Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046910.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
17.03.16, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02181
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
09.02.2016
Beschlussfassung
Fachausschuss Finanzen
22.02.2016
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
25.02.2016
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
01.03.2016
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Engelsdorf
07.03.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Mietvertrag zur Nutzung einer Mehrzweckhalle der Stabernak Holding GmbH als
Sporthalle für die Christoph-Arnold-Grundschule in Engelsdorf
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 09.02.2016:
1. Der Bedarf einer Schulsporthalle in Engelsdorf wird bestätigt.
2. Das Mietvertragsangebot der Stabernak Holding GmbH als Eigentümer einer geeigneten
Liegenschaft in Engelsdorf wird zur Kenntnis genommen.
3. Das Amt für Gebäudemanagement wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Rechtsamt und dem
Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Mietvertrag auszuhandeln und nach Bestätigung im
Grundstücksverkehrsausschuss abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
2016
2036
129.960 pro
Jahr
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
14400
Nebenkosten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
10 2016 2036
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Seite 2/4
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
- Entwurf des Mietvertrags
Seite 3/4
1. Begründung des Bedarfs
Die schulnetzplanerische Prüfung hat ergeben, dass an der Christoph-Arnold-Grundschule und
auch an der Förderschule zur Lernförderung in Engelsdorf erhebliche Defizite an
Sporthallenkapazitäten bestehen. Von daher ist die Bereitstellung einer Schulsporthalle am
Standort zu begrüßen.
Die Größe der vorhandenen Schulsporthalle an der Ch.-Arnold-Schule ist mit 240 m² für eine 4 – 5
zügige Grundschule zu klein. Gegenwärtig wird eine mögliche Kompensation in der stärkeren und
längeren Auslastung der Sporthalle am Gymnasium Engelsdorf gesehen. Hierbei könnte die
Grundschule mit den 4. Klassen in die Sporthalle am Gymnasium ausweichen. Allerdings wird hier
die große Entfernung zwischen beiden Standorten und der steigende Bedarf des Gymnasiums als
Hindernis gesehen.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Behebung des Defizits der Sporthallenkapazität an der
Grundschule kann nur zugesichert werden, dass dieser Bedarf mit in die langfristige
Investitionsplanung Schulbau aufgenommen wird. Ein kurzfristiger Sporthallenneubau am
Grundschulstandort ist derzeit durch die Stadt Leipzig nicht realisierbar, da bereits alle zur
Verfügung stehenden investiven Finanzmittel gebunden bzw. verplant sind.
2. Hinweise zum Beschlussgegenstand
Ein privater Investor bietet an, in Engelsdorf in unmittelbarer Nachbarschaft der Grundschule, eine
ehemalige Industriehalle in eine Schulsporthalle umzubauen und hat dazu ein Konzept vorgelegt
und ein Mietangebot unterbreitet.
2.1 Konzept
Die ehemalige Industriehalle hat eine Grundfläche von 35m x 14m = 490m².
Damit ist diese Halle doppelt so groß, wie die vorhandene Schulsporthalle.
Allerdings weicht die Breite geringfügig von der DIN 18032 (27m x 15m) ab.
Damit könnten in dieser Sporthalle keine Wettkämpfe nach Reglement stattfinden, für den
Schulsport ist diese geringe Abweichung unerheblich.
Dafür ist die Halle 8m länger und ermöglicht die gleichzeitige Nutzung von zwei Trainingsgruppen.
In einer unmittelbar angrenzenden Halle werden auf etwa 300m² die Umkleide- und
Sanitäranlagen untergebracht.
2.2 Kosten
Der Neubau einer 1-Feldsporthalle nach DIN 18032 kostet je nach Standortbedingungen und
Ausschreibungsergebnissen zwischen 1,6 und 2,0 Mio. €
Die Stabernak Holdung GmbH bietet die Halle nach Umbau als Schulsporthalle für einen Mietzins
von 10.830 € pro Monat bei einer Mietlaufzeit von mindestens 20 Jahren an.
Unter diesen Bedingungen würde die Anmietung einen Finanzaufwand im Ergebnishaushalt von
etwa 2,6 Mio. € nach 20 Jahren erfordern.
Damit kann eine Anmietung unter den jetzigen Haushaltsbedingungen als wirtschaftlich für die
Stadt angesehen werden.
Anlagen
Entwurf Mietvertrag