Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052868.pdf
Größe
461 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.03.17, 14:53

öffnen download melden Dateigröße: 461 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. DS-00587/14-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum Beschlussvorschlag: 1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM) und von Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes. 2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte für das jeweilige Vorjahr vorzunehmen. 3. Die Entgeltordnung tritt zum 01. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. 4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum“ (RBV-108/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage 0 Anlagen: Anlage 0 - Begründung zur Vorlage Anlage 1 - Entgeltordnung Anlage 2 - Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte Anlage 3 - Vorkalkulation 2015-2019 Anlage 4 - Nachkalkulation 2010-2013 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.3 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum Vorlage: DS-00587/14-NF-02 Beschluss: 1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM) und von Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes. 2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte für das jeweilige Vorjahr vorzunehmen. 3. Die Entgeltordnung tritt zum 01. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. 4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum" (RBV-108/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. 5. Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages" (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor. Protokollnotiz: Die Übertragbarkeit der Kombikarte wird geprüft. Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Begründung 0. Vorbemerkungen In den vergangenen 5 Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgelte soweit möglich aneinander angepasst. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Entgelte bei der Durchführung von Kindergeburtstagen. Die besondere Situation des GRASSI Museums für Angewandte Kunst im Zusammenwirken mit den beiden Museen anderer Trägerschaft in dem Gebäudekomplex galt es ebenfalls zu berücksichtigen. Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der kulturellen Bildung. Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgeltkategorien soll dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen. Im Ergebnis der Diskussion über Kombikarten soll es mit den neuen Entgeltordnungen erstmals eine gemeinsame Jahreskarte des Stadtgeschichtlichen Museums, des GRASSI Museums für Angewandte Kunst und des Museums der bildenden Künste geben. Das „Starke Trio“ zum Preis von 80,00 €, ermäßigt 56,00 € bzw. 40,00 € stellt ein außerordentlich attraktives Angebot dar, mit dem der in der Vergangenheit eher geringe Verkauf von Jahreskarten angekurbelt werden soll. Darüber hinaus wollen die Museen neben dem monatlichen eintrittsfreien Tag aus besonderem Anlass einen Tag der offenen Tür im Jahr eintrittsfrei anbieten, der wer bewirksam eingesetzt werden soll. 1. Entgeltordnung Stadtgeschichtliches Museum Mit Beschluss vom 16.12.2009 (BS/RBV-108/09) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum“ beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.01.2010 in Kraft getreten mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2014 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung. Seit der Eröffnung der Dauerausstellung im 2. Obergeschoss des Alten Rathauses haben sich die Besucherzahlen moderat entwickelt. Aufgrund begrenzter Personalund Finanzressourcen konnten jedoch bisher nicht alle geplanten Zielgruppenangebote realisiert werden. Ziel ist es, besondere Vermittlungsangebote weiter auszubau en, um das Besucherpotential noch besser ausschöpfen zu können. Das Museum verfolgt weiterhin das Ziel, seine kulturellen Angebote speziell für Kinder und Jugendliche zu optimieren und attraktiver zu gestalten, um eine häufigere Wahrnehmung seiner Angebote innerhalb dieser Zielgruppe zu erreichen. Ziel der Maßnahmen ist es dabei, einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom sozialen Status oder Bildungsniveau, den Zugang zu kulturhistorischen Zusammenhängen von Leipzigs Stadtgeschichte zu ermöglichen und eine nachhaltige Bin dung von jungen Menschen als künftige Museumsbesucher zu erreichen. Der Weg, die Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Einrichtungen und touristischen Dienstleistern weiter auszubauen, um neue Besuchergruppen zu erschließen, wird weiter konsequent beschritten. 1 2. Erläuterung der geplanten Änderungen Aufgrund der im 2. Obergeschoss des Alten Rathauses neu hinzugewonnenen Aus stellungsfläche von ca. 1200 m² und einer damit verbundenen Erhöhung und Verbesserung des Ausstellungs- und Vermittlungsangebotes entfällt gänzlich der alte Eintrittspreis von 4,00 € und ebenso der alte Preis für die Kombikarte in Höhe von 9,00 € einschließlich der entsprechenden Ermäßigungen (siehe Anlage 2, Pkt. A und C). Statt dessen wird das Entgelt für die Kombikarte für den Besuch des Alten Rathauses, Haus Böttchergäßchen und Schillerhaus von 11,00 € auf 12,00 € (siehe dazu auch Anpassung Entgelterhöhung im Haus Böttchergäßchen um 1,00 €) angehoben und die Ermäßigungsberechtigungen entsprechend angepasst. Dies trifft auch auf die entsprechende Jahreskarte für diese drei Einrichtungen (Erhöhung von 40,00 € auf 50,00 €) und den entsprechenden Ermäßigungen zu (siehe Anlage 2, Pkt. C). Zusätzlich soll eine Jahreskombikarte städtischer Museen für ein Entgelt von 80,00 € angeboten werden, die für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museums für Angewandte Kunst gültig ist (siehe Anlage 2, Pkt. C). Die Entgelte für die Jahreskarten der jeweiligen Museen gestalten sich einzeln wie folgt: SGM 40.00 €, GRASSI MAK 30.00 € und MdbK 45.00 €. Der eintrittsfreie Mittwoch einmal im Monat wird beibehalten. Dies wird in Abstimmung zwischen dem Stadtgeschichtlichen Museum, dem Museum der bildenden Künste und dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst einheitlich der erste Mitt woch im Monat sein. Mit der Bestätigung des