Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054287.pdf
Größe
583 kB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
07.04.16, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02421
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.04.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der
Gemeinde Großpösna
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am
Hopfenberg" der Gemeinde Großpösna
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der Nachbargemeinde
Großpösna (in der Fassung vom 25.01.2016) Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wird der
Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, weil der Plan Wohnbauland für mehr als 50
Wohneinheiten vorsieht und bei dieser Größenordnung erhebliche Auswirkungen auf die Stadt
Leipzig nicht ausgeschlossen werden können.
Die Stellungnahme wurde der Gemeinde Großpösna vor Behandlung im Stadtrat unter
Gremienvorbehalt zugesandt, um die Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu wahren.
Lage des Plangebietes:
Das Gebiet "Am Hopfenberg" befindet sich in der östlichen Ortslage des Kernortes der Gemeinde
Großpösna und ist aufgrund seiner räumlichen Anordnung ein potenzielles innerörtliches
Entwicklungsgebiet.
Historie des B-Planes:
Für das Plangebiet wurde bereits 1994 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde 2015
aufgehoben und ein erneuter Beschluss zur Aufstellung des B-Planes "Am Hopfenberg" als
Bebauungsplan der Innenentwicklung durch den Gemeinderat der Gemeinde Großpösna gefasst.
Entsprechend soll der Bebauungsplan mit der jetzt vorliegenden Planung im Verfahren nach §
13
a
BauGB weitergeführt werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Großpösna ist der Planumgriff als Reservefläche
Wohnungsbau dargestellt.
Inhalt und Zielstellung des B-Planes:
Die Größe des B-Plangebietes beträgt ca. 4,6 ha. Der B-Plan sieht eine Nettobaulandfläche von ca.
3,6 ha vor. Diese wird als Aggemeioens Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Zielsetzung des B-Planes ist eine Bebauung aus Einfamilien- und Doppelhäusern. In zwei
Baufeldern sollen Mehrfamilienhäuser möglich sein. Der Plan sieht die Entwicklung eines
Wohngebietes für 88 Wohneinheiten vor. Diese verteilen sich folgendermaßen: 60
Einfamilienhäuser + 10 Einliegerwohnungen, 3 Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohneinheiten)
Argumentation der Gemeinde Großpösna zum Umfang des B-Planes:
Lt. Gutachten des Instituts für Wohnungs- und Immobilienentwicklung Leipzig IWI von 2004 ist das
Potenzial an Wohnungseinheiten der Gemeinde in Bezug auf Leerstand als auch auf neue
Wohnstandorte sei für Ende 2010 erschöpft, sollten die für den Wohnungsbau vorgesehenen
Flächenpotenziale schrittweise entsprechend ihrer Lagegunst aktiviert werden.
In der Gemeinde Großpösna gibt es derzeit keine Kapazitäten für neuen Wohnraum. Im "Integrierten
Gemeindeentwicklungskonzept Großpösna 2025" wurde im Rahmen einer Wohnbedarfsprognose
der Nachweis erbracht, dass für die Gemeinde Großpösna ab 2015 Handlungsbedarf zur Schaffung
von neuem Wohnraum besteht. Die sich abzeichnende Entwicklung und die damit verbundene
Bevölkerungszunahme des Oberzentrums Leipzig konnte in dieser Wohnbedarfsprognose ebenso
wie die für alle Kommunen neue Aufgabe der Flüchtlingsproblematik noch nicht berücksichtigt
werden.
Insbesondere der sprunghafte Bevölkerungsanstieg des Oberzentrums wird Auswirkungen auf den
Wohnraumbedarf in Großpösna haben.
Einschätzung des Vorhabens durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig:
Da die Gemeinde Großpösna lt. Regionalplan Westsachsen keine zentrale Funktion hat (die
Gemeinde ist kein Grundzentrum) steht ihr lt. landes- und regionalplanerischen Aussagen nur eine
Eigenentwicklung zu. In der Begründung des B-Planes wird explizit mit dem Bevölkerungswachstum
der Stadt Leipzig als Grund für diesen B-Plan argumentiert. Hier ist eindeutig, dass der B-Plan über
den Eigenbedarf der Gemeinde Großpösna hinausgeht.
