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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1050661.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
19.01.16, 12:00
Aktualisiert
18.03.16, 08:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01736-DS-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Dem Vorschlag zur Erweiterung des geplanten Raumsystems an der Georg-SchumannOberschule (Glockenstr. 6, 04103 Leipzig) um 4 Unterrichtsräume um 4 weitere Unterrichts-räume zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) wird zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um 900.000 € auf 1.550.000 €. 3. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO von zusätzlich 900.000 € im PSP-Element „Raumsystem Georg-Schumann-Schule“ 7.0001505.700 bestätigt. 4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 900.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). 5. Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 €. Dafür werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 17.000 € im PSP-Elemente „Georg-Schumann-Schule“ 1.100.21.5.1.01.18 im Sachkonto 42531000 bestätigt. Die Gesamtkosten für die Ausstattung betragen somit 34.000 €. 6. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von zusätzlich 17.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000). 7. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. zusätzlich anfallenden Folgekosten von 12.000 € pro Jahr werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis 2016 2016 2016 2016 wo veranschlagt 17.000 1.100.21.5.1.01.18 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von 900.000 x nein von bis 2017       7.0001505.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 12.000 diverse Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Der Punkt "Folgekosten" als auch der Punkt "Auswirkung auf den Stellenplan" wird erst mit dem Baubeschluss angegeben. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.8 1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 Vorlage: VI-DS-01736-DS-02 Beschluss: 1. Dem Vorschlag zur Erweiterung des geplanten Raumsystems an der Georg-SchumannOberschule (Glockenstr. 6, 04103 Leipzig) um 4 Unterrichtsräume um 4 weitere Unterrichtsräume zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) wird zugestimmt. 2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um 900.000 € auf 1.550.000 €. 3. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO von zusätzlich 900.000 € im PSP-Element „Raumsystem Georg-Schumann-Schule" 7.0001505.700 bestätigt. 4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 900.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). 5. Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 €. Dafür werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 17.000 € im PSP-Elemente „Georg-Schumann-Schule" 1.100.21.5.1.01.18 im Sachkonto 42531000 bestätigt. Die Gesamtkosten für die Ausstattung betragen somit 34.000 €. 6. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von zusätzlich 17.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000). 7. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. zusätzlich anfallenden Folgekosten von 12.000 € pro Jahr werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Eilbedürftigkeit Mit der Beschlussvorlage VI-DS-01736 wurde die Errichtung von Raumsystemen an den Standorten Georg-Schumann-Oberschule, Schule Portitz, 84. Schule und Schule Paunsdorf zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) bestätigt. Diese erste Ergänzung beinhaltet die Erweiterung der Kapazität am Standort der Georg-Schumann-Oberschule um 4 weitere Unterrichtsräume. Damit die Planung und Ausschreibung zur Beschaffung des Raumsystems ohne Zeitverzug durch die LESG weitergeführt werden kann, ist eine unverzügliche Bereitstellung und Freigabe der zusätzlichen Mittel erforderlich. Stadt Leipzig, Raumsysteme an Oberschulen (DAZ-Klassen) H A U S H A L T V O R L A G E - Erste Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 Zum Investitionsvorhaben: Raumsysteme an Oberschulen Erweiterung des geplanten Raumsystems an der GeorgSchumann-Oberschule um 4 Unterrichtsräume Bauherrenamt: Amt für Jugend, Familie und Bildung Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126 - 128 04317 Leipzig Projektsteuerung: LESG Leipzig, den 18.01.2016 Ausgangslage -1- Stadt Leipzig, Raumsysteme an Oberschulen (DAZ-Klassen) Mit der Beschlussvorlage VI-DS-01736 wurde die Errichtung von Raumsystemen an den Standorten Georg-Schumann-Oberschule, Schule Portitz, 84. Schule und Schule Paunsdorf zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) bestätigt. Diese erste Ergänzung beinhaltet die Erweiterung der Kapatzität am Standort der Georg-Schumann-Oberschule um 4 weitere Unterrichtsräume. Die Notwendigkeit leitet sich aus dem stärker als erwartet gestiegenen Zustrom von Flüchtlingskindern im IV. Quartal 2015 ab. Auch für das Jahr 2016 ist ein weiterer Zuzug zu erwarten. Somit müssen bereits zu Beginn des Jahres 2016 weitere DAZ-Klassen eingerichtet werden. Um den stetig steigenden Bedarf abzudecken, soll das Raumsystem in der Georg-Schumann-Oberschule erweitert werden. Kostenermittlung Die Kosten für das bisher geplante Raumsystem wurden mit 650.000 € angesetzt. Die Erweiterung des Raumsystems um 4 Unterrichtsräume bringt die Notwendigkeit einer zweigeschossigen Bauweise mit sich. Dies bedeutet erhöhte Aufwendungen für die Gründung des Gebäudes, für die technische und konstruktive Umsetzung der Brandschutzanforderungen, die Schaffung eines zweiten Rettungsweges, sowie einen dadurch erhöhten Verkehrsflächenanteil. Die Gesamtkosten für das zweigeschossige Raumsystem belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf 1.550.000 €. Somit sind zusätzliche Kosten in Höhe von 900.000 € erforderlich. Eine Verdopplung des ursprünglichen Kostenansatzes ist aus den v. g. Gründen nicht auskömmlich. Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Erwerbs- und Baukosten Jahr Gesamt 2015 50.000 2016 600.000 zusätzlich 2016 900.000 Gesamt 1.550.000 Die Mittel in Höhe von zusätzlich 900.000 € müssen außerplanmäßig durch § 79 (1) SächsGemO in dem PSP- Element 7.0001505.700 zur Erweiterung des Raumsystems an der Georg-Schumann-Oberschule zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 900.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). Ausstattung Jahr Gesamt 2016 17.000 2016 zusätzlich 17.000 -2- Gesamt 34.000 Stadt Leipzig, Raumsysteme an Oberschulen (DAZ-Klassen) Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 €. Dafür werden im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 17.000 € im PSP-Element „Georg-Schumann-Schule“ 1.100.21.5.1.01.18 im Sachkonto 42531000 zur Verfügung gestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 17.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000). Die Maßnahme wird über die LESG realisiert. Die Realisierung muss möglichst bis zum Schuljahresbeginn 2016/17 erfolgen. Die Folgekosten, insbesondere die Kosten für die Medien Heizung und Strom werden mit 12.000 € pro Jahr angenommen und können erst nach erfolgter Planung benannt werden (Voraussetzung u. a. die Wärmebedarfsberechnung). -3-