Angebotes von eintrittsfreien Tagen wird gleichzeitig ein „Einnahmeverzicht“ anerkannt und damit eine Subventionierung von Museumsbesuchen. Das Stadtgeschichtliche Museum behält sich vor, einmal im Jahr einen Tag der offenen Tür als eintrittsfreien Tag anzubieten. Der Zuschlag für die Führung von Besuchergruppen wird von 30,00 €/40,00 € auf 60,00 € je Besuchergruppe (Erwachsene) erhöht. Den gestiegenen Erwartungen der Besucher an eine längere Dauer der Führung wird damit entsprochen und dem damit verbundenen Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung dieser Veranstaltungen, sowie der inhaltlichen Entwicklung der Führungskonzepte, Rechnung getragen. Die Führungen der Museumspädagogen für Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren werden weiterhin für 1,00 € je Person angeboten (siehe Anlage 2, Pkt. A , B). Für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium) gelten Entgelte analog denen für Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lenbensjahr. Vor dem Hintergrund des gestiegenen personellen Aufwandes bei der Vor- und Nachbereitung von Kindergeburtstagen und Entwicklung/Durchführung anderer Sonderveranstaltungen (z.B. Vorträge, Lesungen, Musikveranstaltungen) wird das Entgelt von derzeit 50,00 € auf 60,00 € angehoben. Im Gegenzug wird das Entgelt für die Materialkosten für gestalterisches Arbeiten von derzeit 10,00 € auf 5,00 € gesenkt (siehe Anlage 2, Pkt. D). 2 Aufgrund des kontinuierlich gestiegenen Mehraufwandes für Gestaltung und Produktion der Ausstellungsarchitektur und die mediale Aufbereitung und Wartung der Ausstellungen im Haus Böttchergäßchen werden die Eintrittspreise von 3,00 € auf 4,00 € für Vollzahler (entsprechende Anpassung für Ermäßigungsberechtigte und Gruppenbesucher ab 10 Personen) moderat angehoben. Dabei wird auch der Zuschlag für Sonderausstellungen pro Person angepasst, um den Mehraufwendungen Rechnung zu tragen (siehe Anlage 2, Pkt. B). Durch die Anhebung des Eintrittspreises für Vollzahler auf 4,00 € erhöhen sich auch die Preise der Abendkarte für das Haus Böttchergäßchen von 1,50 € auf 2,00 €, da dieses Entgelt 50 % des Grundpreises für Vollzahler beträgt (siehe Anlage 2, Pkt. E). Generell führte die Entgeltstruktur für die Nutzung der Sammlungen/Fotothek und Bibliothek dazu, dass zahlende Nutzer in den letzten Jahren eher ausblieben, zumal die Bibliothek insgesamt lediglich 12 Stunden in der Woche geöffnet hat. Ein Angebot für eine Tageskarte wäre vertretbar, wenn dementsprechend die Bibliothek auch einen ganzen Arbeitstag geöffnet wäre. Dies ist bei je vier Öffnungsstunden an drei Tagen in der Woche nicht der Fall. Hinzu kommt, dass es in den vergangenen Jahren 2013 und 2014 keinen Nutzer gab, der die Bibliothek nur einen Tag nutzte. Aus diesen Gründen wird das Entgelt für die Benutzung der Bibliothek entfallen (siehe Anlage 2, Pkt. 2.1). Gewerbliche Zwecke bei der Bibliotheksnutzung sind schwer nachzuweisen, auch die kamen in den letzten beiden Jahren nicht vor. Die Bibliotheksnutzungen waren überwiegend wissenschaftlicher Natur. Das Entgelt für die Beantwortung von Anfragen bzw. wissenschaftlichen Diensten entspricht in etwa denen von Archiven und ist in einer Bibliothek nach außen hin nicht ausreichend zu begründen. Die grundlegende Wissensvermittlung gehört zu den elementaren Aufgaben einer Bibliothek, anders als bei Archiven. Die Entgelte dafür werden von 30,00 € auf 10,00 € redu ziert. Durch die vereinfachte Entgeltstruktur sind mehr zahlende private Nutzer zu erwarten, die bisher angesichts der alten Entgeltordnung auf die Benutzung der Bibliothek verzichtet haben (siehe Anlage 2, Pkt. 2.1/2.2). Die Struktur im Bereich Veröffentlichungsentgelt für Sammlungsobjekte wurde vereinfacht, da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass eine Einteilung der Leistungen in drei Grundbereiche - Printmedien, Film,- Fernseh-, und Tonaufzeichnungen und Internet/digitale Medien - sinnvoll und ausreichend ist. Es wird keine Staffelung mehr nach Auflagenhöhe vorgenommen, sondern eine einheit liche Entgelterhebung von 40,00 € in den drei genannten Grundbereichen (siehe Anlage 2, Pkt. 2.3). Des Weiteren werden die Scankosten von derzeit 10,00 € und 15,00 € auf 15,00 € und 20,00 € angehoben, da in diesen Leistungen neu die Bildbearbeitung mit enthal ten ist. Damit wird dem Wunsch vieler Kunden nach der Vorlage druckfertiger Bilder entsprochen. Die bisherigen Entgelte entfallen (siehe Anlage 2, Pkt. 2.4 b). Das Entgelt für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen wird von 50,00 € pro 60 min auf 100,00 € pro 60 min erhöht. Grund dafür sind der gestiegene personelle und technische Aufwand in der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeiten und die Orientie rung an einer marktüblichen Preisentwicklung (siehe Anlage 2, Pkt. 6). 3 3. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung Ermächtigungsgrundlage für die in der Anlage 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO). Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vor gegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten (dazu nachfolgend 3.). Der Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014 des OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades vor allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich der Eintrittspreise keine kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung der Entgelte in den kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Thea tern etc. allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch festgelegt. Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte geht aus ANLAGE 2 hervor. Kalkulationen und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in ANLAGE 3 dargestellt. 4. Entgeltbemessung In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die Benut zung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden. 5. Entgeltschuldner Nach § 2 der Entgeltordnung sind alle personalen Nutzer des Museums Ent geltschuldner. 6. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in Betracht. 4 Im Museum zum Arabischen Coffe-Baum erfolgt derzeit keine Erhebung von Entgelt. Soll Eintritt erhoben werden, ist Personal einzustellen oder bei Verzicht auf eine Aufsicht sind Investitionsmittel für eine technische Lösung erforderlich. 7. In-Kraft-Treten / Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates. 5 ANLAGE 1 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, 2 Nr. 20 § 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung: § 1 Entgeltpflicht (1) Die Nutzung der nachfolgenden Leistungen des Stadtgeschichtlichen Museums sind entgeltpflichtig: - Dauerausstellungen - Sonderausstellungen - Führungen - Veranstaltungen - Projekte - Sammlungen - Sonstige Leistungen nach Anhang 2 zu dieser Entgeltordnung (2) Zu den Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums (Altes Rathaus, Haus Böttchergäßchen, Sportmuseum) gehören: - Sammlung Alltagskultur / Volkskunde - Sammlung Kunst / Kunsthandwerk - Sammlung Stadt- und Landesgeschichte - Sammlung Musik- und Theatergeschichte - Sammlung Numismatik - Sammlung Militaria - Fotothek - Sammlung Vor- und Frühgeschichte / Archäologie - Sammlung wissenschaftliche Fachbibliothek / Lesesaal - Sammlung Sportgeschichte § 2 Entgeltschuldner (1) Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Personen, die Leistungen des Stadtgeschichtlichen Museums in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter. (2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung. 1 § 4 Höhe der Entgelte (1) Eintrittspreise (ANHANG 1) (2) Entgelte für die Benutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek, der Fotothek und der weiteren Sammlungen (ANHANG 2) § 5 Ermäßigungen und Befreiungen (1) Ermäßigung des Eintrittspreises nach ANHANG 1 kann in Anspruch genommen werden: 1. auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des Leipzig-Passes und für EhrenamtsPass - Inhaber der Freiwilligen-Agentur Leipzig e.V. in Höhe von 50 % des Preises für Vollzahler: Dauerausstellung: Sonderausstellung: Altes Rathaus 3,00 € Schillerhaus 1,50 € Haus Böttchergäßchen 2,00 € Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen: Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen 6,00 € Jahreskombikarte für Dauer- und Wechselausstellungen: Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen 25,00 € Jahreskombikarte für das Stadtgeschichtliche Museum, das Museum der bildenden Künste und das GRASSI Museum für Angewandte Kunst 40,00 € 2a. von Schülern und Auszubildenden ab vollendetem 19. Lebensjahr, Studen ten, Wehr- und Zivildienstleistenden und Schwerbehinderte nach § 2 Abs. 2 SGB (IX) mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro gerundete 30 % des Preises für Vollzahler: Dauerausstellung: Altes Rathaus 4,00 € Schillerhaus 2,00 € Haus Böttchergäßchen 3,00 € Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen: Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen 8,50 € Sonderausstellung: Jahreskombikarte für Dauer- und Wechselausstellungen: Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen 35,00 € Jahreskombikarte für das Stadtgeschichtliche Museum, das Museum der bildenden Künste und das GRASSI Museum für Angewandte Kunst 56,00 € 2 2b. von entgeltpflichtigen Begleitpersonen für minderjährige Besucher des Kindermuseums im Haus Böttchergäßchen in Höhe von 30 % des Preises für Vollzahler 3,00 € 3. für Abendkarten letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums zahlt jeder Besucher 50 % des Preises für Vollzahler: Dauerausstellung: Altes Rathaus 3,00 € Dauerausstellung Schillerhaus 1,50 € Sonderausstellung: Haus Böttchergäßchen 2,00 € Werden Eintrittskarten durch Kooperationspartner oder touristische Dienstleister im Kontingent ab 10 Karten erworben, reduziert sich der Eintrittspreis je Karte um 10 - 15 % je nach Gruppengröße und zur Abrundung der Beträge (siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Punkt A. – B.). (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 1. von Begleitpersonen für Schwerbehinderte, wenn der Ausweis den Nachweis über die Notwendigkeit einer Begleitperson enthält. 2. von Schülergruppen einschließlich deren Begleitpersonen, Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, ausgenommen der unter Punkt D (sonstige Veranstaltungen) und unter Punkt E (sonstige Entgelte, Ausleihe Audioguide) festgelegten Preise. 3. für Schülergruppen einschließlich deren Begleitpersonen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium), ausgenommen der unter Punkt D (sonstige Veranstaltungen) und unter Punkt E (sonstige Entgelte, Ausleihe Audioguide) festgelegten Preise. 4. von Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums. von Mitgliedern mit ICOM-Ausweis (Internationaler Museumsbund). von Mitgliedern mit DMB- Ausweis (Deutscher Museumsbund). 5. am ersten Mittwoch eines jeden Monats sowie einmal im Jahr am Tag der offenen Tür 6. für eine am ersten Mittwoch in jedem Monat jeweils 17.00 Uhr angebotene Führung durch das Stadtgeschichtliche Museum. (3) Ermäßigungen des Entgelts für die Benutzung der Sammlungen nach ANHANG 2 kann nach folgender Maßgabe in Anspruch genommen werden: 1. für Veröffentlichungen von Sammlungsobjekten in Höhe von 50 % des Grundentgeltes (siehe Anhang 2, Anlage 1, Punkt 3 a – c). 3 - für nachweisbar wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes, zu belegen.). - für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird. (4) Kein Entgelt ist zu entrichten (nach ANHANG 2) für die Benutzung des Lesesaals der Bibliothek inklusive der dort vorhandenen Recherchemöglichkeiten (5) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die im Einzelfall höhere Ermäßigung. § 6 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates. 4 ANHANG 1 zur ANLAGE 1 Eintrittspreise für das Stadtgeschichtliche Museum (Altes Rathaus, Haus Böttchergäßchen, Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffe Baum) Entgelte für Ausstellungen und Veranstaltungen Eintrittspreise A. Dauerausstellungen Altes Rathaus, Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffee Baum (in €) Altes Rathaus Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 30 % Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 50 % Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler) Gruppen ab 10 Personen (Erwachsene/ pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) 6,00 4,00 3,00 1,00 5,00 60,00 Schillerhaus Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 30 % Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 50 % Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler) Gruppen ab 10 Personen (Erwachsene/ pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) 3,00 2,00 1,50 1,00 2,50 60,00 Museum zum Arabischen Coffe Baum Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 30 % Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 50 % Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) frei frei frei 1,00 60,00 B. Sonderausstellungen Haus Böttchergäßchen (in €) Einzelkarte* Vollzahler Einzelkarte* ermäßigt nach § 5, 30 % Einzelkarte* ermäßigt nach § 5, 50 % Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler) Gruppen ab 10 Personen * (Erwachsene/ pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) 4,00 3,00 2,00 1,00 3,00 60,00 * Zuschlag für Sonderausstellungen in Abhängigkeit von Größe, Umfang und Aufwand bis maximal / pro Person 6,00 5 C. Kombikarten für Dauer- und Sonderausstellungen Altes Rathaus, Schillerhaus, Haus Böttchergäßchen Kombikarte Vollzahler Kombikarte ermäßigt nach § 5, 30 % Kombikarte ermäßigt nach § 5, 50 % Jahreskombikarte (12 Monate) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5, 30 % Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5, 50 % 12,00 8,50 6,00 50,00 35,00 25,00 Kombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst Jahreskombikarte (12 Monate) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5, 30 % Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5. 50 % 80,00 56,00 40,00 Die Jahreskombikarte gilt nicht für den Besuch der Einrichtungen der Stiftung Völkerschlachtdenkmal. D. Sonstige Veranstaltungen Einzelkarte für Kurzführungen bis max. 15 Minuten Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler) Kindergeburtstage bis 10 Kinder 1,00 1,00 60,00 Materialkosten für gestalterische Arbeiten (zusätzlich zum Eintritt pro Person je nach Kosten und Aufwand bis maximal) 5,00 Ferienveranstaltungen Schüler ohne Ferienpass Schüler mit Ferienpass 2,00 1,00 Für Sonderveranstaltungen werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis maximal 60,00 € erhoben. (in €) E. Sonstige Entgelte Ausleihe Audioguide-Gerät 1,00 Abendkarte (letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums, ermäßigt nach § 5 (1) Pkt.3) Altes Rathaus Schillerhaus Haus Böttchergäßchen 3,00 1,50 2,00 Die Festlegung der Entgelte für das Völkerschlachtdenkmal und das Forum 1813 erfolgt in Zuständigkeit der Stiftung Völkerschlachtdenkmal. 6 ANHANG 2 zur ANLAGE 1 Entgelte für die Nutzung der der Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums (Altes Rathaus, Haus Böttchergäßchen, Sportmuseum) (Alle Entgelte sind als Nettoentgelte zu verstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wird die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.) (in €) 1. Lesesaal/Bibliothek Neubau Böttchergäßchen Für die Benutzung des Lesesaals der Bibliothek inklusive der dort vorhandenen Recherchemöglichkeiten wird kein Entgelt erhoben. Für Anfragen, die Nachforschungen in den Sammlungs- und Bibliotheksbeständen durch Mitarbeiter/innen des Museums erforderlich machen, wird ein Entgelt entsprechend Pkt. 2 – Wissenschaftliche Dienste/Beantworten von Anfragen erhoben. 2. Wissenschaftliche Dienste /Beantworten von Anfragen je angefangene 30 min Arbeitsaufwand 10,00 3. Veröffentlichungsentgelt für Sammlungsobjekte a) Grundpreis Printmedien je Objekt b) Grundpreis in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je Objekt c) Grundpreis im Internet u.a digitalen Medien je Objekt 40,00 40,00 40,00 Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden und gelten pro Abbildung, Filmeinstellung bzw. Einzelproduktion. Eine Weiterverwertung des Filmmaterials in anderen Produktionen, eine Speicherung des Archiv- und Sammlungsgutes auf elektronische Bildträger und die Überlassung aufgezeichneter Bildinformationen an Dritte ist nicht gestattet. Das Stadtgeschichtliche Museum ist bei allen Veröffentlichungen als Quelle des Originals auszuweisen 4. Anfertigung von Reproduktionen (in €) a) Reproduktion bis Format A4 1,00 b) Scannen einer Vorlage (pro Seite) bis Format A 3 bis 300 dpi mit Bildbearbeitung bis 600 dpi mit Bildbearbeitung 15,00 20,00 c) Versenden von hochauflösenden Daten 10,00 d) Ausdruck aus der Objektdatenbank pro Ausdruck Format A 4 (s/w) 1,00 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anfertigung von Reproduktionen. Müssen Objekte neu reproduziert werden, erfolgt das durch Dienstleister. Die Kosten dafür sind zwischen Auftraggeber und Dienstleister zu vereinbaren. Dem 7 Stadtgeschichtlichen Museum ist von jeder Aufnahme ein Duplikat kostenfrei zu überlassen. 5. Anfertigung von Fotografien, bzw. Video-, Filmerlaubnis Die Anfertigung von Fotografien und Filmaufnahmen von Museumsgegenständen und Räumen des Museums bedarf der vorherigen Zustimmung durch das Stadtgeschichtliche Museum in Form einer Genehmigung durch den Direktor oder einer von ihm beauftragten Person. Die Ausstellung der Genehmigung ist entgeltfrei. (in €) Für Foto- und Filmaufnahmen (gewerblich) werden berechnet: Berechnungstakt pro 60 min 100,00 6. Sonstige Entgelte Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet. Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind (z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter), werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich 20 % Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt. Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet. 8 ANLAGE 2 Stadtgeschichtliches Museum Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte (alle Angaben in €) 1. Entgelte für Ausstellungen und Veranstaltungen Eintrittspreise Alt RBV-108/09 ab 01.01.10 + Änderung mit RBV-1470/12 Neu ab 01.03.2016 A. Dauerausstellungen Altes Rathaus, Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffe Baum Altes Rathaus vor Eröffnung der Dauerausstellung im 2. Obergeschoss Dauerausstellung Einzelkarte Vollzahler 4,00 im 2.OG ist eröffnet, daher gelten diese Preise nicht mehr Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler) Gruppenbesucher ab 10 Personen (Erwachsene/pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) Altes Rathaus Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30 %) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler) Gruppenbesucher ab 10 Personen (Erwachsene/pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) Schillerhaus Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler) Gruppenbesucher ab 10 Personen (Erwachsene/pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) Museum zum Arabischen Coffe Baum Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene) 1 3,00 2,00 1,00 entfällt entfällt entfällt 3,50 40,00 entfällt entfällt 6,00 4,00 3,00 1,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 5,00 40,00 keine Änderung 3,00 2,00 1,50 1,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 2,50 30,00 keine Änderung frei frei frei 1,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 40,00 60,00 60,00 60,00 Eintrittspreise Alt RBV-108/09 ab 01.01.10 + Änderung mit RBV-1470/12 Neu ab 01.03.2016 B. Sonderausstellungen Haus Böttchergäßchen Einzelkarte* Vollzahler Einzelkarte* ermäßigt nach § 5 (30 %) Einzelkarte* ermäßigt nach § 5 (50 %) Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler) Gruppenbesucher ab 10 Personen* (Erwachsene/pro Person) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen 3,00 2,00 1,50 1,00 2,50 40,00 4,00 3,00 2,00 Keine Änderung 3,00 60,00 (Erwachsene) * Zuschlag für Sonderausstellungen in Abhängigkeit von Größe, Umfang und Aufwand bis maximal 6,00 € pro Person 3,00 6,00 C. Kombikarten für Dauer- und Sonderausstellungen Altes Rathaus, Haus Böttchergässchen, Schillerhaus vor Eröffnung der Dauerausstellung im 2. Obergeschoss Altes Rathaus Dauerausstellung 9,00 Kombikarte im 2.OG ist eröffnet, daher gelten diese Preise nicht mehr (gültig für den Besuch der Dauer- u. Sonderausstellung) Kombikarte ermäßigt nach § 5 Kombikarte ermäßigt nach § 5 (Leipzig-Pass) Jahreskombikarte 6,50 4,50 entfällt entfällt (gültig für den Besuch d. Dauer- u. Sonderausstellung) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30%) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50%) 40,00 28,00 20,00 entfällt entfällt entfällt Altes Rathaus, Haus Böttchergäßchen, Schillerhaus Kombikarte (gültig für den Besuch der Dauer- u. 11,00 12,00 Sonderausstellung) Kombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %) Kombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %) Jahreskombikarte 12 Monate (gültig für den Besuch d. Dauer- u. Sonderausstellung) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %) 8,00 5,50 8,50 6,00 40,00 28,00 20,00 50,00 35,00 25,00 Stadtgeschichtliches Museum*, Museum der bildenden Künste, GRASSI Museum für Angewandte Kunst Jahreskombikarte 12 Monate Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %) Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %) ------------------- 80,00 56,00 40,00 Gilt nicht für den Besuch der Einrichtungen der Stiftung Völkerschlachtdenkmal 2 Eintrittspreise Alt RBV-108/09 ab 01.01.10 + Änderung mit RBV-1470/12 Neu ab 01.03.2016 D. Sonstige Veranstaltungen Einzelkarte für Kurzführungen bis max. 15 min Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler) Kindergeburtstag (bis zu 10 Kindern) Materialkosten für gestalterisches Arbeiten (zusätzlich zum 1,00 1,00 50,00 10,00 keine Änderung keine Änderung 2,00 1,00 keine Änderung keine Änderung 60,00 5,00 Eintritt pro Person- je nach Kosten und Aufwand bis maximal) Ferienveranstaltungen Schüler ohne Ferienpass Schüler mit Ferienpass Sonderveranstaltungen (z.B.: Vorträge, Lesungen, Musikveranstaltungen) je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 60,00 1,00 keine Änderung Altes Rathaus 3,00 keine Änderung Schillerhaus 1,50 keine Änderung Haus Böttchergäßchen 1,50 2,00 E. Sonstige Entgelte Ausleihe Audioguide-Gerät Abendkarte letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums ermäßigt nach § 5 (1) Pkt. 3 3 2. Entgelte für die Nutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek, der Fotothek und der weiteren Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums (Altes Rathaus, Böttchergäßchen, Sportmuseum) Entgelte Alt RBV-108/09 ab 01.01.10 + Änderung mit RBV-1470/12 Neu ab 01.11.2015 5,00 3,50 2,50 15,00 10,50 7,50 50,00 35,00 25,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 10,00 30,00 100,00 entfällt entfällt entfällt 30,00 10,00 1. Lesesaal/Bibliothek Haus Böttchergäßchen Tageskarte Vollzahler Tageskarte ermäßigt nach § 5 (30 %) Tageskarte ermäßigt nach § 5 (50%) Wochenkarte (5 Arbeitstage) Vollzahler Wochenkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Wochenkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Jahreskarte (12 Monate) Vollzahler Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (30%) Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (50%) Gewerbliche Zwecke Tageskarte Wochenkarte Jahreskarte (12 Monate) 2. Wissenschaftliche Dienste/ Beantworten von Anfragen je angefangene 30 min Arbeitsaufwand 3. Veröffentlichungsentgelt für Sammlungsobjekte a) Grundpreis Printmedien je Objekt Auflage bis 1.000 Stück Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück Auflage ab 300.001 Stück zu Werbezwecken ( Plakate, Kunstdrucke, u. Briefmarken) Auflage bis 1.000 Stück Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück Auflage ab 300.001 Stück 4 -------40,00 80,00 entfällt 120,00 entfällt 160,00 entfällt 200,00 entfällt 300,00 entfällt 400,00 entfällt 500,00 entfällt 600,00 entfällt Flyer, Prospekte einschl. Telefonkarten 200,00 300,00 400,00 500,00 750,00 1.000,00 1.250,00 1.500,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Entgelte Alt RBV-108/09 ab 01.01.10 + Änderung mit RBV-1470/12 in Nachauflagen Auflage bis 1.000 Stück Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück Auflage ab 300.001 Stück in Publikationen (z.B. Bücher, Zeitschriften) Auflage bis 1.000 Stück Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück Auflage ab 300.001 Stück Neu ab 01.11.2015 20,00 30,00 40,00 50,00 75,00 100,00 125,00 150,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 30,00 60,00 80,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt b) Grundpreis in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je Objekt ---------- 40,00 c) Grundpreis im Internet u.a. digitalen Medien je Objekt ---------- 40,00 50,00 entfällt 80,00 entfällt 5,00 entfällt 1,00 2,00 Keine Änderung in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je gesendetem Objekt im Internet, durch Online-Dienste oder vergleichbare Medien je Vorlage 4. Anfertigung von Reproduktionen Grundpreis je Auftrag a) sonstige reprografische Leistungen je Repro bis Format A4 je Repro bis Format A3 entfällt b) Scannen einer Vorlage (pro Seite) bis Format A 3 bis 300 dpi ohne Bildbearbeitung, neu: mit Bildbearbeitung bis 600 dpi ohne Bildbearbeitung, neu: mit Bildbearbeitung c) Brennen einer CD d) Versenden von hochauflösenden Daten (neu Buchst.c) e) Rückvergrößerungen von vorhandenen Rollfilmen und Makrofiches bis Format A 4 5 10,00 15,00 10,00 10,00 keine Änderung 0,50 entfällt 15,00 20,00 entfällt Entgelte f) Ausdruck aus der Objektdatenbank (Pro Ausdruck Alt Neu RBV-108/09 ab 01.01.10 + Änderung mit ab RBV-1470/12 01.11.2015 keine Änderung 1,00 Format A4 s/w) , (neu Buchst. d) 5. Ausleihe von Reproduktionen Ausleihe bis zu 3 Monaten pro Reproduktion Für jede weitere Woche pro Reproduktion 40,00 15,00 entfällt entfällt 6. Anfertigung von Fotografien, bzw. Video-, Filmerlaubnis 50,00 für Foto- u. Filmaufnahmen (gewerblich) Berechnungstakt 100,00 pro 60 min 6 Anlage 3 Stadtgeschichtliches Museum Vorkalkulation 2015 bis 2019 Die angegebenen Werte sind Durchschnittswerte der Jahre 2015 bis 2019 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Kosten Plan 2015 bis 2019 € Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Wiss. Bearbeitg. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen 2 dav. Dauerausstellungen 3 dav. Sonderausstellungen 4 dav. Museumspädagogik 5 dav. Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung Erlöse Plan 2015 bis 2019 € 3.805.848 735.634 1.466.842 1.027.462 422.075 153.834 395.400 24.800 146.000 95.000 5.000 124.600 Seite 1 Gewinn/Verlust Plan 2015 bis 2019 € -3.410.448 -710.834 -1.320.842 -932.462 -417.075 -29.234 Kostendeckungsgrad % 10,39 3,37 9,95 9,25 1,18 81,00 Stadtgeschichtliches Museum Anteile der Leistungsbereiche in % Plan 2015 3.767.277,65 gesamt Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Mus.päd Vermietung 100,00 19,33 38,54 27,00 11,09 4,04 3.767.277,65 728.179,08 1.451.976,89 1.017.048,79 417.797,59 152.275,31 dav. Dauerausstellungen Altes Rathaus Schillerhaus Coffe Baum Gesamt 81,78 12,77 5,45 100,00 1.187.426,70 185.417,45 79.132,74 1.451.976,89 Plan 2016 100,00 19,33 38,54 27,00 11,09 4,04 3.778.446,50 730.337,91 1.456.281,56 1.020.064,03 419.036,23 152.726,76 dav. Dauerausstellungen Altes Rathaus Schillerhaus Coffe Baum Gesamt 81,78 12,77 5,45 100,00 1.190.947,06 185.967,16 79.367,35 1.456.281,56 dav. Sonderausstellung Neubau 1.020.064,03 100,00 dav. Sonderausstellung Neubau 1.026.306,68 100,00 dav. Sonderausstellung Neubau 1.033.374,82 100,00 3.801.570,05 gesamt Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Mus.päd Vermietung 100,00 19,33 38,54 27,00 11,09 4,04 3.801.570,05 734.807,47 1.465.193,80 1.026.306,68 421.600,67 153.661,43 dav. Dauerausstellungen Altes Rathaus Schillerhaus Coffe Baum Gesamt 81,78 12,77 5,45 100,00 1.198.235,49 187.105,25 79.853,06 1.465.193,80 Plan 2018 100,00 3.778.446,50 gesamt Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Mus.päd Vermietung Plan 2017 dav. Sonderausstellung Neubau 1.017.048,79 3.827.751,34 gesamt Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Mus.päd Vermietung 100,00 19,33 38,54 27,00 11,09 4,04 3.827.751,34 739.868,07 1.475.284,54 1.033.374,82 424.504,22 154.719,69 dav. Dauerausstellungen Altes Rathaus Schillerhaus Coffe Baum Gesamt 81,78 12,77 5,45 100,00 1.206.487,70 188.393,84 80.403,01 1.475.284,54 Seite 2 Plan 2019 3.854.192,77 gesamt Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Mus.päd Vermietung 100,00 19,33 38,54 27,00 11,09 4,04 3.854.192,77 744.978,95 1.485.475,55 1.040.513,19 427.436,62 155.788,46 dav. Dauerausstellungen Altes Rathaus Schillerhaus Coffe Baum Gesamt 81,78 12,77 5,45 100,00 1.214.821,90 189.695,23 80.958,42 1.485.475,55 Plan Durchschnitt 2015 und 2019 dav. Sonderausstellung Neubau 1.040.513,19 100,00 dav. Sonderausstellung Neubau 1.027.461,50 100,00 3.805.847,66 Gesamt Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Mus.päd Vermietung 100,00 19,33 38,54 27,00 11,09 4,04 3.805.847,66 735.634,29 1.466.842,47 1.027.461,50 422.075,07 153.834,33 dav. Dauerausstellungen Altes Rathaus Schillerhaus Coffe Baum Gesamt 81,78 12,77 5,45 100,00 1.199.583,77 187.315,78 79.942,91 1.466.842,47 Seite 3 Eintrittspreise Dauerausstellung Altes Rathaus Kosten Dauerausstellungen gesamt Gesamterlöse Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad der Daueraust. AR Anzahl der Besucher Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 1.187.427 1.190.947 1.198.235 1.206.488 1.214.822 1.199.584 € 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 120.000 € -1.067.427 -1.070.947 -1.078.235 -1.086.488 -1.094.822 -1.079.584 € 10,11 10,08 10,01 9,95 9,88 50.000 50.000 50.000 50.000 50.000 23,75 23,82 23,96 24,13 24,30 Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt: Vorschlag für Stadtrat Plan Plan 2019 Durchschnitt 10,00 % 50.000 23,99 € 6,00 € Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu: 6,00 € Seite 4 Eintrittspreise Dauerausstellung Schillerhaus Kosten Dauerausstellungen gesamt Gesamterlöse Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad der Daueraust. Schillerhaus Anzahl der Besucher Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 185.417 185.967 187.105 188.394 189.695 187.316 € 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 € -160.417 -160.967 -162.105 -163.394 -164.695 -160.692 € 13,48 13,44 13,36 13,27 13,18 14.000 14.000 14.000 14.000 14.000 13,24 13,28 13,36 13,46 13,55 Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt: Plan Plan 2019 Durchschnitt 13,35 % 14.000 13,38 € 3,00 € Vorschlag für Stadtrat Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu: 3,00 € Seite 5 Eintrittspreise Dauerausstellung Coffe Baum zur Zeit keine Entgelterhebung für Eintrittsgelder Kosten Dauerausstellungen gesamt Gesamterlöse Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad der Daueraust. Coffe Baum Anzahl der Besucher Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan Plan 2019 Durchschnitt 79.133 79.367 79.853 80.403 80.958 79.943 € 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 € -78.133 -78.367 -78.853 -79.403 -79.958 -78.943 € 1,26 1,26 1,25 1,24 1,24 27.000 27.000 27.000 27.000 27.000 2,93 2,94 2,96 2,98 3,00 Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt: 1,25 % 27.000 2,96 € 0,00 € Vorschlag für Stadtrat Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu: 0,00 € Erläuterung Erlöse Für den Besuch des Museums Coffe Baum wird kein Eintritt erhoben. Bei den ausgewiesenen Erlösen handelt es sich um Zuschläge für Führungen von Schulklassen und andere Besuchergruppen, die durch einen pädagogischen Mitarbeiter/-in den des Museums durchgeführt werden. Seite 6 Eintrittspreise Sonderausstellung Böttchergäßchen Kosten Sonderausstellungen gesamt Gesamterlöse Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad der Sonderaustellung Anzahl der Besucher Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 1.017.049 1.020.064 1.026.307 1.033.375 1.040.513 1.027.462 € 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 € -922.049 -925.064 -931.307 -938.375 -945.513 -932.462 € 9,34 9,31 9,26 9,19 9,13 45.000 45.000 45.000 45.000 45.000 22,60 22,67 22,81 22,96 23,12 Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt: Plan Durchschnitt 9,25 % 45.000 22,83 € 3,00 € Vorschlag für Stadtrat Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu: 4,00 € Seite 7 Führung von Besuchergruppen Böttchergäßchen/Altes Rathaus/Coffe Baum durchschnittliche Dauer der Führung: 2 Stunden inkl. Durchschnittliche Vor- und Nachbereitung A Berechnung der Personalkosten pro Führung Angestellte/Beamte + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Kosten pro Führung Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan Durchschnitt 85,28 25,58 110,86 86,13 25,84 111,97 86,99 26,10 113,09 87,86 26,36 114,22 88,74 26,62 115,36 87,00 € 26,10 € 113,10 € B Erlös pro Führung 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 € C Kostendeckungsgrad 54,12 53,59 53,06 52,53 52,01 53,06 % Kosten lt. Vorkalkulation 110,86 111,97 113,09 114,22 115,36 Entgelt alt: 113,10 € 40,00 € Vorschlag für Stadtrat Entgelt neu 60,00 € Der Zuschlag soll von 40,00 € auf 60,00 € je Gruppe angehoben werden, um den gestiegenen Erwartungen der Besucher an eine längere Dauer der Führung zu entsprechen und dem damit verbundenen Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sowie der inhaltlichen Entwicklung der Führungskonzepte Rechnung zu tragen. Seite 8 Führung von Besuchergruppen Schillerhaus durchschnittliche Dauer der Führung: 2 Stunden inkl. Durchschnittliche Vor- und Nachbereitung Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 A Berechnung der Personalkosten pro Führung Angestellte/Beamte + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro Führung 74,52 22,36 96,88 75,27 22,58 97,85 76,02 22,81 98,82 76,78 23,03 99,81 77,55 23,26 100,81 B Erlös pro Führung 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 C Kostendeckungsgrad 61,93 61,32 60,71 60,11 59,52 60,72 % Kosten lt. Vorkalkulation 96,88 97,85 98,82 99,81 100,81 98,83 € Entgelt alt: Plan Durchschnitt 76,03 € 22,81 € 98,83 € 30,00 € Vorschlag für Stadtrat Entgelt neu 60,00 € Der Zuschlag soll von 30,00 € auf 60,00 € je Gruppe angehoben werden, um den gestiegenen Erwartungen der Besucher an eine längere Dauer der Führung zu entsprechen und dem damit verbundenen Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sowie der inhaltlichen Entwicklung der Führungskonzepte Rechnung zu tragen. Seite 9 Kindergeburtstag Böttchergäßchen/Altes Rathaus Museumspädagogik (durchschnittliche Dauer 3 h) Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 117,28 35,18 152,46 118,45 35,54 153,99 119,64 35,89 155,53 120,83 36,25 157,08 122,04 36,61 158,65 119,65 € 35,89 € 153,23 € 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 50,00 € 202,46 203,99 205,53 207,08 208,65 205,54 € D Erlös pro Kindergeburtstag 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 € E Kostendeckungsgrad 29,64 29,41 29,19 28,97 28,76 29,19 % A Berechnung der Personalkosten pro Kindergeburtstag Angestellte Gemeinkostenzuschlag 30 % gesamt B Materialkosten durchschnittliche Materialkosten je Geburtstagsfeier C Kostenberechnung je Kindergeburtstag Kosten pro Kindergeburtstag Kosten lt. Vorkalkulation Plan Plan 2019 Durchschnitt 205,54 € Entgelt alt: 50,00 € Vorschlag für Stadtrat Entgelt neu 60,00 € Seite 10 Lesesaal/Bibliothek Böttchergäßchen B Sachkosten Bibliothek dav. Bibliothek - Anteil % Kostenanteil der Sachkosten für Lesesaal Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 30.681,79 100,00 30.681,79 30.835,19 100,00 30.835,19 30.989,37 100,00 30.989,37 31.144,32 100,00 31.144,32 31.300,04 100,00 31.300,04 Plan Durchschnitt 30.990,14 € 100,00 % 30.990,14 € C Personalkosten Umlage Personalkosten +Gemeinkostenzuschlag von 30% Gesamtkosten Personal 79.365,41 80.159,06 80.960,65 81.770,26 82.587,96 23.809,62 24.047,72 24.288,20 24.531,08 24.776,39 103.175,03 104.206,78 105.248,85 106.301,33 107.364,35 80.968,67 € 24.290,60 € 105.259,27 € Gesamtkosten Lesesaal/Bibliothek 133.856,81 135.041,97 136.238,22 137.445,65 138.664,39 136.249,41 € Gesamterlöse 500,00 500,00 500,00 500,00 500,00 Kostendeckungsgrad 0,37 0,37 0,37 0,36 0,36 0,37 % Anzahl der Nutzer 600 600 600 600 600 600 223,09 225,07 227,06 229,08 231,11 Kosten pro Nutzer lt. Vorkalkulation Tageskarte (Vollzahler) alt: Wochenkarte (Vollzahler) alt. Jahreskarte (Vollzahler) alt: 500,00 € 227,08 € 5,00 15,00 50,00 Vorschlag für Stadtrat Tageskarte (Vollzahler) neu: Wochenkarte (Vollzahler) neu: Jahreskarte Vollzahler) neu: entfällt entfällt entfällt Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen den Bibliotheken der städtischen Museen und Überprüfung der bisherigen Entgelte hinsichtlich der Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes im Sinne des § 72 Abs. 2, Sächs.GemO, soll das Nutzungsentgelt für die Bibliothek künftig entfallen,. Seite 11 Wissenschaftliche Dienste/Beantworten von Anfragen pro angefangene halbe Stunde Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 A Berechnung der Personalkosten pro halbe Stunde Angestellte Bezüge pro halbe Stunde 45,79 22,90 46,25 23,12 46,71 23,36 47,18 23,59 47,65 23,83 46,72 € 23,36 € B Berechnung der Verwaltungskosten Bezüge pro halbe Stunde + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde 22,90 6,87 29,76 23,12 6,94 30,06 23,36 7,01 30,36 23,59 7,08 30,67 23,83 7,15 30,97 23,36 € 7,01 € 30,37 € 29,76 30,06 30,36 30,67 30,97 30,37 € C Erlöse pro halbe Stunde 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 € D Kostendeckungsgrad 33,60 33,26 32,94 32,61 32,29 32,94 % Kosten pro halbe Stunde lt. Vorkalkulation: Plan Durchschnitt Entgelt alt: 30,00 € Vorschlag für Stadtrat Entgelt neu 10,00 € Durch die Absenkung des Entgeltes auf 10,00 € je 30 min Arbeitsaufwand wird angestrebt, eine höhere Anzahl von Nutzern mit diesem Dienstleistungsangebot zu erreichen. Die Erhebung des Entgeltes erfolgt unter Beachtung der Gleichbehandlung der Besucher von städtischen Museen für die Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Diensten. Seite 12 Anfertigung von Reproduktionen Stadtgeschichtliches Museum Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 2.161,78 648,53 2.810,31 20.000 0,14 2.172,59 651,78 2.824,37 20.000 0,14 2.183,45 655,04 2.838,49 20.000 0,14 2.194,37 658,31 2.852,68 20.000 0,14 2.205,34 661,60 2.866,94 20.000 0,14 B Berechnung der Personalkosten Angestellte : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute x Auswahl und Erstellung der Reproduktion = Personalkosten pro Repro + Gemeinkostenzuschlag von 30% = Gesamtkosten pro Repro 38,01 60 0,63 50 31,68 9,50 41,18 38,39 60 0,64 50 31,99 9,60 41,59 38,77 60 0,65 50 32,31 9,69 42,01 39,16 60 0,65 50 32,64 9,79 42,43 39,55 60 0,66 50 32,96 9,89 42,85 38,78 € 60,00 min 0,65 € 50 min 32,32 € 9,69 € 42,01 € C Kosten pro Repro Bereitstellung von Anlagevermögen Personalkosten Gesamtkosten pro Repro 0,14 41,18 41,32 0,14 41,59 41,73 0,14 42,01 42,15 0,14 42,43 42,57 0,14 42,85 42,99 0,14 € 42,01 € 42,15 € Kosten lt. Vorkalkulation 41,32 41,73 42,15 42,57 42,99 42,15 € Erlös je Reproduktion Durchschnitt 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 € Kostendeckungsgrad 24,20 23,96 23,73 23,49 23,26 23,72 % A Bereitstellung von Anlagevermögen Miete LECOS für Anlagevermögen Gemeinkostenzuschlag 30 % Gesamtkosten Anzahl der angefertigten Repros im Durchschnitt Kosten pro Repro Plan Durchschnitt 2.183,51 € 655,05 € 2.838,56 € 20.000 Stück 0,14 € Entgelt alt: individuell pro Repro Grundpreis je Auftrag 0,50 - 15,00 € 5,00 € Vorschlag für Stadtrat Entgelt neu: individuell pro Repro Grundpreis je Auftrag 0,50 – 20,00 € entfällt Seite 13 Anlage 4 Stadtgeschichtliches Museum Nachkalkulation 2010 – 2013 2013 Gesamt 1 dav. 2 dav. 3 dav. 4 dav. 5 dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen Dauerausstellungen Sonderausstellungen Museumspädagogik Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung 2012 Gesamt 1 dav. 2 dav. 3 dav. 4 dav. 5 dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen Dauerausstellungen Sonderausstellungen Museumspädagogik Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung Kosten Ist 2013 Erlöse Ist 2013 € 3.753.197,93 725.457,60 1.446.550,31 1.013.247,70 416.236,12 151.706,20 € 543.811,79 27.326,59 205.002,05 205.595,70 17.036,85 88.850,60 Kosten Ist 2012 Erlöse Ist 2012 € 3.892.210,63 665.803,57 1.570.271,11 965.822,11 419.288,07 271.025,77 € 696.507,12 21.719,30 352.608,01 210.332,58 18.077,76 93.769,47 Seite 1 Gewinn/Verlust Ist 2013 € -3.209.386,14 -698.131,01 -1.241.548,26 -807.652,00 -399.199,27 -62.855,60 Gewinn/Verlust Ist 2012 € -3.195.703,51 -644.084,27 -1.217.663,10 -755.489,53 -401.210,31 -177.256,30 Kostendeckungsgrad % 14,49 3,77 14,17 20,29 4,09 58,57 Kostendeckungsgrad % 17,89 3,26 22,46 21,78 4,31 34,60 2011 Gesamt 1 dav. 2 dav. 3 dav. 4 dav. 5 dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen Dauerausstellungen Sonderausstellungen Museumspädagogik Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung 2010 Gesamt 1 dav. 2 dav. 3 dav. 4 dav. 5 dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen Dauerausstellungen Sonderausstellungen Museumspädagogik Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung Kosten Ist 2011 Erlöse Ist 2011 € 3.535.923,07 633.546,40 1.313.380,66 774.537,41 268.397,25 546.061,35 € 662.299,64 125.674,29 279.572,65 119.735,79 44.222,24 93.094,67 Kosten Ist 2010 Erlöse Ist 2010 € 3.454.079,14 690.802,34 1.164.877,07 793.782,71 278.821,90 525.795,12 € 760.825,84 141.542,84 338.226,42 158.870,83 45.073,14 77.112,61 Gewinn/Verlust Ist 2011 € -2.873.623,43 -507.872,11 -1.033.808,01 -654.801,62 -224.175,01 -452.966,68 Gewinn/Verlust Ist 2010 € -2.693.253,30 -549.259,50 -826.650,65 -634.911,88 -233.748,76 -448.682,51 Kostendeckungsgrad % 18,73 19,84 21,29 15,46 16,48 17,05 Kostendeckungsgrad % 22,03 20,49 29,04 20,01 16,17 14,67 Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013 Die Schwankungen im Bereich der Erlöse in den Jahren 2010 – 2013 sind bedingt durch Drittmittel z.B. Zuwendungen , Zuschüsse von Bund, Land, Stiftungen, der deutschen Forschungsgesellschaft sowie Spenden und Sponsoring. Diese Drittmittel sind projektbezogen und können meist nicht im Haushalt geplant werden, da die Bewilligungsbescheide oft erst im laufenden Haushaltsjahr vorliegen und die Mittel unterjährig im Haushalt gebucht werden. Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013 und Plan 2015 bis 2019 Die Ist-Werte der Jahre 2010 – 2013 beinhalten Beträge aus der Auflösung von Sonderposten (Drittmittel) für Zuweisungen von Bund/Land, sonst. Öffentlichen Bereichen und Stiftungen. Die Plan-Werte für die Jahre 2015 bis 2019 orientieren sich an der Haushaltsplanung und beinhalten keine Drittmittel (Zuweisungen, Seite 2 Zuschüsse, Sponsoring/Spenden). Seite 3