Daten
Kommune
Leipzig
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Erstellt
03.07.15, 12:00
Aktualisiert
26.02.16, 14:42
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Ratsversammlung
eilbedürftig
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01611
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
23.03.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung - hier:
Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.
Zur Unterbringung der Verwaltung wird das Objekt Otto-Schill-Straße 2 angemietet. Das
Objekt soll vorzugsweise genutzt werden vom Bürgeramt Mitte, von der erweiterten und neu
strukturierten Stadtkasse (einschließlich des ehemaligen Amtes zur Regelung offener
Vermögensfragen sowie des Sonderprojektes „Gesetzliche Vertretung“) und dem Referat für
Beschäftigungspolitik.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Mietvertrag mit der Rubin 42. GmbH für die
Unterbringung der Verwaltungseinheiten entsprechend Belegungskonzept in dem Gebäude OttoSchill-Straße 2 in Leipzig abzuschließen.
3.
Die außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für Miete und
Nebenkostenvorauszahlung entsprechend des geplanten Mietbeginns zum 01.10.2016 in Höhe von
129.264 € und die einmaligen außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die
datentechnischen Anbindung in Höhe von 79.730 € für das Objekt Otto-Schill-Straße 2 werden in
den Budgets 65_MP „Mieten und Pachten“ und 65_UH2 „Bauliche und techn. Unterhaltung“ sowie
Aufwendungen für den laufenden Betrieb (Elektroenergie, Unterhaltsreinigung) in Höhe von 16.169
€ in den gemäß der Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ ausgewiesenen PSP-Elementen bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000). Für die Haushaltsplanung 2017/18 werden die Aufwendungen für
Miete und Nebenkostenvorauszahlung gemäß Vertragslage sowie für die Bewirtschaftung
vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt.
4.
Die außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2016
i.H.v. 212.000 € in den Budgets 21IN70000364 „Amt 21 bewegl. AV“und 35.000,00 € in
10IN70000178 „Amt 10 bewegliches AV/Bürgeramt“ (siehe hierzu Anlage „Finanzielle
Auswirkungen“) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000).
5.
Die überplanmäßigen Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für Umzug, Neuausstattung
von Arbeitsplätzen (z.B. Möblierung und IT-Technik) sowie Entsorgungsleistungen / Bau- und
Renovierungsleistungen für das Haushaltsjahr 2016 i.H. 598.300 € in den PSP-Elementen
entsprechend Begründungstext und Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(1098600000).
6.
Die für die Anmietung notwendigen zusätzliche 0,5 VzÄ Hausmeister sowie 0,3 VzÄ
Mitarbeiter Technischen Dienst werden ab 2017ff. In den Stellenplan aufgenommen. Die
Aufwendungen in Höhe von rd. 37.000 € werden vorbehaltlich der Beschlussfassung und
Genehmigung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Vorlage VI-DS-01611: Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung – hier: Anmietung eines neuen Objektes sowie Bestätigung überplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
Sachverhalt:
siehe Anlage
Begründung für Eilbedürftigkeit:
Im vergangenen Jahr wurden u.a. aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen zahlreiche
Stellenmehrbedarfe durch verschiedene Ämter angezeigt und durch die Dienstberatung des
Oberbürgermeisters bestätigt. Dies hat zur Folge, dass in den vorhandenen bürogenutzten
Verwaltungsobjekten nicht mehr ausreichend Arbeitsplätze für diese neuen Stellen eingerichtet
werden können. Die zeitnahe Anmietung eines neuen Verwaltungsobjektes ist daher notwendig,
um die dringenden Bedarfe noch in 2016 sicherstellen zu können.
Die Verhandlungen zu dem neuen Verwaltungsobjekt laufen bereits seit mehreren Monaten,
zahlreiche Abstimmungen mit der Vermieterseite sowie den beteiligten Ämtern erfolgten und der
Vermieter nimmt aufgrund der Verhandlungen mit der Stadt seit Monaten Leerstand und eine
Verschlechterung des Gebäudezustandes in Kauf. Um eine Belegung des neuen Objektes zum
Ende des III. Quartals 2016 zu ermöglichen, müssen die notwendigen Umbaumaßnahmen noch
im März 2016 beginnen. Dies setzt einen unterzeichneten Mietvertrag voraus.
Daher muss über den vorverhandelten Mietvertrag spätestens im März durch die
Ratsversammlung entschieden werden. Andernfalls sieht sich der Vermieter aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten veranlasst, dass Objekt weiteren Mietinteressenten bzw. Käufern anzubieten.
Sachverhalt:
I.
Ausgangssituation - Konzeptionelle Grundlagen und bestehende Aufträge zur
Unterbringung der Verwaltung
Mit DB-Vorlage 19/94 vom 24.01.1994 wurde erstmals eine Konzeption zur Unterbringung der
Stadtverwaltung Leipzig entwickelt und mit jeder Anmietung oder Investition im Eigentum
fortgeschrieben.
Im Rahmen der Vorbereitungen für die Anmietung des Technischen Rathauses (TRH) erfolgte ab
2008 die bisher umfangreichste Organisationsuntersuchung zur Verwaltungsunterbringung. Diese
stellte nicht allein die Fläche in den Focus, sondern analysierte die Bedingungen, die Beziehungen
der Zusammenarbeit und die Einflussfaktoren räumlicher Nähe über die gesamte Verwaltung. Die
Rahmenbedingungen für die Nutzung des zentralsten Standortes, Neues Rathaus/ Stadthaus
(NRH/SH), wurden fixiert und zuletzt mit den Anmietungsüberlegungen zum Burgplatz erneut
bestätigt (siehe Anlage 2, zuletzt bestätigt in DB OB vom 10.06.2014, V/3669).
Das Projekt Stadthaus II wurde mit Bestätigung der Vorlage Drucksache IV/4206 vom 28.04.2009
„Mietvertrag Stadthaus II – Ergebnis der Bedarfsplanung, durch den Standortwechsel verursachte
Außer- und Überplanmäßige Ausgaben gem. § 79 (1) SächsGemO-Neufassung“ umgesetzt.
Die Unterbringung der Stadtkasse im Technischen Rathaus erfolgte vordergründig unter dem
seinerzeit wirtschaftlichen Aspekt der möglichen Abmietung eines Objektes.
Seither erfolgten zwei grundsätzliche strukturelle Veränderungen innerhalb der Stadtverwaltung,
welche die räumlichen Zusammenlegungen und somit das Heben der ermittelten Synergien
erfordern:
1. Das mit Wirkung zum 01.01.2013 gebildete Amt für Gebäudemanagement ist räumlich am
Standort des Technischen Rathauses zu konzentrieren (DA 37/2012 vom 27.11.2012 Grundsätzliche Herangehensweise zur konzentrierten Unterbringung des Amtes für
Gebäudemanagement). Damit und mit der Einrichtung des Technischen Bürgerbüros rundet sich
der Nutzungsinhalt dieses Komplexes ab.
Die im Mai 2012 durch das Hauptamt beauftragte Untersuchung durch einen Externen hinsichtlich
der Zentralisierung des AGM an einem Standort kam zu dem Ergebnis, dass aus
organisatorischer und fachspezifischer Sicht die Unterbringung im TRH sinnvoll ist.
Das AGM mit seinem Kernbestand ist derzeit noch auf 3 Standorte verteilt:
1. ca. 182 Büroarbeitsplätze im Technischen Rathaus
2. ca. 23 Büroarbeitsplätze Rathaus Wahren zzgl. 2 Praktikanten + 2 Azubis
3. ca. 25 Büroarbeitsplätze NRH/SH, von denen 14 Büroarbeitsplätze zzgl. 1 Azubi im TRH
untergebracht werden.
Insgesamt sollen damit ca. 224 Arbeitsplätze am Standort TRH untergebracht werden.
2. In Bezug auf das Technische Rathaus ist außerdem von Bedeutung, dass die dort
untergebrachte Stadtkasse organisatorisch mit dem ehemaligen Amt zur Regelung offener
Vermögensfragen (AROV) zusammengelegt wurde und dies auch räumlich noch nachzuvollziehen
ist. Im Zuge der weiteren organisatorischen Entwicklung wurden auch die Aufgaben des
Sonderprojektes Gesetzliche Vertretung ab 2016 in die Stadtkasse eingegliedert. Die durch diese
Zusammenlegungen neu strukturierte Stadtkasse ist gegenwärtig untergebracht im Technischen
Rathaus und im Sportforum und soll standörtlich näher an das Dezernat Finanzen und die
Stadtkämmerei angebunden werden (DA 04/2014 v. 10.03.2014). Dabei ist die Besonderheit zu
beachten, dass insgesamt 700 m² Archivfläche unmittelbar am Standort des Amtes erforderlich
1
sind.
Das Amt für Gebäudemanagement (AGM) wurde hierzu beauftragt, die „gemeinsame räumliche
Unterbringung in unmittelbarer Nähe zum Dezernat II sicherzustellen“.
Durch die örtliche Zusammenführung soll auch dem Sachverhalt Genüge getan werden, dass
durch die Umstellung auf NKF und des damit verbundenen umfangreichen Buchungsgeschäftes
mit bereichsübergreifenden Zusammenhängen die Zusammenarbeit zwischen Stadtkasse und
Stadtkämmerei noch enger geworden ist. Deshalb ist ein Standort in der Nähe des Neuen
Rathauses/Stadthauses wünschenswert. Was diesen Standort betrifft, ist außerdem zu beachten,
dass enge Verknüpfungen zwischen dem Hauptamt, Personalamt sowie dem Rechtsamt
bestehen.
Unter
Berücksichtigung
der
geltenden
Prämissen/konzeptionellen
Grundlagen
der
Verwaltungsunterbringung und des bestehenden Unterbringungsauftrages ergab sich der
grundsätzliche Lösungsansatz eines Auszugs der Stadtkasse aus dem Technischen Rathaus und
deren Unterbringung in unmittelbarer Rathausnähe. Gleichzeitig kann das Amt für
Gebäudemanagement im Technischen Rathaus konzentriert werden. Im Technischen Rathaus
besteht außerdem eine Bedarfserweiterung für das Ordnungsamt und das Sozialamt. Parallel sind
verschiedene Varianten zur Nachnutzung von Flächen des AGM zu prüfen. Im Rahmen der
Erarbeitung eines Lösungsansatzes wurden nachfolgende Standorte geprüft.
II.
Standortprüfung für die Verwaltungsunterbringung in der Nähe vom NRH/SH
Um zusätzlichen Raum im Technischen Rathaus für die Zusammenführung des AGM und die
Bedarfserweiterung für das Ordnungsamt und das Sozialamt zu gewinnen, wurde zunächst
untersucht, ob eine Unterbringung der Stadtkasse im NRH/SH ermöglicht werden kann. Dies
musste unter dem vordergründigen Aspekt der noch anstehenden Sanierungserfordernisse und
der Rahmenbedingungen für die Nutzung des NRH/SH verneint werden. Das Prüfergebnis wurde
in gemeinsamer Beratung der Dezernate II und VI erörtert und im Ergebnis festgelegt, dass die
Anmietungsüberlegungen in unmittelbarer Rathausnähe zu forcieren sind und ein wirtschaftliches
„Gesamtpaket“
(Anmietung,
Abmietung,
Nachnutzung)
für
die
mittelfristige
Verwaltungsunterbringung vorzulegen ist. Das Prüfergebnis ist als Anlage 3 beigefügt.
Für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes wird derzeit ein gemeinsames Projekt von Hauptamt
und AGM eingerichtet.
In den Jahren 2014 und 2015 wurden mehrere rathausnahe Bestandsobjekte und Neubauflächen
hinsichtlich Eignung und Wirtschaftlichkeit für eine Anmietung geprüft.
Merkur-Haus, Petersstr. 50
Standort in unmittelbarer Nähe zum NRH. Der Flächenbedarf konnte insgesamt nicht abgedeckt
werden. Flächeneffizienz und natürliche Belichtung sind in den betrachteten Obergeschossen
nicht optimal. Die Mietzinserwartungen lagen bei mehr als 10,00 €/m².
TRIAS
Räumlich optimaler Standort direkt angrenzend an NRH/SH. Der Flächenbedarf konnte im
Rahmen der Prüfung 2013 bei hochwertiger baulicher Ausstattung abgedeckt werden. Die
Mietzinserwartungen des Vermieters lagen bei 20-jähriger Laufzeit bei 12,95 €/m² und waren trotz
intensiver Bemühungen nicht weiter verhandelbar. Im Jahre 2015 kann der Bedarf nicht mehr
abgedeckt werden.
Burgplatz
Nach Jahren der Stagnation ergab sich 2014 die Möglichkeit, das Areal Burgplatz städtebaulich
abzuschließen. Mit Drucksache Nr. V/3669 - „Burgplatz: Darstellung der finanziellen und sonstigen
Auswirkungen unterschiedlicher strategischer Vorgehensweisen“ haben der Dienstberatung des
2
Oberbürgermeisters am 10.06.2014 unterschiedliche strategische Vorgehensweisen zur
Entwicklung des Areals Burgplatz vorgelegen. Dabei wurde festgelegt, die Strategie „aktive Rolle
der Stadt als Schlüsselmieter“ weiter zu verfolgen. Mit der Vorlage sollte der Stand der
Verhandlungen mit dem Verfügungsberechtigten zur Kenntnis gegeben und die
Rahmenbedingungen für ein Nutzungskonzept fixiert werden. Mit Letter of intent (LOI) vom
10.06.2014 hat die Stadt Leipzig gegenüber dem Verfügungsberechtigten ihr Interesse an einer
Anmietung
bekundet.
Letztlich
scheiterten
die
Verhandlungen
zwischen
dem
Verfügungsberechtigten und den Eigentümern zum Erwerb des Grundstücks. Die
Anmietungsüberlegungen wurden somit gegenstandslos. Die Vorstellungen der neuen Eigentümer
(Schweizer Konsortium) zur Entwicklung des Grundstücks sehen den erforderlichen Umfang an
Büroflächen nicht mehr vor.
Nonnenmühlgasse
Der Eigentümer (Gemeinnützige Gesellschaft mbH des Katholischen Kirchenlehens St. Trinitatis
zu Leipzig) beabsichtigt die Errichtung von Neubauten, zunächst angrenzend an das
Bestandsgebäude Nonnenmühlgasse. Die beauftragten Architekten haben Mitte Mai 2015
mitgeteilt, dass der erforderliche Flächenbedarf abgedeckt werden kann. Erste geäußerte
Mietzinserwartungen liegen bei 11,35 €/m².
Löhrs Carree (sog. Turm)
Der
Leasingvertrag
mit
dem
Eigentümer
(Kyma-Grundstücksverwaltungsgesellschaft
Aschheim/München) endet zum 30.09.2016. Leasingnehmer sind LBBW (Sachsenbank) und zu
Teilen die Sparkasse Leipzig. Der Flächenbedarf könnte abgedeckt werden. Der vor 20 Jahren
errichtete Neubau orientiert sich an den Nutzungsbedingungen eines Bankhauses. Die technische
Gebäudeausstattung entspricht teilweise nicht mehr den heutigen Standards und ist wesentlich
auf einen Gebäudenutzer ausgerichtet. Kleinteilige Untervermietungen erfolgen im Bestand, wie
es steht und liegt.
Otto-Schill-Str. 2
Das denkmalgeschützte Geschäftshaus wurde bis vor kurzem durch die Universität Leipzig
genutzt (Jura/ Theologie). Der Eigentümer Stadtbau AG hat das Gebäude erworben und nach
dem Scheitern seiner Erwerbs-/ Investitionsabsichten am Burgplatz ins Gespräch gebracht. Das
Gebäude ist in seiner Grundstruktur sehr gut für eine Verwaltungsnutzung geeignet. Der
erforderliche Flächenbedarf kann vollständig abgedeckt werden.
Die Unterbringung der erweiterten und neu strukturierten Stadtkasse wäre in diesem
Verwaltungsobjekt auf 4 Etagen mit einer Gesamtfläche von 4.451,18 m² realisierbar. In der
Gesamtfläche können die an den Standorten TRH sowie Am Sportforum 3 untergebrachten
Archivflächen (200 m² AROV + 500 m² Stadtkasse) berücksichtigt werden. Auch die aktuellen
Stellenmehrbedarfe lassen sich in diesen Flächen unterbringen.
Hervorzuheben ist das sehr gute Verhältnis der Nebenfläche zur Hauptnutzfläche an diesem
Standort, die kurzen Wege innerhalb des Gebäudes und die Nähe zum Standort NRH / SH. Eine
effiziente Bürounterbringung der Stadtkasse an diesem Standort könnte sichergestellt werden.
Hinzu kommt, dass im Erdgeschoss eine Unterbringung des „Bürgeramtes Stadthaus“ mit einer
Mietfläche von 568,33 m² gut erreichbar möglich wäre. Damit könnten die gegenwärtigen
Probleme der hohen Besucherfrequenz und der Barrierefreiheit gelöst werden. Die Räume des
größten und meistbesuchten Bürgeramtes der Stadt sind für mehr als 100.000 Besucher im Jahr
zu klein geworden. Aus denkmalschützerischen Gründen darf der ohnehin zu beengte
Wartebereich nicht von dem Bearbeitungsbereich getrennt werden, was die Lärmbelästigung aus
dem Wartebereich zu einem hohen Störfaktor für die eigentliche Arbeit werden lässt. Das
Besucheraufkommen lässt die Erwägung zu, das zentrale Bürgeramt von gegenwärtig sieben auf
zehn Arbeitsplätze aufzustocken, die auch den Anforderungen an den Datenschutz entsprechen
müssen. Auch für die Aufstellung von Kassen- und Ausweisautomaten ist der Platz am derzeitigen
Standort nicht ausreichend. Ebenso fehlen hier genügend Lager- und Archivkapazitäten sowie ein
3
Rückzugsbereich für das Personal. Angedacht ist auch die Einrichtung eines Infotresens, auch für
sogenannte Kurzgeschäfte wie Verkäufe (Ferienpässe, Wertstoffmarken etc.).
Für den Ausbau einer angemessenen Willkommenskultur ergibt sich am neuen Standort ebenso
Potenzial. Über die Aufwendungen für die Ausstattung wird nach Kostenschätzung entschieden.
Die freiwerdenden Räumlichkeiten im EG SH sind der Prüfung einer verwaltungsinternen
Nachnutzung zu unterziehen. Alternativ wird eine standortangemessene Vermietung der
Bürgeramts-Räume im Stadthaus in Betracht gezogen.
Aus aktuellem Anlass haben verschiedene Ämter der Stadtverwaltung Stellenmehrbedarfe
gegenüber dem im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 bestätigten Stellenplan
angemeldet. Exemplarisch sind hier die Themenfelder Asyl, Kita- und Schulneubau oder die
Einführung SAP zu benennen. Durch die DB OBM wurden in diesem Zusammenhang ca. 236
Stellenmehrbedarfe bestätigt (siehe hierzu DS-VI-01756-NF-003, VI-DS-01808-DS-001 und VIDS-01808). Diese Stellenmehrbedarfe sind in verschiedenen Verwaltungsobjekten, u.a. im Neuen
Rathaus/Stadthaus unterzubringen. Mangels disponiblen Leerstandes in vorgenanntem
Gebäudekomplex wurde daher die Frage aufgeworfen, zusätzlich eine Verwaltungseinheit aus
dem Neuen Rathaus in die Otto-Schill-Straße zu verlagern, um so den dringend notwendigen
Freiraum zu erreichen und die Stellenmehrbedarfe unterbringen zu können.
Der Vermieter hat der Stadt Leipzig daher das Angebot unterbreitet, das gesamte Objekt (EG –
5.OG) mit einer Gesamtfläche von 6.648,44 m² anzumieten, was für Mieter- wie Vermieterseite
Vorteile mit sich bringen würde.
Durch den Vermieter wurden 3 Mietvertragsangebote mit unterschiedlichen Laufzeiten und
Konditionen vorgelegt, welche als Anlage 1 beigefügt sind. Hinsichtlich der dort angegebenen
Flächengröße sowie der Mietkosten handelt es sich um die Obergrenzen für die zukünftigen
Mietvertragsverhandlungen.
Die zusätzlich angebotenen Erdgeschossflächen sind überwiegend Ladenflächen. Im Rahmen
einer möglichen Nutzung dieser Flächen wären beispielsweise verschiedene bürgerorientierte
Leistungsangebote denkbar. Die konzeptionelle Präzisierung ist jedoch noch nicht beendet.
Sollten die aktuell angebotenen zusätzlichen Flächen im EG derzeit noch keiner konkreten
Verwendung zugeführt werden können, kann die Option einer späteren Anmietung genutzt
werden, welche im Vertragsangebot enthalten ist. Im Fall der Ausübung der Option beginnt die
Mietzahlung ab Übergabe der Fläche.
Darüber hinaus kann der Vermieter weitere Flächen (941,84 m²) im 5. OG zur Verfügung stellen.
Hier könnte auf einer Teilfläche das Referat für Beschäftigungspolitik untergebracht werden, so
dass dadurch dringend benötigte Flächen im Neuen Rathaus freigelenkt werden könnten.
Insgesamt ergibt sich mit der Hinzunahme des 5.OG eine maximale Kapazität von ca. 170
Arbeitsplätzen, deren Auslastung im Rahmen der spezifischen Raum- und Funktionsprogramme
der Nutzer nochmals fein abgestimmt werden muss. Die Prüfungen laufen, sind jedoch noch nicht
abgeschlossen. Die Restfläche soll durch den Vermieter ausgebaut übergeben werden und als
Vorbehaltsfläche für nicht vorhersehbare, kurzfristig zu realisierende Bedarfe (z.B. zur Thematik
Asyl oder längerfristigen Projektstrukturen) oder als Baufreiheitsreserve im Zuge der Sanierung
NRH dienen. Um die dringend benötigte Entspannung im Neuen Rathaus zu erzielen, sollte das 5.
OG angemietet werden.
Nach Prüfung der oben aufgeführten Objekte wird der Standort Otto-Schill-Straße 2 für eine
Verwaltungsunterbringung aus den nachfolgenden Gründen favorisiert:
–
–
Mietzins fällt im Verhältnis zu den Vergleichsobjekten in dieser Lage deutlich
günstiger aus
Verhältnis HNF (80%) zu NNF (8%) zu VF (12%) ist optimal
4
–
–
–
–
–
III.
Vorhandene Raumaufteilung kann größtenteils sehr gut nachgenutzt werden,
bauliche Veränderungen sind kaum erforderlich
erforderliche Umbauarbeiten werden nach Mietvertragsabschluss zügig durch den
Eigentümer umgesetzt
Büroflächen im EG können optimal durch das Bürgeramt genutzt werden und
liegen in unmittelbarer Nähe zum alten Standort SH
die Flächen können sehr zeitnah bereitgestellt werden
eine 25jährige Mietlaufzeit ist durch die unmittelbare Nähe zum Neuen Rathaus
vertretbar, da die zentrale Lage stets als bevorzugter Standort angesehen werden
kann
Belegungskonzept
Mit der Anmietung Otto-Schill-Straße 2 könnten bei Umsetzung der vorangehend beschriebenen
Nutzungen in den nachfolgenden Objekten Flächen freigezogen und wie folgt nachbelegt werden:
1. Technisches Rathaus
Mit dem Auszug der Stadtkasse aus dem TRH werden im Haus B in der 2. Etage 21 Räume und in
der 3. Etage 44 Räume freigelenkt. Des Weiteren ist der Stadtkasse ein Archivraum (132 m²) im
Untergeschoss zugeordnet.
Vorrangig sollen diese Flächen für eine konzentrierte Unterbringung des AGM (siehe auch DA
37/20212) nachgenutzt werden. Insgesamt können durch den Auszug der Stadtkasse 58
Büroräume und 7 Funktionsräume wie folgt nachbelegt werden:
•
•
23 Mitarbeiter des AGM, Abt. IGM aus RH Wahren + 2 Azubi + 2 Praktikanten
14 Mitarbeiter des AGM, Abt. SGM (65.22, 65.23) sowie 65.21 + 1 Azubi aus dem SH
Mittelfristig sind dabei auch im Rahmen des weiteren Vollzuges des Projektes der Einführung
eines ganzheitlichen Gebäudemanagements voraussichtlich ab 01.01.2019 ca. 15 Arbeitsplätze
für den Übergang der Eigentümer- und Bauherrenfunktion aus dem Personalbestand des Amtes
für Jugend, Familie und Bildung und ab 2019 bis zu 28 Arbeitsplätze für den kompletten Übergang
der Eigentümer- und Bauherrenfunktion aller Ämter abzusichern. Grundlage dieses
Mengenansatzes ist das KPMG-Gutachten zum Projekt AGM. Diese Angabe wird mit der
Weiterführung des Projektes modifiziert. Noch verbleibende freie Büroflächen sollen für aktuelle
und zukünftige Stellenmehrbedarfe, z.B. des Sozialamtes, Abt. Wohngeld, des Ordnungsamtes
sowie anderer Ämter des Technischen Rathauses neu disponiert werden.
2. Am Sportforum 3 (Hauptgebäude Sportforum)
In dem Mietobjekt ist die Stadtkasse mit dem Bereich Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
untergebracht. Bei einem Auszug können die freiwerdenden Flächen zur Nachnutzung dem
Hauptnutzer des Stadions angeboten werden. Dieser hat bereits sein Interesse bekundet.
3. Bürgeramt Stadthaus
Mit Auszug des Bürgeramtes aus dem Stadthaus werden ca. 230 m² frühere Ladenfläche frei.
Entsprechend des aktuellen Antrages A-01381 wird die Einrichtung eines Willkommenszentrums
Asyl zu prüfen sein. Darüber hinaus liegen von Seiten des Standesamtes Interessenbekundungen
für die ehemalige Bürgeramtsfläche vor, die bei der Prüfung einer möglichen Nachbelegung
Berücksichtigung finden werden.
4. Büroflächen im Stadthaus
Ein Auszug des AGM (65.21, 65.22, 65.23) würde im Stadthaus zu einem temporären Leerstand
von ca. 310 m² führen. Dieser temporäre Leerstand soll als Baufreiheitsreserve bis zur
abschließenden Neubelegung dienen und mittelbar für die räumlich bessere Zusammenführung
5
des Geschäftsbereichs des OB genutzt werden.
5. Rathaus Wahren
Mit dem Auszug des AGM, Abt. IGM, werden ca. 340 m² Büroflächen freigelenkt. Die Leerflächen
können durch die Stellenmehrbedarfe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung nachbelegt
werden. Hier ist bereits jetzt ein Mehrbedarf von 5,5 VZÄ bestätigt worden.
6. Otto-Schill-Straße 2
Die Gesamtfläche des Objektes beträgt nach planimetrischem Aufmaß ca. 5.976,10 m² (vgl. MF/G
v. 01.05.2012 - gültige Richtlinie zur Abrechnung der Mietfläche für gewerbl. Raum der
Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung) verteilt über 5 Etagen. Nachfolgende Ämter
sollen in dem Mietobjekt wie folgt untergebracht werden:
Stadtkasse (inkl. Gesetzliche Vertretung) + AROV
- Bereitstellung von insgesamt 139 APL
- Unterbringung erfolgt auf den Etagen 1 – 4
- Gesamtfläche beträgt 4.465,93 m²
Bürgeramt
- Bereitstellung von insgesamt 10 APL
- Unterbringung erfolgt im Erdgeschoss
- Gesamtfläche beträgt 568,33 m²
Referat für Beschäftigungspolitik
- Bereitstellung von derzeit 16 APL
- Unterbringung erfolgt im 5. OG
- Gesamtfläche 514,56m²
Baufreiheitsreserve
- Bereitstellung von bis zu 15 APL
- Unterbringung erfolgt im 5. OG
- Gesamtfläche 427,28 m²
6
IV.
Eckdaten Mietvertrag
Die mit Datum 06.10.15 vorgelegten Mietvertragsangebote sind in der nachfolgenden Tabelle
gegenübergestellt:
Laufzeit
20 Jahre
15 Jahre
m²
Kalt in €/m²
Index
6.648,44
8,5
6.648,44
8,5
6.648,44
8,5
100% ab Mietbeginn
100% ab 4. Jahr
100% ab 6. Jahr
Mietfrei
Mietaufwand im ersten Mietjahr in €
Miete in € über LZ (ohne Index)
Miete in € über LZ/m²
NK Pauschal in ersten 5 Jahren
Incentives bis max.
Umzugskostenzuschuss
Möblierungskostenzuschuss
Teeküchen
innenliegender Sonnenschutz
für alle Räume mit
südwestlicher Ausrichtung
gesamt
25 Jahre
877.594,08
10.172.113,20
8,5
2,50 €/m²
24 Monate (48 Mon.
12 Monate hälftige Mietzahlung)
538.523,64
538.523,64
12.884.676,72
15.597.240,24
8,075
7,82
2,50 €/m²
2,50 €/m²
50.000,00 €
50.000,00 €
75.000,00 €
100.000,00 €
150.000,00 €
175.000,00 €
nein 10 Stück (a3.500€) 10 Stück (a3.500€)
nein
150.000,00 €
ja
235.000,00 €
ja
285.000,00 €
In der 2. Lesung zur Vorlage am 27.10.2015 wurde festgelegt, die Verhandlung zu dem
Mietvertrag entsprechend der Vorzugsvariante bis zur Unterschriftsreife fortzuführen.
Vorzugsvariante für die Anmietung des Objektes:
Für die finalen Verhandlungen wurden folgende Vertragseckwerte favorisiert:
• Mietdauer von 25 Jahren
• Anmietoption für die zusätzlich angebotenen Flächen im EG.
Diese Vorzugsvariante beinhaltet den Abschluss eines Mietvertrages über 25 Jahre, beginnend mit
Fertigstellung/ Übergabe des Objektes. Im Rahmen der Verhandlungen wurde die Mietfläche
konkretisiert und erstreckt sich nunmehr auf Teilflächen im EG (ca. 568,33 m² für Bürgeramt)
sowie die jeweilige Gesamtfläche der Obergeschosse 1 bis 5. Für die Restfläche im Erdgeschoss
(ca. 672,34 m²) besteht eine Anmietoption innerhalb der ersten 3 Mietjahre. Über die Konditionen
ist zum jeweiligen Zeitpunkt zu verhandeln. Die folgende Darstellung zur Mietzahlung etc.
beinhaltet dafür noch keine Aufwendungen.
Als Verhandlungsergebnis entstand ein Mietvertrag mit folgenden Eckdaten:
Mietfläche für Umsetzung Nutzungskonzept:
anfänglicher Kaltmietzins:
5.976,10 m²
8,50 €/m²
(In den ersten 58 Monaten ist jeweils monatlich nur der hälftige Betrag zu zahlen. Darin werden die mietfreie Zeit über 48 Monate
hälftige Miete und die Verrechnung der Umzugs- und Möblierungskostenzuschüsse abgebildet.)
7
Indexierung:
VPI; 100% der Veränderung bei Steigerung um
mehr als 10%, frühestens und erstmals mit
Beginn des 6. Mietjahres
Nebenkostenpauschale für definierte Positionen
in den ersten 5 Jahren:
Nebenkostenvorauszahlung für definierte
Positionen:
2,50 €/m²
0,46 €/m²
Diese Trennung hinsichtlich der Nebenkostenregelung ergab sich aus dem Wunsch der Stadt, so
viele Nebenkostenpositionen wie möglich über den Vermieter abzubilden. Im Rahmen der
Pauschale konnten hier die Wesentlichen (z.B. Verbrauchskosten wie Wasser, Heizung, alle
vermieterseitig durchzuführenden Wartungen der technischen Anlagen, öffentliche Lasten)
abgebildet werden. Dadurch werden zukünftige Aufwendungen kalkulierbarer.
In den ersten 58 Monaten ist der Kaltmietzins nur hälftig zu zahlen. In diesem Zeitraum ist die
Abbildung der im ursprünglichen Mietangebot enthaltenen „Zuschüsse“ für Umzug und Möblierung
verrechnet.
Aus dem Mietvertrag ergeben sich folgende monatlichen Aufwendungen für die ersten 5 Jahre:
Je Mietmonat 1- 58
Je Mietmonat 59- 60
Kaltmietzins (SK 42311100)
25.398,42 €
50.796,85 €
Nebenkostenpauschale
(SK
42311110) in den ersten 5
Mietjahren FEST
14.940,25 €
14.940,25 €
Nebenkostenvorauszahlung(SK
42311110)
2.749,01 €
2.749,01 €
Gesamt
43.087,68 €
68.486,11 €
In Abhängigkeit von der Entwicklung des Verbraucherpreisindex verändert sich der Kaltmietzins
frühestens ab dem 61. Mietmonat und sodann bei einer Änderung um mehr als 10%.
Entsprechender Mehrbedarf findet in der jeweiligen Haushaltsplanung Berücksichtigung.
Der vollständige Mietvertrag ist dieser Vorlage als Anlage 4 beigelegt.
Der erforderliche Umbau wird durch den Eigentümer nach Mietvertragsabschluss zügig umgesetzt
und mit einer voraussichtlichen Dauer von ca. 6 Monaten angesetzt. Somit wäre ein Mietbeginn
bzw. Umzug ab 01.10.2016 realisierbar.
Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Anmietung
Der Vermieter realisiert die Verkabelung des Objektes entsprechend Verkabelungsrichtlinie der
Stadt Leipzig. Die Kosten für die Installation des Leitungsnetzes beziffert die Lecos mit ca. 25.000
€. Hinzukommen ca. 30.0000 € für die netztechnische Ausstattung sowie weitere 12.000 € für eine
Backupleitung die via Richtfunk im Rathaus eingerichtet wird. Insgesamt sind somit einmalige
Kosten von insgesamt 67.000 € netto = 79.730,00 € brutto einzuplanen.
Aus der laufenden Bewirtschaftung des Objektes ist mit folgenden Aufwendungen zu kalkulieren:
Stromversorgung (5,00 €/m²):
Unterhaltsreinigung/ Glasreinigung/ Bewachung etc.:
Wartung übereigneter Anlagen und Gegenstände:
8
ca.
29.880,50
42.256,50
5.500,00
€ im Jahr
€ im Jahr
€ im Jahr
Aus dem Mietvertrag wird die Stadt Leipzig an den Kosten der Instandsetzung von Teilen des
Mietgegenstandes finanziell beteiligt. Diese belaufen sich auf max. 5.000 €/ Jahr. Zur Erfüllung der
Instandhaltungspflichten aus dem Mietvertrag werden nach ersten Schätzungen ab dem Jahr 2020
ca. 20.000 € benötigt (Leuchtmittelersatz, Schönheitsreparaturen, lauf. Instandhaltung).
Mit der Anmietung der Otto-Schill-Straße 2 ist anteilig zusätzliches Personal einzuplanen. Für die
Betreuung des Objektes wird ein Hausmeister (0,5 VZÄ) sowie ein Mitarbeiter Techn. Dienst (0,3
VZÄ) benötigt. Die Personalkosten belaufen sich anteilig auf 20.425,00 € bzw. 16.590,00 € im
Jahr. Die vorgenannte Personalressource ist für den sicheren und ordnungsgemäßen
Gebäudebetrieb notwendig.
Erfahrungsgemäß fallen Umzugs- und Entsorgungskosten i.H.v. ca. 600,00 € je Arbeitsplatz an,
die entsprechend berücksichtigt werden müssen. Sollten die vorangehend beschriebenen
Nutzungen umgesetzt werden, dann ergeben sich bei Berücksichtigung der einzubindenden
Umzugsketten etwa folgende Kosten für die beteiligten Ämter:
Objekt
SH (KGM)
SH (Bürgeramt)
RH Wahren (IGM)
TRH (Stadtkasse)
Sportforum (AROV)
Referat für Beschäftigungspolitik
gesamt
APL
15
10
27
112
27
16
207
Umzugs-/Entsorgungskosten in €
9.000,00
6.000,00
16.200,00
67.200,00
16.200,00
9.600,00
124.200,00
Weiterhin müssen für die weitere Einrichtung von Archivflächen der Stadtkasse ca. 54.000 €
einbezogen werden. Insgesamt sind Archive an den Standorten TRH und Am Sportforum 3 mit
einer Gesamtfläche von ca. 700,00 m² zu berücksichtigen. Darüber hinaus fallen Kosten für den
Umzug von ca. 200 m² Archivfläche des IGM und KGM in das TRH an. Hinzu kommen ggf.
vorhandene Archive des Bürgeramtes im SH. Die Kosten für die Einrichtung und Umzüge für alle
vorgenannten Archivflächen können nur vor Ort durch eine Umzugsfirma/ Architekten ermittelt
werden.
Bedingt durch das Verhandlungsergebnis erfolgt nunmehr die Verrechnung der ursprünglichen
vermieterseitigen „Zuschüsse“ für Möblierung und Umzug in den ersten Mietmonaten. Aus diesem
Grund müssen die dafür notwendigen Aufwendungen für Umzug, Entsorgung bzw.
Neuausstattung i.H.v. ca. 775.800 €1 für die betreffenden Ämter im Haushalt der Stadt Leipzig
außerplanmäßig abgebildet werden.
Bei Auszug der beteiligten Ämter sind finanzielle Mittel für Schönheitsreparaturen in den
Büroräumen bereitzustellen. Nach einer Kostenschätzung belaufen sich diese auf ca. 69.500,00 €.
Die freiwerdenden Räume im Neuen Rathaus müssen im Rahmen der anstehenden Sanierung
hergerichtet werden, eine temporäre Nachnutzung im gegenwärtigen Zustand ist aufgrund der
aktuell vorliegenden Raumnachfrage einzelner Ämter zu prüfen.
Unberücksichtigt sind bei der o.g. Kostenaufstellung Aufwendungen für die Herrichtung der
Ladenflächen im UG SH für eine spätere Nachnutzung.
1
Gesamtkosten für Umzug, Entsorgung und Neuausstattung (Ergebnis- und Finanzhaushalt) für Stadtkasse, Bürgeramt und Ref. f.
Beschäftigungspolitik lt. Anlage Finanzielle Auswirkungen.
9
V.
Einsparpotentiale
1. Einsparung „weicher“ Kosten
Durch den Umzug der Stadtkasse in das neue Verwaltungsobjekt fallen, geschätzt durch den
Wegfall von Pendelfahrten sowie der damit einhergehenden Optimierung von Arbeitsabläufen in
den Aufgabenspektren der jeweiligen Fachämter, Kosten von ca. 20.000 €/Jahr weg. Hinzu
kommen noch die Ausfallstunden der produktiven Arbeit.
Ein ähnlicher Sachverhalt lässt sich für das AGM widerspiegeln, das gegenwärtig auf insgesamt 3
Standorte verteilt ist. Hier sind lange Wege und vielfältige Koordinierungserfordernisse besonders
kostentreibend.
Darüber hinaus sind auch nicht monetäre Faktoren zu berücksichtigen, wie beispielsweise
optimierte interne Arbeits- und Führungsbeziehungen, verbesserte Möglichkeiten zur Erschließung
von Synergien und Entwicklungspotentialen in den Arbeitsprozessen. Eine gut organisierte
Unterbringung unterstützt ein positives Arbeitsklima und wirkt auch als Motivationsfaktor für die
Mitarbeiter.
2. Abmietung von Verwaltungsobjekten
Grundsätzlich wurden – analog zur Vorlage DS V/3669 – „Burgplatz: Darstellung der finanziellen
und sonstigen Auswirkungen unterschiedlicher strategischer Vorgehensweisen“ Schlüsselmieter
Burgplatzbebauung - für eine mögliche Gegenfinanzierung die in naher Zeit auslaufenden
Mietverträge geprüft. Dabei standen die nachfolgend aufgeführten Mietobjekte im Fokus.
Mietobjekt
Mietfläche
Seeburgstraße 51
1.852 m²
Naumburger Straße 26
250 m²
Reclamstraße 52
340 m²
Rietschelstraße 2
382 m²
gesamt 2.824 m²
Kaltmiete in €
110.533,80
22.500,00
22.476,96
20.633,40
176.144,16
BKVZ in €
50.400,00
6.000,00
12.260,16
8.253,36
76.913,52
Jahresmiete in €
160.933,80
28.500,00
34.737,12
28.886,76
253.057,68
Mietende
31.05.2017
31.07.2016
31.12.2016
31.03.2016
Mit einer Aufgabe der in der Tabelle aufgeführten Verwaltungsobjekte/ -flächen wären, unter
Berücksichtigung der Mietvertragslaufzeiten, insgesamt 2.824 m² Mietfläche abmietbar. Jedoch
kann auf Grund der aktuellen Stellenmehrbedarfe einzelner Ämter und der erfolgten
Stellenplanaufstockung 2015/16 aus heutiger Sicht an den o.g. Abmietungsvorschlägen zur
Gegenfinanzierung nicht mehr festgehalten werden. Im komplexen Kontext von Nachnutzung
freigezogener Flächen, zusätzlicher Stellen-/Flächenbedarfe und baulicher Herrichtungsaufwand
lässt sich ein wirtschaftlicher Vorteil aktuell nicht mehr ableiten.
Jedoch bleiben im Rahmen der mittel- und langfristigen Verwaltungs- und Stellenentwicklung die
o.g. Abmietungen weiterhin Prüfgegenstand. Die Prüfungen werden eingegliedert in das Projekt
zur Fortschreibung des Konzeptes zur langfristigen Verwaltungsunterbringung, welches
gemeinsam von Hauptamt und AGM ab Dezember 2015 umgesetzt wird.
VI.
Bedarfsentwicklung
Im Zuge der ansteigenden Bevölkerungsentwicklung in Leipzig ist davon auszugehen, dass
sukzessive auch öffentliche Aufgabenbereiche an die derzeitige Entwicklung angepasst werden
müssen. Erste Tendenzen zeichnen sich bereits in den Bereichen Kindertagesstätten und
Schulhausbau ab. Darüber hinaus führen die ansteigenden Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen
zu einem deutlichen Stellenmehrbedarf, um den aktuell auftretenden Aufgaben gewachsen zu
sein. Mit Drucksache VI-DS-01756-NF-004 wurden daher Stellenmehrbedarfe in Höhe von 232,40
VZÄ allein im Zusammenhang mit der Asylthematik bestätigt. Aufgrund des dringenden
10
Handlungsbedarfes sind diese Stellen/Arbeitsplätze zeitnah einzurichten. Zusätzlich zum
Stellenplan 2015/2016 wurden des Weiteren 74,45 VZÄ für sonstige Aufgaben in
unterschiedlichen Ämtern bestätigt.
Es wird auch zukünftig insgesamt ein Anstieg der Personalstärke der Stadtverwaltung
prognostiziert. Durch das Dezernat I wurde eine mittelfristige Prognose für die Stellenentwicklung
der Stadtverwaltung erarbeitet und im Rahmen der Beigeordnetenklausur im Herbst 2015
vorgestellt. Dieser Prognose entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass für die
Stadtverwaltung (ohne Erzieher, Schulhausmeister, u.ä.) durchschnittlich mit einem
Stellenzuwachs von 1,0 - 1,5 Prozent p.a. zu rechnen ist .
VII.
Fazit
Im Ergebnis wird eine langfristige Anmietung des Objektes Otto-Schill-Straße 2 empfohlen. Die
vorzugsweise Unterbringung der erweiterten Stadtkasse (einschl. AROV und Projektes
„Gesetzliche Vertretung“) sowie des Bürgeramtes und des Referates für Beschäftigungspolitik in
der Otto-Schill-Str. 2 erschließt verwaltungsorganisatorisch viele Vorteile.
Mit der Nachnutzung der Räume im Technischen Rathaus kann eine Zentralisierung des Amtes für
Gebäudemanagement erfolgen. Durch eine konzentrierte Unterbringung ergeben sich für die
Ämter Synergieeffekte. Kurze Wege ermöglichen eine schnelle und kostengünstige
Aufgabenerledigung. Eine deutlich verbesserte abteilungs- und bereichsübergreifende
Zusammenarbeit wird ermöglicht.
Damit kann den Beschlussfassungen sowohl zur zentralen Unterbringung des Amtes für
Gebäudemanagement als auch zur rathausnahen Zusammenlegung der Stadtkasse mit dem
ehem. Amt zur Regelung offener Vermögensfragen entsprochen werden.
Mit einem Auszug des Referates für Beschäftigungspolitik könnte dringend benötigter Platz im
Neuen Rathaus (Baufreiheit; Unterbringung zusätzlicher Stellenbedarfe) geschaffen werden.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist einzuschätzen, dass das Gebäude über eine sehr gute
Flächenwirtschaftlichkeit aufgrund des optimalen Verhältnisses der Haupt- zur Nebennutzfläche
verfügt. Arbeitsplätze sowie Archivflächen können sehr gut abgebildet werden. Darüber hinaus
stellt die Anmietung dieses Standortes aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Neuen Rathaus
zum einen aus arbeitsorganisatorischer Sicht ein Optimum dar, andererseits aber auch aufgrund
des vergleichsweise kostengünstigen Mietzinses für diese zentrale Lage.
Die Anmietung dieses Standortes stellt einen ersten wesentlichen Grundbaustein im Zuge der
Erarbeitung des Konzeptes zur mittelfristigen Verwaltungsunterbringung dar.
Anlagen:
Anlage 1 - Mietkonditionen – Schreiben der Stadtbau AG vom 06.10.2015
Anlage 2 - Rahmenbedingungen für ein Nutzungskonzept
Anlage 3 - Plausibilitätsprüfung zur Unterbringung der Stadtkasse im Neuen Rathaus
Anlage 4 – Mietvertrag (nicht öffentlich)
Anlage 5 - Finanzielle Auswirkungen
11
Finanzielle Auswirkungen Anmietung Otto-Schill-Straße 2
Anfallende Aufwendungen
Personalkosten
(HM- und Haushandwerker)
Notwendige
Instandsetzungen nach
Auszügen
Daten u Telefonanb.(Lecos) einmalige Installation
Budgeteinheit
11_PA_ZW
Amt 11 Personalaufw.
Zahlungswirksam
65_UH2
Amt 65 baul. und techn.
Unterhaltung 2
PSP-Element
Umzugskosten
Neuausstattung der
Arbeitsplätze (Stadtkasse)
Entsorgungsleistungen
(Stadtkasse)
Neuausstattung der
Arbeitsplätze (Stadtkasse)
Neuausstattung
(Ref.Besch.pol.)
Entsorgungsleistungen
(Ref.Besch.pol.)
Neuausstattung
(Ref.Besch.pol.)
Neuausstattung der
Arbeitsplätze (Bürgeramt)
Entsorgungsleistungen
(Bürgeramt)
Neuausstattung (Bürgeramt)
Differenz (Mehrbedarf)
2016
2017/2018
(p.a.)
Differenz
(Mehrbedarf)
40XX XXXX Diverse Personalkosten-SK
0,00
0,00
42111000 „Bauliche Unterhaltung z.“
0,00
69.500,00
69.500,00
42112200 „Sonst.Inst.an Techn.Anl.u.Masch.“
0,00
79.730,00
79.730,00
42112100 „Wart. Techn.Anl.u.Maschinen“
0,00
37.015,00
37.015,00
0,00
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
0,00
0,00
5.500,00
5.500,00
42311100 „Miete Gebäude z.“
261.350,00
252.953,11
-8.396,89
227.762,43
-33.587,57
42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“
120.300,00
129.882,46
9.582,46
158.629,83
38.329,83
42311100 „Miete Gebäude z.“
42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“
42311100 „Miete Gebäude z.“
7.246,21
5.046,77
6.560,64
4.569,29
70.785,32
33.869,25
7.246,21
5.046,77
6.560,64
4.569,29
70.785,32
33.869,25
28.984,83
20.187,08
26.242,56
18.277,17
283.141,28
135.476,99
28.984,83
20.187,08
26.242,56
18.277,17
283.141,28
135.476,99
1.100.11.1.3.04.04 "IGM"
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
42311100 „Miete Gebäude z.“
42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
42419130 „KR Strom“
0,00
7.500,00
7.500,00
30.000,00
30.000,00
14.122,00
18.400,12
4.278,12
31.234,48
17.112,48
3.358,20
4.401,65
1.043,45
7.532,00
4.173,80
1.100.57.1.0.02.01 „Ref. Beschäftigungspolitik“
1.835,00
2.259,63
424,63
3.533,52
1.698,52
65_111_ZW
Amt 65 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.3.04.04 "IGM"
2.050,00
3.280,00
8.253,00
2.923,00
17.022,00
11.692,00
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
21_111_ZW
Amt 21 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“
1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“
1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“
75.060,00
75.060,00
0,00
10_111_ZW
Amt 10 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“
5.400,00
5.400,00
0,00
8.640,00
8.640,00
0,00
25.200,00
25.200,00
0,00
65_MP
Amt 65 Mieten und
Pachten
1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“
1.100.57.1.0.02.01 „Ref. Beschäftigungspolitik“
- Unterhaltsreinigung
- Hygieneartikel
Annahme: Anmietung erfolgt zum 01.10.2016
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“
1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“
1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“
Elektroenergie
Sachkonten
Anfallende Aufwendungen im Zuge der Anmietung Otto-Schill-Str.
und der einhergehenden Neuverortung
1.100.11.1.3.04.04 "IGM"
Bautechnische Unterhalt.
Miete und Betriebskosten
In 2016 veranschlagte Mittel
für Bereiche
die im Zuge
der Anmietung
Otto-Schill-Str.
umziehen
65_EN_ZW
Amt 65 Energie
21_111_ZW
Amt 21 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“
1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“
1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“
10_111_ZW
Amt 10 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“
81_571_ZW
Amt 81 Wirtschaftsförd.
Zahlungswirksam
81_571_ZW
Amt 81 Wirtschaftsförd.
Zahlungswirksam
42311110 „BK Gebäude (BK Vorausz.) z.“
42419160 „Unterhaltsreinigung“
44310100 „Porto und Transportkosten“
1.100.57.1.0.02.01 „Ref.Beschäftigungspolitik“
65_111_ZW
Amt 65 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.3.04.04 "IGM"
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
21_111_ZW
Amt 21 Verw.steuerg/service zahlungswir
1.100.11.1.3.02.01 „Zahlungsverkehr“
1.100.11.1.3.02.02 „Buchführung“
1.100.11.1.3.02.03 „Vollstreckung“
1.100.11.1.3.02.07 „Gesetzliche Vertretung“
1.100.11.1.3.02.08 „Regelung off. Verm.fragen“
42531000 „Erwerb bew Gegenstände bis 410€“
0,00
330.000,00
330.000,00
0,00
42419230 „KR sonst. Entsorgung (Schrott-, Sperrmüll)“
0,00
8.340,00
8.340,00
0,00
7.0000364.710.020 „Betriebs-& Geschäftsausst.“
78327400 „Erwerb Betriebs- & Geschäftsausstattung“
0,00
212.000,00
212.000,00
0,00
42531000 „Erwerb bew Gegenstände bis 410€“
0,00
48.000,00
48.000,00
0,00
42419230 „KR sonst. Entsorgung (Schrott-, Sperrmüll)“
0,00
960,00
960,00
0,00
78327400 „Erwerb Betriebs- & Geschäftsausstattung“
0,00
0,00
0,00
0,00
42531000 „Erwerb bew Gegenstände bis 410€“
0,00
26.000,00
26.000,00
0,00
42419230 „KR sonst. Entsorgung (Schrott-, Sperrmüll)“
0,00
1.200,00
1.200,00
0,00
78327400 „Erwerb Betriebs- & Geschäftsausstattung“
0,00
35.000,00
35.000,00
0,00
406.295,20 1.476.757,45
1.070.462,25
21IN70000364
„Amt 21 bewegl. AV“
81_571_ZW
Amt 81 Wirtschaftsförd.
Zahlungswirksam
1.100.57.1.0.02.01 „Ref.Beschäftigungspolitik“
81IN70000081
Amt 81 bewegliches AV
7.0000081.710.020 „Betriebs-& Geschäftsausst.“
10_111_ZW
Amt 10 Verw.steuerg/service zahlungswir
10IN70000178
Amt 10 bewegliches AV
(Bürgeramt)
44310200 „Transport- und Umzugskost.“
1.100.11.1.6.07.01 „Bürgerämter“
7.0000178.710.020
„Betriebs- und Geschäftsausstattung (Bürgeramt)“
Mehrbedarf
Seite 1
1.030.539,17
624.243,97
Anlage 2
Rahmenbedingungen für ein Nutzungskonzept
Das konkrete Nutzungskonzept für eine Anmietung Burgplatz soll den nachstehenden
Rahmenbedingungen folgen:
a) Mit DB-Vorlage 19/94 vom 24.01.1994 wurde die Konzeption zur Unterbringung der
Stadtverwaltung Leipzig entwickelt und seither beständig fortgeschrieben. Zuletzt erfolgte dies
im Zusammenhang mit der Bedarfsplanung für das Technische Rathaus im Jahr 2009.
Es besteht bisher ununterbrochen Konsens, dass im Gebäudekomplex Neues Rathaus/
Stadthaus die Verwaltungsspitze (OB/BM), die Fraktionen, die Querschnittsämter sowie
Referate, die einer Orientierung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen dienen, untergebracht
sind.
Im Einzelnen sind dies:
–
–
–
–
–
–
–
–
Bereich OBM/Fraktionen/Beigeordnete
Hauptamt
Stadtkämmerei
Rechtsamt
Referat für Migration und Integration
Personalamt
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Familieninfobüro des Dezernates V.
b) Die durch Zusammenlegung mit dem bisherigen Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
neu strukturierte Stadtkasse (bisher untergebracht im Technischen Rathaus und im Sportforum)
soll standörtlich näher an das Dezernat Finanzen und die Stadtkämmerei angebunden werden
(von DB OB so beschlossen). Dabei ist die Besonderheit zu beachten, dass insgesamt 700 m²
Archivfläche unmittelbar am Standort des Amtes erforderlich sind.
c) Das mit Wirkung zum 01.01.2013 gebildete Amt für Gebäudemanagement ist räumlich am
Standort des Technischen Rathauses zu konzentrieren ( von DB OB so beschlossen ). Damit
und mit der Einrichtung des Technischen Bürgerbüros rundet sich der Nutzungsinhalt dieses
Komplexes ab.
d) Die räumlichen Bedingungen für die Unterbringung des Rechtsamtes im Neuen Rathaus und
für die Unterbringung der Geschäftsbereiche des Oberbürgermeisters sind zu verbessern.
e) Nutzungsänderungen im Komplex Neues Rathaus/Stadthaus müssen berücksichtigen, dass die
Büros und Öffentlichkeitsbereiche im Neuen Rathaus ab 2. OG abwärts noch nicht saniert sind
und infolge der nicht möglichen Bereitstellung finanzieller Mittel auch in den Folgejahren noch
nicht dem Standard entsprechen, der in den Geschossen 5 bis 3 des Neuen Rathauses bereits
vorhanden ist. Je nach der Möglichkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel sind dann auch
Baufreiheitsräume für die abschnittsweise Innensanierung erforderlich.
f) Disponibler Leerstand steht im NR/SH nicht zur Verfügung
( Vorstehende Rahmenbedingungen wurden von der DB OB am 10.06.2014 bestätigt )
Anlage 3
Plausibilitätsprüfung zur Unterbringung der Stadtkasse im Neuen Rathaus/Stadthaus
Eine Unterbringung der Stadtkasse (Stadtkasse im TRH + AROV im Objekt Am
Sportforum 3) im NRH / SH bedeutet:
−
−
−
−
Unterbringung von insgesamt 125 Arbeitsplätzen
benötigte Büroraumfläche (zzgl. Beratungsräume) ca. 2.000 m²
benötigte Archivfläche im NRH von ca. 700 m² (SK 500 m² + AROV 200 m²)
benötigte Gesamtnutzfläche von mindestens 2.700 m² ( ohne Berücksichtigung
VF/NF )
I. Ausgangssituation Neues Rathaus
Die weitere Innensanierung ab 2. OG abwärts steht noch aus. Ein Flächenleerstand existiert
nicht. Bei Fortsetzung der Sanierung wird Baufreiheit, je nach Größe der Bauabschnitte,
erforderlich.
Die Hauptnutzfläche1 des NRH beträgt:
−
−
−
−
−
−
−
Untergeschoss
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
3. Obergeschoss
4. Obergeschoss
5. Obergeschoss
gesamt
3.641,68 m²
2.962,21 m²
2.900,54 m²
3.924,32 m²
2.120,68 m²
2.855,46 m²
772,08 m²
19.176,97 m²
Betrachtung der einzelnen Geschosse
4./5. Obergeschoss
− genutzt durch das Stadtplanungsamt im 5. OG sowie im 4. OG, weiterhin
untergebracht Stadtkämmerei mit einer Hauptnutzfläche von 594,81 m²
− Dezernat VI auf ca. 225 m² untergebracht
− Der raumbildende Ausbau des Stadtplanungsamtes wurden an fachspezifischen
Belangen ausgerichtet, d.h. es wurden große Ausstellungsflächen geschaffen, in
den Innenbereichen großflächig Glas- und Stahlmaterialien verarbeitet, auf
Zwischentüren in den Büroräumen wurde verzichtet.
Fazit:
− Unterbringung der Stadtkasse scheidet im 4./5. OG aus, da die Fläche nicht
ausreicht und wirtschaftlich nicht vertretbare Rück- und Umbaukosten verursacht
würden.
3. OG
−
−
−
−
−
1
derzeit genutzt durch die Dezernatsbüros II, III und IV mit ca. 405 m²
Stadtkämmerei mit ca. 740 m²
Kulturamt mit ca. 450 m²
GB OBM + Stadtrat mit ca. 215 m²
Rechtsamt mit ca. 165 m²
Flächenangaben wurden aus Famos web entnommen
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Fazit:
− Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung
2. OG
− derzeit genutzt durch den Oberbürgermeister und den überwiegenden Teil der
Referate des GB OBM
− Hauptamt mit ca. 520 m² + Dezernat I mit ca. 145 m² untergebracht
− hoher Anteil an Veranstaltungsflächen wie Wandelhalle, Ratsplenarsaal,
Sitzungssaal, zentrale Beratungsräume etc.
Fazit:
− die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung
− Die Innensanierung steht für den überwiegenden Anteil der Etage aus
1. OG
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derzeit Liegenschaftsamt mit ca. 725 m² untergebracht
darüber hinaus die Fraktionen mit ca. 290 m²
Dezernate IV, V und VII mit insgesamt ca. 530 m²
Rechtsamt mit ca. 530 m²
Kantine des Ratskeller (Umkleide, Lager, Spülraum und Küche) mit ca. 150 m² sowie
Speiseräume mit ca. 240 m²
Fazit:
− die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung
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die Innensanierung steht für die gesamte Etage aus
im Zuge der Sanierung entfällt dauerhaft Büronutzfläche durch Rückbau von
Provisorien ( Turmumgang )
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div.kleinere Ämter/ Referate untergebracht
Liegenschaftsamt mit ca. 905 m² und Amt für Wirtschaftsförderung mit ca. 630 m² als
größte Flächennutzer
hoher Anteil an Technikräumen, Lecos etc.
EG
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Fazit:
− die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung
− die Innensanierung steht für die gesamte Etage aus
UG
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1. Hauptnutzer ist das Hauptamt mit Hausdruckerei und Poststelle mit einer Fläche
von ca. 1.180 m²
2. Hauptnutzer ist der Ratskeller mit knapp 1.700 m²
Fazit:
− Unterbringung der vorgenannten Bereiche an einem anderem Standort scheidet aus.
− Verbleibende Flächen sind nicht ausreichend
− Deutlich schlechtere Büroraumqualität ( unabhängig von der ausstehenden
Innensanierung )
Prüfung der Archivflächenunterbringung im KG
− das Kellergeschoss ist vollumfänglich belegt mit betriebstechnischen Anlagen,
Lapidarium, Lagerbereich Ratskeller, Technikbereiche Lecos sowie Werkstätten.
Fazit:
− keine disponiblen Flächen vorhanden
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Gesamtbewertung
Eine Unterbringung müsste etagenübergreifend erfolgen, wobei immer infolge der
notwendigen Innensanierung ein gestaffelter erneuter Freizug für die Baufreiheit erforderlich
wird.
Ein einzelnes Amt reicht nicht aus, um der Stadtkasse genügend Fläche zur Verfügung
stellen zu können. Mehrere Ämter müssten berücksichtigt werden. Die bisher bestätigten
Rahmenbedingungen für die Nutzung des Gebäudekomplexes würden verändert.
Die notwendigen Archivflächen könnten nur im „hellen Bürobereich“ abgebildet werden.
II. Situation im SH
Die Hauptnutzfläche2 des Stadthauses beträgt:
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Untergeschoss
Erdgeschoss
1. Obergeschoss
2. Obergeschoss
3. Obergeschoss
4. Obergeschoss
gesamt
1.059,84 m²
1.207,46 m²
1.278,18 m²
1.319,74 m²
1.348,77 m²
1.309,55 m²
7.523,54 m²
Betrachtung der einzelnen Geschosse
4. Obergeschoss
− Hauptnutzfläche wird ausschließlich durch das Amt für Geoinformation und
Bodenordnung genutzt
− Neben dem Ausbau nach fachspezifischen Belangen wurde bei der Unterbringung
des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung darauf Wert gelegt, Dusch- und
Umkleidemöglichkeiten (Vermesser) sowie gesicherte Unterstellmöglichkeiten für
den mit Spezialtechnik ausgestatteten Fuhrpark vorzuhalten. Räume wurden
teilweise statisch für den speziellen Nutzungszweck ertüchtigt.
Fazit:
− Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung.
3. OG
− Hauptnutzer der Fläche ist das Personalamt mit ca. 1.063 m² sowie
− Amt für Geoinformation und Bodenordnung mit ca. 251 m²
Fazit:
− Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung.
2. OG
− Amt für Statistik und Wahlen auf ca. 431 m² untergebracht
− darüber hinaus derzeit durch Amt für Gebäudemanagement mit ca. 465 m² genutzt.
Bei Konzentration des AGM im Techn. Rathaus wurde bisher davon ausgegangen,
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Flächenangaben wurden aus Famos web entnommen
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diese Fläche als Baufreiheit für die Innensanierung des Neuen Rathauses zu
verwenden.
Personalamt mit ca. 320 m² angesiedelt
vereinzelte Raumnutzung durch Sozialamt, Hauptamt sowie GB OBM mit insgesamt
ca. 104 m²
Fazit:
− Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung.
1. OG
− Hauptnutzer der Fläche ist Sozialamt mit ca. 1.120 m²
− Archivnutzung durch Standesamt mit ca. 150 m²
Fazit:
− Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung.
EG
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der Großteil der Hauptnutzfläche wird vom Standesamt mit ca. 984 m² genutzt incl.
spezieller Räume für Trauungen
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann mit ca. 136 m²
Hauptamt ( IT-Koordination ) mit ca. 106 m² untergebracht
Fazit:
− Die erforderliche Fläche steht nicht zur Verfügung.
UG
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derzeit genutzt durch GB OBM (z.T. Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“) mit ca.
407 m²
Hauptamt (Bürgeramt SH) mit ca. 247 m²
Amt für Jugend, Familie und Bildung mit dem Familieninfobüro auf einer Fläche von
ca. 104 m²
Lager- und Archivnutzung durch Liegenschaftsamt, Stadtplanungsamt, Amt für
Geoinformation und Bodenordnung mit ca. 158 m²
Rechtsamt (Friedensrichter) mit ca. 30 m²
vermietetes Ladengeschäft (Reisefibel) mit ca. 142 m²
Fazit:
− Gesamtfläche ist nicht ausreichend.
− Unterbringung der vorgenannten Bereiche an einem anderem Standort scheidet
durch die Vernetzung der Arbeitsbedingungen aus.
− deutlich schlechtere Büroraumqualität (Lichtverhältnisse und Zuschnitte) sowie
Ladenflächen für Büronutzung unzweckmäßig
Prüfung der Archivflächenunterbringung im KG
− das Kellergeschoss ist vollumfänglich belegt mit betriebstechnischen Anlagen,
Technikbereichen, Werkstätten sowie Lagerbereichen einzelner Ämter.
Fazit:
− keine disponiblen Flächen vorhanden
Prüfung der Archivflächenunterbringung im ehemaligen Heizhaus / Hofkellerbereich
Im derzeit noch ungenutzten Hofkellerbereich Stadthaus ist perspektivisch geplant,
Archivflächen von ca. 600 m² zu schaffen. Voraussetzung dafür sind umfangreiche und
kostenintensive Ausbaumaßnahmen.
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Einbau einer derzeit nicht vorhandenen Zwischendecke zum Tiefkellerbereich
zwecks Schaffung einer vollumfänglichen Kellergeschossebene.
Beseitigung von Durchfeuchtungsschäden
Einbau von Lüftungstechnik als Voraussetzung für eine Archivnutzung
Hinweis: Die Nutzung dieses Hofkellerbereiches ist perspektivisch zur Auslagerung des
Wahlarchivs aus der Großen Fleischergasse 12 vorgesehen (Optimierung der
Arbeitsabläufe bei Wahlen in einem Objekt und Ersatz hinsichtlich
städtebaulicher Entwicklung des Areals Große Fleischergasse und
Matthäikirchhof).
Weiterhin ist dort die Unterbringung von derzeit in ausbaufähigen
Büronutzflächen im Stadthaus untergebrachten Archiven des Standesamtes
vorgesehen.
Gesamtbewertung
Eine Unterbringung müsste etagenübergreifend erfolgen, da generell die Hauptnutzfläche
pro Geschoss kleiner als die erforderliche Büroraumfläche der Stadtkasse ist.
Ein einzelnes Amt reicht nicht aus, um der Stadtkasse genügend Fläche zur Verfügung
stellen zu können. Mehrere Ämter müssten berücksichtigt werden. Die vernetzten
Arbeitsbedingungen würden empfindlich gestört. Baufreiheitsbedingungen bestünden nicht
mehr.
Die notwendigen Archivflächen könnten derzeit nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie
müssten zusätzlich im „hellen Bürobereich“ abgebildet werden.
Selbst bei Unterbringung im Hofkeller Stadthaus bestünde weiterhin ein Defizit. Zu den
eingeschätzten Umbaukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio € müssten zusätzlich Archivflächen
angemietet werden.
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