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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038307.pdf
Größe
220 kB
Erstellt
19.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.16, 14:19

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01752 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Petitionsausschuss Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben Beschlussvorschlag: Der Petition wird abgeholfen. Kurze Sachverhaltsdarstellung: Der Auftritt von Wildtieren in Zirkusbetrieben auf kommunalen Flächen soll verhindert werden. Die Betriebe können nicht die artspezifischen Anforderungen der Wildtiere erfüllen. Aufgrund der mangelnden Haltungsbedingungen kommt es bei den Tieren u.a. zu Krankheiten und Verhaltensstörungen Sachverhalt: Andere Kommunen wie zuletzt Düsseldorf haben sich eben auch für einen solchen Schritt, wie in der Petition gefordert, entschieden: http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/duesseldorf-verbietetwilde-zirkustiere-1.2029584 Ob dies dann letztlich durch spätere gerichtliche Auseinandersetzungen zurückgenommen werden muss, wird sich zeigen. Tatsache ist, dass der Bundesrat festgestellt hat, dass unter den Bedingungen eines Wanderzirkus exotische Tiere schwerwiegende Störungen und Belastungen erleiden. Deshalb wäre es verhältnismäßig, Dompteure die eingeklagte Berufsfreiheit nicht mehr auf kommunalen Flächen zu gewähren, da sie nicht im Einklang mit dem § 2 TierSchG stehen. Dies ist letztlich nur einer von mehreren Gründen, die zu unserer Entscheidung am Freitag führte. Bereits etliche Zirkusbetriebe gastieren mit exotischen Tieren auf privaten Flächen, dass ist kein Ausschlussgrund, denn auch auf diesen Flächen müssen die Tiere nach den Zirkusleitlinien gehalten und vom Veterinäramt kontrolliert werden, z.B. Parkplatz Möbelhaus Porta. Ebenfalls entgegen des Verwaltungsstandpunktentwurfes, in dem es heißt, dass es keine generellen Probleme mit dem Tierschutz gegeben habe, steht in der Antwort zur damaligen Anfrage (VI-F01201) folgendes: "So erhielt ein Unternehmen mit erloschener § 11 Tierschutzerlaubnis die Untersagung der Zurschaustellung seiner Tiere, 4 Zirkusunternehmen erhielten Ordnungsstrafen wegen fehlender Anmeldung zur tierschutzrechtlichen Kontrolle, 3 Unternehmen erhielten Ordnungsstrafen wegen unkorrekter Tierbestandsdokumentationen. Daneben wurde folgendes reglementiert: - mangelnde Wasserversorgung der Tiere - Installation von Schattenplätze für Elefanten - Hufpflege von Pferden - Impfung des Hühnerbestandes - fehlende tierärztliche Verletzung bei einem Pferd" Die Stadt versteckt sich hinter den juristischen Auseinandersetzungen, die drohen würden, wenn sie den Wunsch der Petenten umsetzen würde und führt die Städte Chemnitz und Darmstadt an. Es gibt jedoch auch Städte in Deutschland, die das Verbot auf kommunalen erfolgreich umgesetzt haben, wie: Baden-Baden, Hanau, Bonn, Heidelberg, Köln, München (dort ist der Zirkus Krone teils stationär beheimatet) und Potsdam und zuletzt Düsseldorf und Castrop-Rauxel. Entgegen der Entscheidungen der genannten Verwaltungsgerichte ist es einer Gemeinde eben nicht verwehrt, die bisherige Zweckbestimmung einer öffentlichen Einrichtung nachträglich aufzuheben bzw. teilweise zu entwidmen. Soweit in einer solchen Regelung ein Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen wird, ist diese durch die in den Gemeindeordnungen gesetzlich geregelte Befugnis gedeckt, die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zu regeln, sofern sie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 Öffentlicher Teil: zu 10.1. Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben Vorlage: VI-P-01752 Beschluss: Die Verwaltung wird bei der Überlassung von Plätzen an Zirkusunternehmen zukünftig die Platzüberlassungsverträge um die bundesweit geltenden Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen vom 26.10.2005 (sog. Zirkusleitlinie) als Anlage zum Vertrag erweitern. Des Weiteren soll zukünftig im Platzüberlassungsvertrag den Zirkussen explizit mitgeteilt werden, dass die Haltung, das Mitführen und der Auftritt von Tieren ausschließlich unter Einhaltung des geltenden Tierschutzrechts zu erfolgen hat. Die Zirkusunternehmen sollen weiterführend mit dem Vertrag verpflichtet werden, sofern Tiere gewerblich gehalten und vorgeführt werden, sich spätestens eine Woche vor Beginn des Gastspiels beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig zu melden. Darüber hinaus wird sich die Stadt Leipzig zukünftig in den Verträgen ein außerordentliches Kündigungsrecht vorbehalten, sofern schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzrecht bzw. die benannte Zirkusleitlinie festgestellt werden. Städtische Flächen dürfen nicht mehr für Zirkusbetriebe zur Verfügung gestellt werden, die nichtmenschliche Primaten, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flußpferde und Giraffen mitführen. Votum: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 4. März 2016 VI-P-01752 Wir fordern die Stadt Leipzig auf, keine kommunalen Flächen mehr an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vergeben Einreicher: Judith Gromeyer Text: Wildtiere sind an eine Haltung in menschlicher Obhut nicht angepasst und stellen daher besonders hohe Anforderungen an ihre Umwelt. Enge Transportwagen und Käfige, wie sie im Reisebetrieb von Zirkusunternehmen üblich sind, erfüllen bei weitem nicht die artspezifischen Anforderungen. Aber Wildtiere leiden nicht nur unter den Haltungsbedingungen, sondern auch durch die täglichen Auftritte in der Manege. Dort müssen die Tiere zu jedem Zeitpunkt ? funktionieren?. Die Folgen von dauerhaftem Zwang, unnatürlichen Bewegungen, der Haltung in engen Käfigen, Wagen und kleinen Zelten sowie dem Transport sind Dauerstress, Krankheiten und Verhaltensstörungen.