Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052771.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02384
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Elektromobilität ohne Subventionen fördern
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
In Hamburg läuft derzeit ein Pilotprojekt zwischen dem Netzbetreiber Stromnetz Hamburg und
einem Ökostromversorger. Ziel ist es, die Stromkosten für das Laden von Elektroautos an privaten
Ladepunkten um 30% zu reduzieren und damit Elektromobilität im Rahmen bestehender Gesetze zu
fördern ohne dabei Subventionen zu zahlen. Die Basis bildet dabei eine Regelung im
Energiewirtschaftsgesetz (Paragraph 14a), wonach Netzbetreiber Elektroautos als sogenannte
steuerbare Verbrauchseinrichtungen behandeln und zeitweise von der Stromzufuhr abschalten
können.
Der Vorteil für den Netzbetreiber ist, dass tagsüber das System entlastet wird und in den
lastschwachen Nachtstunden mehr potenzielle Verbraucher als Stromabnehmer bereitstehen. Dafür
räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, für diese Verbraucher nur noch reduzierte Netzentgelte und
eine sehr niedrige Konzessionsabgabe zu erheben. Diesen Vorteil gibt der Stromversorger direkt an
den Kunden weiter und ermöglicht so bis zu 30% niedrigere Stromkosten für Privatkunden in den
Nachtstunden, wie dies bereits heute für Wärmepumpen und Nachtspeicheröfen üblich ist.
Wir fragen daher an:
1.
Kann sich die Stadtwerke Leipzig GmbH bzw. die Stadt Leipzig als Gesellschafterin ebenfalls
eine solche Regelung zur Förderung der Elektromobilität vorstellen?
2.
Wie steht es aktuell um die Zuverlässigkeit der öffentlichen Ladesäulen und der Ladepunkte
an den Mobilitätsstationen? Welche Bemühungen wurden unternommen, um die
Funktionstüchtigkeit zu erhöhen und Fehleranfälligkeit zu reduzieren und wie haben sich
dahingehend in den vergangenen Monaten die Ausfallzahlen entwickelt?
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3.
Kann auch zukünftig gewährleistet werden dass an den bestehenden und noch entstehenden
öffentlichen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge mindestens zertifizierter Ökostrom geladen wird?
Anlagen:
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