Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054634.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
01.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02438
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem Ratsbeschluss
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Am 01.03.2015 trat der Ratsbeschluss zur Neuordnung der Finanzierung der Kindertagespflege in
Leipzig in Kraft. In dem Ratsbeschluss wurde eine Vielzahl von Arbeitsaufträgen für die
Stadtverwaltung festgeschrieben. So wurde festgelegt, dass die Höhe der laufenden Geldleistung
gemäß §23 SGB VIII vor allem hinsichtlich der Sachkosten durch die Kindertagespflegeträger unter
Mitwirkung der Kindertagespflegepersonen per Stichprobe ermittelt und von der Stadt Leipzig bis
Ende II. Quartal 2016 evaluiert werden soll.
Außerdem sollte ein Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietkosten erarbeitet werden, ein
Wohnungspool für die Kindertagespflege und ein damit in Verbindung stehendes Beratungsangebot
auferlegt werden und bis Mitte vergangenes Jahr die Einrichtung drei weiterer Materialpools geprüft
werden.
Wir fragen dahingehend an:
1.
Wie ist der Stand hinsichtlich der Evaluation der laufenden Geldleistung gemäß §23 SGB VIII
und welche Schritte wurden dahingehend durch den kommunalen Träger VKKJ und die Stadt
Leipzig bereits unternommen?
2.
Wird der Evaluationsbericht fristgerecht bis Ende II. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgelegt?
3.
Ist der laut dem Umsetzungsbericht vom Juli 2015 in Abstimmung befindliche Kriterienkatalog
zur Finanzierung erhöhter Mietaufwendungen mittlerweile endabgestimmt und in
Verwaltungshandeln übergegangen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie stellt sich dieser
konkret dar und welche Mehraufwendungen wurden bislang beantragt und bewilligt?
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Die Auszahlung der Erstattungsbeträge zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung sollte ab Ende
August/Anfang September 2015 erfolgen.
4.
Wann wurde die Auszahlung der Erstattungsbeträge zur Kranken-, Pflege- und
Alterssicherung vorgenommen? Was waren die Gründe für eine eventuell eingetretene Verspätung
der Auszahlung?
5.
Welche Materialpools wurden seit 3/15 neu wo und bei welchen Trägern eingerichtet?
Wurden diese Materialpools hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten den Arbeitszeiten der
Tagespflegepersonen angepasst? Wurden sie hinsichtlich ihrer Ausstattung auf bestimmte Bereiche
spezialisiert, um eine Unterschiedlichkeit der einzelnen Pools zu erreichen?
Laut Beschluss können Tagespflegepersonen erhöhte Aufwendungen für Weiterbildungen bis zu
120,- € zusätzlich pro Jahr beantragen.
6.
Wie viele Anträge wurden dahingehend gestellt und bewilligt? Welchen Maßstab bei der
Bewilligung von derartigen Anträgen legt die Verwaltung hier an?
Nach unserer Kenntnis benötigt das Amt für Jugend, Familie und Bildung derzeit fast 3 Monate für
die Bearbeitung der Auszahlung der laufenden Geldleistung bei Vertragsänderungen und bei
Neuabschlüssen sowohl von Kindertagespflegepersonen als auch bei in Betreuung befindlichen
Kindern.
7.
Welche Bearbeitungsdauer herrscht derzeit bei der Auszahlung der laufenden Geldleistung
bei Vertragsänderungen und bei Neuabschlüssen sowohl von Kindertagespflegepersonen als auch
bei in Betreuung befindlichen Kindern? Wie wird dahingehend eine Verbesserung dieser
Bearbeitungszeit angestrebt? Wie unterstützt die Stadtverwaltung Tagespflegepersonen bei der
finanziellen Überbrückung der langen Bearbeitungsdauer?
Anlagen:
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