Daten
Kommune
Leipzig
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1052856.pdf
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Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. DS-00572/14-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für
Angewandte Kunst
Beschlussvorschlag:
1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst gemäß
ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die Entgeltfreiheit von
Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für Angewandte Kunst, von Mitgliedern des
Internationalen Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des Verbandes Dt. Kunsthistoriker, von
Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes und von Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender
Künstler e.V.
2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis genommen.
Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine Nachkalkulation
der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen.
3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw. bis
zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst“
(RBV-107/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012) wird mit
Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage 0
Anlagen:
Anlage 0 - Begründung zur Vorlage
Anlage 1 - Entgeltordnung
Anlage 2 - Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
Anlage 3 - Vorkalkulation 2015-2019
Anlage 4 - Nachkalkulation 2010-2013
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 18.2
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI
Museum für Angewandte Kunst
Vorlage: DS-00572/14-NF-02
Beschluss:
1. Die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst
gemäß ANLAGE 1, inkl. Anhänge 1 und 2, wird beschlossen und damit auch die
Entgeltfreiheit von Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für Angewandte
Kunst, von Mitgliedern des Internationalen Museumsbundes (ICOM), von Mitgliedern des
Verbandes Dt. Kunsthistoriker, von Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes und von
Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender Künstler e.V.
2. Die Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche werden zur Kenntnis
genommen.
Spätestens bis zum 30. Juni der Jahre 2017 bis 2020 ist durch die Verwaltung eine
Nachkalkulation der Entgelte des jeweiligen Vorjahres vorzunehmen.
3. Die Entgeltordnung tritt ab 1. März 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019 bzw.
bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung.
4. Die bestehende „Privatrechtliche Entgeltordnung für das GRASSI Museum für Angewandte
Kunst" (RBV-107/09 vom 16.12.2009 mit Änderung durch RBV-1470/12 vom 12.12.2012)
wird mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung aufgehoben.
5. Die Stadtverwaltung prüft zusammen mit den GRASSI Museum für Angewandte Kunst, dem
stadtgeschichtlichen Museum und dem Museum der bildenden Künste die Einführung eines
„Zahle so viel du willst-Tages" (pay what you wish day) und legt dem Stadtrat hierzu eine
Empfehlung bis zum IV. Quartal 2016 vor.
Protokollnotiz: Die Übertragbarkeit der Kombikarte wird geprüft.
Dem Fachausschuss Kultur wird bis zur Sommerpause ein Vorschlag für eine
Besucherbefragung in den genannten Museen, vorbereitet vom Amt für Statistik und
Wahlen, vorgelegt. Es wird angestrebt, die Befragung im Jahr 2016 durchzuführen und
spätestens Ende des ersten Quartals 2017 die Auswertung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Begründung
0. Vorbemerkungen
In den vergangenen 5 Jahren gab es in den kommunalen Museen eine Vielzahl von
Veränderungen und Entwicklungen, die bei der Überarbeitung der Entgeltordnungen
berücksichtigt worden sind. Auch haben die Museen ihre Entgelte soweit möglich an einander angepasst. Unterschiede ergeben sich hinsichtlich der Entgelte bei der
Durchführung von Kindergeburtstagen. Die besondere Situation des GRASSI Museums für Angewandte Kunst im Zusammenwirken mit den beiden Museen anderer
Trägerschaft in dem Gebäudekomplex galt es ebenfalls zu berücksichtigen.
Ziel der Museen bleibt es, ihre Angebote weiter attraktiv und interessant zu halten
und vor allem den Zugang für alle zu ermöglichen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt
auf der kulturellen Bildung.
Die Vereinfachung und damit verbesserte Übersichtlichkeit der Entgeltkategorien soll
dazu führen, die Besucherfreundlichkeit weiter zu erhöhen.
Im Ergebnis der Diskussion über Kombikarten soll es mit den neuen Entgeltordnungen erstmals eine gemeinsame Jahreskarte des Stadtgeschichtlichen Museums, des
GRASSI Museum für Angewandte Kunst und des Museums der bildenden Künste
geben. Das „Starke Trio“ zum Preis von 80,00 €, ermäßigt 56,00 € bzw. 40,00 € stellt
ein außerordentlich attraktives Angebot dar, mit dem der in der Vergangenheit eher
geringe Verkauf von Jahreskarten angekurbelt werden soll.
Darüber hinaus wollen die Museen neben dem monatlichen eintrittsfreien Tag aus
besonderem Anlass einen Tag der offenen Tür im Jahr eintrittsfrei anbieten, der werbewirksam eingesetzt werden soll.
1. Entgeltordnung GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Mit Beschluss vom 16.12.2009 (BS/RBV-107/09) hat der Stadtrat die „Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das GRASSI Museum für Angewandte
Kunst“ (MAK) beschlossen. Die Eintrittspreise sind ab 01.01.2010 in Kraft getreten
mit einer Gültigkeit bis zum 31.12.2014 bzw. bis zum Zeitpunkt der Gültigkeit einer
neuen Entgeltordnung.
Im Zeitraum der Gültigkeit der bestehenden Entgeltordnung wurde mit der Eröffnung
des dritten Rundganges „Jugendstil bis Gegenwart“ der Ständigen Ausstellung des
GRASSI MAK im Jahr 2012 die Präsentation der Dauerausstellung des Museums
fertig gestellt. Damit sind seitdem auf einer Fläche von über 4.500 qm alle Daueraus stellungsbereiche zugänglich. Dieser Umstand, das sich veränderte Nutzer/innen
Verhalten und die Anforderungen, z. B. an den Bereich der Museumspädagogik,
werden in der überarbeiteten Entgeltordnung berücksichtigt.
2. Erläuterung der geplanten Änderungen
Die Gesamtausstellungsfläche, inklusive Sonderausstellungen, beträgt gegenwärtig
5.300 qm. In den Räumen der Dauerausstellung werden inzwischen zusätzlich aufwändige Präsentationen zu ausgewählten Themen gezeigt. Eine klare Trennung zwischen Dauer- und Sonderausstellungen ist so nicht mehr möglich. Dies betrifft auch
die Ausstellungen des GRASSI Museums für Völkerkunde und des GRASSI Museums für Musikinstrumente. Deshalb wurde zwischen den drei Museen vereinbart,
eine Vereinheitlichung des Systems der Eintrittspreise einzuführen (siehe Anlage
2, Pkt. Eintrittspreise für das GRASSI komplett), auch um die Besucherfreundlichkeit
1
zu erhöhen. Künftig soll es nur einen Eintrittspreis geben. Das Ticket gilt sowohl für
die Dauerausstellung als auch für die Sonderausstellung.
Die einmal jährlich im Oktober stattfindende Grassimesse wird neben Mitteln aus
dem städtischen Haushalt zu einem beträchtlichen Teil über Teilnahmegebühren der
ausstellenden Künstlerinnen und Künstler und Sponsorengelder finanziert. Für diese
Veranstaltung wird bereits ein Entgelt erhoben. Für die Präsentation kostenintensiverer Ausstellungen und Veranstaltungen aufgrund des kontinuierlich gestiegenen
Mehraufwandes für die Gestaltung und Produktion der Ausstellungsarchitektur, hohe
Transportkosten und weitere Aufwendungen bzw. und bei Sonderöffnungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, soll zukünftig ein Zuschlag zum Entgelt in Höhe
von bis zu 2,00 € (siehe Anlage 2, Pkt. C) erhoben werden.
Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst wird zukünftig eine Abendkarte - letzte
Öffnungsstunde vor Schließung des Museums - anbieten, wo jeder Besucher 50 %
des Preises für Vollzahler zahlt.
Der Zuschlag für die Führung von Besuchergruppen wird von 40,00 € auf
60,00 € je Gruppe (siehe Anlage 2 Pkt. C) erhöht. Damit wird dem wachsenden Anspruch der Besucher auf eine längere Dauer (auf 1 Std.) der Führung Rechnung getragen. Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr treten an
diese Stelle die Sonderführungen durch die Museumspädagogen, die zum Preis von
1,00 € je Person weiterhin angeboten werden. Für besonders interessierte Besu chergruppen werden zusätzlich Sonderführungen von größerer Dauer und auch Führungen durch die Direktion angeboten (siehe Anlage 2 Pkt. C).
Für Schülergruppen und dazugehörige Begleitperson, deren Teilnehmer das 19.
Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gym nasium, Berufsschule, Studium) gelten Entgelte analog denen für Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr.
Der Lesesaal/die wissenschaftliche Fachbibliothek wurde in den vergangenen
Jahren von ca. 250 Nutzern besucht. Die Erlöse betrugen 37,00 Euro im Jahr 2013
und 20,00 Euro im Jahr 2014. Die Regelung in der Entgeltordnung für die Biblio theksbenutzung soll entfallen (Anlage 2 Punkt 2.1).
Zusätzlich soll eine Jahreskombikarte städtischer Museen für ein Entgelt von
80,00 € angeboten werden, die für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museums für Angewandte Kunst gültig ist (siehe Anlage 2, Punkt E). Die Entgelte für die Jahreskarten
der jeweiligen Museen gestalten sich einzeln wie folgt: SGM 40.00 €, GRASSI MAK
30.00 € und MdbK 45.00 €.“
Der eintrittsfreie Mittwoch einmal im Monat wird beibehalten. Dies wird in Abstimmung zwischen dem Stadtgeschichtlichen Museum, dem Museum der bildenden
Künste und dem GRASSI Museum für Angewandte Kunst einheitlich der erste Mittwoch im Monat sein. Mit der Bestätigung des Angebotes von eintrittsfreien Tagen
wird gleichzeitig ein „Einnahmeverzicht“ anerkannt und damit eine Subventionierung
von Museumsbesuchen.
Das GRASSI Museum für Angewandte Kunst behält sich vor einmal im Jahr einen
Tag der offenen Tür als eintrittsfreien Tag anzubieten.
2
Im Zusammenhang mit den Ausstellungen des Museums wurde von den Museumspädagogen ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm entwickelt. Damit werden vor allem junge Besucher stärker mit den Inhalten des Museums vertraut gemacht. Das Programm zur kulturellen Bildung reicht von Sonderführungen zu einzelnen Themen der Ausstellungen, die zum Teil durch Einsatz von Spielmitteln unterstützt werden, über kreatives Gestalten in der Museumswerkstatt bis zum Durchführen von Projekttagen, Kindergeburtstagen und Workshops für Familien. Da auch
für Kindergeburtstage kostenintensiveres Material und höhere Personalkosten eingesetzt werden müssen, wird der Preis auf 70,00 € angehoben (siehe Anlage 2 Pkt. D).
Diese Veranstaltungen erfreuen sich großer Beliebtheit, so dass neben museumseigenem Personal auf zusätzliche Unterstützung zurückgegriffen werden muss. Das
umfangreiche Programm wird ständig weiterentwickelt. In der Entgeltordnung wurden
deshalb seit 2010 mehrere Kategorien von Veranstaltungen (siehe Anlage 2 Pkt. D)
aufgenommen. Da nicht jede einzelne Sonderveranstaltung lange im Voraus berechenbar ist, ist eine flexible Preisgestaltung für Veranstaltungen, die mit freien Mitarbeitern, Fremdfirmen oder unter Einsatz von besonders kostenintensivem Material
durchgeführt werden, notwendig. Für diese Veranstaltungen werden Zuschläge je
nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben.
Der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres
einheitlich für alle städtischen Museen seit Januar 2013 hat sich gut bewährt. Zusätzlich zum reinen Ausstellungsrundgang werden den Kindern und Jugendlichen
zahlreiche Veranstaltungen der Museumspädagogik angeboten, die in der Regel mit
den Lehrplänen der Bildungseinrichtungen abgestimmt sind. Dabei ist sowohl die
Multiplikatorenwirkung im persönlichen Umfeld der Jugendlichen als auch eine nachhaltige Bindung von jungen Menschen als zukünftige Museumsbesucher beabsichtigt. Das Angebot der Familienkarte (siehe Anlage 2 Pkt. C) kann damit entfallen.
Das Entgelt für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen
wird auf 10,00 € pro angefangene halbe Stunde angepasst.
Die Anpassung des Preises „Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte“ (siehe Anlage 2, Pkt. 2.2) und Sonstiger Entgelte (siehe Anlage 2
Pkt. 5) begründen sich in der Aufnahme von neuen Bedarfskategorien und der Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
3. Rechtliche Grundlagen der Entgeltordnung
Ermächtigungsgrundlage für die in ANLAGE 1 vorgeschlagene Entgeltordnung ist
§ 73 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), der die Grundsätze der Einnahmebeschaffung regelt.
Nach § 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben
erforderlichen Einnahmen, soweit vertretbar und geboten, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen (§ 73 Abs. 2 Nr. 1
SächsGemO). Dabei hat die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabe pflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO).
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten
wird durch die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind.
3
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Entgelterhebung liegen vor. Die Einnahmen
aus privatrechtlichen Entgelten sind erforderlich, vertretbar und geboten. Der Grundsatz der Kostendeckung ist berücksichtigt. Die Dienstanweisung DA 12/2014 des
OBM ist anzuwenden, allerdings hat die Ermittlung des Kostendeckungsgrades vor
allem nachrichtlichen Charakter und zieht für den Bereich der Eintrittspreise keine
kostendeckenden Entgelte nach sich. Bei der Festlegung der Entgelte in den kulturellen Einrichtungen wird vom Kostendeckungsgebot abgewichen, da es kommunalpolitisches Interesse ist, Kultur in Form von Museen, Theatern etc. allen Bevölkerungsschichten zu ermöglichen. Die Entgelte werden somit politisch festgelegt.
Die gemäß DA 12/2014 geforderte Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte
ist aus ANLAGE 2 ersichtlich.
Kalkulationen und Kostendeckungsgrade für die einzelnen Leistungsbereiche sind in
ANLAGE 3 dargestellt.
4. Entgeltbemessung
In sinngemäßer Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG kann das Entgelt
entweder nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung) oder nach den durch die Be nutzung durchschnittlich verursachten Kosten bemessen werden. Nach § 14 Abs. 1
Satz 2 SächsKAG können auch beide Kriterien miteinander verbunden werden.
Bei der Festsetzung der Entgelte des GRASSI Museum für Angewandte Kunst sind
folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Vergleich zu und Abstimmung mit den städtischen Museen in Leipzig und mit
ähnlich profilierten Einrichtungen auf überregionaler und internationaler Ebene
- Berücksichtigung der Entgelte für die zwei weiteren Museen im GRASSI „Muse
um für Völkerkunde“ und „Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig.
5. Entgeltschuldner
Nach § 2 der Entgeltordnung sind alle personalen Nutzer des Museums Entgeltschuldner.
6. Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen
Ermäßigungen bzw. Entgeltbefreiungen kommen nach § 5 der Entgeltordnung in Betracht.
7. In-Kraft-Treten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis
zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
4
ANLAGE 1
Privatrechtliche Entgeltordnung der Stadt Leipzig für das
GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Die Stadt Leipzig erlässt für die Benutzung der Ausstellungen, Veranstaltungen und
Sammlungen des GRASSI Museums für Angewandte Kunst auf der Grundlage der
§§ 28 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 20, 41 Abs. 2 und 73 Abs. 2 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 10 bis 14 des
Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der zurzeit geltenden
Fassung folgende Entgeltordnung:
(1)
-
§ 1 Entgeltpflicht
Die Nutzung der nachfolgenden Leistungen des GRASSI Museums für Angewandte Kunst sind entgeltpflichtig:
Dauerausstellungen und Sonderausstellungen, Grassimesse
Führungen
Sonderveranstaltungen
Sammlungen
Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des
Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museums für Angewandte
Kunst
Sonstige Leistungen nach ANHANG 2 zu dieser Entgeltordnung.
§ 2 Entgeltschuldner
(1) Schuldner des Benutzungsentgeltes sind alle Personen, die Leistungen des
GRASSI Museums für Angewandte Kunst in Anspruch nehmen. Bei
Minderjährigen ist Entgeltschuldner der gesetzliche Vertreter.
(2) Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner.
§ 3 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach dem Ausmaß der Benutzung (Leistung)
und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung.
§ 4 Höhe der Entgelte
(1) Eintrittspreise (ANHANG 1)
(2) Entgelte für die Benutzung der wissenschaftlichen Spezialbibliothek und der
Sammlungen (ANHANG 2)
§ 5 Ermäßigungen und Befreiungen
(1) Ermäßigung des Eintrittspreises nach ANHANG 1 kann in Anspruch genommen
werden:
1. auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen für Inhaber des LeipzigPasses und für EhrenamtsPass-Inhaber der Freiwilligen-Agentur Leipzig e. V.
in Höhe von 50 % des Preises für Vollzahler.
1
2. von Schülern und Auszubildenden ab dem vollendeten 19. Lebensjahr,
Studenten, Inhabern der Leipzig-Card, Wehr- und Zivildienstleistenden und
Schwerbehinderten mit Ausweis nach § 4 Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit
einem Behinderungsgrad ab 50 % gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises
auf halbe Euro kaufmännisch gerundete 30 % des Preises für Vollzahler.
3. für Abendkarten - letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums - in Höhe
von 50 % des Preises für Vollzahler für jeden Besucher.
(2) Kein Entgelt nach ANHANG 1 ist zu entrichten:
1. von Begleitpersonen für Schwerbehinderte, wenn der Ausweis den
Nachweis über die Notwendigkeit einer Begleitperson enthält.
2. von Mitgliedern des Freundeskreises des GRASSI Museums für
Angewandte Kunst, von Mitgliedern mit ICOM-Ausweis (Internationaler
Museumsbund), von Mitgliedern des Verbandes Deutscher
Kunsthistoriker, des Deutschen Museumsbundes und des Sächsischen
Museumsbundes, von Mitgliedern des Bundesverbandes Bildender
Künstlerinnen und Künstler e. V. und von Inhabern eines
Presseausweises.
3. für Kinder, Jugendliche und Schülergruppen bis zum vollendeten 19.
Lebensjahr mit dazugehörigen Begleitpersonen, ausgenommen der unter
Punkt B (Sonstige Veranstaltungen) und Punkt C (sonstige Entgelte)
festgelegten Preise.
4. für Schülergruppen und dazugehörige Begleitperson, deren Teilnehmer
das 19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem
Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule, Studium),
ausgenommen der unter Punkt B (Sonstige Veranstaltungen) und Punkt C
(sonstige Entgelte) festgelegten Preise.
5. am ersten Mittwoch eines jeden Monats, sowie einmal im Jahr am Tag der
offenen Tür.
(3) Ermäßigungen des Entgelts für Sammlungen nach ANHANG 2 können nach
Maßgabe folgender Absätze in Anspruch genommen werden:
1. für Tages- und Jahreskarten auf der Grundlage gesamtstädtischer Regelungen
für Inhaber des Leipzig-Passes und für EhrenamtsPass-Inhaber der FreiwilligenAgentur Leipzig e. V. in Höhe von 50 % des Entgelts für Vollzahler
2. für Tages- und Jahreskarten von Schülern und Auszubildenden ab dem
vollendeten 19. Lebensjahr, Studenten, Inhabern der Leipzig-Card, Wehrund Zivildienstleistenden und Schwerbehinderten mit Ausweis nach § 4
Abs. 5 Schwerbehindertengesetz mit einem Behinderungsgrad ab 50 %
gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises auf halbe Euro
aufgerundete 30 % des Entgelts für Vollzahler
3. für Veröffentlichungen von verwahrten Sammlungsobjekten in Höhe von
50 % des Grundentgeltes
• für nachweisbar wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke (Der
Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei gemeinnützigen Zwecken
auch durch eine widerrufliche und befristete vorläufige Bescheinigung
des Finanzamtes, zu belegen.). Anstelle des Entgeltes kann im
Ausnahmefall auch ein Ausgleich nur über kostenfreie Belegexemplare
(ansonsten obligatorisch) geregelt werden.
2
•
•
in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und
Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts
und Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik
Deutschland
für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer
Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird.
(4) Kein Entgelt wird erhoben:
1. für die Nutzung der Bibliothek
2. für die Inanspruchnahme der Sammlungen nach ANHANG 2:
◦ für nachweisbar wissenschaftliche, künstlerische oder gemeinnützige
Zwecke (Der Nachweis ist durch schriftlichen Auftrag, bei
gemeinnützigen Zwecken auch durch eine widerrufliche und befristete
vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes, zu belegen.).
◦ in Amts- und Rechtshilfesachen für den Bund, die Länder und
Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen des öffentlichen Rechts,
Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik
Deutschland und der Konferenz Nationaler Kultureinrichtungen.
◦ für rechtliche Forschungen durch zentrale Stellen der öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaften sowie der Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit die Benutzung in einer
Sache erfolgt und Gegenseitigkeit gewährt wird.
◦ für einfache Beratung oder Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme
von Sammlungsobjekten oder archivarischen Hilfsmitteln.
(5) Ermäßigungen können nicht kumulativ beansprucht werden. Maßgeblich ist die
im Einzelfall höhere Ermäßigung.
§ 6 In-Kraft-Treten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung tritt zum 01.03.2016 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2019 bzw. bis
zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung auf Beschluss des Stadtrates.
3
ANHANG 1 zu ANLAGE 1
Entgelte für das GRASSI Museum für Angewandte Kunst
in €
A. Dauer- und Sonderausstellung - komplett, Grassimesse
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Jahreskarte Vollzahler
Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Jahreskarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Gruppenbesucher ab 8 Personen
Zuschlag für besondere Ausstellungen (je Erwachsener)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Dauer 1 Std, bis 20 Erw.)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Dauer 1,5 Std, bis 20 Erw.)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (durch Direktion, bis 20 Erw.)
8,00
5,50
4,00
30,00
21,00
15,00
6,00
bis 2,00
60,00
75,00
90,00
B. Eintrittspreise für Veranstaltungen in den Ausstellungen und in der Kreativwerkstatt
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung
1,00
(je Teilnehmer bis zum vollendeten 19 Lebensjahr)
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung
2,00
(je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung ( je Teilnehmer mit Ferienpass) 0,50
Sonderführungen mit besonderer pädagogischer Betreuung
4,00
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung
und Kreativwerkstatt (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) bis zu
3,00
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung
und Kreativwerkstatt (je Teilnehmer mit Ferienpass)
2,50
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung
und Kreativwerkstatt (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
8,00
Sonderveranstaltungen für Gruppen mit pädagogischer Betreuung und
Kreativwerkstatt mit Dauer ab 2 Stunden/Veranstaltung
Kindergeburtstage (je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material)
70,00
Kindergeburtstag/Workshop Fam. (2 Erw. je Veranst.frei,jede weitere erw. Person) 10,00
Workshops für Familien (je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material)
70,00
Workshops und Projekttage (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr)
5,00
Workshops und Projekttage (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
10,00
Für noch nicht bekannte einmalige Veranstaltungen (z. B. Lesungen, Workshops,
Musikveranstaltungen, Zuschläge für kostenintensives Material), mit denen das
Museum rechnen muss, werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis
maximal 50,00 € erhoben.
4
Für Schülergruppen, deren Teilnehmer das 19. Lebensjahr vollendet haben und
sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Berufsschule,
Studium) und deren Begleitpersonen gelten Entgelte analog denen für Gruppen
mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr.
Für Sonderveranstaltungen, die zusammen mit Vertragspartnern organisiert
werden, werden Zuschläge je nach Kosten und Aufwand, der gemeinsam mit
diesem Partner vereinbarten Leistungen bis maximal 50,00 € erhoben.
C. Sonstige Entgelte
Audioguide
Fotoerlaubnis
Abendkarte
1,00
im Eintritt enthalten
4,00
(letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums, ermäßigt nach § 5 (1) Pkt.3)
Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des
Museums der bildenden Künste und des GRASSI Museum für Angewandte
Kunst
Jahreskombikarte (12 Monate)
80,00
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
56,00
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %)
40,00
Neben den Ausstellungen und Veranstaltungen des GRASSI Museums für
Angewandte Kunst werden gemeinsam durch die drei Museen im GRASSI Angebote
für die Besucher bereitgehalten. Dazu zählen z.B. Kombikarten zum Besuch
mehrerer Museen. Zu gemeinsamen Veranstaltungen der drei Museen im GRASSI
werden gesonderte Vereinbarungen zu Eintrittspreisen zwischen den Direktoren der
drei Museen getroffen.
Eintrittspreise für das GRASSI komplett - alle Dauer- und Sonderausstellungen
im Museum für Angewandte Kunst, im Museum für Völkerkunde und im
Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig
Kombikarten für drei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen)
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
Kombikarten für zwei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen)
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt nach § 5 (50%)
5
15,00
12,00
7,50
12,00
9,00
6,00
ANHANG 2 zu ANLAGE 1
Entgelte für die Benutzung der Bibliothek und der Sammlungen des GRASSI
Museum für Angewandte Kunst
(Alle Entgelte sind als Nettoentgelte zu verstehen. Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wird die
Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt.)
1. Bibliothek und Lesesaal
Die Benutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek des GRASSI Museums für
Angewandte Kunst ist unentgeltlich.
2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte bei Abdruck der
Reproduktion in schwarz-weiß / in Farbe
Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urhebberschutzgesetzes vergeben, insbesondere mit:
Festlegungen des Nutzungszweckes
Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte
Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes
Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname
Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter ( Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht)
Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren
Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen.
Der Bildnachweis lautet GRASSI Museum für Angewandte Kunst Leipzig.
Gebühren für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben.
a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassette, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten (in €)
Auflage
</
</
</
</
</
</
</
>
1.000
5.000
10.000
50.000
100.000
200.000
300.000
300.000
80,00
150,00
250,00
300,00
350,00
400,00
500,00
600,00
b) in Publikationen (Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.) in schwarz-weiß/in Farbe
(in €)
Auflage
¼ Seite
½ Seite
1/1 Seite
2/1 Seite
</ 1.000 20,00 / 25,00
25,00 / 30,00
30,00 / 35,00
35,00 / 40,00
</ 5.000 40,00 / 45,00
45,00 / 50,00
50,00 / 55,00
55,00 / 60,00
</ 10.000
65,00 / 70,00
70,00 / 75,00
75,00 / 80,00
80,00 / 85,00
</ 50.000
80,00 / 85,00
85,00 / 90,00
90,00 / 95,00
95,00 /100,00
</100.000 130,00 /140,00 140,00 /150,00 150,00 /160,00
180,00 /200,00
</200.000 150,00 /170,00 170,00 /200,00 200,00 /220,00
220,00 /250,00
</300.000 200,00 /230,00 230,00 /250,00 250,00 /280,00
280,00 /300,00
> 300.000 250,00 /280,00 280,00 /300,00 300,00 /330,00
330,00 /350,00
Sonderformate auf Anfrage
6
c) in Werbemitteln, für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber, Flyer, Post
karten u.ä. in schwarz-weiß/in Farbe
(in €)
Auflage
< A4
< A3
< A1
> A1
</ 1.000
40,00 / 75,00
55,00 /100,00
75,00 /135,00 200,00 / 300,00
</ 5.000 55,00 /100,00
75,00 /135,00 110,00 /200,00 300,00 / 450,00
</ 10.000 65,00 /120,00
75,00 /160,00 130,00 /250,00 350,00 / 500,00
</ 50.000 85,00 /210,00 125,00 /165,00 190,00 /250,00 400,00 / 600,00
</100.000 105,00 /140,00 150,00 /200,00 230,00 /300,00 450,00 / 650,00
</200.000 200,00 /280,00 300,00 /400,00 450,00 /600,00 500,00 / 700,00
</300.000 400,00 /470,00 500,00 /570,00 600,00 /700,00 650,00 / 800,00
> 300.000 500,00 /600,00 650,00 /800,00 800,00 /950,00 900,00 /1.000,00
Sonderformate auf Anfrage
Auf Postern (einmalige Reproduktion und Kleinstauflagen bis 500 Exemplare)
Größe
(in €)
bis
A4
40,00
A4
60,00
A3
80,00
A2
100,00
A1
120,00
A0
250,00
d) für Filme, Videos je Bild in schwarz-weiß / in Farbe
</
2.000
</
5.000
>
5.000
e) im Fernsehen
Sendung bis 30 sec
einmalig
mehrmalig
Sendung über 30 sec
(in €)
80,00 / 150,00
150,00 / 200,00
200,00 / 265,00
(in €)
80,00 / 150,00
160,00 / 300,00
entsprechende Multiplikation des Grundpreises
f) im Internet – Wiedergabe in Online-Diensten
eine Woche
einen Monat
sechs Monate
ein Jahr
nach Ablauf erneuter Antrag notwendig
g) für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar)
(in €)
25,00
30,00
50,00
80,00
(in €)
kostenfrei
h) für sonstige Leistungen
(in €)
Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken
je angefangene Stunde
50,00
7
Nachdruck
Unveränderte Nachauflage
Veränderte Nachauflage
50% der Erstgebühr
min. 75% der Erstgebühr
Digitale Publikationen/Reader/ebooks/Apps sowie Social Media
nach Anzahl Fans/Follower
nach Anzahl Downloads
500
1.000
2.000
3.000
5.000
7.500
10.000
15.000
20.000
30.000
50.000
80.000
je weitere 10.000
(in €)
30,00
35,00
40,00
55,00
80,00
100,00
140,00
150,00
170,00
190,00
240,00
300,00
33,00
3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen
Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen werden
Entgelte in Höhe von 10,00 € pro angefangene halbe Stunde erhoben.
4. Reprographische Leistungen (eigene Leistungen)
(eigene Leistungen)
Papierabzug schwarz-weiß
9x12 cm
dto.
13x18 cm
dto.
18x24 cm
dto.
24x30 cm
dto.
25x40 cm
Neuaufnahme mit Papierabzug schwarz-weiß
9x12 cm
dto.
13x18 cm
dto.
18x24 cm
dto.
24x30 cm
dto.
25x40 cm
Color-Kleinbild-Diapositiv
Kopien schwarz-weiß auf Papier bis Format A 4
Kopien schwarz-weiß auf Papier größer A 4 bis Format A 3
Zuschlag je Kopie aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen
2,50
3,50
5,50
9,50
14,50
11,00
12,00
14,00
18,00
22,00
7,00
1,00
2,00
0,50
5. Sonstige Entgelte
Color-Diapositiv (Leihgebühr bis zu 3 Monaten)
für jede weitere Woche
(in €)
40,00
15,00
Bearbeitungsgebühren
8
(in €)
Generelle Bearbeitungsgebühr
Brennen einer CD
Digitaler Versand
Scannen einer Vorlage ohne Bildbearbeitung bis A3, 300 dpi
Reproduktion s/w auf Papier bis Format A4
Reproduktion s/w auf Papier größer als A4 bis A3
8,00
10,00
10,00
10,00
1,00
2,00
Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich
20 % Gemeinkosten berechnet. Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden
sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter ) werden in Höhe der
Einzelkosten zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt.
Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet.
Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der
Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
9
ANLAGE 2
GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Gegenüberstellung der alten und neuen Entgelte (alle Angaben in €)
1. Entgelte für Ausstellungen und Veranstaltungen einschl. Kombikarten GRASSI
Eintrittspreise
Alt
BS/RBV-107/09
ab 01.01.2010
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Ab 01.03.2016
A. Dauerausstellungen und Grassimesse
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (30%)
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (50%)
Gruppenbesucher ab 8 Personen
Familienkarte (ein oder 2 Erwachsene mit 1 bis 5 Kindern bis 18 Jahre)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene bis 20 Personen)
5,00
3,50
2,50
4,00
10,00
40,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
B. Sonderausstellungen
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (30%)
Einzelkarte
nach § 5 (50%)
Gruppenbesucher ab 8 Personen
Familienkarte (ein oder 2 Erwachsene mit 1 bis 5 Kindern bis 18 Jahre)
Zuschlag für kostenintensive Ausstellungen
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (Erwachsene bis 20 Personen)
6,00
4,00
3,00
5,00
12,00
2,00
40,00
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
entfällt
8,00
5,50
4,00
30,00
21,00
15,00
6,00
2,00
16,00
40,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
entfällt
60,00
75,00
90,00
frei
1,00
2,00
0,50
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
4,00
C. Dauer- und Sonderausstellung - komplett, Grassimesse
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (30%)
Einzelkarte
nach § 5 (50%)
Jahreskarte Vollzahler
Jahreskarte ermäßigt
nach § 5 (30%)
Jahreskarte
nach § 5 (50%)
Gruppenbesucher ab 8 Personen
Zuschlag für kostenintensive Ausstellungen bis 2,00 Euro pro Person
Familienkarte (ein oder 2 Erwachsene mit 1 bis 5 Kindern bis 18 Jahre)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (1 Std Erwachsene bis 20 Personen)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (bis 1,5 Std bis 20 Personen)
Zuschlag für Führung von Besuchergruppen (durch Direktion bis 20 Personen)
D. Eintrittspreise für Veranstaltungen in den Ausstellungen und in der Kreativwerkstatt
Schüler, Jugendliche bis 18 Jahre (nur Kunstbetrachtung, ohne päd. Betreuung)
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung (je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr)
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung (je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung
(je Teilnehmer mit Ferienpass)
Sonderführungen mit besonderer pädagogischer Betreuung
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt
(Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) bis zu
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt (Teilnehmer mit Ferienpass)
Sonderführungen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt
(Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
Sonderveranstaltungen für Gruppen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt
Dauer ab 2 Std/Veranstaltung (inkl.Vorbereitung)
Kindergeburtstag
(je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material)
Kindergeburtstag/Workshop Familien (2 Erw. je Veranstaltung frei, jede weitere erw. Person)
Workshop für Familien
(je Veranstaltung bis 10 Kinder, inkl. Material)
Workshops und Projekttage
(je Teilnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr)
Workshops und Projekttage
(je Teilnehmer ab dem vollendeten 19. Lebensjahr)
Neu
3,00
3,00
2,50
keine Änderung
5,00
8,00
55,00
10,00
70,00
keine Änderung
70,00
keine Änderung
keine Änderung
5,00
10,00
Gruppenveranstaltungen erfolgen nur nach vorheriger Anmeldung. Für Schülergruppen und dazugehörige Begleitperson, deren Teilnehmer das
19. Lebensjahr vollendet haben und sich in einem Ausbildungsverhältnis befinden (Gymnasium, Beruf, Studium) gelten Entgelte analog denen für
Gruppen mit Teilnehmern bis zum vollendeten 19. Lebensjahr.
