Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1048683.pdf
Größe
297 kB
Erstellt
07.04.15, 12:00
Aktualisiert
07.10.16, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01259
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß 32
SächsBRKG“zwischen der Stadt Leipzig (Träger des Rettungsdienstes) und der AOK PLUS, dem
BKK- Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen, dem Verband der Ersatzkassen e. V., der
Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, der IKK classic sowie der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung, Landesverband Südost (Kostenträger) und deren Anlage 1 werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die darin vereinbarten Entgelte werden für alle Nutzer von Leistungen des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig für verbindlich erklärt.
3. Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2015 in Kraft.
4. Die Entgeltordnung ersetzt die „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des
Rettungsdienstes der Stadt Leipzig“, Beschluss Nr. RBV-1562/13 vom 20.03.2013.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
Im Ergebnis der Entgeltverhandlung für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig wurden auf Grundlage
des § 32 SächsBRKG die Benutzungsentgelte neu vereinbart. Das Entgelt ist in der Anlage 1 der
„Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“
(Entgeltvereinbarung) enthalten und soll auch für die nicht von der Leistungspflicht der GKV
betroffenen Rettungsdienstnutzer gelten.
Dazu bedarf es einer neuen Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des
Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, die hiermit dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen
Erläuterung zur Vorlage Entgeltordnung RD 2015
Haushaltswirkungen 2015
Entgeltordnung RD 2015
Erläuterung zum Status der Vorlage Entgeltordnung RD 2015
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu 18.6
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des
Rettungsdienstes der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01259
Beschluss:
1. Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß 32
SächsBRKG"zwischen der Stadt Leipzig (Träger des Rettungsdienstes) und der AOK PLUS,
dem BKK-Landesverband Mitte, Landesvertretung Sachsen, dem Verband der
Ersatzkassen e. V., der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz, der IKK classic sowie der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Landesverband Südost (Kostenträger) und
deren Anlage 1 werden zur Kenntnis genommen.
2. Die darin vereinbarten Entgelte werden für alle Nutzer von Leistungen des Rettungsdienstes
der Stadt Leipzig für verbindlich erklärt.
3. Die Entgeltordnung tritt zum 01.07.2015 in Kraft.
4. Die Entgeltordnung ersetzt die „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen
des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig", Beschluss Nr. RBV-1562/13 vom 20.03.2013.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
nein
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
07/2015
01/2016
07/2015
01/2016
12/2015
12/2016
12/2015
12/2016
ca. 10.100.000
ca. 20.700.000
ca. 10.180.000
ca. 21.000.000
wo veranschlagt
1100 127 001
1100 127 001
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Seite 3/3
1
Erläuterungsbericht zur Entgeltordnung Rettungsdienst (RD) 2015
1
Rechtliche Betrachtung
Entsprechend den Regelungen des „Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (SächsBRKG) wurde die Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr, mit Ausnahme des Luftrettungsdienstes, den Rettungszweckverbänden, Landkreisen und kreisfreien Städten (Träger des Rettungsdienstes) übertragen. Die Stadt Leipzig ist
als Träger des Rettungsdienstes für ihren Rettungsdienstbereich zuständig. Die Trägeraufgaben sind der Branddirektion übertragen und werden von ihr wahrgenommen. Auf Grundlage des § 32 SächsBRKG sind die Entgelte im Rettungsdienst, ähnlich wie die Pflegesätze
der Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, durch Verhandlungen mit
den Kostenträgern (Gesetzliche Krankenversicherung – GKV) zu vereinbaren.
2
Entgeltverhandlung
Vertreter der GKV und der Stadt Leipzig haben an insgesamt 7 Verhandlungstagen in der
Zeit vom 25. August 2014 bis zum 3. März 2015 die Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig durchgeführt. Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Nachweisführung der Ist-Kosten des Jahres 2013 aller am Rettungsdienst der Stadt Leipzig beteiligten Leistungsbereiche. Abstimmungen erfolgten außerdem zur Überplanung (Aktualisierung) des im Vorjahr verhandelten Planansatzes 2014 und zur Bildung der Eckwerte für den
Planansatz 2015. Grundlage zur Darstellung der für den Rettungsdienst relevanten Kostenansätze ist der landesweit einheitliche Kosten- und Leistungsnachweis (KLN). Der KLN 2014
wurde ermittelt für folgende Leistungsbereiche:
•
•
•
•
•
•
•
Trägeraufgaben Rettungsdienst
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (FRLS)
Leistungserbringer Bereich Nord
Leistungserbringer Bereich Mitte
Leistungserbringer Bereich Ost
Leistungserbringer Bereich Süd
Leistungserbringer Bereich West
- Stadt Leipzig, Branddirektion
- Stadt Leipzig, Branddirektion
- Stadt Leipzig, Berufsfeuerwehr
- DRK Rettungsdienst Leipzig gGmbH
- ASB Regionalverband Leipzig
- JUH Regionalverb. Leipzig/Nordsachsen
- ASG Ambulanz Leipzig GmbH
Die für die städtischen Leistungsbereiche ermittelten Kostenanteile des Jahres 2013 sind
nahezu vollständig durch die Kostenträger (Krankenkassen) anerkannt worden. Ausnahmen
sind unter Punkt 7 aufgeführt. Die Planansätze für das laufende Jahr 2014 wurden bei Bedarf neu bestimmt und auf deren Grundlage die Planansätze für das Jahr 2015 einzeln verhandelt oder auf Basis der aktuellen Grundlohnsummenentwicklung in Höhe von 2,81 %
pauschal bestimmt.
Für die Entgeltbedarfsberechnung waren die Ergebnisse aus dem Vergabeverfahren für die
betroffenen Bereiche ab 1. Juli 2015 und die neue Kostenstruktur der künftigen Regionalleitstelle (IRLS Leipzig) ab September 2015, an Stelle der bisherigen FRLS, zu beachten. Der
KLN wurde diesbezüglich angepasst. Er ist als Anlage 2.2 Bestandteil der Vorlage.
Am 31. März 2015 erfolgte mittels e-Mail durch die AOK PLUS im Namen der Verhandlungspartner der GKV für den Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig die Bestätigung der auf
Grundlage der Verhandlungsergebnisse gebildeten Entgelte. Damit gelten die in der Entgeltbedarfsberechnung vom 18. März 2015 ermittelten Entgelte ab 1. Juli 2015 als vereinbart.
Sie ist als Anlage 2.3 Bestandteil der Vorlage.
2
3
Entgeltbemessung
Für die Entgeltbemessung sind vereinbarungsgemäß zuerst der Planansatz 2015 laut KLN
und in einem weiteren Schritt die Anpassungen im Ergebnis des Vergabeverfahrens berücksichtigt worden.
In der folgenden Übersicht sind die Ergebnisse der Entgeltverhandlung laut KLN für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig zahlenmäßig zusammengefasst:
Gesamtbilanz
aus Kosten- und Leistungsnachweis (KLN)
Abrechnung
2013
Planansatz
2015
in EUR
in EUR
Prozentuale Veränderung 2015
zu 2013
in %
Stand 5. März 2015
Rettungsdienstbereich Leipzig
Personalkosten
Kraftfahrzeugkosten
Liegenschaftskosten
Sachkosten
Verwaltungskosten
Kalkulatorische Kosten
Gesamtkosten
10.521.258,24
1.094.871,70
425.096,84
1.117.112,83
360.969,10
1.169.314,15
14.688.622,86
Erlöse aus Entgelten (Soll)
Sonstige Erlöse (Erstattungen)
Gesamterlöse
15.626.540,70
16.790,53
15.643.331,23
Ergebnis 2013
11.978.035,50
1.013.424,18
454.798,74
1.102445,02
389.313,64
1.500.484,97
16.438.502,05
+ 13,85
./.
7,43
+
6,99
./. 1,31
+
7,85
+ 28,32
+ 11,91
954.708,37
Fortschreibung Gewinn- Verlustausgleich *
./.
108.819.79
16.329.682,26
Zwischenergebnis Teil KLN
Anpassung Vergabe ab 1. Juli 2015 ***
2.025.840,92
Ansatzfähige Kosten
18.355.523,18
*) Der im Vorgriff auf das mögliche Jahresergebnis 2014 festgestellte voraussichtliche Überschuss resultiert aus der Fortschreibung der Kosten und Erlöse des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig und stellt sich wie folgt dar:
Jahr
2011
2012
2013
2014 **
Erlöse
in EUR
13.192.799,65
14.770.720,22
15.643.331,23
15.982.027,93
Kosten
in EUR
Abweichung
in EUR
13.882.772,71 ./.
14.540.688,83
14.688.622,86
15.259.531,30
uneinbringliche
Forderung in EUR
689.973,06
230.031,39
954.708,37
722.496,63
**) Annahme auf Basis der Hochrechnung Stand 5. März 2015
58.719,86
36.945,07
67.548,60
70.000,00
Fortschreibung
in EUR
./.
./.
./.
1.623.922,93
1.430.836,62
543.676,85
108.819,79
3
***) Der Kostenansatz aus dem Vergabeverfahren ab 1. Juli 2015 berechnet sich wie folgt:
1. Für die Bereiche Mitte, Süd und West wurden die anteiligen Kosten laut KLN 2014 ab
dem 2. Halbjahr 2015 durch die jeweiligen Preisangebote der gemäß § 31 SächsBRKG ab 1. Juli 2015 mitwirkenden Leistungserbringer ersetzt.
2. Das Preisangebot des künftigen Leistungserbringers für den Bereich Nordost wurde
ergänzt, da der Bereich zum 1. Juli 2015 dem Entgelt nach § 32 SächsBRKG beitritt.
Maßstab für die Entgeltbemessung sind die abgestimmten Mengeneinheiten (ME) für
-
Patiententransport mittels Krankentransportwagen (KTW),
Anzahl der Besetzt-km für Patiententransport mittels KTW über 150 km,
Patiententransport mittels Rettungswagen (RTW) und für den
Zubringereinsatz für den Notarzt mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF).
Auf Basis der Einsatzstatistik und unter Berücksichtigung der zusätzlichen Einsätze aus dem
Bereich Nordost wurden mit Stand 5. März 2015 die ME der dem Entgelt zu Grunde liegenden Einsätze für das Jahr 2015 gebildet.
Sie wurden wie folgt vereinbart:
-
KTW
RTW
NEF
57.270 + Besetzt-km für KTW über 150 km = 29.400
49.357
26.751
Auf Grundlage der Entgeltbedarfsberechnung wurden im Einvernehmen mit den Verhandlungspartnern der GKV folgende Entgelte vereinbart, die in gleicher Höhe für die übrigen,
nicht von der Leistungspflicht (Kostentragung) der GKV erfassten Rettungsdienstnutzer vorgeschlagen werden:
KTW
102,80 EUR bisher 109,50 EUR
+ Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km
4,10 EUR
2,00 EUR
-------------------------------------------------------------RTW
197,40 EUR
191,20 EUR
-------------------------------------------------------------NEF
97,40 EUR
89,00 EUR
-----------------------------------------------------------4
Hinweise zur Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG
4.1
Entgeltvereinbarung (Anlage 2) und deren Anlage 1 (Anlage 2.1)
Die „Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32
SächsBRKG“, im Weiteren als Entgeltvereinbarung bezeichnet, ist gegenüber 2013
unverändert. Deren Anlage 1 enthält die angepassten Entgelte gemäß Entgeltverhandlung. Sie sind Grundlage für die Höhe der Entgelte der zur Beschlussfassung
eingereichten Entgeltordnung (Anlage 3). Bei der Entgeltvereinbarung handelt es sich
um ein Rechtsgeschäft in Durchführung von landesrechtlichen Vorschriften und liegt
gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des OBM.
4
4.2
Kosten- und Leistungsnachweis (KLN, Anlage 2.2)
Der verwendete Vordruck enthält alle wesentlichen Kostenbestandteile, die für rettungsdienstliche Leistungen in Betracht kommen. Die Kostenarten entsprechen den
landesweit bestehenden Anforderungen eines KLN.
4.3
Entgeltbedarfsberechnung (Anlage 2.3)
Die Entgeltberechnung erfolgt auf Grundlage einer Kalkulation unter Excel. Auch sie
erfolgt in dieser Form einheitlich für alle Träger des Rettungsdienstes im Freistaat
Sachsen.
4.4
Einsatzstatistik (Anlage 2.4)
In der Übersicht sind die statistischen Angaben des Abrechnungsjahres aufgeführt. In
der Summe aller alarmierten Rettungsmittel sind entgeltrelevante Einsätze und systembedingte Fehleinsätze enthalten. Diese Einsatzstatistik bildet die Grundlage für
die Hochrechnung der Mengeneinheiten für das Jahr 2015.
5
Spezielle Hinweise zur Entgeltordnung
Die Ergebnisse der Entgeltverhandlung sind in der Anlage 1 zur Entgeltvereinbarung enthalten. Sie spiegeln sich analog in der „Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig“ wider. Die Entgeltordnung wendet sich an alle
Rettungsdienstnutzer, die nicht der Leistungspflicht (Kostenerstattung) der GKV unterliegen.
Das sind jährlich weit weniger als 5 von Hundert aller Nutzer des Rettungsdienstes.
Mit 2.833 Abrechnungsfällen im Jahr 2013 und 2.666 Abrechnungsfällen im Jahr 2014 sind
durchschnittlich nur 2,4 % aller Rettungsdienstnutzer von der Entgeltordnung betroffen. Alle
übrigen Abrechnungen erfolgten gegenüber den Abrechnungszentren der GKV auf Grundlage der Entgeltvereinbarung.
Damit die Entscheidung des Stadtrates und die Festlegungen in der Entgeltvereinbarung korrespondieren, wird empfohlen die Entgeltordnung nicht am Tag nach deren Veröffentlichung,
sondern, wie in der Entgeltvereinbarung fixiert, zum 01.07.2015 in Kraft treten zu lassen.
6
Folgen bei Ablehnung
Eine Ablehnung der für die Entgeltordnung im Punkt 3 vorgeschlagenen Entgelte hätte eine
erneute Entgeltverhandlung zur Folge, da der Gesetzgeber laut Regierungsbegründung zum
§ 32 Abs. 5 SächsBRKG davon ausgeht, dass die Höhe der verhandelten Benutzungsentgelte für verbindlich erklärt wird, auch wenn der Benutzer nicht gesetzlich krankenversichert ist.
5
Gesamtaufwand Rettungsdienst
7
Nicht alle Kosten führen zu einer Refinanzierung über Entgelte. Dabei handelt es sich einerseits um Kostenanteile für sachfremde Leistungen und andererseits um Kosten, deren Refinanzierung nicht oder nicht in voller Höhe durchgesetzt werden konnten. Im Jahr 2013 waren
insgesamt Kostenanteile in Höhe von 390.283,20 EUR nicht über Entgelte refinanzierbar.
Übersicht der nicht refinanzierbaren Kostenanteile 2013:
•
•
•
•
•
•
•
Verwaltungskostenerstattung an Querschnittsämter
Feuerwehrzulage
Kalkulatorische Kosten
Rechts- und Beratungskosten (Vergabeverfahren)
Kosten der Gruppe Leitender Notärzte
Dienst- und Schutzkleidung
Sonstige (Fortbildung, Unterhalt bauliche Anlagen ...)
148.036,25 EUR
76.810,14 EUR
45.091,47 EUR
38.852,82 EUR
36.575,96 EUR
22.372,94 EUR
22.543,62 EUR
Der durch die Stadt Leipzig aus Haushaltmitteln aufzubringende Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten für den Rettungsdienst im Jahr 2013 entspricht knapp 2,7 % und liegt damit in
der gleichen Größenordnung der Vorjahre. Dieser Anteil verringert sich schrittweise bis 2015
um den Teil der Feuerwehrzulage, der bislang für Rettungsdienstpersonal im Beamtenverhältnis aufzubringen war.
Unter Annahme, dass 2015 der gleiche Anteil an nicht refinanzierbaren Kosten wie 2013 anfallen würde und eine Kostendeckung von 100 % erreicht werden soll, käme es an Stelle der
vorgeschlagenen Entgelte zu folgenden Entgelten:
•
•
•
KTW
+ Kilometerentgelt ab 151. Besetzt-km je km
RTW
NEF
104,90 EUR statt
4,20 EUR
201,60 EUR
99,50 EUR
102,80 EUR
4,10 EUR
197,40 EUR
97,40 EUR
Auch künftig lassen sich nicht refinanzierbare Kostenanteile im Rettungsdienst nicht gänzlich
vermeiden. Grund dafür sind einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits die zum Teil sehr unterschiedlichen Interessenslagen der Verhandlungspartner.
Die nächsten Entgeltverhandlungen für den Rettungsdienst der Stadt Leipzig sind vorerst für
den Zeitraum vom 1. bis 3. September 2015 vereinbart.
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig
Anlage 1a – Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2015
Erträge 2015
Planansatz
-18.800.000,00 €
IST 30.06.2015
6.625.000,00 €
Bearbeitungsstand bis Mai (SAP)
IST 30.06.2015 Korrektur
1.595.000,00 €
späteres Bearbeitungsaufkommen per 30.06.2015 (SAP 24.08.2015)*
Prognose 07/12.2015
10.100.000,00 €
Saldo
-480.000,00 €
Verschlechterung
* Fälle im Wert von ca. 100.000,00 EUR, die durch eine Mehrfachbearbeitung nicht im SAP wirksam sind, wurden nicht berücksichtigt.
Aufwendungen 2015
Plan SAP
IST 30.06.2015
IST 30.06.2015 Korrektur
Prognose 07/12.2015
Bereinigung 07/12.2015
Saldo
Deckungsbeitrag Plan
Deckung Saldo
Deckung neu
14.360.000,00 €
-6.920.000,00 €
832.000,00 €
-10.180.000,00 €
2.212.000,00 €
304.000,00 €
ohne Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten
-4.440.000,00 €
-176.000,00 €
-4.264.000,00 €
ohne Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten
Verschlechterung*
Buchungsanteil 07./12.2015
mit Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten
Personalbudget, innere Leistungsverrechnung und kalkulatorische Kosten
Verbesserung
Erläuterungen:
Die Eckwertplanung beinhaltet weder das Personalbudget noch die innere Leistungsverrechnung und die kalkulatorischen Kosten. Diese sind
aber im Rahmen der Gesamtkalkulation anzusetzen, welche hier den Entgeltzeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 umfasst. Da zudem
das Haushaltsjahr nicht mit dem Kalkulationszeitraum übereinstimmt, ist eine exakte Berechnung der Auswirkungen auf dem Haushalt mit
Unsicherheiten behaftet. Die Angaben unter den finanziellen Auswirkungen im Deckblatt beziehen sich auf die Kalkulation.
In dieser Auswertung wird eine Verschlechterung der Deckung im Eckwert prognostiziert. Dieser ergibt sich teilweise aus der Verrechnung eines
prognostizierten Überschusses 2014. Weiterhin können die genauen Auswirkungen im Personalbudget aus unbesetzten bzw. zwischenzeitlich
unbesetzten Stellen nicht exakt beurteilt werden. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor liegt in der Inbetriebnahme der neuen Integrierten Regionalleitstelle. Vor diesem Hintergründen ist eine Abweichung von ca. 4 % per Saldo eine beeinflussbare Schätzgröße.
Da die Entgeltverhandlungen für den Folgezeitraum im September 2015 beginnen, wird auf eine Ganzjahresschätzung 2016 verzichtet.
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des
Rettungsdienstes der Stadt Leipzig
Beschluss RBV-xxx/15 der Ratsversammlung vom xx.xx.2015,
(veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. xx vom xx.xx.2015)
Die Stadt Leipzig erlässt auf Grundlage von § 28 Abs. 2 und von § 73 Abs. 2 Sächsische
Gemeindeordnung (SächsGemO) i. V. mit § 32 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz,
Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und der §§ 9 bis 16 Sächsisches
Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) folgende Entgeltordnung:
§ 1 Entgeltpflicht
(1)
(2)
Die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig im
Rahmen der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport ist entgeltpflichtig.
Die Entgeltpflicht für die Inanspruchnahme von Leistungen nach Abs. 1 für Versicherte
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) regelt sich nach der Vereinbarung über
Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG zwischen der
Stadt Leipzig und den Kostenträgern vom 04.04.2013.
§ 2 Entgeltschuldner
Schuldner des Entgeltes sind alle Personen, die Leistungen gemäß § 1 Abs. 1 in Anspruch
nehmen (Rettungsdienstnutzer) und nicht der Leistungspflicht (Kostenerstattung) der GKV
nach § 1 Abs. 2 unterliegen.
§ 3 Entgeltbemessung
Die Bemessung des Entgeltes erfolgt gemäß § 32 SächsBRKG einheitlich für den Rettungsdienstbereich der Stadt Leipzig nach dem Ausmaß und nach den durchschnittlich verursachten Kosten der Benutzung (Leistung) und ist mit fachkundigen und der Wirtschaftlichkeit verpflichteten Kostenträgern gemäß § 32 SächsBRKG ausgehandelt worden.
§ 4 Höhe der Entgelte
Für die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 1 Abs. 1 werden folgende Entgelte je Leistung und je Rettungsdienstnutzer erhoben:
1.
Transport mittels Krankentransportwagen (KTW)
Für die Beförderung, einschließlich einer Fahrleistung bis
zu 150 Besetzt-km, wird eine Grundpauschale erhoben:
Zusätzlich zur Grundpauschale wird ab dem 151. Besetzt-km
je weiteren Besetzt-km folgendes km-Entgelt erhoben:
2.
Transport mittels Rettungswagen (RTW)
3.
Notarztzubringer mittels Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
102,80 EUR
4,10 EUR
197,40 EUR
97,40 EUR
§ 5 Fälligkeit
Die Zahlungsfrist wird mittels Rechnung bekannt gegeben und beträgt einen Monat.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2015 in Kraft. Sie ersetzt die Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig, Beschluss Nr. RBV1562/13 vom 20.03.2013.
Erläuterung zum Status der Vorlage Entgeltordnung RD 2015
Entgeltordnung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Rettungsdienstes der
Stadt Leipzig
Die Vorlage enthält nichtöffentliche Bestandteile. Dabei handelt es sich um die
„Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß § 32 SächsBRKG“
(inklusive Anlagen).
Begründung:
Bei dieser Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig als Träger des Rettungsdienstes und
der Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenträger handelt es
sich um ein Rechtsgeschäft in Durchführung von landesrechtlichen Vorschriften und liegt
gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 der Hauptsatzung in der Zuständigkeit des OBM. Es ist eine
Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf deren Inhalt
nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nur bei berechtigtem Interesse ist
Einsicht in die Unterlagen möglich.