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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054634.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
01.03.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:26

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02438 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 23.03.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig – ein Jahr nach dem Ratsbeschluss Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Am 01.03.2015 trat der Ratsbeschluss zur Neuordnung der Finanzierung der Kindertagespflege in Leipzig in Kraft. In dem Ratsbeschluss wurde eine Vielzahl von Arbeitsaufträgen für die Stadtverwaltung festgeschrieben. So wurde festgelegt, dass die Höhe der laufenden Geldleistung gemäß §23 SGB VIII vor allem hinsichtlich der Sachkosten durch die Kindertagespflegeträger unter Mitwirkung der Kindertagespflegepersonen per Stichprobe ermittelt und von der Stadt Leipzig bis Ende II. Quartal 2016 evaluiert werden soll. Außerdem sollte ein Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietkosten erarbeitet werden, ein Wohnungspool für die Kindertagespflege und ein damit in Verbindung stehendes Beratungsangebot auferlegt werden und bis Mitte vergangenes Jahr die Einrichtung drei weiterer Materialpools geprüft werden. Wir fragen dahingehend an: 1. Wie ist der Stand hinsichtlich der Evaluation der laufenden Geldleistung gemäß §23 SGB VIII und welche Schritte wurden dahingehend durch den kommunalen Träger VKKJ und die Stadt Leipzig bereits unternommen? 2. Wird der Evaluationsbericht fristgerecht bis Ende II. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgelegt? 3. Ist der laut dem Umsetzungsbericht vom Juli 2015 in Abstimmung befindliche Kriterienkatalog zur Finanzierung erhöhter Mietaufwendungen mittlerweile endabgestimmt und in Verwaltungshandeln übergegangen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie stellt sich dieser konkret dar und welche Mehraufwendungen wurden bislang beantragt und bewilligt? Seite 1/4 Die Auszahlung der Erstattungsbeträge zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung sollte ab Ende August/Anfang September 2015 erfolgen. 4. Wann wurde die Auszahlung der Erstattungsbeträge zur Kranken-, Pflege- und Alterssicherung vorgenommen? Was waren die Gründe für eine eventuell eingetretene Verspätung der Auszahlung? 5. Welche Materialpools wurden seit 3/15 neu wo und bei welchen Trägern eingerichtet? Wurden diese Materialpools hinsichtlich ihrer Öffnungszeiten den Arbeitszeiten der Tagespflegepersonen angepasst? Wurden sie hinsichtlich ihrer Ausstattung auf bestimmte Bereiche spezialisiert, um eine Unterschiedlichkeit der einzelnen Pools zu erreichen? Laut Beschluss können Tagespflegepersonen erhöhte Aufwendungen für Weiterbildungen bis zu 120,- € zusätzlich pro Jahr beantragen. 6. Wie viele Anträge wurden dahingehend gestellt und bewilligt? Welchen Maßstab bei der Bewilligung von derartigen Anträgen legt die Verwaltung hier an? Nach unserer Kenntnis benötigt das Amt für Jugend, Familie und Bildung derzeit fast 3 Monate für die Bearbeitung der Auszahlung der laufenden Geldleistung bei Vertragsänderungen und bei Neuabschlüssen sowohl von Kindertagespflegepersonen als auch bei in Betreuung befindlichen Kindern. 7. Welche Bearbeitungsdauer herrscht derzeit bei der Auszahlung der laufenden Geldleistung bei Vertragsänderungen und bei Neuabschlüssen sowohl von Kindertagespflegepersonen als auch bei in Betreuung befindlichen Kindern? Wie wird dahingehend eine Verbesserung dieser Bearbeitungszeit angestrebt? Wie unterstützt die Stadtverwaltung Tagespflegepersonen bei der finanziellen Überbrückung der langen Bearbeitungsdauer? Anlagen: Seite 2/4