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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054287.pdf
Größe
583 kB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
07.04.16, 13:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02421 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.04.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der Gemeinde Großpösna Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der Gemeinde Großpösna Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, zum Bebauungsplan "Am Hopfenberg" der Nachbargemeinde Großpösna (in der Fassung vom 25.01.2016) Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wird der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt, weil der Plan Wohnbauland für mehr als 50 Wohneinheiten vorsieht und bei dieser Größenordnung erhebliche Auswirkungen auf die Stadt Leipzig nicht ausgeschlossen werden können. Die Stellungnahme wurde der Gemeinde Großpösna vor Behandlung im Stadtrat unter Gremienvorbehalt zugesandt, um die Frist zur Abgabe der Stellungnahme zu wahren. Lage des Plangebietes: Das Gebiet "Am Hopfenberg" befindet sich in der östlichen Ortslage des Kernortes der Gemeinde Großpösna und ist aufgrund seiner räumlichen Anordnung ein potenzielles innerörtliches Entwicklungsgebiet. Historie des B-Planes: Für das Plangebiet wurde bereits 1994 ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wurde 2015 aufgehoben und ein erneuter Beschluss zur Aufstellung des B-Planes "Am Hopfenberg" als Bebauungsplan der Innenentwicklung durch den Gemeinderat der Gemeinde Großpösna gefasst. Entsprechend soll der Bebauungsplan mit der jetzt vorliegenden Planung im Verfahren nach § 13 a BauGB weitergeführt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Großpösna ist der Planumgriff als Reservefläche Wohnungsbau dargestellt. Inhalt und Zielstellung des B-Planes: Die Größe des B-Plangebietes beträgt ca. 4,6 ha. Der B-Plan sieht eine Nettobaulandfläche von ca. 3,6 ha vor. Diese wird als Aggemeioens Wohngebiet (WA) festgesetzt. Zielsetzung des B-Planes ist eine Bebauung aus Einfamilien- und Doppelhäusern. In zwei Baufeldern sollen Mehrfamilienhäuser möglich sein. Der Plan sieht die Entwicklung eines Wohngebietes für 88 Wohneinheiten vor. Diese verteilen sich folgendermaßen: 60 Einfamilienhäuser + 10 Einliegerwohnungen, 3 Mehrfamilienhäuser mit 18 Wohneinheiten) Argumentation der Gemeinde Großpösna zum Umfang des B-Planes: Lt. Gutachten des Instituts für Wohnungs- und Immobilienentwicklung Leipzig IWI von 2004 ist das Potenzial an Wohnungseinheiten der Gemeinde in Bezug auf Leerstand als auch auf neue Wohnstandorte sei für Ende 2010 erschöpft, sollten die für den Wohnungsbau vorgesehenen Flächenpotenziale schrittweise entsprechend ihrer Lagegunst aktiviert werden. In der Gemeinde Großpösna gibt es derzeit keine Kapazitäten für neuen Wohnraum. Im "Integrierten Gemeindeentwicklungskonzept Großpösna 2025" wurde im Rahmen einer Wohnbedarfsprognose der Nachweis erbracht, dass für die Gemeinde Großpösna ab 2015 Handlungsbedarf zur Schaffung von neuem Wohnraum besteht. Die sich abzeichnende Entwicklung und die damit verbundene Bevölkerungszunahme des Oberzentrums Leipzig konnte in dieser Wohnbedarfsprognose ebenso wie die für alle Kommunen neue Aufgabe der Flüchtlingsproblematik noch nicht berücksichtigt werden. Insbesondere der sprunghafte Bevölkerungsanstieg des Oberzentrums wird Auswirkungen auf den Wohnraumbedarf in Großpösna haben. Einschätzung des Vorhabens durch das Stadtplanungsamt der Stadt Leipzig: Da die Gemeinde Großpösna lt. Regionalplan Westsachsen keine zentrale Funktion hat (die Gemeinde ist kein Grundzentrum) steht ihr lt. landes- und regionalplanerischen Aussagen nur eine Eigenentwicklung zu. In der Begründung des B-Planes wird explizit mit dem Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig als Grund für diesen B-Plan argumentiert. Hier ist eindeutig, dass der B-Plan über den Eigenbedarf der Gemeinde Großpösna hinausgeht. In der Begründung des B-Planes ist der Bedarf der Anzahl der Wohneinheiten bzw. des Umfanges der Flächen für den Wohnungsbau nicht durch Zahlen untersetzt. So liefert die Begründung keine Aussagen zur Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde, keine Aussagen zur Baufertigstellungen der letzten Jahre und keine Daten zur Berechnung des Wohnbaulandbedarfes. Auch die Anzahl der geplanten Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser und die Anzahl der geplanten Wohneinheiten kann nicht der Begründung des B-Planes, sondern nur der beiliegenden Verkehrsuntersuchung entnommen werden. Auch werden die Ziele der Landes- und Regionalplanung argumentativ fraglich umgesetzt (s. Eigenentwicklung der Gemeinde). Deshalb äußert die Stadt Leipzig Bedenken, dass der B-Plan den Belangen der Stadt Leipzig entgegen steht. Der Regionale Planungsverband Westsachsen hat im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes erkannt, dass es zukünftig zu einer gemeinsamen Strategie in der Wohnbauentwicklung zwischen dem Oberzentrum und den ländlichen Gemeinden kommen sollte. Hierzu wird der Planungsverband dieses Jahr einen Leitbildprozess anstoßen, der zu einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen dem Oberzentrum und den Gemeinden kommen soll. Hier wird gemeinsam zu definieren sein, wann eine Gemeinde im Sinne der gemeinschaftlichen Regionalentwicklung Wohnbauflächen über ihren Eigenbedarf entwickeln kann und an welchen Standorten dies möglich sein wird. Anlagen: Stellungnahme B-Planentwurf Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Gemeinde Großpösna Im Rittergut 1 04463 Großpösna Ri/Schn 0341-123 4901 0341-123 4930 stadtentwicklung@leipzig.de . März 2016 Bebauungsplan „Am Hopfenberg“ (Stand: 25.01.2016) Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Leipzig erhielt von Ihnen den Entwurf des B-Planes "Am Hopfenberg" zur Stellungnahme. Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt versandt. Der Bebauungsplan steht den Belangen der Stadt Leipzig entgegen. Wir gehen davon aus, dass der Umfang des geplanten Wohngebietes über den Eigenbedarf der Gemeinde Großpösna an Wohnbauland hinausgeht. Der Bebauungsplan liefert keine plausible, mit Daten unterlegte Begründung für den geplanten Umfang der Wohnbaufläche. In den Unterlagen wird lediglich auf das Gutachten des Instituts für Wohnungs- und Immobilienentwicklung Leipzig IWI von 2004 sowie auf das Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept Großpösna 2025 verwiesen, ohne dass die dort gemachten Aussagen zu zusätzlichem Wohnbaulandbedarf in der Begründung durch aktuelle Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung, Baufertigstellungen der letzten Jahre und zur Berechnung des Wohnbaulandbedarfes untersetzt werden. Zusätzlich wird in der Begründung lediglich das starke Bevölkerungswachstum der Stadt Leipzig als Argument für die geplante Entwicklung dieses Standortes angeführt. Die Stadt Leipzig erfährt zwar derzeit ein massives Bevölkerungswachstum, welches vermehrt durch Wohnbaulandentwicklung aufgefangen werden muss. Dies kann die Stadt Leipzig aber derzeit noch selber bewerkstelligen. Die Stadt hat im Jahr 2015 die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes auf den Weg gebracht, der in seiner nun wirksamen Fassung noch genügend Wohnbauflächenpotenzial für die Stadt Leipzig darstellt. Dies betrifft zum einen kleinere Standorte als auch noch größere Standorte, die einer Wohnbauentwicklung zugeführt werden könnten. Die Stadt Leipzig besitzt zudem mit ihrem Stadtentwicklungsplan (STEP) Wohnungsbau und Stadterneuerung ein erprobtes Instrument, um den Wohnbauflächenbedarf innerhalb der Stadt Leipzig zu steuern und zu priorisieren. Der STEP hat verschiedene Kriterien festgelegt, nach welchen mögliche Standorte beurteilt werden und so eine Priorisierung vorgenommen wird. Zu diesen Kriterien gehören u.a. die Nachnutzung von Brachflächen bei der Baulandentwicklung oder auch die Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr. Potenzielle Standorte werden auf diese Kriterien hin auf ihre Eignung als Wohnbaustandort hin überprüft. Die Stadt Leipzig hat zudem das sog. Wohnungspolitische Konzept beschlossen, welches die im STEP genannten Kriterien bestätigt. Im Jahr 2017 soll der STEP Wohnungsbau und Stadt erneut fortgeschrieben und neue Standorte mit den entsprechenden Kriterien überprüft werden. Derzeit besteht aus Sicht der Stadt Leipzig kein Entlastungsbedarf durch die angrenzenden Gemeinden. Der Bedarf, der sich durch die Bevölkerungsentwicklung erhöht hat, wird auch in naher Zukunft innerhalb der Stadt Leipzig zu decken sein. Daher ist hier die Bedarfsbegründung für den Umfang des Wohnungsbaus an diesem Standort mit der positiven Bevölkerungsentwicklung Leipzigs aus unserer Sicht derzeit nicht zielführend. Die Gemeinde Großpösna besitzt im Rahmen der landes- und regionalplanerischen Festlegungen keine zentralörtliche Funktion. Die Gemeinde fungiert nicht als Grundzentrum. Daher steht der Gemeinde Großpösna aus übergeordneter Sicht nur die Eigenentwicklung bzgl. der Wohnbaulandbereitstellung zu. Der Regionale Planungsverband Westsachsen hat im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes erkannt, dass es zukünftig zu einer gemeinsamen Strategie in der Wohnbauentwicklung zwischen dem Oberzentrum und den ländlichen Gemeinden kommen sollte. Hierzu wird der Planungsverband dieses Jahr einen Leitbildprozess anstoßen, der zu einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen dem Oberzentrum und den Gemeinden kommen soll. Hier wird gemeinsam zu definieren sein, wann eine Gemeinde im Sinne der gemeinschaftlichen Regionalentwicklung Wohnbauflächen über ihren Eigenbedarf entwickeln kann und an welchen Standorten dies möglich sein wird. Abschließend möchten wir zusammenfassen, dass aus Sicht der Stadt Leipzig nicht plausibel ist, dass der B-Plan "Am Hopfenberg" im wesentlichen der Eigenentwicklung der Gemeinde Großpösna dient, und dass es zum jetzigem Zeitpunkt zu früh ist, Unterstützung in der Bereitstellung von Wohnbauland durch die Nachbargemeinden für die Stadt Leipzig als Planrechtfertigung anzugeben. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin Verteiler: 23, 36, 66, 61.11 K:\61_1\Umland\Stellungnahmen\Bauleitplanung\Großpösna\Am Hopfenberg\2016\3. Anschreiben.odt 185 6 969 2 Verfahrensvermerke 967 342 11 1) Aufstellungsbeschluss 342 12 190 71 190 7 190 11 190 16 190 26 190 18 .2016 4) Bekanntmachung des Entwurfsbeschlusses und der Entwurfsauslegung am .2016 190 68 vom bis .2016 .2016 vom bis .2016 .2016 am .2016 am .2016 am .2016 190 75 190 77 190 8 190 19 WA2 190 31 0,4 5,5 906 Allgemeines Wohngebiet 190 21 am TH 190 73 190 27 190 30 3) Feststellung des Entwurfes EFH 190 70 190 4 .2016 908 902 190 17 am WA 190 20 190 22 .2016 Allgemeines Wohngebiet 907 190 72 am Abgrenzung unterschiedlicher EFH 190 12 TH1/ TH2 = 6,50m 0,3 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m a1 E, D 190 9 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen 190 76 SD, WD, FD 190 74 9) In-Kraft-Treten 905 190 29 190 13 190 10 190 43 abweichende Bauweise a1,2 190 66 E, D 190 42 M4 190 67 Allgemeines Wohngebiet WA1 TH1/ TH2 = 6,50m 190 46 190 48 WOHNWEG A M4 M1, M2 14,0 Allgemeines Wohngebiet WA2 190 50 St TH1/ TH2 = 6,50m 0,3 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m a1 E, D 3,5 190 53 SD, WD, FD 2,0 190 51 0,3 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m a1 E, D 190 58 925 St M3.1 5,0 14,0 14,0 3,0 M5 WA2 a1 E, D 3,5 196 436 St 434 3,0 St 5,0 M5 14,0 SD, WD, FD 419 M3.5 St M4 14,0 M5 193 7 WA1, WA2, WA2 WA3 TH1 6,50 m M4 +0,00 m 6,0 14,0 M1, M2 M3.1 5,5 5 ,0 198 26 198 10 Systemschnitt Satteldach/ Walmdach 202 3 6,5 198 25 WA3 TH1/ TH2 = 6,50m 0,4 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m a2 E, D Systemschnitt Flachdach 1,00 SD, WD, FD St EFH = PROJEKTBEZEICHNUNG: Am Hopfenberg PLANBEZEICHNUNG: TH2 6,50m Rechtsplan stand: Entwurf 335 +0,00 199 1,00 1,00 1 I 500 Datum: 25.01.2016 PLANVERFASSER: 1,00 198 1,00 GH2 9,50m 19 1988 2 2 198 21 Dachaufsicht Flachdach WA1, WA2, WA3 1,00 198 198 1 193 10 E, D Allgemeines Wohngebiet M1, M2 M5 193 9 a2 St 193 17 193 8 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m 202a 6,0 5,0 3,0 E, D M3.5 11,0 a1 WOHNWEG D 5,5 5,0 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m St 14,0 0,3 0,4 GH1 10,0 m St M4 3,0 6,0 5,0 14,0 17,8 M5 M4 M3.5 3,0 433 TH1/ TH2 = 6,50m TH1/ TH2 = 6,50m SD, WD, FD EFH = 5,0 WA2 3,0 3,0 16,0 15,0 Allgemeines Wohngebiet WA3 6,0 435 St M3.1 6,0 5,0 St 432 6,0 M1, M2 14,0 SD, WD, FD 921 1 Allgemeines Wohngebiet TH1/ TH2 = 6,50m 0,3 Flachdach FD 921 3 M1, M2 14,0 431 5,0 WD M4 14,0 437 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m 5,0 6,0 Allgemeines Wohngebiet 430 3,0 14,0 14,0 440 M4 St 3,0 SD M4 6,0 438 St M3.4 11,0 M4 M1, M2 M3.4 5,5 E WOHNWEG C 6,0 a1 St M4 6,0 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m 3,0 0,3 M5 M4 6,0 14,0 Satteldach 932 2 Walmdach 11,0 TH1/ TH2 = 6,50m SD, WD, FD 429 3,0 16,0 15,0 922 EFH = 1,5 St 16,7 439 428 WA1 5,0 St Allgemeines Wohngebiet 923 M5 190 61 190 59 190 63 6,0 6,5 M1, M2 190 60 SD, WD, FD 190 62 923 M5 TH1/ TH2 = 6,50m M4 GRENZWEG 190 35 M4 14,0 14,0 14,0 WA2 5,0 3,0 6,0 5,0 3,0 M5 Allgemeines Wohngebiet 2,0 St M4 11,0 5,5 St 3,0 190 36 WOHNWEG B M3.3 932 1 3,0 St 6,0 190 57 St 924 11,0 190 56 190 55 St M4 6,0 5,0 14,0 16,7 M5 M4 M3.3 3,0 weitere Planzeichen EFH = 16,0 15,0 3,0 6,0 190 62 903 2 M3.1 3,0 5,0 St 190 54 903 1 M1, M2 14,0 14,0 190 52 190 37 5,0 6,0 14,0 2,0 190 38 M4 938 14,0 3,0 3,0 190 39 St M3.2 M4 St 3,0 190 47 3,0 M3.2 6,0 15,0 190 49 6,0 5,0 SD, WD, FD 190 40 St M4 6,0 14,0 5,0 6,0 M4 11,0 E 904 2 5,5 a1 M4 6,0 GH1 = 10,0m GH2 = 9.50m St 16,0 0,3 5,0 190 41 M1, M2 3,0 14,0 14,0 190 44 Baugrenze 904 1 Tel. 0711 34 585 -0 Fax 0711 34 585 -70 Pj.-Nr. 13005