Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1055317.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.03.16, 12:00
Aktualisiert
13.03.17, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-02467
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
23.03.2016
Verweisung in die Gremien
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
29.03.2016
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
05.04.2016
1. Lesung
Verwaltungsausschuss
06.04.2016
1. Lesung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Modernes Verwaltungs- und Bürgerzentrum – Neues Stadthaus - auf dem Areal
Wilhelm-Leuschner-Platz
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der dezentralen
Verwaltungsliegenschaften vorzunehmen und Optionen für ein modernes gemeinsames
Verwaltungs- und Bürgerzentrum von Stadtverwaltung und kommunalen Unternehmen – Neues
Stadthaus - auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz zu prüfen.
Über das Prüfergebnis soll der Stadtrat bis zum 30.09.2016 informiert werden.
Begründung:
Die Stadtverwaltung unterhält derzeit zahlreiche Verwaltungsliegenschaften, vorrangig in
angemieteten Objekten. Auch die Firmensitze der Kommunalunternehmen und ihrer
Tochterunternehmen – mit Ausnahme der KWL - sind angemietet. Langfristig erscheint der Bau
eines neuen Stadthauses auf einem städtischen Grundstück – analog dem neuen Firmensitz der
LWB – wirtschaftlicher und somit sinnvoll.
Mit der Errichtung eines neuen Stadthauses versprechen wir uns auch einen Zugewinn für die
Bürgerinnen und Bürger, da sie künftig durch die zentrale Lage Zeit und Wege sparen können.
Pläne, auf dem Areal Wilhelm-Leuschner-Platz ein neues Stadthaus zu errichten, existieren seit
vielen Jahren. Zuletzt wurde vor ca. 10 Jahren geprüft, am Standort Nonnenmühlgasse ein solches
Gebäude zu errichten.
Bürgerämter und Einrichtungen, wie die des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD), die bewusst
dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind, sollen natürlich erhalten bleiben und sind nicht
Gegenstand dieses Antrages.
Der Stadtrat hat mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 die Leitlinien für die Weiterführung des
Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" beschlossen. Nunmehr soll zeitnah
geprüft werden, ob und unter welchen Bedingungen ein solches Stadthaus errichtet und im Entwurf
des Bebauungsplanes berücksichtigt werden kann.