Daten
Kommune
Leipzig
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11.02.16, 12:00
Aktualisiert
17.05.18, 15:57
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-1738-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
23.02.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Erhöhung des Umlagebeitrags des Grünen Ringes Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die jährliche Umlageerhöhung der Stadt Leipzig für die Mitgliedschaft im interkommunalen
Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig ab dem 01.01.2017 um 10.000,00 EUR von derzeit 98.556,80 EUR
auf 108.556,80 EUR wird bestätigt.
2. Für 2017ff. werden die jährlichen Aufwendungen von 108.600 € für den Umlagebeitrag der Stadt
Leipzig im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 (Grün- und Parkanlagen, Kleingartenwesen), Sachkonto
4313 0000 (Zuweisungen an Zweckverbänden /dgl.) planmäßig veranschlagt. Die zusätzlichen
Aufwendungen in Höhe von 10.000 € werden ab 2017ff. aus dem Budget des Dezernates Umwelt,
Ordnung, Sport/ASG zur Verfügung gestellt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung
und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
3. Die Zweckvereinbarung des Arbeitskreises Grüner Ring Leipzig vom 15.08.2013 ist entsprechend
fortzuschreiben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
Der Grüne Ring Leipzig ist eine freiwillige und gleichberechtigte Stadt-Umland-Kooperation, von 13
Kommunen (Belgershain, Borsdorf, Böhlen, Brandis, Großpösna, Leipzig, Markkleeberg,
Markranstädt, Pegau, Rackwitz, Schkeuditz, Taucha, Zwenkau) und den Landkreisen Nordsachsen
und Leipzig.
Da die Kosten für Leistungen und Löhne erheblich gestiegen sind, ist zur Sicherung der Arbeit des
Grünen Ringes Leipzig ab 2017 eine Anpassung der Umlage wie folgt vorgesehen:
- Erhöhung um 0,07 EUR auf 0,45 EUR pro Einwohner
- pauschale Erhöhung für die Stadt Leipzig um 10.000,00 EUR auf 108.556,80 EUR
- pauschale Beteiligung der beiden Landkreise von jeweils 8.000,00 EUR
Anlagen:
1. Begründung
2. Finanzielle Auswirkungen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 18.9
Erhöhung des Umlagebeitrags des Grünen Ringes Leipzig
Vorlage: VI-DS-1738-NF-01
Beschluss:
1. Die jährliche Umlageerhöhung der Stadt Leipzig für die Mitgliedschaft im interkommunalen
Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig ab dem 01.01.2017 um 10.000,00 EUR von derzeit
98.556,80 EUR auf 108.556,80 EUR wird bestätigt.
2. Für 2017ff. werden die jährlichen Aufwendungen von 108.600 € für den Umlagebeitrag der
Stadt Leipzig im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 (Grün- und Parkanlagen, Kleingartenwesen),
Sachkonto 4313 0000 (Zuweisungen an Zweckverbänden /dgl.) planmäßig veranschlagt. Die
zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 10.000 € werden ab 2017ff. aus dem Budget des
Dezernates Umwelt, Ordnung, Sport/ASG zur Verfügung gestellt und stehen unter dem
Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen.
3. Die Zweckvereinbarung des Arbeitskreises Grüner Ring Leipzig vom 15.08.2013 ist
entsprechend fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 25. Februar 2016
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Vorlage DB OBM
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Begründung
Status quo: Gegründet 1996, sind heute in der freiwilligen und gleichberechtigten Kooperation
Grüner Ring Leipzig (GRL) 13 Städte und Gemeinden sowie zwei Landkreise organisiert: Leipzig,
Belgershain, Böhlen, Borsdorf, Brandis, Großpösna, Markkleeberg, Markranstädt, Pegau,
Rackwitz, Schkeuditz, Taucha, Zwenkau sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Die Stadt
Leipzig ist Gründungsmitglied.
