Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045373.pdf
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369 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
29.11.17, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02018
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016
eingestellten Mittel
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der im Haushaltsjahr 2016 eingestellten Mittel zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird beschlossen. Die Mittel werden entsprechend
der Tabelle "Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitisches Konzept in 2016" eingesetzt
(siehe Anlage).
2. Für die Kostenbausteine A "Netzwerk Leipziger Freiheit" und C "Besondere Bedarfsgruppen
unterstützen" wird der noch bestehende Sperrvermerk in Höhe von 405.000.- € (PSP
1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto
42711200) aufgehoben.
3. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20% zwischen
den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung.
4. Zur Aufhebung des Sperrvermerks für die Kostenbausteine B1 "Ankauf von Flächen und
Gebäuden für Modellprojekte" in Höhe von 395.000.- € (PSP 1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der
Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) werden dem Stadtrat
Einzelvorlagen zu konkreten Flächenankäufen zum Beschluss vorgelegt. Darin ist auch die
Wirtschaftlichkeit des Ankaufs darzustellen. Der Ankauf geeigneter Flächen bzw. Gebäude ist durch
das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung vorzubereiten und durch das
Liegenschaftsamt zügig umzusetzen.
5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird die nachträgliche Aufnahme eines Zweckbindungsvermerks
gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in der Budgeteinheit 64_522_ZW, Innenauftrag
106452200001 (Umsetzung Wohnungspolitisches Konzept) für die Sachkonten 31410000
(Zuweisungen /Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land) und 42711200 (Besondere Verwaltungs- und
Betriebsaufwendungen dezentral) beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass ggf. eingeworbene
Fördermittel zusätzlich zu den eingestellten Eigenmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts verwendet werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
bis
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
X
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
PSP 1.100.52.2.0.01
Aufwendungen
01.01.16
31.12.16
Innenauftrag:
106452200001
405.000,00
Sachkonto: 42711200
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Haushaltsbeschluss vom 18.03.2015
Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung vom 18.03.2015 (Haushaltssitzung) beschlossen, dass im
Haushaltsjahr 2016 1,0 Mio. € für Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes
zur Verfügung stehen (A 035/16-01). Die Haushaltsmittel aus diesem Beschluss wurde mit einem
Sperrvermerk versehen. Die Freigabe und Verwendung dieser Mittel ist demzufolge an die im
Wohnungspolitischen Konzept beschlossenen Zielen und Maßnahmen gebunden.
Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts vom 28.10.2015
Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 wurde am 28.10.2015
durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden u.a.
folgende Festlegungen zur weiteren Umsetzung getroffen:
1.
Für 200.000.- € wurde der Sperrvermerk aufgehoben, um diese Mittel für fachliche Expertise,
Prozessbegleitung und Moderation einzusetzen. Der Einsatz dieser Mittel wird daher in dieser
Vorlage nur nachrichtlich aufgelistet.
2.
Für die verbleibenden 800.000.- € wird eine gesonderte Vorlage eingebracht, die die
Maßnahmen und Kostenbausteine darstellt. Dies erfolgt im Rahmen der hier vorliegenden Vorlage
zur Aufhebung des Sperrvermerks.
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel
In der nachfolgenden Tabelle sind die im Haushaltsjahr 2016 für die Umsetzung der
wohnungspolitischen Ziele zur Verfügung stehenden Mittel dargestellt.
Tabelle Verfügbare Haushaltsmittel 2016
Haushaltsmittel in 2016
zur Umsetzung wohnungspolitischer Ziele
Haushaltsmittel für 2016 insgesamt
Wohnungspolitisches
Konzept
1.000.000 €
davon mit Sperrvermerk
800.000 €
davon ohne Sperrvermerk
200.000 €
Wie diese für 2016 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzept verwendet
werden sollen, ist in der beigefügten Anlage ausführlich dargestellt.
Anlage:
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu
18.13
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für
2016 eingestellten Mittel
Vorlage: VI-DS-02018
Beschluss:
1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der im Haushaltsjahr 2016 eingestellten Mittel
zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird beschlossen. Die Mittel werden
entsprechend der Tabelle "Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitisches
Konzept in 2016" eingesetzt (siehe Anlage).
2. Für die Kostenbausteine A "Netzwerk Leipziger Freiheit" und C "Besondere Bedarfsgruppen
unterstützen" wird der noch bestehende Sperrvermerk in Höhe von 405.000.- € (PSP
1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001,
Sachkonto 42711200) aufgehoben.
3. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20%
zwischen den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung.
4. Zur Aufhebung des Sperrvermerks für die Kostenbausteine B1 "Ankauf von Flächen und
Gebäuden für Modellprojekte" in Höhe von 395.000.- € (PSP 1.100.52.3.0.01 Maßnahmen
der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) werden
dem Stadtrat Einzelvorlagen zu konkreten Flächenankäufen zum Beschluss vorgelegt. Darin
ist auch die Wirtschaftlichkeit des Ankaufs darzustellen. Der Ankauf geeigneter Flächen bzw.
Gebäude ist durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung vorzubereiten
und durch das Liegenschaftsamt zügig umzusetzen.
5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird die nachträgliche Aufnahme eines Zweckbindungsvermerks
gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in der Budgeteinheit 64_522_ZW, Innenauftrag
106452200001 (Umsetzung Wohnungspolitisches Konzept) für die Sachkonten 31410000
(Zuweisungen /Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land) und 42711200 (Besondere
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dezentral) beschlossen. Damit wird sichergestellt,
dass ggf. eingeworbene Fördermittel zusätzlich zu den eingestellten Eigenmitteln zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts verwendet werden können.
Protokollnotiz: Sollte das Programm des Freistaates in diesem Jahr entgegen der Erwartung absehbar
noch nicht starten, wird mit der Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie begonnen und im Rahmen
des Haushaltsbeschlusses für 2017/18 zu entscheiden sein, ob ein Budget zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes verabschiedet wird, in welchem Mittel für dieses Anliegen eingeordnet
werden.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Anlage
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes:
Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) wurde ein Bündel
an Maßnahmen und Instrumenten beschlossen, mit denen die Leitlinien des Konzepts in den
nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dort heißt es „Die Umsetzung der Instrumente und
Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel und in der Gesamtverantwortung aller relevanten Ämter,
Dezernate und Akteure. Jene Instrumente und Maßnahmen, die die Fachämter im Rahmen ihrer
Handlungsmöglichkeiten und bestehenden Budgets umsteuern können, werden nach Beschluss des
Wohnungspolitischen Konzepts umgesetzt. Instrumente und Maßnahmen, die eine grundsätzliche
Umsteuerung des kommunalen Handelns oder Mehraufwand verursachen, werden dem Stadtrat zum
Beschluss vorgelegt. ...“ (vgl. Wohnungspolitisches Konzept S. 26ff).
Die vorliegende Vorlage erläutert dementsprechend jene Instrumente und Maßnahmen, welche
mit den für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts bereits eingestellten Mitteln im
Jahr 2016 umgesetzt werden sollen.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept bekennt sich die Stadt Leipzig "zu ihrer besonderen
Verantwortung für das Wohnraumangebot für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen.
Dazu sollen – neben einer ganzen Bandbreite von Handlungsinstrumenten – insbesondere die
kommunalen Liegenschaften genutzt und geeignete Grundstücke gezielt zur Unterstützung von
bezahlbarem und selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden. Eine Besonderheit der
wohnungspolitischen Strategie ist es darüber hinaus, die Eigeninitiative der Leipzigerinnen und
Leipziger
durch
Modellprojekte,
Beratungsleistungen
und
die
Erprobung
von
Finanzierungsmodellen zu unterstützen. „Leipziger Freiheit“ soll auch im Bezug auf das Wohnen
weiterhin möglich bleiben." (vgl. Wohnungspolitisches Konzept S. 3).
Aus diesem Grund ist ein großer Teil der Mittel, die im Jahr 2016 eingesetzt werden sollen, für die
Initiierung und Umsetzung der in diesem Themenfeld geplanten Instrumente und Maßnahmen
vorgesehen.
Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen wie in der Tabelle auf S. 2 dargestellt
eingesetzt werden. Darin ist der Kostenbaustein B "Modellprojekte für bezahlbare und kooperative
Wohnformen
unterstützen"
nachrichtlich
dargestellt,
um
die
wohnungspolitischen
Handlungsschwerpunkte
zusammenhängend
darzustellen.
Zur
Umsetzung
dieses
Kostenbausteins werden jeweils gesonderte Einzelvorlagen zum Beschluss eingereicht.
Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist für die Koordinierung des
Mitteleinsatzes zuständig (z.B. über gängige Ämtervereinbarungen). Die Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen wird von den jeweils federführenden Fachämtern verantwortet. Um auf Mehr- oder
Minderbedarfe bei Maßnahmen innerhalb des Haushaltsjahrs 2016 adäquat reagieren zu können,
sollen
die im Rahmen der Fördermittelbewirtschaftung üblichen, bis zu 20%igen
Mittelverschiebungen innerhalb des bestehenden Gesamtfinanzrahmens möglich sein:
•
•
•
Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20% je
Kostenbaustein bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung.
Die Mittel werden, wenn möglich, mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen, des Bundes
und/oder der EU sowie ggf. mit Mitteln privater gekoppelt und ergänzt. Der insgesamt
verfügbare Ansatz für Aufwendungen erhöht sich im Förderfall entsprechend
(haushaltsrechtliche Zweckbindung).
Sofern innerhalb eines Bausteins durch Fördermittel erhöhte Beträge nicht im
entsprechenden Baustein im Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden, können nicht
benötigte Eigenanteile zur Nutzung in andere Kostenbausteine verschoben werden.
1
Tabelle Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitisches Konzept in 2016
Kostenbausteine A, B, C, D
Mittel
WoPoKo*
€
A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte
für bezahlbares Wohnen
Kostenplan
€
Ämter
190.000
A.1 Koordinierungsstelle Netzwerk Leipziger Freiheit
A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer
A.3 Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren
und Menschen mit Behinderung
120.000
50.000
64
64
20.000
50
B. Modellprojekte für bezahlbare und kooperative
Wohnformen fördern
(nur nachrichtliche Darstellung - nicht Bestandteil der
Beschlussfassung)
nachrichtlich:
B.1 Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte
B.2 Anschub-und Zwischenfinanzierung für Modellprojekte
C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen
64/23
64/20
215.000
C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen
für Wohnungslose
C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für
einkommensschwache Haushalte
C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten
stadtteilorientierter Migrantenhilfe
Teilsumme 1 (Aufhebung Sperrvermerk erforderlich)
55.000
50
50.000
50
110.000
50
405.000
D. Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln
200.000
Fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation
Teilsumme 2 (Sperrvermerk bereits aufgehoben)
200.000 61/64/
50
200.000
Gesamtsumme
605.000
* WoPoKo = Wohnungspolitisches Konzept;
Der Kostenbaustein B - "Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen unterstützen"
wird nur nachrichtlich dargestellt und wird im Rahmen gesonderter Einzelvorlagen zum Beschluss
vorgelegt.
Im Folgenden werden die vier Kostenbausteine mit ihren einzelnen Maßnahmen beschrieben.
