Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1050661.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
19.01.16, 12:00
Aktualisiert
18.03.16, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01736-DS-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736 zum Erwerb
flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger Kapazitätsengpässe an
Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung außerplanmäßiger Aufwendungen und
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016 EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Dem Vorschlag zur Erweiterung des geplanten Raumsystems an der Georg-SchumannOberschule (Glockenstr. 6, 04103 Leipzig) um 4 Unterrichtsräume um 4 weitere Unterrichts-räume
zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ) wird
zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um
900.000 € auf 1.550.000 €.
3. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO
von zusätzlich 900.000 € im PSP-Element „Raumsystem Georg-Schumann-Schule“ 7.0001505.700
bestätigt.
4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H.
von 900.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl"
(1098400000).
5. Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 €. Dafür werden im
Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 17.000 €
im PSP-Elemente „Georg-Schumann-Schule“ 1.100.21.5.1.01.18 im Sachkonto 42531000 bestätigt.
Die Gesamtkosten für die Ausstattung betragen somit 34.000 €.
6. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016
i.H. von zusätzlich 17.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im
ErgHH - Asyl" (1098300000).
7. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. zusätzlich anfallenden Folgekosten von 12.000 € pro Jahr werden
zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt
anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
2016
2016
2016
2016
wo veranschlagt
17.000 1.100.21.5.1.01.18
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
900.000
x
nein
von
bis
2017
7.0001505.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
12.000 diverse
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Der Punkt "Folgekosten" als auch der Punkt "Auswirkung auf den Stellenplan" wird erst mit dem
Baubeschluss angegeben.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 18.8
1. Ergänzung zum Grundsatz- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736
zum Erwerb flexibler Raumsysteme zur Abdeckung kurzfristiger
Kapazitätsengpässe an Oberschulen (DAZ-Klassen); Bestätigung
außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage: VI-DS-01736-DS-02
Beschluss:
1. Dem Vorschlag zur Erweiterung des geplanten Raumsystems an der Georg-SchumannOberschule (Glockenstr. 6, 04103 Leipzig) um 4 Unterrichtsräume um 4 weitere Unterrichtsräume zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als
Zweitsprache (DAZ) wird zugestimmt.
2. Die Gesamtkosten (nur Eigenmittel) für das geplante Raumsystem erhöhen sich damit um
900.000 € auf 1.550.000 €.
3. Im Haushaltsjahr 2016 werden außerplanmäßige Auszahlungen durch § 79 (1) SächsGemO
von zusätzlich 900.000 € im PSP-Element „Raumsystem Georg-Schumann-Schule"
7.0001505.700 bestätigt.
4. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in
2016 i.H. von 900.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im
FinHH - Asyl" (1098400000).
5. Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 €. Dafür werden im
Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von 17.000
€ im PSP-Elemente „Georg-Schumann-Schule" 1.100.21.5.1.01.18 im Sachkonto 42531000
bestätigt.
Die Gesamtkosten für die Ausstattung betragen somit 34.000 €.
6. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in
2016 i.H. von zusätzlich 17.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000).
7. Die im Haushaltsjahr 2017 ff. zusätzlich anfallenden Folgekosten von 12.000 € pro Jahr
werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann
entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Eilbedürftigkeit
Mit der Beschlussvorlage VI-DS-01736 wurde die Errichtung von Raumsystemen an den
Standorten Georg-Schumann-Oberschule, Schule Portitz, 84. Schule und Schule
Paunsdorf zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als
Zweitsprache (DAZ) bestätigt. Diese erste Ergänzung beinhaltet die Erweiterung der
Kapazität am Standort der Georg-Schumann-Oberschule um 4 weitere Unterrichtsräume.
Damit die Planung und Ausschreibung zur Beschaffung des Raumsystems ohne
Zeitverzug durch die LESG weitergeführt werden kann, ist eine unverzügliche
Bereitstellung und Freigabe der zusätzlichen Mittel erforderlich.
Stadt Leipzig,
Raumsysteme an Oberschulen (DAZ-Klassen)
H A U S H A L T V O R L A G E - Erste Ergänzung zum Grundsatz- und
Finanzierungsbeschluss VI-DS-01736
Zum Investitionsvorhaben:
Raumsysteme an Oberschulen
Erweiterung des geplanten Raumsystems an der GeorgSchumann-Oberschule um 4 Unterrichtsräume
Bauherrenamt:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Baufachamt:
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126 - 128
04317 Leipzig
Projektsteuerung:
LESG
Leipzig, den 18.01.2016
Ausgangslage
-1-
Stadt Leipzig,
Raumsysteme an Oberschulen (DAZ-Klassen)
Mit der Beschlussvorlage VI-DS-01736 wurde die Errichtung von Raumsystemen an den
Standorten Georg-Schumann-Oberschule, Schule Portitz, 84. Schule und Schule
Paunsdorf zur Unterbringung von Vorbereitungsklassen für Migranten mit Deutsch als
Zweitsprache (DAZ) bestätigt. Diese erste Ergänzung beinhaltet die Erweiterung der
Kapatzität am Standort der Georg-Schumann-Oberschule um 4 weitere Unterrichtsräume.
Die Notwendigkeit leitet sich aus dem stärker als erwartet gestiegenen Zustrom von
Flüchtlingskindern im IV. Quartal 2015 ab. Auch für das Jahr 2016 ist ein weiterer Zuzug
zu erwarten. Somit müssen bereits zu Beginn des Jahres 2016 weitere DAZ-Klassen
eingerichtet werden. Um den stetig steigenden Bedarf abzudecken, soll das Raumsystem
in der Georg-Schumann-Oberschule erweitert werden.
Kostenermittlung
Die Kosten für das bisher geplante Raumsystem wurden mit 650.000 € angesetzt. Die
Erweiterung des Raumsystems um 4 Unterrichtsräume bringt die Notwendigkeit einer
zweigeschossigen Bauweise mit sich. Dies bedeutet erhöhte Aufwendungen für die
Gründung des Gebäudes, für die technische und konstruktive Umsetzung der
Brandschutzanforderungen, die Schaffung eines zweiten Rettungsweges, sowie einen
dadurch erhöhten Verkehrsflächenanteil. Die Gesamtkosten für das zweigeschossige
Raumsystem belaufen sich nach aktueller Kostenschätzung auf 1.550.000 €. Somit sind
zusätzliche Kosten in Höhe von 900.000 € erforderlich. Eine Verdopplung des
ursprünglichen Kostenansatzes ist aus den v. g. Gründen nicht auskömmlich.
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Erwerbs- und Baukosten
Jahr
Gesamt
2015
50.000
2016
600.000
zusätzlich
2016
900.000
Gesamt
1.550.000
Die Mittel in Höhe von zusätzlich 900.000 € müssen außerplanmäßig durch § 79 (1)
SächsGemO in dem PSP- Element 7.0001505.700 zur Erweiterung des Raumsystems an
der Georg-Schumann-Oberschule zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der
außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von
900.000 € aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl"
(1098400000).
Ausstattung
Jahr
Gesamt
2016
17.000
2016
zusätzlich 17.000
-2-
Gesamt
34.000
Stadt Leipzig,
Raumsysteme an Oberschulen (DAZ-Klassen)
Die Kosten für die zusätzliche Ausstattung (konsumtiv) betragen 17.000 €. Dafür werden
im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO von
17.000 € im PSP-Element „Georg-Schumann-Schule“ 1.100.21.5.1.01.18 im Sachkonto
42531000 zur Verfügung gestellt. Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen
nach § 79 (1) SächsGemO erfolgt in 2016 i.H. von 17.000 € aus der Kostenstelle
"unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000).
Die Maßnahme wird über die LESG realisiert. Die Realisierung muss möglichst bis zum
Schuljahresbeginn 2016/17 erfolgen.
Die Folgekosten, insbesondere die Kosten für die Medien Heizung und Strom werden mit
12.000 € pro Jahr angenommen und können erst nach erfolgter Planung benannt werden
(Voraussetzung u. a. die Wärmebedarfsberechnung).
-3-