Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050940.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
20.01.16, 12:00
Aktualisiert
02.03.16, 19:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02292-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Jugendparlament
Vorberatung
Jugendbeirat
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
15.03.2016
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Keine weiteren Reduzierungen der Nahverkehrsleistungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Eine Reduzierung von Nahverkehrsleistungen ist weder vorgesehen noch außerhalb von
Beschlüssen des Stadtrates möglich, ein zusätzlicher Beschluss daher entbehrlich.
Für die Erbringung der Nahverkehrsleistungen in Leipzig ist zum einen der Nahverkehrsplan in
seiner jeweils gültigen Fassung sowie in seiner Umsetzung gefasste Stadtratsbeschlüsse und zum
anderen die durch den Stadtrat
Nahverkehrsleistungen maßgeblich.
erfolgte
Betrauung
der
LVB
zur
Erbringung
von
Der aktuell gültige, vom Stadtrat beschlossene Nahverkehrsplan (erste Fortschreibung aus dem Jahr
2007) enthält sogenannte Untersuchungsaufträge für einige Straßenbahnstrecken. Neben
möglichen Erweiterungsstrecken sind dort für wenige andere Strecken, auf denen das
Verkehrsaufkommen rückläufig oder weiterhin niedrig war und für die in den nächsten Jahren
Investitionsentscheidungen anstanden, ergebnisoffene Untersuchungen im Hinblick auf eine
mögliche Umstellung auf Busbetrieb aufgeführt. Dies umfasst die Streckenabschnitte der Linie 9
zwischen Connewitzer Kreuz und Markkleeberg-West sowie zwischen Richard-Lehmann-Straße und
Bayrischem Platz und der Linie 14 in der Wittenberger Straße. Bezüglich der Linie 9 wurde im Jahr
2009 vom Stadtrat beschlossen, den Straßenbahnbetrieb zwischen Bayrischem Platz und RichardLehmann-Straße langfristig zu erhalten und somit den Status als Untersuchungsstrecke aufzuheben
(vgl. RBV-81/09). Die Umstellung des Streckenabschnittes zwischen Connewitz, Kreuz und
Markkleeberg-West auf Busbetrieb wurde am 28.10.2015 in der Ratsversammlung beschlossen (vgl.
VI-DS-1558), nachdem bereits in der zuvor genannten Ratsentscheidung zum langfrsitigen Erhalt
des inneren Streckenastes, die Konsequenzen einer Nichtbestellung der Verkehrsleistung auf dem
äußeren Abschnitt durch den Landkreis, aufgezeigt waren. Die Einstellung des
Straßenbahnbetriebes in der Wittenberger Straße/Apelstraße (Linie 14 – Nordabschnitt, vgl. RBIV1314/08) wurde mit Beschluss der Ratsversammlung vom 17.09.2008 bestätigt.
Somit wurden alle im Nahverkehrsplan enthaltenen Streckenabschnitte mit Untersuchungsaufträgen
entsprechend überprüft und Entscheidungen herbeigeführt, so dass sich aus dem aktuell gültigen
Nahverkehrsplan kein offener Untersuchungsbedarf als Grundlage für eine Umstellung einer
Straßenbahntrasse auf Busbetrieb oder gar einer Strecken- bzw. Teilstreckenstilllegung ergibt.
Auch der Beschluss zur Betrauung der LVB vom 28. Oktober 2009 lässt keine Reduzierung der
Nahverkehrsleistungen in Form von Streckenstillegungen oder Umstellungen von Straßenbahn auf
Bus zu. Die Betrauung steht den LVB nur die zur eigenständigen Betriebsoptimierung notwendige
Schwankungsbreite von +/- 2 % bei der Straßenbahn bzw. +/- 4 % im Busbereich (in Bezug auf den
Basisfahrplan) zu. Eine Änderungen der vom Stadtrat festgelegten und damit betrauten Linien ist
(siehe Anlage 2 der Betrauung) - sowohl was die Einstellung als auch die Neueinrichtung von
Linienverkehr auf Strecken oder Streckenabschnitten betrifft - nur mit Zustimmung des Stadtrates
möglich.
Zur Erfüllung der ergänzenden Anforderungen (über die im Nahverkehrsplan festgelegten
Mindeststandards hinausgehende Leistungen) schreiben die LVB ihre Fahrpläne nach eigener
Optimierung und unter Beachtung des Anforderungsprofils gemäß der Anlage 2/1 und 2/6 der
Betrauung, insbesondere unter Berücksichtigung der dort festgelegten Mindestbedienungsstandards, laufend fort. Angebotsänderungen in Bezug auf einen Basisfahrplan von mehr als 2 %
bei der Straßenbahn (bezogen auf die Fahrplankilometer) bzw. mehr als 4 % beim Bus bedürfen
dabei der Zustimmung der Stadt Leipzig. Über darunter liegende Änderungen können die LVB im
Rahmen ihrer Optimierungen selbst entscheiden. Somit kann z.B. kurzfristig auf Nachfrageschwankungen, Störungen, Großveranstaltungen etc. im Rahmen der unternehmerischen
Verantwortung der LVB reagiert werden, sofern damit keine grundlegende Abweichung vom
Anforderungsprofil verbunden ist. Diese Regelung verleiht den LVB den entsprechend notwendigen
Spielraum, den beauftragten Leistungsumfang in bestimmten Grenzen zu variieren, auf
Nachfrageänderungen zu reagieren und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung durch
Umschichtung von Leistungen zu verbessern. Ein Beispiel hierfür ist der am 28.11.2015 eingeführte
10-Minuten-Takt samstags auf allen Straßenbahnlinien (außer der Linie 14), welcher mit einer
Leistungsausweitung verbunden war bzw. die maßvolle Reduzierung des Angebots in den Sommerund Weihnachtsferien auf den Linien 2, 8 und 10.
Mittels Ratsbeschluss Nr. VI-DS-01558 vom 28.10.2015 wurde, entsprechend des
Fahrplanangebotes ab dem 13.12.2015, ein neuer Basisfahrplan beschlossen. Seitdem sind keine
Änderungen bzw. Angebotsreduzierungen vorgenommen worden. Sowohl seitens der Stadt Leipzig
als auch der LVB sind auch künftig bis zum Vorliegen des neuen Nahverkehrsplanes keine
Änderungen, insbesondere Leistungsreduzierungen, über die in der Betrauung festgelegten
zulässigen Schwankungsbreite von +/- 2 % bzw. +/- 4 % vorgesehen.
Fazit: Weder der gültige Nahverkehrsplan noch die Betrauung der LVB lassen bis zur
Verabschiedung eines neuen Nahverkehrsplanes Strecken- oder Teilstreckenstilllegungen oder
Umwandlung von Straßenbahn- zu Busbetrieb zu, ohne dass der Stadtrat dies beschließen würde.
Es gibt auch keine Untersuchungsaufträge in dieser Richtung, da alle mit dem aktuell gültigen
Nahverkehrsplan
diesbezüglich
beauftragten
Untersuchungen
vorgenommen
und
Stadtratsbeschlüssen zugeführt wurden.