Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041631.pdf
Größe
2,6 MB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
10.03.17, 12:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01954
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung
zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den LVB und dem MDV - stellvertretend für die
Verkehrsunternehmen in Leipzig - den beigefügten Vertrag über eine gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit
einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 01.01.2016 abzuschließen.
2.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_351_ZW (PSP-Element 1.100.351001.07 - Leipzig-Pass-Mobilcard) werden für 2016 in Höhe von
60.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
3.
In die mittelfristige Finanzplanung von 2017 bis 2020 sind jeweils Ausgleichszahlungen in
Höhe von 1.460.000 € aufzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen steht unter dem Vorbehalt
der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
2016
2017
2018
2019
2020
60.000
1.460.000
1.460.000
1.460.000
1.460.000
1.460.000
1.100.35.1.0.01.09
1.100.35.1.0.01.09
1.100.35.1.0.01.09
1.100.35.1.0.01.09
1.100.35.1.0.01.09
1.100.35.1.0.01.09
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.24
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO:
Vertragsverlängerung zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit
dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger
Verkehrsbetriebe GmbH.
Vorlage: VI-DS-01954
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den LVB und dem MDV - stellvertretend für die
Verkehrsunternehmen in Leipzig - den beigefügten Vertrag über eine gemeinwirtschaftliche
Verpflichtung zur Erbringung der Verkehrsleistung zur Weiterführung der Leipzig-PassMobilcard mit einer Laufzeit von 5 Jahren ab dem 01.01.2016 abzuschließen.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_351_ZW (PSP-Element 1.100.351001.07 - Leipzig-Pass-Mobilcard) werden für 2016 in
Höhe von 60.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
3. In die mittelfristige Finanzplanung von 2017 bis 2020 sind jeweils Ausgleichszahlungen in
Höhe von 1.460.000 € aufzunehmen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen steht unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung sowie der Genehmigung der entsprechenden
Haushaltssatzungen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
1. Ausgangssituation
Mit dem Ratsbeschluss RBIV-1208/08 vom 21.05.2008 wurde die Voraussetzung
geschaffen, in Leipzig ein Sozialticket, einzuführen. Die Einführung der "Leipzig-PassMobilcard" (LPMC) erfolgte zum 01.08.2009 auf der Grundlage des Beschlusses Nr.RBIV1495 vom 25.02.2009.
Nach Ablauf des 1. Einsatzjahres erfolgte die Evaluation und vorzeitige
Vertragsanpassung zur Weiterführung der LPMC mit RBV-604/10 vom 15.12.2010.
Auf dieser Grundlage wurde 2010 der „Vertrag zum Sozialticket der Stadt Leipzig“ für die
Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.12.2015, ohne dass es der
Kündigung einer der beiden Vertragsparteien bedarf.
Die Aufrechterhaltung des Angebotes der LPMC ist erklärtes Ziel der Stadt Leipzig. Damit
soll einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben gegeben und ihre Mobilität gewährleistet werden. Die LPMC wird
seit ihrer Einführung gleichbleibend hoch genutzt. Monatlich wurden in den vergangenen
Jahren seit Einführung ca. 21.000 Tickets verkauft.
Das Angebot der Leipzig-Pass-Mobilcard soll in Höhe der vertraglich vereinbarten
Ermäßigung (50 % des Preises einer Monatskarte für die Tarifzone 1) aufrechterhalten
bleiben.
Mit der Tarifanpassung zum 01.08.2015 beträgt der Preis einer Monatskarte 69,00 €. Der
Verkaufspreis der Leipzig-Pass-Mobilcard betrug bis zum 31.07.2015 29,50 € und war
somit 55 % günstiger als die vertraglich vereinbarte Verkaufspreis (50% = 32,50 €). Die
Differenz zwischen Soll und Ist wurde durch die Verkehrsunternehmen im MDV getragen.
Mit Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2015/2016 wurden darüber hinaus für das Jahr
2015 eine weitere Erhöhung des Zuschusses an die Verkehrsunternehmen im MDV um
100.000 € , also 1,3 Mio Euro im Haushalt der Stadt Leipzig veranschlagt.
2. Verhandlungsergebnis zur Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard
Im laufenden Jahr verhandelten die LVB mbH und die Stadt über die Weiterführung des
Vertrages. Im Ergebnis soll die Preiserhöhung der Leipzig-Pass-Mobilcard nicht in vollem
Umfang an die Nutzer weiter gegeben werden.
Zur Wiederherstellung des vertraglich vereinbarten Preisniveaus von 50% bezogen auf
eine Monatskarte für die Zone 110, war eine erhebliche Preisanpassung erforderlich. Mit
den Verkehrsunternehmen im MDV konnte eine Vereinbarung zur Absenkung des
Verkaufspreises um einen Festbetrag von 2,00 EUR geschlossen werden. Diese
Absenkung wird jeweils hälftig von der Stadt Leipzig und den Verkehrsunternehmen im
MDV getragen. Damit konnte die Anpassung des Kaufpreises für die Nutzer um 40%
abgemildert werden.
Unter Berücksichtigung der städtischen Haushaltssituation, aber auch der wirtschaftlichen
Lage der Verkehrsunternehmen im MDV wurde damit eine einvernehmliche Lösung zu
den finanziellen Rahmenbedingungen für die Fortführung des Vertrages gefunden.
Dazu wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
•
Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 5 Jahren
•
pauschale Ausgleichszahlungen:
•
die Ausgleichszahlungen beinhalten einen Umsatzsteuersatz von 7%.
Veränderungen des Umsatzsteuerbetrages führen zu einer Anpassung des
Ausgleichsbetrages für die Zukunft.
•
•
•
für 2016: 1,2 Mio. Euro
•
ab 2017: 1,4 Mio. Euro
Ticketpreise ab 01.08.2015:
•
Weiterführung der LPMC als frei verkäufliches Ticket, welches monatlich
zum Preis von derzeit 32,50 € inkl. USt. (zzt. 7%) erworben werden kann
•
Einführung der LPMC als ABO-Ticket mit Vertragslaufzeit von mind. einem
Jahr zum Preis von monatlich 29,50 €inkl. USt. (zzt. 7%)
Verkaufsabhängige Abrechnung:
•
für 2016 und Folgejahre ca. 60.000 Euro
•
Um einen Ticketpreis im frei verkäuflichen Segment von derzeit 32,50 € pro
Monatskarte zu erreichen, wird je verkauftem Ticket ein Ausgleichsbetrag
von 1,00 € an die LVB gezahlt. Die Zahlung erfolgt zunächst pauschal und
wird am Jahresende nach verkauften Tickets abgerechnet.
Für den Haushalt der Stadt Leipzig entstehen dadurch Mehraufwendungen im Jahr 2016
in Höhe von voraussichtlich ca. 60.000 € im Jahr. Grundlage hierfür bilden zunächst die
verkauften Tickets im August 2015.
ABO:
LPMC BAR:
1.507
17.763
Stk
Stk.
Es wird seitens der Verkehrsunternehmen im MDV davon ausgegangen, dass sich die
Zahlen zugunsten des ABO-Verkauf´s noch stark verändern, da das Produkt erstmalig im
August 2015 angeboten wurde.
3. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss bis zum 31.12.2015 würde der bestehende Vertrag auslaufen und der
erzielte Konsens über den Abschluss eines Vertrages über die Verlängerung der LPMC
hinfällig. Die bereits im Haushaltsplan 2016 eingeplanten finanziellen Mittel würden für
andere Zwecke zur Verfügung stehen. Seitens der Verkehrsunternehmen im MDV müsste
im laufenden Tarifzeitraum ein durch die Rechtsaufsichtsbehörde genehmigtes Produkt
vom Markt genommen werden bzw. es entsteht ein finanzieller Schaden den
Verkehrsunternehmen im MDV, der LVV welcher letztendlich durch die Stadt Leipzig zu
finanzieren wäre.
Anlage:
Vertragsentwurf
VERTRAG
zum Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
Zwischen der
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister
endvertreten durch den
Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule,
Herrn Prof. Dr. Thomas Fabian
und den Bürgermeister und Beigeordneten für Finanzen
Herrn Torsten Bonew
(nachfolgend „Stadt“ genannt)
und der
Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV)
USt IdNr.: DE 193745133
Sitz Halle – Geschäftsstelle Leipzig
Prager Straße 8
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „MDV“ genannt)
und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
USt IdNr.: DE 141482754
Georgiring 3
04103 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführung
(nachfolgend „LVB“ genannt)
wird folgender weiterführender Vertrag zum Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“ als ermäßigter Fahrausweis zur Personenbeförderung im gesamten Öffentlichen Nahverkehr für Leipzig-Pass-Inhaber abgeschlossen:
Präambel
Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 25.02.2009 (RBIV-1495/09)
wurden die Voraussetzungen geschaffen, in der Stadt Leipzig ein Sozialticket einzuführen,
das Leipzig-Pass-Inhabern eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Die Stadt, der MDV in Vertretung der betroffenen Verkehrsunternehmen und die LVB
als Hauptleistungserbringer sind entsprechend ihrer sozialen Verantwortung übereingekommen,
folgende vertragliche Regelung einzugehen.
Seite 1 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
§ 1 Die Produkte
1. Zur Sicherung der unkomplizierten Beförderung der Leipzig-Pass-Inhaber werden ein ermäßigter Monatskartenfahrschein und ein Abonnement mit dem Namen „Leipzig-PassMobilcard“ angeboten. Die Muster sind in der Anlage 1 aufgeführt.
2. Die Monatskarte und das Abonnement „Leipzig-Pass-Mobilcard“ dienen als Fahrausweis
zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung der Verkehrsunternehmen des MDV im
Linienverkehr des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die Fahrausweise gelten in Straßenbahn, Bus, S-Bahn und Nahverkehrszügen (RE, RB, MRB) in der Tarifzone 110
(Leipzig) des MDV. Die Verkehrsunternehmen, die Leistungen in der Tarifzone 110
(Leipzig) erbringen, sind in der Anlage 2 aufgeführt. Der Preis der „Leipzig-Pass-Mobilcard“ beträgt 50 % der nicht rabattierten Monatskarte in der MDV-Tarifzone 110.
Darüber hinaus kann die LVB im Rahmen eines Abonnements zusätzliche Nachlässe
gewähren.
3. Die Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ gilt entsprechend dem Datumsaufdruck ab
dem 1. Gültigkeitstag bis 4.00 Uhr des gleichen Kalendertages des Folgemonats. Fällt
das Ende der Gültigkeit auf einen kalendarisch nicht vorhandenen Tag, so endet die
Gültigkeit um 4.00 Uhr des 1. Kalendertages des zweiten Folgemonats. Die Monatskarte
„Leipzig-Pass-Mobilcard“ ist nur gültig, wenn die Nummer des Leipzig-Passes vor Beginn der Fahrt in das vorgesehene Feld der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ eingetragen wurde. Die Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ist eine personengebundene
Zeitkarte, die ausschließlich in Verbindung mit dem Leipzig-Pass gültig ist. Sie ist nicht
übertragbar. Zum Nachweis der berechtigten Person ist außerdem ein gültiges Personaldokument vorzulegen, wenn der Leipzig-Pass kein Passbild enthält. Ist auf dem Leipzig-Pass ein Passbild aufgebracht, entfällt die Vorlage des gültigen Personaldokumentes.
Ein Verkauf der Monatskarte erfolgt für den Zeitraum der Gültigkeit des Leipzig-Passes.
D. h. ein Vorauskauf für einen Folgemonat, in dem der Leipzig-Pass keine Gültigkeit
mehr hat, ist nicht möglich.
4. Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnement Leipzig-Pass-Mobilcard (ABOLPMC) ist, dass der Vertragspartner nachweist, zum Zeitpunkt der Antragstellung im
Besitz eines mindestens für den Folgemonat gültigen Leipzig-Passes zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, den Wegfall der Berechtigung zum Erhalt des ABO LPMC (gültiger
Leipzig-Pass) unverzüglich der LVB mitzuteilen. In diesem Fall kann das Abonnement
auf ein anderes ABO Produkt umgestellt werden. Beim ABO LPMC ist als Nachweis für
die Nutzungsberechtigung bei Fahrkartenkontrollen ein gültiger Leipzig-Pass unaufgefordert
vorzuweisen.
5. Kann der Leipzig-Pass-Inhaber bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den gültigen Leipzig-Pass nicht vorweisen, fehlt das Personaldokument (bei Leipzig-Pässen
ohne Lichtbild) oder wurde die Nummer des Leipzig-Passes nicht auf die Monatskarte
„Leipzig-Pass-Mobilcard“ übertragen, erfolgt die Erhebung eines Erhöhten Beförderungs-
Seite 2 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
entgeltes gemäß der Regelungen entsprechend der jeweils gültigen Tarifbestimmungen
und Beförderungsbedingungen der VU des MDV.
§ 2 Voraussetzungen zum Erwerb der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“
1. Der Erwerb der Monatskarte und des Abonnement „Leipzig-Pass-Mobilcard“ ist nur bei
Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes möglich.
2. Ändert sich der Berechtigtenkreis des Leipzig-Passes oder die Festlegung der Einkommensgrenzen zum Erhalt des Leipzig-Passes gemäß des Stadtratsbeschlusses vom
14.12.2005 während der Vertragslaufzeit, ist eine Abstimmung und bei Bedarf Nachverhandlung zwischen allen Vertragspartnern notwendig. (Anlage 5 Ratsbeschluss vom
14.12.2005)
3. Die Prüfung der Voraussetzungen der Berechtigung zum Erhalt eines Leipzig-Passes erfolgt durch die jeweilige Leistungs-/Ausgabestelle der Stadt. Die Stadt wird darüber
hinaus auch das Fortbestehen der Voraussetzungen regelmäßig überprüfen und die LVB
umgehend davon in Kenntnis setzen, wenn die Voraussetzungen für den Leipzig-Pass
nicht mehr vorliegen.
4. Ein Muster des derzeit verwendeten Leipzig-Passes mit Lichtbild ist in Anlage 3 dargestellt. Zukünftige Änderungen des Leipzig-Passes stimmen die Vertragspartner miteinander
ab.
§ 3 Finanzierung
1. Die Finanzierung der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ besteht aus folgenden drei
Teilen:
a) Kaufpreis durch den berechtigten Nutzer.
b) Einnahmeausgleich zur Finanzierung des 50%igen Abschlags auf den jeweils gültigen
Ticketpreis einer Monatskarte für die MDV-Tarifzone 110 im Rahmen eines pauschalen Einnahmeausgleichs gem. Ziff. 3.
c) Stückzahlabhängiger Ausgleich für die Gewährung eines zusätzlichen Preisabschlags
i.H.v. 2,00 EUR inkl. USt. (zzt. 7%) auf den 50%igen Kaufpreis siehe Ziff. 4.
2.
Für die im Rahmen eines Abonnements ggf. zusätzlich gewährten Rabatte erhält die
LVB keinen zusätzlichen Ausgleich.
3. Die Stadt zahlt an die LVB einen Einnahmeausgleich gem. Ziff. 1 b) für die Verkehrsunternehmen des MDV in folgender Höhe:
a) Im Kalenderjahr 2016:
b) Im Kalenderjahr 2017:
c) Im Kalenderjahr 2018:
1.200.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%)
1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%)
1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%)
Seite 3 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
d) Im Kalenderjahr 2019:
e) Im Kalenderjahr 2020:
1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%)
1.400.000 EUR inkl. USt. (zzt. 7%)
3.1 Die Zahlung des Einnahmeausgleichs durch die Stadt erfolgt gemäß dem Vertrag ohne
nochmalige Rechnungslegung monatlich per 10. des Monats in Höhe eines Zwölftes der
jeweiligen in Ziff. 3 vereinbarten Jahressumme auf folgendes Konto der LVB:
Bank:
IBAN:
SWIFT BIC:
Zahlungsgrund:
4.
Commerzbank, Filiale Leipzig
DE98 8604 0000 0100 1924 00
COBA DEFF XX
Ausgleichszahlung Sozialticket und jeweiliger Monat/Kalenderjahr
Für die Gewährung des zusätzlichen Preisabschlags gem. Ziff. 1 c) erhalten die
Verkehrsunternehmen einen stückzahlabhängigen Ausgleich i.H.v. 1,00 EUR je verkaufter
Monatskarte. Die Zahlung des stückzahlenabhängigen Ausgleichs erfolgt zunächst
pauschal und wird zum Beginn des folgenenden Jahres für das vergangene Jahr spitz
abgerechnet. Dazu zahlt die Stadt an die LVB einen pauschalen Betrag i.H.v. 60.000
EUR inkl. USt. (zzt. 7%) pro Jahr im gesamten Vertragszeitraum (2016 – 2020).
4.1 Die LVB erstellt bis zum 31.01. des Folgejahres für das vergangene Jahr eine
Abrechnung der verkauften Monatskarten Leipzig-Pass-Mobilcard. Ist dabei eine Summe
zu verzeichnen, die über des durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrags der in Ziff.
4 vereinbarten Jahressumme liegt, erfolgt durch die LVB eine Rechnungslegung. Die
Stadt überweist den Rechnungsbetrag mit einer Zahlfrist von 14 Tagen nach
Rechnungslegung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe von
Rechnungs- und Kundennummer. Ist bei der Abrechnung eine Summe zu verzeichnen,
die unter dem durch die Stadt gezahlten pauschalen Betrag der in Ziff. 4 vereinbarten
Jahressumme liegt, erfolgt durch die LVB eine Gutschrift in Höhe des Differenzbetrages.
Diese Gutschrift wird durch die Stadt von der nächsten zu zahlenden Pauschale
abgezogen.
4.2 Die Zahlung des pauschalen Betrages der in Ziff. 4 vereinbarten Jahressumme durch
die Stadt erfolgt gemäß dem Vertrag bis zum 10. des Monats Februar in voller Höhe
unter Berücksichtigung etwaiger Gutschriften auf folgendes Konto der LVB:
Bank:
IBAN:
SWIFT BIC:
Zahlungsgrund:
4.
Commerzbank, Filiale Leipzig
DE98 8604 0000 0100 1924 00
COBA DEFF XX
Ausgleichszahlung Abrechnung Monatskarte LPMC und jeweiliges
Kalenderjahr
Sollte sich der anzuwendende ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % für die
Beförderungsleistung i. S. d. §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (innerhalb einer Gemeinde
oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt) ändern, wird eine
Anpassung für die Zukunft vorgenommen.
Seite 4 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
5.
Die Einnahmeaufteilung der unter Pkt. 3 und 4 genannten Beträge zwischen den
Verkehrsunternehmen erfolgt durch den MDV.
§ 4 Gültigkeit und Kündigung des Vertrages
1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und gilt ab dem 01.01.2016 und endet am
31.12.2020.
2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Sie bedarf der Schriftform.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder künftig in ihr aufgenommene Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die
Geltung der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung hierdurch nicht berührt. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und
Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages, einschließlich der Änderung dieser Schriftformklausel, bedürfen der
schriftlichen Vereinbarung der Parteien.
2. Die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen des MDV
in ihrer jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil des Vertrages.
3. Die Anlagen 1 – 4 sind Bestandteile des Vertrages.
Anlage 1 (Muster der Monatskarte und des Abonnement „Leipzig-Pass-Mobilcard“)
Anlage 2 (Übersicht der Verkehrsunternehmen in der Tarifzone 110 (Leipzig))
Anlage 3 (Muster des Leipzig-Passes)
Anlage 4 (Ratsbeschluss vom XX.XX.XXXX)
4. Diese Vereinbarung wurde dreifach gefertigt. Jeder Vertragspartner erhält ein unterschriebenes Exemplar.
5. Gerichtsstand ist Leipzig.
Stadt Leipzig
______________________________________________ Leipzig, den
Seite 5 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
..................................
Prof. Dr. Thomas Fabian
Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
______________________________________________ Leipzig, den
..................................
Torsten Bonew
Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH (MDV)
______________________________________________ Leipzig, den
..................................
Geschäftsführung
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
______________________________________________ Leipzig, den
..................................
Geschäftsführung
Anlagen: 1-4
Seite 6 von 6 des Vertrages Sozialticket der Stadt Leipzig „Leipzig-Pass-Mobilcard“
Anlage 1
Muster der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“
Vorderseite
Rückseite
Muster der Umweltcard Gold „Leipzig-Pass-Mobilcard“
Vorderseite
Rückseite
Anlage 2
Übersicht der Verkehrsunternehmen in der Tarifzone 110 (Leipzig)
zur Anerkennung der Monatskarte „Leipzig-Pass-Mobilcard“ (Stand Oktober 2015)
•
DB Regio AG, Region Südost, Verkehrsbetrieb Mitteldeutschland, Volkmannstraße 38,
06112 Halle (Saale)
•
Veolia Verkehr Regio Ost GmbH, Wintergartenstraße 12, 04109 Leipzig
•
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 12, 04107 Leipzig
•
SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH, Gustav-Adolf-Ring 2, 04838 Eilenburg
•
Auto-Webel GmbH, Hallesche Straße 70, 04509 Delitzsch
•
THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Sitz Altenburg, Industriestraße 4, 04603
Windischleuba
•
PNVG Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH,
Merseburger Straße 91, 06268 Querfurt
•
Regionalbus Leipzig GmbH, Leipziger Str. 79, 04828 Deuben
Anlage 3
Vorderseite
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Nr.
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass
Name Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Vorname
Normmaß für Passfoto: B 35 x H 45 mm
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
unter dem Bild sind Platzhalter angebracht
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Geburtsdatum
Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Fond „Leipzig-Pass“ als weiteres Sicherheitsmerkmal
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass (kann auch noch optimiert werden)
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Stadt Leipzig-Pass
Leipzig Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass Leipzig-Pass
Leipzig-Pass
318751
<
<
Rückseite
<
gültig von
bis
Unterschrift des Sachbearbeiters
Dieser Ausweis ist personengebunden und nicht auf andere übertragbar.
Weiteres zum Gültigkeitsbereich entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.
Leipzig-Pass Nr. 318751
Sicherheitsaufdruck (Verfahren muß mit Druckerei
abgestimmt werden)
Anlage 4
Ratsbeschluss vom (XX.XX.XXXX)
Wird nach Vorlage des Ratsbeschlusses ergänzt