Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052280.pdf
Größe
157 kB
Erstellt
05.02.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:16

öffnen download melden Dateigröße: 157 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02362 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Umwelt und Ordnung Verwaltungsausschuss Ratsversammlung 20.04.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise Beschlussvorschlag: Die Veräußerung von bis zu 49 % des Anteils des Stammkapitals der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH wird nicht weiter verfolgt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Anlage Begründung/Sachverhalt Anlagen: Begründung Sachverhalt Evaluation SBWL Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise Begründung/Sachverhalt: Gemäß dem Ratsbeschluss Nr. RBV-1322/12 vom 18.07.2012 zur Vorlage DSV/ 2083 Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen erfolgte die Ausgliederung und damit Privatisierung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH (SBWL) rückwirkend zum 01.01.2012. Nach dem gefassten Ratsbeschluss vom 18.07.2012 wurde mit dem der Stadt am 08.08.2012 zugegangenen Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 03.08.2012 unter einer Auflage (dazu siehe nachfolgend) die erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Ausgliederung bzw. zur Errichtung der SBWL im Wege der Umwandlung des Eigenbetriebes erteilt. Der Notartermin fand direkt danach am 10.08.2012 statt. Mit der Eintragung ins Handelsregister am 05.10.2012 wurde die faktische Gründung der SBWL vollzogen und die Umwandlung des Eigenbetriebes wirksam. 100 % der Gesellschaftsanteile der SBWL werden seitdem unmittelbar durch die Stadt Leipzig gehalten. Im Beschlusspunkt 10 des Ratsbeschlusses Nr. RBV-1322/12 vom 18.07.2012 zur Ausgliederung (DSV/ 2083 Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen) wurde ohne eine dahingehende zeitliche Vorgabe die Absicht bestätigt, eine teilweise oder vollständige Anteilsveräußerung an der SBWL GmbH zu prüfen und vorzubereiten: „Die Ratsversammlung bestätigt des Weiteren die Absicht, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften der SächsGemO nach einer formellen Privatisierung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig 49 % des Anteils am Stammkapital der neu gegründeten „Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ an einen privaten Investor zu veräußern. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt und beauftragt, alle notwendigen und zweckmäßigen Schritte und Handlungen zur Vorbereitung der Veräußerung von 49 % an der „Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH“ vorzunehmen und der Ratsversammlung einen entsprechenden Beschlussvorschlag vorzulegen.“ Entsprechend dem abschließenden Abhilfebescheid der Landesdirektion Sachsen vom 29.11.2012 zum ursprünglichen Genehmigungsbescheid zur Errichtung der SBWL im Wege der Umwandlung des Eigenbetriebes besteht die nachfolgend wiedergegebene Auflage: „Wenn die ordentlichen Jahresergebnisse der Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH für die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 ohne Berücksichtigung außerordentlicher Ereignisse negativ sind, ist im Jahr 2016 eine Entscheidung über die vollständige Veräußerung des Unternehmens zu treffen.“ Das Geschäftsjahr 2012 stellte für die neue SBWL ein „Rumpfgeschäftsjahr“ dar, da unterjährig die rückwirkende Ausgliederung zum 01.01.2012 in die GmbH erfolgte. Demnach ist dieses Geschäftsjahr nicht geeignet, um Rückschlüsse auf die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der SBWL zu ziehen. Da die Jahresergebnisse 2013 und 2014 nach den festgestellten Jahresabschlüssen der SBWL ohne außerordentliche Ereignisse allesamt positiv sind und sich in der derzeitigen Ergebnisprognose für das Jahr 2015 (Stand 29.02.2016) neuerlich ein deutlich positives Jahresergebnis, ebenfalls ohne entsprechende Sondereffekte, abzeichnet, ist die Auflage der Landesdirektion Sachsen insofern gegenstandslos geworden, als eine Entscheidung über eine (vollständige) Veräußerung der SBWL nicht auf Grund der rechtsaufsichtlichen Genehmigungslage erfolgen muss. 1 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise Die wirtschaftliche Entwicklung der SBWL seit der Ausgliederung, auch im Vergleich zu den zum Zeitpunkt der Ausgliederungsentscheidung geplanten mittelfristigen Ergebnisse, ist in nachfolgender Übersicht dargestellt. Wirtschaftsjahr 2012 2013 2014 2015* Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 27,8 83,6 46,4 261 Steuern 18,1 32,4 14,4 95 Jahresergebnis 9,7 51,2 32,0 166 (-88) (-32) (1) (4) (Mittelfristplanung der Jahresergebnisse zum Zeitpunkt der Ausgliederung 2012) (Alle Angaben in TEUR; * - Prognosewerte) Die positive Entwicklung der SBWL wird durch einen Vergleich der Jahresergebnisse in den Betriebsformen Eigenbetrieb und GmbH sehr deutlich. Wirtschaftsjahr 2008 2009 Jahresergebnis -131,9 258,8** (in TEUR) Form 2010 2011 2012 2013 2014 2015* -178,9 -142,5 9,7 51,2 32,0 166 Eigenbetrieb GmbH * - Prognosewert ** - außerordentliches Ergebnis durch Auflösung von Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 336,7 TEUR, die durch die Stadt Leipzig übernommen wurden, beeinflusst Jahresergebnis 2009 ins Positive (sonst negatives Ergebnis) Die Jahresergebnisse der GmbH wurden bisher zur Stärkung der Kapitalstruktur nicht ausgeschüttet. Die zurückliegenden Thesaurierungen trugen zur Stabilisierung und Stärkung des Eigenkapitals (Eigenkapitalquote 2014: 20,5 %, 2013: 17,7 %, 2012: 15,0 %) sowie auch der Liquiditätsausstattung der SBWL bei, was angesichts erforderlicher Investitions- und Instandhaltungsvorhaben bzw. Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sinnvoll war/ist. Die sich neben der Ertragslage ebenfalls verbesserte Finanzlage der SBWL zeigt sich u. a. in der Entwicklung der Finanzmittelbestände. Gegenüber der (trotz Verlustausgleichszahlungen durch die Stadt) angespannten Liquiditätslage des damaligen Eigenbetriebes weist die SBWL zu den Bilanzstichtagen durchweg positive, gestiegene Finanzmittelbestände (eigene/freie Liquidität) aus: Wirtschaftsjahr Finanzmittelbestand (gerundet, in TEUR) 2012 2013 2014 2015* 236 270 307 446 * - Prognosewert 2 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise Das Aufkommen an Bestattungsfällen/ bearbeiteten Sterbefällen hat sich in den letzten Jahren wie folgt gestaltet: Wirtschaftsjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 823 821 791 808 830 930 davon Ordnungsamt 205 215 239 277 305 316 davon Sozialamt 74 70 72 70 75 106 Gesamt Die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH sieht sich als Dienstleister der Stadt Leipzig im Sinne eines Marktregulativs. Damit ist der Anspruch verbunden, für „Jeden“ eine würdevolle Bestattung durchführen zu können, egal welcher sozialer Herkunft. So entlastet die Tätigkeit der SBWL zusätzlich den kommunalen Haushalt, indem die stetig wachsende Zahl an Sozialbestattungen - bestehend aus Sozialamtsfällen (Hinterbliebene ohne ausreichende Mittel für Bestattung) und Ordnungsamtsfällen (keine ermittelbaren Hinterbliebenen) - vergleichsweise kostengünstig realisiert wird. Die Leistungserbringung bei den Ordnungsamtsfällen wurde wiederholt öffentlich von der Stadt Leipzig ausgeschrieben, wobei jeweils das SBWL den Zuschlag erhielt. Der Personalbestand des Eigenbetriebes/der SBWL hat sich im Vergleich der Jahre 2010 und 2012 um 8 Mitarbeiter/innen (MA) verringert, was im Wesentlichen mit der Schließung der Friedhofsgärtnerei zum Ende des Jahres 2011 zu begründen ist. Hierbei wurden 6 Gärtnereimitarbeiter aus dem Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zugeordnet. Es sind seit dem Jahr 2011 durchschnittlich 30 Mitarbeiter im Eigenbetrieb/der SBWL beschäftigt. Wirtschaftsjahr Anzahl Mitarbeiter jeweils zum 31.12. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 38 32 30 30 29 29 Die sehr gute wirtschaftliche Entwicklung der SBWL ist die Folge grundlegender struktureller, organisatorischer und finanzieller Änderungen gegenüber dem Eigenbetrieb. Hierbei ist auch die Schließung des langjährig defizitär arbeitenden Bereiches Gärtnerei zu nennen. Der benötigte Pflanzenbedarf des Bereiches Grabpflege wird seit dem Jahr 2012 komplett fremdbezogen und nicht mehr selbst hergestellt. Des Weiteren wird das Unternehmen jetzt durch flache Hierarchieebenen gekennzeichnet und es konnten zur Beschaffung von Investitionsgütern andere Finanzierungsformen (Leasing) genutzt werden. Seit der Umwandlung in eine GmbH im Jahr 2012 hat das SBWL eine deutliche Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erreicht, die Auslastungssteuerung des städtischen Krematoriums und der Feier- bzw. Trauerhallen gestärkt, die Arbeitsplätze gesichert sowie dem sozialpolitischen Aspekt eines günstigen und individuell zugeschnittenen Angebotes an Bestattungsleistungen Rechnung getragen, um die Pietät und die Bestattungskultur auf dem Leipziger Markt mitzubestimmen. Insbesondere die Anzahl der bearbeiteten Bestattungsfälle wurde deutlich erhöht. Die SBWL tätigt(e) erforderliche Investitionen sowie Instandhaltungsmaßnahmen, Werbung und Marketing wurden erneuert und angepasst und, wie auch das Qualitätsmanagement, verbessert. 3 Evaluation der Ausgliederung des Eigenbetriebes Städtisches Bestattungswesen Leipzig in die Städtisches Bestattungswesen Leipzig GmbH zum 31.12.2015 und weitere Verfahrensweise Mit der seinerzeitigen Umwandlung des Eigenbetriebes in eine GmbH und der Intention einer materiellen Teilprivatisierung verbanden sich für die Stadt Leipzig folgende Zielstellungen:       Verbesserung der unbefriedigenden Ergebnissituation, in der sich der Eigenbetrieb Städtisches Bestattungswesen befand, durch Einbindung eines privaten Partners mit entsprechenden Marktkenntnissen und Know-how, um die Wirtschaftlichkeit des Betriebes auf Dauer sicherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern, nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Städtischen Bestattungswesens durch die Einbindung externen Know-hows, perspektivisch wieder Leistung eines Beitrags für den städtischen Haushalt, mit der vorgesehenen Teilprivatisierung Erzielung eines möglichst hohen Verkaufserlöses, der den Haushalt der Stadt Leipzig entsprechend entlastet, Auslastungssteuerung der städtischen Einrichtungen: weiterhin bestmögliche Auslastung des städtischen Krematoriums und der städtischen Leichen- und Feierhallen, sodass die Wirtschaftlichkeit der Abteilung Friedhöfe – insbesondere des Krematoriums – nachhaltig gesichert werden kann, Erfüllung wesentlicher sozialpolitischer Aspekte (Mitbestimmung der Pietät und der Bestattungskultur auf dem Leipziger Markt mit günstigen und individuell zugeschnittenen Angeboten an Bestattungsleistungen). Wie vorstehend aufgezeigt, sind aus gegenwärtiger Sicht wesentliche Zielstellungen der Stadt Leipzig zum Zeitpunkt der Ausgliederung auch ohne die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der SBWL und Einbindung eines privaten Partners erreicht worden. Unter Würdigung der Entwicklung und Perspektive der SBWL mit dem derzeitigen Geschäftsführer sollte das Unternehmen weiter als 100 %-ige GmbH der Stadt Leipzig fortgeführt werden. 4