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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045373.pdf
Größe
369 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
29.11.17, 17:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02018 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel Beschlussvorschlag: 1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der im Haushaltsjahr 2016 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird beschlossen. Die Mittel werden entsprechend der Tabelle "Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitisches Konzept in 2016" eingesetzt (siehe Anlage). 2. Für die Kostenbausteine A "Netzwerk Leipziger Freiheit" und C "Besondere Bedarfsgruppen unterstützen" wird der noch bestehende Sperrvermerk in Höhe von 405.000.- € (PSP 1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) aufgehoben. 3. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20% zwischen den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung. 4. Zur Aufhebung des Sperrvermerks für die Kostenbausteine B1 "Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte" in Höhe von 395.000.- € (PSP 1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) werden dem Stadtrat Einzelvorlagen zu konkreten Flächenankäufen zum Beschluss vorgelegt. Darin ist auch die Wirtschaftlichkeit des Ankaufs darzustellen. Der Ankauf geeigneter Flächen bzw. Gebäude ist durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung vorzubereiten und durch das Liegenschaftsamt zügig umzusetzen. 5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird die nachträgliche Aufnahme eines Zweckbindungsvermerks gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in der Budgeteinheit 64_522_ZW, Innenauftrag 106452200001 (Umsetzung Wohnungspolitisches Konzept) für die Sachkonten 31410000 (Zuweisungen /Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land) und 42711200 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dezentral) beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass ggf. eingeworbene Fördermittel zusätzlich zu den eingestellten Eigenmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts verwendet werden können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von nein bis wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein X X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge PSP 1.100.52.2.0.01 Aufwendungen 01.01.16 31.12.16 Innenauftrag: 106452200001 405.000,00 Sachkonto: 42711200 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Haushaltsbeschluss vom 18.03.2015 Der Stadtrat hat in der Ratsversammlung vom 18.03.2015 (Haushaltssitzung) beschlossen, dass im Haushaltsjahr 2016 1,0 Mio. € für Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Verfügung stehen (A 035/16-01). Die Haushaltsmittel aus diesem Beschluss wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe und Verwendung dieser Mittel ist demzufolge an die im Wohnungspolitischen Konzept beschlossenen Zielen und Maßnahmen gebunden. Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts vom 28.10.2015 Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 wurde am 28.10.2015 durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden u.a. folgende Festlegungen zur weiteren Umsetzung getroffen: 1. Für 200.000.- € wurde der Sperrvermerk aufgehoben, um diese Mittel für fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation einzusetzen. Der Einsatz dieser Mittel wird daher in dieser Vorlage nur nachrichtlich aufgelistet. 2. Für die verbleibenden 800.000.- € wird eine gesonderte Vorlage eingebracht, die die Maßnahmen und Kostenbausteine darstellt. Dies erfolgt im Rahmen der hier vorliegenden Vorlage zur Aufhebung des Sperrvermerks. Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel In der nachfolgenden Tabelle sind die im Haushaltsjahr 2016 für die Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele zur Verfügung stehenden Mittel dargestellt. Tabelle Verfügbare Haushaltsmittel 2016 Haushaltsmittel in 2016 zur Umsetzung wohnungspolitischer Ziele Haushaltsmittel für 2016 insgesamt Wohnungspolitisches Konzept 1.000.000 € davon mit Sperrvermerk 800.000 € davon ohne Sperrvermerk 200.000 € Wie diese für 2016 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzept verwendet werden sollen, ist in der beigefügten Anlage ausführlich dargestellt. Anlage: Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.13 Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel Vorlage: VI-DS-02018 Beschluss: 1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der im Haushaltsjahr 2016 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird beschlossen. Die Mittel werden entsprechend der Tabelle "Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitisches Konzept in 2016" eingesetzt (siehe Anlage). 2. Für die Kostenbausteine A "Netzwerk Leipziger Freiheit" und C "Besondere Bedarfsgruppen unterstützen" wird der noch bestehende Sperrvermerk in Höhe von 405.000.- € (PSP 1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) aufgehoben. 3. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20% zwischen den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung. 4. Zur Aufhebung des Sperrvermerks für die Kostenbausteine B1 "Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte" in Höhe von 395.000.- € (PSP 1.100.52.3.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) werden dem Stadtrat Einzelvorlagen zu konkreten Flächenankäufen zum Beschluss vorgelegt. Darin ist auch die Wirtschaftlichkeit des Ankaufs darzustellen. Der Ankauf geeigneter Flächen bzw. Gebäude ist durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung vorzubereiten und durch das Liegenschaftsamt zügig umzusetzen. 5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird die nachträgliche Aufnahme eines Zweckbindungsvermerks gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik in der Budgeteinheit 64_522_ZW, Innenauftrag 106452200001 (Umsetzung Wohnungspolitisches Konzept) für die Sachkonten 31410000 (Zuweisungen /Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land) und 42711200 (Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen dezentral) beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass ggf. eingeworbene Fördermittel zusätzlich zu den eingestellten Eigenmitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts verwendet werden können. Protokollnotiz: Sollte das Programm des Freistaates in diesem Jahr entgegen der Erwartung absehbar noch nicht starten, wird mit der Erarbeitung einer kommunalen Förderrichtlinie begonnen und im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für 2017/18 zu entscheiden sein, ob ein Budget zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes verabschiedet wird, in welchem Mittel für dieses Anliegen eingeordnet werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Anlage Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (VI-DS-1475-NF-002 vom 28.10.2015) wurde ein Bündel an Maßnahmen und Instrumenten beschlossen, mit denen die Leitlinien des Konzepts in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen. Dort heißt es „Die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel und in der Gesamtverantwortung aller relevanten Ämter, Dezernate und Akteure. Jene Instrumente und Maßnahmen, die die Fachämter im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten und bestehenden Budgets umsteuern können, werden nach Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts umgesetzt. Instrumente und Maßnahmen, die eine grundsätzliche Umsteuerung des kommunalen Handelns oder Mehraufwand verursachen, werden dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. ...“ (vgl. Wohnungspolitisches Konzept S. 26ff). Die vorliegende Vorlage erläutert dementsprechend jene Instrumente und Maßnahmen, welche mit den für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts bereits eingestellten Mitteln im Jahr 2016 umgesetzt werden sollen. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept bekennt sich die Stadt Leipzig "zu ihrer besonderen Verantwortung für das Wohnraumangebot für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dazu sollen – neben einer ganzen Bandbreite von Handlungsinstrumenten – insbesondere die kommunalen Liegenschaften genutzt und geeignete Grundstücke gezielt zur Unterstützung von bezahlbarem und selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden. Eine Besonderheit der wohnungspolitischen Strategie ist es darüber hinaus, die Eigeninitiative der Leipzigerinnen und Leipziger durch Modellprojekte, Beratungsleistungen und die Erprobung von Finanzierungsmodellen zu unterstützen. „Leipziger Freiheit“ soll auch im Bezug auf das Wohnen weiterhin möglich bleiben." (vgl. Wohnungspolitisches Konzept S. 3). Aus diesem Grund ist ein großer Teil der Mittel, die im Jahr 2016 eingesetzt werden sollen, für die Initiierung und Umsetzung der in diesem Themenfeld geplanten Instrumente und Maßnahmen vorgesehen. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen wie in der Tabelle auf S. 2 dargestellt eingesetzt werden. Darin ist der Kostenbaustein B "Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen unterstützen" nachrichtlich dargestellt, um die wohnungspolitischen Handlungsschwerpunkte zusammenhängend darzustellen. Zur Umsetzung dieses Kostenbausteins werden jeweils gesonderte Einzelvorlagen zum Beschluss eingereicht. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist für die Koordinierung des Mitteleinsatzes zuständig (z.B. über gängige Ämtervereinbarungen). Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird von den jeweils federführenden Fachämtern verantwortet. Um auf Mehr- oder Minderbedarfe bei Maßnahmen innerhalb des Haushaltsjahrs 2016 adäquat reagieren zu können, sollen die im Rahmen der Fördermittelbewirtschaftung üblichen, bis zu 20%igen Mittelverschiebungen innerhalb des bestehenden Gesamtfinanzrahmens möglich sein: • • • Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/- 20% je Kostenbaustein bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung. Die Mittel werden, wenn möglich, mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen, des Bundes und/oder der EU sowie ggf. mit Mitteln privater gekoppelt und ergänzt. Der insgesamt verfügbare Ansatz für Aufwendungen erhöht sich im Förderfall entsprechend (haushaltsrechtliche Zweckbindung). Sofern innerhalb eines Bausteins durch Fördermittel erhöhte Beträge nicht im entsprechenden Baustein im Haushaltsjahr 2016 umgesetzt werden, können nicht benötigte Eigenanteile zur Nutzung in andere Kostenbausteine verschoben werden. 1 Tabelle Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitisches Konzept in 2016 Kostenbausteine A, B, C, D Mittel WoPoKo* € A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen Kostenplan € Ämter 190.000 A.1 Koordinierungsstelle Netzwerk Leipziger Freiheit A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer A.3 Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung 120.000 50.000 64 64 20.000 50 B. Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen fördern (nur nachrichtliche Darstellung - nicht Bestandteil der Beschlussfassung) nachrichtlich: B.1 Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte B.2 Anschub-und Zwischenfinanzierung für Modellprojekte C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen 64/23 64/20 215.000 C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe Teilsumme 1 (Aufhebung Sperrvermerk erforderlich) 55.000 50 50.000 50 110.000 50 405.000 D. Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln 200.000 Fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation Teilsumme 2 (Sperrvermerk bereits aufgehoben) 200.000 61/64/ 50 200.000 Gesamtsumme 605.000 * WoPoKo = Wohnungspolitisches Konzept; Der Kostenbaustein B - "Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen unterstützen" wird nur nachrichtlich dargestellt und wird im Rahmen gesonderter Einzelvorlagen zum Beschluss vorgelegt. Im Folgenden werden die vier Kostenbausteine mit ihren einzelnen Maßnahmen beschrieben. 2 A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen Seit 1992 begleitet die Stadt Leipzig aktiv Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt mit eigenen Instrumenten. Die Stadt setzt damit Akzente und initiiert Entwicklungen, die der Markt allein nicht hervorbringen kann. In Zeiten des Wachstums und steigender Wohnkosten gilt es einen Akzent auf bezahlbares Wohnen zu setzen. Dazu gehört es, die Akteure und Projekte zu unterstützen, die bezahlbare Alternativen auf dem Wohnungsmarkt schaffen. Diese Art des Umgangs mit Marktentwicklungen steht in der Tradition der Stadt und kann auf kompetente Akteure im Bereich der Wohnungswirtschaft und zivilgesellschaftlicher Initiativen zurückgreifen. Daher soll ein Netzwerk Leipziger Freiheit zur Entwicklung von Projekten für bezahlbares Wohnen aufgebaut werden. Die Wahl des Namens „Leipziger Freiheit“ knüpft an die bürgerschaftliche Tradition sowie die Innovationskraft Leipzigs an. Der Begriff unterstreicht ebenso den Anspruch und die Kompetenz, den Herausforderungen dieser Marktphase mit eigenständigen Lösungen zu begegnen. Im Jahr 2016 steht im Rahmen des Netzwerks Leipziger Freiheit der Aufbau der Koordinierungsstelle des Netzwerks (A.1), die verstärkte Aktivierung lokaler Eigentümer zu sozialverträglichen Wohnformen im Pilotgebiet Leipziger Osten (A.2) sowie die Beratung von Senioren und Menschen mit Behinderungen, die verstärkt alternative Wohnformen nachfragen (A.3), an. A.1 Koordinierungsstelle Netzwerk Leipziger Freiheit Ansatz Das Netzwerk Leipziger Freiheit bietet Unterstützung bei der Entwicklung von bezahlbaren Wohn- und Bauformen. Zielgruppe sind Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Dies geschieht zum einen durch die Vernetzung und Kommunikation bestehender Ansätze, zum anderen durch Beratung und Unterstützungsangebote bei der konkreten Projektentwicklung. Vernetzung und Kommunikation Das Netzwerk Leipziger Freiheit wird bezahlbare Wohn- und Baumodelle mit ganz unterschiedlichsten Organisations- und Trägerstrukturen aufnehmen, darüber informieren und einem breiten Kreis an Interessenten zugänglich machen. Das können Modelle für individuelle und gemeinschaftliche Eigentumsbildung sein, kooperative und genossenschaftliche Wohnmodelle ebenso wie Bauträgermodelle. Die bestehenden Ansätze der verschiedenen Akteure sollen vernetzt und vermarktet werden. Unterstützung bei Projektentwicklung Das Netzwerk Leipziger Freiheit wird die Entwicklung von Projekten im preisgünstigen und selbstbestimmten Marktsegment unterstützt und innovative Modellprojekte initiiert. Dazu werden Beratungs- und Moderationsleistungen bei der Entwicklung von Bau-und Wohnprojekten angeboten werden. Ziel ist es, bezahlbare Angebote für kooperative Wohnformen sowie für selbstgenutztes Wohneigentum auf den Markt zu bringen. Leistung • Koordinierung Netzwerk Leipziger Freiheit ◦ Übersicht und Vernetzung bestehender Beratungsangebote; Schaffung einer gemeinsamen Plattform der verschiedenen Netzwerkpartner ◦ Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Interessierte ◦ Einbeziehung in bestehende stadtweite und quartiersbezogene Arbeitsstrukturen (AG Verwahrloste Immobilien, AGs in Schwerpunkträumen der Stadterneuerung, u.a.) • Marketing für Modelle bezahlbaren Wohnens ◦ Öffentlichkeitsarbeit für das Netzwerk ◦ Marketing anhand von Modellbeispielen 3 • • Kooperative Projekt- und Standortentwicklung im Bestand und Neubau ◦ Aktivierung und Beratung von Eigentümern und potentiellen Projektpartnern ◦ Einbeziehung von Fachberatern zu baulich-energetischen, organisatorisch-rechtlichen sowie finanziellen Aspekten der Projektentwicklung ◦ Moderation an der Schnittstelle zwischen Eigentümern, Stadt, fachlichen Beratungsangeboten und Interessenten Erprobung innovativer Wohn- und Bauformen ◦ Weiterentwicklung bestehender Modelle für breitere Zielgruppen ◦ Begleitung von Modellvorhaben Arbeitsstruktur Eine extern beauftragte Koordinationsstelle arbeitet mit den Netzwerkpartnern sowie beauftragten Fachberatern zusammen. Federführung Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Kosten Mittel in Höhe von 120.000.- Euro sollen für die Beauftragung externer Partner eingesetzt werden. A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer Ansatz Hauseigentümer von Bestandsgebäuden sollen zu einer nachhaltigen und sozialverträglichen Entwicklung ihrer Wohngebäude durch ein interdisziplinäres Beraterteam aktiviert und beraten werden. Schwerpunktgebiet ist dafür im Jahr 2016 der Leipziger Osten, in dem aufgrund der hohen Dynamik auf dem Immobilienmarkt besonderer Handlungsbedarf besteht. Mit 286 Verkaufsfällen in den vergangenen eineinhalb Jahren (1/2014 bis 6/2015) hat im Leipziger Osten ein umfangreicher Eigentümerwechsel und damit eine Diversifizierung der Interessen und Entwicklungsvorstellungen der Hauseigentümer stattgefunden. So kann beispielsweise ein Drittel der Kauffälle als spekulative Käufe eingeschätzt werden. Rund die Hälfte der Käufe erfolgte durch Kapitalanlagegesellschaften. Dabei besteht eine Diskrepanz zwischen der Höhe der Grundstücksund Investitionskosten, den Renditeerwartungen und dem lokalen Mietpreisniveau. Es ist davon auszugehen, dass es in Teilbereichen zu einer verstärkten Verdrängung einkommensschwacher Haushalte kommt. Hinzu kommt, dass die Bewohnerschaft im Leipziger Osten den landesweit höchsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund aufweist. Sowohl die Mieterschaft als auch die Hauseigentümer ist also sehr heterogen zusammengesetzt. Daher bestehen im Leipziger Osten sowohl dringender Bedarf als auch besondere Anforderungen an eine aktivierende und qualifizierende Beratung der Eigentümer/-innen sowie bei der Einbeziehung der Mieterschaft. Ziel des Ansatzes ist es, nachhaltige und bezahlbare Investitionen zur Sicherung städtebaulicher Strukturen sowie zur sozialverträglichen Weiterentwicklung von Wohngebäuden zu initiieren. Für dieses Vorhaben "Aktivierung lokaler Eigentümer zur nachhaltigen Entwicklung von Wohngebäuden im Leipziger Osten" wurden Modellmittel der Städtebauförderung beim Freistaat Sachsen für das Jahr 2016 beantragt sowie ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn bereits bewilligt. Leistung Es wird eine Eigentümermoderation beauftragt, die für die Kontaktaufnahme, Erstberatung sowie Koordinierung und Qualitätssicherung der weiterführenden interdisziplinären Fachberatung zuständig ist. Alle Eigentümer/-innen von Mehrfamilienhäuser mit Handlungsbedarf sollen kontaktiert werden und ein erstes Gespräch über die Absichten der Immobilienentwicklung geführt werden. Wenn die Hauseigentümer/-innen an einer weiteren Beratung interessiert sind, zieht die Eigentümermoderation je nach Bedarf weitere Fachberater/-innen zu architektonischen, baulichen, 4 energetischen, immobilienwirtschaftlichen und sozialen Themen der nachhaltigen Wohngebäudeentwicklung hinzu. Dabei soll auch zu bezahlbaren und kooperativen Wohnmodellen beraten sowie die Beteiligung der Mieter an Sozialplänen unterstützt werden. Arbeitsstruktur • Integration der Eigentümermoderation in das Netzwerk Leipziger Freiheit sowie in die stadtteilbezogenen Arbeitsstrukturen des Quartiersmanagements • Einbeziehung von Fachberatern und Partnern aus dem Netzwerk Leipziger Freiheit Federführung Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Kosten Für dieses Vorhaben wurden Städtebaufördermittel des Freistaates Sachsen in Höhe von 150.000.- Euro für das Jahr 2016 beantragt. Die Stadt Leipzig beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 50.000.- Euro aus dem Mitteln für das Wohnungspolitische Konzept. A.3 Beratung zu alternativen Wohnformen für Senioren und Menschen mit Behinderung Ansatz Die Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen des Sozialamtes berät in Kooperation mit dem Behindertenverband Leipzig e. V. zu allen Themen des Wohnens im Alter und bei Behinderung. Die Beratungserfahrung sowie die Ergebnisse aktueller Beteiligungsprozesse zum Thema Wohnen für Senioren und Menschen mit Behinderungen zeigen, dass ältere und behinderte Menschen zunehmendes Interesse an alternativen Wohnformen haben und somit Beratungsbedarf zu einem neuen Themenfeld besteht. Die Beratung bezieht sich bisher bei älteren Menschen primär auf bestehende Wohnformen - von der Anpassung der eigenen Wohnung auf die Bedarfe im Alter, über die Inanspruchnahme sozialer und pflegerischer Förderprogramme bzw. sozialer Leistungen sowie die Schnittstellen zu ambulanten Diensten, Übersichten zum klassischen Betreuten Wohnen/Service-Wohnen im Alter bzw. zu stationären Pflegeeinrichtungen. In Bezug auf behinderte Menschen ist die Situation des Wohnens noch stärker verrechtlicht, da die jeweilige Wohnform an spezifische soziale Leistungen insbesondere des SGB IX bzw. SGB XII sowie Leistungstypen der Eingliederungshilfe gekoppelt ist. Unter einer 'alternativen Wohnform im Alter oder bei Behinderung' versteht man demnach alle Formen des Wohnens, die nicht institutionalisiert sind. Institutionalisiert sind z. B. betreutes Wohnen und Wohnen in stationären Einrichtungen im Alter oder das Wohnen von Menschen mit Behinderungen in ambulant betreuten Wohngruppen. Weitere Aspekte von 'alternativ' sind somit, dass es sich mehrheitlich um selbst organisiertes Wohnen, motiviert aus persönlichem Interesse oder gemeinsamen Erfahrungen, allein oder 'kollektiv' mit anderen Menschen, generationeneinheitlich oder -übergreifend, in Mietwohnungen bzw. Wohneigentum handelt. Leistung • Aufbau einer Fach-Beratung zu alternativen Wohnformen im Alter und bei Behinderung (Beratungshandbuch, Leitfaden zur Einrichtung, Datenbank, Finanzierungsformen etc.) • Erfassung der a) Bedarfe älterer und behinderter Menschen in Bezug auf das Wohnen, b) des Bestandes an altersgerechten bzw. barrierearmen/-freien Wohnraum, c) Aufbau eines Leitfadens und Datenbank 'Neue Wohnformen im Alter und bei Behinderung', d) Erarbeitung eines 'Finanzierungstableaus' alternativer Wohnformen unter Berücksichtigung sozialrechtlicher Finanzierung, insbesondere unter dem Aspekt der aktuellen Reform der Pflege (SGB XI) sowie künftig der Eingliederungshilfe (SGB IX und XII) und e) Aufarbeitung bundesweiter Erfahrungen (best practice) und Programme (bspw. des VSWG – Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften) • Fortführung, Ausbau und Qualifizierung der Beratung zur Wohnungsanpassung und zur Anwendung neuer Techniken sowie AAL (Ambient Assist Living) 5 Arbeitsstruktur • Implementation der Beratungsansätze in die bestehende Beratungsstelle Wohnen und Soziales für ältere und behinderte Menschen • Wissenstransfer und Mitarbeit im Netzwerk Leipziger Freiheit sowie in der Arbeitsgruppe 'BARRIEREFREIES WOHNEN 99' Federführung Sozialamt Kostenplan Mittel in Höhe von ca. 20.000 € werden für Beauftragung eines externen Partners eingesetzt. 6 Nachrichtliche Darstellung B. Modellprojekte für bezahlbare und Kooperative Wohnformen Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 sieht in der Umsetzung von Modellprojekten einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien (siehe Wohnungspolitisches Konzept, vgl. S. 41). Dazu wird eine Kooperation der Stadt mit den Akteuren des Wohnungsmarktes bei konkreten Projekten angestrebt. Thematische Schwerpunkte sind dabei insbesondere - Schaffung von preisgünstigen Wohnungen - Schaffung von Wohnraum mit Belegungsbindungen - Unterstützung kooperativer Wohnformen - Schaffung von Mehrgenerationenwohnen sowie Behinderten-Wohngemeinschaften - Lösungsansätze für sozialverträgliche Bestandssanierungen z.B. bei energetischer Sanierung und Anpassungen von Wohnungen an aktuelle Anforderungen. Bei der Auswahl von Modellprojekten gelten neben diesen inhaltlichen Kriterien auch das städtebauliche Kriterium der integrierten Lage sowie hohe Realisierungschancen des Projekts im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Besondere Berücksichtigung sollen Projekte mit experimentellem Charakter finden wie die Erprobung kostensparender modularer Bauweise, kooperativer Trägerstrukturen, Selbstausbau und Integration von Migranten. Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen sollen durch die Bereitstellung von Grundstücken (B.1) sowie eine rückzuzahlende Anschub-und Zwischenfinanzierung (B.2) unterstützt werden. B.1 Ankauf von Flächen und Gebäuden für Modellprojekte Ansatz Ziel ist es, Modellprojekte für bezahlbares und kooperatives Wohnen zu initiieren und zu unterstützen. Die Entwicklung solcher Modellprojekte erfolgt in einem kooperativen Prozess mit Eigentümern, Wohninteressenten, Bauträgern und der Nachbarschaft. Die Projektentwicklung steht und fällt mit der Verfügbarkeit von Grundstücken. Daher ist die Bereitstellung städtischer Grundstücke sowie die Möglichkeit zum Ankauf privater Grundstücke, die zur Arrondierung von Modellstandorten erforderlich sind, Dreh- und Angelpunkt der Projektentwicklung. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung bereitet derzeit sechs Standorte für Modellprojekte vor und verhandelt mit den jeweiligen Eigentümern.Diese Flächen liegen in Schwerpunktgebieten der Stadterneuerung und werden - nach verwaltungsinterner Prüfung, ob diese Grundstücke ggf. auch für andere kommunale Pflichtaufgaben geeignet sind - im Sinne einer kooperativen Entwicklung von Standorten mit den Akteuren vor Ort entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass mit den in 2016 zur Verfügung stehenden Mittel Grunderwerb an ein bis zwei Standorten getätigt werden kann. Der Erwerb erfolgt durch das Liegenschaftsamt. Leistung Die Leistung wird durch die Stadt oder ein Beteiligungsunternehmen erbracht. Die Finanzmittel stehen für den Ankauf von Grundstücken oder Gebäuden zur Entwicklung von Modellprojekten sowie die erforderlichen Transaktionskosten, die mit dem Grundstücksverkehr in Verbindung stehen, zur Verfügung. Grundsätzlich ist es das Ziel, einen Zwischenerwerb der Grundstücke für die Projektentwicklung zu tätigen und diese für die Projektentwicklung nach dem Konzeptverfahren wieder zu veräußern bzw. Möglichkeiten der Grundstücksübertragung zu prüfen. Arbeitsstruktur Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, städtische Gesellschaften, die ggf. als Ankaufträger fungieren können wie LESG Federführung Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbau 7 B. 2 Anschub- und Zwischenfinanzierung für ausgewählte Modellprojekte Ansatz Um die Umsetzung von Modellprojekten für bezahlbare und kooperative Wohnformen zu beschleunigen, stehen im Haushalt 2016 Mittel in Höhe von 500.000 € gemäß Beschluss zum Doppelhaushalte 2015/16 (ÄA 2 zum A 062/16-01 und A 085/16-01 vom 18.03.2015) zur Verfügung. Diese Mittel sollen als Zuwendungen an Dritte zur Umsetzung von wohnungspolitisch relevanten Wohnprojekten vergeben werden. Dabei handelt es sich nicht um Zuschüsse, sondern um rückzuzahlende Zuwendungen. Dazu wird eine Richtlinie erarbeitet, die diese Zuwendung an Dritte regelt, und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Arbeitsstruktur Zur Erarbeitung der Richtlinie für die Zuwendung an Dritte bilden das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung und die Stadtkämmerei eine Arbeitsgruppe, die nach Bedarf weitere relevante Verwaltungseinheiten sowie externe Akteure einbezieht. Federführung Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 8 C. Unterstützung besonderer Bedarfsgruppen C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose Ansatz Im Rahmen eines Modellprojekts "Unterkunft und niedrigschwellige soziale Betreuung für wohnungslose Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen" soll eine problemadäquate (Not-)Unterkunft für wohnungslose oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, deren Lebenslage von einer schweren psychischen Beeinträchtigung, Störung oder Erkrankung geprägt ist, geschaffen werden. In der Regel haben die Personen bereits spezifische Clearingprozesse im Hilfesystem durchlaufen. Sie wurden jedoch nicht erreicht und lehnen die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe nach § 67 SGB XII (in unterschiedlicher Ausprägung) ab. Besonderheiten der Zielgruppe sind z.B. - unklare, ungesicherte oder fehlende medizinische Diagnostik des abweichenden psychischen Verhaltens - aggressives Verhalten, kaum Mitwirkung - soziale Anpassungsmöglichkeiten bzw. Anpassungsbereitschaft ist reduziert - nach Diagnose fehlende Krankheitseinsicht und/oder Behandlungsbereitschaft - teilweise Suchtverhalten/Suchterkrankung („Doppeldiagnosen“) - Alter: ab 27 Jahre (vorher Hilfen gemäß SGB VIII vorrangig) Leistung Das Projekt soll einen Lebensmittelpunkt bieten, in dem auffälliges und abweichendes Verhalten akzeptiert ist, sofern Mindestregeln beachtet werden. Die Unterbringung ist auf längere Sicht angelegt und ohne stetige Versuche medizinischer, therapeutischer und/oder sozialer (bislang zumeist erfolgloser) Interventionen. • Wohnform im Einzelwohnen mit niedrigschwelliger Betreuung, z.B. in kleiner Wohnung, Apartment (ca. 5 Plätze/ 5 kleine Zimmer) der Zugang zum Projekt ist für betreuendes Personal sichtbar (z. B. Pforte/Dienstzimmer am Eingang) • niedrigschwellige Betreuung durch Fachkraft, z.B. Erzieher mit sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung, ggf. Zusatz Suchthilfe • ordnungsrechtliche Unterbringung (SächsPolG); Zielgruppe zu vertraglichen Vereinbarungen häufig nicht bereit, Einweisung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit, Flexibilität bei Belegung, Durchsetzung Mindestregeln Arbeitsstruktur Das Modellprojekt soll von einem Träger der Wohnungsnotfallhilfe umgesetzt werden in Kooperation mit Sozialamt (Abteilung Soziale Wohnhilfen), Gesundheitsamt (Sozialpsychiatrie, Suchthilfe) und möglichst der Wohnungswirtschaft (Genossenschaft, privater Vermieter, LWB). Federführung Sozialamt Kosten Für das Modellprojekte entstehen Kosten in Höhe von ca. 55.000.- €/ Jahr. Das Modellprojekt wird in 2016 aus Mitteln des Wohnungspolitischen Konzeptes finanziert. Die finanzielle Beteiligung von Wohnungsunternehmen wird zukünftig angestrebt, ist aber nicht Voraussetzung. 9 C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte Ansatz Aktuell gibt es in Leipzig zwei Projekte, die die Zielstellung verfolgen, die in privaten Haushalten anfallenden Energiekosten zu senken: den Stromspar-Check des Caritasverbandes Leipzig e. V. und die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. Beide Projekte bieten eine kostenfreie Energieberatung für einkommensschwache Haushalte an. In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass potenziell zu beratende Haushalte trotz Vernetzung innerhalb der beiden Angebote wie auch mit anderen Sozialleistungsträgern und Beratungsstellen nur schwer erreichbar sind. Beide vorhandenen Projekte haben im Hinblick auf das Potenzial zur weiteren Vernetzung und Ausweitung der Angebote ihre Grenzen. Daher soll durch eine bessere Vernetzung der Beratung die Wirksamkeit der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte – im Hinblick auf eine größere Anzahl beratener Haushalte, Verwertung der Beratungsergebnisse und Erfolgssicherung – erhöht werden. Darüber hinaus sollen ergänzende Angebote für Asylsuchende in der Muttersprache und unter Einbeziehung der Träger, die die soziale Betreuung Asylsuchender leisten, entwickelt werden. Ziel ist die Reduzierung des Energieverbrauchs durch Förderung von verantwortungsvollem Nutzerverhalten. Zielgruppe für das Projekt sind einkommensschwache Leipziger Haushalte. Das schließt Personen ein, die Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz oder Einkommen in vergleichbar niedriger Höhe erhalten. Durch die sprachlich und interkulturell kompetente Beratung von Asylsuchenden kann auf ein sparsames und energieeffizientes Nutzerverhalten hingewirkt werden. Die Beratung setzt in den Gemeinschaftsunterkünften an, bevor eine dezentrale Unterbringung in eigenem Wohnraum erfolgt. Dies wirkt sich positiv auf die Energieverbräuche insbesondere bei der dezentralen Unterbringung und im weiteren Verlauf auf die ggf. entstehenden Kosten der Unterkunft nach dem SGB II aus. Leistung Vernetzung durch eine Koordinierungsstelle - Netzwerkmanagement: Erweiterung und Pflege der Kontakte und Vertiefung der Zusammenarbeit mit anderen lokalen Akteuren - Prozessmanagement: Einbindung der Energieberatung in den Haushalten in einen lösungsorientierten Gesamtprozess - Öffentlichkeitsarbeit: einheitliche Kommunikation der Gesamtleistung beider Projekte nach außen - Projektmanagement: Weiterentwicklung der Projektaktivitäten und -strukturen unter den sich laufend verändernden Rahmen- und Förderbedingungen - Zur Überprüfung der Wirksamkeit der initiierten Maßnahmen sollte eine auf den Bedarf der Leipziger Akteure ausgerichtete Projektevaluation erfolgen. Ergänzende Angebote für Asylsuchende Das mehrstufige Konzept der Stadt Leipzig für die Unterbringung von Asylsuchenden sieht eine Unterbringung zunächst in größeren Gemeinschaftsunterkünften, später in kleineren Gemeinschaftsunterkünften und schließlich dezentral in eigenem Wohnraum vor. Besondere Angebote für Asylsuchende sollen vorgehalten werden, die die Inanspruchnahme der vom Bund geförderten Energieberatung in eigenem Wohnraum vorbereiten. Die Angebote setzen bereits während der zentralen Unterbringung im Zusammenwirken mit der sozialen Betreuung an. Arbeitsstruktur Die Koordinierungsstelle und das ergänzende Angebot wird von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialamt, dem Caritasverband Leipzig e. V. und der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gesteuert. 10 Federführung Sozialamt Kosten Die Energieberatung bei der Verbraucherzentrale und der Caritas wird durch den Bund finanziert. Bei der Umsetzung des Konzeptes fallen Kosten für die Tätigkeit der Koordinierungsstelle sowie Kosten für die ergänzenden Leistungen der Energieberatung vor Ort an. Für die Umsetzung durch Träger mit umwelt- oder sozialpolitischem Tätigkeitsschwerpunkt werden 50.000.- €/Jahr kalkuliert. Für ein ergänzendes Energieberatungsangebot für Asylsuchende sollen Fördermittel des Freistaates Sachsen akquiriert werden. Ein Teil der kalkulierten Mittel soll eingesetzt werden, um eventuelle Eigenanteile zu leisten. C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe Ansatz Migranten sind häufig, zumindest zum Beginn ihres Aufenthaltes in Leipzig, auf staatliche Transferleistungen angewiesen und daher bei der Wohnraumsuche auf Angebote mit KdUgerechten Mieten orientiert. In Leipzig gibt es Stadtgebiete, wo im Verhältnis zu anderen Gebieten, wesentlich mehr dieser Angebote zur Verfügung stehen. Hier findet ein vermehrter Zuzug auch von Migranten statt. Für die auftretenden Probleme im Zusammenleben innerhalb dieser Stadtteile aufgrund unterschiedlicher Sozialisation, Erfahrung und Lebensgewohnheit gilt es auf beiden Seiten ein stärkeres Bewusstsein sowie Verständnis und Akzeptanz zu schaffen. Dazu soll in Stadtteilen mit besonders hohen Zuwächsen an Migranten, insbesondere Asylsuchenden, eine stadtteilorientierte Migrantenhilfe aufgebaut und eng mit bestehenden Beratungs- und Beteiligungsstrukturen wie den Quartiersmanagements in den Stadtteilen verknüpft werden. Stadtgebiete mit hohem Handlungsbedarf sind u.a. Schönefeld, Lindenau/Plagwitz, Paunsdorf und Grünau. Für die Stadtteile Schönefeld und Leipziger Westen soll dieses Beratungs- und Betreuungsangebot aus Fördermitteln des ESF finanziert werden. Für die Stadtteile Paunsdorf und Grünau soll dies im Jahr 2016 aus den Mitteln des Wohnungspolitischen Konzepts erfolgen. Leistung: Das Beratungs- und Betreuungsangebot soll einerseits wohnungsnah und niedrigschwellig Migranten erreicht werden, die in diesen Stadtgebieten in Wohnungen leben und Beratungs- und Betreuungsbedarfe in Wohnungs- und Sozialfragen haben oder Informationen zu stadtteilbezogenen Angeboten benötigen. Andererseits sollen die Berater auch Ansprechpartner für die einheimische Bevölkerung zu Stadtteilangeboten und zu Fragen des interkulturellen Zusammenlebens in den Stadtteilen sein. - Beratung für Migranten mit festen Sprechzeiten als niedrigschwelliges Beratungsangebot, - Vermittlung und aufsuchende Arbeit (in geringem Umfang) bei besonderen Beratungs- und Vermittlungsbedarfen, - Schulungs- und Informationsveranstaltungen für Bewohner des Stadtviertels, - Netzwerkarbeit im Stadtteil und innerhalb der Stadt Leipzig - Einsatz sozialerfahrener Fachkraft mit Erfahrungen in der Migrantenarbeit und/oder eigenem Migrationshintergrund - Aufbau und Nutzung ehrenamtlicher Angebote aus dem Stadtteil für Dolmetscherleistungen, Austausch etc. Arbeitsstruktur: Die Projekte in Paunsdorf und Grünau sollen durch einen oder zwei erfahrene Träger der Migrantenhilfe in enger Anbindung und Abstimmung mit dem Sozialamt (Abteilung Migrantenhilfe) und stadtteilbezogenen Akteuren (Grünau: Quartiersmanagement; Paunsdorf: LWB und WBG Kontakt eG) umgesetzt werden. 11 Federführung Sozialamt Kosten Im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes werden ca. 110.000 Euro in 2016 für die Beratungsangebote in beiden Stadtteilen benötigt. Im ersten Förderabschnitt bis Ende 2016 ist die Ergänzung der veranschlagten Mittel durch andere Förderprogramme und Drittmittel z.B. auch durch Wohnungsunternehmen/Vermieter avisiert. Über deren dauerhafte Einbeziehung in die Finanzierung dieser Projekte kann im Rahmen der Ergebnisse des Projektes entschieden werden. Eine Finanzierung vergleichbarer Stellen wird derzeit für die Fördergebiete Schönefeld und Leipziger Westen im Rahmen des städtebaulichen Förderprogramms "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 - 2020" beantragt. D. Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln Die hier benannten Inhalte und Mittel wurden bereits mit Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts (VI-DS-01475-DS-002 vom 28.10.2015) bestätigt und freigegeben. In Reaktion auf die verabschiedeten Änderungsanträge zum Konzept wurden in der Liste der möglichen Themen weitere Inhalte ergänzt (Anstrich 13 + 14). Ansatz Die im Wohnungspolitischen Konzept dargestellten Handlungsinstrumente bedürfen vielfach einer weiteren Vorbereitung und Weiterentwicklung. Dazu sind fachliche Expertise sowie Arbeits- und Beteiligungsprozesse erforderlich, die mit Mitteln der Stadt finanziert werden müssen. Folgende Leistungsbausteine wurden bereits mit dem Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 in Kapitel 4, S. 43 benannt und beschlossen. Leistung • Expertisen zur Weiterentwicklung der Wohnungsmarktbeobachtung z.B. zur Entwicklung eines Indikatorensets zur Messung von Anspannungstendenzen, Untersuchung des marktaktiven Leerstands, • Vorbereitung der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts, • Vorbereitung des baurechtlichen Instrumenteneinsatz wie z.B. zur Sozialgerechten Bodennutzung, • Expertisen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Finanzinstrumenten und ihren Organisationsstrukturen in Verbindung mit Modellvorhaben für bezahlbares Wohnen, • ggf. Bewertung der kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB mbH nach wohnungspolitischen Gesichtspunkten, • ggf. unterstützende Expertisen zum Thema Konzeptvergabe und zur Entwicklung von Standards zur Mediation von Mieter-Eigentümer-Konflikten. • Akteurs- und Expertenbeteiligung zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien; • hierunter Diskussion zur Einschätzung der Marktentwicklung und • Handlungserfordernisse sowie zu einzelnen konkreten Themen, wie z.B. Wohnungsbauförderung, altenfreundliches Wohnen, • Akteursbeteiligung zur Umsetzung des Beschlusses zur Konzeptvergabe (Aufstellung eines Beteiligungsgremium und Kriterien der Konzeptvergabe), • Akteursbeteiligung zur Entwicklung von Standards und Verfahren zur Mediation von MieterEigentümer-Konflikten, • Kommunikationsmaßnahmen für die Vermittlung der Konzeptinhalte gegenüber der Öffentlichkeit, Akteuren und Investoren / Bauherren, • Expertise zum Thema Förderung von selbstgenutzten Wohneigentumsformen, welche einer Verschärfung der Marktsituation entgegenwirkt, • ggf. Expertise zur Einschätzung, wie die Instrumente und Maßnahmen unter den Bedingungen eines starken Wachstums intensiviert, weiterentwickelt oder ergänzt werden müssen. 12 Federführung Die Federführung für die Umsetzung der Maßnahmen liegt jeweils bei dem Amt, das die inhaltliche Verantwortung für das Themenfeld trägt. Das sind das Stadtplanungsamt, das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung sowie das Sozialamt. Kosten Für fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation stehen 200.000.- € im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung. Schlussbemerkung Die Bereitstellung der 1,0 Mio. Euro im Doppelhaushalt 2015/16 ermöglicht es der Verwaltung, direkt im Anschluss an die Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig in die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu gehen. Dabei wird es in 2016 vor allem darum gehen, neue Maßnahmen anzuschieben und die entsprechenden Arbeitsstrukturen aufzubauen. Ein Teil der Maßnahmenpakete wurde von den Ämtern bereits parallel zur Erarbeitung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2015 vorbereitet. Dies gilt insbesondere für die Bausteine A und B. Für die Umsetzung der Bausteine sind im wesentlichen das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, das Sozialamt sowie das Stadtplanungsamt verantwortlich. Zwischen den einzelnen Maßnahmen bestehen enge Wirkungszusammenhänge, insbesondere in den Schwerpunktgebieten der Stadterneuerung. Die bestehende ämterübergreifende Zusammenarbeit wird fortgesetzt und auf die projektbezogene Umsetzungsebene ausgerichtet. Für die weitere Umsetzung von wohnungspolitischen Maßnahmen wird die Neuauflage einer sozialen Wohnungsbauförderung in Sachsen zentral sein. Die Stadt Leipzig setzt sich beim Bund und Land dafür ein. Derzeit wird durch das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt, dem Sozialamt sowie wichtigen Wohnungsmarktakteuren ein Positionspapier erarbeitet, welches die Anforderungen an eine soziale Wohnungsbauförderung aus Sicht der Stadt Leipzig bei den weiteren Verhandlungen mit Freistaat und Bund kommunizieren soll. 13 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1