Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044720.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
03.09.16, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02115
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Neubesetzung Friedensrichterstellen
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung bestellt Frau Taube-Rohde als Friedensrichterin für den
Schiedsstellenbezirk Leipzig Ost/Südost.
2. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Michael Löffler als Friedensrichter für den
Schiedsstellenbezirk Leipzig Mitte/Nordost
3. Die Ratsversammlung bestellt Frau Nadine Stitterich als Friedensrichterin für den
Schiedsstellenbezirk Leipzig West/Altwest
4. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Dirk Hanschke als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Süd/Südwest.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß sächsischen Schiedsstellengesetz werden die Friedensrichter vom Gemeinderat gewählt.
Vor der Wahl ist der Präsident des Amtsgerichtes anzuhören.
Gewählt werden kann als Friedensrichter gemäß § 4 Abs. 4 Sächsisches Schieds- und
Gütestellengesetz, wer bei Beginn der Amtsperiode das 30ste aber noch nicht das 70ste Lebensjahr
vollendet hat. Außerdem soll er in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnhaft sein.
Die 4 neu zu besetzenden Schiedsstellen wurden im Amtsblatt und der Leipziger Volkszeitung zur
Besetzung ausgeschrieben. Auf die Stellen haben sich insgesamt 48 Personen beworben. Die
Personen wurden jeweils dem Schiedsgericht zugeordnet, für dessen Bezirk dieses zuständig ist
und wo sie wohnhaft sind. Mehrere Personen konnten aufgrund ihres Alters nicht berücksichtigt
werden. Daraus ergab sich je Schiedsbezirk eine unterschiedliche Anzahl von Bewerbern.
Aus den Bewerbungen wurden jeweils drei Personen pro Schiedsstelle zu einem Gespräch durch
das betreuende Rechtsamt geladen. Am Gespräch haben auf Seite des Amtes immer zwei
Personen teilgenommen. Das Gespräch diente zum einen zum Kennenlernen der Person, zum
anderen dazu, die Bewerber über die Tätigkeit und die damit verbundenen Aufgaben und
Aufwendungen aufzuklären und zu beraten.
Hintergrund der Gespräche waren die Erfahrungen der letzten Jahre in der Zusammenarbeit mit den
Friedensrichtern. Weiterhin hatte der Stadtrat beschlossen, das Amt des Friedensrichters mehr in
die Öffentlichkeit zu bringen. Dies setzt voraus, dass die Bewerber, auch wenn es sich um ein
Ehrenamt handelt, für dieses Amt tatsächlich auch geeignet sind. Die Schiedsamt hilft Menschen,
die aufgrund von Streitigkeiten auf eine friedliche Einigung vor der Schiedsstelle hoffen. Nur wenn
die Antragsteller sich entsprechend aufgehoben fühlen und ihrem Anliegen auch Beachtung
geschenkt wird, werden die Schiedsstellen dauerhaft Erfolg haben. Daher wurde ein verstärktes
Augenmerk auf Vorbildung und schiedsstellentypische Vorerfahrungen der Bewerber gelegt, wobei
die Vorauswahl durch das Rechtsamt durchgeführt worden ist.
Da die Bewerbung auf ein Ehrenamt erfolgte lagen den Unterlagen keine Lebensläufe bei sondern
es erfolgte eine Begründung der Bewerbung, in der typischerweise auf die bisherigen Erfahrungen
und Kenntnisse verwiesen wurde.
Auffallend bei den Bewerbungen war, dass häufig die Tätigkeit als Schöffe als Motivation zur
Bewerbung benannt worden ist. Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass der Schöffe nur an den
Sitzungsterminen der Gerichte teilnimmt, soweit er im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder
entsprechenden Tarifverträgen unterliegt, dies als Arbeitszeit angerechnet wird, und ein Schöffe
keine eigenen Entscheidungen treffen muss und keinen weiteren Aufwand außer seiner
Anwesenheit hat. Die Leitung der Verhandlung bei einem Schöffengericht liegt daher ausschließlich
bei einem hauptamtlichen Richter.
Der Friedensrichter führt dagegen das gesamte
Schlichtungsverfahren selbst. Er berät den Antragsteller, führt den Schriftverkehr, rechnet die
entstehenden Kosten ab und ist für die Planung und Durchführung der Termine einschließlich
Protokollierung eigenständig verantwortlich. Im Schnitt führt er zehn Verfahren pro Jahr, wobei dies
schwankend ist. Weiterhin hat er einmal im Monat einen Sitzungstag, an dem Personen Anträge
stellen können oder sich über ein Schlichtungsverfahren etc. informieren können. Grundlage für die
Tätigkeit sind damit kommunikative Fähigkeiten, Kenntnisse von Schlichtungsverfahren oder
Mediation, Beherrschung der Textprogramme oder Schreibmaschine
und juristische
Grundkenntnisse, da häufiger juristische Fragen zu den streitigen Ansprüchen gestellt werden.
Der letzte Punkt kann aber im wesentlichen durch Lebenserfahrung ausgeglichen werden. In der
Praxis ist eine Schlichtung ohne juristische Grundkenntnis schwerer umsetzbar. Entsprechende
Weiterbildungsmöglichkeiten werden aber zur Verfügung gestellt.
Wichtige Kriterien für die Auswahl waren daher die Kommunikationsfähigkeit, Lebenserfahrung,
Kenntnisse bei Schlichtungsverfahren und Mediation sowie nachrangig grundlegende juristische
Kenntnisse. Unter Beachtung dieser Positionen wurden die jeweiligen Vorschläge gemäß Anlage
ausgewählt.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wurden dem Amtsgericht zur Prüfung
vorgelegt. Das Amtsgericht hat dem Vorschlag mit Schreiben vom 02.11.2015 ausdrücklich
zugestimmt.
Die Wahl der Friedensrichter/-innen wird erst mit der Vereidigung durch das Amtsgericht wirksam.
Die eingegangenen Bewerbungsunterlagen können
Terminabsprache im Rechtsamt eingesehen werden.
auf
Wunsch
und
nach
vorheriger
Bis zur Vereidigung der neuen Friedensrichter/-innen bleiben die „alten“ Friedensrichter/-innen im
Amt. Eine lückenlose Fortsetzung der Tätigkeit ist damit gewährleistet.
Abschließend darf ausdrücklich allen Bewerbern für Ihr Interesse gedankt werden. Erfreulich ist
insbesondere die relativ große Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern von im Schnitt zwölf
Kandidaten pro Schiedsbezirk, die das dargestellte Auswahlverfahren überhaupt erst möglich
gemacht haben und damit auch eine gute und erfolgreiche Arbeit erwarten lassen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu
18.18
Neubesetzung Friedensrichterstellen
Vorlage: VI-DS-02115
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung bestellt Frau Taube-Rohde als Friedensrichterin für den
Schiedsstellenbezirk Leipzig Ost/Südost.
2. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Michael Löffler als Friedensrichter für den
Schiedsstellenbezirk Leipzig Mitte/Nordost
3. Die Ratsversammlung bestellt Frau Nadine Stitterich als Friedensrichterin für den
Schiedsstellenbezirk Leipzig West/Altwest
4. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Dirk Hanschke als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Süd/Südwest.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 8. März 2016
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