2
A.
Netzwerk Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares
Wohnen
Seit 1992 begleitet die Stadt Leipzig aktiv Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt mit eigenen
Instrumenten. Die Stadt setzt damit Akzente und initiiert Entwicklungen, die der Markt allein nicht
hervorbringen kann. In Zeiten des Wachstums und steigender Wohnkosten gilt es einen Akzent
auf bezahlbares Wohnen zu setzen. Dazu gehört es, die Akteure und Projekte zu unterstützen, die
bezahlbare Alternativen auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Diese Art des Umgangs mit
Marktentwicklungen steht in der Tradition der Stadt und kann auf kompetente Akteure im Bereich
der Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlicher Initiativen zurückgreifen.
Daher soll ein Netzwerk Leipziger Freiheit zur Entwicklung von Projekten für bezahlbares Wohnen
aufgebaut werden. Die Wahl des Namens „Leipziger Freiheit“ knüpft an die bürgerschaftliche
Tradition sowie die Innovationskraft Leipzigs an. Der Begriff unterstreicht ebenso den Anspruch
und die Kompetenz, den Herausforderungen dieser Marktphase mit eigenständigen Lösungen zu
begegnen.
Im Jahr 2016 steht im Rahmen des Netzwerks Leipziger Freiheit der Aufbau der
Koordinierungsstelle des Netzwerks (A.1), die verstärkte Aktivierung lokaler Eigentümer zu
sozialverträglichen Wohnformen im Pilotgebiet Leipziger Osten (A.2) sowie die Beratung von
Senioren und Menschen mit Behinderungen, die verstärkt alternative Wohnformen nachfragen
(A.3), an.
A.1
Koordinierungsstelle Netzwerk Leipziger Freiheit
Ansatz
Das Netzwerk Leipziger Freiheit bietet Unterstützung bei der Entwicklung von bezahlbaren
Wohn- und Bauformen. Zielgruppe sind Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Dies
geschieht zum einen durch die Vernetzung und Kommunikation bestehender Ansätze, zum
anderen durch Beratung und Unterstützungsangebote bei der konkreten Projektentwicklung.
Vernetzung und Kommunikation
Das Netzwerk Leipziger Freiheit wird bezahlbare Wohn- und Baumodelle mit ganz
unterschiedlichsten Organisations- und Trägerstrukturen aufnehmen, darüber informieren und
einem breiten Kreis an Interessenten zugänglich machen. Das können Modelle für individuelle und
gemeinschaftliche Eigentumsbildung sein, kooperative und genossenschaftliche Wohnmodelle
ebenso wie Bauträgermodelle. Die bestehenden Ansätze der verschiedenen Akteure sollen
vernetzt und vermarktet werden.
Unterstützung bei Projektentwicklung
Das Netzwerk Leipziger Freiheit wird die Entwicklung von Projekten im preisgünstigen und
selbstbestimmten Marktsegment unterstützt und innovative Modellprojekte initiiert. Dazu werden
Beratungs- und Moderationsleistungen bei der Entwicklung von Bau-und Wohnprojekten
angeboten werden. Ziel ist es, bezahlbare Angebote für kooperative Wohnformen sowie für
selbstgenutztes Wohneigentum auf den Markt zu bringen.
Leistung
• Koordinierung Netzwerk Leipziger Freiheit
◦ Übersicht und Vernetzung bestehender Beratungsangebote; Schaffung einer
gemeinsamen Plattform der verschiedenen Netzwerkpartner
◦ Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Interessierte
◦ Einbeziehung in bestehende stadtweite und quartiersbezogene Arbeitsstrukturen (AG
Verwahrloste Immobilien, AGs in Schwerpunkträumen der Stadterneuerung, u.a.)
•
Marketing für Modelle bezahlbaren Wohnens
◦ Öffentlichkeitsarbeit für das Netzwerk
◦ Marketing anhand von Modellbeispielen
3
•
•
Kooperative Projekt- und Standortentwicklung im Bestand und Neubau
◦ Aktivierung und Beratung von Eigentümern und potentiellen Projektpartnern
◦ Einbeziehung von Fachberatern zu baulich-energetischen, organisatorisch-rechtlichen
sowie finanziellen Aspekten der Projektentwicklung
◦ Moderation an der Schnittstelle zwischen Eigentümern, Stadt, fachlichen
Beratungsangeboten und Interessenten
Erprobung innovativer Wohn- und Bauformen
◦ Weiterentwicklung bestehender Modelle für breitere Zielgruppen
◦ Begleitung von Modellvorhaben
Arbeitsstruktur
Eine extern beauftragte Koordinationsstelle arbeitet mit den Netzwerkpartnern sowie beauftragten
Fachberatern zusammen.
Federführung
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Kosten
Mittel in Höhe von 120.000.- Euro sollen für die Beauftragung externer Partner eingesetzt werden.
A.2
Aktivierung lokaler Eigentümer
Ansatz
Hauseigentümer von Bestandsgebäuden sollen zu einer nachhaltigen und sozialverträglichen
Entwicklung ihrer Wohngebäude durch ein interdisziplinäres Beraterteam aktiviert und beraten
werden. Schwerpunktgebiet ist dafür im Jahr 2016 der Leipziger Osten, in dem aufgrund der
hohen Dynamik auf dem Immobilienmarkt besonderer Handlungsbedarf besteht.
Mit 286 Verkaufsfällen in den vergangenen eineinhalb Jahren (1/2014 bis 6/2015) hat im Leipziger
Osten ein umfangreicher Eigentümerwechsel und damit eine Diversifizierung der Interessen und
Entwicklungsvorstellungen der Hauseigentümer stattgefunden. So kann beispielsweise ein Drittel
der Kauffälle als spekulative Käufe eingeschätzt werden. Rund die Hälfte der Käufe erfolgte durch
Kapitalanlagegesellschaften. Dabei besteht eine Diskrepanz zwischen der Höhe der Grundstücksund Investitionskosten, den Renditeerwartungen und dem lokalen Mietpreisniveau. Es ist davon
auszugehen, dass es in Teilbereichen zu einer verstärkten Verdrängung einkommensschwacher
Haushalte kommt. Hinzu kommt, dass die Bewohnerschaft im Leipziger Osten den landesweit
höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund aufweist. Sowohl die Mieterschaft als
auch die Hauseigentümer ist also sehr heterogen zusammengesetzt.
Daher bestehen im Leipziger Osten sowohl dringender Bedarf als auch besondere Anforderungen
an eine aktivierende und qualifizierende Beratung der Eigentümer/-innen sowie bei der
Einbeziehung der Mieterschaft. Ziel des Ansatzes ist es, nachhaltige und bezahlbare Investitionen
zur Sicherung städtebaulicher Strukturen sowie zur sozialverträglichen Weiterentwicklung von
Wohngebäuden zu initiieren.
Für dieses Vorhaben "Aktivierung lokaler Eigentümer zur nachhaltigen Entwicklung von
Wohngebäuden im Leipziger Osten" wurden Modellmittel der Städtebauförderung beim Freistaat
Sachsen für das Jahr 2016 beantragt sowie ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bereits bewilligt.
Leistung
Es wird eine Eigentümermoderation beauftragt, die für die Kontaktaufnahme, Erstberatung sowie
Koordinierung und Qualitätssicherung der weiterführenden interdisziplinären Fachberatung
zuständig ist. Alle Eigentümer/-innen von Mehrfamilienhäuser mit Handlungsbedarf sollen
kontaktiert werden und ein erstes Gespräch über die Absichten der Immobilienentwicklung geführt
werden. Wenn die Hauseigentümer/-innen an einer weiteren Beratung interessiert sind, zieht die
Eigentümermoderation je nach Bedarf weitere Fachberater/-innen zu architektonischen, baulichen,
4
energetischen,
immobilienwirtschaftlichen
und
sozialen
Themen
der
nachhaltigen
Wohngebäudeentwicklung hinzu. Dabei soll auch zu bezahlbaren und kooperativen
Wohnmodellen beraten sowie die Beteiligung der Mieter an Sozialplänen unterstützt werden.
Arbeitsstruktur
• Integration der Eigentümermoderation in das Netzwerk Leipziger Freiheit sowie in die
stadtteilbezogenen Arbeitsstrukturen des Quartiersmanagements
• Einbeziehung von Fachberatern und Partnern aus dem Netzwerk Leipziger Freiheit
Federführung
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Kosten
Für dieses Vorhaben wurden Städtebaufördermittel des Freistaates Sachsen in Höhe von
150.000.- Euro für das Jahr 2016 beantragt. Die Stadt Leipzig beteiligt sich mit einem Eigenanteil
in Höhe von 50.000.- Euro aus dem Mitteln für das Wohnungspolitische Konzept.
A.3
Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung
Ansatz
Die Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen des Sozialamtes
berät in Kooperation mit dem Behindertenverband Leipzig e. V. zu allen Themen des Wohnens im
Alter und bei Behinderung. Die Beratungserfahrung sowie die Ergebnisse aktueller
Beteiligungsprozesse zum Thema Wohnen für Senioren und Menschen mit Behinderungen
zeigen, dass ältere und behinderte Menschen zunehmendes Interesse an alternativen
Wohnformen haben und somit Beratungsbedarf zu einem neuen Themenfeld besteht.
Die Beratung bezieht sich bisher bei älteren Menschen primär auf bestehende Wohnformen - von
der Anpassung der eigenen Wohnung auf die Bedarfe im Alter, über die Inanspruchnahme sozialer
und pflegerischer Förderprogramme bzw. sozialer Leistungen sowie die Schnittstellen zu
ambulanten Diensten, Übersichten zum klassischen Betreuten Wohnen/Service-Wohnen im Alter
bzw. zu stationären Pflegeeinrichtungen. In Bezug auf behinderte Menschen ist die Situation des
Wohnens noch stärker verrechtlicht, da die jeweilige Wohnform an spezifische soziale Leistungen
insbesondere des SGB IX bzw. SGB XII sowie Leistungstypen der Eingliederungshilfe gekoppelt
ist.
Unter einer 'alternativen Wohnform im Alter oder bei Behinderung' versteht man demnach alle
Formen des Wohnens, die nicht institutionalisiert sind. Institutionalisiert sind z. B. betreutes
Wohnen und Wohnen in stationären Einrichtungen im Alter oder das Wohnen von Menschen mit
Behinderungen in ambulant betreuten Wohngruppen. Weitere Aspekte von 'alternativ' sind somit,
dass es sich mehrheitlich um selbst organisiertes Wohnen, motiviert aus persönlichem Interesse
oder gemeinsamen Erfahrungen, allein oder 'kollektiv' mit anderen Menschen,
generationeneinheitlich oder -übergreifend, in Mietwohnungen bzw. Wohneigentum handelt.
Leistung
• Aufbau einer Fach-Beratung zu alternativen Wohnformen im Alter und bei Behinderung
(Beratungshandbuch, Leitfaden zur Einrichtung, Datenbank, Finanzierungsformen etc.)
• Erfassung der a) Bedarfe älterer und behinderter Menschen in Bezug auf das Wohnen, b)
des Bestandes an altersgerechten bzw. barrierearmen/-freien Wohnraum, c) Aufbau eines
Leitfadens und Datenbank 'Neue Wohnformen im Alter und bei Behinderung', d)
Erarbeitung eines 'Finanzierungstableaus' alternativer Wohnformen unter Berücksichtigung
sozialrechtlicher Finanzierung, insbesondere unter dem Aspekt der aktuellen Reform der
Pflege (SGB XI) sowie künftig der Eingliederungshilfe (SGB IX und XII) und e)
Aufarbeitung bundesweiter Erfahrungen (best practice) und Programme (bspw. des VSWG
– Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften)
• Fortführung, Ausbau und Qualifizierung der Beratung zur Wohnungsanpassung und zur
Anwendung neuer Techniken sowie AAL (Ambient Assist Living)
5
Arbeitsstruktur
• Implementation der Beratungsansätze in die bestehende Beratungsstelle Wohnen und
Soziales für ältere und behinderte Menschen
• Wissenstransfer und Mitarbeit im Netzwerk Leipziger Freiheit sowie in der Arbeitsgruppe
'BARRIEREFREIES WOHNEN 99'
Federführung
Sozialamt
Kostenplan
Mittel in Höhe von ca. 20.000 € werden für Beauftragung eines externen Partners eingesetzt.
6
Nachrichtliche Darstellung
B.
Modellprojekte für bezahlbare und Kooperative Wohnformen
Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 sieht in der Umsetzung
von Modellprojekten einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien
(siehe Wohnungspolitisches Konzept, vgl. S. 41). Dazu wird eine Kooperation der Stadt mit den
Akteuren des Wohnungsmarktes bei konkreten Projekten angestrebt. Thematische Schwerpunkte
sind dabei insbesondere
- Schaffung von preisgünstigen Wohnungen
- Schaffung von Wohnraum mit Belegungsbindungen
- Unterstützung kooperativer Wohnformen
- Schaffung von Mehrgenerationenwohnen sowie Behinderten-Wohngemeinschaften
- Lösungsansätze für sozialverträgliche Bestandssanierungen z.B. bei energetischer Sanierung
und Anpassungen von Wohnungen an aktuelle Anforderungen.
Bei der Auswahl von Modellprojekten gelten neben diesen inhaltlichen Kriterien auch das
städtebauliche Kriterium der integrierten Lage sowie hohe Realisierungschancen des Projekts im
Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Besondere Berücksichtigung sollen Projekte mit
experimentellem Charakter finden wie die Erprobung kostensparender modularer Bauweise,
kooperativer Trägerstrukturen, Selbstausbau und Integration von Migranten.
Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen sollen durch die Bereitstellung von
Grundstücken (B.1) sowie eine rückzuzahlende Anschub-und Zwischenfinanzierung (B.2)
unterstützt werden.
B.1
Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte
Ansatz
Ziel ist es, Modellprojekte für bezahlbares und kooperatives Wohnen zu initiieren und zu
unterstützen. Die Entwicklung solcher Modellprojekte erfolgt in einem kooperativen Prozess mit
Eigentümern, Wohninteressenten, Bauträgern und der Nachbarschaft. Die Projektentwicklung
steht und fällt mit der Verfügbarkeit von Grundstücken. Daher ist die Bereitstellung städtischer
Grundstücke sowie die Möglichkeit zum Ankauf privater Grundstücke, die zur Arrondierung von
Modellstandorten erforderlich sind, Dreh- und Angelpunkt der Projektentwicklung.
Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung bereitet derzeit sechs Standorte für
Modellprojekte vor und verhandelt mit den jeweiligen Eigentümern.Diese Flächen liegen in
Schwerpunktgebieten der Stadterneuerung und werden - nach verwaltungsinterner Prüfung, ob
diese Grundstücke ggf. auch für andere kommunale Pflichtaufgaben geeignet sind - im Sinne
einer kooperativen Entwicklung von Standorten mit den Akteuren vor Ort entwickelt. Es ist davon
auszugehen, dass mit den in 2016 zur Verfügung stehenden Mittel Grunderwerb an ein bis zwei
Standorten getätigt werden kann. Der Erwerb erfolgt durch das Liegenschaftsamt.
Leistung
Die Leistung wird durch die Stadt oder ein Beteiligungsunternehmen erbracht. Die Finanzmittel
stehen für den Ankauf von Grundstücken oder Gebäuden zur Entwicklung von Modellprojekten
sowie die erforderlichen Transaktionskosten, die mit dem Grundstücksverkehr in Verbindung
stehen, zur Verfügung. Grundsätzlich ist es das Ziel, einen Zwischenerwerb der Grundstücke für
die Projektentwicklung zu tätigen und diese für die Projektentwicklung nach dem
Konzeptverfahren wieder zu veräußern bzw. Möglichkeiten der Grundstücksübertragung zu
prüfen.
Arbeitsstruktur
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt,
städtische Gesellschaften, die ggf. als Ankaufträger fungieren können wie LESG
Federführung
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau
7
B. 2
Anschub- und Zwischenfinanzierung für ausgewählte Modellprojekte
Ansatz
Um die Umsetzung von Modellprojekten für bezahlbare und kooperative Wohnformen zu
beschleunigen, stehen im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 500.000 € gemäß Beschluss zum
Doppelhaushalte 2015/16 (ÄA 2 zum A 062/16-01 und A 085/16-01 vom 18.03.2015) zur
Verfügung. Diese Mittel sollen als Zuwendungen an Dritte zur Umsetzung von wohnungspolitisch
relevanten Wohnprojekten vergeben werden. Dabei handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern
um rückzuzahlende Zuwendungen. Dazu wird eine Richtlinie erarbeitet, die diese Zuwendung an
Dritte regelt, und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.
Arbeitsstruktur
Zur Erarbeitung der Richtlinie für die Zuwendung an Dritte bilden das Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung und die Stadtkämmerei eine Arbeitsgruppe, die nach Bedarf weitere
relevante Verwaltungseinheiten sowie externe Akteure einbezieht.
Federführung
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
8
C.
Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen
C.1
Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
Ansatz
Im Rahmen eines Modellprojekts "Unterkunft und niedrigschwellige soziale Betreuung für
wohnungslose Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen" soll eine
problemadäquate (Not-)Unterkunft für wohnungslose oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit
bedrohte Personen, deren Lebenslage von einer schweren psychischen Beeinträchtigung,
Störung oder Erkrankung geprägt ist, geschaffen werden. In der Regel haben die Personen
bereits spezifische Clearingprozesse im Hilfesystem durchlaufen. Sie wurden jedoch nicht erreicht
und lehnen die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe nach § 67 SGB XII (in unterschiedlicher
Ausprägung) ab.
Besonderheiten der Zielgruppe sind z.B.
- unklare, ungesicherte oder fehlende medizinische Diagnostik des abweichenden
psychischen Verhaltens
- aggressives Verhalten, kaum Mitwirkung
- soziale Anpassungsmöglichkeiten bzw. Anpassungsbereitschaft ist reduziert
- nach Diagnose fehlende Krankheitseinsicht und/oder Behandlungsbereitschaft
- teilweise Suchtverhalten/Suchterkrankung („Doppeldiagnosen“)
- Alter: ab 27 Jahre (vorher Hilfen gemäß SGB VIII vorrangig)
Leistung
Das Projekt soll einen Lebensmittelpunkt bieten, in dem auffälliges und abweichendes Verhalten
akzeptiert ist, sofern Mindestregeln beachtet werden. Die Unterbringung ist auf längere Sicht
angelegt und ohne stetige Versuche medizinischer, therapeutischer und/oder sozialer (bislang
zumeist erfolgloser) Interventionen.
• Wohnform im Einzelwohnen mit niedrigschwelliger Betreuung, z.B. in kleiner Wohnung,
Apartment (ca. 5 Plätze/ 5 kleine Zimmer) der Zugang zum Projekt ist für betreuendes
Personal sichtbar (z. B. Pforte/Dienstzimmer am Eingang)
• niedrigschwellige Betreuung durch Fachkraft, z.B. Erzieher mit sozialpsychiatrischer
Zusatzausbildung, ggf. Zusatz Suchthilfe
• ordnungsrechtliche
Unterbringung
(SächsPolG);
Zielgruppe
zu
vertraglichen
Vereinbarungen häufig nicht bereit, Einweisung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit,
Flexibilität bei Belegung, Durchsetzung Mindestregeln
Arbeitsstruktur
Das Modellprojekt soll von einem Träger der Wohnungsnotfallhilfe umgesetzt werden in
Kooperation mit Sozialamt (Abteilung Soziale Wohnhilfen), Gesundheitsamt (Sozialpsychiatrie,
Suchthilfe) und möglichst der Wohnungswirtschaft (Genossenschaft, privater Vermieter, LWB).
Federführung
Sozialamt
Kosten
Für das Modellprojekte entstehen Kosten in Höhe von ca. 55.000.- €/ Jahr. Das Modellprojekt wird
in 2016 aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes finanziert. Die finanzielle Beteiligung von
Wohnungsunternehmen wird zukünftig angestrebt, ist aber nicht Voraussetzung.
9
C.2
Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Ansatz
Aktuell gibt es in Leipzig zwei Projekte, die die Zielstellung verfolgen, die in privaten Haushalten
anfallenden Energiekosten zu senken: den Stromspar-Check des Caritasverbandes Leipzig e. V.
und die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. Beide Projekte bieten eine
kostenfreie Energieberatung für einkommensschwache Haushalte an. In den vergangenen Jahren
wurde deutlich, dass potenziell zu beratende Haushalte trotz Vernetzung innerhalb der beiden
Angebote wie auch mit anderen Sozialleistungsträgern und Beratungsstellen nur schwer
erreichbar sind. Beide vorhandenen Projekte haben im Hinblick auf das Potenzial zur weiteren
Vernetzung und Ausweitung der Angebote ihre Grenzen. Daher soll durch eine bessere
Vernetzung der Beratung die Wirksamkeit der Energieberatung für einkommensschwache
Haushalte – im Hinblick auf eine größere Anzahl beratener Haushalte, Verwertung der
Beratungsergebnisse und Erfolgssicherung – erhöht werden.
Darüber hinaus sollen ergänzende Angebote für Asylsuchende in der Muttersprache und unter
Einbeziehung der Träger, die die soziale Betreuung Asylsuchender leisten, entwickelt werden.
Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs durch Förderung von verantwortungsvollem
Nutzerverhalten. Zielgruppe für das Projekt sind einkommensschwache Leipziger Haushalte. Das
schließt Personen ein, die Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem
Asylbewerberleitungsgesetz oder Einkommen in vergleichbar niedriger Höhe erhalten.
Durch die sprachlich und interkulturell kompetente Beratung von Asylsuchenden kann auf ein
sparsames und energieeffizientes Nutzerverhalten hingewirkt werden. Die Beratung setzt in den
Gemeinschaftsunterkünften an, bevor eine dezentrale Unterbringung in eigenem Wohnraum
erfolgt. Dies wirkt sich positiv auf die Energieverbräuche insbesondere bei der dezentralen
Unterbringung und im weiteren Verlauf auf die ggf. entstehenden Kosten der Unterkunft nach dem
SGB II aus.
Leistung
Vernetzung durch eine Koordinierungsstelle
- Netzwerkmanagement: Erweiterung und Pflege der Kontakte und Vertiefung der
Zusammenarbeit mit anderen lokalen Akteuren
- Prozessmanagement: Einbindung der Energieberatung in den Haushalten in einen
lösungsorientierten Gesamtprozess
- Öffentlichkeitsarbeit: einheitliche Kommunikation der Gesamtleistung beider Projekte nach
außen
- Projektmanagement: Weiterentwicklung der Projektaktivitäten und -strukturen unter den
sich laufend verändernden Rahmen- und Förderbedingungen
- Zur Überprüfung der Wirksamkeit der initiierten Maßnahmen sollte eine auf den Bedarf der
Leipziger Akteure ausgerichtete Projektevaluation erfolgen.
Ergänzende Angebote für Asylsuchende
Das mehrstufige Konzept der Stadt Leipzig für die Unterbringung von Asylsuchenden sieht eine
Unterbringung zunächst in größeren Gemeinschaftsunterkünften, später in kleineren
Gemeinschaftsunterkünften und schließlich dezentral in eigenem Wohnraum vor. Besondere
Angebote für Asylsuchende sollen vorgehalten werden, die die Inanspruchnahme der vom Bund
geförderten Energieberatung in eigenem Wohnraum vorbereiten. Die Angebote setzen bereits
während der zentralen Unterbringung im Zusammenwirken mit der sozialen Betreuung an.
Arbeitsstruktur
Die Koordinierungsstelle und das ergänzende Angebot wird von einer Arbeitsgruppe bestehend
aus Sozialamt, dem Caritasverband Leipzig e. V. und der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
gesteuert.
10
Federführung
Sozialamt
Kosten
Die Energieberatung bei der Verbraucherzentrale und der Caritas wird durch den Bund finanziert.
Bei der Umsetzung des Konzeptes fallen Kosten für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle sowie
Kosten für die ergänzenden Leistungen der Energieberatung vor Ort an. Für die Umsetzung durch
Träger mit umwelt- oder sozialpolitischem Tätigkeitsschwerpunkt werden 50.000.- €/Jahr
kalkuliert. Für ein ergänzendes Energieberatungsangebot für Asylsuchende sollen Fördermittel
des Freistaates Sachsen akquiriert werden. Ein Teil der kalkulierten Mittel soll eingesetzt werden,
um eventuelle Eigenanteile zu leisten.
C.3
Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe
Ansatz
Migranten sind häufig, zumindest zum Beginn ihres Aufenthaltes in Leipzig, auf staatliche
Transferleistungen angewiesen und daher bei der Wohnraumsuche auf Angebote mit KdUgerechten Mieten orientiert. In Leipzig gibt es Stadtgebiete, wo im Verhältnis zu anderen Gebieten,
wesentlich mehr dieser Angebote zur Verfügung stehen. Hier findet ein vermehrter Zuzug auch
von Migranten statt. Für die auftretenden Probleme im Zusammenleben innerhalb dieser Stadtteile
aufgrund unterschiedlicher Sozialisation, Erfahrung und Lebensgewohnheit gilt es auf beiden
Seiten ein stärkeres Bewusstsein sowie Verständnis und Akzeptanz zu schaffen. Dazu soll in
Stadtteilen mit besonders hohen Zuwächsen an Migranten, insbesondere Asylsuchenden, eine
stadtteilorientierte Migrantenhilfe aufgebaut und eng mit bestehenden Beratungs- und
Beteiligungsstrukturen wie den Quartiersmanagements in den Stadtteilen verknüpft werden.
Stadtgebiete mit hohem Handlungsbedarf sind u.a. Schönefeld, Lindenau/Plagwitz, Paunsdorf und
Grünau. Für die Stadtteile Schönefeld und Leipziger Westen soll dieses Beratungs- und
Betreuungsangebot aus Fördermitteln des ESF finanziert werden. Für die Stadtteile Paunsdorf
und Grünau soll dies im Jahr 2016 aus den Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts erfolgen.
Leistung:
Das Beratungs- und Betreuungsangebot soll einerseits wohnungsnah und niedrigschwellig
Migranten erreicht werden, die in diesen Stadtgebieten in Wohnungen leben und Beratungs- und
Betreuungsbedarfe in Wohnungs- und Sozialfragen haben oder Informationen zu
stadtteilbezogenen Angeboten benötigen. Andererseits sollen die Berater auch Ansprechpartner
für die einheimische Bevölkerung zu Stadtteilangeboten und zu Fragen des interkulturellen
Zusammenlebens in den Stadtteilen sein.
- Beratung für Migranten mit festen Sprechzeiten als niedrigschwelliges Beratungsangebot,
- Vermittlung und aufsuchende Arbeit (in geringem Umfang) bei besonderen Beratungs- und
Vermittlungsbedarfen,
- Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Bewohner des Stadtviertels,
- Netzwerkarbeit im Stadtteil und innerhalb der Stadt Leipzig
- Einsatz sozialerfahrener Fachkraft mit Erfahrungen in der Migrantenarbeit und/oder
eigenem Migrationshintergrund
- Aufbau
und
Nutzung
ehrenamtlicher
Angebote
aus
dem
Stadtteil
für
Dolmetscherleistungen, Austausch etc.
Arbeitsstruktur:
Die Projekte in Paunsdorf und Grünau sollen durch einen oder zwei erfahrene Träger der
Migrantenhilfe in enger Anbindung und Abstimmung mit dem Sozialamt (Abteilung Migrantenhilfe)
und stadtteilbezogenen Akteuren (Grünau: Quartiersmanagement; Paunsdorf: LWB und WBG
Kontakt eG) umgesetzt werden.
11
Federführung
Sozialamt
Kosten
Im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes werden ca. 110.000 Euro in
2016 für die Beratungsangebote in beiden Stadtteilen benötigt. Im ersten Förderabschnitt bis Ende
2016 ist die Ergänzung der veranschlagten Mittel durch andere Förderprogramme und Drittmittel
z.B. auch durch Wohnungsunternehmen/Vermieter avisiert. Über deren dauerhafte Einbeziehung
in die Finanzierung dieser Projekte kann im Rahmen der Ergebnisse des Projektes entschieden
werden. Eine Finanzierung vergleichbarer Stellen wird derzeit für die Fördergebiete Schönefeld
und Leipziger Westen im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms "Nachhaltige soziale
Stadtentwicklung ESF 2014 - 2020" beantragt.
D.
Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln
Die hier benannten Inhalte und Mittel wurden bereits mit Beschluss des Wohnungspolitischen
Konzepts (VI-DS-01475-DS-002 vom 28.10.2015) bestätigt und freigegeben. In Reaktion auf die
verabschiedeten Änderungsanträge zum Konzept wurden in der Liste der möglichen Themen
weitere Inhalte ergänzt (Anstrich 13 + 14).
Ansatz
Die im Wohnungspolitischen Konzept dargestellten Handlungsinstrumente bedürfen vielfach einer
weiteren Vorbereitung und Weiterentwicklung. Dazu sind fachliche Expertise sowie Arbeits- und
Beteiligungsprozesse erforderlich, die mit Mitteln der Stadt finanziert werden müssen. Folgende
Leistungsbausteine wurden bereits mit dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts der
Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 in Kapitel 4, S. 43 benannt und beschlossen.
Leistung
• Expertisen zur Weiterentwicklung der Wohnungsmarktbeobachtung z.B. zur Entwicklung eines
Indikatorensets zur Messung von Anspannungstendenzen, Untersuchung des marktaktiven
Leerstands,
• Vorbereitung der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts,
• Vorbereitung des baurechtlichen Instrumenteneinsatz wie z.B. zur Sozialgerechten
Bodennutzung,
• Expertisen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Finanzinstrumenten und ihren
Organisationsstrukturen in Verbindung mit Modellvorhaben für bezahlbares Wohnen,
• ggf. Bewertung der kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB mbH nach
wohnungspolitischen Gesichtspunkten,
• ggf. unterstützende Expertisen zum Thema Konzeptvergabe und zur Entwicklung von
Standards zur Mediation von Mieter-Eigentümer-Konflikten.
• Akteurs- und Expertenbeteiligung zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien;
• hierunter Diskussion zur Einschätzung der Marktentwicklung und
• Handlungserfordernisse sowie zu einzelnen konkreten Themen, wie z.B.
Wohnungsbauförderung, altenfreundliches Wohnen,
• Akteursbeteiligung zur Umsetzung des Beschlusses zur Konzeptvergabe (Aufstellung eines
Beteiligungsgremium und Kriterien der Konzeptvergabe),
• Akteursbeteiligung zur Entwicklung von Standards und Verfahren zur Mediation von MieterEigentümer-Konflikten,
• Kommunikationsmaßnahmen für die Vermittlung der Konzeptinhalte gegenüber der
Öffentlichkeit, Akteuren und Investoren / Bauherren,
• Expertise zum Thema Förderung von selbstgenutzten Wohneigentumsformen, welche einer
Verschärfung der Marktsituation entgegenwirkt,
• ggf. Expertise zur Einschätzung, wie die Instrumente und Maßnahmen unter den Bedingungen
eines starken Wachstums intensiviert, weiterentwickelt oder ergänzt werden müssen.
12
Federführung
Die Federführung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt jeweils bei dem Amt, das die inhaltliche
Verantwortung für das Themenfeld trägt. Das sind das Stadtplanungsamt, das Amt für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sowie das Sozialamt.
Kosten
Für fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation stehen 200.000.- € im Haushaltsjahr
2016 zur Verfügung.
Schlussbemerkung
Die Bereitstellung der 1,0 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2015/16 ermöglicht es der Verwaltung,
direkt im Anschluss an die Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt
Leipzig in die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu gehen.
Dabei wird es in 2016 vor allem darum gehen, neue Maßnahmen anzuschieben und die
entsprechenden Arbeitsstrukturen aufzubauen. Ein Teil der Maßnahmenpakete wurde von den
Ämtern bereits parallel zur Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2015 vorbereitet.
Dies gilt insbesondere für die Bausteine A und B.
Für die Umsetzung der Bausteine sind im wesentlichen das Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung, das Sozialamt sowie das Stadtplanungsamt verantwortlich. Zwischen
den einzelnen Maßnahmen bestehen enge Wirkungszusammenhänge, insbesondere in den
Schwerpunktgebieten der Stadterneuerung. Die bestehende ämterübergreifende Zusammenarbeit
wird fortgesetzt und auf die projektbezogene Umsetzungsebene ausgerichtet.
Für die weitere Umsetzung von wohnungspolitischen Maßnahmen wird die Neuauflage einer
sozialen Wohnungsbauförderung in Sachsen zentral sein. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Bund
und Land dafür ein. Derzeit wird durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt, dem Sozialamt sowie wichtigen Wohnungsmarktakteuren
ein Positionspapier erarbeitet, welches die Anforderungen an eine soziale Wohnungsbauförderung
aus Sicht der Stadt Leipzig bei den weiteren Verhandlungen mit Freistaat und Bund
kommunizieren soll.
13
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1