Für Sonderveranstaltungen (z.B. Lesungen, Workshops, Musikveranstaltungen, Zuschläge für kostenintensives Material)
werden Eintrittspreise je nach Kosten und Aufwand bis maximal 50,00 € erhoben.
Für Sonderveranstaltungen, die zusammen mit Vertragspartnern organisiert werden, werden Zuschläge je nach Kosten und Aufwand,
der gemeinsam mit diesem Partner vereinbarten Leistungen bis maximal 50,00€ erhoben.
E. Sonstige Entgelte
Audioguide
(Ausleihe)
Fotoerlaubnis
Abendkarte - letzte Öffnungsstunde vor Schließung des Museums
1,00
2,50
nicht vorhanden
Jahreskombikarte für den Besuch des Stadtgeschichtlichen Museums, des Museums der bildenden Künste
und des GRASSI Museum für Angewandte Kunst
nicht vorhanden
Jahreskombikarte (12 Monate)
nicht vorhanden
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (30 %)
nicht vorhanden
Jahreskombikarte ermäßigt nach § 5 (50 %)
Seite 1 von 4
keine Änderung
entfällt
4,00
80,00
56,00
40,00
Neben den Ausstellungen und Veranstaltungen des GRASSI Museum für Angewandte Kunst werden gemeinsam durch die drei Museen im
GRASSI Angebote für die Besucher bereitgehalten. Dazu zählen z.B. Kombikarten zum Besuch mehrerer Museen. Zu gemeinsamen
Veranstaltungen der drei Museen im GRASSI werden gesonderte Vereinbarungen zu Eintrittspreisen zwischen den Direktoren der drei Museen
getroffen.
Eintrittspreise für das GRASSI-komplett alle Dauer- und Sonderausstellungen im Museum für Angewandte Kunst,
im Museum für Völkerkunde und im Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig
Kombikarten für drei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen)
Einzelkarte Vollzahler
12,00
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (30%)
9,00
Einzelkarte
nach § 5 (50%)
6,00
Kombikarten für zwei Museen (Dauer- und Sonderausstellungen)
Einzelkarte Vollzahler
Einzelkarte ermäßigt
nach § 5 (30%)
Einzelkarte
nach § 5 (50%)
8,00
6,00
4,00
Seite 2 von 4
15,00
12,00
7,50
12,00
9,00
6,00
2. Entgelte für die Nutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek und der Sammlungen im GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Alt
BS/RBV-107/09
ab 01.01.2010
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Ab 01.03.2016
Tageskarte Vollzahler
Tageskarte ermäßigt nach § 5 (30%)
Tageskarte ermäßigt nach § 5 (50%)
2,00
1,50
1,00
entfällt
entfällt
entfällt
Jahreskarte (12 Monate) Vollzahler
Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5 (30%)
Jahreskarte (12 Monate) ermäßigt nach § 5 (50%)
7,00
5,00
3,50
entfällt
entfällt
entfällt
80,00
150,00
250,00
300,00
350,00
400,00
500,00
600,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
Entgelte
Neu
2.1 Lesesaal /Bibliothek
2.2. Veröffentlichungsentgelt für verwahrte Sammlungsobjekte
bei Abdruck der Reproduktion in s-w/Farbe.
Die Nutzungs- und Verwendungsrechte werden nach den Regelungen des Urheberschutzgesetzes
vergeben, insbesondere mit :
Festlegungen des Nutzungszweckes
Verbot der unbefugten Weitergabe an Dritte
Veränderungsverbot des zur Verfügung gestellten Werkes
Nennungspflicht für Herkunftsnachweis und Fotografenname
Verpflichtung des Nutzers zur Wahrung der Rechte Dritter
( Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Eigentumsrecht )
Vereinbarung über die Ablieferung von Belegexemplaren
Schadenersatzforderungen bei Vertragsverstößen
Der Bildnachweis lautet "GRASSI Museum für Angewandte Kunst Leipzig".
Entgelte für Veröffentlichungen im Ausland werden vorab erhoben.
a) auf Titelseite, Vorsatzblatt oder Schutzumschlag, Bucheinband, Cover, Kassetten, Hüllen für sonstige Medien (z.B. CD, CD-Rom, DVD) und Ansichtskarten
Auflage
</=
</=
</=
</=
</=
</=
</=
>
1.000
5.000
10.000
50.000
100.000
200.000
300.000
300.000
b) in Publikationen(Bücher, Broschüren, Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Prospekte u .ä.) in s-w/Farbe
Auflage
1/4 Seite
1/2 Seite
1 Seite
Euro
Euro
Euro
</=
1.000
20,00 / 25,00
25,00 / 30,00 30,00 / 35,00
</=
5.000
40,00 / 45,00
45,00 / 50,00 50,00 / 55,00
</=
10.000
65,00 / 70,00
70,00 / 75,00 75,00 / 80,00
</=
50.000
80,00 / 85,00
85,00 / 90,00 90,00 / 95,00
</= 100.000
130,00 /140,00
140,00 / 150,00 150,00 / 160,00
</= 200.000
150,00 /170,00
170,00 / 200,00 200,00 / 220,00
</= 300.000
200,00 /230,00
230,00 / 250,00 250,00 / 280,00
>
300.000
250,00 /280,00
280,00 / 300,00 300,00 / 330,00
Sonderformate auf Anfrage
c) in Werbemitteln für Kalender, Plakate, Kunstdrucke, Aufkleber, Flyer, Postkarten u.ä. in s-w/Farbe
< A4
< A3
Auflage
Euro
Euro
</=
1.000
40,00 / 75,00
55,00 / 100,00
</=
5.000
55,00 / 100,00
75,00 / 135,00
</=
10.000
65,00 / 120,00
75,00 / 160,00
</=
50.000
85,00 / 210,00
125,00 / 165,00
</= 100.000
105,00 / 140,00
150,00 / 200,00
</= 200.000
200,00 / 280,00
300,00 / 400,00
</= 300.000
400,00 / 470,00
500,00 / 570,00
>
300.000
500,00 / 600,00
650,00 / 800,00
Sonderformate auf Anfrage
auf Postern (einmalige Reproduktion und Kleinstauflagen bis 500 Exemplare)
Größe
bis
A4
A4
A3
A2
A1
A0
Seite 3 von 4
< A1
Euro
75,00 / 135,00
110,00 / 200,00
130,00 / 250,00
190,00 / 250,00
230,00 / 300,00
450,00 / 600,00
600,00 / 700,00
800,00 / 950,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
40,00
60,00
80,00
100,00
120,00
250,00
Alt
BS/RBV-107/09
ab 01.01.2010
+ Änderung mit
RBV-1470/12
Ab 01.03.2016
Euro
80,00 / 150,00
150,00 / 200,00
200,00 / 265,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
Euro
80,00 / 150,00
160,00 / 300,00
entsprechende Multiplikation des Grundpreises
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
Entgelte
d) für Filme, Videos je Bild in s-w/Farbe
Auflage
</=
2.000
</=
5.000
>
5.000
e) im Fernsehen
Sendung bis 30 sec.
einmalig
mehrmalig
Sendung über 30 sec.
f) im Internet - Wiedergabe in Online-Diensten
eine Woche
einen Monat
sechs Monate
ein Jahr
nach Ablauf erneuter Antrag notwendig
g)
für einmalige Präsentationen (Power-Point oder vergleichbar)
h)
für sonstige Leistungen
Anfertigung von Fotografien bzw. Video-, Filmerlaubnis zu gewerblichen Zwecken
Nachdruck
unveränderte Nachauflage
veränderte Nachauflage
80,00
Neu
25,00
30,00
50,00
keine Änderung
kostenfrei
50,00 je angefangene Std.
50% der Erstgebühr
min. 75% der Erstgebühr
Digitale Publikationen/Reader/ebooks/Apps
sowie Social Media nach Anzahl Fans/Follower
nach Anzahl Downloads
500
1.000
2.000
3.000
5.000
7.500
10.000
15.000
20.000
30.000
50.000
80.000
je weitere 10.000
30,00
35,00
40,00
55,00
80,00
100,00
140,00
150,00
170,00
190,00
240,00
300,00
33,00
3. Wissenschaftliche Dienste / Bearbeitung spezieller Anliegen
Für wissenschaftliche Dienste und die Bearbeitung spezieller Anliegen
pro angefangene halbe Stunde
4. Reprographische Leistungen (eigene Leistungen)
Papierabzug s/w
9x12 cm
13x18 cm
18x24 cm
24x30 cm
25x40 cm
Neuaufnahmen mit Papierabzug s/w
9x12 cm
13x18 cm
18x24 cm
24x30 cm
25x40 cm
Color-Kleinbild-Diapositiv
Kopien s-w auf Papier bis Format A 4
Kopien s-w auf Papier größer A 4 bis Format A 3
Zuschlag je Kopie aus gebundenen oder gehefteten Vorlagen
22,00
10,00
2,50
3,50
5,50
9,50
14,50
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
11,00
12,00
14,00
18,00
22,00
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
7,00
1,00
2,00
0,50
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
keine Änderung
40,00
15,00
keine Änderung
keine Änderung
5. Sonstige Entgelte
Leihgebühr Color-Diapositiv ( Leihgebühr bis zu 3 Monaten )
für jede weitere Woche pro Reproduktion
Bearbeitungsgebühren
generelle Bearbeitungsgebühr
Brennen einer CD
Digitaler Versand
Scannen einer Vorlage ohne Bildbearbeitung bis A3, 300 dpi
Reproduktionen s/w auf Papier bis Format A4
Reproduktionen s/w auf Papier größer als A4 bis A3
8,00
10,00
10,00
10,00
1,00
2,00
Bei allen Aufträgen, die versandt werden, werden Verpackungs- und Portokosten zuzüglich 20 % Gemeinkosten berechnet.
Alle sonstigen Kosten, die mit einem Auftrag verbunden sind ( z.B. Reisekosten, spezielle Materialien, Kosten Dritter) werden
in Höhe der Einzelkosten zuzüglich 20% Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt.
Rechnungsumschreibungen werden mit 15,00 € berechnet.
Bei allen weiteren Leistungen erfolgt die Orientierung an den Tarifen der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst.
Seite 4 von 4
ANLAGE 3
Grassi Museum für Angewandte Kunst
Vorkalkulation 2015 bis 2019
Die angegebenen Werte sind Werte für die Durchschnitte der Jahre 2015-2019
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Kosten
Plan 2015-2019
€
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
dav. Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen
dav. Ausstellungen
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
dav. Museumspädagogik und Veranstaltungen
dav. Vermietungen/Verpachtungen
4.003.709
840.560
2.712.454
1.897.227
815.227
345.625
105.070
Erlöse
Plan 2015-2019
€
534.000
60.000
416.000
196.000
220.000
35.000
23.000
Gewinn/Verlust
Plan 2015-2019
€
-3.469.709
-780.560
-2.296.454
-1.701.227
-595.227
-310.625
-82.070
Kostendeckungsgrad
%
13,34
7,14
15,34
10,33
26,99
10,13
21,89
Seite 1
Anteile der Leistungsbereiche
Kosten
Plan 2015
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
MusPäd. und Veranstaltungen
Vermietung
Kosten in %
21,28
47,08
20,23
8,75
2,66
Kosten
840.560
1.859.660
799.085
345.625
105.070
Erlöse
60.000,00
196.000,00
220.000,00
35.000,00
23.000,00
21,28
47,08
20,23
8,75
2,66
840.560
1.878.257
807.076
345.625
105.070
60.000,00
196.000,00
220.000,00
35.000,00
23.000,00
21,28
47,08
20,23
8,75
840.560
1.897.039
815.147
345.625
60.000,00
196.000,00
220.000,00
35.000,00
2,66
105.070
23.000,00
Plan 2016
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
Musikpäd. und Veranstaltungen
Vermietung
Plan 2017
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
MusPäd. und Veranstaltungen
Vermietung
Plan 2018
Wiss. Bearbeitung
21,28
840.560
60.000,00
Dauerausstellungen
47,08
1.916.010
196.000,00
Sonderausstellungen
20,23
823.298
220.000,00
MusPäd. und Veranstaltungen
8,75
345.625
35.000,00
Vermietung
2,66
105.070
23.000,00
Plan 2019
Wiss. Bearbeitung
21,28
840.560
60.000,00
Dauerausstellungen
47,08
1.935.170
196.000,00
Sonderausstellungen
MusPäd. und Veranstaltungen
20,23
8,75
831.531
345.625
220.000,00
35.000,00
2,66
105.070
23.000,00
21,28
47,08
20,23
8,75
2,66
100,00
840.560
1.897.227
815.227
345.625
105.070
4.003.709
60.000,00
196.000,00
220.000,00
35.000,00
23.000,00
534.000,00
Vermietung
Plan Durchschnitt 2015 bis 2019
Wiss. Bearbeitung
Dauerausstellungen
Sonderausstellungen
MusPäd. und Veranstaltungen
Vermietung
Seite 2
Eintrittspreise Ausstellungen
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan 2015 bis 2019
Durchschnitt
Kosten Dauerausstellungen gesamt
Kosten Sonderausstellungen gesamt
Gesamtkosten Ausstellungen
1.859.660
799.085
2.658.745
1.878.257
807.076
2.685.332
1.897.039
815.147
2.712.186
1.916.010
823.298
2.739.308
1.935.170
831.531
2.766.701
1.897.227 €
815.227 €
2.712.454 €
Erlöse Dauerausstellungen gesamt
Erlöse Sonderausstellungen gesamt
Gesamterlöse Ausstellungen
196.000
220.000
416.000
196.000
220.000
416.000
196.000
220.000
416.000
196.000
220.000
416.000
196.000
220.000
416.000
196.000 €
220.000 €
416.000 €
-2.242.745
-2.269.332
-2.296.186
-2.323.308
-2.350.701
-2.296.454 €
15,65
15,49
15,34
15,19
15,04
95.000
95.000
95.000
95.000
95.000
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad der Ausstellungen
Anzahl der Besucher
Kosten pro Besucher lt. Vorkalkulation
Kostendeckungsgrad pro Besucher
Einzelkarte (Vollzahler) Dauerausstellung Entgelt alt:
Einzelkarte (Vollzahler) Sonderausstellung Entgelt alt:
Kombikarte Dauer- und Sonderausstellung
Vorschlag für Stadtrat
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt für Dauerausstellungen und Sonderausstellungen gesamt neu:
15,34 %
95.000
28,55 €
28,02 %
5,00 €
6,00 €
8,00 €
8,00 €
Änderung des Leistungsangebotes und der Preise in der Struktur
Besucherfreundlichkeit wird durch mehr Übersicht erhöht.
Vereinheitlichung des Systems der Eintrittspreise im Museumskomplex
Seite 3
Führung von Besuchergruppen
durchschnittliche Dauer der Führung: 2 Stunden inkl. durchschn. Vorbereitung
Plan
2015
Berechnung der Kosten pro Führung
Personalkosten inkl. durchschn. Vorbereitung
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Gesamtkosten pro Führung
Kosten lt. Vorkalkulation
Erlös je Führung
Kostendeckungsgrad
Entgelt alt:
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan 2015-2019
Durchschnitt
78
23
101
80
24
103
81
24
106
84
25
109
86
26
111
82 €
24 €
106 €
101
103
106
109
111
106 €
60 €
56,60 %
40,00 €
Vorschlag für Stadtrat
60,00 €
Zuschlag wurde von 40,00 € auf 60,00 € je Gruppe erhöht.
Damit wird dem wachsenden Anspruch der Besucher hinsichtlich der Führung Rechnung getragen.
Seite 4
Pädagogische Veranstaltungen Sonderführung mit pädagogischer Betreuung ohne Einsatz von Material
Plan
2015
Berechnung der Kosten
Personalkosten
Zeitaufwand pro Veranstaltung inkl. durchschn. Vorbereitung
Zwischensumme
Gemeinkostenzuschlag 30 %
Gesamtpersonalkosten pro Veranstaltung
Anzahl zu betreuende Personen pro Veranstaltung
Kosten pro Person
39
3
116
35
151
12
13
Plan
2016
40
3
119
36
155
12
13
Plan
2017
41
3
122
37
159
12
13
Plan
2018
42
3
125
38
163
12
14
Plan
2019
43
3
128
39
167
12
14
Plan
Durchschnitt
41 €
3 Std
122 €
37 €
159 €
12 Stück
13 €
Kosten lt. Vorkalkulation
Kostendeckungsgrad
Entgelt alt:
13 €
15,09 %
2,00 €
Vorschlag für Stadtrat
Preis pro Besucher über 18 Jahre
Preis pro Besucher bis einschließlich 18 Jahre
Preis pro Besucher mit Ferienpass
2,00 €
1,00 €
0,50 €
Seite 5
Sonderführungen für Einzelpersonen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt mit Einsatz von Material
Museumspädagogik, Veranstaltungen
Berechnung erfolgt unter Verwendung der Ergebnisse aus dem BAB 2013 (80 % der Kosten der Pädagogik werden für o.g. Veranstaltungen
verwendet).
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
Durchschnitt
Kosten Pädagogik insgesamt
dav. 80% Nutzung für o.g. Veranstaltungen
345.625
276.500
345.625
276.500
345.625
276.500
345.625
276.500
345.625
276.500
345.625 €
276.500 €
Erlöse Kostenstelle Pädagogik (80% Anteil)
28.000
28.000
28.000
28.000
28.000
28.000 €
-248.500
-248.500
-248.500
-248.500
-248.500
-248.500 €
10,13
10,13
10,13
10,13
10,13
Gewinn/Verlust
Kostendeckungsgrad des o.g. Teiles Päd.
Anzahl der Benutzer
3.450
3.450
3.450
3.450
3.450
10,13 %
3.450
durchschn. Kosten pro Benutzer lt. Vorkalkulation
Kostendeckungsgrad pro Teilnehmer
80 €
9,98 %
Entgelt alt:
5,00 €
Erwachsene
für Schüler andere Berechnung
Vorschlag für Stadtrat
Preis pro Teilnehmer über 18 Jahre
Preis pro Teilnehmer bis einschließlich 18 Jahre
Preis pro Teilnehmer mit Ferienpass
bis zu
8,00 €
3,00 €
2,50 €
Seite 6
(mit Material)
Sonderveranstaltungen für Gruppen mit pädagogischer Betreuung und Kreativwerkstatt mit Dauer ab 2 Std./Veranstaltung
Museumspädagogik - Veranstaltungen f. Gruppen
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
Durchschnitt
Kosten Pädagogik insgesamt
dav. 10% Nutzung für o.g. Veranstaltungen
345.625
34.563
345.625
34.563
345.625
34.563
345.625
34.563
345.625
34.563
345.625 €
34.563 €
Erlöse Kostenstelle Pädagogik (10% Anteil)
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500
3.500 €
-31.063
-31.063
-31.063
-31.063
-31.063
-31.063 €
Kostendeckungsgrad des o.g. Teiles Päd.
10,13
10,13
10,13
10,13
10,13
10,13 %
Anzahl der Benutzer (Personen)
420
420
420
420
420
420
Gewinn/Verlust
durchschn. Kosten pro Benutzer lt. Vorkalkulation
Kostendeckungsgrad pro Teilnehmer
Entgelt alt:
Kindergeburtstag
Vorschlag für Stadtrat
Kindergeburtstage (pro Veranstaltung bis 10 Kinder, einschl. bis zu 2 freien Begleitpersonen)
Kindergeburtstage je weiterer Erwachsener (2 Erwachsene zur Betreuung freier Eintritt)
Workshops für Familien
Workshops und Projekttage (je Teilnehmer bis einschließlich 18 Jahre)
Workshops und Projekttage (je Teilnehmer über 18 Jahre)
Preis je Gruppe
82 €
6,08 %
55,00 €
70,00
10,00
70,00
5,00
10,00
€
€
€
€
€
Seite 7
Entgelt für die Benutzung des Lesesaals / Bibliothek
Berechnung erfolgt unter Verwendung der Ergebnisse aus dem BAB 2013
(60% der Kosten der wissenschaftlichen Fachbibliothek werden für die öffentliche Bibliothek verwendet)
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
Durchschnitt
121.570
72.942
121.570
72.942
121.570
72.942
121.570
72.942
121.570
72.942
121.570 €
72.942 €
12.627
12.627
12.627
12.627
12.627
12.627 €
-60.315
-60.315
-60.315
-60.315
-60.315
-60.315 €
Kostendeckungsgrad der öffentl. Bibliothek
17,31
17,31
17,31
17,31
17,31
17,31 %
Anzahl der Benutzer
42
42
42
42
42
42
Kosten wiss. Fachbibliothek insgesamt
dav. 60% Nutzung für öffentl. Bibliothek
Erlöse aus Nutzung der öffentl. Bibliothek
Gewinn/Verlust
860 €
durchschn. Kosten pro Benutzer lt. Vorkalkulation
Erlöse aus Entgelt zur Nutzung der Bibliothek 2013
37,00 €
Kostendeckungsgrad pro Nutzer
0,00 %
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt alt:
2,00 €
Jahreskarte (Vollzahler) Entgelt alt:
7,00 €
Die Benutzung der wissenschaftlichen Fachbibliothek des GRASSI Museums für Angewandte Kunst
Vorschlag für Stadtrat:
ist für alle Besucher frei.
Einzelkarte (Vollzahler) Entgelt neu:
0,00
Jahreskarte (Vollzahler) Entgelt neu:
(12 Monate)
0,00
Seite 8
Wissenschaftliche Dienste
pro angefangene halbe Stunde
Plan
2015
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
Durchschnitt
A Personalkosten
Personalkosten pro Stunde
Personalkosten pro halbe Stunde
46
23
47
24
49
24
50
25
51
25
49 €
24 €
B Berechnung der Kosten pro halbe Stunde
Personalkosten pro halbe Stunde
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Gesamtkosten für Beantwortung pro halbe Stunde
23
7
30
24
7
31
24
7
32
25
7
32
25
8
33
24 €
7€
32 €
Kosten pro halbe Stunde lt. Vorkalkulation:
32 €
Kostendeckungsgrad
31,68 %
Entgelt alt:
22,00 €
Vorschlag für Stadtrat
10,00 €
Vereinheitlichung der Entgelte in den städtischen Museen für die Inanspruchnahme von wissenschaftlichen Diensten
Seite 9
Entgelt für reprographische Leistungen
Plan 2015
Plan2016
Plan 2017
Plan 2018
Plan 2019 Durchschnitt
A Bereitstellung von Anlagevermögen
Kosten für technische Geräte
Gemeinkostenzuschlag 30 %
Gesamtkosten
Anzahl der angefertigten Reproduktionen
Kosten pro Reproduktion
0
0
0
25.000
0
0
0
0
25.000
0
0
0
0
25.000
0
0
0
0
25.000
0
0
0
0
25.000
0
B Personalkosten
Personalkosten
: Arbeitsminuten
= Bezüge pro Minute
x Auswahl und Erstellung der Reproduktion
= Personalkosten pro Reproduktion
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Kosten pro Reproduktion
36
60
0,60
50
30
9
39
37
60
0,61
50
31
9
40
38
60
0,63
50
31
9
41
38
60
0,64
50
32
10
42
39
60
0,66
50
33
10
43
0
39
39
0
40
40
0
41
41
0
42
42
0
43
43
C Kosten pro Reproduktion
Bereitstellung von Anlagevermögen
Personalkosten
Gesamtkosten pro Reproduktion
0€
0€
0€
25.000 Stück
0€
38 €
60 min
0,63 €
50 min
31 €
9€
41 €
0€
41 €
41 €
Kosten lt. Vorkalkulation pro Reproduktion
Kostendeckungsgrad z.B. bei Neuaufnahme mit Papierabzug s/w
Entgelt alt:
Papierabzug schwarz-weiß
Neuaufnahme mit Papierabzug schwarz-weiß
Color-Kleinbild-Diapositiv
Kopien schwarz-weiß
2,50 - 14,50 €
11,00 - 22,00 €
7,00 €
1,00 - 2,00 €
Vorschlag für Stadtrat:
Papierabzug schwarz-weiß
Neuaufnahme mit Papierabzug schwarz-weiß
Color-Kleinbild-Diapositiv
Kopien schwarz-weiß
2,50 - 14,50 €
11,00 - 22,00 €
7,00 €
1,00 - 2,00 €
Keine Änderung der Preise bei bisherigen Leistungen
41 €
27,02 %
Seite 10
Entgelt für die Ausleihe reprographischer Leistungen
Plan
2015
A Arbeitszeitanteile:
- Ausheben/Rücklagern der Reproduktionen
- Verpackung und Versand der Reproduktionen
- Rechnungslegung und -überwachung
= Gesamt
Plan
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
Durchschnitt
35
10
15
60
35
10
15
60
35
10
15
60
35
10
15
60
35
10
15
60
35 min
10 min
15 min
60 min
B Personalkosten
Personalkosten
: Arbeitsminuten
= Bezüge pro Minute
36
60
0,60
37
60
0,61
38
60
0,63
38
60
0,64
39
60
0,66
38 €
60 min
0,63 €
C Berechnung der Kosten pro Reproduktion
Bezüge pro Minute
x Zeitanteil für Vorgangsbearbeitung
= Personalkosten pro Bereitstellung
+ Gemeinkostenzuschlag von 30 %
= Gesamtkosten pro Reproduktion
0,60
60
36
11
46
0,61
60
37
11
48
0,63
60
38
11
49
0,64
60
38
12
50
0,66
60
39
12
51
0,63 €
60 min
38 €
11 €
49 €
Kosten lt. Vorkalkulation
Kostendeckungsgrad
Entgelt alt:
Ausleihe bis zu 3 Wochen pro Reproduktion
für jede weitere Woche pro Reproduktion
Vorschlag für Stadtrat:
Ausleihe bis zu 3 Wochen pro Reproduktion
für jede weitere Woche pro Reproduktion
49 €
81,89 %
40,00 €
15,00 €
40,00 €
15,00 €
Keine Änderung der Preise bei bisherigen Leistungen
Seite 11
ANLAGE 4
GRASSI Museum für Angewandte Kunst
Nachkalkulation 2010 bis 2013
Nachkalkulation 2013
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav.
Wiss. Bearbeit.,Fachbiblioth.,Fotothek, Sammlung. 1.100.25.2.0.01.01
2 dav.
Dauerausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.01
3 dav.
Sonderausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.02
4 dav.
Museumspädagogik und Veranstaltungen 1.100.25.2.0.01.03
5 dav.
Vermietungen/Verpachtungen 1.100.25.2.0.01.04
Kosten
Erlöse
Gewinn/Verlust
Ist 2013
Ist 2013
Ist 2013
€
€
€
4.083.324,09 545.895,73
-3.537.428,36
816.830,70 64.014,99
-752.815,71
1.863.569,37 198.039,66
-1.665.529,71
937.883,91 222.525,34
-715.358,57
346.894,30 37.323,83
-309.570,47
118.145,81 23.991,91
-94.153,90
Kostendeckungsgrad
%
13,37
7,84
10,63
23,73
10,76
20,31
Nachkalkulation 2012
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav.
Wiss. Bearbeit.,Fachbiblioth.,Fotothek, Sammlung. 1.100.25.2.0.01.01
2 dav.
Dauerausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.01
3 dav.
Sonderausstellungen 1.100.25.2.0.01.02.02
4 dav.
Museumspädagogik und Veranstaltungen 1.100.25.2.0.01.03
5 dav.
Vermietungen/Verpachtungen 1.100.25.2.0.01.04
Kosten
Erlöse
Gewinn/Verlust
Ist 2012
Ist 2012
Ist 2012
€
€
€
3.937.387,91 317.388,43
-3.619.999,48
811.142,65
3.160,64
-807.982,01
1.875.915,24 192.133,98
-1.683.781,26
818.230,29 85.360,38
-732.869,91
320.274,02 21.395,85
-298.878,17
111.825,71 15.337,58
-96.488,13
Kostendeckungsgrad
%
8,06
0,39
10,24
10,43
6,68
13,72
Kosten
Erlöse
Gewinn/Verlust
Ist 2011
Ist 2011
Ist 2011
€
€
€
3.649.020,40 242.652,29
-3.406.368,11
899.299,20 10.842,26
-888.456,94
1.495.178,97 124.226,25
-1.370.952,72
706.407,54 67.773,49
-638.634,05
436.094,36 27.244,04
-408.850,32
112.040,33 12.566,25
-99.474,08
Kostendeckungsgrad
%
6,65
1,21
8,31
9,59
6,25
11,22
Nachkalkulation 2011
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav.
Wiss. Bearbeit.,Fachbiblioth.,Fotothek, Sammlung. Kst 11
2 dav.
Dauerausstellungen Kst 12
3 dav.
Sonderausstellungen Kst 13
Museumspädagogik und Veranstaltungen Kst 14 u. 15
4 dav.
5 dav.
Vermietungen/Verpachtungen Kst 24
Nachkalkulation 2010
Übersicht des Kostendeckungsgrades der einzelnen Leistungsbereiche
Gesamt / Wirtschaftsrechnung
1 dav.
Wiss. Bearbeitung Fachbibliothek, Fotothek, Sammlungen Kst 11
Dauerausstellungen Kst 12
2 dav.
3 dav.
Sonderausstellungen Kst 13
4 dav.
Museumspädagogik und Veranstaltungen Kst 14 u. 15
5 dav.
Vermietungen/Verpachtungen Kst 24
Kosten
Erlöse
Gewinn/Verlust
Ist 2010
Ist 2010
Ist 2010
€
€
€
3.494.445,46 322.062,57
-3.172.382,89
855.359,91
9.983,99
-845.375,92
1.256.492,65 38.941,78
-1.217.550,87
750.704,83 189.682,96
-561.021,87
522.318,34 73.197,99
-449.120,35
109.569,73 10.255,85
-99.313,88
Kostendeckungsgrad
%
9,22
1,17
3,10
25,27
14,01
9,36
In den Jahren 2007 bis 2012 wurde die Dauerausstellung des GRASSI MAK gebaut und jeweils in einzelnen Etappen präsentiert.
Mit der Eröffnung des dritten Rundganges der Ständigen Ausstellung am 04.03.2012 wurde die Präsentation der Dauerausstellung fertiggestellt.
Dies spiegelt sich in den Kosten und Erlösen der Ausstellungen und dem Verhältnis Dauer- zu Sonderausstellung wider.
Auch besonders publikumswirksame Sonderausstellungen, wie z.B. „Schuhdesign“ im Jahr 2013 beeinflussen dieses Verhältnis.
Erlöse im Bereich wiss. Bearbeitung und Sammlungen werden auch beeinflusst durch Sonderposten, die in der Anlagenbuchhaltung zu diesem Produkt gebildet werden,
diese fallen unterschiedlich aus.
Außerdem hat das GRASSI MAK auch mehrere Förderungen erhalten, die die Höhe der Erlöse in den Jahren unterschiedlich gestalten.