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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052741.pdf
Größe
328 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
17.05.18, 15:57

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-1738-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 23.02.2016 2. Lesung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Erhöhung des Umlagebeitrags des Grünen Ringes Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die jährliche Umlageerhöhung der Stadt Leipzig für die Mitgliedschaft im interkommunalen Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig ab dem 01.01.2017 um 10.000,00 EUR von derzeit 98.556,80 EUR auf 108.556,80 EUR wird bestätigt. 2. Für 2017ff. werden die jährlichen Aufwendungen von 108.600 € für den Umlagebeitrag der Stadt Leipzig im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 (Grün- und Parkanlagen, Kleingartenwesen), Sachkonto 4313 0000 (Zuweisungen an Zweckverbänden /dgl.) planmäßig veranschlagt. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 10.000 € werden ab 2017ff. aus dem Budget des Dezernates Umwelt, Ordnung, Sport/ASG zur Verfügung gestellt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. 3. Die Zweckvereinbarung des Arbeitskreises Grüner Ring Leipzig vom 15.08.2013 ist entsprechend fortzuschreiben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Der Grüne Ring Leipzig ist eine freiwillige und gleichberechtigte Stadt-Umland-Kooperation, von 13 Kommunen (Belgershain, Borsdorf, Böhlen, Brandis, Großpösna, Leipzig, Markkleeberg, Markranstädt, Pegau, Rackwitz, Schkeuditz, Taucha, Zwenkau) und den Landkreisen Nordsachsen und Leipzig. Da die Kosten für Leistungen und Löhne erheblich gestiegen sind, ist zur Sicherung der Arbeit des Grünen Ringes Leipzig ab 2017 eine Anpassung der Umlage wie folgt vorgesehen: - Erhöhung um 0,07 EUR auf 0,45 EUR pro Einwohner - pauschale Erhöhung für die Stadt Leipzig um 10.000,00 EUR auf 108.556,80 EUR - pauschale Beteiligung der beiden Landkreise von jeweils 8.000,00 EUR Anlagen: 1. Begründung 2. Finanzielle Auswirkungen BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.9 Erhöhung des Umlagebeitrags des Grünen Ringes Leipzig Vorlage: VI-DS-1738-NF-01 Beschluss: 1. Die jährliche Umlageerhöhung der Stadt Leipzig für die Mitgliedschaft im interkommunalen Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig ab dem 01.01.2017 um 10.000,00 EUR von derzeit 98.556,80 EUR auf 108.556,80 EUR wird bestätigt. 2. Für 2017ff. werden die jährlichen Aufwendungen von 108.600 € für den Umlagebeitrag der Stadt Leipzig im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 (Grün- und Parkanlagen, Kleingartenwesen), Sachkonto 4313 0000 (Zuweisungen an Zweckverbänden /dgl.) planmäßig veranschlagt. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 10.000 € werden ab 2017ff. aus dem Budget des Dezernates Umwelt, Ordnung, Sport/ASG zur Verfügung gestellt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung und Genehmigung der jeweiligen Haushaltssatzungen. 3. Die Zweckvereinbarung des Arbeitskreises Grüner Ring Leipzig vom 15.08.2013 ist entsprechend fortzuschreiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Vorlage DB OBM „Erhöhung des Umlagebeitrages des Grünen Ringes Leipzig“ 09.12.2015 Seite 1 von 5 Begründung Status quo: Gegründet 1996, sind heute in der freiwilligen und gleichberechtigten Kooperation Grüner Ring Leipzig (GRL) 13 Städte und Gemeinden sowie zwei Landkreise organisiert: Leipzig, Belgershain, Böhlen, Borsdorf, Brandis, Großpösna, Markkleeberg, Markranstädt, Pegau, Rackwitz, Schkeuditz, Taucha, Zwenkau sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen. Die Stadt Leipzig ist Gründungsmitglied. Das Ziel der Kooperationspartner ist es, die Region Leipzig für Bürger und Touristen attraktiver zu machen und das in bürgeroffener und transparenter Weise. Als Motor und Weichensteller bringt der GRL vor allem Projekte im Gewässer-, Landschafts- und Umwelttechnologiebereich auf den Weg. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören Revitalisierung der Auengewässer ebenso wie die Entwicklung der ehemaligen Bergbaulandschaft zu Naherholungs- und Tourismusarealen, die Rückenstärkung für den Landwirtschaftsstandort Leipzig oder touristische Konzepte, beispielsweise für Wander- oder Reitwege in der Region Leipzig. Der GRL akquiriert und managt die nötigen Finanzmittel, um die gemeinsamen Vorhaben finanzieren zu können. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf kommunal übergreifenden Projekten, so dass Kommunen und Partner ihre jeweiligen Stärken einbringen sowie von Synergieeffekten und dem Know-how des Grünen Ringes Leipzig profitieren können. Inhaltliche Grundlage des Handelns der GRL-Kommunen ist das „Regionale Handlungskonzept des Grünen Ringes Leipzig“ von 1998, fortgeschrieben in den Jahren 2003 und aktuell 2014/15. Hierin heißt es u.a.: „Regionen wie Leipzig und sein Umland stehen vor umfassenden neuen Aufgaben. Der demografische und wirtschaftliche Wandel und die Globalaufgabe Klimaschutz sowie die Anpassung der Infrastrukturen an den Klimawandel und den demografischen Wandel stellen die Region vor Herausforderungen (Risikoprävention). Gleichzeitig sollen Biodiversität, Attraktivität und Erlebbarkeit der Landschaft sowie eine intakte gesunde Umwelt bewahrt und gestärkt werden. Wenn diese Herausforderungen gemeistert werden, dann wird die Lebensqualität im Grünen Ring Leipzig dauerhaft gesichert und zukunftsfähig entwickelt. Dabei ist eine wesentliche Entwicklungsprämisse zu beachten: Aufgrund der knappen personellen und finanziellen Ressourcen der Kommunen und begrenzter Förderprogramme müssen sehr effiziente Strategien und Lösungen entwickelt werden. Kooperationen wie der Grüne Ring Leipzig sind dafür bereits eine gute und solide Basis. Zukunftsaufgaben sind u.a.: Mehrdimensionales Handeln Ressourceneffiziente Region (Reduzierung CO2-Ausstoß) Resiliente Region - Klimaangepasste Region Erleben - Landschaft und Wasser Stadt-Land-Allianz - Region der kurzen Wege Bildungslandschaften - Ort der Identität Nachhaltige Pflege und Werterhalt des Erreichten..“ Formale Grundlage des Handels der GRL-Kommunen ist die Zweckvereinbarung über Zusammenarbeit im „Arbeitskreis Grüner Ring Leipzig“ vom 15.08.2013 gemäß §§ 71, 72 des sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG). Auf Grundlage der Zweckvereinbarung werden von den Mitgliedern des GRL jährlich Umlagebeiträge (zur Zeit 0,38 EUR pro Einwohner) erhoben. Der Bürgermeister für Umwelt/Ordnung/Sport der Stadt Leipzig ist „geborener“ Sprecher des Vorlage DB OBM „Erhöhung des Umlagebeitrages des Grünen Ringes Leipzig“ 09.12.2015 Seite 2 von 5 Grünen Ringes Leipzig. Dies ist in der Zweckvereinbarung festgehalten. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig ist für die strategische Entwicklung im Raum, für das Fördermittelmanagement und die Finanzverwaltung im GRL zuständig. Es ist verantwortlich für das Projektmanagement, die Haushaltsführung, die Bewirtschaftung der Umlagerichtlinie, für das interkommunale Flächenmanagement im IKOMAN und IKOBRA und für gewässerrelevante Projekte. Die Geschäftsstelle in Borsdorf ist Dienstleister für die Kommunen und verantwortlich für sechs Arbeitsgruppen, die Betreuung der Mitgliedskommunen, die gesamte Öffentlichkeitsarbeit, das Geländemodell & Ausstellungen, die Netzwerkarbeit und die Beschilderung des Inneren und Äußeren Grünen Ringes. Sicherung der zukünftigen Handlungsfähigkeit Seit der Einführung des Euro im Jahr 2002 ist die Umlagehöhe für die Mitgliedskommunen konstant bei 0,38 EUR pro Einwohner geblieben. Für die Stadt Leipzig existiert eine Sonderregelung: die zugrunde liegende Einwohnerzahl wurde bei 259.360 „eingefroren“. Kompensiert wird dies durch Personal- und Sachleistungen innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere im Amt für Stadtgrün und Gewässer. Die beiden Landkreise zahlen jeweils einen symbolischen Mitgliedsbeitrag. Im Hinblick auf die zukünftige Handlungsfähigkeit und die im aktuell fortgeschriebenen Regionalen Handlungskonzept des GRL festgehaltenen Aufgaben und Projekte haben die Bürgermeister des Grünen Ringes Leipzig auf ihrer Haushaltskonferenz am 13. März 2015 in Pegau erstmals nach 13 Jahren eine moderate Anpassung der Mitglieder-Umlage diskutiert. Während die Umlage seit der Währungsumstellung 2002 konstant geblieben ist, sind die Kosten für Leistungen und Löhne erheblich gestiegen. Seit 2002 beträgt die jährliche durchschnittliche Preissteigerungsrate 1,38 von Hundert, bis 2014 ergibt sich eine kumulierte Inflation von 17,94 von Hundert. Zudem gilt seit dem 01.01.2015 in Deutschland der flächendeckende Mindestlohn mit entsprechenden Auswirkungen auf die Preiszeichnungen. In der Diskussion war man sich darüber einig, dass sowohl die interkommunalen als auch die Einzelprojekte des GRL für Kommunen als enorm wichtig für die kommunale als auch die regionale Entwicklung sind. Zum anderen kam zum Ausdruck, dass die Arbeit, die die Mitarbeiter der Stadt Leipzig und der Geschäftsstelle des GRL leisten, Grundlage und unverzichtbar für den Bestand des GRL und somit nötig zu finanzieren ist. Tabelle 1: Überblick Umlage & Ausgaben 2011 – 2015 Anteil Personal- u. GesamtUmlage Sachkosten in In Jahr ausgaben in EUR EUR bezogen auf % in EUR Gesamtkosten Anteil Projekte in EUR Anteil In In Öffentlichkeitsar % % beit in EUR 2011 156.697 313.818 166.281 53 116.690 37 30.846 10 2012 156.530 335.794 169.394 50 135.090 40 31.310 9 2013 156516 432.324 164.928 38 238.664 55 28.732 7 2014 155844 407.480 169.193 42 208.175 51 30.112 7 2015 (Plan) 158451 333.578 175.522 53 122.817 37 35.239 10 Eine dafür nötige Erhöhung der Umlagebeiträge zur Sicherung der Arbeit des GRL wurde positiv diskutiert. Dieser Schritt erfordert auf Grund der kommunalen Doppelhaushalte einen erheblichen Vorlage DB OBM „Erhöhung des Umlagebeitrages des Grünen Ringes Leipzig“ 09.12.2015 Seite 3 von 5 zeitlichen Vorlauf in allen Kommunen. Eine Anpassung wird daher ab 2017 avisiert. Moderat erscheint eine Erhöhung um 0,07 EUR pro Einwohner auf 0,45 EUR. Für die Stadt Leipzig wird eine pauschale Erhöhung um 10.000,00 EUR vorgeschlagen. Die symbolischen Anteile der beiden Landkreise werden ebenfalls noch diskutiert. Angedacht ist eine Beteiligung in Höhe von 8.000,00 EUR pro Landkreis. Tabelle 2: Umlagebeitrag Zuwachs relativ absolut Kommune Einwohner Umlagebeitrag Umlagebeitrag Zuwachs aktuell: 0,38 EUR/ EW neu: 0,45 EUR/ EW absolut in EUR Gemeinde Belgershain 3.290 1.250,20 EUR 1.480,50 EUR 230,30 EUR Stadt Böhlen 6.624 2.571,12 EUR 2.980,80 EUR 463,68 EUR Gemeinde Borsdorf 8.251 3.135,38 EUR 3.712,95 EUR 577,57 EUR Stadt Brandis 9.371 3.560,98 EUR 4.216,95 EUR 655,97 EUR Gemeinde Großpösna 5.344 2.030,72 EUR 2.404,80 EUR 374,08 EUR Stadt Markkleeberg 23.995 9.118,10 EUR 10.797,75 EUR 1.679,95 EUR Stadt Markranstädt 14.832 5.636,16 EUR 6.674,40 EUR 1.038,24 EUR Stadt Pegau 6.274 2.384,12 EUR 2.823,30 EUR 439,18 EUR Gemeinde Rackwitz 4.870 1.850,60 EUR 2.191,50 EUR 340,90 EUR Stadt Schkeuditz 17.102 6.498,76 EUR 7.695,90 EUR 1.197,14 EUR Stadt Taucha 14.580 5.540,40 EUR 6.561,00 EUR 1.020,60 EUR 8.874 3.372,12 EUR 3.993,30 EUR 621,18 EUR für 259.360 EW 98.556,80 EUR Landkreis Leipzig pauschal 8.000,00 EUR 8.000,00 EUR 0,00 EUR Landkreis Nordsachsen pauschal 5.000,00 EUR 5.000,00 EUR 0,00 EUR Stadt Zwenkau Leipzig Summe Umlage 158.505,46 EUR 108.556,80 EUR 10.000,00 EUR 177.089,95 EUR 18.638,79 EUR Bei einer Erhöhung des Anteiles der Stadt Leipzig um 10.000,00 EUR pro Jahr sinkt deren prozentualer Anteil an der Gesamtumlage von 62,2 von Hundert im Jahr 2015 auf 61,3 von Hundert ab dem Jahr 2017. Nutzen für die Stadt Leipzig durch die Mitgliedschaft im Grünen Ring Leipzig Der Grüne Ring Leipzig ist eine funktionierende, wirksame und gewinnbringende interkommunale Kooperation seit 1996. Besonders hervorzuheben ist die Bearbeitung umfangreicher Projekte, die eine strategische Weiterentwicklung für die Stadt Leipzig im Konsens mit dem Umland begründen. Beispielhaft genannt sei hier das Tourismuswirtschaftliche Gesamtkonzept für die Gewässerlandschaft im mitteldeutschen Raum (TW GK) als innovatives Instrument für die Vernetzung wassertouristischer und landseitiger Entwicklung in einem Planungsgebiet von 6500 km² (Freistaat Sachsen, Bundesland Sachsen-Anhalt und Teile Thüringens). Es definiert Vorlage DB OBM „Erhöhung des Umlagebeitrages des Grünen Ringes Leipzig“ 09.12.2015 Seite 4 von 5 länderübergreifend Ziele, Konzepte und Maßnahmen, die auf das Jahr 2030 ausgerichtet sind. Durch die Arbeit im Grünen Ring Leipzig wird das Ziel der Internationalität der Stadt Leipzig gestärkt. Aufbauend auf die Leuchtturmprojekte im TW GK wird die Ausrichtung der World Canals Conference im Jahr 2019 geprüft. Eine derartige weltweite Konferenz kann nur in enger Zusammenarbeit mit vielen Akteuren Mitteldeutschlands erfolgreich stattfinden und trägt somit maßgeblich zur mitteldeutschen Vernetzung bei. Der Kongresstagungsort soll die Stadt Leipzig sein. Sowohl das Image als auch die Bekanntheit der Stadt Leipzig werden gestärkt. Der Arbeitskreis übernimmt zudem Verantwortung für die Ausgestaltung der Zukunftsstrategien der Region. So definiert die im Mai 2015 unterzeichnete „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ Zukunftsstrategien für die Entwicklung des Leipziger Neuseenlandes und beschreibt dabei die Qualitätsvereinbarung der Akteure für den nachhaltigen Umgang mit der Kulturlandschaft. Seit 2012 wurde die Charta durch umfassende Beteiligungsprozesse mit Bürgern, Bürgerinitiativen, Unternehmen, Kommunen und Verbänden qualifiziert, unterzeichnet und bedarf nun einer Berücksichtigung in Konzepten, Planungen und Vorhaben, sowie einer Verstetigung der Kommunikationsprozesse. Mit der Erstellung des wassertouristischen Nutzungskonzeptes (WT NK) wurde ein regelmäßiges, dreiteiliges Monitoring in der Region verabredet. Ein Teil der finanziellen Mittel für das Monitoring, welches vor allem einen großen räumlichen Umgriff in der Stadt Leipzig hat, stellt der Grüne Ring Leipzig zur Verfügung. Zusätzlich zum regelmäßigen Monitoring erfolgt seit 2011 das Eisvogelmonitoring sowohl im SPAGebiet als auch am Floßgraben. Diese Prüfung der Verträglichkeit des Wassertourismus mit dem Artenschutz wird durch den Grünen Ring Leipzig kofinanziert. Die Stadt Leipzig als Mitglied im Grünen Ring Leipzig ist damit in die Lage versetzt, Grundlagenforschung bezüglich des Verhaltens dieser Art zu leisten. Durch die Mitgliedschaft im Grünen Ring Leipzig wird die Ansiedlung von Investoren in der Stadt Leipzig maßgeblich befördert. Seit 1998 werden Brachflächen systematisch für eine Wiedernutzung vorbereitet. Sowohl durch den Einsatz von Mitteln zur Brachflächenrevitalisierung als auch durch die Lenkung und Finanzierung