Das Ziel der Kooperationspartner ist es, die Region Leipzig für Bürger und Touristen attraktiver
zu machen und das in bürgeroffener und transparenter Weise. Als Motor und Weichensteller bringt
der GRL vor allem Projekte im Gewässer-, Landschafts- und Umwelttechnologiebereich auf den
Weg. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Revitalisierung der Auengewässer ebenso wie die
Entwicklung der ehemaligen Bergbaulandschaft zu Naherholungs- und Tourismusarealen, die
Rückenstärkung für den Landwirtschaftsstandort Leipzig oder touristische Konzepte,
beispielsweise für Wander- oder Reitwege in der Region Leipzig. Der GRL akquiriert und managt
die nötigen Finanzmittel, um die gemeinsamen Vorhaben finanzieren zu können. Dabei liegt der
Schwerpunkt vor allem auf kommunal übergreifenden Projekten, so dass Kommunen und Partner
ihre jeweiligen Stärken einbringen sowie von Synergieeffekten und dem Know-how des Grünen
Ringes Leipzig profitieren können.
Inhaltliche Grundlage des Handelns der GRL-Kommunen ist das „Regionale Handlungskonzept
des Grünen Ringes Leipzig“ von 1998, fortgeschrieben in den Jahren 2003 und aktuell 2014/15.
Hierin heißt es u.a.:
„Regionen wie Leipzig und sein Umland stehen vor umfassenden neuen Aufgaben. Der
demografische und wirtschaftliche Wandel und die Globalaufgabe Klimaschutz sowie die
Anpassung der Infrastrukturen an den Klimawandel und den demografischen Wandel stellen die
Region vor Herausforderungen (Risikoprävention).
Gleichzeitig sollen Biodiversität, Attraktivität und Erlebbarkeit der Landschaft sowie eine intakte
gesunde Umwelt bewahrt und gestärkt werden. Wenn diese Herausforderungen gemeistert
werden, dann wird die Lebensqualität im Grünen Ring Leipzig dauerhaft gesichert und
zukunftsfähig entwickelt. Dabei ist eine wesentliche Entwicklungsprämisse zu beachten: Aufgrund
der knappen personellen und finanziellen Ressourcen der Kommunen und begrenzter
Förderprogramme müssen sehr effiziente Strategien und Lösungen entwickelt werden.
Kooperationen wie der Grüne Ring Leipzig sind dafür bereits eine gute und solide Basis.
Zukunftsaufgaben sind u.a.:
Mehrdimensionales Handeln
Ressourceneffiziente Region (Reduzierung CO2-Ausstoß)
Resiliente Region - Klimaangepasste Region
Erleben - Landschaft und Wasser
Stadt-Land-Allianz - Region der kurzen Wege
Bildungslandschaften - Ort der Identität
Nachhaltige Pflege und Werterhalt des Erreichten..“
Formale Grundlage des Handels der GRL-Kommunen ist die Zweckvereinbarung über
Zusammenarbeit im „Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig“ vom 15.08.2013 gemäß §§ 71, 72 des
sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG). Auf Grundlage der
Zweckvereinbarung werden von den Mitgliedern des GRL jährlich Umlagebeiträge (zur Zeit 0,38
EUR pro Einwohner) erhoben.
Der Bürgermeister für Umwelt/Ordnung/Sport der Stadt Leipzig ist „geborener“ Sprecher des
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Grünen Ringes Leipzig. Dies ist in der Zweckvereinbarung festgehalten. Das Amt für Stadtgrün
und Gewässer der Stadt Leipzig ist für die strategische Entwicklung im Raum, für das
Fördermittelmanagement und die Finanzverwaltung im GRL zuständig. Es ist verantwortlich für
das Projektmanagement, die Haushaltsführung, die Bewirtschaftung der Umlagerichtlinie, für das
interkommunale Flächenmanagement im IKOMAN und IKOBRA und für gewässerrelevante
Projekte.
Die Geschäftsstelle in Borsdorf ist Dienstleister für die Kommunen und verantwortlich für sechs
Arbeitsgruppen, die Betreuung der Mitgliedskommunen, die gesamte Öffentlichkeitsarbeit, das
Geländemodell & Ausstellungen, die Netzwerkarbeit und die Beschilderung des Inneren und
Äußeren Grünen Ringes.
Sicherung der zukünftigen Handlungsfähigkeit
Seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ist die Umlagehöhe für die Mitgliedskommunen
konstant bei 0,38 EUR pro Einwohner geblieben. Für die Stadt Leipzig existiert eine
Sonderregelung: die zugrunde liegende Einwohnerzahl wurde bei 259.360 „eingefroren“.
Kompensiert wird dies durch Personal- und Sachleistungen innerhalb der Stadtverwaltung,
insbesondere im Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die beiden Landkreise zahlen jeweils einen
symbolischen Mitgliedsbeitrag.
