungsnetz (strukturierte
(struktu
Verkabelung) für Telefon und
EDV
Das Leitungsnetz ist als strukturiertes
st
Kommunikationsnetz
der Klasse EA entsprechend der gültigen EN50173 zu installieren.
n. Über dieses Leitungsnetz werden alle EDV- und
Telefonanschlüsse integriert. Der IT-Verteiler-Standschrank
IT
in 19"-Technik
Technik (24 HE, H x B x T ca. 1300x600x600 mm,
Steckdosenleiste
ckdosenleiste 5-fach
5
mit Überspannungsfeinschutz und
Entstörfilter zur Aufnahme der aktiven
aktive
und passiven
Netzwerkkomponenten ist im Technikraum anzubringen. Im
Verteiler ist 5-Loch
Loch-Blende vorzusehen, um den Abschluss
des Carriers (z.B. TAE-Dose)
TAE
zu ermöglichen. Des Weiteren
ist der Verteiler mit Rangierpanels und einem festen und
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einem ausziehbaren
aren Fachboden auszustatten Der Verteiler
wird an den Potentialausgleich mit 16 mm2
m
angebunden und
über einen
inen eigenen Stromkreis und mit einem eigenen FISchutzschalter versorgt.
Die
e Anbindung des Telefon-Anbieters
Telefon
an das Kommunikationsnetz erfolgt über ein 20 DA-Kabel
DA
(J-H(St)H 20x2x0,6
ST IIII Bd) von einem Verteilerkasten (VKA 2) neben dem
APL des Telefon-Anbieters
Telefon
zum IT-Verteiler-Standschrank
und ist auf beiden Seiten mit LSA+-Leisten
LSA+
abzuschließen.
Des Weiteren
eiteren ist für die
d GLT ein 4 DA-Kabel (J H(St)H
4x2x0,6 ST III Bd) vom APL zum GLT-Schrank im
Technikraum vorzusehen.
Die Kupfer-Datenkabel,
Datenkabel, S/STP, Kategorie 7A (bis mind.
1000 MHz) sind auf 19"-Rangierfelder,
19"
Kategorie 6A und in
den Räumen auf geschirmte
gesch
RJ45-Doppelanschlussdosen
bzw. RJ45-Einzelan
Einzelanschlussdosen für die Wandtelefone,
Kategorie 6A aufzulegen.
auf
Pro Anschluss wird ein Datenkabel achtadrig
ig aufgelegt. Die Schirmung der Datenkabel ist
durchgehend
hgehend vom Rangierfeld bis zur Anschlussdose
An
zu
führen.
Für die Stromversorgung
Stromver
der PC-Arbeitsplätze im Leitungsbüro und Personalraum ist pro RJ45-Doppelanschlussdose
RJ45
eine getrennt abgesicherte
abges
230V 2-fach Steckdose mit
Feinschutz vorzusehen.
Nachfolgend sind die Räume einzeln mit den geforderten
Anschlüssen aufgeführt:
Büro der Leitung:
Leitung
4 RJ45-Doppelanschlussdosen
Doppelanschlussdosen
Personalraum:
2 RJ45-Doppelanschlussdosen
Doppelanschlussdosen
1 RJ45-Einzelanschl
Einzelanschlussdose (h = 1,50 ü. FFB) neben
Sprechanlage
Technikraum:
Doppelanschlussdose
1 RJ45-Doppelanschlussdose
Gruppenräume:
1 RJ45-Doppelanschlussdose
lanschlussdose im Bereich eine 230V-Steckdose
1 RJ45-Einzelanschlussd
elanschlussdose (h = 1,50 ü. FFB) neben der
Sprechanlage
Küche:
1 RJ45-Einzelanschlussdose
Einzelanschlussdose (h = 1,50 ü. FFB) neben der
Sprechanlage.
Alle
e anderen Räume erhalten keinen Kommunikationsanschluss.
Die Doppelanschlussdosen
Doppelanschlu
sollten idealerweise in Brüstungskanäle
äle installiert
insta
werden. Ist dies nicht möglich, sind
UP-Geräteleerdosen
eleerdosen vorzusehen, die eine ausreichende
Einbautiefe
bautiefe besitzen, da ansonsten Probleme beim
Einhalten der Kabel-Biegeradien
Kabel
entstehen.
Für jedes Kupfer-Datenkabel
Kupfer
ist ein Messprotokoll anzufertigen.
tigen. Die Messung
Messun dient dem Nachweis, dass jede Übertragungsstrecke
cke die Anforderungen gemäß der aktuellen
Ausgabe der DIN EN 50173 Klasse EA einhält. Die Protokolle der Messungen
ssungen sind auf Datenträger im PDF-Format
PDF
und in Papierform zum Übergabetermin vorzulegen.
Stand: Januar 2015
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3.3. Aufzug
Es wird ein maschinenraumloser Seilaufzug mit einer TragTrag
kraft von 630 Kg oder 8 Personen, 2 Haltestellen mit überüber
einander liegendem Zugang und einer BetriebsgeschwinBetriebsgeschwin
digkeit von 1,0 m/s eingebaut. Die Kabinenmaße betragen
1100 mm x 1400 mm mit einer Höhe von 2200 mm. Die
Kabinen - Schachttüren sind 2 - teilig, links/rechts - öffnend,
Breite 900 mm, Höhe 2100 mm. Kabinenwände kunstkunst
stoffbeschichtet
toffbeschichtet mit Handlauf; Decke in Edelstahl, indirekte
Beleuchtung mit Leuchtstoffröhren. Bedienung für BehinBehin
derte und schlüsselgesteuerte Aufzugssperre.
Aufzugs
4. Außenanlagen
Die Außenanlagen werden in Abstimmung mit dem Mieter/
Betreiber geplant und ausgeführt. Der Mieter/Betreiber wird
insbesondere
dere Angaben zur Art, Beschaffenheit, MontageMontage
bedingungen - u. Ort sowie zur Anzahl von Spiel - u.
Sportgeräten machen.
Die Freianlagen werden entsprechend der Nutzung und den
Auflagen aus der Baugenehmigung erschlossen, befestigt,
entwässert und begrünt,
begrünt sowie mittels eines Stabmattenzaunes, h= 1,80
0 m, einschl. Toranlage eingefriedet.
Befestigte Flächen für Parkplätze, Gehwege, Rollerbahn,
Terrassen werden in Betonpflaster oder bituminös ausgeausge
führt.
Herstellung einer Sandspielfläche und einer Spielgerätefläche einschl. Spielsand bzw. Fallschutzkies aber ohne
Spielgeräte, Gestaltungselementen, Sitz - u. Ruhemöglichkeiten und dgl.
Aufbewahrungsräume für Spielgeräte, Überdacht, regenAufbewahrungsrä
sicher,, abschließbar,
abschließbar mit Stromanschluss und beleuchtet.
Müllplatzeinfassung mit Sichtschutz,
Sichtschutz abschließbar, ggf. zur
Begrünung/Berankung vorgesehen.
vorgesehen
Notwendiger GeländeabGeländeab bzw. - auftrag wird mit für die
Nutzung unbedenklichem Material vorgenommen. Eine Geländeprofilierung (Berg und Tal) wird auf Wunsch ausgeausge
führt. Baureststoffe, sowie gegebenenfalls kontaminierte
oder belastete
lastete Erdstoffe bis Z 1.1 nach LaGa, werden
beseitigt bzw. ausgetauscht.
Die Baubeschreibung erhebt keinen Anspruch auf vollständige und abschließende Erfassung und
Beschreibung aller Bauteile, Bauelemente, Installationen, Ausführungsarten, Qualitäten und
Stückzahlen. Grundsätzlich sind alle Leistungen in „mittlerer Art und Güte“ geschuldet. Es gibt keine
zwingende Vorgabe von Produkten und Fabrikaten. Grundlage
rundlage der Ausführung bildet die
Baugenehmigung mit entsprechende
chender Planung des Architekten, des Tragwerksplaners und der
Fachplaner für Gebäudetechnik. Der Vermieter ist jeder Zeit berechtigt aufgrund ergänzter oder
neugefasster Gesetze, Vorschriften und Richtlinien, Auflagen
Auflagen bzw. Weisungen von Behörden sowie
technischen Erfordernissen die Planung und Baubeschreibung zu ändern bzw. in Teilen anzupassen,
allerdings nur soweit die maßgeblichen Eigenschaften und Funktionen, die für die Zweckbestimmung
des Mietgegenstandes unabdingbar
dingbar sind, nicht eingeschränkt werden. Bei Widersprüchen zwischen
dieser Baubeschreibung und den Aussagen
Aussag und Vorgaben der Austattungs - u. Ausbaubeschreibung
der Stadt Leipzig hat Letztere Vorrang.
Stand: Januar 2015
Seite: 26 von 26
Bauvorhaben:
Neubau einer Kindertagesstätte
mit Heilpädagogik
(189+24 Kinder)
Standort:
Bauherr:
Hier:
Plovdiver Straße 50, 04205 Leipzig
DOHLE Handelsgesellschaft Leipzig GmbH & Co. KG
Raumprogramm, Stand 12.08.2015
Bezeichnung
Raumnummer
Foyer
1
Garderobe KiGa
2
Flur (Technik)
3
Wäsche (unrein) & Putzmittel
4
Wäsche (rein)
5
Technik/ Hausmeister
6
Lager Hausmeister
7
Umkleide Küche
8
Lager Küche
9
Flur Küche
10
Küche
11
Flur
12
Mehrzweck
13
Garderobe/ Bewegungsfläche Winter
14
Therapie 1
15
Hilfsmittel
16
Leitung/ Beratung
17
Therapie 2
18
Schlafen 1
19
Sanitär 1
20
Gruppe 1
21
Schlafen 2
22
Gruppe 2
23
Sanitär 2/3
24
Gruppe 3
25
Schlafen 3
26
WC beh.
27
WC außen
28
Leitung/ Schreibkraft
29
Flur zur KriKri
30
Lager 1
31
Gruppe 1
32
Sanitär 1/2
33
Gruppe 2
34
Gruppe 3
35
Sanitär 3/4
36
Gruppe 4
37
Garderobe KiKri
38
Schlafen 4
39
Schlafen 3
40
Lager 2
41
Fläche
in m²
66,02
60,02
6,29
4,42
4,43
12,58
5,53
16,33
11,37
7,31
41,89
18,46
60,07
100,68
30,65
21,80
22,11
19,06
22,41
27,39
40,38
22,13
40,19
41,13
40,19
22,13
7,02
4,68
12,20
21,43
9,82
40,18
30,76
40,30
40,30
30,76
38,40
66,43
26,54
26,54
8,50
Synergie Heilpädagogik
Faktor
Fläche
0,25
16,51
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
1,57
1,11
1,11
3,15
1,38
4,08
2,84
1,83
10,47
4,62
0,25
0,25
0,25
1,76
1,17
3,05
0,25
2,46
Bezeichnung
Projekt
Schlafen 2
Schlafen 1
Leitung
SiLi-Raum
BMA
Kinderwagen/ Rollstühle
Galerie
Flur 1
Lager 3
Gruppe 7
Sanitär 6/7
Gruppe 6
Projekt 1
Projekt 2
Gruppe 5
Sanitär 4/5
Flur
Gruppe 4
Gruppe 3
Sanitär 2/3
Gruppe 2
Gruppe 1
Sanitär 1
Projektraum/ Elternarbeit
Flur
Umkleide Damen
Dusche Unisex
Umkleide Herren
Aufenthalt
Müll
Raumnummer
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Fläche
in m²
12,75
26,25
26,52
19,78
1,64
1,64
33,12
27,74
25,13
14,56
50,08
28,09
50,74
15,32
15,38
50,74
25,41
91,42
50,25
50,25
25,25
50,25
45,59
15,00
46,89
22,08
30,12
3,38
17,02
37,25
17,40
Synergie Heilpädagogik
Faktor
Fläche
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
4,95
0,41
0,41
8,28
6,94
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
5,52
7,53
0,85
4,26
9,31
KiKri
KiGa
Heilpäd.
435,66 m²
770,44 m²
450,25 m²
Synergie Gesamt
davon
Synergie HP
422,12 m²
Gesamt
105,53 m²
2.078,47 m²
Anlage 5 gemäß DA OBM 41/2012
Formular zur Darstellung und Ermittlung der Folgekosten für den heilpädagogischen Bereich
Baumaßnahme:
Neubau der heilpädagogischen Kindertagesstätte Plovdiver Straße50
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
KG DIN 18960
Maßnahmen
100
210
300
311
Kapitalkosten
Personalkosten
Betriebskosten
Wasser, Ab- und
Niederschlagswasser
Wärmeenergieträger
Fernwärme
Gas
Heizöl
Strom
Unterhaltung – Bau etc.
Unterhaltung - Techn.
Anl.
Abgaben, Beiträge
Kalkulatorische Kosten
Folgekosten
312
3121
3122
3123
314
340
350
370
Summe 100- 300
Angaben durch
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Bisherige Kosten brutto
in EUR/a
Zukünftige Folgekosten
in EUR/a
0
18.000
21.900
1.500
9.500
6.500
2.300
2.100
0
0
39.900
Neubau, deshalb keine
Vergleichskosten bisher
Die Kostenkalkulation
erfolgt anhand der
jeweiligen Bestandteile
der mit dem
Kostenträger
vereinbarten
Leistungsentgelte
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
1
Vorlage Seite
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.5/016/02.10
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
1
Vorlage, Seite