Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052868.pdf
Größe
461 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
01.03.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. DS-00587/14-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche
Museum
Beschlussvorschlag:
1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum gemäß ANLAGE 1,
inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von
Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums, von Mitgliedern des
Internationalen Museumsbundes (ICOM) und von Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes.
2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen.
Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation
der Entgelte für das jeweilige Vorjahr vorzunehmen.
3. Die Entgeltordnung tritt zum 01. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis
zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche
Museum“ (RBV-108/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit
Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage 0
Anlagen:
Anlage 0 - Begründung zur Vorlage
Anlage 1 - Entgeltordnung
Anlage 2 - Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
Anlage 3 - Vorkalkulation 2015-2019
Anlage 4 - Nachkalkulation 2010-2013
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 18.3
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das
Stadtgeschichtliche Museum
Vorlage: DS-00587/14-NF-02
Beschluss:
1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum gemäß ANLAGE
1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von
Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums, von Mitgliedern des
Internationalen Museumsbundes (ICOM) und von Mitgliedern des Deutschen
Museumsbundes.
2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis
genommen.
Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine
Nachkalkulation der Entgelte für das jeweilige Vorjahr vorzunehmen.
3. Die Entgeltordnung tritt zum 01. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw.
bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das
Stadtgeschichtliche Museum" (RBV-108/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
5. Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem
stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines
„Zahle so viel du willst-Tages" (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine
Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.
Protokollnotiz:
Die Übertragbarkeit der Kombikarte wird geprüft.
Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine
Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und
Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und
spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Begründung
0. Vorbemerkungen
In den vergangenen 5 Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von
Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen
berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgelte soweit möglich aneinander angepasst. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Entgelte bei der
Durchführung von Kindergeburtstagen. Die besondere Situation des GRASSI Museums für Angewandte Kunst im Zusammenwirken mit den beiden Museen anderer
Trägerschaft in dem Gebäudekomplex galt es ebenfalls zu berücksichtigen.
Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten
und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
auf der kulturellen Bildung.
Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgeltkategorien soll
dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen.
Im Ergebnis der Diskussion über Kombikarten soll es mit den neuen Entgeltordnungen erstmals eine gemeinsame Jahreskarte des Stadtgeschichtlichen Museums, des
GRASSI Museums für Angewandte Kunst und des Museums der bildenden Künste
geben. Das „Starke Trio“ zum Preis von 80,00 €, ermäßigt 56,00 € bzw. 40,00 € stellt
ein außerordentlich attraktives Angebot dar, mit dem der in der Vergangenheit eher
geringe Verkauf von Jahreskarten angekurbelt werden soll.
Darüber hinaus wollen die Museen neben dem monatlichen eintrittsfreien Tag aus
besonderem Anlass einen Tag der offenen Tür im Jahr eintrittsfrei anbieten, der wer bewirksam eingesetzt werden soll.
1. Entgeltordnung Stadtgeschichtliches Museum
Mit Beschluss vom 16.12.2009 (BS/RBV-108/09) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das Stadtgeschichtliche Museum“ beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.01.2010 in Kraft getreten mit einer Gültigkeit
bis zum 31.12.2014 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung.
Seit der Eröffnung der Dauerausstellung im 2. Obergeschoss des Alten Rathauses
haben sich die Besucherzahlen moderat entwickelt. Aufgrund begrenzter Personalund Finanzressourcen konnten jedoch bisher nicht alle geplanten Zielgruppenangebote realisiert werden. Ziel ist es, besondere Vermittlungsangebote weiter auszubau en, um das Besucherpotential noch besser ausschöpfen zu können.
Das Museum verfolgt weiterhin das Ziel, seine kulturellen Angebote speziell für Kinder und Jugendliche zu optimieren und attraktiver zu gestalten, um eine häufigere
Wahrnehmung seiner Angebote innerhalb dieser Zielgruppe zu erreichen. Ziel der
Maßnahmen ist es dabei, einer Vielzahl von Kindern und Jugendlichen, unabhängig
vom sozialen Status oder Bildungsniveau, den Zugang zu kulturhistorischen Zusammenhängen von Leipzigs Stadtgeschichte zu ermöglichen und eine nachhaltige Bin dung von jungen Menschen als künftige Museumsbesucher zu erreichen.
Der Weg, die Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Einrichtungen und touristischen Dienstleistern weiter auszubauen, um neue Besuchergruppen zu erschließen,
wird weiter konsequent beschritten.
1
2. Erläuterung der geplanten Änderungen
Aufgrund der im 2. Obergeschoss des Alten Rathauses neu hinzugewonnenen Aus stellungsfläche von ca. 1200 m² und einer damit verbundenen Erhöhung und Verbesserung des Ausstellungs- und Vermittlungsangebotes entfällt gänzlich der alte
Eintrittspreis von 4,00 € und ebenso der alte Preis für die Kombikarte in Höhe von
9,00 € einschließlich der entsprechenden Ermäßigungen (siehe Anlage 2, Pkt. A und
C). Statt dessen wird das Entgelt für die Kombikarte für den Besuch des Alten
Rathauses, Haus Böttchergäßchen und Schillerhaus von 11,00 € auf 12,00 €
(siehe dazu auch Anpassung Entgelterhöhung im Haus Böttchergäßchen um 1,00 €)
angehoben und die Ermäßigungsberechtigungen entsprechend angepasst. Dies trifft
auch auf die entsprechende Jahreskarte für diese drei Einrichtungen (Erhöhung
von 40,00 € auf 50,00 €) und den entsprechenden Ermäßigungen zu (siehe Anlage
2, Pkt. C).
Zusätzlich soll eine Jahreskombikarte städtischer Museen für ein Entgelt von
80,00 € angeboten werden, die für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museums für Angewandte Kunst gültig ist (siehe Anlage 2, Pkt. C). Die Entgelte für die Jahreskarten
der jeweiligen Museen gestalten sich einzeln wie folgt: SGM 40.00 €, GRASSI MAK
30.00 € und MdbK 45.00 €.
Der eintrittsfreie Mittwoch einmal im Monat wird beibehalten. Dies wird in Abstimmung zwischen dem Stadtgeschichtlichen Museum, dem Museum der bildenden
Künste und dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst einheitlich der erste Mitt woch im Monat sein. Mit der Bestätigung des Angebotes von eintrittsfreien Tagen
wird gleichzeitig ein „Einnahmeverzicht“ anerkannt und damit eine Subventionierung
von Museumsbesuchen.
Das Stadtgeschichtliche Museum behält sich vor, einmal im Jahr einen Tag der offenen Tür als eintrittsfreien Tag anzubieten.
Der Zuschlag für die Führung von Besuchergruppen wird von 30,00 €/40,00 € auf
60,00 € je Besuchergruppe (Erwachsene) erhöht. Den gestiegenen Erwartungen der
Besucher an eine längere Dauer der Führung wird damit entsprochen und dem damit
verbundenen Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung dieser Veranstaltungen,
sowie der inhaltlichen Entwicklung der Führungskonzepte, Rechnung getragen. Die
Führungen der Museumspädagogen für Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren
werden weiterhin für 1,00 € je Person angeboten (siehe Anlage 2, Pkt. A , B).
Für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und
sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium) gelten Entgelte analog denen für Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten
19. Lenbensjahr.
Vor dem Hintergrund des gestiegenen personellen Aufwandes bei der Vor- und
Nachbereitung von Kindergeburtstagen und Entwicklung/Durchführung anderer
Sonderveranstaltungen (z.B. Vorträge, Lesungen, Musikveranstaltungen) wird das
Entgelt von derzeit 50,00 € auf 60,00 € angehoben. Im Gegenzug wird das Entgelt
für die Materialkosten für gestalterisches Arbeiten von derzeit 10,00 € auf 5,00 € gesenkt (siehe Anlage 2, Pkt. D).
2
Aufgrund des kontinuierlich gestiegenen Mehraufwandes für Gestaltung und Produktion der Ausstellungsarchitektur und die mediale Aufbereitung und Wartung der Ausstellungen im Haus Böttchergäßchen werden die Eintrittspreise von 3,00 € auf
4,00 € für Vollzahler (entsprechende Anpassung für Ermäßigungsberechtigte und
Gruppenbesucher ab 10 Personen) moderat angehoben. Dabei wird auch der Zuschlag für Sonderausstellungen pro Person angepasst, um den Mehraufwendungen Rechnung zu tragen (siehe Anlage 2, Pkt. B).
Durch die Anhebung des Eintrittspreises für Vollzahler auf 4,00 € erhöhen sich auch
die Preise der Abendkarte für das Haus Böttchergäßchen von 1,50 € auf 2,00 €, da
dieses Entgelt 50 % des Grundpreises für Vollzahler beträgt (siehe Anlage 2, Pkt. E).
Generell führte die Entgeltstruktur für die Nutzung der Sammlungen/Fotothek und
Bibliothek dazu, dass zahlende Nutzer in den letzten Jahren eher ausblieben, zumal die Bibliothek insgesamt lediglich 12 Stunden in der Woche geöffnet hat. Ein Angebot für eine Tageskarte wäre vertretbar, wenn dementsprechend die Bibliothek
auch einen ganzen Arbeitstag geöffnet wäre. Dies ist bei je vier Öffnungsstunden an
drei Tagen in der Woche nicht der Fall. Hinzu kommt, dass es in den vergangenen
Jahren 2013 und 2014 keinen Nutzer gab, der die Bibliothek nur einen Tag nutzte.
Aus diesen Gründen wird das Entgelt für die Benutzung der Bibliothek entfallen (siehe Anlage 2, Pkt. 2.1).
Gewerbliche Zwecke bei der Bibliotheksnutzung sind schwer nachzuweisen, auch
die kamen in den letzten beiden Jahren nicht vor. Die Bibliotheksnutzungen waren
überwiegend wissenschaftlicher Natur. Das Entgelt für die Beantwortung von Anfragen bzw. wissenschaftlichen Diensten entspricht in etwa denen von Archiven und
ist in einer Bibliothek nach außen hin nicht ausreichend zu begründen. Die grundlegende Wissensvermittlung gehört zu den elementaren Aufgaben einer Bibliothek,
anders als bei Archiven. Die Entgelte dafür werden von 30,00 € auf 10,00 € redu ziert. Durch die vereinfachte Entgeltstruktur sind mehr zahlende private Nutzer zu erwarten, die bisher angesichts der alten Entgeltordnung auf die Benutzung der Bibliothek verzichtet haben (siehe Anlage 2, Pkt. 2.1/2.2).
Die Struktur im Bereich Veröffentlichungsentgelt für Sammlungsobjekte wurde
vereinfacht, da die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass eine Einteilung der Leistungen in drei Grundbereiche - Printmedien, Film,- Fernseh-, und
Tonaufzeichnungen und Internet/digitale Medien - sinnvoll und ausreichend ist. Es
wird keine Staffelung mehr nach Auflagenhöhe vorgenommen, sondern eine einheit liche Entgelterhebung von 40,00 € in den drei genannten Grundbereichen (siehe Anlage 2, Pkt. 2.3).
Des Weiteren werden die Scankosten von derzeit 10,00 € und 15,00 € auf 15,00 €
und 20,00 € angehoben, da in diesen Leistungen neu die Bildbearbeitung mit enthal ten ist. Damit wird dem Wunsch vieler Kunden nach der Vorlage druckfertiger Bilder
entsprochen. Die bisherigen Entgelte entfallen (siehe Anlage 2, Pkt. 2.4 b).
Das Entgelt für gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen wird von 50,00 € pro 60
min auf 100,00 € pro 60 min erhöht. Grund dafür sind der gestiegene personelle und
technische Aufwand in der Vor- und Nachbereitung dieser Arbeiten und die Orientie rung an einer marktüblichen Preisentwicklung (siehe Anlage 2, Pkt. 6).
3
3. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung
Ermächtigungsgrundlage für die in der Anlage 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist
§ 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt.
Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1
SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO).
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vor gegeben, die sinngemäß anzuwenden sind.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen
aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten (dazu nachfolgend 3.). Der Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014 des OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades vor allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich
der Eintrittspreise keine kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung
der Entgelte in den kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Thea tern etc. allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch festgelegt.
Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
geht aus ANLAGE 2 hervor.
Kalkulationen und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in
ANLAGE 3 dargestellt.
4. Entgeltbemessung
In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die Benut zung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz
2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden.
5. Entgeltschuldner
Nach § 2 der Entgeltordnung sind alle personalen Nutzer des Museums Ent geltschuldner.
6. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen
Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in
Betracht.
4
Im Museum zum Arabischen Coffe-Baum erfolgt derzeit keine Erhebung von Entgelt.
Soll Eintritt erhoben werden, ist Personal einzustellen oder bei Verzicht auf eine Aufsicht sind Investitionsmittel für eine technische Lösung erforderlich.
7. In-Kraft-Treten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis
zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
5
ANLAGE 1
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das
Stadtgeschichtliche Museum
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und
Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums auf der Grundlage der §§ 28 Abs.
1, 2 Nr. 20 § 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung in
Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes in
der zur Zeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung:
§ 1 Entgeltpflicht
(1) Die Nutzung der nachfolgenden Leistungen des Stadtgeschichtlichen Museums
sind entgeltpflichtig:
- Dauerausstellungen
- Sonderausstellungen
- Führungen
- Veranstaltungen
- Projekte
- Sammlungen
- Sonstige Leistungen nach Anhang 2 zu dieser Entgeltordnung
(2) Zu den Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums (Altes Rathaus, Haus
Böttchergäßchen, Sportmuseum) gehören:
- Sammlung Alltagskultur / Volkskunde
- Sammlung Kunst / Kunsthandwerk
- Sammlung Stadt- und Landesgeschichte
- Sammlung Musik- und Theatergeschichte
- Sammlung Numismatik
- Sammlung Militaria
- Fotothek
- Sammlung Vor- und Frühgeschichte / Archäologie
- Sammlung wissenschaftliche Fachbibliothek / Lesesaal
- Sammlung Sportgeschichte
§ 2 Entgeltschuldner
(1) Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Personen, die Leistungen des
Stadtgeschichtlichen Museums in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist
Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter.
