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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050940.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
20.01.16, 12:00
Aktualisiert
02.03.16, 19:02

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02292-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ratsversammlung 23.03.2016 Beschlussfassung Jugendparlament Vorberatung Jugendbeirat Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 15.03.2016 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Sachverhalt: Eine Reduzierung von Nahverkehrsleistungen ist weder vorgesehen noch außerhalb von Beschlüssen des Stadtrates möglich, ein zusätzlicher Beschluss daher entbehrlich. Für die Erbringung der Nahverkehrsleistungen in Leipzig ist zum einen der Nahverkehrsplan in seiner jeweils gültigen Fassung sowie in seiner Umsetzung gefasste Stadtratsbeschlüsse und zum anderen die durch den Stadtrat Nahverkehrsleistungen maßgeblich. erfolgte Betrauung der LVB zur Erbringung von Der aktuell gültige, vom Stadtrat beschlossene Nahverkehrsplan (erste Fortschreibung aus dem Jahr 2007) enthält sogenannte Untersuchungsaufträge für einige Straßenbahnstrecken. Neben möglichen Erweiterungsstrecken sind dort für wenige andere Strecken, auf denen das Verkehrsaufkommen rückläufig oder weiterhin niedrig war und für die in den nächsten Jahren Investitionsentscheidungen anstanden, ergebnisoffene Untersuchungen im Hinblick auf eine mögliche Umstellung auf Busbetrieb aufgeführt. Dies umfasst die Streckenabschnitte der Linie 9 zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg-West sowie zwischen Richard-Lehmann-Straße und Bayrischem Platz und der Linie 14 in der Wittenberger Straße. Bezüglich der Linie 9 wurde im Jahr 2009 vom Stadtrat beschlossen, den Straßenbahnbetrieb zwischen Bayrischem Platz und RichardLehmann-Straße langfristig zu erhalten und somit den Status als Untersuchungsstrecke aufzuheben (vgl. RBV-81/09). Die Umstellung des Streckenabschnittes zwischen Connewitz, Kreuz und Markkleeberg-West auf Busbetrieb wurde am 28.10.2015 in der Ratsversammlung beschlossen (vgl. VI-DS-1558), nachdem bereits in der zuvor genannten Ratsentscheidung zum langfrsitigen Erhalt des inneren Streckenastes, die Konsequenzen einer Nichtbestellung der Verkehrsleistung auf dem äußeren Abschnitt durch den Landkreis, aufgezeigt waren. Die Einstellung des Straßenbahnbetriebes in der Wittenberger Straße/Apelstraße (Linie 14 – Nordabschnitt, vgl. RBIV1314/08) wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2008 bestätigt. Somit wurden alle im Nahverkehrsplan enthaltenen Streckenabschnitte mit Untersuchungsaufträgen entsprechend überprüft und Entscheidungen herbeigeführt, so dass sich aus dem aktuell gültigen Nahverkehrsplan kein offener Untersuchungsbedarf als Grundlage für eine Umstellung einer Straßenbahntrasse auf Busbetrieb oder gar einer Strecken- bzw. Teilstreckenstilllegung ergibt. Auch der Beschluss zur Betrauung der LVB vom 28. Oktober 2009 lässt keine Reduzierung der Nahverkehrsleistungen in Form von Streckenstillegungen oder Umstellungen von Straßenbahn auf Bus zu. Die Betrauung steht den LVB nur die zur eigenständigen Betriebsoptimierung notwendige Schwankungsbreite von +/- 2 % bei der Straßenbahn bzw. +/- 4 % im Busbereich (in Bezug auf den Basisfahrplan) zu. Eine Änderungen der vom Stadtrat festgelegten und damit betrauten Linien ist (siehe Anlage 2 der Betrauung) - sowohl was die Einstellung als auch die Neueinrichtung von Linienverkehr auf Strecken oder Streckenabschnitten betrifft - nur mit Zustimmung des Stadtrates möglich. Zur Erfüllung der ergänzenden Anforderungen (über die im Nahverkehrsplan festgelegten Mindeststandards hinausgehende Leistungen) schreiben die LVB ihre Fahrpläne nach eigener Optimierung und unter Beachtung des Anforderungsprofils gemäß der Anlage 2/1 und 2/6 der Betrauung, insbesondere unter Berücksichtigung der dort festgelegten Mindestbedienungsstandards, laufend fort. Angebotsänderungen in Bezug auf einen Basisfahrplan von mehr als 2 % bei der Straßenbahn (bezogen auf die Fahrplankilometer) bzw. mehr als 4 % beim Bus bedürfen dabei der Zustimmung der Stadt Leipzig. Über darunter liegende Änderungen können die LVB im Rahmen ihrer Optimierungen selbst entscheiden. Somit kann z.B. kurzfristig auf Nachfrageschwankungen, Störungen, Großveranstaltungen etc. im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung der LVB reagiert werden, sofern damit keine grundlegende Abweichung vom Anforderungsprofil verbunden ist. Diese Regelung verleiht den LVB den entsprechend notwendigen Spielraum, den beauftragten Leistungsumfang in bestimmten Grenzen zu variieren, auf Nachfrageänderungen zu reagieren und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung durch Umschichtung von Leistungen zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist der am 28.11.2015 eingeführte 10-Minuten-Takt samstags auf allen Straßenbahnlinien (außer der Linie 14), welcher mit einer Leistungsausweitung verbunden war bzw. die maßvolle Reduzierung des Angebots in den Sommerund Weihnachtsferien auf den Linien 2, 8 und 10. Mittels Ratsbeschluss Nr. VI-DS-01558 vom 28.10.2015 wurde, entsprechend des Fahrplanangebotes ab dem 13.12.2015, ein neuer Basisfahrplan beschlossen. Seitdem sind keine Änderungen bzw. Angebotsreduzierungen vorgenommen worden. Sowohl seitens der Stadt Leipzig als auch der LVB sind auch künftig bis zum Vorliegen des neuen Nahverkehrsplanes keine Änderungen, insbesondere Leistungsreduzierungen, über die in der Betrauung festgelegten zulässigen Schwankungsbreite von +/- 2 % bzw. +/- 4 % vorgesehen. Fazit: Weder der gültige Nahverkehrsplan noch die Betrauung der LVB lassen bis zur Verabschiedung eines neuen Nahverkehrsplanes Strecken- oder Teilstreckenstilllegungen oder Umwandlung von Straßenbahn- zu Busbetrieb zu, ohne dass der Stadtrat dies beschließen würde. Es gibt auch keine Untersuchungsaufträge in dieser Richtung, da alle mit dem aktuell gültigen Nahverkehrsplan diesbezüglich beauftragten Untersuchungen vorgenommen und Stadtratsbeschlüssen zugeführt wurden.