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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1048683.pdf
Größe
297 kB
Erstellt
07.04.15, 12:00
Aktualisiert
07.10.16, 16:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01259 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Umwelt und Ordnung Fachausschuss Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß 32 SächsBRKG“zwischen der Stadt Leipzig (Träger des Rettungsdienstes) und der AOK PLUS, dem BKK- Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen, dem Verband der Ersatzkassen e. V., der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, der IKK classic sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Landesverband Südost (Kostenträger) und deren Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die darin vereinbarten Entgelte werden für alle Nutzer von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig für verbindlich erklärt. 3. Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2015 in Kraft. 4. Die Entgeltordnung ersetzt die „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig“, Beschluss Nr. RBV-1562/13 vom 20.03.2013. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Im Ergebnis der Entgeltverhandlung für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig wurden auf Grundlage des § 32 SächsBRKG die Benutzungsentgelte neu vereinbart. Das Entgelt ist in der Anlage 1 der „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“ (Entgeltvereinbarung) enthalten und soll auch für die nicht von der Leistungspflicht der GKV betroffenen Rettungsdienstnutzer gelten. Dazu bedarf es einer neuen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, die hiermit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird. Anlagen: Finanzielle Auswirkungen Erläuterung zur Vorlage Entgeltordnung RD 2015 Haushaltswirkungen 2015 Entgeltordnung RD 2015 Erläuterung zum Status der Vorlage Entgeltordnung RD 2015 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.6 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Vorlage: VI-DS-01259 Beschluss: 1. Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß 32 SächsBRKG"zwischen der Stadt Leipzig (Träger des Rettungsdienstes) und der AOK PLUS, dem BKK-Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen, dem Verband der Ersatzkassen e. V., der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, der IKK classic sowie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Landesverband Südost (Kostenträger) und deren Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die darin vereinbarten Entgelte werden für alle Nutzer von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig für verbindlich erklärt. 3. Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2015 in Kraft. 4. Die Entgeltordnung ersetzt die „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig", Beschluss Nr. RBV-1562/13 vom 20.03.2013. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 nein Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft x Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein x nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR 07/2015 01/2016 07/2015 01/2016 12/2015 12/2016 12/2015 12/2016 ca. 10.100.000 ca. 20.700.000 ca. 10.180.000 ca. 21.000.000 wo veranschlagt 1100 127 001 1100 127 001 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 3/3 1 Erläuterungsbericht zur Entgeltordnung Rettungsdienst (RD) 2015 1 Rechtliche Betrachtung Entsprechend den Regelungen des „Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (SächsBRKG) wurde die Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr, mit Ausnahme des Luftrettungsdienstes, den Rettungszweckverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten (Träger des Rettungsdienstes) übertragen. Die Stadt Leipzig ist als Träger des Rettungsdienstes für ihren Rettungsdienstbereich zuständig. Die Trägeraufgaben sind der Branddirektion übertragen und werden von ihr wahrgenommen. Auf Grundlage des § 32 SächsBRKG sind die Entgelte im Rettungsdienst, ähnlich wie die Pflegesätze der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, durch Verhandlungen mit den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) zu vereinbaren. 2 Entgeltverhandlung Vertreter der GKV und der Stadt Leipzig haben an insgesamt 7 Verhandlungstagen in der Zeit vom 25. August 2014 bis zum 3. März 2015 die Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig durchgeführt. Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Nachweisführung der Ist-Kosten des Jahres 2013 aller am Rettungsdienst der Stadt Leipzig beteiligten Leistungsbereiche. Abstimmungen erfolgten außerdem zur Überplanung (Aktualisierung) des im Vorjahr verhandelten Planansatzes 2014 und zur Bildung der Eckwerte für den Planansatz 2015. Grundlage zur Darstellung der für den Rettungsdienst relevanten Kostenansätze ist der landesweit einheitliche Kosten- und Leistungsnachweis (KLN). Der KLN 2014 wurde ermittelt für folgende Leistungsbereiche: • • • • • • • Trägeraufgaben Rettungsdienst Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRLS) Leistungserbringer Bereich Nord Leistungserbringer Bereich Mitte Leistungserbringer Bereich Ost Leistungserbringer Bereich Süd Leistungserbringer Bereich West - Stadt Leipzig, Branddirektion - Stadt Leipzig, Branddirektion - Stadt Leipzig, Berufsfeuerwehr - DRK Rettungsdienst Leipzig gGmbH - ASB Regionalverband Leipzig - JUH Regionalverb. Leipzig/Nordsachsen - ASG Ambulanz Leipzig GmbH Die für die städtischen Leistungsbereiche ermittelten Kostenanteile des Jahres 2013 sind nahezu vollständig durch die Kostenträger (Krankenkassen) anerkannt worden. Ausnahmen sind unter Punkt 7 aufgeführt. Die Planansätze für das laufende Jahr 2014 wurden bei Bedarf neu bestimmt und auf deren Grundlage die Planansätze für das Jahr 2015 einzeln verhandelt oder auf Basis der aktuellen Grundlohnsummenentwicklung in Höhe von 2,81 % pauschal bestimmt. Für die Entgeltbedarfsberechnung waren die Ergebnisse aus dem Vergabeverfahren für die betroffenen Bereiche ab 1. Juli 2015 und die neue Kostenstruktur der künftigen Regionalleitstelle (IRLS Leipzig) ab September 2015, an Stelle der bisherigen FRLS, zu beachten. Der KLN wurde diesbezüglich angepasst. Er ist als Anlage 2.2 Bestandteil der Vorlage. Am 31. März 2015 erfolgte mittels e-Mail durch die AOK PLUS im Namen der Verhandlungspartner der GKV für den Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig die Bestätigung der auf Grundlage der Verhandlungsergebnisse gebildeten Entgelte. Damit gelten die in der Entgeltbedarfsberechnung vom 18. März 2015 ermittelten Entgelte ab 1. Juli 2015 als vereinbart. Sie ist als Anlage 2.3 Bestandteil der Vorlage. 2 3 Entgeltbemessung Für die Entgeltbemessung sind vereinbarungsgemäß zuerst der Planansatz 2015 laut KLN und in einem weiteren Schritt die Anpassungen im Ergebnis des Vergabeverfahrens berücksichtigt worden. In der folgenden Übersicht sind die Ergebnisse der Entgeltverhandlung laut KLN für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig zahlenmäßig zusammengefasst: Gesamtbilanz  aus Kosten- und Leistungsnachweis (KLN) Abrechnung 2013 Planansatz 2015 in EUR in EUR Prozentuale Veränderung 2015 zu 2013 in % Stand 5. März 2015 Rettungsdienstbereich Leipzig Personalkosten Kraftfahrzeugkosten Liegenschaftskosten Sachkosten Verwaltungskosten Kalkulatorische Kosten Gesamtkosten 10.521.258,24 1.094.871,70 425.096,84 1.117.112,83 360.969,10 1.169.314,15 14.688.622,86 Erlöse aus Entgelten (Soll) Sonstige Erlöse (Erstattungen) Gesamterlöse 15.626.540,70 16.790,53 15.643.331,23 Ergebnis 2013 11.978.035,50 1.013.424,18 454.798,74 1.102445,02 389.313,64 1.500.484,97 16.438.502,05 + 13,85 ./. 7,43 + 6,99 ./. 1,31 + 7,85 + 28,32 + 11,91 954.708,37 Fortschreibung Gewinn- Verlustausgleich * ./. 108.819.79 16.329.682,26 Zwischenergebnis Teil KLN Anpassung Vergabe ab 1. Juli 2015 *** 2.025.840,92 Ansatzfähige Kosten 18.355.523,18 *) Der im Vorgriff auf das mögliche Jahresergebnis 2014 festgestellte voraussichtliche Überschuss resultiert aus der Fortschreibung der Kosten und Erlöse des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig und stellt sich wie folgt dar: Jahr 2011 2012 2013 2014 ** Erlöse in EUR 13.192.799,65 14.770.720,22 15.643.331,23 15.982.027,93 Kosten in EUR Abweichung in EUR 13.882.772,71 ./. 14.540.688,83 14.688.622,86 15.259.531,30 uneinbringliche Forderung in EUR 689.973,06 230.031,39 954.708,37 722.496,63 **) Annahme auf Basis der Hochrechnung Stand 5. März 2015 58.719,86 36.945,07 67.548,60 70.000,00 Fortschreibung in EUR ./. ./. ./. 1.623.922,93 1.430.836,62 543.676,85 108.819,79 3 ***) Der Kostenansatz aus dem Vergabeverfahren ab 1. Juli 2015 berechnet sich wie folgt: 1. Für die Bereiche Mitte, Süd und West wurden die anteiligen Kosten laut KLN 2014 ab dem 2. Halbjahr 2015 durch die jeweiligen Preisangebote der gemäß § 31 SächsBRKG ab 1. Juli 2015 mitwirkenden Leistungserbringer ersetzt. 2. Das Preisangebot des künftigen Leistungserbringers für den Bereich Nordost wurde ergänzt, da der Bereich zum 1. Juli 2015 dem Entgelt nach § 32 SächsBRKG beitritt. Maßstab für die Entgeltbemessung sind die abgestimmten Mengeneinheiten (ME) für - Patiententransport mittels Krankentransportwagen (KTW), Anzahl der Besetzt-km für Patiententransport mittels KTW über 150 km, Patiententransport mittels Rettungswagen (RTW) und für den Zubringereinsatz für den Notarzt mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Auf Basis der Einsatzstatistik und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einsätze aus dem Bereich Nordost wurden mit Stand 5. März 2015 die ME der dem Entgelt zu Grunde liegenden Einsätze für das Jahr 2015 gebildet. Sie wurden wie folgt vereinbart: - KTW RTW NEF 57.270 + Besetzt-km für KTW über 150 km = 29.400 49.357 26.751 Auf Grundlage der Entgeltbedarfsberechnung wurden im Einvernehmen mit den Verhandlungspartnern der GKV folgende Entgelte vereinbart, die in gleicher Höhe für die übrigen, nicht von der Leistungspflicht (Kostentragung) der GKV erfassten Rettungsdienstnutzer vorgeschlagen werden: KTW 102,80 EUR bisher 109,50 EUR + Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km 4,10 EUR 2,00 EUR -------------------------------------------------------------RTW 197,40 EUR 191,20 EUR -------------------------------------------------------------NEF 97,40 EUR 89,00 EUR -----------------------------------------------------------4 Hinweise zur Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG 4.1 Entgeltvereinbarung (Anlage 2) und deren Anlage 1 (Anlage 2.1) Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“, im Weiteren als Entgeltvereinbarung bezeichnet, ist gegenüber 2013 unverändert. Deren Anlage 1 enthält die angepassten Entgelte gemäß Entgeltverhandlung. Sie sind Grundlage für die Höhe der Entgelte der zur Beschlussfassung eingereichten Entgeltordnung (Anlage 3). Bei der Entgeltvereinbarung handelt es sich um ein Rechtsgeschäft in Durchführung von landesrechtlichen Vorschriften und liegt gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des OBM. 4 4.2 Kosten- und Leistungsnachweis (KLN, Anlage 2.2) Der verwendete Vordruck enthält alle wesentlichen Kostenbestandteile, die für rettungsdienstliche Leistungen in Betracht kommen. Die Kostenarten entsprechen den landesweit bestehenden Anforderungen eines KLN. 4.3 Entgeltbedarfsberechnung (Anlage 2.3) Die Entgeltberechnung erfolgt auf Grundlage einer Kalkulation unter Excel. Auch sie erfolgt in dieser Form einheitlich für alle Träger des Rettungsdienstes im Freistaat Sachsen. 4.4 Einsatzstatistik (Anlage 2.4) In der Übersicht sind die statistischen Angaben des Abrechnungsjahres aufgeführt. In der Summe aller alarmierten Rettungsmittel sind entgeltrelevante Einsätze und systembedingte Fehleinsätze enthalten. Diese Einsatzstatistik bildet die Grundlage für die Hochrechnung der Mengeneinheiten für das Jahr 2015. 5 Spezielle Hinweise zur Entgeltordnung Die Ergebnisse der Entgeltverhandlung sind in der Anlage 1 zur Entgeltvereinbarung enthalten. Sie spiegeln sich analog in der „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig“ wider. Die Entgeltordnung wendet sich an alle Rettungsdienstnutzer, die nicht der Leistungspflicht (Kostenerstattung) der GKV unterliegen. Das sind jährlich weit weniger als 5 von Hundert aller Nutzer des Rettungsdienstes. Mit 2.833 Abrechnungsfällen im Jahr 2013 und 2.666 Abrechnungsfällen im Jahr 2014 sind durchschnittlich nur 2,4 % aller Rettungsdienstnutzer von der Entgeltordnung betroffen. Alle übrigen Abrechnungen erfolgten gegenüber den Abrechnungszentren der GKV auf Grundlage der Entgeltvereinbarung. Damit die Entscheidung des Stadtrates und die Festlegungen in der Entgeltvereinbarung korrespondieren, wird empfohlen die Entgeltordnung nicht am Tag nach deren Veröffentlichung, sondern, wie in der Entgeltvereinbarung fixiert, zum 01.07.2015 in Kraft treten zu lassen. 6 Folgen bei Ablehnung Eine Ablehnung der für die Entgeltordnung im Punkt 3 vorgeschlagenen Entgelte hätte eine erneute Entgeltverhandlung zur Folge, da der Gesetzgeber laut Regierungsbegründung zum § 32 Abs. 5 SächsBRKG davon ausgeht, dass die Höhe der verhandelten Benutzungsentgelte für verbindlich erklärt wird, auch wenn der Benutzer nicht gesetzlich krankenversichert ist. 5 Gesamtaufwand Rettungsdienst 7 Nicht alle Kosten führen zu einer Refinanzierung über Entgelte. Dabei handelt es sich einerseits um Kostenanteile für sachfremde Leistungen und andererseits um Kosten, deren Refinanzierung nicht oder nicht in voller Höhe durchgesetzt werden konnten. Im Jahr 2013 waren insgesamt Kostenanteile in Höhe von 390.283,20 EUR nicht über Entgelte refinanzierbar. Übersicht der nicht refinanzierbaren Kostenanteile 2013: • • • • • • • Verwaltungskostenerstattung an Querschnittsämter Feuerwehrzulage Kalkulatorische Kosten Rechts- und Beratungskosten (Vergabeverfahren) Kosten der Gruppe Leitender Notärzte Dienst- und Schutzkleidung Sonstige (Fortbildung, Unterhalt bauliche Anlagen ...) 148.036,25 EUR 76.810,14 EUR 45.091,47 EUR 38.852,82 EUR 36.575,96 EUR 22.372,94 EUR 22.543,62 EUR Der durch die Stadt Leipzig aus Haushaltmitteln aufzubringende Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten für den Rettungsdienst im Jahr 2013 entspricht knapp 2,7 % und liegt damit in der gleichen Größenordnung der Vorjahre. Dieser Anteil verringert sich schrittweise bis 2015 um den Teil der Feuerwehrzulage, der bislang für Rettungsdienstpersonal im Beamtenverhältnis aufzubringen war. Unter Annahme, dass 2015 der gleiche Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten wie 2013 anfallen würde und eine Kostendeckung von 100 % erreicht werden soll, käme es an Stelle der vorgeschlagenen Entgelte zu folgenden Entgelten: • • • KTW + Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km RTW NEF 104,90 EUR statt 4,20 EUR 201,60 EUR 99,50 EUR 102,80 EUR 4,10 EUR 197,40 EUR 97,40 EUR Auch künftig lassen sich nicht refinanzierbare Kostenanteile im Rettungsdienst nicht gänzlich vermeiden. Grund dafür sind einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits die zum Teil sehr unterschiedlichen Interessenslagen der Verhandlungspartner. Die nächsten Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig sind vorerst für den Zeitraum vom 1. bis 3. September 2015 vereinbart. Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Anlage 1a – Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2015 Erträge 2015 Planansatz -18.800.000,00 € IST 30.06.2015 6.625.000,00 € Bearbeitungsstand bis Mai (SAP) IST 30.06.2015 Korrektur 1.595.000,00 € späteres Bearbeitungsaufkommen per 30.06.2015 (SAP 24.08.2015)* Prognose 07/12.2015 10.100.000,00 € Saldo -480.000,00 € Verschlechterung * Fälle im Wert von ca. 100.000,00 EUR, die durch eine Mehrfachbearbeitung nicht im SAP wirksam sind, wurden nicht berücksichtigt. Aufwendungen 2015 Plan SAP IST 30.06.2015 IST 30.06.2015 Korrektur Prognose 07/12.2015 Bereinigung 07/12.2015 Saldo Deckungsbeitrag Plan Deckung Saldo Deckung neu 14.360.000,00 € -6.920.000,00 € 832.000,00 € -10.180.000,00 € 2.212.000,00 € 304.000,00 € ohne Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten -4.440.000,00 € -176.000,00 € -4.264.000,00 € ohne Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten Verschlechterung* Buchungsanteil 07./12.2015 mit Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten Verbesserung Erläuterungen: Die Eckwertplanung beinhaltet weder das Personalbudget noch die innere Leistungsverrechnung und die kalkulatorischen Kosten. Diese sind aber im Rahmen der Gesamtkalkulation anzusetzen, welche hier den Entgeltzeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 umfasst. Da zudem das Haushaltsjahr nicht mit dem Kalkulationszeitraum übereinstimmt, ist eine exakte Berechnung der Auswirkungen auf dem Haushalt mit Unsicherheiten behaftet. Die Angaben unter den finanziellen Auswirkungen im Deckblatt beziehen sich auf die Kalkulation. In dieser Auswertung wird eine Verschlechterung der Deckung im Eckwert prognostiziert. Dieser ergibt sich teilweise aus der Verrechnung eines prognostizierten Überschusses 2014. Weiterhin können die genauen Auswirkungen im Personalbudget aus unbesetzten bzw. zwischenzeitlich unbesetzten Stellen nicht exakt beurteilt werden. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor liegt in der Inbetriebnahme der neuen Integrierten Regionalleitstelle. Vor diesem Hintergründen ist eine Abweichung von ca. 4 % per Saldo eine beeinflussbare Schätzgröße. Da die Entgeltverhandlungen für den Folgezeitraum im September 2015 beginnen, wird auf eine Ganzjahresschätzung 2016 verzichtet. Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Beschluss RBV-xxx/15 der Ratsversammlung vom xx.xx.2015, (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. xx vom xx.xx.2015) Die Stadt Leipzig erlässt auf Grundlage von § 28 Abs. 2 und von § 73 Abs. 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) i. V. mit § 32 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der §§ 9 bis 16 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) folgende Entgeltordnung: § 1 Entgeltpflicht (1) (2) Die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig im Rahmen der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist entgeltpflichtig. Die Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme von Leistungen nach Abs. 1 für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt sich nach der Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG zwischen der Stadt Leipzig und den Kostenträgern vom 04.04.2013. § 2 Entgeltschuldner Schuldner des Entgeltes sind alle Personen, die Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 in Anspruch nehmen (Rettungsdienstnutzer) und nicht der Leistungspflicht (Kostenerstattung) der GKV nach § 1 Abs. 2 unterliegen. § 3 Entgeltbemessung Die Bemessung des Entgeltes erfolgt gemäß § 32 SächsBRKG einheitlich für den Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig nach dem Ausmaß und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (Leistung) und ist mit fachkundigen und der Wirtschaftlichkeit verpflichteten Kostenträgern gemäß § 32 SächsBRKG ausgehandelt worden. § 4 Höhe der Entgelte Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 1 Abs. 1 werden folgende Entgelte je Leistung und je Rettungsdienstnutzer erhoben: 1. Transport mittels Krankentransportwagen (KTW) Für die Beförderung, einschließlich einer Fahrleistung bis zu 150 Besetzt-km, wird eine Grundpauschale erhoben: Zusätzlich zur Grundpauschale wird ab dem 151. Besetzt-km je weiteren Besetzt-km folgendes km-Entgelt erhoben: 2. Transport mittels Rettungswagen (RTW) 3. Notarztzubringer mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 102,80 EUR 4,10 EUR 197,40 EUR 97,40 EUR § 5 Fälligkeit Die Zahlungsfrist wird mittels Rechnung bekannt gegeben und beträgt einen Monat. § 6 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Sie ersetzt die Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, Beschluss Nr. RBV1562/13 vom 20.03.2013. Erläuterung zum Status der Vorlage Entgeltordnung RD 2015 Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig Die Vorlage enthält nichtöffentliche Bestandteile. Dabei handelt es sich um die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“ (inklusive Anlagen). Begründung: Bei dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig als Träger des Rettungsdienstes und der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenträger handelt es sich um ein Rechtsgeschäft in Durchführung von landesrechtlichen Vorschriften und liegt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des OBM. Es ist eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf deren Inhalt nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nur bei berechtigtem Interesse ist Einsicht in die Unterlagen möglich.