Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055600.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
10.03.16, 12:00
Aktualisiert
16.03.16, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-02288-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Bestellung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Herr Thomas Schultz wird rückwirkend zum 1. März 2016 gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Sächsisches
Datenschutzgesetz zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig bestellt.
Die personalwirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des
Personalrates im Ergebnis des durchzuführenden förmlichen Beteiligungsverfahrens.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
- Begründung
- Lebenslauf
Seite 1/1
Begründung:
Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze zum Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand endet das
Dienstverhältnis des bisherigen Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig mit Ablauf des
31. Januar 2016.
Aus diesem Grund ist die Bestellung eines Nachfolgers erforderlich.
Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Hauptsatzung entscheidet die Ratsversammlung bei der Bestellung
von Beauftragten im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister.
Für diese Funktion wird Herr Thomas Schultz vorgeschlagen. Herr Schultz ist seit Januar 2014
Informationssicherheitsbeauftragter und wurde mit Wirkung vom 1. April 2014 gemäß § 11 Abs. 1
S. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten der Stadt
Leipzig bestellt.
Zur Besetzung der Stelle erfolgte am 30. September 2015 die Veröffentlichung einer externen
Ausschreibung im Internet, städtischen Intranet und bei der Bundesagentur für Arbeit mit
Ausschreibungsschluss 16. Oktober 2015.
Insgesamt gingen 29 Bewerbungen ein:
Bewerber/-innen
davon männlich
davon weiblich
davon schwerbehindert/gleichgestellt
intern
4
3
1
0
extern
25
17
8
3
Insgesamt wurden neun Bewerber/-innen in das Auswahlverfahren einbezogen, davon eine
Bewerberin. Von diesen Bewerbern hat ein Bewerber seine Bewerbung zurückgezogen.
Im Ergebnis des Auswahlverfahrens nach dem Gebot der Bestenauslese in Anwendung von Artikel
33 Abs. 2 Grundgesetz wird
Herr Thomas Schultz
für die Bestellung zum Datenschutzbeauftragen ab 1. März 2016 vorgeschlagen.
Die personalwirtschaftliche Umsetzung des Beschlusses erfordert eine förmliche Beteiligung des
Personalrates gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 SächsPersVG.