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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052209.pdf
Größe
6,7 MB
Erstellt
05.02.16, 12:00
Aktualisiert
29.03.17, 14:07

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02355 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.04.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Gebietsbeschluss für das neue Fördergebiet "Leipzig-Zentrum" im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt für den Einsatz des Bund-Länder-Programms Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ in den Grenzen des beiliegenden Planes. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Das Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz – Leipzig-Innenstadt“ läuft im Jahr 2018 aus. Aufgrund noch bestehender Defizite soll ein neues Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ in den Grenzen des in Anlage befindlichen Planes beschlossen werden. Anlagen: Begründung Prüfkatalog strategische Ziele Gebietsabgrenzung „Leipzig-Zentrum“ Begründung zur Vorlage Abgrenzung für das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ im Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP) Anlass Das Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz – Leipzig-Innenstadt“ läuft im Jahr 2018 aus. Seit 1992 flossen in das Fördergebiet insgesamt 115 Millionen € Finanzhilfen von Bund und Land. Aufgrund noch bestehender Defizite wurde 2014 ein neues Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“ (RBV2079/14 vom 21.05.2014), beschlossen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Beantragung von Fördermitteln ab 2015 aus dem Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Dieser Antrag wurde 2015 von Seiten des Sächsischen Innenministeriums (SMI) auf Grund der darin beschriebenen Dimensionen abgelehnt. Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung des Freistaates Sachsen für die Förderprogramme der Städtebauförderung vom 12.11.2015 wurde mitgeteilt, dass Neuaufnahmen zwar nur begrenzt möglich seien, aber gute Aussichten für eine Neubeantragung eines Fördergebietes für Abrundungsmaßnahmen in der Leipziger Innenstadt bestehen. Grundlagen für die Neubeantragung bilden eine beschlossene Erhaltungssatzung für das Fördergebiet, die Festlegung der Gebietsgrenzen und ein Fördergebietskonzept, einschl. programmspezifisch städtebaulichem Handlungsbedarf. Voraussetzungen sind eine Verkleinerung des alten Fördergebietes, die Konzentration auf Abrundungsmaßnahmen wie Oper, Gewandhaus und Maßnahmen im öffentlichen Raum sowie ein Förderrahmen (Finanzhilfen) von max. 6-7 Millionen in einem Zeitraum von max. 10 Jahren. Ziel und Inhalt des Förderprogramms Ziel des Programms ist es, die bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkerne und Stadtbereiche über die jeweiligen Einzeldenkmale, Straßen und Plätze hinaus in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit zu erhalten und zukunftsfähig weiter zu entwickeln. Diese historischen Bereiche sollen auf diese Weise als vitale Orte gestärkt werden, die für alle Bereiche des Lebens (Wohnen, Arbeit, Handel, Kultur und Freizeit) und für alle Gruppen der Stadtgesellschaft sowie deren Gäste gleichermaßen attraktiv sind. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen vom 20.09.2009 bestimmt, das unter Beachtung der einschlägigen Regelungen des Baugesetzbuches die Grenzen des Fördergebietes zu beschließen sind. Das entsprechende Fördergebietskonzept wird aktuell überarbeitet. Abgrenzung des Gebietes Das neue Gebiet befindet sich innerhalb des Erhaltungssatzungsgebietes „Leipzig-Innenstadt“. Unter Beachtung des bereits erreichten Umsetzungsstandes in der Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Erscheinungsbildes sowie der spezifischen Situation in Leipzig ergibt sich die verkleinerte Gebietsgrenze für das neue Fördergebiet „Leipzig-Zentrum“. Maßnahmen und Finanzierung im Fördergebiet Die Maßnahmen beschränken sich aufgrund des vorgesehen Förderrahmens von maximal 7 Millionen Euro auf Abrundungsmaßnahmen an Oper und Gewandhaus sowie Maßnahmen im öffentlichen Raum. Grundlage bilden das INSEK, die Fortschreibung der Erhaltungskonzeptionen kommunaler Liegenschaften („Erhaltungskonzeption für das Opernhaus“ (RBIV-1585/09) und Seite 1 von 2 „Gesamtkonzeption Instandhaltung und Investition des Gewandhauses zu Leipzig“ (RBIV1652/09)) sowie Planungen für den öffentlichen Raum Stadtzentrum (z.B. Konzept „Autoarme Innenstadt“, „Radverkehrsentwicklungsplan“, „Strategisches Konzept für den öffentlichen Raum“). Die Einzelmaßnahmen werden mit Bau- und Finanzierungsbeschlüssen, gemäß Hauptsatzung unterlegt (z.B. Beschlussvorlage, Eigenbetrieb Oper, VI-DS-02187). Die Eigenanteile sind/ werden von den Bauherren in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellt. Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die finanziellen Mittel für die dringend notwendigen Baumaßnahmen an Gewandhaus und Oper müssen vollständig aus dem Haushalt/ Eigenbetrieben bereitgestellt werden. Das führt zu einer Verzögerung der Baumaßnahmen und weiteren Belastung des Haushaltes. Seite 2 von 2 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       SDP-Gebiet "Leipzig-Zentrum" Legende Gebietsabgrenzung ´ Stand: 01/ 2016 Maßstab 1:4.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung