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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044720.pdf
Größe
205 kB
Erstellt
17.11.15, 12:00
Aktualisiert
03.09.16, 10:55

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02115 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Neubesetzung Friedensrichterstellen Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung bestellt Frau Taube-Rohde als Friedensrichterin für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Ost/Südost. 2. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Michael Löffler als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Mitte/Nordost 3. Die Ratsversammlung bestellt Frau Nadine Stitterich als Friedensrichterin für den Schiedsstellenbezirk Leipzig West/Altwest 4. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Dirk Hanschke als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Süd/Südwest. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Gemäß sächsischen Schiedsstellengesetz werden die Friedensrichter vom Gemeinderat gewählt. Vor der Wahl ist der Präsident des Amtsgerichtes anzuhören. Gewählt werden kann als Friedensrichter gemäß § 4 Abs. 4 Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz, wer bei Beginn der Amtsperiode das 30ste aber noch nicht das 70ste Lebensjahr vollendet hat. Außerdem soll er in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnhaft sein. Die 4 neu zu besetzenden Schiedsstellen wurden im Amtsblatt und der Leipziger Volkszeitung zur Besetzung ausgeschrieben. Auf die Stellen haben sich insgesamt 48 Personen beworben. Die Personen wurden jeweils dem Schiedsgericht zugeordnet, für dessen Bezirk dieses zuständig ist und wo sie wohnhaft sind. Mehrere Personen konnten aufgrund ihres Alters nicht berücksichtigt werden. Daraus ergab sich je Schiedsbezirk eine unterschiedliche Anzahl von Bewerbern. Aus den Bewerbungen wurden jeweils drei Personen pro Schiedsstelle zu einem Gespräch durch das betreuende Rechtsamt geladen. Am Gespräch haben auf Seite des Amtes immer zwei Personen teilgenommen. Das Gespräch diente zum einen zum Kennenlernen der Person, zum anderen dazu, die Bewerber über die Tätigkeit und die damit verbundenen Aufgaben und Aufwendungen aufzuklären und zu beraten. Hintergrund der Gespräche waren die Erfahrungen der letzten Jahre in der Zusammenarbeit mit den Friedensrichtern. Weiterhin hatte der Stadtrat beschlossen, das Amt des Friedensrichters mehr in die Öffentlichkeit zu bringen. Dies setzt voraus, dass die Bewerber, auch wenn es sich um ein Ehrenamt handelt, für dieses Amt tatsächlich auch geeignet sind. Die Schiedsamt hilft Menschen, die aufgrund von Streitigkeiten auf eine friedliche Einigung vor der Schiedsstelle hoffen. Nur wenn die Antragsteller sich entsprechend aufgehoben fühlen und ihrem Anliegen auch Beachtung geschenkt wird, werden die Schiedsstellen dauerhaft Erfolg haben. Daher wurde ein verstärktes Augenmerk auf Vorbildung und schiedsstellentypische Vorerfahrungen der Bewerber gelegt, wobei die Vorauswahl durch das Rechtsamt durchgeführt worden ist. Da die Bewerbung auf ein Ehrenamt erfolgte lagen den Unterlagen keine Lebensläufe bei sondern es erfolgte eine Begründung der Bewerbung, in der typischerweise auf die bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse verwiesen wurde. Auffallend bei den Bewerbungen war, dass häufig die Tätigkeit als Schöffe als Motivation zur Bewerbung benannt worden ist. Wesentlicher Unterschied ist jedoch, dass der Schöffe nur an den Sitzungsterminen der Gerichte teilnimmt, soweit er im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder entsprechenden Tarifverträgen unterliegt, dies als Arbeitszeit angerechnet wird, und ein Schöffe keine eigenen Entscheidungen treffen muss und keinen weiteren Aufwand außer seiner Anwesenheit hat. Die Leitung der Verhandlung bei einem Schöffengericht liegt daher ausschließlich bei einem hauptamtlichen Richter. Der Friedensrichter führt dagegen das gesamte Schlichtungsverfahren selbst. Er berät den Antragsteller, führt den Schriftverkehr, rechnet die entstehenden Kosten ab und ist für die Planung und Durchführung der Termine einschließlich Protokollierung eigenständig verantwortlich. Im Schnitt führt er zehn Verfahren pro Jahr, wobei dies schwankend ist. Weiterhin hat er einmal im Monat einen Sitzungstag, an dem Personen Anträge stellen können oder sich über ein Schlichtungsverfahren etc. informieren können. Grundlage für die Tätigkeit sind damit kommunikative Fähigkeiten, Kenntnisse von Schlichtungsverfahren oder Mediation, Beherrschung der Textprogramme oder Schreibmaschine und juristische Grundkenntnisse, da häufiger juristische Fragen zu den streitigen Ansprüchen gestellt werden. Der letzte Punkt kann aber im wesentlichen durch Lebenserfahrung ausgeglichen werden. In der Praxis ist eine Schlichtung ohne juristische Grundkenntnis schwerer umsetzbar. Entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten werden aber zur Verfügung gestellt. Wichtige Kriterien für die Auswahl waren daher die Kommunikationsfähigkeit, Lebenserfahrung, Kenntnisse bei Schlichtungsverfahren und Mediation sowie nachrangig grundlegende juristische Kenntnisse. Unter Beachtung dieser Positionen wurden die jeweiligen Vorschläge gemäß Anlage ausgewählt. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wurden dem Amtsgericht zur Prüfung vorgelegt. Das Amtsgericht hat dem Vorschlag mit Schreiben vom 02.11.2015 ausdrücklich zugestimmt. Die Wahl der Friedensrichter/-innen wird erst mit der Vereidigung durch das Amtsgericht wirksam. Die eingegangenen Bewerbungsunterlagen können Terminabsprache im Rechtsamt eingesehen werden. auf Wunsch und nach vorheriger Bis zur Vereidigung der neuen Friedensrichter/-innen bleiben die „alten“ Friedensrichter/-innen im Amt. Eine lückenlose Fortsetzung der Tätigkeit ist damit gewährleistet. Abschließend darf ausdrücklich allen Bewerbern für Ihr Interesse gedankt werden. Erfreulich ist insbesondere die relativ große Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern von im Schnitt zwölf Kandidaten pro Schiedsbezirk, die das dargestellte Auswahlverfahren überhaupt erst möglich gemacht haben und damit auch eine gute und erfolgreiche Arbeit erwarten lassen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.18 Neubesetzung Friedensrichterstellen Vorlage: VI-DS-02115 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung bestellt Frau Taube-Rohde als Friedensrichterin für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Ost/Südost. 2. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Michael Löffler als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Mitte/Nordost 3. Die Ratsversammlung bestellt Frau Nadine Stitterich als Friedensrichterin für den Schiedsstellenbezirk Leipzig West/Altwest 4. Die Ratsversammlung bestellt Herrn Dirk Hanschke als Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk Leipzig Süd/Südwest. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 8. März 2016 Seite: 1/1