Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045767.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
08.10.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01947
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
Ausbau /Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von 347.400,- € für die
Teilentschlammung des Lindenauer Hafens
Beschlussvorschlag:
1.
Die Mehrkosten für die Entschlammung in Höhe von 321.400,- EUR werden bestätigt.
2.
Die Mehrkosten für die Gewässerunterhaltung im Jahr 2015 in Höhe von 26.000 EUR werden
bestätigt.
3.
Für die Teilentschlammung des Lindenauer Hafens werden überplanmäßige Aufwendungen
nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 347.400 EUR im PSP-Element
„Ausbau/Unterhaltung Gewässer II. Ordnung“ (1.100.55.2.0.01) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Im
PSP-Element Elstermühlgraben (7.0000281.700) werden die Mittel in gleicher Höhe gesperrt."
4.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den
Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als
überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im Dezember freizugeben, um die
Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern und somit Schaden für die
Stadt Leipzig abzuwenden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Begründung:
I. Mehrausgaben Entschlammung Lindenauer Hafen
Im Zusammenhang mit der Herstellung der Gewässerverbindung vom Karl – Heine – Kanal zum
Lindenauer Hafen, musste im Lindenauer Hafen eine Teilentschlammung einer Sedimentinsel
vorgenommen werden, um eine 15 m breite und ca. 200 m lange Fahrrinne für Fahrgastschiffe und
Boote entlang der ca. 1 000 m langen Kaimauer zu schaffen. Die Kubator des Räumabschnittes
betrug ca. 4.100 m³ Schlamm.
Die Teilentschlammung des Lindenauer Hafens ist eine Maßnahme der Gewässerunterhaltung, als
erstmalige und einmalige Sedimentberäumung seit der Fertigstellung des Lindenauer Hafens im
Jahre 1943. Die Teilentschlammung war die Voraussetzung zur Gewährleistung des Bootsverkehrs
im Lindenauer Hafen entlang der Kaimauer und zur Nutzbarkeit der Anlegestellen der zukünftigen
MARINA Leipzig-Lindenau.
Der finanzielle Gesamtaufwand wurde ursprünglich im Ratsbeschluss IV-1330/12 mit 120.000 EUR
veranschlagt. Nach Fortschreibung der Planungen und Umsetzung der wasserbehördlichen
Forderungen, lag das verpreiste Leistungsverzeichnis einschließlich Baunebenkosten und 10 %
Sicherheit für Unvorhergesehenes bei 396.600 EUR. Mit Beschluss Nr. VI-DS-01073 vom 17. Juni
2015 wurde die finanzielle Deckung wie folgt bestätigt:
Aufwand Ergebnishaushalt / PSP-Element 1.100.55.2.0.01 SK 42211000 mit insgesamt 396.600
EUR.
Im Rahmen Budgetbewirtschaftung ASG:
Deckung Gewässerunterhaltung ASG (PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 / Folgekosten
bereits mit Beschluss IV-1330/12 geplant) 120.000 EUR.
Deckung Gewässerunterhaltung ASG (PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000
Deckung ASG) mit 80.000 EUR .
interne
Überplanmäßiger Aufwand: Deckung Stadthaushalt (KST 1098600000 / unterjährige Finanzierung
ohne Deckung EH) SK: 42211000) mit 196.600 EUR.
Die Entschlammung des Lindenauer Hafens war im Wesentlichen Ende Juni 2015 abgeschlossen.
Auf Grund unvorhergesehener Probleme in Bezug auf die Konditionierung der Schlämme, kam es zu
einer Kostensteigerung.
Aktueller Kostenstand:
Kostenentwicklung Gesamtsummen für die Teilentschlammung Lindenauer Hafen
Kosten gemäß Vorlage VI-DS-01073 Kostenfortschreibung
Baukosten
345.000,00 €
692.000,00 €
Sonstiges 10 %
36.000,00 €
Mehrkosten Baunebenkosten
15.600,00 €
26.000,00 €
396.600,00 €
718.000,00 €
Summe
Differenz
321.400,00 €
Sachstand vor der Kostenerhöhung:
Die Technologie der Entschlammung sah gemäß des Leistungsverzeichnisses vor, die
Sedimentinsel aus dem Hafenbecken abzubaggern und in einem ca. 650 m³ großen Stapel-/
Absetzbecken für einige Tage zwischenzulagern. Durch Zugabe eines Polymers
(Flockungshilfsmittel = organische Makromoleküle, die zur Fest – Flüssig - Trennung eingesetzt
werden), sollte der Wassergehalt des Schlammes (durch Abscheidung) soweit reduziert werden,
dass dieser stichfest wird und auf einer geeigneten Deponie verbracht werden kann. Weil das
Volumen des Stapelbeckens wesentlich kleiner ist, als das Gesamtvolumen des aufzubereitenden
Schlammes, konnte der aufzubereitende Schlamm nur in Teilmengen in das Stapelbecken zur
Schlammkonditionierung eingebracht werden. Für den Zeitraum einer natürlichen Entwässerung
standen keine weiteren Flächen zur Verfügung.
Die Aufbereitungstechnologie wurde durch das Planungsbüro WTU GmbH entsprechend festgelegt
und in den Ausschreibungsunterlagen als Leistung ausgeschrieben. Gestützt wurde diese
Technologie durch das Entsorgungskonzept und das Baugrundgutachten des Ingenieurbüros für
Geotechnik. Zur Erfassung des Sedimentaufbaus wurden im Beräumungsabschnitt insgesamt 5
Proben hinsichtlich der Schlammstruktur und seiner Inhaltsstoffe entnommen. Das sind bei einer
Länge von 200 laufenden Metern im Gewässer aller 40 laufende Meter einen Probe. Die DIN EN
1997-2:2010-10 weist bei Erdbauwerken einen Sondierungsabstand eine Probe von 50 bis 100
laufende Meter aus. Die Anzahl der Beprobungspunkte wurde dichter gesetzt als in o.g. DIN
empfohlen wird.
Grund der Kostenerhöhung:
Nachdem das Stapelbecken erstmalig mit Schlamm befüllt wurde, zeigte sich, dass die aus dem
Hafenbecken entnommenen Sedimente eine sehr weiche und von sehr hohen Wassergehalten
geprägte Konsistenz hatten. Entgegen der Aussagen aus dem Baugrundgutachten entwässerte das
Baggergut nicht schnell genug, bzw. nahezu gar nicht. Es kam auf der Baustelle zum Baustillstand
von 9 Tagen, um Alternativen zur Entwässerung zu finden. Ein Abtransport des Baggergutes ohne
entsprechende Stichfestigkeit war nicht möglich. Auch das zur Entwässerung vorgesehene Polymer
(als Konditionierungsmittel) bewirkte keine Entwässerung des Schlammes. Der hohe Wasseranteil
verblieb auf Grund der Molekularstruktur des Schlammes somit im Baggergut und konnte über die
vorgesehene Drainage des Stapel- / Absetzbeckens nicht abgetrennt werden. Auch ein längeres
Liegenlassen des Schlammes im Stapel-/ Absetzbecken führte zu keinem besseren
Entwässerungsergebnis.
Von den im Schlamm gebundenen Wassermengen (geplanter Ansatz der Entwässerungsfähigkeit
von ca. 2.460 m³ Wasser), konnten lediglich 164 m³ mittels einer im Stapelbecken verlegten
Drainage abgetrennt werden. Um die Schlammmengen in einem angemessenen Zeitraum dennoch
stichfest zu bekommen, musste eine andere Technologie zur Schaffung einer ausreichenden
Stichfestigkeit gefunden werden.
Gegensteuerungsmaßnahmen zur Erreichung des Maßnahmeziels:
1. Änderung der Technologie
Aus o.g. Gründen musste eine andere Konditionierungstechnologie Anwendung finden. In diesem
Zusammenhang wurde der Einsatz von Weißkalk geprüft und mittels Labor- und
Beimischungsversuchen auf der Baustelle erprobt. Das Ergebnis war, dass durch Zugabe von
Weißkalk die geforderte Stichfestigkeit erreicht werden konnte. Sonach wurde dem Schlamm, statt
dem Polymer (mit Zugabemengen von ca. 5kg/m³), nunmehr Weißkalk (mit Zugabemengen von ca.
50 bis 80 kg/m³) zur Konditionierung beigemischt, damit die ausgebaggerten Schlämme des
Lindenauer Hafens stichfest wurden und auf eine Deponie verbracht werden konnten. Der Weißkalk
bewirkte, dass die im Porengefüge des Schlammes anhängigen Wassermengen, nunmehr durch die
Kalkzugabe, gebunden wurden und der Schlamm die notwendige Stichfestigkeit bekam. Die
spezifische Dichte des Schlammes konnte aber, auf Grund der Wasserbindung an den Kalk, nicht
reduziert werden.
1.1 Folgen dieser Technologieänderung
Auf Grund des Wasserhaltungsvermögens des Schlammes (Wasser blieb im Porengefüge des
Schlammes / aus diesem Grund trat keine wesentliche Gewichtsreduzierung ein) und durch die
Beigabe des Zuschlagstoffes Kalk zur Konditionierung, blieb das Gewicht des Schlammes
unverändert hoch, was sich letztendlich besonders signifikant auf die Erhöhung der
Entsorgungskosten auswirkte. Denn statt der berechneten und im Leistungsverzeichnis
ausgewiesenen Massen (Tonnage) für die Deponie (in Höhe von ca. 3.060 t), mussten insgesamt
(bedingt durch den hohen Wasseranteil) 9.495 t entsorgt werden.
Im Weiteren wurde die Kostenerhöhung durch den erhöhten Masseanteil des Zuschlagstoffes
„Weißkalk“ (ca. 76.000,- € brutto) und dem Auffinden von 50, durch Umweltschadstoffe belastete
Eisenbahnschwellen (ca. 1.600,- € brutto), beeinflusst.
Auf Grund der notwendigen Technologieänderung wurde deutlich, dass sich die Maßnahme
„Teilentschlammung Lindenauer Hafen“ finanziell erhöhen wird. Um der Kostenerhöhung entgegen
zu steuern, wurden weitere Alternativen während der Stillstandszeit (vgl. S. 5 Grund der
Kostenerhöhung) zur Verwertung bzw. Trocknung der Schlämme geprüft.
2. Prüfung der Verlängerung der Lagerzeit des Schlammes
Prüfgegenstand war die Lagerung des Schlamms über einen langen Zeitraum vor Ort zur Erreichung
der Stichfestigkeit (ca.1 Jahr) .
Der notwendige Platzbedarf beträgt in Summe ca. 5.200 m³. Jedes technologisch händelbare
Becken hat eine Aufnahmefähigkeit von 750 m³. Dies entspricht einer Bereitstellung von 7 Becken.
Der Platzbedarf pro Becken beträgt 900 bis 1.000m² Fläche.
Der benötigte Platz von 7.000 m² stand auf Grund der umfangreichen Bauaktivitäten im Quartier am
Lindenauer Hafen (Herrichtung der Außenbereiche, Sanierung der Kaimauer und Bau der
Promenade / dabei sind die technologischen Trassen / Wege noch nicht eingerechnet) nicht zur
Verfügung. Eine Nutzung des Flurstückes 1197/23 der Gemarkung Lindenau (max. 3.600 m²) wurde
seitens der LESG mbH nur befristet bis Ende Mai, bzw. bis Ende Juni 2015 bestätigt.
Die Lagerung des Schlammes vor Ort wurde einerseits auf Grund des nicht vorhandenen Platzes für
die Becken verworfen. Andererseits wurden die Herrichtungskosten pro Becken ermittelt.
