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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1055139.pdf
Größe
336 kB
Erstellt
07.03.16, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:15

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-02459 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 23.03.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Kerstin Mehr Betreff Gebührenbescheid über die Straßenreinigung 2016 Sachverhalt: Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund enorm gestiegener Gebühren für die Straßenreinigung wende ich mich mit folgendem Sachverhalt an Sie, welchen ich bereits im Februar 2014 dem Stadtreinigungsamt vortrug. Ich bat unter anderem darum, in der nächsten Stadtratssitzung diesen Punkt in die Besprechung mit aufzunehmen. Nach wie vor sind sich alle Anwohner der Häußerstraße einig darüber, zu ihren schon bestehenden Pflichten als Eigentümer ebenfalls das Kehren der Straße (Schnittgerinne) zu übernehmen. Der Aufwand ist sehr gering. Die Antwort der Stadtreinigung hierzu entbehrt jeglicher nachvollziehbarer Logik und ist auch mit gesundem Menschenverstand nicht zu akzeptieren. Ein Kehren, selbst nur als Strichkehrung, kann wohl kaum über Unkraut und in einer kleinen Sackgasse voller parkender Autos als sinnvoll angesehen werden. Kosteneinsparung und Aufwand sollen im Sinne aller gering gehalten werden. Daran muss auch die Stadt Leipzig Interesse haben. Warum also wird diese Bitte mit Ignoranz und wenig Bürgernähe abgetan? Es handelt sich um 13 Haushalte, der andere Teil der Häußerstraße, welcher keinen Asphaltbelag hat, wird nicht zur Kasse gebeten. Wie schon im Schreiben von 2014 erwähnt, kehren Eigentümer in verschiedenen Siedlungen in Großzschocher und Knauthain ihr Ministück Straße selbst. Was ist dann das Problem? Ich bitte Sie aus diesem Grund im Namen aller Beteiligten um Prüfung der Angelegenheit und der Verhältnismäßigkeit von Aufwand, erbrachter Leistung und der entsprechenden Zahlungen. Ich bedanke mich und verbleibe. Anlagen: Schreiben an Stadtreinigung vom 13.02.2014 Antwortschreiben vom 26.02.2014 Schreiben an Stadtreinigung vom 09.03.2014