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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1054003.pdf
Größe
737 kB
Erstellt
23.02.16, 12:00
Aktualisiert
10.05.16, 20:38

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02418 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 23.03.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Wildplakatierung in Leipzig Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Gemäß § 6 der Leipziger Polizeiverordnung ist Wildplakatierung im öffentlichen Raum verboten. Dies gilt unter anderem auch für Stromkästen und andere öffentlich zugängliche technische Einrichtungen der Versorgungsunternehmen. Gemäß § 19 der Polizeiverordnung sind Zuwiderhandlungen (durch Verursacher und Veranlasser) als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Dennoch ist Wildplakatierung (von Veranstaltungsplakaten bis zu politisch motivierten Aufklebern) seit nunmehr schon Jahrzehnten Teil der Lebensrealität in Leipzig. Die beiden Fotos stehen exemplarisch dafür. Seite 1/3 Ein spürbarer Rückgang ist für uns nicht erkennbar. Vor allem Veranlasser (wie Konzertveranstalter) dürften in vielen Fällen ermittelbar sein. Wir fragen an: 1. Was unternimmt die Stadtverwaltung, um das Wildplakatierungsverbot in der Realität auch praktisch durchzusetzen ? 2. Wie viele Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind damit beauftragt, Verursacher bzw. Veranlasser von Wildplakatierung zu ermitteln ? Wie hoch ist die durchschnittliche Erfolgsquote bei diesen Ermittlungsverfahren ? 3. Wie viele Bußgeldverfahren gegen Verursacher bzw. Veranlasser gab es in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 ? 4. Wie hoch waren die entsprechenden Bußgeldeinnahmen ? 5. Welche Hindernisse rechtlicher, struktureller, personeller, finanzieller oder anderer Art stehen einer wirksameren Verfolgung von Wildplakatierung entgegen ? Was könnte der Stadtrat tun, um solche Hindernisse abzubauen ? Seite 2/3