Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052209.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
05.02.16, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02355
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.04.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet "Leipzig-Zentrum" im Förderprogramm
Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt für den Einsatz des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher
Denkmalschutz (SDP) das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ in den Grenzen des beiliegenden
Planes.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Das Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz – Leipzig-Innenstadt“ läuft im Jahr 2018 aus.
Aufgrund noch bestehender Defizite soll ein neues Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ in den Grenzen
des in Anlage befindlichen Planes beschlossen werden.
Anlagen:
Begründung
Prüfkatalog strategische Ziele
Gebietsabgrenzung „Leipzig-Zentrum“
Begründung zur Vorlage
Abgrenzung für das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ im Förderprogramm
Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)
Anlass
Das Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz – Leipzig-Innenstadt“ läuft im Jahr 2018 aus.
Seit 1992 flossen in das Fördergebiet insgesamt 115 Millionen € Finanzhilfen von Bund und Land.
Aufgrund noch bestehender Defizite wurde 2014 ein neues Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ (RBV2079/14 vom 21.05.2014), beschlossen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Beantragung von
Fördermitteln ab 2015 aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Dieser Antrag wurde
2015 von Seiten des Sächsischen Innenministeriums (SMI) auf Grund der darin beschriebenen
Dimensionen abgelehnt.
Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung des Freistaates Sachsen für die
Förderprogramme der Städtebauförderung vom 12.11.2015 wurde mitgeteilt, dass Neuaufnahmen
zwar nur begrenzt möglich seien, aber gute Aussichten für eine Neubeantragung eines
Fördergebietes für Abrundungsmaßnahmen in der Leipziger Innenstadt bestehen.
Grundlagen für die Neubeantragung bilden eine beschlossene Erhaltungssatzung für das
Fördergebiet, die Festlegung der Gebietsgrenzen und ein Fördergebietskonzept, einschl.
programmspezifisch städtebaulichem Handlungsbedarf.
Voraussetzungen sind eine Verkleinerung des alten Fördergebietes, die Konzentration auf
Abrundungsmaßnahmen wie Oper, Gewandhaus und Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie ein
Förderrahmen (Finanzhilfen) von max. 6-7 Millionen in einem Zeitraum von max. 10 Jahren.
Ziel und Inhalt des Förderprogramms
Ziel des Programms ist es, die bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkerne und Stadtbereiche
über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen
Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Diese
historischen Bereiche sollen auf diese Weise als vitale Orte gestärkt werden, die für alle Bereiche
des Lebens (Wohnen, Arbeit, Handel, Kultur und Freizeit) und für alle Gruppen der
Stadtgesellschaft sowie deren Gäste gleichermaßen attraktiv sind.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der
städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen vom 20.09.2009 bestimmt, das unter
Beachtung der einschlägigen Regelungen des Baugesetzbuches die Grenzen des Fördergebietes
zu beschließen sind. Das entsprechende Fördergebietskonzept wird aktuell überarbeitet.
Abgrenzung des Gebietes
Das neue Gebiet befindet sich innerhalb des Erhaltungssatzungsgebietes „Leipzig-Innenstadt“.
Unter Beachtung des bereits erreichten Umsetzungsstandes in der Erhaltung und
Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes sowie der spezifischen Situation in Leipzig
ergibt sich die verkleinerte Gebietsgrenze für das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“.
Maßnahmen und Finanzierung im Fördergebiet
Die Maßnahmen beschränken sich aufgrund des vorgesehen Förderrahmens von maximal 7
Millionen Euro auf Abrundungsmaßnahmen an Oper und Gewandhaus sowie Maßnahmen im
öffentlichen Raum. Grundlage bilden das INSEK, die Fortschreibung der Erhaltungskonzeptionen
kommunaler Liegenschaften („Erhaltungskonzeption für das Opernhaus“ (RBIV-1585/09) und
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„Gesamtkonzeption Instandhaltung und Investition des Gewandhauses zu Leipzig“ (RBIV1652/09)) sowie Planungen für den öffentlichen Raum Stadtzentrum (z.B. Konzept „Autoarme
Innenstadt“, „Radverkehrsentwicklungsplan“, „Strategisches Konzept für den öffentlichen Raum“).
Die Einzelmaßnahmen werden mit Bau- und Finanzierungsbeschlüssen, gemäß Hauptsatzung
unterlegt (z.B. Beschlussvorlage, Eigenbetrieb Oper, VI-DS-02187). Die Eigenanteile sind/
werden von den Bauherren in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die finanziellen Mittel für die dringend notwendigen Baumaßnahmen an Gewandhaus und Oper
müssen vollständig aus dem Haushalt/ Eigenbetrieben bereitgestellt werden. Das führt zu einer
Verzögerung der Baumaßnahmen und weiteren Belastung des Haushaltes.
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Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
SDP-Gebiet
"Leipzig-Zentrum"
Legende
Gebietsabgrenzung
´
Stand: 01/ 2016
Maßstab 1:4.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung