Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038307.pdf
Größe
220 kB
Erstellt
19.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.16, 14:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-01752
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Petitionsausschuss
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe
mit Wildtieren zu vergeben
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird abgeholfen.
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Der Auftritt von Wildtieren in Zirkusbetrieben auf kommunalen Flächen soll verhindert werden. Die
Betriebe können nicht die artspezifischen Anforderungen der Wildtiere erfüllen. Aufgrund der
mangelnden Haltungsbedingungen kommt es bei den Tieren u.a. zu Krankheiten und
Verhaltensstörungen
Sachverhalt:
Andere Kommunen wie zuletzt Düsseldorf haben sich eben auch für einen solchen Schritt, wie in der
Petition gefordert, entschieden: http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/duesseldorf-verbietetwilde-zirkustiere-1.2029584
Ob dies dann letztlich durch spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zurückgenommen werden
muss, wird sich zeigen. Tatsache ist, dass der Bundesrat festgestellt hat, dass unter den
Bedingungen eines Wanderzirkus exotische Tiere schwerwiegende Störungen und Belastungen
erleiden. Deshalb wäre es verhältnismäßig, Dompteure die eingeklagte Berufsfreiheit nicht mehr auf
kommunalen Flächen zu gewähren, da sie nicht im Einklang mit dem § 2 TierSchG stehen.
Dies ist letztlich nur einer von mehreren Gründen, die zu unserer Entscheidung am Freitag führte.
Bereits etliche Zirkusbetriebe gastieren mit exotischen Tieren auf privaten Flächen, dass ist kein
Ausschlussgrund, denn auch auf diesen Flächen müssen die Tiere nach den Zirkusleitlinien
gehalten und vom Veterinäramt kontrolliert werden, z.B. Parkplatz Möbelhaus Porta. Ebenfalls
entgegen des Verwaltungsstandpunktentwurfes, in dem es heißt, dass es keine generellen
Probleme mit dem Tierschutz gegeben habe, steht in der Antwort zur damaligen Anfrage (VI-F01201) folgendes: "So erhielt ein Unternehmen mit erloschener § 11 Tierschutzerlaubnis die
Untersagung der Zurschaustellung seiner Tiere, 4 Zirkusunternehmen erhielten Ordnungsstrafen
wegen fehlender Anmeldung zur tierschutzrechtlichen Kontrolle, 3 Unternehmen erhielten
Ordnungsstrafen wegen unkorrekter Tierbestandsdokumentationen. Daneben wurde folgendes
reglementiert:
- mangelnde Wasserversorgung der Tiere
- Installation von Schattenplätze für Elefanten
- Hufpflege von Pferden
- Impfung des Hühnerbestandes
- fehlende tierärztliche Verletzung bei einem Pferd"
Die Stadt versteckt sich hinter den juristischen Auseinandersetzungen, die drohen würden, wenn sie
den Wunsch der Petenten umsetzen würde und führt die Städte Chemnitz und Darmstadt an. Es gibt
jedoch auch Städte in Deutschland, die das Verbot auf kommunalen erfolgreich umgesetzt haben,
wie: Baden-Baden, Hanau, Bonn, Heidelberg, Köln, München (dort ist der Zirkus Krone teils
stationär beheimatet) und Potsdam und zuletzt Düsseldorf und Castrop-Rauxel. Entgegen der
Entscheidungen der genannten Verwaltungsgerichte ist es einer Gemeinde eben nicht verwehrt, die
bisherige Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung nachträglich aufzuheben bzw. teilweise
zu entwidmen. Soweit in einer solchen Regelung ein Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen wird, ist
diese durch die in den Gemeindeordnungen gesetzlich geregelte Befugnis gedeckt, die Benutzung
der öffentlichen Einrichtungen zu regeln, sofern sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
Öffentlicher Teil:
zu 10.1. Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an
Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben
Vorlage: VI-P-01752
Beschluss:
Die Verwaltung wird bei der Überlassung von Plätzen an Zirkusunternehmen zukünftig die
Platzüberlassungsverträge um die bundesweit geltenden Leitlinien für die Haltung, Ausbildung
und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26.10.2005 (sog.
Zirkusleitlinie) als Anlage zum Vertrag erweitern.
Des Weiteren soll zukünftig im Platzüberlassungsvertrag den Zirkussen explizit mitgeteilt
werden, dass die Haltung, das Mitführen und der Auftritt von Tieren ausschließlich unter
Einhaltung des geltenden Tierschutzrechts zu erfolgen hat.
Die Zirkusunternehmen sollen weiterführend mit dem Vertrag verpflichtet werden, sofern Tiere
gewerblich gehalten und vorgeführt werden, sich spätestens eine Woche vor Beginn des
Gastspiels beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig zu melden.
Darüber hinaus wird sich die Stadt Leipzig zukünftig in den Verträgen ein außerordentliches
Kündigungsrecht vorbehalten, sofern schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzrecht
bzw. die benannte Zirkusleitlinie festgestellt werden.
Städtische Flächen dürfen nicht mehr für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden, die
nichtmenschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flußpferde und Giraffen
mitführen.
Votum:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Leipzig, den 4. März 2016
VI-P-01752
Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit
Wildtieren zu vergeben
Einreicher: Judith Gromeyer
Text: Wildtiere sind an eine Haltung in menschlicher Obhut nicht angepasst und stellen daher
besonders hohe Anforderungen an ihre Umwelt. Enge Transportwagen und Käfige, wie sie im
Reisebetrieb von Zirkusunternehmen üblich sind, erfüllen bei weitem nicht die artspezifischen
Anforderungen. Aber Wildtiere leiden nicht nur unter den Haltungsbedingungen, sondern auch
durch die täglichen Auftritte in der Manege. Dort müssen die Tiere zu jedem Zeitpunkt ?
funktionieren?. Die Folgen von dauerhaftem Zwang, unnatürlichen Bewegungen, der Haltung in
engen Käfigen, Wagen und kleinen Zelten sowie dem Transport sind Dauerstress, Krankheiten und
Verhaltensstörungen.