Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054305.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
25.02.16, 12:00
Aktualisiert
08.03.16, 16:52

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02003-VSP-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss 09.03.2016 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 21.03.2016 Vorberatung Ratsversammlung 23.03.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Mittelfristige Investitionsprogramme Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung X Alternativvorschlag X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Vorbemerkung Gemäß § 9, Abs. 2, SächsKomHVO1 – Doppik sind dem Finanzplan Investitionsprogramme zugrunde zu legen. In diesen sind die Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach Jahresscheiben aufzunehmen, wobei jeweils fortzuführende und neu beginnende Maßnahmen ersichtlich sein sollen. Aus rein haushaltsrechtlicher Sicht entsprechen nicht alle unter dem Begriff „Investitionsprogramm“ zusammengefassten unterschiedlichen Maßnahmenpakete und Bündelung von Vorhaben der Stadt Leipzig dieser Definition und sind daher nicht generalisierend mit den Grundlagen für den Finanzplan gleichzusetzen. Je nach inhaltlichem Schwerpunkt beinhalten die verschiedenen Programme in der Regel sowohl Neu- oder Ersatzneubaumaßnahmen als auch Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Dabei sind die letztgenannten Vorhaben - je nach Umfang - entweder investiv oder konsumtiv zu werten 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik) und entsprechend dem Finanz- oder Ergebnishaushalt zuzuordnen. Die Programme gehen in ihrer Bezeichnung daher bereits über Investitionen im eigentlichen doppischen Sinn hinaus. Wortlaut Beschlussvorschlag 1 • Die „Mittelfristigen Investitionsprogramme“ (z.B. Straßen- und Brückenbau 2013-2020) werden als „Mittelfristige Investitions- sowie Sanierungs- und Instandhaltungsprogramme“ fortgeführt. Verwaltungsvorschlag: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Begründung Bei der Erarbeitung der Mittelfristprogramme werden bereits größere Baumaßnahmen für Sanierungen und Instandhaltungen berücksichtigt. Eine Aufnahme wiederkehrender Instandhaltungen in die Mittelfristprogramme ist aus folgenden Gründen allerdings nicht möglich: Der Umfang der jährlich anfallenden Instandhaltungsmaßnahmen ist entscheidend davon abhängig, welches Finanzvolumen entsprechend der jeweiligen Haushaltssituation bereit gestellt werden kann. Auf Grundlage dieser Budgets werden bereits Priorisierungen bei der Aufgliederung der Instandhaltungsarbeiten vorgenommen. Das vorhandene Budget wird z.B. in Anteile für die Gefahrenabwehr, vertraglich gebundene Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten, sowie Sonderleistungen und größere Instandhaltungsmaßnahmen aufgegliedert. Der Instandhaltungsprozess ist aber durch eine Vielzahl von Störfaktoren nicht bis in die Tiefe planbar und bedingt dadurch immer einen erheblichen Anteil an operativen Entscheidungen, die auch mit Umschichtungen in den vorgenannten zugeordneten Budgets verbunden sind. Sollten z.B. die Mittel in den jeweiligen aufgeteilten Teilbudgets nicht auskömmlich sein, weil nichtgeplante Störungen operativ umgehend beseitigt werden müssen, ist eine Umverteilung bzw. Reduzierung der geplanten Maßnahmen erforderlich. Unter dem Gesichtspunkt, dass größere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen bereits in den Mittelfristprogrammen erfasst sind aber eine Abbildung aller darüberhinaus erforderlichen periodischen Instandhatlungsleistungen nicht im Rahmen dieser Programme abbildbar sind, liegt bereits Verwaltungshandeln vor. Wortlaut Beschlussvorschlag 2 • Eine Evaluierung sowie Vorschläge zur Anpassung der jeweiligen „Mittelfristprogramme“ werden dem Stadtrat mindestens in den geraden Jahren der Planung für den Doppelhaushalt jeweils bis zum 30.05. zur Beschlussfassung vorgelegt. Verwaltungsvorschlag: Alternativvorschlag Begründung In den Mittelfristprogrammen wird der nahe Zeithorizont relativ genau und der erweiterte mittelfristige Zeithorizont unter bestimmter Annahme beschrieben. Die Mittelfristprogramme sind in ihrer Ausdehnung der Planungszeiträume nicht begrenzt. Die Maßnahmelisten bzw. Prioritätenlisten sind ausreichend dimensioniert, um auf dieser Grundlage Planungen und eventuell, wenn erforderlich, Grunderwerb voranzutreiben. In dieser steuernden und priorisierenden Funktion des notwendigen Planungsvorlaufs liegt auch die zentrale Aufgabe des Programms und seines politischen Beschlusses. Entsprechend dem Beschlusstext der Mittelfristprogramme sind die aufgeführten Maßnahmen je nach Haushaltslage schrittweise umzusetzen. Die Mittelfristprogramme bilden letztlich die Grundlage für die Haushaltsplanung. Aus ihnen heraus werden die konkreten Objekte und Maßnahmen für den Doppelhaushalt und die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltes abgeleitet. Insofern ist der Haushaltsplan eine Umsetzung der Mittelfristprogramme und damit auch das Steuerungs- und Kontrollinstrument, welches vom Antragsteller gefordert wird. Eine pauschale zyklische Bearbeitung aller Mittelfristprogramme nach 2 Jahren ist aufgrund der unterschiedlichen Ansätze der Programme nicht sinnvoll: Z.B.ist der Brandschutzbedarfsplan auf Grundlage des § 6, Abs. 1, Ziffer 1 Sächs BRKG2 auf fünf Jahre ausgelegt. Darüber hinaus bestehen aus gesonderten Stadtratsbeschlüssen teilweise kürzere Informationspflichten gegenüber bestimmten Gremien (z.B. quartalsweise Berichterstattung der 2 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Fachausschüsse Finanzen, Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule sowie Stadtentwicklung und Bau sowie aller Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte zur Umsetzung des Schulbauprogramms 2013-2016, RBV-1351/12 vom 20.09.2012). Die Verwaltung unterbreitet deshalb folgenden Alternativvorschlag: Für die einzelnen Mittelfristprogramme werden zum 30.06. in den geraden Jahren (Jahr der HHPlanung) die Sachstände zur Umsetzung zur Kenntnis gegeben. Mit der Aufstellung des Haushaltsplanes erfolgt dann die Fortschreibung.