Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046667.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
16.03.16, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Petitionsausschuss
Petition Nr. VI-P-02120
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung des
Verkehrs im historischen Zentrum von Gohlis
Beschlussvorschlag:
Der Petitionsausschuss teilt die grundsätzlichen Anliegen der Petenten und unterbreitet folgenden
Alternativvorschlag:
1. Die Verwaltung prüft vor dem Hintergrund der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/18 die
(mittelfristige) Einordnung notwendiger Mittel zur Umsetzung der Vorzugsvariante zur baulichen
Umgestaltung der Berggartenstraße im Abschnitt zwischen Gohliser Straße und Lindenthaler Straße
unter Berücksichtigung der laufenden Planung und Bürgerbeteiligung.
2. Im Rahmen der vorliegenden Vorplanung zur Umgestaltung der Berggartenstraße soll die
Wahrnehmung der angeordneten Tempo-30-Zonenregelung verdeutlicht sowie
Querungsbedingungen und die Aufenthaltsqualität verbessert werden.
3. Im Abschnitt der Gohliser Straße zwischen Fritz-Seger-Straße und Berggartenstraße und im
Abschnitt der Lützowstraße zwischen Berggartenstraße und Eisenacher Straße wird die Anordnung
einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden und
anderen Verkehrsteilnehmenden geprüft.
Sachverhalt:
1. Mit der Situation rund um die Friedenskirche im Stadtteil Gohlis beschäftigt sich die
Stadtverwaltung im Ergebnis des Bürgerwettbewerbs „Ideen für den Stadtverkehr“, der am 3. Juni
2013 abgeschlossen wurde, sehr intensiv.
Insbesondere bei den ausgezeichneten Beiträgen, wie der von der Bürgerinitiative „Gegen Schall
und Rauch“ eingereichte Beitrag „Ausfahrt zur Normalität – ein Stadtplateau als Dorfplatz“ hat die
Verwaltung die Idee aufgenommen und diese zusammen mit den Einreichern, dem Bürgerverein
Gohlis e.V. sowie interessierten Bürgern im Rahmen von zwei Workshops (November 2013, Januar
2014) weiter vertieft. Im Ergebnis dieser konstruktiven Treffen wurden für eine mögliche
Umgestaltung des Bereiches rund um die Friedenskirche im Zentrum von Gohlis folgende drei
prinzipielle Varianten erarbeitet:
Variante 1
Umgestaltung des Kirchplatzes (Areal um die Friedenskirche) unter Federführung des
Stadtplanungsamtes
Variante 2
Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße zwischen Gohliser Straße und
Schorlemmerstraße unter Federführung Verkehrs- und Tiefbauamt
Variante 3
Umgestaltung eines Bereiches der Gohliser Straße (ab Menckestraße) und Berggartenstraße bis
Schorlemmerstraße einschließlich Kirchplatz unter Federführung der Bürgerinitiative „Gegen Schall
und Rauch“
Den interessierten Bürgern wurde mit diesem Verfahren einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung
ermöglicht, sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt an der Erarbeitung einer Aufgabenstellung
für
eine spätere mögliche Planung zu beteiligen.
Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
wurde durch das Verkehrs- und Tiefbauamt in weiterführender planerischer Vorbereitung der
Variante 2 (bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser Straße)
Mitte 2015 ein Planungsbüro mit der Erstellung einer entsprechenden Vorplanung beauftragt.
Mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der weiteren Erhöhung der Querungssicherheit für
Fußgänger werden im Rahmen dieser Planung auch unter Berücksichtigung von
stadtgestalterischen Aspekten, in Varianten Lösungsmöglichkeiten zur baulichen Umgestaltung der
Berggartenstraße im Abschnitt zwischen Gohliser Straße und Lindenthaler Straße ermittelt und
gegenübergestellt. Dabei wird berücksichtigt, dass diese geplante bauliche Umgestaltung des
Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser Straße, die nur ein Teil des Gesamtvorhabens
zur Umgestaltung des alten Ortskerns Gohlis darstellt, nicht den vorliegenden Ansätzen für eine
mögliche Umgestaltung der unmittelbar anschließenden Planungsbereiche (Varianten 1 und 3)
widerspricht.
Zu dieser Vorplanung, die aktuell in der Lesefassung vorliegt, konnte der Bürgerverein und
die
Bürgerinitiative ergänzend zu den Ergebnissen der beiden o. g. Bürgerworkshops weitere Hinweise
und Ideen im Rahmen der regulären Anlaufberatung am 04.06.2015 sowie einer
zusätzlichen
Zwischenabstimmung (Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung) am 10.09.2015 einbringen. Eine
nochmalige Einbeziehung der Bürger ist nach der regulären Ämterbeteiligung im 1. Quartal 2016,
noch vor der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Ämter, geplant.
Die weiterführende planerische Vorbereitung und Realisierung dieser Maßnahme ist unter
Berücksichtigung der Haushaltslage mittel- bis langfristig geplant. Hierzu wird eine Einordnung
finanzieller Mittel in den Doppelhaushalt 2017/18 oder in die Mittelfristplanung geprüft.
2. Zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sollen mit der
vorliegenden Vorplanung zur Umgestaltung der Berggartenstraße die Wahrnehmung der
angeordneten Tempo 30-Zonenregelung verdeutlicht sowie die Querungsbedingungen und die
Aufenthaltsqualität verbessert werden. Es kann im Ergebnis aber kein Platz zum völlig gefahrlosen
Aufenthalt u. a. für Kinder und Senioren geschaffen werden, da die Straßenbaumaßnahme nicht zu
einer Beeinträchtigung der Erschließungsfunktion (Andienung, Rettungsdienste, Feuerwehr,
Müllabfuhr, Nachtbuslinie der LVB) des Straßenabschnittes führen darf.
3. Die benannten Straßenabschnitte sind aufgrund der Streckenführung der Straßenbahn
sowohl für Radfahrer aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden teilweise sehr
schmal und im Bereich des Kirchplatzes aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der
Linksabbiegenden und der eingeschränkten Einsehbarkeit unübersichtlich. Radfahrende
müssen an einigen Stellen aufgrund der schmalen Randstreifen rechts von der Schiene in die
Gleise ausweichen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h dient daher der
Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und entspricht in weiten Teilen ohnehin der
verkehrlichen Realität vor Ort. Auf einem Teil der Strecke wurde bereits in der Vergangenheit
mit einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung gearbeitet, diese jedoch später wieder
aufgehoben.
Die zukünftige Planung zur Umgestaltung der Lützowstraße zwischen Kirchplatz und GeorgSchumann-Straße wird an den Investitionsplanungen der LVB und der KWL auszurichten
sein. Die LVB werden voraussichtlich nicht vor 2022 einen Austausch der Gleisanlagen
vornehmen, sodass ein Vorziehen der Umgestaltung des Straßenabschnittes durch die Stadt
Leipzig für die beteiligten Unternehmen unwirtschaftlich wäre. Eine entsprechende
Vorplanung der Umgestaltung und damit auch eine intensive Bürgerbeteiligung wird somit
frühestens 2019 beginnen.