In der Begründung des B-Planes ist der Bedarf der Anzahl der Wohneinheiten bzw. des Umfanges
der Flächen für den Wohnungsbau nicht durch Zahlen untersetzt. So liefert die Begründung keine
Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde, keine Aussagen zur Baufertigstellungen der
letzten Jahre und keine Daten zur Berechnung des Wohnbaulandbedarfes.
Auch die Anzahl der geplanten Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser und die Anzahl der geplanten
Wohneinheiten kann nicht der Begründung des B-Planes, sondern nur der beiliegenden
Verkehrsuntersuchung entnommen werden.
Auch werden die Ziele der Landes- und Regionalplanung argumentativ fraglich umgesetzt (s.
Eigenentwicklung der Gemeinde).
Deshalb äußert die Stadt Leipzig Bedenken, dass der B-Plan den Belangen der Stadt Leipzig
entgegen steht.
Der Regionale Planungsverband Westsachsen hat im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes erkannt, dass es zukünftig zu einer gemeinsamen Strategie in der
Wohnbauentwicklung zwischen dem Oberzentrum und den ländlichen Gemeinden kommen sollte.
Hierzu wird der Planungsverband dieses Jahr einen Leitbildprozess anstoßen, der zu einer
tragfähigen Zusammenarbeit zwischen dem Oberzentrum und den Gemeinden kommen soll. Hier
wird gemeinsam zu definieren sein, wann eine Gemeinde im Sinne der gemeinschaftlichen
Regionalentwicklung Wohnbauflächen über ihren Eigenbedarf entwickeln kann und an welchen
Standorten dies möglich sein wird.
Anlagen:
Stellungnahme
B-Planentwurf
Beigeordnete für Stadtentwicklung
und Bau
Gemeinde Großpösna
Im Rittergut 1
04463 Großpösna
Ri/Schn
0341-123 4901
0341-123 4930
stadtentwicklung@leipzig.de
. März 2016
Bebauungsplan „Am Hopfenberg“ (Stand: 25.01.2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Leipzig erhielt von Ihnen den Entwurf des B-Planes "Am Hopfenberg" zur
Stellungnahme.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt versandt.
Der Bebauungsplan steht den Belangen der Stadt Leipzig entgegen.
Wir gehen davon aus, dass der Umfang des geplanten Wohngebietes über den Eigenbedarf
der Gemeinde Großpösna an Wohnbauland hinausgeht. Der Bebauungsplan liefert keine
plausible, mit Daten unterlegte Begründung für den geplanten Umfang der Wohnbaufläche.
In den Unterlagen wird lediglich auf das Gutachten des Instituts für Wohnungs- und
Immobilienentwicklung
Leipzig
IWI
von
2004
sowie
auf
das
Integrierte
Gemeindeentwicklungskonzept Großpösna 2025 verwiesen, ohne dass die dort gemachten
Aussagen zu zusätzlichem Wohnbaulandbedarf in der Begründung durch aktuelle Zahlen zur
Bevölkerungsentwicklung, Baufertigstellungen der letzten Jahre und zur Berechnung des
Wohnbaulandbedarfes untersetzt werden. Zusätzlich wird in der Begründung lediglich das
starke Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig als Argument für die geplante Entwicklung
dieses Standortes angeführt.
Die Stadt Leipzig erfährt zwar derzeit ein massives Bevölkerungswachstum, welches
vermehrt durch Wohnbaulandentwicklung aufgefangen werden muss. Dies kann die Stadt
Leipzig aber derzeit noch selber bewerkstelligen. Die Stadt hat im Jahr 2015 die
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht, der in seiner nun
wirksamen Fassung noch genügend Wohnbauflächenpotenzial für die Stadt Leipzig darstellt.
Dies betrifft zum einen kleinere Standorte als auch noch größere Standorte, die einer
Wohnbauentwicklung zugeführt werden könnten.
Die Stadt Leipzig besitzt zudem mit ihrem Stadtentwicklungsplan (STEP) Wohnungsbau und
Stadterneuerung ein erprobtes Instrument, um den Wohnbauflächenbedarf innerhalb der
Stadt Leipzig zu steuern und zu priorisieren. Der STEP hat verschiedene Kriterien festgelegt,
nach welchen mögliche Standorte beurteilt werden und so eine Priorisierung vorgenommen
wird. Zu diesen Kriterien gehören u.a. die Nachnutzung von Brachflächen bei der
Baulandentwicklung oder auch die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr.
Potenzielle Standorte werden auf diese Kriterien hin auf ihre Eignung als Wohnbaustandort
hin überprüft.
Die Stadt Leipzig hat zudem das sog. Wohnungspolitische Konzept beschlossen, welches
die im STEP genannten Kriterien bestätigt. Im Jahr 2017 soll der STEP Wohnungsbau und
Stadt erneut fortgeschrieben und neue Standorte mit den entsprechenden Kriterien
überprüft werden.
Derzeit besteht aus Sicht der Stadt Leipzig kein Entlastungsbedarf durch die angrenzenden
Gemeinden. Der Bedarf, der sich durch die Bevölkerungsentwicklung erhöht hat, wird auch
in naher Zukunft innerhalb der Stadt Leipzig zu decken sein. Daher ist hier die
Bedarfsbegründung für den Umfang des Wohnungsbaus an diesem Standort mit der
positiven Bevölkerungsentwicklung Leipzigs aus unserer Sicht derzeit nicht zielführend.
Die Gemeinde Großpösna besitzt im Rahmen der landes- und regionalplanerischen
Festlegungen keine zentralörtliche Funktion. Die Gemeinde fungiert nicht als Grundzentrum.
Daher steht der Gemeinde Großpösna aus übergeordneter Sicht nur die Eigenentwicklung
bzgl. der Wohnbaulandbereitstellung zu.
Der Regionale Planungsverband Westsachsen hat im Rahmen der Fortschreibung des
Regionalplanes erkannt, dass es zukünftig zu einer gemeinsamen Strategie in der
Wohnbauentwicklung zwischen dem Oberzentrum und den ländlichen Gemeinden kommen
sollte. Hierzu wird der Planungsverband dieses Jahr einen Leitbildprozess anstoßen, der zu
einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen dem Oberzentrum und den Gemeinden
kommen soll. Hier wird gemeinsam zu definieren sein, wann eine Gemeinde im Sinne der
gemeinschaftlichen Regionalentwicklung Wohnbauflächen über ihren Eigenbedarf
entwickeln kann und an welchen Standorten dies möglich sein wird.
Abschließend möchten wir zusammenfassen, dass aus Sicht der Stadt Leipzig nicht
plausibel ist, dass der B-Plan "Am Hopfenberg" im wesentlichen der Eigenentwicklung der
Gemeinde Großpösna dient, und dass es zum jetzigem Zeitpunkt zu früh ist, Unterstützung
in der Bereitstellung von Wohnbauland durch die Nachbargemeinden für die Stadt Leipzig
als Planrechtfertigung anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin
Verteiler: 23, 36, 66, 61.11
K:\61_1\Umland\Stellungnahmen\Bauleitplanung\Großpösna\Am Hopfenberg\2016\3. Anschreiben.odt
185
6
969
2
Verfahrensvermerke
967
342
11
1) Aufstellungsbeschluss
342
12
190
71
190
7
190
11
190
16
190
26
190
18
.2016
4) Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses
und der Entwurfsauslegung
am
.2016
190
68
vom
bis
.2016
.2016
vom
bis
.2016
.2016
am
.2016
am
.2016
am
.2016
190
75
190
77
190
8
190
19
WA2
190
31
0,4
5,5
906
Allgemeines
Wohngebiet
190
21
am
TH
190
73
190
27
190
30
3) Feststellung des Entwurfes
EFH
190
70
190
4
.2016
908
902
190
17
am
WA
190
20
190
22
.2016
Allgemeines Wohngebiet
907
190
72
am
Abgrenzung unterschiedlicher EFH
190
12
TH1/ TH2 = 6,50m
0,3
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
a1
E, D
190
9
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen
190
76
SD, WD, FD
190
74
9) In-Kraft-Treten
905
190
29
190
13
190
10
190
43
abweichende Bauweise
a1,2
190
66
E, D
190
42
M4
190
67
Allgemeines
Wohngebiet
WA1
TH1/ TH2 = 6,50m
190
46
190
48
WOHNWEG A
M4
M1, M2
14,0
Allgemeines
Wohngebiet
WA2
190
50
St
TH1/ TH2 = 6,50m
0,3
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
a1
E, D
3,5
190
53
SD, WD, FD
2,0
190
51
0,3
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
a1
E, D
190
58
925
St
M3.1
5,0
14,0
14,0
3,0
M5
WA2
a1
E, D
3,5
196
436
St
434
3,0
St
5,0
M5
14,0
SD, WD, FD
419
M3.5
St
M4
14,0
M5
193
7
WA1, WA2,
WA2 WA3
TH1 6,50 m
M4
+0,00 m
6,0
14,0
M1, M2 M3.1
5,5 5
,0
198
26
198
10
Systemschnitt Satteldach/ Walmdach
202
3
6,5
198
25
WA3
TH1/ TH2 = 6,50m
0,4
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
a2
E, D
Systemschnitt Flachdach
1,00
SD, WD, FD
St
EFH =
PROJEKTBEZEICHNUNG:
Am Hopfenberg
PLANBEZEICHNUNG:
TH2 6,50m
Rechtsplan
stand: Entwurf
335
+0,00
199
1,00
1,00
1 I 500
Datum:
25.01.2016
PLANVERFASSER:
1,00
198
1,00
GH2 9,50m
19
1988
2
2
198
21
Dachaufsicht
Flachdach
WA1, WA2, WA3
1,00
198
198
1
193
10
E, D
Allgemeines
Wohngebiet
M1, M2
M5
193
9
a2
St
193
17
193
8
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
202a
6,0 5,0 3,0
E, D
M3.5
11,0
a1
WOHNWEG D
5,5 5,0
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
St
14,0
0,3
0,4
GH1 10,0 m
St
M4
3,0
6,0 5,0
14,0
17,8
M5
M4
M3.5
3,0
433
TH1/ TH2 = 6,50m
TH1/ TH2 = 6,50m
SD, WD, FD
EFH =
5,0
WA2
3,0
3,0
16,0
15,0
Allgemeines
Wohngebiet
WA3
6,0
435
St
M3.1
6,0
5,0
St
432
6,0
M1, M2
14,0
SD, WD, FD
921
1
Allgemeines
Wohngebiet
TH1/ TH2 = 6,50m
0,3
Flachdach
FD
921
3
M1, M2
14,0
431
5,0
WD
M4
14,0
437
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
5,0 6,0
Allgemeines
Wohngebiet
430
3,0
14,0
14,0
440
M4
St
3,0
SD
M4
6,0
438
St
M3.4
11,0
M4
M1, M2 M3.4
5,5
E
WOHNWEG C
6,0
a1
St
M4
6,0
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
3,0
0,3
M5
M4
6,0
14,0
Satteldach
932
2
Walmdach
11,0
TH1/ TH2 = 6,50m
SD, WD, FD
429
3,0
16,0
15,0
922
EFH =
1,5
St
16,7
439
428
WA1
5,0
St
Allgemeines
Wohngebiet
923
M5
190
61
190
59
190
63
6,0 6,5
M1, M2
190
60
SD, WD, FD
190
62
923
M5
TH1/ TH2 = 6,50m
M4
GRENZWEG
190
35
M4
14,0
14,0
14,0
WA2
5,0
3,0
6,0 5,0
3,0
M5
Allgemeines
Wohngebiet
2,0
St
M4
11,0
5,5
St
3,0
190
36
WOHNWEG B
M3.3
932
1
3,0
St
6,0
190
57
St
924
11,0
190
56
190
55
St
M4
6,0 5,0
14,0
16,7
M5
M4
M3.3
3,0
weitere Planzeichen
EFH =
16,0
15,0
3,0
6,0
190
62
903
2
M3.1
3,0
5,0
St
190
54
903
1
M1, M2
14,0
14,0
190
52
190
37
5,0
6,0
14,0
2,0
190
38
M4
938
14,0
3,0
3,0
190
39
St
M3.2
M4
St
3,0
190
47
3,0
M3.2
6,0
15,0
190
49
6,0 5,0
SD, WD, FD
190
40
St
M4
6,0
14,0
5,0 6,0
M4
11,0
E
904
2
5,5
a1
M4
6,0
GH1 = 10,0m
GH2 = 9.50m
St
16,0
0,3
5,0
190
41
M1, M2
3,0
14,0
14,0
190
44
Baugrenze
904
1
Tel. 0711 34 585 -0
Fax 0711 34 585 -70
Pj.-Nr.
13005