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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055600.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
10.03.16, 12:00
Aktualisiert
16.03.16, 14:53

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-DS-02288-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 23.03.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Bestellung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Herr Thomas Schultz wird rückwirkend zum 1. März 2016 gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig bestellt. Die personalwirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates im Ergebnis des durchzuführenden förmlichen Beteiligungsverfahrens. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: - Begründung - Lebenslauf Seite 1/1 Begründung: Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand endet das Dienstverhältnis des bisherigen Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig mit Ablauf des 31. Januar 2016. Aus diesem Grund ist die Bestellung eines Nachfolgers erforderlich. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung entscheidet die Ratsversammlung bei der Bestellung von Beauftragten im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister. Für diese Funktion wird Herr Thomas Schultz vorgeschlagen. Herr Schultz ist seit Januar 2014 Informationssicherheitsbeauftragter und wurde mit Wirkung vom 1. April 2014 gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig bestellt. Zur Besetzung der Stelle erfolgte am 30. September 2015 die Veröffentlichung einer externen Ausschreibung im Internet, städtischen Intranet und bei der Bundesagentur für Arbeit mit Ausschreibungsschluss 16. Oktober 2015. Insgesamt gingen 29 Bewerbungen ein: Bewerber/-innen davon männlich davon weiblich davon schwerbehindert/gleichgestellt intern 4 3 1 0 extern 25 17 8 3 Insgesamt wurden neun Bewerber/-innen in das Auswahlverfahren einbezogen, davon eine Bewerberin. Von diesen Bewerbern hat ein Bewerber seine Bewerbung zurückgezogen. Im Ergebnis des Auswahlverfahrens nach dem Gebot der Bestenauslese in Anwendung von Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz wird Herr Thomas Schultz für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragen ab 1. März 2016 vorgeschlagen. Die personalwirtschaftliche Umsetzung des Beschlusses erfordert eine förmliche Beteiligung des Personalrates gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG.