Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052987.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
12.02.16, 12:00
Aktualisiert
22.03.16, 07:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01652-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden
Künste Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste
gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltbefreiung
von Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e. V., von Mitgliedern des
Freundeskreises Max Klinger e.V., von Mitgliedern des Vereins der Förderer des MdbK sowie
von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes
(ICOM), von Mitgliedern des Dt. Museumsbundes und von Mitgliedern des Bundes
Bildender Künstler e.V.
2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis
genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die
Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen.
3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember
2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden
Künste (RBV-106/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird
mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
- Begründung
- Anlage 1, Privatrechtliche Entgeltordnung
- Anhang 1 zur Anlage 1, Preise für Ausstellungen und Veranstaltungen
- Anhang 2 zur Anlage 1, Entgelte für Sonstige Leistungen und Sammlungen
- Anlage 2, Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
- Anlage 3, Vorkalkulation 2015-2019
- Anlage 4, Nachkalkulation 2010-2013
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 18.4
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der
bildenden Künste Leipzig
Vorlage: VI-DS-01652-NF-02
Beschluss:
1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste gemäß
ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltbefreiung
von Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e. V., von Mitgliedern des
Freundeskreises Max Klinger e.V., von Mitgliedern des Vereins der Förderer des MdbK
sowie von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, von Mitgliedern des Internationalen
Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des Dt. Museumsbundes und von Mitgliedern des
Bundes Bildender Künstler e.V.
2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis
genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung
eine Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen.
3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw.
bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der
bildenden Künste (RBV-106/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom
12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
5. Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem
stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines
„Zahle so viel du willst-Tages" (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine
Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.
Protokollnotiz:
Die Übertragbarkeit der Kombikarte wird geprüft.
Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine
Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und
Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und
spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Begründung
0. Vorbemerkungen
In den vergangenen 5 Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von
Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen
berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgelte soweit möglich
aneinander angepasst. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Entgelte bei der
Durchführung von Kindergeburtstagen. Die besondere Situation des GRASSI
Museum für Angewandte Kunst im Zusammenwirken mit den beiden Museen
anderer Trägerschaft in dem Gebäudekomplex galt es ebenfalls zu berücksichtigen.
Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten
und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
auf der kulturellen Bildung.
Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgelttarife soll
dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen. Im Ergebnis der
Diskussion über Kombikarten soll es mit den neuen Entgeltordnungen erstmals eine
gemeinsame Jahreskarte des Stadtgeschichtlichen Museums, des GRASSI
Museum für Angewandte Kunst und des Museums der bildenden Künste geben. Das
„Starke Trio“ zum Preis von 80,00 €, ermäßigt 56,00 € bzw. 40,00 € stellt ein
außerordentlich attraktives Angebot dar, mit dem der Verkauf der in der
Vergangenheit eher geringe Verkauf von Jahreskarten angekurbelt werden soll.
Darüber hinaus wollen die Museen neben dem monatlichen eintrittsfreien Tag aus
besonderem Anlass einen Tag der offenen Tür im Jahr eintrittsfrei anbieten, der
werbewirksam eingesetzt werden soll.
1. Entgeltordnung für das Museum der bildenden Künste Leipzig
Mit Beschluss vom 16.12.2009 (RBV-106/09) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche
Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste“
beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.01.2010 in Kraft getreten mit einer
Gültigkeit bis zum 31.12.2014 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer neuen
Entgeltordnung.
Die Entgelte und Tarife für die Dauer- und Sonderausstellungen haben sich bewährt
und werden in der neuen Entgeltordnung beibehalten. Im Zusammenspiel mit
zielgruppenorientierten Marketingaktivitäten, in Kooperation mit anderen kulturellen
Einrichtungen und touristischen Dienstleistern gekoppelt an attraktive Ausstellungen
sollen pro Jahr konstant 120.000 Besucher gezählt werden.
Die museumspädagogischen Angebote werden weiter ausgebaut und spiegeln sich
in der neuen Entgeltordnung wider. Ziel dabei ist es, über die kulturellen
Bildungsangebote die Besucher an das Haus zu binden und neue Zielgruppen zu
erschließen.
2. Erläuterungen der geplanten Änderungen
Die Differenzierung der Entgelte für Sonderausstellungen und somit auch für die
Kombikarten (Dauer- und Sonderausstellungen) in drei Tarifgruppen haben sich
bewährt und sollen beibehalten werden. Bei kostenintensiven Ausstellungen, bei
denen mit sehr hohem Besucherzuspruch gerechnet wird, soll ein Zuschlag erhoben
werden.
1
Für die Führung von Besuchergruppen (Führungsgebühr) wird eine Erhöhung
von bisher 55,00 € für 1,5 Stunden auf 80,00 € vorgeschlagen (s. Anlage 2, 1.
Punkt 1. A-C). In den vergangenen Jahren waren die seitens des Museums durch
eigenes Personal realisierten Führungen aufgrund der engen Personaldecke sehr
stark rückläufig, so dass deshalb diese Anfragen an „Leipzig erleben GmbH“
weitervermittelt werden. Die Erhöhung der Museumsentgelte ist eine Angleichung an
die Gebühren der GmbH. Zusätzlich soll eine Führungsgebühr von 60,00 € für eine
Stunde Führung mit aufgenommen werden.
Für fremdsprachige Führungen wird zusätzlich ein Entgelt von 10 € pro Führung
erhoben. Auch hierbei wird sich an den Kosten der externen Gruppenführern,
vermittelt durch „Leipzig erleben GmbH“, orientiert.
Der Tarif für die Jahreskarte für den Besuch der Dauer- und Sonderausstellungen
soll moderat erhöht werden und künftig 45,00 € betragen (siehe Anlage 2, 1. Punkt
2. A.)
Zusätzlich soll eine Jahreskombikarte städtischer Museen für ein Entgelt von
80,00 € angeboten werden, die für den Besuch des GRASSI Museum für
Angewandte Kunst, des Stadtgeschichtlichen Museums und des Museums der
bildenden Künste gültig ist (Anlage 2, 1. Punkt 2.B.). Die Entgelte für die
Jahreskarten der jeweiligen Museen gestalten sich einzeln wie folgt:
Stadtgeschichtliches Museum 40,00 €, GRASSI Museum für Angewandte Kunst
30,00 € und Museum der bildenden Künste 45,00 €.
Die unterschiedlichen Schülergruppen-Programme werden durch gestaffelte
Entgelte in den Tarifgruppen S, M und L angeboten (Anlage 2, 1. Punkt 3.A.). Die
unterschiedlichen Tarifgruppen unterscheiden sich durch die Zeiten der
Veranstaltungen und ob es zusätzlich einen praktischen Teil gibt, der in der Regel in
den Atelierräumen der Museumspädagogik stattfindet. Die Tarifgruppen beinhalten
Folgendes: S (nur Kunstbetrachtung) = 90 Minuten, M (Kunstbetrachtung und
kreatives Gestalten) = 90 Minuten und L (Kunstbetrachtung und vertieftes kreatives
Gestalten) = 180 Minuten. Bei dem Tarif XL (Kunstbetrachtung und kreatives
Gestalten nach Maß) wird der Tarif L als Grundlage genommen und die zusätzlichen
Kosten nach Aufwand abgerechnet.
Die Inhalte der Veranstaltungen sind für die unterschiedlichen Zielgruppen, wie
Vorschule, unterschiedliche Klassenstufen, Berufs- und Fachschulen und
Förderschulen mit 38 unterschiedlichen Modulen konzipiert. Die zum Teil
wechselnden Programme werden zum Schuljahresanfang den
Bildungseinrichtungen in gedruckter Form angeboten sowie auf der Homepage
veröffentlicht.
Schülergruppen, die das Museum ohne geführte Kunstbetrachtung im Rahmen
einer Lehrveranstaltung und nach vorheriger Anmeldung besuchen, soll
Entgeltfreiheit gewährt werden.
Für Schülergruppen und dazugehörige Begleitpersonen, deren Teilnehmer das
19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden
(Gymnasium, Berufsschule, Studium) gelten die Entgelte analog zu denen unter 19jährigen Gruppen und deren Begleitpersonen (Anlage 2, 1. Punkt 3. A). Die
entgeltfreie Kunstbetrachtung für Schülergruppen soll den Auftrag des Sammeln und
Vermittelns auch in dieser Zielgruppe verankern.
Das museumspädagogische Wochenendangebot „Emdebeka“ ist mit einem
Entgelt von 3,00 € pro Kind mit aufgenommen worden (Anlage 2, 1. Punkt 3.B.)
2
Dieses Programm wird für Kinder ab 4 Jahre und für Kinder ab 7 Jahre angeboten.
Die Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich und steht jedem Kind offen.
Diese jeweils 90-minütige Veranstaltung lädt die Kinder ein zu entdecken, was es in
der Dauerausstellung zu sehen gibt und auszuprobieren, wie Kunst eigentlich
funktionieren könnte. Nach dem Rundgang findet ein Praxisteil statt. Als offenes
Programm muss der Eintritt nicht subventioniert werden.
Eltern, die ihre Kinder begleiten, zahlen den Eintritt für die Dauerausstellung.
Zusätzlich wird es das Emdebeka fämili Programm geben, eine 60minütige
Führung für Familien mit Kindern ab 6 Jahre zum spielerischen Kennenlernen des
Museums und seiner Schätze. Dafür wird ein Entgelt von 1,50 € erhoben, die Eltern
zahlen den Eintritt für den Besuch der Dauerausstellung (Anlage 2, 1. Punkt 3.B.).
Der eintrittsfreie Mittwoch einmal im Monat wird beibehalten. Dies wird in
Abstimmung zwischen dem Stadtgeschichtlichen Museum, dem Museum der
bildenden Künste und dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst“ einheitlich der
erste Mittwoch im Monat sein. Mit der Bestätigung des Angebotes von
eintrittsfreien Tagen wird gleichzeitig ein "Einnahmeverzicht" anerkannt und damit
eine Subventionierung von Museumsbesuchen. Gleichzeitig wird einmal im Jahr ein
Tag der offenen Tür als eintrittsfreier Tag angeboten. Für Abendkarten eine Stunde
vor Schließung zahlt der Besucher 50 % des Preises für Vollzahler (Anlage 2, Punkt
1.A-C).
Der Lesesaal/die Bibliothek wurde in den vergangenen Jahren von ca. 350 Nutzern
besucht. An Einnahmen wurden im Jahr 2013 109,50 € erzielt, im Jahr 2014 lagen
die Einnahmen bei 27,00 €. Der Besuch des Lesesaals/Bibliothek ist jedem
Besucher mit Tages- oder Jahreskarte möglich. Besucher, die nur die Bibliothek
nutzen, können künftig diese Leistung entgeltfrei nutzen (Anlage 2, Punkt 2.1.).
Bei den reprografischen Leistungen (Anlage 2, 2. Punkt 4. a) im Punkt a)
Fotoaufträge soll das generelle Bearbeitungsentgelt geregelt werden. Die anderen
Punkte sollen entfallen, da diese Leistungen nicht mehr nachgefragt werden. Bei
Punkt b) Reproduktionen sollen nur noch das Scannen einer Vorlage bis A3, das
Brennen einer CD und das Versenden von digitalem Bildmaterial angeboten werden.
Die Entgelte sind entsprechend der Kalkulation zu erhöhen von 10 € auf 15 €.
Zusätzlich aufgenommen sind in Anlage 2 unter 2. Punkt 2. g) und h) die Leistungen,
die vor allem die Entgelte bei Nachdrucken und in digitalen Publikationen regelt.
Für die Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Diensten wird in den
städtischen Museen ein einheitliches Entgelt von 10,00 € pro angefangene halbe
Stunde erhoben (Anlage 2, 2. Punkt 3).
Das MdbK muss für die Erstellung von neuen Fotografien die Leistung eines
externen Fotografen in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten sind
dem Nachfrager in Rechnung zu stellen (Anlage 2, 2.Punkt 6.).
3. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung
3
Ermächtigungsgrundlage für die in ANLAGE 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist
§ 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der
Einnahmebeschaffung regelt.
Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu
bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73
Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte
ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO).
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen
aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten. Der
Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014
des OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades
vor allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich der Eintrittspreise
keine kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung der Entgelte in den
kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es
kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Theatern etc. allen
Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch
festgelegt.
Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
geht aus ANLAGE 2 hervor.
Kalkulationen und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in
ANLAGE 3 dargestellt.
4. Entgeltbemessung
In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt
entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die
Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs.
1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden.
5. Entgeltschuldner
Wer Entgeltschuldner ist, richtet sich nach § 2 der Entgeltordnung. Es sind alle
personalen Nutzer des Museums.
6. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen
Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in
Betracht.
7. In-Kraft-Treten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum
Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
4
ANLAGE 1
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das
Museum der bildenden Künste
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des
Museums der bildenden Künste auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, 2 Nr. 20, 41 Abs. 2 und 73 Abs.
2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 03.03.14 sowie §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der aktuellen Fassung folgende Entgeltordnung:
§ 1 Entgeltpflicht
(1) Die Nutzung der nachfolgenden Leistungen des Museums der bildenden Künste
sind entgeltpflichtig:
- Dauerausstellungen
- Sonderausstellungen
- Führungen
- Museumspädagogischen Veranstaltungen
- Sonderveranstaltungen
- Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst
- Sonstige Leistungen und Sammlungen nach ANHANG 2 zu dieser Entgeltordnung
§ 2 Entgeltschuldner
(1) Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Personen, die Leistungen des Museums der bildenden Künste in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter.
(2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den
durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung.
§ 4 Höhe der Entgelte
(1) Eintrittspreise (ANHANG 1)
(2) Entgelte für Sonstige Leistungen (ANHANG 2)
§ 5 Ermäßigungen und Befreiungen
(1) Ermäßigung des Eintrittspreises nach ANHANG 1 kann in Anspruch genommen
werden:
1.
auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des Leipzig-Passes
und für EhrenamtsPass-Inhaber der Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V.in Höhe von
50 % des Preises für Vollzahler :
Dauerausstellung :
2,50 €
Sonderausstellung :
A*/ 3,00 €
B*/ 3,50 €
C*/ 4,00 €
Kombiticket für Dauer- und
Wechselausstellung :
A*/ 4,00 €
B*/ 4,50 €
C*/ 5,00 €
Jahreskarten für Dauer- und
Sonderausstellungen:
22,50 €
Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen
Museums, des Museums der bildenden Künste und des
GRASSI Museum für Angewandte Kunst:
40,00 €
1
2.
von Schülern und Auszubildenden ab dem vollendeten 19. Lebensjahr, Studenten,
Inhaber der Leipzig-Card, Wehr- und Zivildienstleistenden und Schwerbehinderten
mit Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro kaufmännisch gerundete 30 % des Preises für Vollzahler:
Dauerausstellung :
3,50 €
Sonderausstellung :
A*/ 4,00 €
B*/ 5,00 €
C*/ 5,50 €
Kombiticket für Dauer- und
Wechselausstellung :
A*/ 5,50 €
B*/ 6,50 €
C*/ 7,00 €
Jahreskarten für Dauer- und
Sonderausstellungen:
31,50 €
Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen
Museums, des Museums der bildenden Künste und des
GRASSI Museum für Angewandte Kunst:
56,00 €
* Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen.
3.
für Abendkarten letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums zahlt jeder Besucher 50 % des Preises für Vollzahler
(2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten:
1.
von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
2.
von Begleitpersonen für Schwerbehinderte, wenn der Ausweis den Nachweis
über die Notwendigkeit einer Begleitperson enthält
3.
von Schülergruppen und deren Begleitpersonen, Kindern und Jugendlichen bis
zum vollendeten 19. Lebensjahr und Schülergruppen und deren Begleitpersonen,
deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium). Die Regelung gilt
nicht für D. Sonstige Veranstaltungen sowie E. Sonstige Entgelte
4.
von Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e.V., des Freundeskreises
Max Klinger e.V., des Vereins der Förderer des Museums der bildenden Künste
Leipzig e.V. sowie von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, von Mitgliedern mit
ICOM - Ausweis (Internationaler Museumsbund), des Deutschen Museumsbundes (MDB) und von Mitgliedern des Bundes Bildender Künstler (BBK)
5.
am ersten Mittwoch eines jeden Monats sowie einmal im Jahr am Tag der offenen
Tür
(3) Ermäßigungen für Sonstige Leistungen nach ANHANG 2 können in Anspruch genommen werden:
für Veröffentlichungen von verwahrten Sammlungsobjekten in Höhe von 50 % des
Grundentgeltes (siehe Anhang 2):
2
- für nachweisbar wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis
ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes zu belegen.)
Anstelle des Entgelts kann auch ein vollständiges Belegexemplar kostenfrei dem
Museum überlassen werden
- in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland
- für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlich- rechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird
(4) Kein Entgelt wird erhoben für die Nutzung der Bibliothek/Lesesaal und lnanspruchnahme der
Sammlungen:
1.
die Nutzung der Bibliothek/Lesesaal ist grundsätzlich entgeltfrei
2.
für nachweisbar wissenschaftliche, künstlerische, schulische oder
gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei
gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige
Bescheinigung des Finanzamtes zu belegen.)
3.
in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland
4.
für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird
5.
für einfache Beratung oder Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von
Sammlungsobjekten oder archivarischen Hilfsmitteln.
(5) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die im Einzelfall
here Ermäßigung.
hö-
§ 6 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten
einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
3
Anhang 1 zu Anlage 1
Museum der bildenden Künste Leipzig
1. Preise für Ausstellungen und Veranstaltungen, gültig ab 01.03.2016
1. Eintrittspreise für Tageskarten
A. Dauerausstellungen
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
Einzelkarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
Gruppenbesucher ab 10 Personen
Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1,5 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für fremdsprachige Führungen
5,00 €
3,50 €
2,50 €
4,00 €
2,50 €
60,00 €
80,00 €
10,00 €
30%
50%
Tarif A, B, C *
B. Sonderausstellungen
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
30%
Einzelkarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
50%
Gruppenbesucher ab 10 Personen
Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden(Erwachsene)
Zuschlag für fremdsprachige Führungen
* Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen.
6,00 €/7,00 €/8,00 €
4,00 €/5,00 €/5,50 €
3,00 €/3,50 €/4,00 €
5,00 €/5,50 €/6,50 €
3,00 €/3,50 €/4,00 €
60,00 €
80,00 €
10,00 €
C. Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
30%
Einzelkarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
50%
Gruppenbesucher ab 10 Personen
Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für fremdsprachige Führungen
* Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen.
8,00 €/9,00 €/10,00 €
5,50 €/6,50 €/7,00 €
4,00 €/4,50 €/5,00 €
6,00 €/7,00 €/8,00 €
4,00 €/4,50 €/5,00 €
60,00 €
80,00 €
10,00 €
Tarif A, B, C *
2. Eintrittspreise für Jahreskarten
A. Jahreskarte für Dauer- und Sonderausstellungen
Jahreskarte Vollzahler
Jahreskarte ermäßigt
Jahreskarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
nach § 5 (1) 1.
45,00 €
31,50 €
22,50 €
30%
50%
B. Jahreskombikarte, gültig für das Stadtgeschichtliche Museum, das Museum für angewandte Kunst und das MdbK
Jahreskombikarte Vollzahler
Jahreskombikarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
30%
Jahreskombikarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
50%
80,00 €
56,00 €
40,00 €
3. Eintrittspreise für Veranstaltungen
A. Kunstvermittlung für angemeldete Gruppen
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
je Schüler
je Schüler
je Schüler
je Schüler
Tarif S
0,50 €
Tarif M
1,50 €
Tarif L
2,00 €
Tarif XL Grundpreis Tarif L und zusätzliche Abrechnung nach Aufwand
** nur nach vorheriger Anmeldung, Entgelte gelten auch für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben
und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium).
B. Offenes Wochenendprogramm für Familien
Emdebeka
offenes Wochenendangebot 90 Minuten mit Praxisteil ***
Emdebeka fämili
Familienführung 60 Minuten ***
*** Teilnehmer ab vollendetem 19. Lebensjahr zahlen den Eintritt zur Dauerausstellung
C. Ferienveranstaltungen
Schüler ohne Ferienpass
Schüler mit Ferienpass
3,00 €
1,50 €
2,00 €
1,00 €
D. Sonstige Veranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen, die durch das MdbK mit externen Vertragspartnern organisiert werden (z.B. Lesungen, Musikveranstaltungen) werden Eintrittspreise je
nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben.
4. Sonstige Entgelte
Fotoerlaubnis
Ausleihe
Audioguide
2,50 €
2,00 €
Anhang 2 zu Anlage 1
Museum der bildenden Künste
2. Entgelte für Sonstige Leistungen und Sammlungen, gültig ab 01.03.2016
(Alle Entgelte sind als Nettoentgelte zu verstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wird die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.)
1. Bibliothek/Lesesaal
Der Besuch ist entgeltfrei.
2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der
Reproduktion in sw/Farbe
Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes vergeben,
insbesondere mit :
Festlegungen des Nutzungszweckes
Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte
Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes
Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname
Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheber-, Persönlichkeits-, Eigentumsrecht )
Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren
Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen
Der Bildnachweis lautet Museum der bildenden Künste Leipzig.
Gebühren für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben.
a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassetten, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten
Auflage
</=
</=
</=
</=
</=
</=
</=
>
1.000
5.000
10.000
50.000
100.000
200.000
300.000
300.000
80,00 €
150,00 €
250,00 €
300,00 €
350,00 €
400,00 €
500,00 €
600,00 €
b) in Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.)
in sw / Farbe
Auflage
1/4 Seite (in €)
1/2 Seite (in €) 1/1 Seite (in €)
</=
1.000
20,00 / 25,00
25,00 / 30,00
30,00/35,00
</=
5.000
40,00 / 45,00
45,00 / 50,00
50,00/55,00
</=
10.000
65,00 / 70,00
70,00 / 75,00
75,00/80,00
</=
50.000
80,00 / 85,00
85,00 / 90,00
90,00/95,00
</=
100.000
130,00 /140,00
140,00 / 150,00 150,00/160,00
</=
200.000
150,00 /170,00
170,00 / 200,00 200,00/220,00
</=
300.000
200,00 /230,00
230,00 / 250,00 250,00/280,00
>
300.000
250,00 /280,00
280,00 / 300,00 300,00/330,00
c) für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber in sw / Farbe
Auflage
< A4 (in €)
</=
1.000
40,00 / 75,00
</=
5.000
55,00 / 100,00
</=
10.000
65,00 / 120,00
</=
50.000
85,00 / 210,00
</=
100.000
105,00 / 140,00
</=
200.000
200,00 / 280,00
</=
300.000
400,00 / 470,00
>
300.000
500,00 / 600,00
Sonderformate auf Anfrage
d) für Filme, Videos je Bild in sw / Farbe
Auflage
</=
2.000
</=
5.000
>
5.000
e) im Fernsehen
Sendung bis 30 sec.
einmalig
mehrmalig
Sendung über 30 sec.
< A3 (in €)
55,00 / 100,00
75,00 / 135,00
75,00 / 160,00
125,00 / 165,00
150,00 / 200,0
300,00 / 400,00
500,00 / 570,00
650,00 / 800,00
< A1 (in €)
75,00/135,00
110,00/200,00
130,00/250,00
190,00/250,00
230,00/300,00
450,00/600,00
600,00/700,00
800,00/950,00
2/1 Seiten (in €)
35,00 / 40,00
55,00 / 60,00
80,00 / 85,00
95,00 / 100,00
180,00 / 200,00
220,00 / 250,00
280,00 / 300,00
330,00 / 350,00
> A1 (in €)
200,00 / 300,00
300,00 / 450,00
350,00 / 500,00
400,00 / 600,00
450,00 / 650,00
500,00 / 700,00
650,00 / 800,00
900,00 / 1.000,00
80,00 € / 150,00 €
150,00 € / 200,00 €
200,00 € / 265,00 €
80,00 € / 150,00 €
160,00 € / 300,00 €
entsprechende Multiplikation des Grundpreises
f) im Internet
</=
1 Jahr
für jedes weitere Folgejahr
nach Ablauf erneuter Antrag notwendig
80,00 €
50,00 €
g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar)
kostenfrei
h) für sonstige Leistungen
50€ je angefangene
Stunde
Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken
Nachdruck
unveränderte Nachauflage
veränderte Nachauflage
Digitale Publikationen/Reader/ebooks/Apps
sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follover
nach Anzahl Downloads
<1.000
>/=1.000-10.000
>10.000-100.000
ab 100.000
3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen
Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen werden
Entgelte in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben.
50% der Erstgebühr
mindestens 75% der Erstgebühr
Grundgebühr
pro 1.000
pro 10.000
pro 100.000
40,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
10,00 €
4. Reprografische Leistungen einschl. Bearbeitung von Fotoaufträgen
a)
Bearbeitung von Fotoaufträgen (generelle Bearbeitungsgebühr)
b)
Reproduktionen
Scannen einer Vorlage bis Format A3 ohne Bildbearbeitung
Brennen einer CD
Bereitstellung von digitalem Bildmaterial ((pro Aufnahme)
5. Ausleihe von Reproduktionen ( z.B. Ektachrome u.a. Vorlagen)
Leihgebühren für die Ausleihe von Reproduktionen (pro Reproduktion) bis zu 2 Monaten
Leihgebühr (je Reproduktion) für jede weitere Woche
6. Sonstige Entgelte
Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten
zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet.
Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten,
spezielle Materialien, Kosten Dritter ) werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich
20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt.
Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet.
Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der
Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
8,00 €
15,00 €
15,00 €
15,00 €
40,00 €
15,00 €
ANLAGE 2
Museum der bildenden Künste Leipzig
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte (alle Angaben in €)
1. Preise für Ausstellungen und Veranstaltungen
Alt
RBV-106/09 ab
01.01.2010
1. Eintrittspreise für Tageskarten
A. Dauerausstellungen
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
Einzelkarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
Gruppenbesucher ab 10 Personen
Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1,5 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 2 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für fremdsprachige Führungen
B. Sonderausstellungen
und Änderung
mit RBV-1470/12
in €
30%
50%
5,00
3,50
2,50
4,00
55,00
75,00
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
30%
Einzelkarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
50%
Gruppenbesucher ab 10 Personen
Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden(Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 2 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für fremdsprachige Führungen
* Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen.
Tarif A, B, C
6,00/7,00/8,00
4,00/5,00/5,50
3,00/3,50/4,00
5,00/5,50/6,50
55,00
75,00
Neu
ab 01.03.2016
in €
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
2,50
60,00
80,00
entfällt
10,00
Tarif A, B, C
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
3,00/3,50/4,00
60,00
80,00
entfällt
10,00
C. Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
30%
Einzelkarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
50%
Gruppenbesucher ab 10 Personen
Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,0 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 2 Stunden (Erwachsene)
Zuschlag für fremdsprachige Führungen
* Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen.
2. Eintrittspreise für Jahreskarten
A. Jahreskarten für Dauer- und Sonderausstellungen
Jahreskarte Vollzahler
Jahreskarte ermäßigt
Jahreskarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
nach § 5 (1) 1.
30%
50%
Tarif A, B, C
8,00/9,00/10,00
5,50/6,50/7,00
4,00/4,50/5,00
6,00/7,00/8,00
55,00
75,00
in €
in €
40,00
28,00
20,00
45,00
31,50
22,50
B. Jahreskarte, gültig für das Stadtgeschichtliche Museum, das GRASSI Museum für Angewandte Kunst und das MdbK
Jahreskarte Vollzahler
Jahreskarte ermäßigt
nach § 5 (1) 2.
30%
Jahreskarte 50 % ermäßigt
nach § 5 (1) 1.
50%
3. Eintrittspreise für Veranstaltungen
A. Kunstvermittlung für angemeldete Gruppen
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) **
80,00
56,00
40,00
in €
nur Kunstbetrachtung -ohne Führungje Schüler Tarif S
je Schüler Tarif M
je Schüler Tarif L
je Schüler Tarif XL
Tarif A, B, C
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
4,00/4,50/5,00
60,00
80,00
entfällt
10,00
0,50
1,50
2,00
** nur nach vorheriger Anmeldung, Entgelte gelten auch für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr
vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium).
in €
kostenfrei
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
Grundpreis Tarif L
und zusätzliche
Abrechnung nach
Aufwand
neu
B. Offenes Wochenendprogramm für Familien
Emdebeka
offenes Wochenendangebot 90 Minuten mit Praxisteil ***
3,00
Emdebeka fämili
Familienführung 60 Minuten ***
1,50
*** Teilnehmer ab vollendetem 19. Lebensjahr zahlen den Eintritt zur Dauerausstellung
C. Ferienveranstaltungen
Schüler ohne Ferienpass
2,00
keine Änderung
Schüler mit Ferienpass
1,00
keine Änderung
D. Sonstige Veranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen, die durch das MdbK mit externen Vertragspartnern organisiert werden (z.B. Lesungen, Musikveranstaltungen) werden Eintrittspreise je
nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben.
4. Sonstige Entgelte
Fotoerlaubnis
Ausleihe/Freischaltung Audioguide
in €
2,50
1,00
in €
keine Änderung
2,00
2. Entgelte für Sonstige Leistungen und Sammlungen
Entgelte
1. Bibliothek/Lesesaal
Tageskarte Vollzahler
Tageskarte ermäßigt nach § 5 ( 30% )
Tageskarte ermäßigt nach § 5 ( 50% )
nach § 5 (1) 2.
nach § 5 (1) 1.
Alt
RBV-106/09 ab
01.01.2010
Neu
und Änderung
mit RBV-1470/12
in €
2,00
1,50
1,00
ab 01.11.2015
Jahreskarte (12 Monate) Vollzahler
Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5
Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5
7,00
5,00
3,50
in €
Der Besuch ist
entgeltfrei
2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der
Reproduktion in sw/Farbe
Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes vergeben, inbesondere mit:
- Festlegungen des Nutzungszweckes
- Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte
- Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes
- Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname
- Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheber-, Persönlichkeits-, Eigentumsrecht )
- Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren
- Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen
Der Bildnachweis lautet Museum der bildenden Künste Leipzig.
Gebühren für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben.
a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassetten, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten
Auflage
</=1.000
</=5.000
</=10.000
</=50.000
</=100.000
</=200.000
</=300.000
> 300.000
b) in Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.)
in sw / Farbe
Auflage
1/4 Seite
1/2 Seite
</=1.000
20,00 / 25,00
25,00 / 30,00
</=5.000
40,00 / 45,00
45,00 / 50,00
</=10.000
65,00 / 70,00
70,00 / 75,00
</=50.000
80,00 / 85,00
85,00 / 90,00
</=100.000
130,00 /140,00
140,00 / 150,00
</=200.000
150,00 /170,00
170,00 / 200,00
</=300.000
200,00 /230,00
230,00 / 250,00
> 300.000
250,00 /280,00
280,00 / 300,00
c) für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber in sw / Farbe
Auflage
< A4
< A3
</=1.000
40,00 / 75,00
55,00 / 100,00
</=5.000
55,00 / 100,00
75,00 / 135,00
</=10.000
65,00 / 120,00
75,00 / 160,00
</=50.000
85,00 / 210,00
125,00 / 165,00
</=100.000
105,00 / 140,00
150,00 / 200,0
</=200.000
200,00 / 280,00
300,00 / 400,00
</=300.000
400,00 / 470,00
500,00 / 570,00
> 300.000
500,00 / 600,00
650,00 / 800,00
Sonderformate auf Anfrage
1/1 Seite
30,00/35,00
50,00/55,00
75,00/80,00
90,00/95,00
150,00/160,00
200,00/220,00
250,00/280,00
300,00/330,00
< A1
75,00/135,00
110,00/200,00
130,00/250,00
190,00/250,00
230,00/300,00
450,00/600,00
600,00/700,00
800,00/950,00
in €
in €
80,00
150,00
250,00
300,00
350,00
400,00
500,00
600,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
in €
2/1 Seiten
35,00 / 40,00
55,00 / 60,00
80,00 / 85,00
95,00 / 100,00
180,00 / 200,00
220,00 / 250,00
280,00 / 300,00
330,00 / 350,00
in €
> A1
200,00 / 300,00
300,00 / 450,00
350,00 / 500,00
400,00 / 600,00
450,00 / 650,00
500,00 / 700,00
650,00 / 800,00
900,00 / 1.000,00
in €
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
in €
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
d) für Filme, Videos je Bild in sw / Farbe
Auflage
</=2.000
</=5.000
> 5.000
e) im Fernsehen
Sendung bis 30 sec.
einmalig
mehrmalig
Sendung über 30 sec.
f) im Internet
</=1 Jahr
für jedes weitere Folgejahr
nach Ablauf erneuter Antrag notwendig
g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar)
h) für sonstige Leistungen
Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken
in €
in €
80,00 / 150,00
150,00 / 200,00
200,00 / 265,00
in €
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
in €
80,00 / 150,00
160,00 / 300,00
entsprechende Multiplikation des Grundpreises
in €
80,00
50,00
keine Änderung
keine Änderung
in €
je angefangene Stunde
in €
keine Änderung
keine Änderung
kostenfrei
in €
50,00
Nachdruck
50% der
Erstgebühr
unveränderte Nachauflage
min. 75% der
Erstgebühr
veränderte Nachauflage
Digitale Publikatioen/Reader/ebooks/Apps
sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follover
nach Anzahl Downloads
<1.000
>/=1.000-10.000
>10.000-100.000
ab 100.000
Grundgebühr
pro 1.000
pro 10.000
pro 100.000
40,00
10,00
10,00
10,00
in €
in €
22,00
10,00
in €
in €
2,50
3,50
5,50
9,50
14,50
7,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
8,00
keine Änderung
b) Reproduktionen
s-w auf Papier bis Format A 4
s-w auf Papier größer A 4 bis Format A 3
Zuschlag je Reproduktion aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen
Scannen einer Vorlage bis Format A3 ohne Bildbearbeitung
Brennen einer CD
Versenden von Daten aus Datenbanken
Bereitstellung von digitalem Bildmaterial (pro Aufnahme)
1,00
2,00
0,50
10,00
10,00
10,00
entfällt
entfällt
entfällt
15,00
15,00
entfällt
15,00
5. Ausleihe von Reproduktionen ( z.B. Ektachrome u.a. Vorlagen)
Leihgebühren für die Ausleihe von Reproduktionen (pro Reproduktion) bis zu 2 Monaten
Leihgebühr (je Reproduktion) für jede weitere Woche
in €
40,00
15,00
in €
keine Änderung
keine Änderung
3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen
Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen werden
Entgelte in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben.
4. Reprografische Leistungen einschl. Bearbeitung von Fotoaufträgen
a) Fotoaufträge
Altbestand (Fotos im Museum der bildenden Künste vorhanden)
Papierabzug sw
9x12 cm
13x18 cm
18x24 cm
24x30 cm
25x40 cm
Color-Kleinbild-Diapositiv
Bearbeitung von Fotoaufträgen
6. Sonstige Entgelte
Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet.
Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter ) werden in Höhe der Einzelkosten
zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt.
Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet.
Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
Anlage 4
Museum der bildenden Künste Leipzig
Nachkalkulation 2010 - 2013
2013
Gesamt
1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
2 dav. Dauerausstellungen
3 dav. Sonderausstellungen
4 dav. Museumspädagogik
5 dav. Vermietung und Verpachtung
2012
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
2 dav. Dauerausstellungen
3 dav. Sonderausstellungen
4 dav. Museumspädagogik
5 dav. Vermietung und Verpachtung
Kosten
BAB 2013
€
6.915.649,20
1.583.668,04
2.370.411,66
2.425.327,05
346.823,88
189.418,56
Erlöse
BAB 2013
€
1.526.168,59
560.260,96
205.704,70
630.561,82
18.799,90
110.841,21
Gewinn/Verlust
Plan
€
5.389.480,61
1.023.407,08
2.164.706,96
1.794.765,23
328.023,98
78.577,35
Kostendeckungsgrad
%
22,07
35,38
8,68
26,00
5,42
58,52
Kosten
BAB 2012
€
4.597.245,14
1.248.813,16
1.364.408,15
1.612.909,21
245.630,28
125.484,34
Erlöse
BAB 2012
€
890.974,25
48.331,21
175.088,15
591.208,10
14.792,39
61.554,40
Gewinn/Verlust
Plan
€
3.706.270,89
1.200.481,95
1.189.320,00
1.021.701,11
230.837,89
63.929,94
Kostendeckungsgrad
%
19,38
3,87
12,83
36,65
6,02
49,05
1
2011
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
2 dav. Dauerausstellungen
3 dav. Sonderausstellungen
4 dav. Museumspädagogik
5 dav. Vermietung und Verpachtung
2010
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
2 dav. Dauerausstellungen
3 dav. Sonderausstellungen
4 dav. Museumspädagogik
5 dav. Vermietung und Verpachtung
Kosten
BAB 2011
€
6.324.506,89
1.534.536,76
2.192.544,85
2.037.742,43
402.137,28
157.545,56
Erlöse
BAB 2011
€
993.916,96
4.687,10
163.419,44
736.362,46
32.073,62
57.374,34
Gewinn/Verlust
Plan
€
5.330.589,93
1.529.849,66
2.029.125,41
1.301.379,97
370.063,66
100.171,22
Kostendeckungsgrad
%
15,72
0,31
7,45
36,14
7,98
36,42
Kosten
BAB 2010
€
6.425.388,11
1.592.338,18
2.118.657,21
2.171.181,98
382.204,52
161.006,22
Erlöse
BAB 2010
€
1.441.828,71
23.134,74
185.943,97
1.127.549,80
32.602,85
72.597,35
Gewinn/Verlust
Plan
€
4.983.559,40
1.569.203,44
1.932.713,24
1.043.632,17
349.601,67
88.408,87
Kostendeckungsgrad
%
22,44
1,45
8,78
51,93
8,53
45,09
Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013
Die Schwankungen im Bereich der Erlöse in den Jahren 2010 – 2013 sind bedingt durch Drittmittel z.B. Zuwendungen , Zuschüsse von Bund, Land, Stiftungen,
sowie Spenden und Sponsoring. Diese Drittmittel sind projektbezogen und können meist nicht im Haushalt geplant werden, da die Bewilligungsbescheide
oft erst im laufenden Haushaltsjahr vorliegen und die Mittel unterjährig im Haushalt gebucht werden.
Die Schwankung im Bereich der Kosten IST 2012 begründet sich auf den nicht berücksichtigten Aufwendungen für Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.
Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013 und Plan 2015 bis 2019
Die Ist-Werte der Jahre 2010 – 2013 beinhalten Beträge aus der Auflösung von Sonderposten (Drittmittel) für Zuweisungen von Bund/Land,sonst. Öffentlichen
Bereichen und Stiftungen. Die Plan-Werte für die Jahre 2015 bis 2019 orientieren sich an der Haushaltsplanung und beinhalten keine Drittmittel
(Zuweisungen, Zuschüsse, Sponsoring/Spenden).
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