Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1054003.pdf
Größe
737 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
10.05.16, 20:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02418
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
23.03.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Wildplakatierung in Leipzig
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Gemäß § 6 der Leipziger Polizeiverordnung ist Wildplakatierung im öffentlichen Raum verboten.
Dies gilt unter anderem auch für Stromkästen und andere öffentlich zugängliche technische
Einrichtungen der Versorgungsunternehmen.
Gemäß § 19 der Polizeiverordnung sind Zuwiderhandlungen (durch Verursacher und Veranlasser)
als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Dennoch ist Wildplakatierung (von Veranstaltungsplakaten bis zu politisch motivierten Aufklebern)
seit nunmehr schon Jahrzehnten Teil der Lebensrealität in Leipzig. Die beiden Fotos stehen
exemplarisch dafür.
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Ein spürbarer Rückgang ist für uns nicht erkennbar.
Vor allem Veranlasser (wie Konzertveranstalter) dürften in vielen Fällen ermittelbar sein.
Wir fragen an:
1. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um das Wildplakatierungsverbot in der Realität auch
praktisch durchzusetzen ?
2. Wie viele Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind damit beauftragt, Verursacher bzw.
Veranlasser von Wildplakatierung zu ermitteln ?
Wie hoch ist die durchschnittliche Erfolgsquote bei diesen Ermittlungsverfahren ?
3. Wie viele Bußgeldverfahren gegen Verursacher bzw. Veranlasser gab es in den Jahren
2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ?
4. Wie hoch waren die entsprechenden Bußgeldeinnahmen ?
5. Welche Hindernisse rechtlicher, struktureller, personeller, finanzieller oder anderer Art stehen
einer wirksameren Verfolgung von Wildplakatierung entgegen ?
Was könnte der Stadtrat tun, um solche Hindernisse abzubauen ?
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