von Maßnahmen zur Grün-und doppelten Innenentwicklung werden Standorte in der Stadt Leipzig aufgewertet. Die interkommunale Vernetzung über die IT-Programme IKOMAN und IKOBRA bildet die Voraussetzungen zur Lenkung von Kompensationsmaßnahmen in benachbarte Kommunen. Nur dadurch konnte das Ziel der Stadt Leipzig für eine 100%-ige Kompensation der Eingriffe umgesetzt werden. Gleichzeitig wird durch dieses Handlungsfeld des GRL zu den Zielen der Stadt Leipzig in den Bereichen Waldmehrung, Grünentwicklung und Artenschutz beigetragen. Die bestehende interkommunale Zusammenarbeit bildet eine der Säulen für eine erfolgreiche Umsetzung des Flächenentwicklungskonzeptes Leipzig-Nord, welches der Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität und der Wettbewerbsfähigkeit, der Entwicklung von Freiraumangeboten und Kompensationspotenzialen sowie zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebsstrukturen dient. Weiterhin ist das erfolgreiche Fördermittelmanagement des Grünen Ringes Leipzig als Vorteil für die Stadt Leipzig zu nennen. Die Stadt Leipzig mit ihrer Lage im Zentrum des Grünen Ringes Leipzig profitiert fast ausnahmslos von den Fördermittelprojekten. Seit der Gründung im Jahr 1996 sind 87 Planungen, Konzepte und investive Maßnahmen für die Region beauftragt worden. Diese Projekte umfassten ein Gesamtvolumen von 5.349.155 EUR und wurden durch Fördermittel in Vorlage DB OBM „Erhöhung des Umlagebeitrages des Grünen Ringes Leipzig“ 09.12.2015 Seite 5 von 5 Höhe von 3.526.768 EUR unterstützt. Aus den Umlagen der Mitgliedskommunen wurden darüber hinaus seit 2004 weitere 97 Maßnahmen in einem Gesamtvolumen von ca. 396.663 EUR kofinanziert und umgesetzt. Mit dem Grünen Ring Leipzig als interkommunalem Zusammenschluss hat sich die Region einen Standortvorteil gegenüber anderen Regionen geschaffen. Abstimmungen auf Augenhöhe, Kommunikation über die kommunalen Grenzen hinweg, eingeführte Arbeitsgruppen für bestimmte Themen regionaler Entwicklung, konkrete Ansprechpartner und Veranstaltungsformate sind Strukturen, die die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen erleichtern. Im Jahr 2014 wurde das Regionale Handlungskonzept (RHK) des GRL nach 1998 und 2003 fortgeschrieben. Der grundlegende Anspruch und die formulierten Ziele des Regionalen Handlungskonzeptes von 1998 und 2003 haben noch weitestgehend Gültigkeit, dennoch haben sich im letzten Jahrzehnt Veränderungen ergeben und es stehen neue Zukunftsaufgaben in der Region an, die eine Fortschreibung unabdingbar machten. Die Veränderungen betreffen zum einen die Gebietskulisse, einzelne Kommunen sind ausgetreten (Naunhof, Rötha und Espenhain), andere sind neu hinzugekommen (Brandis, Belgershain und Pegau) Zum anderen haben sich die Rahmenbedingungen verändert. So ist eine stärkere Fokussierung auf demografische Entwicklungen, den Strukturwandel und nicht zuletzt die neuen Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz und Risikoprävention erforderlich. Die derzeitige Neuausrichtung der Förderpolitik der EU stellt die vorgenannten Themen in den Mittelpunkt der neuen Förderperiode. Die Zielsetzung des RHK des GRL ist, bei knappen Ressourcen eine integrierte Entwicklung zu fördern und die Zukunftsthemen der Stadt- und Regionalentwicklung ressortübergreifend und räumlich vernetzt in kooperativen Prozessen anzugehen. Die Stadt Leipzig als Mitglied des GRL ist gut aufgestellt, wenn sie passend zu diesen Themen innovative Projekte bereits vorbereitet hat. nein Finanzielle Auswirkungen X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 108.600,00 1.100.55.1.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis X 2017ff Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: