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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052987.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
12.02.16, 12:00
Aktualisiert
22.03.16, 07:42

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01652-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltbefreiung von Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e. V., von Mitgliedern des Freundeskreises Max Klinger e.V., von Mitgliedern des Vereins der Förderer des MdbK sowie von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des Dt. Museumsbundes und von Mitgliedern des Bundes Bildender Künstler e.V. 2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen. 3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. 4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste (RBV-106/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: - Begründung - Anlage 1, Privatrechtliche Entgeltordnung - Anhang 1 zur Anlage 1, Preise für Ausstellungen und Veranstaltungen - Anhang 2 zur Anlage 1, Entgelte für Sonstige Leistungen und Sammlungen - Anlage 2, Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte - Anlage 3, Vorkalkulation 2015-2019 - Anlage 4, Nachkalkulation 2010-2013 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.4 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste Leipzig Vorlage: VI-DS-01652-NF-02 Beschluss: 1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltbefreiung von Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e. V., von Mitgliedern des Freundeskreises Max Klinger e.V., von Mitgliedern des Vereins der Förderer des MdbK sowie von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des Dt. Museumsbundes und von Mitgliedern des Bundes Bildender Künstler e.V. 2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen. 3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. 4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste (RBV-106/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. 5. Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages" (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor. Protokollnotiz: Die Übertragbarkeit der Kombikarte wird geprüft. Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Begründung 0. Vorbemerkungen In den vergangenen 5 Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgelte soweit möglich aneinander angepasst. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Entgelte bei der Durchführung von Kindergeburtstagen. Die besondere Situation des GRASSI Museum für Angewandte Kunst im Zusammenwirken mit den beiden Museen anderer Trägerschaft in dem Gebäudekomplex galt es ebenfalls zu berücksichtigen. Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der kulturellen Bildung. Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgelttarife soll dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen. Im Ergebnis der Diskussion über Kombikarten soll es mit den neuen Entgeltordnungen erstmals eine gemeinsame Jahreskarte des Stadtgeschichtlichen Museums, des GRASSI Museum für Angewandte Kunst und des Museums der bildenden Künste geben. Das „Starke Trio“ zum Preis von 80,00 €, ermäßigt 56,00 € bzw. 40,00 € stellt ein außerordentlich attraktives Angebot dar, mit dem der Verkauf der in der Vergangenheit eher geringe Verkauf von Jahreskarten angekurbelt werden soll. Darüber hinaus wollen die Museen neben dem monatlichen eintrittsfreien Tag aus besonderem Anlass einen Tag der offenen Tür im Jahr eintrittsfrei anbieten, der werbewirksam eingesetzt werden soll. 1. Entgeltordnung für das Museum der bildenden Künste Leipzig Mit Beschluss vom 16.12.2009 (RBV-106/09) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste“ beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.01.2010 in Kraft getreten mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2014 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung. Die Entgelte und Tarife für die Dauer- und Sonderausstellungen haben sich bewährt und werden in der neuen Entgeltordnung beibehalten. Im Zusammenspiel mit zielgruppenorientierten Marketingaktivitäten, in Kooperation mit anderen kulturellen Einrichtungen und touristischen Dienstleistern gekoppelt an attraktive Ausstellungen sollen pro Jahr konstant 120.000 Besucher gezählt werden. Die museumspädagogischen Angebote werden weiter ausgebaut und spiegeln sich in der neuen Entgeltordnung wider. Ziel dabei ist es, über die kulturellen Bildungsangebote die Besucher an das Haus zu binden und neue Zielgruppen zu erschließen. 2. Erläuterungen der geplanten Änderungen Die Differenzierung der Entgelte für Sonderausstellungen und somit auch für die Kombikarten (Dauer- und Sonderausstellungen) in drei Tarifgruppen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden. Bei kostenintensiven Ausstellungen, bei denen mit sehr hohem Besucherzuspruch gerechnet wird, soll ein Zuschlag erhoben werden. 1 Für die Führung von Besuchergruppen (Führungsgebühr) wird eine Erhöhung von bisher 55,00 € für 1,5 Stunden auf 80,00 € vorgeschlagen (s. Anlage 2, 1. Punkt 1. A-C). In den vergangenen Jahren waren die seitens des Museums durch eigenes Personal realisierten Führungen aufgrund der engen Personaldecke sehr stark rückläufig, so dass deshalb diese Anfragen an „Leipzig erleben GmbH“ weitervermittelt werden. Die Erhöhung der Museumsentgelte ist eine Angleichung an die Gebühren der GmbH. Zusätzlich soll eine Führungsgebühr von 60,00 € für eine Stunde Führung mit aufgenommen werden. Für fremdsprachige Führungen wird zusätzlich ein Entgelt von 10 € pro Führung erhoben. Auch hierbei wird sich an den Kosten der externen Gruppenführern, vermittelt durch „Leipzig erleben GmbH“, orientiert. Der Tarif für die Jahreskarte für den Besuch der Dauer- und Sonderausstellungen soll moderat erhöht werden und künftig 45,00 € betragen (siehe Anlage 2, 1. Punkt 2. A.) Zusätzlich soll eine Jahreskombikarte städtischer Museen für ein Entgelt von 80,00 € angeboten werden, die für den Besuch des GRASSI Museum für Angewandte Kunst, des Stadtgeschichtlichen Museums und des Museums der bildenden Künste gültig ist (Anlage 2, 1. Punkt 2.B.). Die Entgelte für die Jahreskarten der jeweiligen Museen gestalten sich einzeln wie folgt: Stadtgeschichtliches Museum 40,00 €, GRASSI Museum für Angewandte Kunst 30,00 € und Museum der bildenden Künste 45,00 €. Die unterschiedlichen Schülergruppen-Programme werden durch gestaffelte Entgelte in den Tarifgruppen S, M und L angeboten (Anlage 2, 1. Punkt 3.A.). Die unterschiedlichen Tarifgruppen unterscheiden sich durch die Zeiten der Veranstaltungen und ob es zusätzlich einen praktischen Teil gibt, der in der Regel in den Atelierräumen der Museumspädagogik stattfindet. Die Tarifgruppen beinhalten Folgendes: S (nur Kunstbetrachtung) = 90 Minuten, M (Kunstbetrachtung und kreatives Gestalten) = 90 Minuten und L (Kunstbetrachtung und vertieftes kreatives Gestalten) = 180 Minuten. Bei dem Tarif XL (Kunstbetrachtung und kreatives Gestalten nach Maß) wird der Tarif L als Grundlage genommen und die zusätzlichen Kosten nach Aufwand abgerechnet. Die Inhalte der Veranstaltungen sind für die unterschiedlichen Zielgruppen, wie Vorschule, unterschiedliche Klassenstufen, Berufs- und Fachschulen und Förderschulen mit 38 unterschiedlichen Modulen konzipiert. Die zum Teil wechselnden Programme werden zum Schuljahresanfang den Bildungseinrichtungen in gedruckter Form angeboten sowie auf der Homepage veröffentlicht. Schülergruppen, die das Museum ohne geführte Kunstbetrachtung im Rahmen einer Lehrveranstaltung und nach vorheriger Anmeldung besuchen, soll Entgeltfreiheit gewährt werden. Für Schülergruppen und dazugehörige Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium) gelten die Entgelte analog zu denen unter 19jährigen Gruppen und deren Begleitpersonen (Anlage 2, 1. Punkt 3. A). Die entgeltfreie Kunstbetrachtung für Schülergruppen soll den Auftrag des Sammeln und Vermittelns auch in dieser Zielgruppe verankern. Das museumspädagogische Wochenendangebot „Emdebeka“ ist mit einem Entgelt von 3,00 € pro Kind mit aufgenommen worden (Anlage 2, 1. Punkt 3.B.) 2 Dieses Programm wird für Kinder ab 4 Jahre und für Kinder ab 7 Jahre angeboten. Die Teilnahme ist ohne vorherige Anmeldung möglich und steht jedem Kind offen. Diese jeweils 90-minütige Veranstaltung lädt die Kinder ein zu entdecken, was es in der Dauerausstellung zu sehen gibt und auszuprobieren, wie Kunst eigentlich funktionieren könnte. Nach dem Rundgang findet ein Praxisteil statt. Als offenes Programm muss der Eintritt nicht subventioniert werden. Eltern, die ihre Kinder begleiten, zahlen den Eintritt für die Dauerausstellung. Zusätzlich wird es das Emdebeka fämili Programm geben, eine 60minütige Führung für Familien mit Kindern ab 6 Jahre zum spielerischen Kennenlernen des Museums und seiner Schätze. Dafür wird ein Entgelt von 1,50 € erhoben, die Eltern zahlen den Eintritt für den Besuch der Dauerausstellung (Anlage 2, 1. Punkt 3.B.). Der eintrittsfreie Mittwoch einmal im Monat wird beibehalten. Dies wird in Abstimmung zwischen dem Stadtgeschichtlichen Museum, dem Museum der bildenden Künste und dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst“ einheitlich der erste Mittwoch im Monat sein. Mit der Bestätigung des Angebotes von eintrittsfreien Tagen wird gleichzeitig ein "Einnahmeverzicht" anerkannt und damit eine Subventionierung von Museumsbesuchen. Gleichzeitig wird einmal im Jahr ein Tag der offenen Tür als eintrittsfreier Tag angeboten. Für Abendkarten eine Stunde vor Schließung zahlt der Besucher 50 % des Preises für Vollzahler (Anlage 2, Punkt 1.A-C). Der Lesesaal/die Bibliothek wurde in den vergangenen Jahren von ca. 350 Nutzern besucht. An Einnahmen wurden im Jahr 2013 109,50 € erzielt, im Jahr 2014 lagen die Einnahmen bei 27,00 €. Der Besuch des Lesesaals/Bibliothek ist jedem Besucher mit Tages- oder Jahreskarte möglich. Besucher, die nur die Bibliothek nutzen, können künftig diese Leistung entgeltfrei nutzen (Anlage 2, Punkt 2.1.). Bei den reprografischen Leistungen (Anlage 2, 2. Punkt 4. a) im Punkt a) Fotoaufträge soll das generelle Bearbeitungsentgelt geregelt werden. Die anderen Punkte sollen entfallen, da diese Leistungen nicht mehr nachgefragt werden. Bei Punkt b) Reproduktionen sollen nur noch das Scannen einer Vorlage bis A3, das Brennen einer CD und das Versenden von digitalem Bildmaterial angeboten werden. Die Entgelte sind entsprechend der Kalkulation zu erhöhen von 10 € auf 15 €. Zusätzlich aufgenommen sind in Anlage 2 unter 2. Punkt 2. g) und h) die Leistungen, die vor allem die Entgelte bei Nachdrucken und in digitalen Publikationen regelt. Für die Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Diensten wird in den städtischen Museen ein einheitliches Entgelt von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben (Anlage 2, 2. Punkt 3). Das MdbK muss für die Erstellung von neuen Fotografien die Leistung eines externen Fotografen in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehenden Kosten sind dem Nachfrager in Rechnung zu stellen (Anlage 2, 2.Punkt 6.). 3. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung 3 Ermächtigungsgrundlage für die in ANLAGE 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO). Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten. Der Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014 des OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades vor allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich der Eintrittspreise keine kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung der Entgelte in den kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Theatern etc. allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch festgelegt. Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte geht aus ANLAGE 2 hervor. Kalkulationen und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in ANLAGE 3 dargestellt. 4. Entgeltbemessung In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die Benutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden. 5. Entgeltschuldner Wer Entgeltschuldner ist, richtet sich nach § 2 der Entgeltordnung. Es sind alle personalen Nutzer des Museums. 6. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in Betracht. 7. In-Kraft-Treten / Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates. 4 ANLAGE 1 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Museum der bildenden Künste Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des Museums der bildenden Künste auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, 2 Nr. 20, 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 03.03.14 sowie §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der aktuellen Fassung folgende Entgeltordnung: § 1 Entgeltpflicht (1) Die Nutzung der nachfolgenden Leistungen des Museums der bildenden Künste sind entgeltpflichtig: - Dauerausstellungen - Sonderausstellungen - Führungen - Museumspädagogischen Veranstaltungen - Sonderveranstaltungen - Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst - Sonstige Leistungen und Sammlungen nach ANHANG 2 zu dieser Entgeltordnung § 2 Entgeltschuldner (1) Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Personen, die Leistungen des Museums der bildenden Künste in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter. (2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung. § 4 Höhe der Entgelte (1) Eintrittspreise (ANHANG 1) (2) Entgelte für Sonstige Leistungen (ANHANG 2) § 5 Ermäßigungen und Befreiungen (1) Ermäßigung des Eintrittspreises nach ANHANG 1 kann in Anspruch genommen werden: 1. auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des Leipzig-Passes und für EhrenamtsPass-Inhaber der Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V.in Höhe von 50 % des Preises für Vollzahler : Dauerausstellung : 2,50 € Sonderausstellung : A*/ 3,00 € B*/ 3,50 € C*/ 4,00 € Kombiticket für Dauer- und Wechselausstellung : A*/ 4,00 € B*/ 4,50 € C*/ 5,00 € Jahreskarten für Dauer- und Sonderausstellungen: 22,50 € Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst: 40,00 € 1 2. von Schülern und Auszubildenden ab dem vollendeten 19. Lebensjahr, Studenten, Inhaber der Leipzig-Card, Wehr- und Zivildienstleistenden und Schwerbehinderten mit Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro kaufmännisch gerundete 30 % des Preises für Vollzahler: Dauerausstellung : 3,50 € Sonderausstellung : A*/ 4,00 € B*/ 5,00 € C*/ 5,50 € Kombiticket für Dauer- und Wechselausstellung : A*/ 5,50 € B*/ 6,50 € C*/ 7,00 € Jahreskarten für Dauer- und Sonderausstellungen: 31,50 € Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst: 56,00 € * Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen. 3. für Abendkarten letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums zahlt jeder Besucher 50 % des Preises für Vollzahler (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 1. von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 2. von Begleitpersonen für Schwerbehinderte, wenn der Ausweis den Nachweis über die Notwendigkeit einer Begleitperson enthält 3. von Schülergruppen und deren Begleitpersonen, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr und Schülergruppen und deren Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium). Die Regelung gilt nicht für D. Sonstige Veranstaltungen sowie E. Sonstige Entgelte 4. von Mitgliedern des Neuen Leipziger Kunstvereins e.V., des Freundeskreises Max Klinger e.V., des Vereins der Förderer des Museums der bildenden Künste Leipzig e.V. sowie von Mitgliedern ihrer Kooperationspartner, von Mitgliedern mit ICOM - Ausweis (Internationaler Museumsbund), des Deutschen Museumsbundes (MDB) und von Mitgliedern des Bundes Bildender Künstler (BBK) 5. am ersten Mittwoch eines jeden Monats sowie einmal im Jahr am Tag der offenen Tür (3) Ermäßigungen für Sonstige Leistungen nach ANHANG 2 können in Anspruch genommen werden: für Veröffentlichungen von verwahrten Sammlungsobjekten in Höhe von 50 % des Grundentgeltes (siehe Anhang 2): 2 - für nachweisbar wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes zu belegen.) Anstelle des Entgelts kann auch ein vollständiges Belegexemplar kostenfrei dem Museum überlassen werden - in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland - für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlich- rechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird (4) Kein Entgelt wird erhoben für die Nutzung der Bibliothek/Lesesaal und lnanspruchnahme der Sammlungen: 1. die Nutzung der Bibliothek/Lesesaal ist grundsätzlich entgeltfrei 2. für nachweisbar wissenschaftliche, künstlerische, schulische oder gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes zu belegen.) 3. in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland 4. für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird 5. für einfache Beratung oder Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Sammlungsobjekten oder archivarischen Hilfsmitteln. (5) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die im Einzelfall here Ermäßigung. hö- § 6 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates. 3 Anhang 1 zu Anlage 1 Museum der bildenden Künste Leipzig 1. Preise für Ausstellungen und Veranstaltungen, gültig ab 01.03.2016 1. Eintrittspreise für Tageskarten A. Dauerausstellungen Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. Einzelkarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. Gruppenbesucher ab 10 Personen Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1,5 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für fremdsprachige Führungen 5,00 € 3,50 € 2,50 € 4,00 € 2,50 € 60,00 € 80,00 € 10,00 € 30% 50% Tarif A, B, C * B. Sonderausstellungen Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. 30% Einzelkarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. 50% Gruppenbesucher ab 10 Personen Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden(Erwachsene) Zuschlag für fremdsprachige Führungen * Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen. 6,00 €/7,00 €/8,00 € 4,00 €/5,00 €/5,50 € 3,00 €/3,50 €/4,00 € 5,00 €/5,50 €/6,50 € 3,00 €/3,50 €/4,00 € 60,00 € 80,00 € 10,00 € C. Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. 30% Einzelkarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. 50% Gruppenbesucher ab 10 Personen Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für fremdsprachige Führungen * Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen. 8,00 €/9,00 €/10,00 € 5,50 €/6,50 €/7,00 € 4,00 €/4,50 €/5,00 € 6,00 €/7,00 €/8,00 € 4,00 €/4,50 €/5,00 € 60,00 € 80,00 € 10,00 € Tarif A, B, C * 2. Eintrittspreise für Jahreskarten A. Jahreskarte für Dauer- und Sonderausstellungen Jahreskarte Vollzahler Jahreskarte ermäßigt Jahreskarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 2. nach § 5 (1) 1. 45,00 € 31,50 € 22,50 € 30% 50% B. Jahreskombikarte, gültig für das Stadtgeschichtliche Museum, das Museum für angewandte Kunst und das MdbK Jahreskombikarte Vollzahler Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. 30% Jahreskombikarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. 50% 80,00 € 56,00 € 40,00 € 3. Eintrittspreise für Veranstaltungen A. Kunstvermittlung für angemeldete Gruppen Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** je Schüler je Schüler je Schüler je Schüler Tarif S 0,50 € Tarif M 1,50 € Tarif L 2,00 € Tarif XL Grundpreis Tarif L und zusätzliche Abrechnung nach Aufwand ** nur nach vorheriger Anmeldung, Entgelte gelten auch für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium). B. Offenes Wochenendprogramm für Familien Emdebeka offenes Wochenendangebot 90 Minuten mit Praxisteil *** Emdebeka fämili Familienführung 60 Minuten *** *** Teilnehmer ab vollendetem 19. Lebensjahr zahlen den Eintritt zur Dauerausstellung C. Ferienveranstaltungen Schüler ohne Ferienpass Schüler mit Ferienpass 3,00 € 1,50 € 2,00 € 1,00 € D. Sonstige Veranstaltungen Für Sonderveranstaltungen, die durch das MdbK mit externen Vertragspartnern organisiert werden (z.B. Lesungen, Musikveranstaltungen) werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben. 4. Sonstige Entgelte Fotoerlaubnis Ausleihe Audioguide 2,50 € 2,00 € Anhang 2 zu Anlage 1 Museum der bildenden Künste 2. Entgelte für Sonstige Leistungen und Sammlungen, gültig ab 01.03.2016 (Alle Entgelte sind als Nettoentgelte zu verstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wird die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.) 1. Bibliothek/Lesesaal Der Besuch ist entgeltfrei. 2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der Reproduktion in sw/Farbe Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes vergeben, insbesondere mit : Festlegungen des Nutzungszweckes Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheber-, Persönlichkeits-, Eigentumsrecht ) Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen Der Bildnachweis lautet Museum der bildenden Künste Leipzig. Gebühren für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben. a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassetten, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten Auflage </= </= </= </= </= </= </= > 1.000 5.000 10.000 50.000 100.000 200.000 300.000 300.000 80,00 € 150,00 € 250,00 € 300,00 € 350,00 € 400,00 € 500,00 € 600,00 € b) in Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.) in sw / Farbe Auflage 1/4 Seite (in €) 1/2 Seite (in €) 1/1 Seite (in €) </= 1.000 20,00 / 25,00 25,00 / 30,00 30,00/35,00 </= 5.000 40,00 / 45,00 45,00 / 50,00 50,00/55,00 </= 10.000 65,00 / 70,00 70,00 / 75,00 75,00/80,00 </= 50.000 80,00 / 85,00 85,00 / 90,00 90,00/95,00 </= 100.000 130,00 /140,00 140,00 / 150,00 150,00/160,00 </= 200.000 150,00 /170,00 170,00 / 200,00 200,00/220,00 </= 300.000 200,00 /230,00 230,00 / 250,00 250,00/280,00 > 300.000 250,00 /280,00 280,00 / 300,00 300,00/330,00 c) für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber in sw / Farbe Auflage < A4 (in €) </= 1.000 40,00 / 75,00 </= 5.000 55,00 / 100,00 </= 10.000 65,00 / 120,00 </= 50.000 85,00 / 210,00 </= 100.000 105,00 / 140,00 </= 200.000 200,00 / 280,00 </= 300.000 400,00 / 470,00 > 300.000 500,00 / 600,00 Sonderformate auf Anfrage d) für Filme, Videos je Bild in sw / Farbe Auflage </= 2.000 </= 5.000 > 5.000 e) im Fernsehen Sendung bis 30 sec. einmalig mehrmalig Sendung über 30 sec. < A3 (in €) 55,00 / 100,00 75,00 / 135,00 75,00 / 160,00 125,00 / 165,00 150,00 / 200,0 300,00 / 400,00 500,00 / 570,00 650,00 / 800,00 < A1 (in €) 75,00/135,00 110,00/200,00 130,00/250,00 190,00/250,00 230,00/300,00 450,00/600,00 600,00/700,00 800,00/950,00 2/1 Seiten (in €) 35,00 / 40,00 55,00 / 60,00 80,00 / 85,00 95,00 / 100,00 180,00 / 200,00 220,00 / 250,00 280,00 / 300,00 330,00 / 350,00 > A1 (in €) 200,00 / 300,00 300,00 / 450,00 350,00 / 500,00 400,00 / 600,00 450,00 / 650,00 500,00 / 700,00 650,00 / 800,00 900,00 / 1.000,00 80,00 € / 150,00 € 150,00 € / 200,00 € 200,00 € / 265,00 € 80,00 € / 150,00 € 160,00 € / 300,00 € entsprechende Multiplikation des Grundpreises f) im Internet </= 1 Jahr für jedes weitere Folgejahr nach Ablauf erneuter Antrag notwendig 80,00 € 50,00 € g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar) kostenfrei h) für sonstige Leistungen 50€ je angefangene Stunde Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken Nachdruck unveränderte Nachauflage veränderte Nachauflage Digitale Publikationen/Reader/ebooks/Apps sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follover nach Anzahl Downloads <1.000 >/=1.000-10.000 >10.000-100.000 ab 100.000 3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen werden Entgelte in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben. 50% der Erstgebühr mindestens 75% der Erstgebühr Grundgebühr pro 1.000 pro 10.000 pro 100.000 40,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € 10,00 € 4. Reprografische Leistungen einschl. Bearbeitung von Fotoaufträgen a) Bearbeitung von Fotoaufträgen (generelle Bearbeitungsgebühr) b) Reproduktionen Scannen einer Vorlage bis Format A3 ohne Bildbearbeitung Brennen einer CD Bereitstellung von digitalem Bildmaterial ((pro Aufnahme) 5. Ausleihe von Reproduktionen ( z.B. Ektachrome u.a. Vorlagen) Leihgebühren für die Ausleihe von Reproduktionen (pro Reproduktion) bis zu 2 Monaten Leihgebühr (je Reproduktion) für jede weitere Woche 6. Sonstige Entgelte Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet. Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter ) werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt. Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet. Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst. 8,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 40,00 € 15,00 € ANLAGE 2 Museum der bildenden Künste Leipzig Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte (alle Angaben in €) 1. Preise für Ausstellungen und Veranstaltungen Alt RBV-106/09 ab 01.01.2010 1. Eintrittspreise für Tageskarten A. Dauerausstellungen Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. Einzelkarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. Gruppenbesucher ab 10 Personen Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1,5 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 2 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für fremdsprachige Führungen B. Sonderausstellungen und Änderung mit RBV-1470/12 in € 30% 50% 5,00 3,50 2,50 4,00 55,00 75,00 Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. 30% Einzelkarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. 50% Gruppenbesucher ab 10 Personen Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 1 Stunde (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden(Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 2 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für fremdsprachige Führungen * Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen. Tarif A, B, C 6,00/7,00/8,00 4,00/5,00/5,50 3,00/3,50/4,00 5,00/5,50/6,50 55,00 75,00 Neu ab 01.03.2016 in € keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 2,50 60,00 80,00 entfällt 10,00 Tarif A, B, C keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 3,00/3,50/4,00 60,00 80,00 entfällt 10,00 C. Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. 30% Einzelkarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. 50% Gruppenbesucher ab 10 Personen Abendkarten für die letzte Öffnungsstunde kosten 50 % des Tarifs für Vollzahler Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,0 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen bis 1,5 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 2 Stunden (Erwachsene) Zuschlag für fremdsprachige Führungen * Die Tarife richten sich nach Größe, Umfang, Aufwand und Attraktivität der Sonderausstellungen. 2. Eintrittspreise für Jahreskarten A. Jahreskarten für Dauer- und Sonderausstellungen Jahreskarte Vollzahler Jahreskarte ermäßigt Jahreskarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 2. nach § 5 (1) 1. 30% 50% Tarif A, B, C 8,00/9,00/10,00 5,50/6,50/7,00 4,00/4,50/5,00 6,00/7,00/8,00 55,00 75,00 in € in € 40,00 28,00 20,00 45,00 31,50 22,50 B. Jahreskarte, gültig für das Stadtgeschichtliche Museum, das GRASSI Museum für Angewandte Kunst und das MdbK Jahreskarte Vollzahler Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (1) 2. 30% Jahreskarte 50 % ermäßigt nach § 5 (1) 1. 50% 3. Eintrittspreise für Veranstaltungen A. Kunstvermittlung für angemeldete Gruppen Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** Schülergruppen (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ** 80,00 56,00 40,00 in € nur Kunstbetrachtung -ohne Führungje Schüler Tarif S je Schüler Tarif M je Schüler Tarif L je Schüler Tarif XL Tarif A, B, C keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 4,00/4,50/5,00 60,00 80,00 entfällt 10,00 0,50 1,50 2,00 ** nur nach vorheriger Anmeldung, Entgelte gelten auch für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium). in € kostenfrei keine Änderung keine Änderung keine Änderung Grundpreis Tarif L und zusätzliche Abrechnung nach Aufwand neu B. Offenes Wochenendprogramm für Familien Emdebeka offenes Wochenendangebot 90 Minuten mit Praxisteil *** 3,00 Emdebeka fämili Familienführung 60 Minuten *** 1,50 *** Teilnehmer ab vollendetem 19. Lebensjahr zahlen den Eintritt zur Dauerausstellung C. Ferienveranstaltungen Schüler ohne Ferienpass 2,00 keine Änderung Schüler mit Ferienpass 1,00 keine Änderung D. Sonstige Veranstaltungen Für Sonderveranstaltungen, die durch das MdbK mit externen Vertragspartnern organisiert werden (z.B. Lesungen, Musikveranstaltungen) werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben. 4. Sonstige Entgelte Fotoerlaubnis Ausleihe/Freischaltung Audioguide in € 2,50 1,00 in € keine Änderung 2,00 2. Entgelte für Sonstige Leistungen und Sammlungen Entgelte 1. Bibliothek/Lesesaal Tageskarte Vollzahler Tageskarte ermäßigt nach § 5 ( 30% ) Tageskarte ermäßigt nach § 5 ( 50% ) nach § 5 (1) 2. nach § 5 (1) 1. Alt RBV-106/09 ab 01.01.2010 Neu und Änderung mit RBV-1470/12 in € 2,00 1,50 1,00 ab 01.11.2015 Jahreskarte (12 Monate) Vollzahler Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5 Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5 7,00 5,00 3,50 in € Der Besuch ist entgeltfrei 2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der Reproduktion in sw/Farbe Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes vergeben, inbesondere mit: - Festlegungen des Nutzungszweckes - Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte - Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes - Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname - Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheber-, Persönlichkeits-, Eigentumsrecht ) - Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren - Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen Der Bildnachweis lautet Museum der bildenden Künste Leipzig. Gebühren für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben. a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassetten, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten Auflage </=1.000 </=5.000 </=10.000 </=50.000 </=100.000 </=200.000 </=300.000 > 300.000 b) in Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.) in sw / Farbe Auflage 1/4 Seite 1/2 Seite </=1.000 20,00 / 25,00 25,00 / 30,00 </=5.000 40,00 / 45,00 45,00 / 50,00 </=10.000 65,00 / 70,00 70,00 / 75,00 </=50.000 80,00 / 85,00 85,00 / 90,00 </=100.000 130,00 /140,00 140,00 / 150,00 </=200.000 150,00 /170,00 170,00 / 200,00 </=300.000 200,00 /230,00 230,00 / 250,00 > 300.000 250,00 /280,00 280,00 / 300,00 c) für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber in sw / Farbe Auflage < A4 < A3 </=1.000 40,00 / 75,00 55,00 / 100,00 </=5.000 55,00 / 100,00 75,00 / 135,00 </=10.000 65,00 / 120,00 75,00 / 160,00 </=50.000 85,00 / 210,00 125,00 / 165,00 </=100.000 105,00 / 140,00 150,00 / 200,0 </=200.000 200,00 / 280,00 300,00 / 400,00 </=300.000 400,00 / 470,00 500,00 / 570,00 > 300.000 500,00 / 600,00 650,00 / 800,00 Sonderformate auf Anfrage 1/1 Seite 30,00/35,00 50,00/55,00 75,00/80,00 90,00/95,00 150,00/160,00 200,00/220,00 250,00/280,00 300,00/330,00 < A1 75,00/135,00 110,00/200,00 130,00/250,00 190,00/250,00 230,00/300,00 450,00/600,00 600,00/700,00 800,00/950,00 in € in € 80,00 150,00 250,00 300,00 350,00 400,00 500,00 600,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung in € 2/1 Seiten 35,00 / 40,00 55,00 / 60,00 80,00 / 85,00 95,00 / 100,00 180,00 / 200,00 220,00 / 250,00 280,00 / 300,00 330,00 / 350,00 in € > A1 200,00 / 300,00 300,00 / 450,00 350,00 / 500,00 400,00 / 600,00 450,00 / 650,00 500,00 / 700,00 650,00 / 800,00 900,00 / 1.000,00 in € keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung in € keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung d) für Filme, Videos je Bild in sw / Farbe Auflage </=2.000 </=5.000 > 5.000 e) im Fernsehen Sendung bis 30 sec. einmalig mehrmalig Sendung über 30 sec. f) im Internet </=1 Jahr für jedes weitere Folgejahr nach Ablauf erneuter Antrag notwendig g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar) h) für sonstige Leistungen Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken in € in € 80,00 / 150,00 150,00 / 200,00 200,00 / 265,00 in € keine Änderung keine Änderung keine Änderung in € 80,00 / 150,00 160,00 / 300,00 entsprechende Multiplikation des Grundpreises in € 80,00 50,00 keine Änderung keine Änderung in € je angefangene Stunde in € keine Änderung keine Änderung kostenfrei in € 50,00 Nachdruck 50% der Erstgebühr unveränderte Nachauflage min. 75% der Erstgebühr veränderte Nachauflage Digitale Publikatioen/Reader/ebooks/Apps sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follover nach Anzahl Downloads <1.000 >/=1.000-10.000 >10.000-100.000 ab 100.000 Grundgebühr pro 1.000 