Die Kosten pro Becken betragen ca. 23.000 € (netto). Zuzüglich der Anlegung von Zuwegungen /
Baustraßen und Baustelleneinrichtung wären zu dem noch einmal 15.000 € (netto) zu
veranschlagen gewesen. Ferner wären für Flächenmiete und Sicherung der Becken nochmals
10.000 € einzurechnen. In Summe ergeben sich 48.000 € (netto) pro Becken. Bei insgesamt 7
notwendigen Becken wären 399.840,- € (brutto) zu veranschlagen gewesen. Dabei sind die Kosten
in Bezug auf die spätere Verbringung der abgetrockneten Schlämme auf eine Deponie noch nicht
eingerechnet.
Zuzüglich der Entsorgungskosten des Schlammes (wie geplant in Höhe von 143.438,- €) auf einer
Deponie, wären Mehrkosten in Höhe von:
143.438,- € + 399.840,- € = 543.278,- € entstanden.
3. Abtransport des unbehandelten Schlammes
Der Schlamm ist nicht transport- und deponiefähig (zu hoher Wassergehalt). Die Deponien nehmen
keinen Schlamm mit hohen Wassergehalten und breiartiger Konsistent an. Auf Grund der Belastung
des Schlammes mit Umweltschadstoffen, wäre kein anderer Entsorgungsweg (wie z.B. das
Verbringen in eine Kläranlage) als die Deponierung seitens der Behörden (Wasserbehörde/AbfallBodenschutzbehörde) gestattet worden.
Somit schied diese Variante aus.
4. Einsatz einer Schlammpresse bzw. Entwässserungsschlauch
Der Einsatz einer Schlammpresse oder eines Entwässerungsschlauches setzt den Einsatz eines
Saugspülbaggers voraus. Das Sediment wird bei diesem Verfahren mit dem Wasser aus dem Hafen
verflüssigt und in die Schlammpresse bzw. die Entwässerungsschläuche zur weiteren Entwässerung
verbracht.
Der Lindenauer Hafen ist als Bombenabwurfgebiet deklariert. Die nicht auszuschließende
Munitionsbelastung machte das Verfahren nicht ausführbar, weil durch ein Absaugen des
Schlammes Kampfmittel nicht rechtzeitig bemerkt und dadurch Sprengstoffunfälle nicht
auszuschließen waren, denn eine baubegleitende Munitionsbergung unter Wasser ist nicht
ausführbar.
Fazit
Auf Grund des hohen Wasserbindevermögens des Schlammes aus dem Lindenauer Hafen, konnte
die geplante Entwässerungstechnologie des Schlammes (Abscheidung des Wassers aus dem
Schlamm mittels Polymer) nicht angewendet werden. Der Schlamm hat das Porenwasser nicht
abgegeben. Um die Schlammmengen zeitnah auf eine Deponie verbringen zu können, musste eine
andere Konditionierungstechnologie mittels der Applikation von Weißkalk verwendet werden.
Dadurch konnte aber das spezifische Gewicht des Schlammes nicht verringert werden, was zu
hohen Entsorgungskosten führte.
Die oben aufgeführten Alternativen schieden aus technischen Gründen, aus behördlichen Auflagen
und nicht verfügbarer Flächen aus. Weitere Alternativen standen nicht zur Verfügung.
Aus vor benannten Gründen war die Entscheidung zur Konditionierung mit Kalk unter
Berücksichtigung einer Kostenminimierung alternativlos.
II. Mehrausgaben in der Gewässerunterhaltung 2015
Im Jahr 2015 kam es hinsichtlich der Gewässerunterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf Grund
unvorhergesehener und nicht geplanter Maßnahmen zu Mehrausgaben wie zum Beispiel:
•
Mehrkosten durch Böschungssicherungsmaßnahmen, hervorgerufen durch eine
Hangrutschung am Knauthainer Elstermühlgraben im Bereich der Dieskaustraße. Kosten 5.600,- €.
•
Mehrkosten am Lützschenaer Bahngraben im Zusammenhang mit der Überplanung des BPlan Nr. 354 der Stadt Leipzig. Auf Grund der beabsichtigten Großinvestition der metaWERK AG
sollte das Baurecht schnellstmöglich geschaffen werden. Dabei war die Abhandlung der
Entwässerungsproblematik ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens und die Klärung der schadlosen
Abführung der Niederschlagswässer eine Voraussetzung zur Schaffung des Baurechts, denn ohne
die hydraulische Ertüchtigung des Bahngrabens könnten die durch die Versiegelung der Flächen
anfallenden Niederschlagsmengen nicht schadlos abgeführt werden. Auf Grund dessen, mussten
Teile des Gewässers südlich der Halleschen Straße im Jahr 2015 außerplanmäßig hydraulisch
ertüchtigt werden. Die Kosten beliefen sich auf 43.200,- €.
Auf Grund der unvorhergesehenen Maßnahmen für die Gewässerunterhaltung entstand ein
Fehlbetrag in Höhe von 26.000,- €.
Finanzierung / Herstellung der Liquidität
Die Mehrkosten für die Entschlammung in Höhe von 321.400,- EUR und die Mehrkosten für die
Gewässerunterhaltung im Jahr 2015 in Höhe von 26.000 EUR ergeben in Summe
Mehraufwendungen in Höhe von 347.400,- €.
Sowohl im Amt für Stadtgrün und Gewässer als auch im Dezernat III wurde nach
Deckungsmöglichkeiten im Ergebnishaushalt gesucht. Aber weder im Amt für Stadtgrün und
Gewässer noch im Dezernat III sind diese vorhanden.
Die Deckung der Summe der Mehraufwendungen soll daher aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) erfolgen. Dafür wird eine
überplanmäßige Aufwendung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO für das HH-Jahr 2015 in Höhe von
347.000,- EUR im PSP-Element „Ausbau/ Unterhaltung Gewässer II. Ordnung“ (1.100.55.2.0.01)
bestätigt.
Im PSP-Element Elstermühlgraben (7000281.700) werden die Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
Folgen bei Ablehnung
Die Stadt Leipzig kann den Rechnungsbetrag nicht begleichen und somit ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommen. Somit drohen Mahn- und gerichtliche Verfahren.
Prüfung Schadenersatzansprüche
Im Zusammenhang mit der drastischen Kostenerhöhung bei der Teilentschlammung Lindenauer
Hafen wird geprüft, inwieweit Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Planungsbüros
geltend
gemacht
werden
können,
weil
die
im
Leistungsverzeichnis
festgelegte
Entwässerungstechnologie versagte und statt dessen eine kostenintensive Alternative angewandt
werden musste.
Die Kostenerhöhung der Maßnahme „Teilentschlammung Lindenauer Hafen“ wurde der Stadt
Leipzig weder durch die beauftragte Firma noch durch die örtliche Bauüberwachung rechtzeitig und
ordnungsgemäß
angezeigt.
Dadurch
konnten
keine
weiteren
zeitnahen
Gegensteuerungsmaßnahmen der Stadt Leipzig (wie z.B. die Reduzierung der zu entschlammenden
Fläche) zur Kosteneinsparung geprüft oder vorgenommen werden.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu
18.10
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSPElement Ausbau /Unterhaltung Gewässer (1.100.55.2.0.01) in Höhe von
347.400,- € für die Teilentschlammung des Lindenauer Hafens
Vorlage: VI-DS-01947
Beschluss:
1. Die Mehrkosten für die Entschlammung in Höhe von 321.400,- EUR werden bestätigt.
2. Die Mehrkosten für die Gewässerunterhaltung im Jahr 2015 in Höhe von 26.000 EUR
werden bestätigt.
3. Für die Teilentschlammung des Lindenauer Hafens werden überplanmäßige Aufwendungen
nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 347.400 EUR im PSP-Element
„Ausbau/Unterhaltung Gewässer II. Ordnung" (1.100.55.2.0.01) bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt"
(1098600000). Im PSP-Element Elstermühlgraben (7.0000281.700) werden die Mittel in
gleicher Höhe gesperrt."
4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den
Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als
überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im Dezember freizugeben,
um die Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern und somit
Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2015
347400
PSP: 1.100.55.2.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: