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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052856.pdf
Größe
438 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. DS-00572/14-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst Beschlussvorschlag: 1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für Angewandte Kunst, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des Verbandes Dt. Kunsthistoriker, von Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes und von Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. 2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen. 3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. 4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst“ (RBV-107/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage 0 Anlagen: Anlage 0 - Begründung zur Vorlage Anlage 1 - Entgeltordnung Anlage 2 - Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte Anlage 3 - Vorkalkulation 2015-2019 Anlage 4 - Nachkalkulation 2010-2013 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.2 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst Vorlage: DS-00572/14-NF-02 Beschluss: 1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für Angewandte Kunst, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des Verbandes Dt. Kunsthistoriker, von Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes und von Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V. 2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen. Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen. 3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung. 4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst" (RBV-107/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben. 5. Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines „Zahle so viel du willst-Tages" (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor. Protokollnotiz: Die Übertragbarkeit der Kombikarte wird geprüft. Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Begründung 0. Vorbemerkungen In den vergangenen 5 Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgelte soweit möglich an einander angepasst. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Entgelte bei der Durchführung von Kindergeburtstagen. Die besondere Situation des GRASSI Museums für Angewandte Kunst im Zusammenwirken mit den beiden Museen anderer Trägerschaft in dem Gebäudekomplex galt es ebenfalls zu berücksichtigen. Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der kulturellen Bildung. Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgeltkategorien soll dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen. Im Ergebnis der Diskussion über Kombikarten soll es mit den neuen Entgeltordnungen erstmals eine gemeinsame Jahreskarte des Stadtgeschichtlichen Museums, des GRASSI Museum für Angewandte Kunst und des Museums der bildenden Künste geben. Das „Starke Trio“ zum Preis von 80,00 €, ermäßigt 56,00 € bzw. 40,00 € stellt ein außerordentlich attraktives Angebot dar, mit dem der in der Vergangenheit eher geringe Verkauf von Jahreskarten angekurbelt werden soll. Darüber hinaus wollen die Museen neben dem monatlichen eintrittsfreien Tag aus besonderem Anlass einen Tag der offenen Tür im Jahr eintrittsfrei anbieten, der werbewirksam eingesetzt werden soll. 1. Entgeltordnung GRASSI Museum für Angewandte Kunst Mit Beschluss vom 16.12.2009 (BS/RBV-107/09) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst“ (MAK) beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.01.2010 in Kraft getreten mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2014 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer neuen Entgeltordnung. Im Zeitraum der Gültigkeit der bestehenden Entgeltordnung wurde mit der Eröffnung des dritten Rundganges „Jugendstil bis Gegenwart“ der Ständigen Ausstellung des GRASSI MAK im Jahr 2012 die Präsentation der Dauerausstellung des Museums fertig gestellt. Damit sind seitdem auf einer Fläche von über 4.500 qm alle Daueraus stellungsbereiche zugänglich. Dieser Umstand, das sich veränderte Nutzer/innen Verhalten und die Anforderungen, z. B. an den Bereich der Museumspädagogik, werden in der überarbeiteten Entgeltordnung berücksichtigt. 2. Erläuterung der geplanten Änderungen Die Gesamtausstellungsfläche, inklusive Sonderausstellungen, beträgt gegenwärtig 5.300 qm. In den Räumen der Dauerausstellung werden inzwischen zusätzlich aufwändige Präsentationen zu ausgewählten Themen gezeigt. Eine klare Trennung zwischen Dauer- und Sonderausstellungen ist so nicht mehr möglich. Dies betrifft auch die Ausstellungen des GRASSI Museums für Völkerkunde und des GRASSI Museums für Musikinstrumente. Deshalb wurde zwischen den drei Museen vereinbart, eine Vereinheitlichung des Systems der Eintrittspreise einzuführen (siehe Anlage 2, Pkt. Eintrittspreise für das GRASSI komplett), auch um die Besucherfreundlichkeit 1 zu erhöhen. Künftig soll es nur einen Eintrittspreis geben. Das Ticket gilt sowohl für die Dauerausstellung als auch für die Sonderausstellung. Die einmal jährlich im Oktober stattfindende Grassimesse wird neben Mitteln aus dem städtischen Haushalt zu einem beträchtlichen Teil über Teilnahmegebühren der ausstellenden Künstlerinnen und Künstler und Sponsorengelder finanziert. Für diese Veranstaltung wird bereits ein Entgelt erhoben. Für die Präsentation kostenintensiverer Ausstellungen und Veranstaltungen aufgrund des kontinuierlich gestiegenen Mehraufwandes für die Gestaltung und Produktion der Ausstellungsarchitektur, hohe Transportkosten und weitere Aufwendungen bzw. und bei Sonderöffnungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, soll zukünftig ein Zuschlag zum Entgelt in Höhe von bis zu 2,00 € (siehe Anlage 2, Pkt. C) erhoben werden. Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst wird zukünftig eine Abendkarte - letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums - anbieten, wo jeder Besucher 50 % des Preises für Vollzahler zahlt. Der Zuschlag für die Führung von Besuchergruppen wird von 40,00 € auf 60,00 € je Gruppe (siehe Anlage 2 Pkt. C) erhöht. Damit wird dem wachsenden Anspruch der Besucher auf eine längere Dauer (auf 1 Std.) der Führung Rechnung getragen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr treten an diese Stelle die Sonderführungen durch die Museumspädagogen, die zum Preis von 1,00 € je Person weiterhin angeboten werden. Für besonders interessierte Besu chergruppen werden zusätzlich Sonderführungen von größerer Dauer und auch Führungen durch die Direktion angeboten (siehe Anlage 2 Pkt. C). Für Schülergruppen und dazugehörige Begleitperson, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gym nasium, Berufsschule, Studium) gelten Entgelte analog denen für Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Der Lesesaal/die wissenschaftliche Fachbibliothek wurde in den vergangenen Jahren von ca. 250 Nutzern besucht. Die Erlöse betrugen 37,00 Euro im Jahr 2013 und 20,00 Euro im Jahr 2014. Die Regelung in der Entgeltordnung für die Biblio theksbenutzung soll entfallen (Anlage 2 Punkt 2.1). Zusätzlich soll eine Jahreskombikarte städtischer Museen für ein Entgelt von 80,00 € angeboten werden, die für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museums für Angewandte Kunst gültig ist (siehe Anlage 2, Punkt E). Die Entgelte für die Jahreskarten der jeweiligen Museen gestalten sich einzeln wie folgt: SGM 40.00 €, GRASSI MAK 30.00 € und MdbK 45.00 €.“ Der eintrittsfreie Mittwoch einmal im Monat wird beibehalten. Dies wird in Abstimmung zwischen dem Stadtgeschichtlichen Museum, dem Museum der bildenden Künste und dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst einheitlich der erste Mittwoch im Monat sein. Mit der Bestätigung des Angebotes von eintrittsfreien Tagen wird gleichzeitig ein „Einnahmeverzicht“ anerkannt und damit eine Subventionierung von Museumsbesuchen. Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst behält sich vor einmal im Jahr einen Tag der offenen Tür als eintrittsfreien Tag anzubieten. 2 Im Zusammenhang mit den Ausstellungen des Museums wurde von den Museumspädagogen ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm entwickelt. Damit werden vor allem junge Besucher stärker mit den Inhalten des Museums vertraut gemacht. Das Programm zur kulturellen Bildung reicht von Sonderführungen zu einzelnen Themen der Ausstellungen, die zum Teil durch Einsatz von Spielmitteln unterstützt werden, über kreatives Gestalten in der Museumswerkstatt bis zum Durchführen von Projekttagen, Kindergeburtstagen und Workshops für Familien. Da auch für Kindergeburtstage kostenintensiveres Material und höhere Personalkosten eingesetzt werden müssen, wird der Preis auf 70,00 € angehoben (siehe Anlage 2 Pkt. D). Diese Veranstaltungen erfreuen sich großer Beliebtheit, so dass neben museumseigenem Personal auf zusätzliche Unterstützung zurückgegriffen werden muss. Das umfangreiche Programm wird ständig weiterentwickelt. In der Entgeltordnung wurden deshalb seit 2010 mehrere Kategorien von Veranstaltungen (siehe Anlage 2 Pkt. D) aufgenommen. Da nicht jede einzelne Sonderveranstaltung lange im Voraus berechenbar ist, ist eine flexible Preisgestaltung für Veranstaltungen, die mit freien Mitarbeitern, Fremdfirmen oder unter Einsatz von besonders kostenintensivem Material durchgeführt werden, notwendig. Für diese Veranstaltungen werden Zuschläge je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben. Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres einheitlich für alle städtischen Museen seit Januar 2013 hat sich gut bewährt. Zusätzlich zum reinen Ausstellungsrundgang werden den Kindern und Jugendlichen zahlreiche Veranstaltungen der Museumspädagogik angeboten, die in der Regel mit den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen abgestimmt sind. Dabei ist sowohl die Multiplikatorenwirkung im persönlichen Umfeld der Jugendlichen als auch eine nachhaltige Bindung von jungen Menschen als zukünftige Museumsbesucher beabsichtigt. Das Angebot der Familienkarte (siehe Anlage 2 Pkt. C) kann damit entfallen. Das Entgelt für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen wird auf 10,00 € pro angefangene halbe Stunde angepasst. Die Anpassung des Preises „Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte“ (siehe Anlage 2, Pkt. 2.2) und Sonstiger Entgelte (siehe Anlage 2 Pkt. 5) begründen sich in der Aufnahme von neuen Bedarfskategorien und der Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst. 3. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung Ermächtigungsgrundlage für die in ANLAGE 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist § 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt. Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabe pflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO). Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind. 3 Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten. Der Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014 des OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades vor allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich der Eintrittspreise keine kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung der Entgelte in den kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Theatern etc. allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch festgelegt. Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte ist aus ANLAGE 2 ersichtlich. Kalkulationen und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in ANLAGE 3 dargestellt. 4. Entgeltbemessung In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die Be nutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden. Bei der Festsetzung der Entgelte des GRASSI Museum für Angewandte Kunst sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: - Vergleich zu und Abstimmung mit den städtischen Museen in Leipzig und mit ähnlich profilierten Einrichtungen auf überregionaler und internationaler Ebene - Berücksichtigung der Entgelte für die zwei weiteren Museen im GRASSI „Muse um für Völkerkunde“ und „Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig. 5. Entgeltschuldner Nach § 2 der Entgeltordnung sind alle personalen Nutzer des Museums Entgeltschuldner. 6. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in Betracht. 7. In-Kraft-Treten / Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates. 4 ANLAGE 1 Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und Sammlungen des GRASSI Museums für Angewandte Kunst auf der Grundlage der §§ 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 20, 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Entgeltordnung: (1) - § 1 Entgeltpflicht Die Nutzung der nachfolgenden Leistungen des GRASSI Museums für Angewandte Kunst sind entgeltpflichtig: Dauerausstellungen und Sonderausstellungen, Grassimesse Führungen Sonderveranstaltungen Sammlungen Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museums für Angewandte Kunst Sonstige Leistungen nach ANHANG 2 zu dieser Entgeltordnung. § 2 Entgeltschuldner (1) Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Personen, die Leistungen des GRASSI Museums für Angewandte Kunst in Anspruch nehmen. Bei Minderjährigen ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter. (2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Entgeltbemessung Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung. § 4 Höhe der Entgelte (1) Eintrittspreise (ANHANG 1) (2) Entgelte für die Benutzung der wissenschaftlichen Spezialbibliothek und der Sammlungen (ANHANG 2) § 5 Ermäßigungen und Befreiungen (1) Ermäßigung des Eintrittspreises nach ANHANG 1 kann in Anspruch genommen werden: 1. auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des LeipzigPasses und für EhrenamtsPass-Inhaber der Freiwilligen-Agentur Leipzig e. V. in Höhe von 50 % des Preises für Vollzahler. 1 2. von Schülern und Auszubildenden ab dem vollendeten 19. Lebensjahr, Studenten, Inhabern der Leipzig-Card, Wehr- und Zivildienstleistenden und Schwerbehinderten mit Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro kaufmännisch gerundete 30 % des Preises für Vollzahler. 3. für Abendkarten - letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums - in Höhe von 50 % des Preises für Vollzahler für jeden Besucher. (2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten: 1. von Begleitpersonen für Schwerbehinderte, wenn der Ausweis den Nachweis über die Notwendigkeit einer Begleitperson enthält. 2. von Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für Angewandte Kunst, von Mitgliedern mit ICOM-Ausweis (Internationaler Museumsbund), von Mitgliedern des Verbandes Deutscher Kunsthistoriker, des Deutschen Museumsbundes und des Sächsischen Museumsbundes, von Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. und von Inhabern eines Presseausweises. 3. für Kinder, Jugendliche und Schülergruppen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr mit dazugehörigen Begleitpersonen, ausgenommen der unter Punkt B (Sonstige Veranstaltungen) und Punkt C (sonstige Entgelte) festgelegten Preise. 4. für Schülergruppen und dazugehörige Begleitperson, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium), ausgenommen der unter Punkt B (Sonstige Veranstaltungen) und Punkt C (sonstige Entgelte) festgelegten Preise. 5. am ersten Mittwoch eines jeden Monats, sowie einmal im Jahr am Tag der offenen Tür. (3) Ermäßigungen des Entgelts für Sammlungen nach ANHANG 2 können nach Maßgabe folgender Absätze in Anspruch genommen werden: 1. für Tages- und Jahreskarten auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des Leipzig-Passes und für EhrenamtsPass-Inhaber der FreiwilligenAgentur Leipzig e. V. in Höhe von 50 % des Entgelts für Vollzahler 2. für Tages- und Jahreskarten von Schülern und Auszubildenden ab dem vollendeten 19. Lebensjahr, Studenten, Inhabern der Leipzig-Card, Wehrund Zivildienstleistenden und Schwerbehinderten mit Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro aufgerundete 30 % des Entgelts für Vollzahler 3. für Veröffentlichungen von verwahrten Sammlungsobjekten in Höhe von 50 % des Grundentgeltes • für nachweisbar wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes, zu belegen.). Anstelle des Entgeltes kann im Ausnahmefall auch ein Ausgleich nur über kostenfreie Belegexemplare (ansonsten obligatorisch) geregelt werden. 2 • • in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird. (4) Kein Entgelt wird erhoben: 1. für die Nutzung der Bibliothek 2. für die Inanspruchnahme der Sammlungen nach ANHANG 2: ◦ für nachweisbar wissenschaftliche, künstlerische oder gemeinnützige Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes, zu belegen.). ◦ in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland und der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen. ◦ für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird. ◦ für einfache Beratung oder Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Sammlungsobjekten oder archivarischen Hilfsmitteln. (5) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die im Einzelfall höhere Ermäßigung. § 6 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates. 3 ANHANG 1 zu ANLAGE 1 Entgelte für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst in € A. Dauer- und Sonderausstellung - komplett, Grassimesse Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Jahreskarte Vollzahler Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (30%) Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (50%) Gruppenbesucher ab 8 Personen Zuschlag für besondere Ausstellungen (je Erwachsener) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Dauer 1 Std, bis 20 Erw.) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Dauer 1,5 Std, bis 20 Erw.) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (durch Direktion, bis 20 Erw.) 8,00 5,50 4,00 30,00 21,00 15,00 6,00 bis 2,00 60,00 75,00 90,00 B. Eintrittspreise für Veranstaltungen in den Ausstellungen und in der Kreativwerkstatt Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung 1,00 (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19 Lebensjahr) Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung 2,00 (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung ( je Teilnehmer mit Ferienpass) 0,50 Sonderführungen mit besonderer pädagogischer Betreuung 4,00 Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) bis zu 3,00 Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (je Teilnehmer mit Ferienpass) 2,50 Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) 8,00 Sonderveranstaltungen für Gruppen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt mit Dauer ab 2 Stunden/Veranstaltung Kindergeburtstage (je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material) 70,00 Kindergeburtstag/Workshop Fam. (2 Erw. je Veranst.frei,jede weitere erw. Person) 10,00 Workshops für Familien (je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material) 70,00 Workshops und Projekttage (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) 5,00 Workshops und Projekttage (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) 10,00 Für noch nicht bekannte einmalige Veranstaltungen (z. B. Lesungen, Workshops, Musikveranstaltungen, Zuschläge für kostenintensives Material), mit denen das Museum rechnen muss, werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben. 4 Für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium) und deren Begleitpersonen gelten Entgelte analog denen für Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Für Sonderveranstaltungen, die zusammen mit Vertragspartnern organisiert werden, werden Zuschläge je nach Kosten und Aufwand, der gemeinsam mit diesem Partner vereinbarten Leistungen bis maximal 50,00 € erhoben. C. Sonstige Entgelte Audioguide Fotoerlaubnis Abendkarte 1,00 im Eintritt enthalten 4,00 (letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums, ermäßigt nach § 5 (1) Pkt.3) Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst Jahreskombikarte (12 Monate) 80,00 Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %) 56,00 Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %) 40,00 Neben den Ausstellungen und Veranstaltungen des GRASSI Museums für Angewandte Kunst werden gemeinsam durch die drei Museen im GRASSI Angebote für die Besucher bereitgehalten. Dazu zählen z.B. Kombikarten zum Besuch mehrerer Museen. Zu gemeinsamen Veranstaltungen der drei Museen im GRASSI werden gesonderte Vereinbarungen zu Eintrittspreisen zwischen den Direktoren der drei Museen getroffen. Eintrittspreise für das GRASSI komplett - alle Dauer- und Sonderausstellungen im Museum für Angewandte Kunst, im Museum für Völkerkunde und im Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig Kombikarten für drei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen) Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Kombikarten für zwei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen) Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) 5 15,00 12,00 7,50 12,00 9,00 6,00 ANHANG 2 zu ANLAGE 1 Entgelte für die Benutzung der Bibliothek und der Sammlungen des GRASSI Museum für Angewandte Kunst (Alle Entgelte sind als Nettoentgelte zu verstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wird die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.) 1. Bibliothek und Lesesaal Die Benutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek des GRASSI Museums für Angewandte Kunst ist unentgeltlich. 2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der Reproduktion in schwarz-weiß / in Farbe Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urhebberschutzgesetzes vergeben, insbesondere mit: Festlegungen des Nutzungszweckes Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht) Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen. Der Bildnachweis lautet GRASSI Museum für Angewandte Kunst Leipzig. Gebühren für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben. a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassette, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten (in €) Auflage </ </ </ </ </ </ </ > 1.000 5.000 10.000 50.000 100.000 200.000 300.000 300.000 80,00 150,00 250,00 300,00 350,00 400,00 500,00 600,00 b) in Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.) in schwarz-weiß/in Farbe (in €) Auflage ¼ Seite ½ Seite 1/1 Seite 2/1 Seite </ 1.000 20,00 / 25,00 25,00 / 30,00 30,00 / 35,00 35,00 / 40,00 </ 5.000 40,00 / 45,00 45,00 / 50,00 50,00 / 55,00 55,00 / 60,00 </ 10.000 65,00 / 70,00 70,00 / 75,00 75,00 / 80,00 80,00 / 85,00 </ 50.000 80,00 / 85,00 85,00 / 90,00 90,00 / 95,00 95,00 /100,00 </100.000 130,00 /140,00 140,00 /150,00 150,00 /160,00 180,00 /200,00 </200.000 150,00 /170,00 170,00 /200,00 200,00 /220,00 220,00 /250,00 </300.000 200,00 /230,00 230,00 /250,00 250,00 /280,00 280,00 /300,00 > 300.000 250,00 /280,00 280,00 /300,00 300,00 /330,00 330,00 /350,00 Sonderformate auf Anfrage 6 c) in Werbemitteln, für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber, Flyer, Post karten u.ä. in schwarz-weiß/in Farbe (in €) Auflage < A4 < A3 < A1 > A1 </ 1.000 40,00 / 75,00 55,00 /100,00 75,00 /135,00 200,00 / 300,00 </ 5.000 55,00 /100,00 75,00 /135,00 110,00 /200,00 300,00 / 450,00 </ 10.000 65,00 /120,00 75,00 /160,00 130,00 /250,00 350,00 / 500,00 </ 50.000 85,00 /210,00 125,00 /165,00 190,00 /250,00 400,00 / 600,00 </100.000 105,00 /140,00 150,00 /200,00 230,00 /300,00 450,00 / 650,00 </200.000 200,00 /280,00 300,00 /400,00 450,00 /600,00 500,00 / 700,00 </300.000 400,00 /470,00 500,00 /570,00 600,00 /700,00 650,00 / 800,00 > 300.000 500,00 /600,00 650,00 /800,00 800,00 /950,00 900,00 /1.000,00 Sonderformate auf Anfrage Auf Postern (einmalige Reproduktion und Kleinstauflagen bis 500 Exemplare) Größe (in €) bis A4 40,00 A4 60,00 A3 80,00 A2 100,00 A1 120,00 A0 250,00 d) für Filme, Videos je Bild in schwarz-weiß / in Farbe </ 2.000 </ 5.000 > 5.000 e) im Fernsehen Sendung bis 30 sec einmalig mehrmalig Sendung über 30 sec (in €) 80,00 / 150,00 150,00 / 200,00 200,00 / 265,00 (in €) 80,00 / 150,00 160,00 / 300,00 entsprechende Multiplikation des Grundpreises f) im Internet – Wiedergabe in Online-Diensten eine Woche einen Monat sechs Monate ein Jahr nach Ablauf erneuter Antrag notwendig g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar) (in €) 25,00 30,00 50,00 80,00 (in €) kostenfrei h) für sonstige Leistungen (in €) Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken je angefangene Stunde 50,00 7 Nachdruck Unveränderte Nachauflage Veränderte Nachauflage 50% der Erstgebühr min. 75% der Erstgebühr Digitale Publikationen/Reader/ebooks/Apps sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follower nach Anzahl Downloads 500 1.000 2.000 3.000 5.000 7.500 10.000 15.000 20.000 30.000 50.000 80.000 je weitere 10.000 (in €) 30,00 35,00 40,00 55,00 80,00 100,00 140,00 150,00 170,00 190,00 240,00 300,00 33,00 3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen werden Entgelte in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben. 4. Reprographische Leistungen (eigene Leistungen) (eigene Leistungen) Papierabzug schwarz-weiß 9x12 cm dto. 13x18 cm dto. 18x24 cm dto. 24x30 cm dto. 25x40 cm Neuaufnahme mit Papierabzug schwarz-weiß 9x12 cm dto. 13x18 cm dto. 18x24 cm dto. 24x30 cm dto. 25x40 cm Color-Kleinbild-Diapositiv Kopien schwarz-weiß auf Papier bis Format A 4 Kopien schwarz-weiß auf Papier größer A 4 bis Format A 3 Zuschlag je Kopie aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen 2,50 3,50 5,50 9,50 14,50 11,00 12,00 14,00 18,00 22,00 7,00 1,00 2,00 0,50 5. Sonstige Entgelte Color-Diapositiv (Leihgebühr bis zu 3 Monaten) für jede weitere Woche (in €) 40,00 15,00 Bearbeitungsgebühren 8 (in €) Generelle Bearbeitungsgebühr Brennen einer CD Digitaler Versand Scannen einer Vorlage ohne Bildbearbeitung bis A3, 300 dpi Reproduktion s/w auf Papier bis Format A4 Reproduktion s/w auf Papier größer als A4 bis A3 8,00 10,00 10,00 10,00 1,00 2,00 Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet. Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter ) werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt. Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet. Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst. 9 ANLAGE 2 GRASSI Museum für Angewandte Kunst Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte (alle Angaben in €) 1. Entgelte für Ausstellungen und Veranstaltungen einschl. Kombikarten GRASSI Eintrittspreise Alt BS/RBV-107/09 ab 01.01.2010 + Änderung mit RBV-1470/12 Ab 01.03.2016 A. Dauerausstellungen und Grassimesse Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%) Gruppenbesucher ab 8 Personen Familienkarte (ein oder 2 Erwachsene mit 1 bis 5 Kindern bis 18 Jahre) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene bis 20 Personen) 5,00 3,50 2,50 4,00 10,00 40,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt B. Sonderausstellungen Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte nach § 5 (50%) Gruppenbesucher ab 8 Personen Familienkarte (ein oder 2 Erwachsene mit 1 bis 5 Kindern bis 18 Jahre) Zuschlag für kostenintensive Ausstellungen Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene bis 20 Personen) 6,00 4,00 3,00 5,00 12,00 2,00 40,00 entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt 8,00 5,50 4,00 30,00 21,00 15,00 6,00 2,00 16,00 40,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung entfällt 60,00 75,00 90,00 frei 1,00 2,00 0,50 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 4,00 C. Dauer- und Sonderausstellung - komplett, Grassimesse Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte nach § 5 (50%) Jahreskarte Vollzahler Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (30%) Jahreskarte nach § 5 (50%) Gruppenbesucher ab 8 Personen Zuschlag für kostenintensive Ausstellungen bis 2,00 Euro pro Person Familienkarte (ein oder 2 Erwachsene mit 1 bis 5 Kindern bis 18 Jahre) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (1 Std Erwachsene bis 20 Personen) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (bis 1,5 Std bis 20 Personen) Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (durch Direktion bis 20 Personen) D. Eintrittspreise für Veranstaltungen in den Ausstellungen und in der Kreativwerkstatt Schüler, Jugendliche bis 18 Jahre (nur Kunstbetrachtung, ohne päd. Betreuung) Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung (je Teilnehmer mit Ferienpass) Sonderführungen mit besonderer pädagogischer Betreuung Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) bis zu Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (Teilnehmer mit Ferienpass) Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) Sonderveranstaltungen für Gruppen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt Dauer ab 2 Std/Veranstaltung (inkl.Vorbereitung) Kindergeburtstag (je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material) Kindergeburtstag/Workshop Familien (2 Erw. je Veranstaltung frei, jede weitere erw. Person) Workshop für Familien (je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material) Workshops und Projekttage (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) Workshops und Projekttage (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr) Neu 3,00 3,00 2,50 keine Änderung 5,00 8,00 55,00 10,00 70,00 keine Änderung 70,00 keine Änderung keine Änderung 5,00 10,00 Gruppenveranstaltungen erfolgen nur nach vorheriger Anmeldung. Für Schülergruppen und dazugehörige Begleitperson, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Beruf, Studium) gelten Entgelte analog denen für Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr. Für Sonderveranstaltungen (z.B. Lesungen, Workshops, Musikveranstaltungen, Zuschläge für kostenintensives Material) werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben. Für Sonderveranstaltungen, die zusammen mit Vertragspartnern organisiert werden, werden Zuschläge je nach Kosten und Aufwand, der gemeinsam mit diesem Partner vereinbarten Leistungen bis maximal 50,00€ erhoben. E. Sonstige Entgelte Audioguide (Ausleihe) Fotoerlaubnis Abendkarte - letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums 1,00 2,50 nicht vorhanden Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst nicht vorhanden Jahreskombikarte (12 Monate) nicht vorhanden Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %) nicht vorhanden Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %) Seite 1 von 4 keine Änderung entfällt 4,00 80,00 56,00 40,00 Neben den Ausstellungen und Veranstaltungen des GRASSI Museum für Angewandte Kunst werden gemeinsam durch die drei Museen im GRASSI Angebote für die Besucher bereitgehalten. Dazu zählen z.B. Kombikarten zum Besuch mehrerer Museen. Zu gemeinsamen Veranstaltungen der drei Museen im GRASSI werden gesonderte Vereinbarungen zu Eintrittspreisen zwischen den Direktoren der drei Museen getroffen. Eintrittspreise für das GRASSI-komplett alle Dauer- und Sonderausstellungen im Museum für Angewandte Kunst, im Museum für Völkerkunde und im Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig Kombikarten für drei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen) Einzelkarte Vollzahler 12,00 Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) 9,00 Einzelkarte nach § 5 (50%) 6,00 Kombikarten für zwei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen) Einzelkarte Vollzahler Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%) Einzelkarte nach § 5 (50%) 8,00 6,00 4,00 Seite 2 von 4 15,00 12,00 7,50 12,00 9,00 6,00 2. Entgelte für die Nutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek und der Sammlungen im GRASSI Museum für Angewandte Kunst Alt BS/RBV-107/09 ab 01.01.2010 + Änderung mit RBV-1470/12 Ab 01.03.2016 Tageskarte Vollzahler Tageskarte ermäßigt nach § 5 (30%) Tageskarte ermäßigt nach § 5 (50%) 2,00 1,50 1,00 entfällt entfällt entfällt Jahreskarte (12 Monate) Vollzahler Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5 (30%) Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5 (50%) 7,00 5,00 3,50 entfällt entfällt entfällt 80,00 150,00 250,00 300,00 350,00 400,00 500,00 600,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung Entgelte Neu 2.1 Lesesaal /Bibliothek 2.2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der Reproduktion in s-w/Farbe. Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes vergeben, insbesondere mit : Festlegungen des Nutzungszweckes Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht ) Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen Der Bildnachweis lautet "GRASSI Museum für Angewandte Kunst Leipzig". Entgelte für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben. a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassetten, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten Auflage </= </= </= </= </= </= </= > 1.000 5.000 10.000 50.000 100.000 200.000 300.000 300.000 b) in Publikationen(Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.) in s-w/Farbe Auflage 1/4 Seite 1/2 Seite 1 Seite Euro Euro Euro </= 1.000 20,00 / 25,00 25,00 / 30,00 30,00 / 35,00 </= 5.000 40,00 / 45,00 45,00 / 50,00 50,00 / 55,00 </= 10.000 65,00 / 70,00 70,00 / 75,00 75,00 / 80,00 </= 50.000 80,00 / 85,00 85,00 / 90,00 90,00 / 95,00 </= 100.000 130,00 /140,00 140,00 / 150,00 150,00 / 160,00 </= 200.000 150,00 /170,00 170,00 / 200,00 200,00 / 220,00 </= 300.000 200,00 /230,00 230,00 / 250,00 250,00 / 280,00 > 300.000 250,00 /280,00 280,00 / 300,00 300,00 / 330,00 Sonderformate auf Anfrage c) in Werbemitteln für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber, Flyer, Postkarten u.ä. in s-w/Farbe < A4 < A3 Auflage Euro Euro </= 1.000 40,00 / 75,00 55,00 / 100,00 </= 5.000 55,00 / 100,00 75,00 / 135,00 </= 10.000 65,00 / 120,00 75,00 / 160,00 </= 50.000 85,00 / 210,00 125,00 / 165,00 </= 100.000 105,00 / 140,00 150,00 / 200,00 </= 200.000 200,00 / 280,00 300,00 / 400,00 </= 300.000 400,00 / 470,00 500,00 / 570,00 > 300.000 500,00 / 600,00 650,00 / 800,00 Sonderformate auf Anfrage auf Postern (einmalige Reproduktion und Kleinstauflagen bis 500 Exemplare) Größe bis A4 A4 A3 A2 A1 A0 Seite 3 von 4 < A1 Euro 75,00 / 135,00 110,00 / 200,00 130,00 / 250,00 190,00 / 250,00 230,00 / 300,00 450,00 / 600,00 600,00 / 700,00 800,00 / 950,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 250,00 Alt BS/RBV-107/09 ab 01.01.2010 + Änderung mit RBV-1470/12 Ab 01.03.2016 Euro 80,00 / 150,00 150,00 / 200,00 200,00 / 265,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung Euro 80,00 / 150,00 160,00 / 300,00 entsprechende Multiplikation des Grundpreises keine Änderung keine Änderung keine Änderung Entgelte d) für Filme, Videos je Bild in s-w/Farbe Auflage </= 2.000 </= 5.000 > 5.000 e) im Fernsehen Sendung bis 30 sec. einmalig mehrmalig Sendung über 30 sec. f) im Internet - Wiedergabe in Online-Diensten eine Woche einen Monat sechs Monate ein Jahr nach Ablauf erneuter Antrag notwendig g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar) h) für sonstige Leistungen Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken Nachdruck unveränderte Nachauflage veränderte Nachauflage 80,00 Neu 25,00 30,00 50,00 keine Änderung kostenfrei 50,00 je angefangene Std. 50% der Erstgebühr min. 75% der Erstgebühr Digitale Publikationen/Reader/ebooks/Apps sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follower nach Anzahl Downloads 500 1.000 2.000 3.000 5.000 7.500 10.000 15.000 20.000 30.000 50.000 80.000 je weitere 10.000 30,00 35,00 40,00 55,00 80,00 100,00 140,00 150,00 170,00 190,00 240,00 300,00 33,00 3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen pro angefangene halbe Stunde 4. Reprographische Leistungen (eigene Leistungen) Papierabzug s/w 9x12 cm 13x18 cm 18x24 cm 24x30 cm 25x40 cm Neuaufnahmen mit Papierabzug s/w 9x12 cm 13x18 cm 18x24 cm 24x30 cm 25x40 cm Color-Kleinbild-Diapositiv Kopien s-w auf Papier bis Format A 4 Kopien s-w auf Papier größer A 4 bis Format A 3 Zuschlag je Kopie aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen 22,00 10,00 2,50 3,50 5,50 9,50 14,50 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 11,00 12,00 14,00 18,00 22,00 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 7,00 1,00 2,00 0,50 keine Änderung keine Änderung keine Änderung keine Änderung 40,00 15,00 keine Änderung keine Änderung 5. Sonstige Entgelte Leihgebühr Color-Diapositiv ( Leihgebühr bis zu 3 Monaten ) für jede weitere Woche pro Reproduktion Bearbeitungsgebühren generelle Bearbeitungsgebühr Brennen einer CD Digitaler Versand Scannen einer Vorlage ohne Bildbearbeitung bis A3, 300 dpi Reproduktionen s/w auf Papier bis Format A4 Reproduktionen s/w auf Papier größer als A4 bis A3 8,00 10,00 10,00 10,00 1,00 2,00 Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet. Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter) werden in Höhe der Einzelkosten zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt. Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet. Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst. Seite 4 von 4 ANLAGE 3 Grassi Museum für Angewandte Kunst Vorkalkulation 2015 bis 2019 Die angegebenen Werte sind Werte für die Durchschnitte der Jahre 2015-2019 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Kosten Plan 2015-2019 € Gesamt / Wirtschaftsrechnung dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen dav. Ausstellungen Dauerausstellungen Sonderausstellungen dav. Museumspädagogik und Veranstaltungen dav. Vermietungen/Verpachtungen 4.003.709 840.560 2.712.454 1.897.227 815.227 345.625 105.070 Erlöse Plan 2015-2019 € 534.000 60.000 416.000 196.000 220.000 35.000 23.000 Gewinn/Verlust Plan 2015-2019 € -3.469.709 -780.560 -2.296.454 -1.701.227 -595.227 -310.625 -82.070 Kostendeckungsgrad % 13,34 7,14 15,34 10,33 26,99 10,13 21,89 Seite 1 Anteile der Leistungsbereiche Kosten Plan 2015 Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen MusPäd. und Veranstaltungen Vermietung Kosten in % 21,28 47,08 20,23 8,75 2,66 Kosten 840.560 1.859.660 799.085 345.625 105.070 Erlöse 60.000,00 196.000,00 220.000,00 35.000,00 23.000,00 21,28 47,08 20,23 8,75 2,66 840.560 1.878.257 807.076 345.625 105.070 60.000,00 196.000,00 220.000,00 35.000,00 23.000,00 21,28 47,08 20,23 8,75 840.560 1.897.039 815.147 345.625 60.000,00 196.000,00 220.000,00 35.000,00 2,66 105.070 23.000,00 Plan 2016 Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen Musikpäd. und Veranstaltungen Vermietung Plan 2017 Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen MusPäd. und Veranstaltungen Vermietung Plan 2018 Wiss. Bearbeitung 21,28 840.560 60.000,00 Dauerausstellungen 47,08 1.916.010 196.000,00 Sonderausstellungen 20,23 823.298 220.000,00 MusPäd. und Veranstaltungen 8,75 345.625 35.000,00 Vermietung 2,66 105.070 23.000,00 Plan 2019 Wiss. Bearbeitung 21,28 840.560 60.000,00 Dauerausstellungen 47,08 1.935.170 196.000,00 Sonderausstellungen MusPäd. und Veranstaltungen 20,23 8,75 831.531 345.625 220.000,00 35.000,00 2,66 105.070 23.000,00 21,28 47,08 20,23 8,75 2,66 100,00 840.560 1.897.227 815.227 345.625 105.070 4.003.709 60.000,00 196.000,00 220.000,00 35.000,00 23.000,00 534.000,00 Vermietung Plan Durchschnitt 2015 bis 2019 Wiss. Bearbeitung Dauerausstellungen Sonderausstellungen MusPäd. und Veranstaltungen Vermietung Seite 2 Eintrittspreise Ausstellungen Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2015 bis 2019 Durchschnitt Kosten Dauerausstellungen gesamt Kosten Sonderausstellungen gesamt Gesamtkosten Ausstellungen 1.859.660 799.085 2.658.745 1.878.257 807.076 2.685.332 1.897.039 815.147 2.712.186 1.916.010 823.298 2.739.308 1.935.170 831.531 2.766.701 1.897.227 € 815.227 € 2.712.454 € Erlöse Dauerausstellungen gesamt Erlöse Sonderausstellungen gesamt Gesamterlöse Ausstellungen 196.000 220.000 416.000 196.000 220.000 416.000 196.000 220.000 416.000 196.000 220.000 416.000 196.000 220.000 416.000 196.000 € 220.000 € 416.000 € -2.242.745 -2.269.332 -2.296.186 -2.323.308 -2.350.701 -2.296.454 € 15,65 15,49 15,34 15,19 15,04 95.000 95.000 95.000 95.000 95.000 Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad der Ausstellungen Anzahl der Besucher Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation Kostendeckungsgrad pro Besucher Einzelkarte (Vollzahler) Dauerausstellung Entgelt alt: Einzelkarte (Vollzahler) Sonderausstellung Entgelt alt: Kombikarte Dauer- und Sonderausstellung Vorschlag für Stadtrat Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen gesamt neu: 15,34 % 95.000 28,55 € 28,02 % 5,00 € 6,00 € 8,00 € 8,00 € Änderung des Leistungsangebotes und der Preise in der Struktur Besucherfreundlichkeit wird durch mehr Übersicht erhöht. Vereinheitlichung des Systems der Eintrittspreise im Museumskomplex Seite 3 Führung von Besuchergruppen durchschnittliche Dauer der Führung: 2 Stunden inkl. durchschn. Vorbereitung Plan 2015 Berechnung der Kosten pro Führung Personalkosten inkl. durchschn. Vorbereitung + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro Führung Kosten lt. Vorkalkulation Erlös je Führung Kostendeckungsgrad Entgelt alt: Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2015-2019 Durchschnitt 78 23 101 80 24 103 81 24 106 84 25 109 86 26 111 82 € 24 € 106 € 101 103 106 109 111 106 € 60 € 56,60 % 40,00 € Vorschlag für Stadtrat 60,00 € Zuschlag wurde von 40,00 € auf 60,00 € je Gruppe erhöht. Damit wird dem wachsenden Anspruch der Besucher hinsichtlich der Führung Rechnung getragen. Seite 4 Pädagogische Veranstaltungen Sonderführung mit pädagogischer Betreuung ohne Einsatz von Material Plan 2015 Berechnung der Kosten Personalkosten Zeitaufwand pro Veranstaltung inkl. durchschn. Vorbereitung Zwischensumme Gemeinkostenzuschlag 30 % Gesamtpersonalkosten pro Veranstaltung Anzahl zu betreuende Personen pro Veranstaltung Kosten pro Person 39 3 116 35 151 12 13 Plan 2016 40 3 119 36 155 12 13 Plan 2017 41 3 122 37 159 12 13 Plan 2018 42 3 125 38 163 12 14 Plan 2019 43 3 128 39 167 12 14 Plan Durchschnitt 41 € 3 Std 122 € 37 € 159 € 12 Stück 13 € Kosten lt. Vorkalkulation Kostendeckungsgrad Entgelt alt: 13 € 15,09 % 2,00 € Vorschlag für Stadtrat Preis pro Besucher über 18 Jahre Preis pro Besucher bis einschließlich 18 Jahre Preis pro Besucher mit Ferienpass 2,00 € 1,00 € 0,50 € Seite 5 Sonderführungen für Einzelpersonen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt mit Einsatz von Material Museumspädagogik, Veranstaltungen Berechnung erfolgt unter Verwendung der Ergebnisse aus dem BAB 2013 (80 % der Kosten der Pädagogik werden für o.g. Veranstaltungen verwendet). Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan Durchschnitt Kosten Pädagogik insgesamt dav. 80% Nutzung für o.g. Veranstaltungen 345.625 276.500 345.625 276.500 345.625 276.500 345.625 276.500 345.625 276.500 345.625 € 276.500 € Erlöse Kostenstelle Pädagogik (80% Anteil) 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000 28.000 € -248.500 -248.500 -248.500 -248.500 -248.500 -248.500 € 10,13 10,13 10,13 10,13 10,13 Gewinn/Verlust Kostendeckungsgrad des o.g. Teiles Päd. Anzahl der Benutzer 3.450 3.450 3.450 3.450 3.450 10,13 % 3.450 durchschn. Kosten pro Benutzer lt. Vorkalkulation Kostendeckungsgrad pro Teilnehmer 80 € 9,98 % Entgelt alt: 5,00 € Erwachsene für Schüler andere Berechnung Vorschlag für Stadtrat Preis pro Teilnehmer über 18 Jahre Preis pro Teilnehmer bis einschließlich 18 Jahre Preis pro Teilnehmer mit Ferienpass bis zu 8,00 € 3,00 € 2,50 € Seite 6 (mit Material) Sonderveranstaltungen für Gruppen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt mit Dauer ab 2 Std./Veranstaltung Museumspädagogik - Veranstaltungen f. Gruppen Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan Durchschnitt Kosten Pädagogik insgesamt dav. 10% Nutzung für o.g. Veranstaltungen 345.625 34.563 345.625 34.563 345.625 34.563 345.625 34.563 345.625 34.563 345.625 € 34.563 € Erlöse Kostenstelle Pädagogik (10% Anteil) 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 3.500 € -31.063 -31.063 -31.063 -31.063 -31.063 -31.063 € Kostendeckungsgrad des o.g. Teiles Päd. 10,13 10,13 10,13 10,13 10,13 10,13 % Anzahl der Benutzer (Personen) 420 420 420 420 420 420 Gewinn/Verlust durchschn. Kosten pro Benutzer lt. Vorkalkulation Kostendeckungsgrad pro Teilnehmer Entgelt alt: Kindergeburtstag Vorschlag für Stadtrat Kindergeburtstage (pro Veranstaltung bis 10 Kinder, einschl. bis zu 2 freien Begleitpersonen) Kindergeburtstage je weiterer Erwachsener (2 Erwachsene zur Betreuung freier Eintritt) Workshops für Familien Workshops und Projekttage (je Teilnehmer bis einschließlich 18 Jahre) Workshops und Projekttage (je Teilnehmer über 18 Jahre) Preis je Gruppe 82 € 6,08 % 55,00 € 70,00 10,00 70,00 5,00 10,00 € € € € € Seite 7 Entgelt für die Benutzung des Lesesaals / Bibliothek Berechnung erfolgt unter Verwendung der Ergebnisse aus dem BAB 2013 (60% der Kosten der wissenschaftlichen Fachbibliothek werden für die öffentliche Bibliothek verwendet) Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan Durchschnitt 121.570 72.942 121.570 72.942 121.570 72.942 121.570 72.942 121.570 72.942 121.570 € 72.942 € 12.627 12.627 12.627 12.627 12.627 12.627 € -60.315 -60.315 -60.315 -60.315 -60.315 -60.315 € Kostendeckungsgrad der öffentl. Bibliothek 17,31 17,31 17,31 17,31 17,31 17,31 % Anzahl der Benutzer 42 42 42 42 42 42 Kosten wiss. Fachbibliothek insgesamt dav. 60% Nutzung für öffentl. Bibliothek Erlöse aus Nutzung der öffentl. Bibliothek Gewinn/Verlust 860 € durchschn. Kosten pro Benutzer lt. Vorkalkulation Erlöse aus Entgelt zur Nutzung der Bibliothek 2013 37,00 € Kostendeckungsgrad pro Nutzer 0,00 % Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt: 2,00 € Jahreskarte (Vollzahler) Entgelt alt: 7,00 € Die Benutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek des GRASSI Museums für Angewandte Kunst Vorschlag für Stadtrat: ist für alle Besucher frei. Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu: 0,00 Jahreskarte (Vollzahler) Entgelt neu: (12 Monate) 0,00 Seite 8 Wissenschaftliche Dienste pro angefangene halbe Stunde Plan 2015 Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan Durchschnitt A Personalkosten Personalkosten pro Stunde Personalkosten pro halbe Stunde 46 23 47 24 49 24 50 25 51 25 49 € 24 € B Berechnung der Kosten pro halbe Stunde Personalkosten pro halbe Stunde + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde 23 7 30 24 7 31 24 7 32 25 7 32 25 8 33 24 € 7€ 32 € Kosten pro halbe Stunde lt. Vorkalkulation: 32 € Kostendeckungsgrad 31,68 % Entgelt alt: 22,00 € Vorschlag für Stadtrat 10,00 € Vereinheitlichung der Entgelte in den städtischen Museen für die Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Diensten Seite 9 Entgelt für reprographische Leistungen Plan 2015 Plan2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Durchschnitt A Bereitstellung von Anlagevermögen Kosten für technische Geräte Gemeinkostenzuschlag 30 % Gesamtkosten Anzahl der angefertigten Reproduktionen Kosten pro Reproduktion 0 0 0 25.000 0 0 0 0 25.000 0 0 0 0 25.000 0 0 0 0 25.000 0 0 0 0 25.000 0 B Personalkosten Personalkosten : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute x Auswahl und Erstellung der Reproduktion = Personalkosten pro Reproduktion + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Kosten pro Reproduktion 36 60 0,60 50 30 9 39 37 60 0,61 50 31 9 40 38 60 0,63 50 31 9 41 38 60 0,64 50 32 10 42 39 60 0,66 50 33 10 43 0 39 39 0 40 40 0 41 41 0 42 42 0 43 43 C Kosten pro Reproduktion Bereitstellung von Anlagevermögen Personalkosten Gesamtkosten pro Reproduktion 0€ 0€ 0€ 25.000 Stück 0€ 38 € 60 min 0,63 € 50 min 31 € 9€ 41 € 0€ 41 € 41 € Kosten lt. Vorkalkulation pro Reproduktion Kostendeckungsgrad z.B. bei Neuaufnahme mit Papierabzug s/w Entgelt alt: Papierabzug schwarz-weiß Neuaufnahme mit Papierabzug schwarz-weiß Color-Kleinbild-Diapositiv Kopien schwarz-weiß 2,50 - 14,50 € 11,00 - 22,00 € 7,00 € 1,00 - 2,00 € Vorschlag für Stadtrat: Papierabzug schwarz-weiß Neuaufnahme mit Papierabzug schwarz-weiß Color-Kleinbild-Diapositiv Kopien schwarz-weiß 2,50 - 14,50 € 11,00 - 22,00 € 7,00 € 1,00 - 2,00 € Keine Änderung der Preise bei bisherigen Leistungen 41 € 27,02 % Seite 10 Entgelt für die Ausleihe reprographischer Leistungen Plan 2015 A Arbeitszeitanteile: - Ausheben/Rücklagern der Reproduktionen - Verpackung und Versand der Reproduktionen - Rechnungslegung und -überwachung = Gesamt Plan 2016 Plan 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan Durchschnitt 35 10 15 60 35 10 15 60 35 10 15 60 35 10 15 60 35 10 15 60 35 min 10 min 15 min 60 min B Personalkosten Personalkosten : Arbeitsminuten = Bezüge pro Minute 36 60 0,60 37 60 0,61 38 60 0,63 38 60 0,64 39 60 0,66 38 € 60 min 0,63 € C Berechnung der Kosten pro Reproduktion Bezüge pro Minute x Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung = Personalkosten pro Bereitstellung + Gemeinkostenzuschlag von 30 % = Gesamtkosten pro Reproduktion 0,60 60 36 11 46 0,61 60 37 11 48 0,63 60 38 11 49 0,64 60 38 12 50 0,66 60 39 12 51 0,63 € 60 min 38 € 11 € 49 € Kosten lt. Vorkalkulation Kostendeckungsgrad Entgelt alt: Ausleihe bis zu 3 Wochen pro Reproduktion für jede weitere Woche pro Reproduktion Vorschlag für Stadtrat: Ausleihe bis zu 3 Wochen pro Reproduktion für jede weitere Woche pro Reproduktion 49 € 81,89 % 40,00 € 15,00 € 40,00 € 15,00 € Keine Änderung der Preise bei bisherigen Leistungen Seite 11 ANLAGE 4 GRASSI Museum für Angewandte Kunst Nachkalkulation 2010 bis 2013 Nachkalkulation 2013 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Wiss. Bearbeit.,Fachbiblioth.,Fotothek, Sammlung. 1.100.25.2.0.01.01 2 dav. Dauerausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.01 3 dav. Sonderausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.02 4 dav. Museumspädagogik und Veranstaltungen 1.100.25.2.0.01.03 5 dav. Vermietungen/Verpachtungen 1.100.25.2.0.01.04 Kosten Erlöse Gewinn/Verlust Ist 2013 Ist 2013 Ist 2013 € € € 4.083.324,09 545.895,73 -3.537.428,36 816.830,70 64.014,99 -752.815,71 1.863.569,37 198.039,66 -1.665.529,71 937.883,91 222.525,34 -715.358,57 346.894,30 37.323,83 -309.570,47 118.145,81 23.991,91 -94.153,90 Kostendeckungsgrad % 13,37 7,84 10,63 23,73 10,76 20,31 Nachkalkulation 2012 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Wiss. Bearbeit.,Fachbiblioth.,Fotothek, Sammlung. 1.100.25.2.0.01.01 2 dav. Dauerausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.01 3 dav. Sonderausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.02 4 dav. Museumspädagogik und Veranstaltungen 1.100.25.2.0.01.03 5 dav. Vermietungen/Verpachtungen 1.100.25.2.0.01.04 Kosten Erlöse Gewinn/Verlust Ist 2012 Ist 2012 Ist 2012 € € € 3.937.387,91 317.388,43 -3.619.999,48 811.142,65 3.160,64 -807.982,01 1.875.915,24 192.133,98 -1.683.781,26 818.230,29 85.360,38 -732.869,91 320.274,02 21.395,85 -298.878,17 111.825,71 15.337,58 -96.488,13 Kostendeckungsgrad % 8,06 0,39 10,24 10,43 6,68 13,72 Kosten Erlöse Gewinn/Verlust Ist 2011 Ist 2011 Ist 2011 € € € 3.649.020,40 242.652,29 -3.406.368,11 899.299,20 10.842,26 -888.456,94 1.495.178,97 124.226,25 -1.370.952,72 706.407,54 67.773,49 -638.634,05 436.094,36 27.244,04 -408.850,32 112.040,33 12.566,25 -99.474,08 Kostendeckungsgrad % 6,65 1,21 8,31 9,59 6,25 11,22 Nachkalkulation 2011 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Wiss. Bearbeit.,Fachbiblioth.,Fotothek, Sammlung. Kst 11 2 dav. Dauerausstellungen Kst 12 3 dav. Sonderausstellungen Kst 13 Museumspädagogik und Veranstaltungen Kst 14 u. 15 4 dav. 5 dav. Vermietungen/Verpachtungen Kst 24 Nachkalkulation 2010 Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche Gesamt / Wirtschaftsrechnung 1 dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen Kst 11 Dauerausstellungen Kst 12 2 dav. 3 dav. Sonderausstellungen Kst 13 4 dav. Museumspädagogik und Veranstaltungen Kst 14 u. 15 5 dav. Vermietungen/Verpachtungen Kst 24 Kosten Erlöse Gewinn/Verlust Ist 2010 Ist 2010 Ist 2010 € € € 3.494.445,46 322.062,57 -3.172.382,89 855.359,91 9.983,99 -845.375,92 1.256.492,65 38.941,78 -1.217.550,87 750.704,83 189.682,96 -561.021,87 522.318,34 73.197,99 -449.120,35 109.569,73 10.255,85 -99.313,88 Kostendeckungsgrad % 9,22 1,17 3,10 25,27 14,01 9,36 In den Jahren 2007 bis 2012 wurde die Dauerausstellung des GRASSI MAK gebaut und jeweils in einzelnen Etappen präsentiert. Mit der Eröffnung des dritten Rundganges der Ständigen Ausstellung am 04.03.2012 wurde die Präsentation der Dauerausstellung fertiggestellt. Dies spiegelt sich in den Kosten und Erlösen der Ausstellungen und dem Verhältnis Dauer- zu Sonderausstellung wider. Auch besonders publikumswirksame Sonderausstellungen, wie z.B. „Schuhdesign“ im Jahr 2013 beeinflussen dieses Verhältnis. Erlöse im Bereich wiss. Bearbeitung und Sammlungen werden auch beeinflusst durch Sonderposten, die in der Anlagenbuchhaltung zu diesem Produkt gebildet werden, diese fallen unterschiedlich aus. Außerdem hat das GRASSI MAK auch mehrere Förderungen erhalten, die die Höhe der Erlöse in den Jahren unterschiedlich gestalten.