Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1053914.pdf
Größe
204 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
20.10.16, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02075-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Jugendhilfeausschuss
Betreff
Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung
neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat beschließt, die Finanzierung der Personal- und Sachkosten im Vorfeld der Eröffnung
neuer Kindertagesstätten in freier Trägerschaft (Vorlaufkosten) und in der Anlaufphase
(Anlaufkosten) zu regeln. Dazu wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des 2. Quartals 2016 eine
Richtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der die Übernahme der Personal- und Sachkosten in
der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen Kindertagesstätte geregelt wird.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Landesregierung heranzutreten, um über die
Änderung des Kita-Gesetzes eine landesweite Regelung zu erzielen.
Begründung:
Bis Oktober 2014 war es Freien Trägern möglich, eine sogenannte „Anlauffinanzierung“ für einen
befristeten Zeitraum zu beantragen. Die „Anlauffinanzierung“ wurde mit dem Hinweis auf die
Freiwilligkeit der Leistung eingestellt bzw. auch für Anträge, die vor diesem Zeitpunkt gestellt worden
waren, nicht mehr ausgezahlt.
Auf eine Anfrage der CDU-Fraktion im Juni 2015 an die Ratsversammlung (Vorlage - VI-F-01353)
zur Anlauffinanzierung von Kindertagesstätten erfolgte die Antwort: „Die Gewährung von
Zuschüssen für eine Anlauffinanzierung bedarf eines Stadtratsbeschlusses.“ Ansonsten solle die
Anlaufphase durch die Freien Träger über Eigenmittel finanziert werden.
Beim Neubau oder der Erweiterung von Kindertagesstätten durch Freie Träger erbringen diese
bereits erhebliche Eigenanteile in Form von Eigenleistungen, selbst akquirierten Spenden und
Eigenmitteln. Die Freien Träger unterstützen die Stadt Leipzig damit bei der Umsetzung des
gesetzlichen Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kindertagesstättenbetreuung von Kindern ab
einem Jahr aktiv.
Vorlaufkosten:
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Bereits zur Erteilung der Betriebserlaubnis im Vorfeld der Eröffnung muss der Träger die
Betriebsbereitschaft der Einrichtung bzgl. personeller und räumlicher Ausstattung nachweisen.
Eine Vorlauffinanzierung ist notwendig für:
die Personalkosten der Leiterin: konzeptionelle Arbeiten, Teambildung, Gruppenbildung,
Aufnahmegespräche (Vorschlag: drei Monate vor der geplanten Eröffnung)
die Personalkosten für die Erzieher(innen): Teambildung, Gruppenbildung, Planung
Eingewöhnung, Elterngespräche, Elterninformation, Aufnahme (Vorschlag : ¼ der Gesamtzahl für
einen Monat vor der geplanten Eröffnung)
Personalkosten technischer Bereich: Einräumen, Reinigen (mehrfach), Betriebsfähigkeit
innen und außen herstellen (Vorschlag: einen Monat vor geplanter Eröffnung)
Miete und Mietnebenkosten: ab Zahlungstermin
Sachkosten für Telefon, Verwaltungsgebühren usw.
Anlaufkosten:
Beim Betrieb einer Kindertagesstätte entstehen Personal- und Sachkosten (z.B. Personalkosten
technischer Bereich bzw. Fremdleistungen, Strom, Heizung, Grundgebühren, Fachliteratur), die von
der Anzahl der belegten Plätze unabhängig oder weitgehend unabhängig sind und solche, die von
der Anzahl der belegten Plätze abhängig sind (Personalkosten des pädagogischen Personals lt.
Schlüssel, Wasserverbrauch, Sanitärbedarf). Gerade im ersten Jahr des Betriebes bis zur vollen
Auslastung der Einrichtung entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit bei den Trägern, wenn diese
Kosten nur belegungsabhängig finanziert werden.
Für das Personal in der Anlaufphase ist zum Aufbau einer kontinuierlichen Bildungs-, Erziehungsund Betreuungsarbeit keine Absenkung entsprechend der belegten Platzzahlen sondern ein
Personalüberhang in festzulegender Größe notwendig.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
wenn ja,
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Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 14.5
Übernahme der Kosten der Vor- und Anlauffinanzierung bei der Eröffnung
neuer/erweiterter Kindertagesstätten aus Mitteln der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-A-02075-NF-02
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt, die Finanzierung der Personal- und Sachkosten im Vorfeld der
Eröffnung neuer Kindertagesstätten in freier Trägerschaft (Vorlaufkosten) und in der
Anlaufphase (Anlaufkosten) zu regeln. Dazu wird dem Stadtrat bis spätestens Ende des 2.
Quartals 2016 eine Richtlinie zur Beschlussfassung vorgelegt, mit der die Übernahme der
Personal- und Sachkosten in der Vor- und Anlaufphase der Eröffnung einer neuen
Kindertagesstätte geregelt wird.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an die Landesregierung heranzutreten, um über die
Änderung des Kita-Gesetzes eine landesweite Regelung zu erzielen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 25. Februar 2016
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