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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1053914.pdf
Größe
204 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
20.10.16, 11:00

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-A-02075-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Ratsversammlung Termin Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von Jugendhilfeausschuss Betreff Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt, die Finanzierung der Personal- und Sachkosten im Vorfeld der Eröffnung neuer Kindertagesstätten in freier Trägerschaft (Vorlaufkosten) und in der Anlaufphase (Anlaufkosten) zu regeln. Dazu wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des 2. Quartals 2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen Kindertagesstätte geregelt wird. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Landesregierung heranzutreten, um über die Änderung des Kita-Gesetzes eine landesweite Regelung zu erzielen. Begründung: Bis Oktober 2014 war es Freien Trägern möglich, eine sogenannte „Anlauffinanzierung“ für einen befristeten Zeitraum zu beantragen. Die „Anlauffinanzierung“ wurde mit dem Hinweis auf die Freiwilligkeit der Leistung eingestellt bzw. auch für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt worden waren, nicht mehr ausgezahlt. Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Juni 2015 an die Ratsversammlung (Vorlage - VI-F-01353) zur Anlauffinanzierung von Kindertagesstätten erfolgte die Antwort: „Die Gewährung von Zuschüssen für eine Anlauffinanzierung bedarf eines Stadtratsbeschlusses.“ Ansonsten solle die Anlaufphase durch die Freien Träger über Eigenmittel finanziert werden. Beim Neubau oder der Erweiterung von Kindertagesstätten durch Freie Träger erbringen diese bereits erhebliche Eigenanteile in Form von Eigenleistungen, selbst akquirierten Spenden und Eigenmitteln. Die Freien Träger unterstützen die Stadt Leipzig damit bei der Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kindertagesstättenbetreuung von Kindern ab einem Jahr aktiv. Vorlaufkosten: Seite 1/4 Bereits zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Vorfeld der Eröffnung muss der Träger die Betriebsbereitschaft der Einrichtung bzgl. personeller und räumlicher Ausstattung nachweisen. Eine Vorlauffinanzierung ist notwendig für: die Personalkosten der Leiterin: konzeptionelle Arbeiten, Teambildung, Gruppenbildung, Aufnahmegespräche (Vorschlag: drei Monate vor der geplanten Eröffnung) die Personalkosten für die Erzieher(innen): Teambildung, Gruppenbildung, Planung Eingewöhnung, Elterngespräche, Elterninformation, Aufnahme (Vorschlag : ¼ der Gesamtzahl für einen Monat vor der geplanten Eröffnung) Personalkosten technischer Bereich: Einräumen, Reinigen (mehrfach), Betriebsfähigkeit innen und außen herstellen (Vorschlag: einen Monat vor geplanter Eröffnung) Miete und Mietnebenkosten: ab Zahlungstermin Sachkosten für Telefon, Verwaltungsgebühren usw. Anlaufkosten: Beim Betrieb einer Kindertagesstätte entstehen Personal- und Sachkosten (z.B. Personalkosten technischer Bereich bzw. Fremdleistungen, Strom, Heizung, Grundgebühren, Fachliteratur), die von der Anzahl der belegten Plätze unabhängig oder weitgehend unabhängig sind und solche, die von der Anzahl der belegten Plätze abhängig sind (Personalkosten des pädagogischen Personals lt. Schlüssel, Wasserverbrauch, Sanitärbedarf). Gerade im ersten Jahr des Betriebes bis zur vollen Auslastung der Einrichtung entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit bei den Trägern, wenn diese Kosten nur belegungsabhängig finanziert werden. Für das Personal in der Anlaufphase ist zum Aufbau einer kontinuierlichen Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsarbeit keine Absenkung entsprechend der belegten Platzzahlen sondern ein Personalüberhang in festzulegender Größe notwendig. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein wenn ja, Seite 2/4 Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 14.5 Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig Vorlage: VI-A-02075-NF-02 Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt, die Finanzierung der Personal- und Sachkosten im Vorfeld der Eröffnung neuer Kindertagesstätten in freier Trägerschaft (Vorlaufkosten) und in der Anlaufphase (Anlaufkosten) zu regeln. Dazu wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des 2. Quartals 2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der die Übernahme der Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen Kindertagesstätte geregelt wird. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Landesregierung heranzutreten, um über die Änderung des Kita-Gesetzes eine landesweite Regelung zu erzielen. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Enthaltungen Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1