Im Hinblick auf die zukünftige Handlungsfähigkeit und die im aktuell fortgeschriebenen
Regionalen Handlungskonzept des GRL festgehaltenen Aufgaben und Projekte haben die
Bürgermeister des Grünen Ringes Leipzig auf ihrer Haushaltskonferenz am 13. März 2015 in
Pegau erstmals nach 13 Jahren eine moderate Anpassung der Mitglieder-Umlage diskutiert.
Während die Umlage seit der Währungsumstellung 2002 konstant geblieben ist, sind die Kosten
für Leistungen und Löhne erheblich gestiegen. Seit 2002 beträgt die jährliche durchschnittliche
Preissteigerungsrate 1,38 von Hundert, bis 2014 ergibt sich eine kumulierte Inflation von 17,94
von Hundert. Zudem gilt seit dem 01.01.2015 in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn
mit entsprechenden Auswirkungen auf die Preiszeichnungen.
In der Diskussion war man sich darüber einig, dass sowohl die interkommunalen als auch die
Einzelprojekte des GRL für Kommunen als enorm wichtig für die kommunale als auch die
regionale Entwicklung sind. Zum anderen kam zum Ausdruck, dass die Arbeit, die die Mitarbeiter
der Stadt Leipzig und der Geschäftsstelle des GRL leisten, Grundlage und unverzichtbar für den
Bestand des GRL und somit nötig zu finanzieren ist.
Tabelle 1: Überblick Umlage & Ausgaben 2011 – 2015
Anteil Personal- u.
GesamtUmlage
Sachkosten in
In
Jahr
ausgaben
in EUR
EUR bezogen auf %
in EUR
Gesamtkosten
Anteil
Projekte in
EUR
Anteil
In
In
Öffentlichkeitsar
%
%
beit in EUR
2011
156.697
313.818
166.281
53
116.690
37
30.846
10
2012
156.530
335.794
169.394
50
135.090
40
31.310
9
2013
156516
432.324
164.928
38
238.664
55
28.732
7
2014
155844
407.480
169.193
42
208.175
51
30.112
7
2015
(Plan)
158451
333.578
175.522
53
122.817
37
35.239
10
Eine dafür nötige Erhöhung der Umlagebeiträge zur Sicherung der Arbeit des GRL wurde positiv
diskutiert. Dieser Schritt erfordert auf Grund der kommunalen Doppelhaushalte einen erheblichen
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zeitlichen Vorlauf in allen Kommunen. Eine Anpassung wird daher ab 2017 avisiert.
Moderat erscheint eine Erhöhung um 0,07 EUR pro Einwohner auf 0,45 EUR. Für die Stadt
Leipzig wird eine pauschale Erhöhung um 10.000,00 EUR vorgeschlagen. Die symbolischen
Anteile der beiden Landkreise werden ebenfalls noch diskutiert. Angedacht ist eine Beteiligung in
Höhe von 8.000,00 EUR pro Landkreis.
Tabelle 2: Umlagebeitrag Zuwachs relativ absolut
Kommune
Einwohner
Umlagebeitrag
Umlagebeitrag
Zuwachs
aktuell: 0,38 EUR/ EW neu: 0,45 EUR/ EW absolut in EUR
Gemeinde Belgershain
3.290
1.250,20 EUR
1.480,50 EUR
230,30 EUR
Stadt Böhlen
6.624
2.571,12 EUR
2.980,80 EUR
463,68 EUR
Gemeinde Borsdorf
8.251
3.135,38 EUR
3.712,95 EUR
577,57 EUR
Stadt Brandis
9.371
3.560,98 EUR
4.216,95 EUR
655,97 EUR
Gemeinde Großpösna
5.344
2.030,72 EUR
2.404,80 EUR
374,08 EUR
Stadt Markkleeberg
23.995
9.118,10 EUR
10.797,75 EUR
1.679,95 EUR
Stadt Markranstädt
14.832
5.636,16 EUR
6.674,40 EUR
1.038,24 EUR
Stadt Pegau
6.274
2.384,12 EUR
2.823,30 EUR
439,18 EUR
Gemeinde Rackwitz
4.870
1.850,60 EUR
2.191,50 EUR
340,90 EUR
Stadt Schkeuditz
17.102
6.498,76 EUR
7.695,90 EUR
1.197,14 EUR
Stadt Taucha
14.580
5.540,40 EUR
6.561,00 EUR
1.020,60 EUR
8.874
3.372,12 EUR
3.993,30 EUR
621,18 EUR
für
259.360
EW
98.556,80 EUR
Landkreis Leipzig
pauschal
8.000,00 EUR
8.000,00 EUR
0,00 EUR
Landkreis
Nordsachsen
pauschal
5.000,00 EUR
5.000,00 EUR
0,00 EUR
Stadt Zwenkau
Leipzig
Summe Umlage
158.505,46 EUR
108.556,80 EUR 10.000,00 EUR
177.089,95 EUR 18.638,79 EUR
Bei einer Erhöhung des Anteiles der Stadt Leipzig um 10.000,00 EUR pro Jahr sinkt deren
prozentualer Anteil an der Gesamtumlage von 62,2 von Hundert im Jahr 2015 auf 61,3 von
Hundert ab dem Jahr 2017.
Nutzen für die Stadt Leipzig durch die Mitgliedschaft im Grünen Ring Leipzig
Der Grüne Ring Leipzig ist eine funktionierende, wirksame und gewinnbringende interkommunale
Kooperation seit 1996. Besonders hervorzuheben ist die Bearbeitung umfangreicher Projekte, die
eine strategische Weiterentwicklung für die Stadt Leipzig im Konsens mit dem Umland begründen.
Beispielhaft genannt sei hier das Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die
Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (TW GK) als innovatives Instrument für die
Vernetzung wassertouristischer und landseitiger Entwicklung in einem Planungsgebiet von 6500
km² (Freistaat Sachsen, Bundesland Sachsen-Anhalt und Teile Thüringens). Es definiert
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länderübergreifend Ziele, Konzepte und Maßnahmen, die auf das Jahr 2030 ausgerichtet sind.
Durch die Arbeit im Grünen Ring Leipzig wird das Ziel der Internationalität der Stadt Leipzig
gestärkt. Aufbauend auf die Leuchtturmprojekte im TW GK wird die Ausrichtung der World Canals
Conference im Jahr 2019 geprüft. Eine derartige weltweite Konferenz kann nur in enger
Zusammenarbeit mit vielen Akteuren Mitteldeutschlands erfolgreich stattfinden und trägt somit
maßgeblich zur mitteldeutschen Vernetzung bei. Der Kongresstagungsort soll die Stadt Leipzig
sein. Sowohl das Image als auch die Bekanntheit der Stadt Leipzig werden gestärkt.
Der Arbeitskreis übernimmt zudem Verantwortung für die Ausgestaltung der Zukunftsstrategien
der Region. So definiert die im Mai 2015 unterzeichnete „Charta Leipziger Neuseenland 2030“
Zukunftsstrategien für die Entwicklung des Leipziger Neuseenlandes und beschreibt dabei die
Qualitätsvereinbarung der Akteure für den nachhaltigen Umgang mit der Kulturlandschaft. Seit
2012 wurde die Charta durch umfassende Beteiligungsprozesse mit Bürgern, Bürgerinitiativen,
Unternehmen, Kommunen und Verbänden qualifiziert, unterzeichnet und bedarf nun einer
Berücksichtigung in Konzepten, Planungen und Vorhaben, sowie einer Verstetigung der
Kommunikationsprozesse.
Mit der Erstellung des wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WT NK) wurde ein regelmäßiges,
dreiteiliges Monitoring in der Region verabredet. Ein Teil der finanziellen Mittel für das Monitoring,
welches vor allem einen großen räumlichen Umgriff in der Stadt Leipzig hat, stellt der Grüne Ring
Leipzig zur Verfügung.
Zusätzlich zum regelmäßigen Monitoring erfolgt seit 2011 das Eisvogelmonitoring sowohl im SPAGebiet als auch am Floßgraben. Diese Prüfung der Verträglichkeit des Wassertourismus mit dem
Artenschutz wird durch den Grünen Ring Leipzig kofinanziert. Die Stadt Leipzig als Mitglied im
Grünen Ring Leipzig ist damit in die Lage versetzt, Grundlagenforschung bezüglich des
Verhaltens dieser Art zu leisten.
Durch die Mitgliedschaft im Grünen Ring Leipzig wird die Ansiedlung von Investoren in der Stadt
Leipzig maßgeblich befördert. Seit 1998 werden Brachflächen systematisch für eine
Wiedernutzung vorbereitet. Sowohl durch den Einsatz von Mitteln zur Brachflächenrevitalisierung
als auch durch die Lenkung und Finanzierung von Maßnahmen zur Grün-und doppelten
Innenentwicklung werden Standorte in der Stadt Leipzig aufgewertet.
Die interkommunale Vernetzung über die IT-Programme IKOMAN und IKOBRA bildet die
Voraussetzungen zur Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in benachbarte Kommunen. Nur
dadurch konnte das Ziel der Stadt Leipzig für eine 100%-ige Kompensation der Eingriffe
umgesetzt werden. Gleichzeitig wird durch dieses Handlungsfeld des GRL zu den Zielen der Stadt
Leipzig in den Bereichen Waldmehrung, Grünentwicklung und Artenschutz beigetragen.
Die bestehende interkommunale Zusammenarbeit bildet eine der Säulen für eine erfolgreiche
Umsetzung des Flächenentwicklungskonzeptes Leipzig-Nord, welches der Sicherung und
Verbesserung der Lebensqualität und der Wettbewerbsfähigkeit, der Entwicklung von
Freiraumangeboten und Kompensationspotenzialen sowie zukunftsfähiger landwirtschaftlicher
Betriebsstrukturen dient.
Weiterhin ist das erfolgreiche Fördermittelmanagement des Grünen Ringes Leipzig als Vorteil für
die Stadt Leipzig zu nennen. Die Stadt Leipzig mit ihrer Lage im Zentrum des Grünen Ringes
Leipzig profitiert fast ausnahmslos von den Fördermittelprojekten. Seit der Gründung im Jahr 1996
sind 87 Planungen, Konzepte und investive Maßnahmen für die Region beauftragt worden. Diese
Projekte umfassten ein Gesamtvolumen von 5.349.155 EUR und wurden durch Fördermittel in
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Höhe von 3.526.768 EUR unterstützt. Aus den Umlagen der Mitgliedskommunen wurden darüber
hinaus seit 2004 weitere 97 Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von ca. 396.663 EUR
kofinanziert und umgesetzt.
Mit dem Grünen Ring Leipzig als interkommunalem Zusammenschluss hat sich die Region einen
Standortvorteil gegenüber anderen Regionen geschaffen. Abstimmungen auf Augenhöhe, Kommunikation über die kommunalen Grenzen hinweg, eingeführte Arbeitsgruppen für bestimmte Themen regionaler Entwicklung, konkrete Ansprechpartner und Veranstaltungsformate sind Strukturen, die die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen erleichtern.
Im Jahr 2014 wurde das Regionale Handlungskonzept (RHK) des GRL nach 1998 und 2003 fortgeschrieben. Der grundlegende Anspruch und die formulierten Ziele des Regionalen Handlungskonzeptes von 1998 und 2003 haben noch weitestgehend Gültigkeit, dennoch haben sich im letzten Jahrzehnt Veränderungen ergeben und es stehen neue Zukunftsaufgaben in der Region an,
die eine Fortschreibung unabdingbar machten.
Die Veränderungen betreffen zum einen die Gebietskulisse, einzelne Kommunen sind ausgetreten
(Naunhof, Rötha und Espenhain), andere sind neu hinzugekommen (Brandis, Belgershain und Pegau)
Zum anderen haben sich die Rahmenbedingungen verändert. So ist eine stärkere Fokussierung
auf demografische Entwicklungen, den Strukturwandel und nicht zuletzt die neuen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Risikoprävention erforderlich. Die derzeitige Neuausrichtung der Förderpolitik der EU stellt die vorgenannten Themen in den Mittelpunkt der neuen
Förderperiode.
Die Zielsetzung des RHK des GRL ist, bei knappen Ressourcen eine integrierte Entwicklung zu
fördern und die Zukunftsthemen der Stadt- und Regionalentwicklung ressortübergreifend und
räumlich vernetzt in kooperativen Prozessen anzugehen. Die Stadt Leipzig als Mitglied des GRL
ist gut aufgestellt, wenn sie passend zu diesen Themen innovative Projekte bereits vorbereitet hat.
nein
Finanzielle Auswirkungen
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
108.600,00
1.100.55.1.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
X
2017ff
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: