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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046667.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
16.03.16, 17:10

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Inhalt der Datei

Petitionsausschuss Petition Nr. VI-P-02120 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Petitionsausschuss Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 23.03.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Petition zur Verbesserung des öffentlichen Raums und Entschleunigung des Verkehrs im historischen Zentrum von Gohlis Beschlussvorschlag: Der Petitionsausschuss teilt die grundsätzlichen Anliegen der Petenten und unterbreitet folgenden Alternativvorschlag: 1. Die Verwaltung prüft vor dem Hintergrund der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2017/18 die (mittelfristige) Einordnung notwendiger Mittel zur Umsetzung der Vorzugsvariante zur baulichen Umgestaltung der Berggartenstraße im Abschnitt zwischen Gohliser Straße und Lindenthaler Straße unter Berücksichtigung der laufenden Planung und Bürgerbeteiligung. 2. Im Rahmen der vorliegenden Vorplanung zur Umgestaltung der Berggartenstraße soll die Wahrnehmung der angeordneten Tempo-30-Zonenregelung verdeutlicht sowie Querungsbedingungen und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. 3. Im Abschnitt der Gohliser Straße zwischen Fritz-Seger-Straße und Berggartenstraße und im Abschnitt der Lützowstraße zwischen Berggartenstraße und Eisenacher Straße wird die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden und anderen Verkehrsteilnehmenden geprüft. Sachverhalt: 1. Mit der Situation rund um die Friedenskirche im Stadtteil Gohlis beschäftigt sich die Stadtverwaltung im Ergebnis des Bürgerwettbewerbs „Ideen für den Stadtverkehr“, der am 3. Juni 2013 abgeschlossen wurde, sehr intensiv. Insbesondere bei den ausgezeichneten Beiträgen, wie der von der Bürgerinitiative „Gegen Schall und Rauch“ eingereichte Beitrag „Ausfahrt zur Normalität – ein Stadtplateau als Dorfplatz“ hat die Verwaltung die Idee aufgenommen und diese zusammen mit den Einreichern, dem Bürgerverein Gohlis e.V. sowie interessierten Bürgern im Rahmen von zwei Workshops (November 2013, Januar 2014) weiter vertieft. Im Ergebnis dieser konstruktiven Treffen wurden für eine mögliche Umgestaltung des Bereiches rund um die Friedenskirche im Zentrum von Gohlis folgende drei prinzipielle Varianten erarbeitet: Variante 1 Umgestaltung des Kirchplatzes (Areal um die Friedenskirche) unter Federführung des Stadtplanungsamtes Variante 2 Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße zwischen Gohliser Straße und Schorlemmerstraße unter Federführung Verkehrs- und Tiefbauamt Variante 3 Umgestaltung eines Bereiches der Gohliser Straße (ab Menckestraße) und Berggartenstraße bis Schorlemmerstraße einschließlich Kirchplatz unter Federführung der Bürgerinitiative „Gegen Schall und Rauch“ Den interessierten Bürgern wurde mit diesem Verfahren einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ermöglicht, sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt an der Erarbeitung einer Aufgabenstellung für eine spätere mögliche Planung zu beteiligen. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurde durch das Verkehrs- und Tiefbauamt in weiterführender planerischer Vorbereitung der Variante 2 (bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser Straße) Mitte 2015 ein Planungsbüro mit der Erstellung einer entsprechenden Vorplanung beauftragt. Mit dem Ziel der Verkehrsberuhigung und der weiteren Erhöhung der Querungssicherheit für Fußgänger werden im Rahmen dieser Planung auch unter Berücksichtigung von stadtgestalterischen Aspekten, in Varianten Lösungsmöglichkeiten zur baulichen Umgestaltung der Berggartenstraße im Abschnitt zwischen Gohliser Straße und Lindenthaler Straße ermittelt und gegenübergestellt. Dabei wird berücksichtigt, dass diese geplante bauliche Umgestaltung des Einmündungsbereiches Berggartenstraße/Gohliser Straße, die nur ein Teil des Gesamtvorhabens zur Umgestaltung des alten Ortskerns Gohlis darstellt, nicht den vorliegenden Ansätzen für eine mögliche Umgestaltung der unmittelbar anschließenden Planungsbereiche (Varianten 1 und 3) widerspricht. Zu dieser Vorplanung, die aktuell in der Lesefassung vorliegt, konnte der Bürgerverein und die Bürgerinitiative ergänzend zu den Ergebnissen der beiden o. g. Bürgerworkshops weitere Hinweise und Ideen im Rahmen der regulären Anlaufberatung am 04.06.2015 sowie einer zusätzlichen Zwischenabstimmung (Teil der frühzeitigen Bürgerbeteiligung) am 10.09.2015 einbringen. Eine nochmalige Einbeziehung der Bürger ist nach der regulären Ämterbeteiligung im 1. Quartal 2016, noch vor der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Ämter, geplant. Die weiterführende planerische Vorbereitung und Realisierung dieser Maßnahme ist unter Berücksichtigung der Haushaltslage mittel- bis langfristig geplant. Hierzu wird eine Einordnung finanzieller Mittel in den Doppelhaushalt 2017/18 oder in die Mittelfristplanung geprüft. 2. Zwecks Erhöhung der Verkehrssicherheit für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sollen mit der vorliegenden Vorplanung zur Umgestaltung der Berggartenstraße die Wahrnehmung der angeordneten Tempo 30-Zonenregelung verdeutlicht sowie die Querungsbedingungen und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Es kann im Ergebnis aber kein Platz zum völlig gefahrlosen Aufenthalt u. a. für Kinder und Senioren geschaffen werden, da die Straßenbaumaßnahme nicht zu einer Beeinträchtigung der Erschließungsfunktion (Andienung, Rettungsdienste, Feuerwehr, Müllabfuhr, Nachtbuslinie der LVB) des Straßenabschnittes führen darf. 3. Die benannten Straßenabschnitte sind aufgrund der Streckenführung der Straßenbahn sowohl für Radfahrer aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmenden teilweise sehr schmal und im Bereich des Kirchplatzes aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der Linksabbiegenden und der eingeschränkten Einsehbarkeit unübersichtlich. Radfahrende müssen an einigen Stellen aufgrund der schmalen Randstreifen rechts von der Schiene in die Gleise ausweichen. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h dient daher der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und entspricht in weiten Teilen ohnehin der verkehrlichen Realität vor Ort. Auf einem Teil der Strecke wurde bereits in der Vergangenheit mit einer solchen Geschwindigkeitsreduzierung gearbeitet, diese jedoch später wieder aufgehoben. Die zukünftige Planung zur Umgestaltung der Lützowstraße zwischen Kirchplatz und GeorgSchumann-Straße wird an den Investitionsplanungen der LVB und der KWL auszurichten sein. Die LVB werden voraussichtlich nicht vor 2022 einen Austausch der Gleisanlagen vornehmen, sodass ein Vorziehen der Umgestaltung des Straßenabschnittes durch die Stadt Leipzig für die beteiligten Unternehmen unwirtschaftlich wäre. Eine entsprechende Vorplanung der Umgestaltung und damit auch eine intensive Bürgerbeteiligung wird somit frühestens 2019 beginnen.