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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1051197.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
22.01.16, 12:00
Aktualisiert
29.07.16, 09:00

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02275-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Illegale Wagenburg in der Alten Salzstraße/Ecke Saarländer Straße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung X Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die illegale Nutzung der Fläche wird beendet und es erfolgt eine Flächenberäumung. Es werden Vertragsverhandlungen mit einem den Wagenplatz vertretenden Verein zur Nutzung einer städtischen Fläche aufgenommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Das Grundstück, Flst. 357 von Plagwitz, wird seit dem Jahr 1996 durch das ASG als öffentliche Grünfläche verwaltet. Eine Gestaltung dieses ehemaligen Gartens einer KITA fand bisher nicht statt. Bisher erfolgte für diese Fläche lediglich die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht, z. B. Kontrolle des Baumbestandes und Müllberäumung. Im Übrigen wurde die Fläche als Sukzessionsfläche geführt und keiner gesonderten Funktion zugewiesen. Es handelt sich nicht um ein naturschutzrechtlich geschütztes Biotop. Bei der Inaugenscheinnahme der geräumten Fläche konnten bis auf marginale Bruchstellen an Zweigen keine weiteren Schäden auf der Fläche festgestellt werden. Für die Aufstellung der Wagen wurden keine Bodenversiegelungen realisiert und sie erfolgte zum großen Teil auf bereits aufwuchsfreien Flächen. Verunreinigungen oder Hinweise auf eine Bodenbelastung mit Treibstoffen konnten ebenfalls nicht festgestellt werden. Nach Auskunft der Wagenbewohner sind die Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand. Der Generator, welcher als Übergangslösung zur sonst verwendeten Solarenergie genutzt wurde, war in einer abgedichteten und schallisolierten Box untergebracht, so dass auch hier Belastungen vermieden wurden. Da Feuertonnen auf Standfüßen Verwendung fanden, sind auch in dieser Hinsicht keine Schäden zu beanstanden. Die zu kritisierende Lärmbelästigung durch Feiern mit Beschallung wurde nach entsprechenden Hinweisen durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer von den Wagenbewohnern unterlassen. Nach Aussage der Wagenbewohner hätten sich diese gewünscht, dass bei Störungen der Nachbarschaft, nicht nur in Bezug auf Lärm, Kontakt aufgenommen worden wäre, um hier unmittelbar für Abhilfe zu sorgen. Übermäßiges Hundegebell oder der Freilauf von Hunden in der Nachbarschaft, außerhalb des umzäunten Bereiches, wird als nicht den Tatsachen entsprechend dargestellt. Für die Entsorgung wurde eine Miettoilette genutzt, deren Entsorgung durch das Vermietungsunternehmen erfolgte. Müll wurde mit entsprechendem Nachweis auf Deponien verbracht und sonstiges Brauchwasser an der Trinkwasserbezugsstelle entsorgt. Betreffend den Friedhof Plagwitz wurde von der zuständigen Verwaltung festgestellt, dass derzeit keine Probleme mit den Wagenplatzbewohnern entstanden sind. Diese Aussage wurde auch vom zuständigen Polizeirevier Südwest getroffen. Der Wagenplatz wurde beräumt, um Vertragsverhandlungen zur Nutzung einer Fläche der Stadt Leipzig aufzunehmen. Die vorgenannten Themenkreise werden dabei explizit geregelt werden, wie dies bereits für den Wagenplatz Saalfelder Straße erfolgte. Auch Möglichkeiten der weiteren Nutzbarkeit des Umfeldes eines Wagenplatzes als öffentliche Grünfläche werden dabei geklärt. Im Bereich Plagwitz steht zudem der neu gestaltete Bereich des Bahnhofes als für die Allgemeinheit nutzbare Anlage zur Verfügung. Anlagen: Seite 2/3