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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055317.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.03.16, 12:00
Aktualisiert
13.03.17, 21:15

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-02467 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 23.03.2016 Verweisung in die Gremien Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 29.03.2016 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 05.04.2016 1. Lesung Verwaltungsausschuss 06.04.2016 1. Lesung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Modernes Verwaltungs- und Bürgerzentrum – Neues Stadthaus - auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der dezentralen Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und Optionen für ein modernes gemeinsames Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen – Neues Stadthaus - auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz zu prüfen. Über das Prüfergebnis soll der Stadtrat bis zum 30.09.2016 informiert werden. Begründung: Die Stadtverwaltung unterhält derzeit zahlreiche Verwaltungsliegenschaften, vorrangig in angemieteten Objekten. Auch die Firmensitze der Kommunalunternehmen und ihrer Tochterunternehmen – mit Ausnahme der KWL - sind angemietet. Langfristig erscheint der Bau eines neuen Stadthauses auf einem städtischen Grundstück – analog dem neuen Firmensitz der LWB – wirtschaftlicher und somit sinnvoll. Mit der Errichtung eines neuen Stadthauses versprechen wir uns auch einen Zugewinn für die Bürgerinnen und Bürger, da sie künftig durch die zentrale Lage Zeit und Wege sparen können. Pläne, auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Stadthaus zu errichten, existieren seit vielen Jahren. Zuletzt wurde vor ca. 10 Jahren geprüft, am Standort Nonnenmühlgasse ein solches Gebäude zu errichten. Bürgerämter und Einrichtungen, wie die des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), die bewusst dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, sollen natürlich erhalten bleiben und sind nicht Gegenstand dieses Antrages. Der Stadtrat hat mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" beschlossen. Nunmehr soll zeitnah geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Stadthaus errichtet und im Entwurf des Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann.