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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046910.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
17.03.16, 10:39

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02181 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 09.02.2016 Beschlussfassung Fachausschuss Finanzen 22.02.2016 Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 25.02.2016 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.03.2016 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Engelsdorf 07.03.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Mietvertrag zur Nutzung einer Mehrzweckhalle der Stabernak Holding GmbH als Sporthalle für die Christoph-Arnold-Grundschule in Engelsdorf Beschluss des Oberbürgermeisters vom 09.02.2016: 1. Der Bedarf einer Schulsporthalle in Engelsdorf wird bestätigt. 2. Das Mietvertragsangebot der Stabernak Holding GmbH als Eigentümer einer geeigneten Liegenschaft in Engelsdorf wird zur Kenntnis genommen. 3. Das Amt für Gebäudemanagement wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Mietvertrag auszuhandeln und nach Bestätigung im Grundstücksverkehrsausschuss abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR 2016 2036 129.960 pro Jahr wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 14400 Nebenkosten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 10 2016 2036 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Seite 2/4 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: - Entwurf des Mietvertrags Seite 3/4 1. Begründung des Bedarfs Die schulnetzplanerische Prüfung hat ergeben, dass an der Christoph-Arnold-Grundschule und auch an der Förderschule zur Lernförderung in Engelsdorf erhebliche Defizite an Sporthallenkapazitäten bestehen. Von daher ist die Bereitstellung einer Schulsporthalle am Standort zu begrüßen. Die Größe der vorhandenen Schulsporthalle an der Ch.-Arnold-Schule ist mit 240 m² für eine 4 – 5 zügige Grundschule zu klein. Gegenwärtig wird eine mögliche Kompensation in der stärkeren und längeren Auslastung der Sporthalle am Gymnasium Engelsdorf gesehen. Hierbei könnte die Grundschule mit den 4. Klassen in die Sporthalle am Gymnasium ausweichen. Allerdings wird hier die große Entfernung zwischen beiden Standorten und der steigende Bedarf des Gymnasiums als Hindernis gesehen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Behebung des Defizits der Sporthallenkapazität an der Grundschule kann nur zugesichert werden, dass dieser Bedarf mit in die langfristige Investitionsplanung Schulbau aufgenommen wird. Ein kurzfristiger Sporthallenneubau am Grundschulstandort ist derzeit durch die Stadt Leipzig nicht realisierbar, da bereits alle zur Verfügung stehenden investiven Finanzmittel gebunden bzw. verplant sind. 2. Hinweise zum Beschlussgegenstand Ein privater Investor bietet an, in Engelsdorf in unmittelbarer Nachbarschaft der Grundschule, eine ehemalige Industriehalle in eine Schulsporthalle umzubauen und hat dazu ein Konzept vorgelegt und ein Mietangebot unterbreitet. 2.1 Konzept Die ehemalige Industriehalle hat eine Grundfläche von 35m x 14m = 490m². Damit ist diese Halle doppelt so groß, wie die vorhandene Schulsporthalle. Allerdings weicht die Breite geringfügig von der DIN 18032 (27m x 15m) ab. Damit könnten in dieser Sporthalle keine Wettkämpfe nach Reglement stattfinden, für den Schulsport ist diese geringe Abweichung unerheblich. Dafür ist die Halle 8m länger und ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von zwei Trainingsgruppen. In einer unmittelbar angrenzenden Halle werden auf etwa 300m² die Umkleide- und Sanitäranlagen untergebracht. 2.2 Kosten Der Neubau einer 1-Feldsporthalle nach DIN 18032 kostet je nach Standortbedingungen und Ausschreibungsergebnissen zwischen 1,6 und 2,0 Mio. € Die Stabernak Holdung GmbH bietet die Halle nach Umbau als Schulsporthalle für einen Mietzins von 10.830 € pro Monat bei einer Mietlaufzeit von mindestens 20 Jahren an. Unter diesen Bedingungen würde die Anmietung einen Finanzaufwand im Ergebnishaushalt von etwa 2,6 Mio. € nach 20 Jahren erfordern. Damit kann eine Anmietung unter den jetzigen Haushaltsbedingungen als wirtschaftlich für die Stadt angesehen werden. Anlagen Entwurf Mietvertrag