(2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung)
und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung.
1
§ 4 Höhe der Entgelte
(1) Eintrittspreise (ANHANG 1)
(2) Entgelte für die Benutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek, der Fotothek
und der weiteren Sammlungen (ANHANG 2)
§ 5 Ermäßigungen und Befreiungen
(1) Ermäßigung des Eintrittspreises nach ANHANG 1 kann in Anspruch genommen
werden:
1.
auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des
Leipzig-Passes und für EhrenamtsPass - Inhaber der Freiwilligen-Agentur
Leipzig e.V. in Höhe von 50 % des Preises für Vollzahler:
Dauerausstellung:
Sonderausstellung:
Altes Rathaus
3,00 €
Schillerhaus
1,50 €
Haus Böttchergäßchen
2,00 €
Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen:
Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen
6,00 €
Jahreskombikarte für Dauer- und Wechselausstellungen:
Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen
25,00 €
Jahreskombikarte für das Stadtgeschichtliche Museum,
das Museum der bildenden Künste und das GRASSI Museum
für Angewandte Kunst
40,00 €
2a. von Schülern und Auszubildenden ab vollendetem 19. Lebensjahr, Studen
ten, Wehr- und Zivildienstleistenden und Schwerbehinderte nach § 2 Abs. 2
SGB (IX) mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro gerundete 30 % des Preises für Vollzahler:
Dauerausstellung:
Altes Rathaus
4,00 €
Schillerhaus
2,00 €
Haus Böttchergäßchen
3,00 €
Kombikarte für Dauer- und Sonderausstellungen:
Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen
8,50 €
Sonderausstellung:
Jahreskombikarte für Dauer- und Wechselausstellungen:
Altes Rathaus/ Schillerhaus / Haus Böttchergäßchen
35,00 €
Jahreskombikarte für das Stadtgeschichtliche Museum,
das Museum der bildenden Künste und das GRASSI Museum
für Angewandte Kunst
56,00 €
2
2b. von entgeltpflichtigen Begleitpersonen für minderjährige Besucher des
Kindermuseums im Haus Böttchergäßchen in Höhe von 30 % des Preises
für Vollzahler
3,00 €
3. für Abendkarten letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums zahlt
jeder Besucher 50 % des Preises für Vollzahler:
Dauerausstellung:
Altes Rathaus
3,00 €
Dauerausstellung
Schillerhaus
1,50 €
Sonderausstellung:
Haus Böttchergäßchen
2,00 €
Werden Eintrittskarten durch Kooperationspartner oder touristische
Dienstleister im Kontingent ab 10 Karten erworben, reduziert sich der
Eintrittspreis je Karte um 10 - 15 % je nach Gruppengröße und zur Abrundung
der Beträge (siehe Anhang 1 zur Anlage 1 Punkt A. – B.).
(2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten:
1. von Begleitpersonen für Schwerbehinderte, wenn der Ausweis den
Nachweis über die Notwendigkeit einer Begleitperson enthält.
2. von Schülergruppen einschließlich deren Begleitpersonen, Kindern und
Jugendlichen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, ausgenommen der
unter Punkt D (sonstige Veranstaltungen) und unter Punkt E (sonstige
Entgelte, Ausleihe Audioguide) festgelegten Preise.
3. für Schülergruppen einschließlich deren Begleitpersonen, deren
Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem
Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium),
ausgenommen der unter Punkt D (sonstige Veranstaltungen) und unter
Punkt E (sonstige Entgelte, Ausleihe Audioguide) festgelegten Preise.
4. von Mitgliedern der Fördervereine des Stadtgeschichtlichen Museums.
von Mitgliedern mit ICOM-Ausweis (Internationaler Museumsbund).
von Mitgliedern mit DMB- Ausweis (Deutscher Museumsbund).
5. am ersten Mittwoch eines jeden Monats sowie einmal im Jahr am Tag der
offenen Tür
6. für eine am ersten Mittwoch in jedem Monat jeweils 17.00 Uhr angebotene
Führung durch das Stadtgeschichtliche Museum.
(3) Ermäßigungen des Entgelts für die Benutzung der Sammlungen nach
ANHANG 2 kann nach folgender Maßgabe in Anspruch genommen werden:
1.
für Veröffentlichungen von Sammlungsobjekten in Höhe von 50 % des
Grundentgeltes (siehe Anhang 2, Anlage 1, Punkt 3 a – c).
3
- für nachweisbar wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke (Der
Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken
auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung
des Finanzamtes, zu belegen.).
- für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und
Gegenseitigkeit gewährt wird.
(4) Kein Entgelt ist zu entrichten (nach ANHANG 2) für die Benutzung des Lesesaals der Bibliothek inklusive der dort vorhandenen Recherchemöglichkeiten
(5) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die
im Einzelfall höhere Ermäßigung.
§ 6 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis
zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
4
ANHANG 1 zur ANLAGE 1
Eintrittspreise für das Stadtgeschichtliche Museum (Altes Rathaus, Haus
Böttchergäßchen, Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffe Baum)
Entgelte für Ausstellungen und Veranstaltungen
Eintrittspreise
A. Dauerausstellungen
Altes Rathaus, Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffee Baum
(in €)
Altes Rathaus
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 30 %
Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 50 %
Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler)
Gruppen ab 10 Personen (Erwachsene/ pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene)
6,00
4,00
3,00
1,00
5,00
60,00
Schillerhaus
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 30 %
Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 50 %
Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler)
Gruppen ab 10 Personen (Erwachsene/ pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene)
3,00
2,00
1,50
1,00
2,50
60,00
Museum zum Arabischen Coffe Baum
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 30 %
Einzelkarte ermäßigt nach § 5, 50 %
Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene)
frei
frei
frei
1,00
60,00
B. Sonderausstellungen
Haus Böttchergäßchen
(in €)
Einzelkarte* Vollzahler
Einzelkarte* ermäßigt nach § 5, 30 %
Einzelkarte* ermäßigt nach § 5, 50 %
Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler)
Gruppen ab 10 Personen * (Erwachsene/ pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene)
4,00
3,00
2,00
1,00
3,00
60,00
* Zuschlag für Sonderausstellungen in Abhängigkeit von Größe, Umfang und Aufwand bis
maximal / pro Person 6,00
5
C. Kombikarten für Dauer- und Sonderausstellungen
Altes Rathaus, Schillerhaus, Haus Böttchergäßchen
Kombikarte Vollzahler
Kombikarte ermäßigt nach § 5, 30 %
Kombikarte ermäßigt nach § 5, 50 %
Jahreskombikarte
(12 Monate)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5, 30 %
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5, 50 %
12,00
8,50
6,00
50,00
35,00
25,00
Kombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums,
des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für
Angewandte Kunst
Jahreskombikarte (12 Monate)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5, 30 %
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5. 50 %
80,00
56,00
40,00
Die Jahreskombikarte gilt nicht für den Besuch der Einrichtungen der Stiftung
Völkerschlachtdenkmal.
D. Sonstige Veranstaltungen
Einzelkarte für Kurzführungen bis max. 15 Minuten
Schülergruppen mit pädagogischer Betreuung (je Schüler)
Kindergeburtstage bis 10 Kinder
1,00
1,00
60,00
Materialkosten für gestalterische Arbeiten
(zusätzlich zum Eintritt pro Person je nach Kosten und Aufwand bis maximal)
5,00
Ferienveranstaltungen
Schüler ohne Ferienpass
Schüler mit Ferienpass
2,00
1,00
Für Sonderveranstaltungen werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis
maximal 60,00 € erhoben.
(in €)
E. Sonstige Entgelte
Ausleihe Audioguide-Gerät
1,00
Abendkarte
(letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums, ermäßigt nach § 5 (1) Pkt.3)
Altes Rathaus
Schillerhaus
Haus Böttchergäßchen
3,00
1,50
2,00
Die Festlegung der Entgelte für das Völkerschlachtdenkmal und das Forum 1813
erfolgt in Zuständigkeit der Stiftung Völkerschlachtdenkmal.
6
ANHANG 2 zur ANLAGE 1
Entgelte für die Nutzung der der Sammlungen des Stadtgeschichtlichen
Museums (Altes Rathaus, Haus Böttchergäßchen, Sportmuseum)
(Alle Entgelte sind als Nettoentgelte zu verstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wird die
Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.)
(in €)
1. Lesesaal/Bibliothek Neubau Böttchergäßchen
Für die Benutzung des Lesesaals der Bibliothek inklusive der dort vorhandenen
Recherchemöglichkeiten wird kein Entgelt erhoben.
Für Anfragen, die Nachforschungen in den Sammlungs- und Bibliotheksbeständen
durch Mitarbeiter/innen des Museums erforderlich machen, wird ein Entgelt
entsprechend Pkt. 2 – Wissenschaftliche Dienste/Beantworten von Anfragen
erhoben.
2. Wissenschaftliche Dienste /Beantworten von Anfragen
je angefangene 30 min Arbeitsaufwand
10,00
3. Veröffentlichungsentgelt für Sammlungsobjekte
a) Grundpreis Printmedien je Objekt
b) Grundpreis in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je Objekt
c) Grundpreis im Internet u.a digitalen Medien je Objekt
40,00
40,00
40,00
Die Rechte sind an die jeweilige Einzelproduktion gebunden und gelten pro
Abbildung, Filmeinstellung bzw. Einzelproduktion. Eine Weiterverwertung des
Filmmaterials in anderen Produktionen, eine Speicherung des Archiv- und
Sammlungsgutes auf elektronische Bildträger und die Überlassung aufgezeichneter
Bildinformationen an Dritte ist nicht gestattet. Das Stadtgeschichtliche Museum ist
bei allen Veröffentlichungen als Quelle des Originals auszuweisen
4. Anfertigung von Reproduktionen
(in €)
a) Reproduktion bis Format A4
1,00
b) Scannen einer Vorlage (pro Seite) bis Format A 3
bis 300 dpi mit Bildbearbeitung
bis 600 dpi mit Bildbearbeitung
15,00
20,00
c) Versenden von hochauflösenden Daten
10,00
d) Ausdruck aus der Objektdatenbank
pro Ausdruck Format A 4 (s/w)
1,00
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Anfertigung von Reproduktionen. Müssen
Objekte neu reproduziert werden, erfolgt das durch Dienstleister. Die Kosten dafür
sind zwischen Auftraggeber und Dienstleister zu vereinbaren. Dem
7
Stadtgeschichtlichen Museum ist von jeder Aufnahme ein Duplikat kostenfrei zu
überlassen.
5. Anfertigung von Fotografien, bzw. Video-, Filmerlaubnis
Die Anfertigung von Fotografien und Filmaufnahmen von Museumsgegenständen
und Räumen des Museums bedarf der vorherigen Zustimmung durch das
Stadtgeschichtliche Museum in Form einer Genehmigung durch den Direktor oder
einer von ihm beauftragten Person.
Die Ausstellung der Genehmigung ist entgeltfrei.
(in €)
Für Foto- und Filmaufnahmen (gewerblich) werden berechnet:
Berechnungstakt pro 60 min
100,00
6. Sonstige Entgelte
Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten
zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet.
Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind (z.B. Reisekosten,
spezielle Materialien, Kosten Dritter), werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich
20 % Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt.
Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet.
8
ANLAGE 2
Stadtgeschichtliches Museum
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte (alle Angaben in €)
1. Entgelte für Ausstellungen und Veranstaltungen
Eintrittspreise
Alt
RBV-108/09
ab 01.01.10
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Neu
ab
01.03.2016
A. Dauerausstellungen
Altes Rathaus, Schillerhaus, Museum zum Arabischen Coffe Baum
Altes Rathaus vor Eröffnung der Dauerausstellung im 2. Obergeschoss
Dauerausstellung
Einzelkarte Vollzahler
4,00
im 2.OG ist
eröffnet, daher
gelten diese
Preise nicht mehr
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler)
Gruppenbesucher ab 10 Personen (Erwachsene/pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene)
Altes Rathaus
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler)
Gruppenbesucher ab 10 Personen (Erwachsene/pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene)
Schillerhaus
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler)
Gruppenbesucher ab 10 Personen (Erwachsene/pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen
(Erwachsene)
Museum zum Arabischen Coffe Baum
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen
(Erwachsene)
1
3,00
2,00
1,00
entfällt
entfällt
entfällt
3,50
40,00
entfällt
entfällt
6,00
4,00
3,00
1,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
5,00
40,00
keine Änderung
3,00
2,00
1,50
1,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
2,50
30,00
keine Änderung
frei
frei
frei
1,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
40,00
60,00
60,00
60,00
Eintrittspreise
Alt
RBV-108/09
ab 01.01.10
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Neu
ab
01.03.2016
B. Sonderausstellungen
Haus Böttchergäßchen
Einzelkarte* Vollzahler
Einzelkarte* ermäßigt nach § 5 (30 %)
Einzelkarte* ermäßigt nach § 5 (50 %)
Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler)
Gruppenbesucher ab 10 Personen* (Erwachsene/pro Person)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen
3,00
2,00
1,50
1,00
2,50
40,00
4,00
3,00
2,00
Keine Änderung
3,00
60,00
(Erwachsene)
* Zuschlag für Sonderausstellungen in Abhängigkeit
von Größe, Umfang und Aufwand bis maximal 6,00 €
pro Person
3,00
6,00
C. Kombikarten für Dauer- und Sonderausstellungen
Altes Rathaus, Haus Böttchergässchen, Schillerhaus
vor Eröffnung der Dauerausstellung im 2. Obergeschoss Altes Rathaus
Dauerausstellung
9,00
Kombikarte
im 2.OG ist
eröffnet, daher
gelten diese
Preise nicht mehr
(gültig für den Besuch der Dauer- u. Sonderausstellung)
Kombikarte ermäßigt nach § 5
Kombikarte ermäßigt nach § 5 (Leipzig-Pass)
Jahreskombikarte
6,50
4,50
entfällt
entfällt
(gültig für den Besuch d. Dauer- u. Sonderausstellung)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50%)
40,00
28,00
20,00
entfällt
entfällt
entfällt
Altes Rathaus, Haus Böttchergäßchen, Schillerhaus
Kombikarte (gültig für den Besuch der Dauer- u.
11,00
12,00
Sonderausstellung)
Kombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
Kombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %)
Jahreskombikarte 12 Monate
(gültig für den Besuch d. Dauer- u. Sonderausstellung)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %)
8,00
5,50
8,50
6,00
40,00
28,00
20,00
50,00
35,00
25,00
Stadtgeschichtliches Museum*, Museum der
bildenden Künste, GRASSI Museum für
Angewandte Kunst
Jahreskombikarte 12 Monate
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %)
-------------------
80,00
56,00
40,00
Gilt nicht für den Besuch der Einrichtungen der Stiftung
Völkerschlachtdenkmal
2
Eintrittspreise
Alt
RBV-108/09
ab 01.01.10
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Neu
ab
01.03.2016
D. Sonstige Veranstaltungen
Einzelkarte für Kurzführungen bis max. 15 min
Schülergruppen mit pädagog. Betreuung ( je Schüler)
Kindergeburtstag (bis zu 10 Kindern)
Materialkosten für gestalterisches Arbeiten (zusätzlich zum
1,00
1,00
50,00
10,00
keine Änderung
keine Änderung
2,00
1,00
keine Änderung
keine Änderung
60,00
5,00
Eintritt pro Person- je nach Kosten und Aufwand bis maximal)
Ferienveranstaltungen
Schüler ohne Ferienpass
Schüler mit Ferienpass
Sonderveranstaltungen (z.B.: Vorträge, Lesungen, Musikveranstaltungen)
je nach Kosten und Aufwand bis maximal
50,00
60,00
1,00
keine Änderung
Altes Rathaus
3,00
keine Änderung
Schillerhaus
1,50
keine Änderung
Haus Böttchergäßchen
1,50
2,00
E. Sonstige Entgelte
Ausleihe Audioguide-Gerät
Abendkarte letzte Öffnungsstunde vor Schließung des
Museums ermäßigt nach § 5 (1) Pkt. 3
3
2. Entgelte für die Nutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek, der
Fotothek und der weiteren Sammlungen des Stadtgeschichtlichen Museums
(Altes Rathaus, Böttchergäßchen, Sportmuseum)
Entgelte
Alt
RBV-108/09
ab 01.01.10
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Neu
ab
01.11.2015
5,00
3,50
2,50
15,00
10,50
7,50
50,00
35,00
25,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
10,00
30,00
100,00
entfällt
entfällt
entfällt
30,00
10,00
1. Lesesaal/Bibliothek Haus Böttchergäßchen
Tageskarte Vollzahler
Tageskarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
Tageskarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Wochenkarte (5 Arbeitstage) Vollzahler
Wochenkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Wochenkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Jahreskarte (12 Monate) Vollzahler
Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Gewerbliche Zwecke
Tageskarte
Wochenkarte
Jahreskarte (12 Monate)
2. Wissenschaftliche Dienste/ Beantworten von Anfragen
je angefangene 30 min Arbeitsaufwand
3. Veröffentlichungsentgelt für Sammlungsobjekte
a) Grundpreis Printmedien je Objekt
Auflage bis 1.000 Stück
Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück
Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück
Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück
Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück
Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück
Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück
Auflage ab 300.001 Stück
zu Werbezwecken ( Plakate, Kunstdrucke,
u. Briefmarken)
Auflage bis 1.000 Stück
Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück
Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück
Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück
Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück
Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück
Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück
Auflage ab 300.001 Stück
4
-------40,00
80,00
entfällt
120,00
entfällt
160,00
entfällt
200,00
entfällt
300,00
entfällt
400,00
entfällt
500,00
entfällt
600,00
entfällt
Flyer, Prospekte einschl. Telefonkarten
200,00
300,00
400,00
500,00
750,00
1.000,00
1.250,00
1.500,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
Entgelte
Alt
RBV-108/09
ab 01.01.10
+ Änderung mit
RBV-1470/12
in Nachauflagen
Auflage bis 1.000 Stück
Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück
Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück
Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück
Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück
Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück
Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück
Auflage ab 300.001 Stück
in Publikationen (z.B. Bücher, Zeitschriften)
Auflage bis 1.000 Stück
Auflage ab 1.001 bis 5.000 Stück
Auflage ab 5.001 bis 10.000 Stück
Auflage ab 10.001 bis 50.000 Stück
Auflage ab 50.001 bis 100.000 Stück
Auflage ab 100.001 bis 200.000 Stück
Auflage ab 200.001 bis 300.000 Stück
Auflage ab 300.001 Stück
Neu
ab
01.11.2015
20,00
30,00
40,00
50,00
75,00
100,00
125,00
150,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
30,00
60,00
80,00
100,00
150,00
200,00
250,00
300,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
b) Grundpreis in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je Objekt
----------
40,00
c) Grundpreis im Internet u.a. digitalen Medien
je Objekt
----------
40,00
50,00
entfällt
80,00
entfällt
5,00
entfällt
1,00
2,00
Keine Änderung
in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen je
gesendetem Objekt
im Internet, durch Online-Dienste oder vergleichbare
Medien je Vorlage
4. Anfertigung von Reproduktionen
Grundpreis je Auftrag
a) sonstige reprografische Leistungen
je Repro bis Format A4
je Repro bis Format A3
entfällt
b) Scannen einer Vorlage (pro Seite) bis Format A 3
bis 300 dpi ohne Bildbearbeitung, neu: mit Bildbearbeitung
bis 600 dpi ohne Bildbearbeitung, neu: mit Bildbearbeitung
c) Brennen einer CD
d) Versenden von hochauflösenden Daten (neu Buchst.c)
e) Rückvergrößerungen von vorhandenen Rollfilmen
und Makrofiches bis Format A 4
5
10,00
15,00
10,00
10,00
keine Änderung
0,50
entfällt
15,00
20,00
entfällt
Entgelte
f) Ausdruck aus der Objektdatenbank (Pro Ausdruck
Alt
Neu
RBV-108/09
ab 01.01.10
+ Änderung mit
ab
RBV-1470/12
01.11.2015
keine Änderung
1,00
Format A4 s/w) , (neu Buchst. d)
5. Ausleihe von Reproduktionen
Ausleihe bis zu 3 Monaten pro Reproduktion
Für jede weitere Woche pro Reproduktion
40,00
15,00
entfällt
entfällt
6. Anfertigung von Fotografien, bzw. Video-, Filmerlaubnis
50,00
für Foto- u. Filmaufnahmen (gewerblich) Berechnungstakt
100,00
pro 60 min
6
Anlage 3
Stadtgeschichtliches Museum
Vorkalkulation 2015 bis 2019
Die angegebenen Werte sind Durchschnittswerte der Jahre 2015 bis 2019
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Kosten Plan
2015 bis 2019
€
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav. Wiss. Bearbeitg. Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
2 dav. Dauerausstellungen
3 dav. Sonderausstellungen
4 dav. Museumspädagogik
5 dav. Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung
Erlöse Plan
2015 bis 2019
€
3.805.848
735.634
1.466.842
1.027.462
422.075
153.834
395.400
24.800
146.000
95.000
5.000
124.600
Seite 1
Gewinn/Verlust
Plan 2015 bis 2019
€
-3.410.448
-710.834
-1.320.842
-932.462
-417.075
-29.234
Kostendeckungsgrad
%
10,39
3,37
9,95
9,25
1,18
81,00
Stadtgeschichtliches Museum
Anteile der Leistungsbereiche in %
Plan 2015
3.767.277,65
gesamt
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Mus.päd
Vermietung
100,00
19,33
38,54
27,00
11,09
4,04
3.767.277,65
728.179,08
1.451.976,89
1.017.048,79
417.797,59
152.275,31
dav. Dauerausstellungen
Altes Rathaus
Schillerhaus
Coffe Baum
Gesamt
81,78
12,77
5,45
100,00
1.187.426,70
185.417,45
79.132,74
1.451.976,89
Plan 2016
100,00
19,33
38,54
27,00
11,09
4,04
3.778.446,50
730.337,91
1.456.281,56
1.020.064,03
419.036,23
152.726,76
dav. Dauerausstellungen
Altes Rathaus
Schillerhaus
Coffe Baum
Gesamt
81,78
12,77
5,45
100,00
1.190.947,06
185.967,16
79.367,35
1.456.281,56
dav. Sonderausstellung
Neubau
1.020.064,03
100,00
dav. Sonderausstellung
Neubau
1.026.306,68
100,00
dav. Sonderausstellung
Neubau
1.033.374,82
100,00
3.801.570,05
gesamt
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Mus.päd
Vermietung
100,00
19,33
38,54
27,00
11,09
4,04
3.801.570,05
734.807,47
1.465.193,80
1.026.306,68
421.600,67
153.661,43
dav. Dauerausstellungen
Altes Rathaus
Schillerhaus
Coffe Baum
Gesamt
81,78
12,77
5,45
100,00
1.198.235,49
187.105,25
79.853,06
1.465.193,80
Plan 2018
100,00
3.778.446,50
gesamt
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Mus.päd
Vermietung
Plan 2017
dav. Sonderausstellung
Neubau
1.017.048,79
3.827.751,34
gesamt
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Mus.päd
Vermietung
100,00
19,33
38,54
27,00
11,09
4,04
3.827.751,34
739.868,07
1.475.284,54
1.033.374,82
424.504,22
154.719,69
dav. Dauerausstellungen
Altes Rathaus
Schillerhaus
Coffe Baum
Gesamt
81,78
12,77
5,45
100,00
1.206.487,70
188.393,84
80.403,01
1.475.284,54
Seite 2
Plan 2019
3.854.192,77
gesamt
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Mus.päd
Vermietung
100,00
19,33
38,54
27,00
11,09
4,04
3.854.192,77
744.978,95
1.485.475,55
1.040.513,19
427.436,62
155.788,46
dav. Dauerausstellungen
Altes Rathaus
Schillerhaus
Coffe Baum
Gesamt
81,78
12,77
5,45
100,00
1.214.821,90
189.695,23
80.958,42
1.485.475,55
Plan Durchschnitt 2015 und 2019
dav. Sonderausstellung
Neubau
1.040.513,19
100,00
dav. Sonderausstellung
Neubau
1.027.461,50
100,00
3.805.847,66
Gesamt
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Mus.päd
Vermietung
100,00
19,33
38,54
27,00
11,09
4,04
3.805.847,66
735.634,29
1.466.842,47
1.027.461,50
422.075,07
153.834,33
dav. Dauerausstellungen
Altes Rathaus
Schillerhaus
Coffe Baum
Gesamt
81,78
12,77
5,45
100,00
1.199.583,77
187.315,78
79.942,91
1.466.842,47
Seite 3
Eintrittspreise Dauerausstellung Altes Rathaus
Kosten Dauerausstellungen gesamt
Gesamterlöse
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad der Daueraust. AR
Anzahl der Besucher
Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
1.187.427
1.190.947
1.198.235
1.206.488
1.214.822
1.199.584 €
120.000
120.000
120.000
120.000
120.000
120.000 €
-1.067.427
-1.070.947
-1.078.235
-1.086.488
-1.094.822
-1.079.584 €
10,11
10,08
10,01
9,95
9,88
50.000
50.000
50.000
50.000
50.000
23,75
23,82
23,96
24,13
24,30
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt:
Vorschlag für Stadtrat
Plan
Plan
2019 Durchschnitt
10,00 %
50.000
23,99 €
6,00 €
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu:
6,00 €
Seite 4
Eintrittspreise Dauerausstellung Schillerhaus
Kosten Dauerausstellungen gesamt
Gesamterlöse
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad der Daueraust. Schillerhaus
Anzahl der Besucher
Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
185.417
185.967
187.105
188.394
189.695
187.316 €
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000
25.000 €
-160.417
-160.967
-162.105
-163.394
-164.695
-160.692 €
13,48
13,44
13,36
13,27
13,18
14.000
14.000
14.000
14.000
14.000
13,24
13,28
13,36
13,46
13,55
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt:
Plan
Plan
2019 Durchschnitt
13,35 %
14.000
13,38 €
3,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu:
3,00 €
Seite 5
Eintrittspreise Dauerausstellung Coffe Baum
zur Zeit keine Entgelterhebung für Eintrittsgelder
Kosten Dauerausstellungen gesamt
Gesamterlöse
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad der Daueraust. Coffe Baum
Anzahl der Besucher
Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
Plan
2019 Durchschnitt
79.133
79.367
79.853
80.403
80.958
79.943 €
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000 €
-78.133
-78.367
-78.853
-79.403
-79.958
-78.943 €
1,26
1,26
1,25
1,24
1,24
27.000
27.000
27.000
27.000
27.000
2,93
2,94
2,96
2,98
3,00
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt:
1,25 %
27.000
2,96 €
0,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu:
0,00 €
Erläuterung Erlöse
Für den Besuch des Museums Coffe Baum wird kein Eintritt erhoben. Bei den ausgewiesenen Erlösen handelt es sich um Zuschläge für Führungen von Schulklassen und
andere Besuchergruppen, die durch einen pädagogischen Mitarbeiter/-in den des Museums durchgeführt werden.
Seite 6
Eintrittspreise Sonderausstellung Böttchergäßchen
Kosten Sonderausstellungen gesamt
Gesamterlöse
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad der Sonderaustellung
Anzahl der Besucher
Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
1.017.049
1.020.064
1.026.307
1.033.375
1.040.513
1.027.462 €
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000 €
-922.049
-925.064
-931.307
-938.375
-945.513
-932.462 €
9,34
9,31
9,26
9,19
9,13
45.000
45.000
45.000
45.000
45.000
22,60
22,67
22,81
22,96
23,12
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt:
Plan
Durchschnitt
9,25 %
45.000
22,83 €
3,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu:
4,00 €
Seite 7
Führung von Besuchergruppen Böttchergäßchen/Altes Rathaus/Coffe Baum
durchschnittliche Dauer der Führung: 2 Stunden inkl. Durchschnittliche Vor- und Nachbereitung
A Berechnung der Personalkosten pro Führung
Angestellte/Beamte
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Kosten pro Führung
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
Durchschnitt
85,28
25,58
110,86
86,13
25,84
111,97
86,99
26,10
113,09
87,86
26,36
114,22
88,74
26,62
115,36
87,00 €
26,10 €
113,10 €
B
Erlös pro Führung
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00 €
C
Kostendeckungsgrad
54,12
53,59
53,06
52,53
52,01
53,06 %
Kosten lt. Vorkalkulation
110,86
111,97
113,09
114,22
115,36
Entgelt alt:
113,10 €
40,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Entgelt neu
60,00 €
Der Zuschlag soll von 40,00 € auf 60,00 € je Gruppe angehoben werden, um den gestiegenen Erwartungen der Besucher
an eine längere Dauer der Führung zu entsprechen und dem damit verbundenen Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sowie der inhaltlichen Entwicklung der Führungskonzepte Rechnung zu tragen.
Seite 8
Führung von Besuchergruppen Schillerhaus
durchschnittliche Dauer der Führung: 2 Stunden inkl. Durchschnittliche Vor- und Nachbereitung
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
A Berechnung der Personalkosten pro Führung
Angestellte/Beamte
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Gesamtkosten pro Führung
74,52
22,36
96,88
75,27
22,58
97,85
76,02
22,81
98,82
76,78
23,03
99,81
77,55
23,26
100,81
B
Erlös pro Führung
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
C
Kostendeckungsgrad
61,93
61,32
60,71
60,11
59,52
60,72 %
Kosten lt. Vorkalkulation
96,88
97,85
98,82
99,81
100,81
98,83 €
Entgelt alt:
Plan
Durchschnitt
76,03 €
22,81 €
98,83 €
30,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Entgelt neu
60,00 €
Der Zuschlag soll von 30,00 € auf 60,00 € je Gruppe angehoben werden, um den gestiegenen Erwartungen der Besucher
an eine längere Dauer der Führung zu entsprechen und dem damit verbundenen Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen sowie der inhaltlichen Entwicklung der Führungskonzepte Rechnung zu tragen.
Seite 9
Kindergeburtstag Böttchergäßchen/Altes Rathaus
Museumspädagogik (durchschnittliche Dauer 3 h)
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
117,28
35,18
152,46
118,45
35,54
153,99
119,64
35,89
155,53
120,83
36,25
157,08
122,04
36,61
158,65
119,65 €
35,89 €
153,23 €
50,00
50,00
50,00
50,00
50,00
50,00 €
202,46
203,99
205,53
207,08
208,65
205,54 €
D Erlös pro Kindergeburtstag
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00
60,00 €
E Kostendeckungsgrad
29,64
29,41
29,19
28,97
28,76
29,19 %
A Berechnung der Personalkosten pro Kindergeburtstag
Angestellte
Gemeinkostenzuschlag 30 %
gesamt
B Materialkosten
durchschnittliche Materialkosten
je Geburtstagsfeier
C Kostenberechnung je Kindergeburtstag
Kosten pro Kindergeburtstag
Kosten lt. Vorkalkulation
Plan
Plan
2019 Durchschnitt
205,54 €
Entgelt alt:
50,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Entgelt neu
60,00 €
Seite 10
Lesesaal/Bibliothek Böttchergäßchen
B Sachkosten Bibliothek
dav. Bibliothek - Anteil %
Kostenanteil der Sachkosten für Lesesaal
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
30.681,79
100,00
30.681,79
30.835,19
100,00
30.835,19
30.989,37
100,00
30.989,37
31.144,32
100,00
31.144,32
31.300,04
100,00
31.300,04
Plan
Durchschnitt
30.990,14 €
100,00 %
30.990,14 €
C Personalkosten
Umlage Personalkosten
+Gemeinkostenzuschlag von 30%
Gesamtkosten Personal
79.365,41 80.159,06 80.960,65 81.770,26 82.587,96
23.809,62 24.047,72 24.288,20 24.531,08 24.776,39
103.175,03 104.206,78 105.248,85 106.301,33 107.364,35
80.968,67 €
24.290,60 €
105.259,27 €
Gesamtkosten Lesesaal/Bibliothek
133.856,81 135.041,97 136.238,22 137.445,65 138.664,39
136.249,41 €
Gesamterlöse
500,00
500,00
500,00
500,00
500,00
Kostendeckungsgrad
0,37
0,37
0,37
0,36
0,36
0,37 %
Anzahl der Nutzer
600
600
600
600
600
600
223,09
225,07
227,06
229,08
231,11
Kosten pro Nutzer lt. Vorkalkulation
Tageskarte (Vollzahler) alt:
Wochenkarte (Vollzahler) alt.
Jahreskarte (Vollzahler) alt:
500,00 €
227,08 €
5,00
15,00
50,00
Vorschlag für Stadtrat
Tageskarte (Vollzahler) neu:
Wochenkarte (Vollzahler) neu:
Jahreskarte Vollzahler) neu:
entfällt
entfällt
entfällt
Unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen den Bibliotheken der städtischen Museen und Überprüfung der bisherigen Entgelte hinsichtlich der Umsetzung
des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes im Sinne des § 72 Abs. 2, Sächs.GemO, soll das Nutzungsentgelt für die Bibliothek künftig entfallen,.
Seite 11
Wissenschaftliche Dienste/Beantworten von Anfragen
pro angefangene halbe Stunde
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
A Berechnung der Personalkosten pro halbe Stunde
Angestellte
Bezüge pro halbe Stunde
45,79
22,90
46,25
23,12
46,71
23,36
47,18
23,59
47,65
23,83
46,72 €
23,36 €
B Berechnung der Verwaltungskosten
Bezüge pro halbe Stunde
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde
22,90
6,87
29,76
23,12
6,94
30,06
23,36
7,01
30,36
23,59
7,08
30,67
23,83
7,15
30,97
23,36 €
7,01 €
30,37 €
29,76
30,06
30,36
30,67
30,97
30,37 €
C Erlöse pro halbe Stunde
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00 €
D Kostendeckungsgrad
33,60
33,26
32,94
32,61
32,29
32,94 %
Kosten pro halbe Stunde lt. Vorkalkulation:
Plan
Durchschnitt
Entgelt alt:
30,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Entgelt neu
10,00 €
Durch die Absenkung des Entgeltes auf 10,00 € je 30 min Arbeitsaufwand wird angestrebt, eine höhere Anzahl von Nutzern mit diesem Dienstleistungsangebot
zu erreichen. Die Erhebung des Entgeltes erfolgt unter Beachtung der Gleichbehandlung der Besucher von städtischen Museen für die Inanspruchnahme von
wissenschaftlichen Diensten.
Seite 12
Anfertigung von Reproduktionen
Stadtgeschichtliches Museum
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
2.161,78
648,53
2.810,31
20.000
0,14
2.172,59
651,78
2.824,37
20.000
0,14
2.183,45
655,04
2.838,49
20.000
0,14
2.194,37
658,31
2.852,68
20.000
0,14
2.205,34
661,60
2.866,94
20.000
0,14
B Berechnung der Personalkosten
Angestellte
: Arbeitsminuten
= Bezüge pro Minute
x Auswahl und Erstellung der Reproduktion
= Personalkosten pro Repro
+ Gemeinkostenzuschlag von 30%
= Gesamtkosten pro Repro
38,01
60
0,63
50
31,68
9,50
41,18
38,39
60
0,64
50
31,99
9,60
41,59
38,77
60
0,65
50
32,31
9,69
42,01
39,16
60
0,65
50
32,64
9,79
42,43
39,55
60
0,66
50
32,96
9,89
42,85
38,78 €
60,00 min
0,65 €
50 min
32,32 €
9,69 €
42,01 €
C Kosten pro Repro
Bereitstellung von Anlagevermögen
Personalkosten
Gesamtkosten pro Repro
0,14
41,18
41,32
0,14
41,59
41,73
0,14
42,01
42,15
0,14
42,43
42,57
0,14
42,85
42,99
0,14 €
42,01 €
42,15 €
Kosten lt. Vorkalkulation
41,32
41,73
42,15
42,57
42,99
42,15 €
Erlös je Reproduktion Durchschnitt
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00 €
Kostendeckungsgrad
24,20
23,96
23,73
23,49
23,26
23,72 %
A Bereitstellung von Anlagevermögen
Miete LECOS für Anlagevermögen
Gemeinkostenzuschlag 30 %
Gesamtkosten
Anzahl der angefertigten Repros im Durchschnitt
Kosten pro Repro
Plan
Durchschnitt
2.183,51 €
655,05 €
2.838,56 €
20.000 Stück
0,14 €
Entgelt alt:
individuell pro Repro
Grundpreis je Auftrag
0,50 - 15,00 €
5,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Entgelt neu:
individuell pro Repro
Grundpreis je Auftrag
0,50 – 20,00 €
entfällt
Seite 13
Anlage 4
Stadtgeschichtliches Museum
Nachkalkulation 2010 – 2013
2013
Gesamt
1 dav.
2 dav.
3 dav.
4 dav.
5 dav.
Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Museumspädagogik
Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung
2012
Gesamt
1 dav.
2 dav.
3 dav.
4 dav.
5 dav.
Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Museumspädagogik
Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung
Kosten
Ist 2013
Erlöse
Ist 2013
€
3.753.197,93
725.457,60
1.446.550,31
1.013.247,70
416.236,12
151.706,20
€
543.811,79
27.326,59
205.002,05
205.595,70
17.036,85
88.850,60
Kosten
Ist 2012
Erlöse
Ist 2012
€
3.892.210,63
665.803,57
1.570.271,11
965.822,11
419.288,07
271.025,77
€
696.507,12
21.719,30
352.608,01
210.332,58
18.077,76
93.769,47
Seite 1
Gewinn/Verlust
Ist 2013
€
-3.209.386,14
-698.131,01
-1.241.548,26
-807.652,00
-399.199,27
-62.855,60
Gewinn/Verlust
Ist 2012
€
-3.195.703,51
-644.084,27
-1.217.663,10
-755.489,53
-401.210,31
-177.256,30
Kostendeckungsgrad
%
14,49
3,77
14,17
20,29
4,09
58,57
Kostendeckungsgrad
%
17,89
3,26
22,46
21,78
4,31
34,60
2011
Gesamt
1 dav.
2 dav.
3 dav.
4 dav.
5 dav.
Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Museumspädagogik
Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung
2010
Gesamt
1 dav.
2 dav.
3 dav.
4 dav.
5 dav.
Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Museumspädagogik
Sonstiges u. Vermietung und Verpachtung
Kosten
Ist 2011
Erlöse
Ist 2011
€
3.535.923,07
633.546,40
1.313.380,66
774.537,41
268.397,25
546.061,35
€
662.299,64
125.674,29
279.572,65
119.735,79
44.222,24
93.094,67
Kosten
Ist 2010
Erlöse
Ist 2010
€
3.454.079,14
690.802,34
1.164.877,07
793.782,71
278.821,90
525.795,12
€
760.825,84
141.542,84
338.226,42
158.870,83
45.073,14
77.112,61
Gewinn/Verlust
Ist 2011
€
-2.873.623,43
-507.872,11
-1.033.808,01
-654.801,62
-224.175,01
-452.966,68
Gewinn/Verlust
Ist 2010
€
-2.693.253,30
-549.259,50
-826.650,65
-634.911,88
-233.748,76
-448.682,51
Kostendeckungsgrad
%
18,73
19,84
21,29
15,46
16,48
17,05
Kostendeckungsgrad
%
22,03
20,49
29,04
20,01
16,17
14,67
Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013
Die Schwankungen im Bereich der Erlöse in den Jahren 2010 – 2013 sind bedingt durch Drittmittel z.B. Zuwendungen , Zuschüsse von Bund, Land, Stiftungen,
der deutschen Forschungsgesellschaft sowie Spenden und Sponsoring. Diese Drittmittel sind projektbezogen und können meist nicht im Haushalt geplant werden,
da die Bewilligungsbescheide oft erst im laufenden Haushaltsjahr vorliegen und die Mittel unterjährig im Haushalt gebucht werden.
Erläuterung zu größeren Abweichungen im Bereich Erlöse Ist 2010 – 2013 und Plan 2015 bis 2019
Die Ist-Werte der Jahre 2010 – 2013 beinhalten Beträge aus der Auflösung von Sonderposten (Drittmittel) für Zuweisungen von Bund/Land,
sonst. Öffentlichen Bereichen und Stiftungen.
Die Plan-Werte für die Jahre 2015 bis 2019 orientieren sich an der Haushaltsplanung und beinhalten keine Drittmittel (Zuweisungen,
Seite 2
Zuschüsse, Sponsoring/Spenden).
Seite 3