Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1053917.pdf
Größe
214 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
10.06.16, 10:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-01841-NF-03
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel
entwickeln!
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende des IV. Quartals 2016 eine Gründachstrategie als
Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel und legt diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vor.
2.
Für die Umsetzung der Gründachstrategie werden im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018
entsprechende Haushaltsmittel eingestellt
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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Sachverhalt:
Während die Begrünung von Fassaden- und Dachflächen im Klimaschutzprogramm der Stadt
Leipzig von 2005 noch als Maßnahme im Bereich „Klimaschutz bei Stadtentwicklung und
Bauleitplanung“ enthalten war, fehlen Aussagen und Maßnahmen zum Thema „Dachbegrünung“ im
Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2014 bis 2020 in Gänze.
Die kleinklimatische Wirkung von Dachbegrünungen wird nun durch das erst im Juni 2015 unter
Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
erarbeitete "Grünbuch Stadtgrün" insbesondere verdeutlicht.
Der veröffentlichte Ergebnisbericht zur 2014 durchgeführten kommunalen Bürgerumfrage zum
Klimawandel bestätigt des Weiteren die Notwendigkeit einer „Gründachstrategie“ als
Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel. Teilnehmer der Umfrage plädieren häufiger für
stadtökologische Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, um unmittelbar die
Hitzebelastung in ihrem Wohnumfeld zu reduzieren.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist deshalb der Auffassung, dass eine eigene
„Gründachstrategie“ für die Stadt Leipzig zu entwickeln ist, um den Bau von mehr begrünten
Dächern auf Neubauten und für geeignete Flachdachsanierungen im Bestandsbau voranzutreiben.
Eine „Gründachstrategie“ könnte das kommunale Energie- und Klimaschutzprogramm unterstützen
und weiter qualifizieren. Ein neuer Standard in der Stadtplanung könnte ebenso geschaffen werden.
Vorbilder für eine solche Strategie können Großstädte wie etwa Hamburg, München, Hannover,
Düsseldorf oder Bremen sein.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine ausgedehnte Dachbegrünung im Neubau und im Bestand
entlastet die überlaufende Stadtkanalisation bei stärkerem Regen, kühlt das Stadtklima, filtert Staub
und Schadstoffe aus der Luft und stärkt die Leipziger Artenvielfalt (Ersatzhabitat). Zudem werten
grüne Dächer das Stadtbild einer zunehmend sich verdichtenden Metropole auf. Sie wirken
zahlreichen versiegelten, insbesondere innerstädtischen, Flächen entgegen und schaffen neue
Freiräume, die bei entsprechender Eignung auch für gemeinschaftliches Gärtnern („Roof
Gardening“) genutzt werden können.
Die Gründdachstrategie in Kombination mit der solaren Dachoptimierung als Maßnahme im Energieund Klimaschutzprogramm 2014-2020 schließen sich derweil nicht aus, sondern sind ohne Weiteres
möglich und hätten einen doppelten Klimaschutzeffekt (Quelle: Beratungsleitfaden Dachbegrünung
und Photovoltaik der Stadt Hannover).
In Bezug auf ein noch zu erarbeitendes Leitbild für unsere Stadt spricht sich die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen aus, dem Vorbild Hamburgs zu folgen: „Die Vision für Hamburg ist,
Neubauten und geeignete Flachdachsanierungen über 100 m² mit grünen Dächern (Intensiv oder
Extensiv) zu versehen. Mindestens 70 % der Neubauten mit Flachdach oder flachgeneigten Dächern
und geeigneten Flachdachsanierungen werden begrünt, davon sind 20 % für Bewohner oder
Beschäftige als Freiräume nutzbar. Grüne Dächer werden so gebaut, dass sie eine durchschnittliche
Regenwasserrückhaltung von 60 % erzielen.“ (Quelle: www.hamburg.de)
Hinsichtlich der Komponenten „Fördern“, „Dialog“ und „Fordern“ werden nachfolgende Beispiele
angeführt:
Fördern:
•
grüne Dächer auf öffentlichen Gebäuden (Die Stadt übernimmt Vorbildfunktion.)
•
indirekte Förderung von Gründächern durch Gebührenreduktion in Bezug auf die
Abwassergebühr (Von einem grünen Dach werden bis zu 2/3 des Niederschlags aufgenommen,
sodass der Rückhalt von Niederschlagswasser als entlastend gilt.)
•
Nutzen von Förderprogrammen soweit vorhanden und möglich ( z.B. Nationale
Klimaschutzinitiative, Städtebauförderung, KfW-Förderprogramm „Effizient sanieren“)
•
Beratung durch Projektpartner
•
Akquise von Projektförderern
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•
Architektenwettbewerbe
•
Prüfung einer sog. Ökokonto-Verordnung: „Durch die Einführung des Ökokontos haben die
Kommunen die Möglichkeit, die Umsetzung notwendiger Kompensationsmaßnahmen im Rahmen
der baurechtlichen Eingriffsregelung zeitlich flexibler zu handhaben und ggf. auf andere Gebiete
auszuweichen, soweit dies mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der
Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist. Werden freiwillig
Dachbegrünungen umgesetzt, können diese auf einem Ökokonto gutgeschrieben werden. Nimmt
die ökologische Wertigkeit der Dachbegrünung mit den Jahren zu, könnte sich das Guthaben je
nach Berechnungsmodell sogar noch zusätzlich verzinsen. Bei späteren Baumaßnahmen kann
dieses Guthaben mit verrechnet werden.“ (Quelle: www.dachgaertnerverband.de)
Dialog:
•
Öffentlichkeitsarbeit/Bewusstseinsbildung durch Bürgerinformation, Fachseminare und
Bürgerbeteiligung
•
städtische Internetplattform
•
Gründachwettbewerb
•
ökologische Leitlinien für Dachbegrünungen
•
Broschüre „Dachlandschaften - Gemeinschaftlich nutzbare Dachflächen“
•
Vernetzung und Kooperation verstärken
Fordern:
•
Identifizierung von geeigneten Gebieten und Objekten für die Schaffung von Gründächern
•
Nutzen der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente (z.B. vorbereitende
Bauleitplanung: Flächenutzungsplan / verbindliche Bauleitplanung: Bebauungspläne / städtebauliche
Verträge)
•
Gründach-Satzung: „In München wird über die Freiflächengestaltungssatzung eine
angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke sichergestellt. Sie gilt im
gesamten Stadtgebiet für die unbebauten und bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung
baulicher Anlagen. Geeignete Flachdächer sowie flachgeneigte Dächer bis 20° sollen ab einer
Größe von 100 m² begrünt werden.“ (Quelle: www.dachgaertnerverband.de)
Idealerweise ist ein Beteiligungsverfahren in geeigneter Art und Weise durchzuführen. Ein
wissenschaftliche Begleitung wird als sinnvoll erachtet. Es sollte geprüft werden, ob das Vorhaben
als Ganzes oder zumindest das Beteiligungsverfahren insbesondere in Bezug auf das am 1. August
2015 bekanntgemachte Förderprogramm des BMUB „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung
an die Folgen des Klimawandels“ förderfähig ist. Unter dem Förderschwerpunkt 3 „Kommunale
Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen“werden Konzepte zur
Anpassung an den Klimawandel im städtischen Raum gefördert.
Anlagen:
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 14.2
Gründachstrategie für Leipzig als Beitrag zur Anpassung an den
Klimawandel entwickeln!
Vorlage: VI-A-01841-NF-03
Beschluss:
1. Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Ende des IV. Quartals 2016 eine Gründachstrategie als
Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel und legt diese dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vor.
2. Für die Umsetzung der Gründachstrategie werden im nächsten Doppelhaushalt 2017/2018
entsprechende Haushaltsmittel eingestellt
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 25. Februar 2016
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