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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041631.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
10.03.17, 12:36

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01954 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den LVB und dem MDV - stellvertretend für die Verkehrsunternehmen in Leipzig - den beigefügten Vertrag über eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 01.01.2016 abzuschließen. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_351_ZW (PSP-Element 1.100.351001.07 - Leipzig-Pass-Mobilcard) werden für 2016 in Höhe von 60.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 3. In die mittelfristige Finanzplanung von 2017 bis 2020 sind jeweils Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.460.000 € aufzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung 2016 2017 2018 2019 2020       60.000 1.460.000 1.460.000 1.460.000 1.460.000 1.460.000 1.100.35.1.0.01.09 1.100.35.1.0.01.09 1.100.35.1.0.01.09 1.100.35.1.0.01.09 1.100.35.1.0.01.09 1.100.35.1.0.01.09 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.24 Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH. Vorlage: VI-DS-01954 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den LVB und dem MDV - stellvertretend für die Verkehrsunternehmen in Leipzig - den beigefügten Vertrag über eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Weiterführung der Leipzig-PassMobilcard mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 01.01.2016 abzuschließen. 2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_351_ZW (PSP-Element 1.100.351001.07 - Leipzig-Pass-Mobilcard) werden für 2016 in Höhe von 60.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 3. In die mittelfristige Finanzplanung von 2017 bis 2020 sind jeweils Ausgleichszahlungen in Höhe von 1.460.000 € aufzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen steht unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 1. Ausgangssituation Mit dem Ratsbeschluss RBIV-1208/08 vom 21.05.2008 wurde die Voraussetzung geschaffen, in Leipzig ein Sozialticket, einzuführen. Die Einführung der "Leipzig-PassMobilcard" (LPMC) erfolgte zum 01.08.2009 auf der Grundlage des Beschlusses Nr.RBIV1495 vom 25.02.2009. Nach Ablauf des 1. Einsatzjahres erfolgte die Evaluation und vorzeitige Vertragsanpassung zur Weiterführung der LPMC mit RBV-604/10 vom 15.12.2010. Auf dieser Grundlage wurde 2010 der „Vertrag zum Sozialticket der Stadt Leipzig“ für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.12.2015, ohne dass es der Kündigung einer der beiden Vertragsparteien bedarf. Die Aufrechterhaltung des Angebotes der LPMC ist erklärtes Ziel der Stadt Leipzig. Damit soll einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gegeben und ihre Mobilität gewährleistet werden. Die LPMC wird seit ihrer Einführung gleichbleibend hoch genutzt. Monatlich wurden in den vergangenen Jahren seit Einführung ca. 21.000 Tickets verkauft. Das Angebot der Leipzig-Pass-Mobilcard soll in Höhe der vertraglich vereinbarten Ermäßigung (50 % des Preises einer Monatskarte für die Tarifzone 1) aufrechterhalten bleiben. Mit der Tarifanpassung zum 01.08.2015 beträgt der Preis einer Monatskarte 69,00 €. Der Verkaufspreis der Leipzig-Pass-Mobilcard betrug bis zum 31.07.2015 29,50 € und war somit 55 % günstiger als die vertraglich vereinbarte Verkaufspreis (50% = 32,50 €). Die Differenz zwischen Soll und Ist wurde durch die Verkehrsunternehmen im MDV getragen. Mit Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2015/2016 wurden darüber hinaus für das Jahr 2015 eine weitere Erhöhung des Zuschusses an die Verkehrsunternehmen im MDV um 100.000 € , also 1,3 Mio Euro im Haushalt der Stadt Leipzig veranschlagt. 2. Verhandlungsergebnis zur Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard Im laufenden Jahr verhandelten die LVB mbH und die Stadt über die Weiterführung des Vertrages. Im Ergebnis soll die Preiserhöhung der Leipzig-Pass-Mobilcard nicht in vollem Umfang an die Nutzer weiter gegeben werden. Zur Wiederherstellung des vertraglich vereinbarten Preisniveaus von 50% bezogen auf eine Monatskarte für die Zone 110, war eine erhebliche Preisanpassung erforderlich. Mit den Verkehrsunternehmen im MDV konnte eine Vereinbarung zur Absenkung des Verkaufspreises um einen Festbetrag von 2,00 EUR geschlossen werden. Diese Absenkung wird jeweils hälftig von der Stadt Leipzig und den Verkehrsunternehmen im MDV getragen. Damit konnte die Anpassung des Kaufpreises für die Nutzer um 40% abgemildert werden. Unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltssituation, aber auch der wirtschaftlichen Lage der Verkehrsunternehmen im MDV wurde damit eine einvernehmliche Lösung zu den finanziellen Rahmenbedingungen für die Fortführung des Vertrages gefunden. Dazu wurden folgende Vereinbarungen getroffen: • Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 5 Jahren • pauschale Ausgleichszahlungen: • die Ausgleichszahlungen beinhalten einen Umsatzsteuersatz von 7%. Veränderungen des Umsatzsteuerbetrages führen zu einer Anpassung des Ausgleichsbetrages für die Zukunft. • • • für 2016: 1,2 Mio. Euro • ab 2017: 1,4 Mio. Euro Ticketpreise ab 01.08.2015: • Weiterführung der LPMC als frei verkäufliches Ticket, welches monatlich zum Preis von derzeit 32,50 € inkl. USt. (zzt. 7%) erworben werden kann • Einführung der LPMC als ABO-Ticket mit Vertragslaufzeit von mind. einem Jahr zum Preis von monatlich 29,50 €inkl. USt. (zzt. 7%) Verkaufsabhängige Abrechnung: • für 2016 und Folgejahre ca. 60.000 Euro • Um einen Ticketpreis im frei verkäuflichen Segment von derzeit 32,50 € pro Monatskarte zu erreichen, wird je verkauftem Ticket ein Ausgleichsbetrag von 1,00 € an die LVB gezahlt. Die Zahlung erfolgt zunächst pauschal und wird am Jahresende nach verkauften Tickets abgerechnet. Für den Haushalt der Stadt Leipzig entstehen dadurch Mehraufwendungen im Jahr 2016 in Höhe von voraussichtlich ca. 60.000 € im Jahr. Grundlage hierfür bilden zunächst die verkauften Tickets im August 2015. ABO: LPMC BAR: 1.507 17.763 Stk Stk. Es wird seitens der Verkehrsunternehmen im MDV davon ausgegangen, dass sich die Zahlen zugunsten des ABO-Verkauf´s noch stark verändern, da das Produkt erstmalig im August 2015 angeboten wurde. 3. Folgen bei Nichtbeschluss Bei Nichtbeschluss bis zum 31.12.2015 würde der bestehende Vertrag auslaufen und der erzielte Konsens über den Abschluss eines Vertrages über die Verlängerung der LPMC hinfällig. Die bereits im Haushaltsplan 2016 eingeplanten finanziellen Mittel würden für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Seitens der Verkehrsunternehmen im MDV müsste im laufenden Tarifzeitraum ein durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigtes Produkt vom Markt genommen werden bzw. es entsteht ein finanzieller Schaden den Verkehrsunternehmen im MDV, der LVV welcher letztendlich durch die Stadt Leipzig zu finanzieren wäre. Anlage: Vertragsentwurf VERTRAG zum Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ Zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister endvertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian und den Bürgermeister und Beigeordneten für Finanzen Herrn Torsten Bonew (nachfolgend „Stadt“ genannt) und der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) USt IdNr.: DE 193745133 Sitz Halle – Geschäftsstelle Leipzig Prager Straße 8 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „MDV“ genannt) und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH USt IdNr.: DE 141482754 Georgiring 3 04103 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung (nachfolgend „LVB“ genannt) wird folgender weiterführender Vertrag zum Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ als ermäßigter Fahrausweis zur Personenbeförderung im gesamten Öffentlichen Nahverkehr für Leipzig-Pass-Inhaber abgeschlossen: Präambel Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 25.02.2009 (RBIV-1495/09) wurden die Voraussetzungen geschaffen, in der Stadt Leipzig ein Sozialticket einzuführen, das Leipzig-Pass-Inhabern eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die Stadt, der MDV in Vertretung der betroffenen Verkehrsunternehmen und die LVB als Hauptleistungserbringer sind entsprechend ihrer sozialen Verantwortung übereingekommen, folgende vertragliche Regelung einzugehen. Seite 1 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ § 1 Die Produkte 1. Zur Sicherung der unkomplizierten Beförderung der Leipzig-Pass-Inhaber werden ein ermäßigter Monatskartenfahrschein und ein Abonnement mit dem Namen „Leipzig-PassMobilcard“ angeboten. Die Muster sind in der Anlage 1 aufgeführt. 2. Die Monatskarte und das Abonnement „Leipzig-Pass-Mobilcard“ dienen als Fahrausweis zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen des MDV im Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Fahrausweise gelten in Straßenbahn, Bus, S-Bahn und Nahverkehrszügen (RE, RB, MRB) in der Tarifzone 110 (Leipzig) des MDV. Die Verkehrsunternehmen, die Leistungen in der Tarifzone 110 (Leipzig) erbringen, sind in der Anlage 2 aufgeführt. Der Preis der „Leipzig-Pass-Mobilcard“ beträgt 50 % der nicht rabattierten Monatskarte in der MDV-Tarifzone 110. Darüber hinaus kann die LVB im Rahmen eines Abonnements zusätzliche Nachlässe gewähren. 3. Die Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ gilt entsprechend dem Datumsaufdruck ab dem 1. Gültigkeitstag bis 4.00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonats. Fällt das Ende der Gültigkeit auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, so endet die Gültigkeit um 4.00 Uhr des 1. Kalendertages des zweiten Folgemonats. Die Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ist nur gültig, wenn die Nummer des Leipzig-Passes vor Beginn der Fahrt in das vorgesehene Feld der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ eingetragen wurde. Die Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ist eine personengebundene Zeitkarte, die ausschließlich in Verbindung mit dem Leipzig-Pass gültig ist. Sie ist nicht übertragbar. Zum Nachweis der berechtigten Person ist außerdem ein gültiges Personaldokument vorzulegen, wenn der Leipzig-Pass kein Passbild enthält. Ist auf dem Leipzig-Pass ein Passbild aufgebracht, entfällt die Vorlage des gültigen Personaldokumentes. Ein Verkauf der Monatskarte erfolgt für den Zeitraum der Gültigkeit des Leipzig-Passes. D. h. ein Vorauskauf für einen Folgemonat, in dem der Leipzig-Pass keine Gültigkeit mehr hat, ist nicht möglich. 4. Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnement Leipzig-Pass-Mobilcard (ABOLPMC) ist, dass der Vertragspartner nachweist, zum Zeitpunkt der Antragstellung im Besitz eines mindestens für den Folgemonat gültigen Leipzig-Passes zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, den Wegfall der Berechtigung zum Erhalt des ABO LPMC (gültiger Leipzig-Pass) unverzüglich der LVB mitzuteilen. In diesem Fall kann das Abonnement auf ein anderes ABO Produkt umgestellt werden. Beim ABO LPMC ist als Nachweis für die Nutzungsberechtigung bei Fahrkartenkontrollen ein gültiger Leipzig-Pass unaufgefordert vorzuweisen. 5. Kann der Leipzig-Pass-Inhaber bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den gültigen Leipzig-Pass nicht vorweisen, fehlt das Personaldokument (bei Leipzig-Pässen ohne Lichtbild) oder wurde die Nummer des Leipzig-Passes nicht auf die Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ übertragen, erfolgt die Erhebung eines Erhöhten Beförderungs- Seite 2 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ entgeltes gemäß der Regelungen entsprechend der jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der VU des MDV. § 2 Voraussetzungen zum Erwerb der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ 1. Der Erwerb der Monatskarte und des Abonnement „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ist nur bei Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes möglich. 2. Ändert sich der Berechtigtenkreis des Leipzig-Passes oder die Festlegung der Einkommensgrenzen zum Erhalt des Leipzig-Passes gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2005 während der Vertragslaufzeit, ist eine Abstimmung und bei Bedarf Nachverhandlung zwischen allen Vertragspartnern notwendig. (Anlage 5 Ratsbeschluss vom 14.12.2005) 3. Die Prüfung der Voraussetzungen der Berechtigung zum Erhalt eines Leipzig-Passes erfolgt durch die jeweilige Leistungs-/Ausgabestelle der Stadt. Die Stadt wird darüber hinaus auch das Fortbestehen der Voraussetzungen regelmäßig überprüfen und die LVB umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn die Voraussetzungen für den Leipzig-Pass nicht mehr vorliegen. 4. Ein Muster des derzeit verwendeten Leipzig-Passes mit Lichtbild ist in Anlage 3 dargestellt. Zukünftige Änderungen des Leipzig-Passes stimmen die Vertragspartner miteinander ab. § 3 Finanzierung 1. Die Finanzierung der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ besteht aus folgenden drei Teilen: a) Kaufpreis durch den berechtigten Nutzer. b) Einnahmeausgleich zur Finanzierung des 50%igen Abschlags auf den jeweils gültigen Ticketpreis einer Monatskarte für die MDV-Tarifzone 110 im Rahmen eines pauschalen Einnahmeausgleichs gem. Ziff. 3. c) Stückzahlabhängiger Ausgleich für die Gewährung eines zusätzlichen Preisabschlags i.H.v. 2,00 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) auf den 50%igen Kaufpreis siehe Ziff. 4. 2. Für die im Rahmen eines Abonnements ggf. zusätzlich gewährten Rabatte erhält die LVB keinen zusätzlichen Ausgleich. 3. Die Stadt zahlt an die LVB einen Einnahmeausgleich gem. Ziff. 1 b) für die Verkehrsunternehmen des MDV in folgender Höhe: a) Im Kalenderjahr 2016: b) Im Kalenderjahr 2017: c) Im Kalenderjahr 2018: 1.200.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) 1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) 1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) Seite 3 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ d) Im Kalenderjahr 2019: e) Im Kalenderjahr 2020: 1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) 1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) 3.1 Die Zahlung des Einnahmeausgleichs durch die Stadt erfolgt gemäß dem Vertrag ohne nochmalige Rechnungslegung monatlich per 10. des Monats in Höhe eines Zwölftes der jeweiligen in Ziff. 3 vereinbarten Jahressumme auf folgendes Konto der LVB: Bank: IBAN: SWIFT BIC: Zahlungsgrund: 4. Commerzbank, Filiale Leipzig DE98 8604 0000 0100 1924 00 COBA DEFF XX Ausgleichszahlung Sozialticket und jeweiliger Monat/Kalenderjahr Für die Gewährung des zusätzlichen Preisabschlags gem. Ziff. 1 c) erhalten die Verkehrsunternehmen einen stückzahlabhängigen Ausgleich i.H.v. 1,00 EUR je verkaufter Monatskarte. Die Zahlung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs erfolgt zunächst pauschal und wird zum Beginn des folgenenden Jahres für das vergangene Jahr spitz abgerechnet. Dazu zahlt die Stadt an die LVB einen pauschalen Betrag i.H.v. 60.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) pro Jahr im gesamten Vertragszeitraum (2016 – 2020). 4.1 Die LVB erstellt bis zum 31.01. des Folgejahres für das vergangene Jahr eine Abrechnung der verkauften Monatskarten Leipzig-Pass-Mobilcard. Ist dabei eine Summe zu verzeichnen, die über des durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrags der in Ziff. 4 vereinbarten Jahressumme liegt, erfolgt durch die LVB eine Rechnungslegung. Die Stadt überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlfrist von 14 Tagen nach Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe von Rechnungs- und Kundennummer. Ist bei der Abrechnung eine Summe zu verzeichnen, die unter dem durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrag der in Ziff. 4 vereinbarten Jahressumme liegt, erfolgt durch die LVB eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages. Diese Gutschrift wird durch die Stadt von der nächsten zu zahlenden Pauschale abgezogen. 4.2 Die Zahlung des pauschalen Betrages der in Ziff. 4 vereinbarten Jahressumme durch die Stadt erfolgt gemäß dem Vertrag bis zum 10. des Monats Februar in voller Höhe unter Berücksichtigung etwaiger Gutschriften auf folgendes Konto der LVB: Bank: IBAN: SWIFT BIC: Zahlungsgrund: 4. Commerzbank, Filiale Leipzig DE98 8604 0000 0100 1924 00 COBA DEFF XX Ausgleichszahlung Abrechnung Monatskarte LPMC und jeweiliges Kalenderjahr Sollte sich der anzuwendende ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % für die Beförderungsleistung i. S. d. §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt) ändern, wird eine Anpassung für die Zukunft vorgenommen. Seite 4 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ 5. Die Einnahmeaufteilung der unter Pkt. 3 und 4 genannten Beträge zwischen den Verkehrsunternehmen erfolgt durch den MDV. § 4 Gültigkeit und Kündigung des Vertrages 1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und gilt ab dem 01.01.2016 und endet am 31.12.2020. 2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Sie bedarf der Schriftform. § 5 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. § 6 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung der Parteien. 2. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen des MDV in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil des Vertrages. 3. Die Anlagen 1 – 4 sind Bestandteile des Vertrages. Anlage 1 (Muster der Monatskarte und des Abonnement „Leipzig-Pass-Mobilcard“) Anlage 2 (Übersicht der Verkehrsunternehmen in der Tarifzone 110 (Leipzig)) Anlage 3 (Muster des Leipzig-Passes) Anlage 4 (Ratsbeschluss vom XX.XX.XXXX) 4. Diese Vereinbarung wurde dreifach gefertigt. Jeder Vertragspartner erhält ein unterschriebenes Exemplar. 5. Gerichtsstand ist Leipzig. Stadt Leipzig ______________________________________________ Leipzig, den Seite 5 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ .................................. Prof. Dr. Thomas Fabian Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Torsten Bonew Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV) ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Geschäftsführung Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ______________________________________________ Leipzig, den .................................. Geschäftsführung Anlagen: 1-4 Seite 6 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ Anlage 1 Muster der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ Vorderseite Rückseite Muster der Umweltcard Gold „Leipzig-Pass-Mobilcard“ Vorderseite Rückseite Anlage 2 Übersicht der Verkehrsunternehmen in der Tarifzone 110 (Leipzig) zur Anerkennung der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ (Stand Oktober 2015) • DB Regio AG, Region Südost, Verkehrsbetrieb Mitteldeutschland, Volkmannstraße 38, 06112 Halle (Saale) • Veolia Verkehr Regio Ost GmbH, Wintergartenstraße 12, 04109 Leipzig • Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 12, 04107 Leipzig • SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH, Gustav-Adolf-Ring 2, 04838 Eilenburg • Auto-Webel GmbH, Hallesche Straße 70, 04509 Delitzsch • THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Sitz Altenburg, Industriestraße 4, 04603 Windischleuba • PNVG Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH, Merseburger Straße 91, 06268 Querfurt • Regionalbus Leipzig GmbH, Leipziger Str. 79, 04828 Deuben Anlage 3 Vorderseite Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Nr. Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Name Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Vorname Normmaß für Passfoto: B 35 x H 45 mm Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass unter dem Bild sind Platzhalter angebracht Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Geburtsdatum Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Fond „Leipzig-Pass“ als weiteres Sicherheitsmerkmal Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass (kann auch noch optimiert werden) Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Stadt Leipzig-Pass Leipzig Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass 318751 < < Rückseite < gültig von bis Unterschrift des Sachbearbeiters Dieser Ausweis ist personengebunden und nicht auf andere übertragbar. Weiteres zum Gültigkeitsbereich entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt. Leipzig-Pass Nr. 318751 Sicherheitsaufdruck (Verfahren muß mit Druckerei abgestimmt werden) Anlage 4 Ratsbeschluss vom (XX.XX.XXXX) Wird nach Vorlage des Ratsbeschlusses ergänzt