pro 10.000 pro 100.000 40,00 10,00 10,00 10,00 in € in € 22,00 10,00 in € in € 2,50 3,50 5,50 9,50 14,50 7,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 8,00 keine Änderung b) Reproduktionen s-w auf Papier bis Format A 4 s-w auf Papier größer A 4 bis Format A 3 Zuschlag je Reproduktion aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen Scannen einer Vorlage bis Format A3 ohne Bildbearbeitung Brennen einer CD Versenden von Daten aus Datenbanken Bereitstellung von digitalem Bildmaterial (pro Aufnahme) 1,00 2,00 0,50 10,00 10,00 10,00 entfällt entfällt entfällt 15,00 15,00 entfällt 15,00 5. Ausleihe von Reproduktionen ( z.B. Ektachrome u.a. Vorlagen) Leihgebühren für die Ausleihe von Reproduktionen (pro Reproduktion) bis zu 2 Monaten Leihgebühr (je Reproduktion) für jede weitere Woche in € 40,00 15,00 in € keine Änderung keine Änderung 3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen werden Entgelte in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben. 4. Reprografische Leistungen einschl. Bearbeitung von Fotoaufträgen a) Fotoaufträge Altbestand (Fotos im Museum der bildenden Künste vorhanden) Papierabzug sw 9x12 cm 13x18 cm 18x24 cm 24x30 cm 25x40 cm Color-Kleinbild-Diapositiv Bearbeitung von Fotoaufträgen 6. Sonstige Entgelte Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet. Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter ) werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt. Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet. Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst. Anlage 4 Museum der bildenden Künste Leipzig Nachkalkulation 2010 - 2013 2013 Gesamt 1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen 2 dav. Dauerausstellungen 3 dav. Sonderausstellungen 4 dav. Museumspädagogik 5 dav. Vermietung und Verpachtung 2012 Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen 2 dav. Dauerausstellungen 3 dav. Sonderausstellungen 4 dav. Museumspädagogik 5 dav. Vermietung und Verpachtung Kosten BAB 2013 € 6.915.649,20 1.583.668,04 2.370.411,66 2.425.327,05 346.823,88 189.418,56 Erlöse BAB 2013 € 1.526.168,59 560.260,96 205.704,70 630.561,82 18.799,90 110.841,21 Gewinn/Verlust Plan € 5.389.480,61 1.023.407,08 2.164.706,96 1.794.765,23 328.023,98 78.577,35 Kostendeckungsgrad % 22,07 35,38 8,68 26,00 5,42 58,52 Kosten BAB 2012 € 4.597.245,14 1.248.813,16 1.364.408,15 1.612.909,21 245.630,28 125.484,34 Erlöse BAB 2012 € 890.974,25 48.331,21 175.088,15 591.208,10 14.792,39 61.554,40 Gewinn/Verlust Plan € 3.706.270,89 1.200.481,95 1.189.320,00 1.021.701,11 230.837,89 63.929,94 Kostendeckungsgrad % 19,38 3,87 12,83 36,65 6,02 49,05 1 2011 Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen 2 dav. Dauerausstellungen 3 dav. Sonderausstellungen 4 dav. Museumspädagogik 5 dav. Vermietung und Verpachtung 2010 Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen 2 dav. Dauerausstellungen 3 dav. Sonderausstellungen 4 dav. Museumspädagogik 5 dav. Vermietung und Verpachtung Kosten BAB 2011 € 6.324.506,89 1.534.536,76 2.192.544,85 2.037.742,43 402.137,28 157.545,56 Erlöse BAB 2011 € 993.916,96 4.687,10 163.419,44 736.362,46 32.073,62 57.374,34 Gewinn/Verlust Plan € 5.330.589,93 1.529.849,66 2.029.125,41 1.301.379,97 370.063,66 100.171,22 Kostendeckungsgrad % 15,72 0,31 7,45 36,14 7,98 36,42 Kosten BAB 2010 € 6.425.388,11 1.592.338,18 2.118.657,21 2.171.181,98 382.204,52 161.006,22 Erlöse BAB 2010 € 1.441.828,71 23.134,74 185.943,97 1.127.549,80 32.602,85 72.597,35 Gewinn/Verlust Plan € 4.983.559,40 1.569.203,44 1.932.713,24 1.043.632,17 349.601,67 88.408,87 Kostendeckungsgrad % 22,44 1,45 8,78 51,93 8,53 45,09 Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013 Die Schwankungen im Bereich der Erlöse in den Jahren 2010 – 2013 sind bedingt durch Drittmittel z.B. Zuwendungen , Zuschüsse von Bund, Land, Stiftungen, sowie Spenden und Sponsoring. Diese Drittmittel sind projektbezogen und können meist nicht im Haushalt geplant werden, da die Bewilligungsbescheide oft erst im laufenden Haushaltsjahr vorliegen und die Mittel unterjährig im Haushalt gebucht werden. Die Schwankung im Bereich der Kosten IST 2012 begründet sich auf den nicht berücksichtigten Aufwendungen für Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen. Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013 und Plan 2015 bis 2019 Die Ist-Werte der Jahre 2010 – 2013 beinhalten Beträge aus der Auflösung von Sonderposten (Drittmittel) für Zuweisungen von Bund/Land,sonst. Öffentlichen Bereichen und Stiftungen. Die Plan-Werte für die Jahre 2015 bis 2019 orientieren sich an der Haushaltsplanung und beinhalten keine Drittmittel (Zuweisungen, Zuschüsse, Sponsoring/Spenden). 2