Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047813.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
10.09.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01834
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Ratsversammlung
20.04.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 395 "Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße";
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Ortsteil Großzschocher;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfes sowie seine
Begründung wird beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des
Beschlusses im Ratsversammlungssaal ausgehängte Plan.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 Bebauungsplan Teil A: Planzeichnung, Planzeichenerklärung
6 Bebauungsplan Teil B: Text
7 Begründung zum Bebauungsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
✘ nein
ja
keine
Auswirkung
✘
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
keine
Auswirkung
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss als Voraussetzung für die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes (B-Planes) und seiner
Begründung herbeigeführt werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die bauliche Nutzung der bisher brachliegenden Flächen der ehemaligen
Gärtnerei Agrargenossenschaft Kitzen e.G. geschaffen werden. Mit der Umsetzung der Planung
eines Feuerwehrzentrums im Plangebiet kann davon ausgegangen werden, dass zur Verbesserung
und Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen wird.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Der Stadtbezirksbeirat Südwest hat den Vorentwurf in seiner Sitzung am 12.11.2014 behandelt
und die Planung befürwortet.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des
B-Planes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen Flächen zum
Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz),
sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten.
Für das Gesamtvorhaben wird mit Kosten in Höhe von ca. 32 Mio. Euro gerechnet. Diese werden
allerdings durch das von der Stadt beabsichtigte Bauvorhaben verursacht und nicht durch diesen
Bebauungsplan. Der Bebauungsplan hat hier lediglich dienende Funktion zur Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das städtische Bauvorhaben.
Im Übrigen wird auf folgende Vorlagen / Beschlüsse verwiesen:
- VOF-Verfahren sowie Machbarkeitsstudie zum Neubau Feuerwehrzentrum Leipzig
- Grunderwerb für das Bauvorhaben Integrierte Regionalleitstelle Leipzig und BF-Wache Südwest
Erstvorlage (GVA-V-49/2011), Zweitvorlage (GVA-194/2011), Änderungsvorlage (GVA-221/2012)
- Ausgleichsmaßnahmen für den B-Plan Nr. 395 (1. Ankauf von Teilflächen, 2. Verkauf einer Teilfläche; Verlängerung bestehender Landpachtverträge)
- Planungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrzentrums 1. Bauabschnitt (DBV-405/12) und
2. - 4. Bauabschnitt (DBV-869/14)
- Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, 1. Bauabschnitt (RBV-1331/12)
- Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, 2. Bauabschnitt, Abstellhalle Teil 2
(VI-DS-01096)
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und
Bau, Stadtplanungsamt,
• die öffentliche Auslegung und
• zeitgleich die Beteiligung der TöB zum Entwurf durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.
Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
15.10.2015
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 20000, Stand: 08 / 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 5000, Stand: 08 / 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 1
Teil B: Text
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DINVorschriften, VDI-Richtlinien und ähnliche Regelungen) können bei der Stadt Leipzig im
Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Stadtplanungsamt, Zimmer 499,
während der Sprechzeiten eingesehen werden.
I.
Festsetzungen
[§ 9 Abs. 1 BauGB]
1.
Art der baulichen Nutzung
Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung „Feuerwehrzentrum“
Das Sondergebiet „Feuerwehrzentrum“ (SO FWZ) dient der Unterbringung von
baulichen und sonstigen technischen Anlagen für die
– lokale und regionale Einsatzdisposition, Notrufabfrage, Alarmierung und
Einsatzlenkung
– Verwaltung
– Unterbringung und Versorgung der Einsatzdienste
– Ausbildungs-, Sport-, Übungs- und Trainingszwecke der Feuerwehr- und
Rettungskräfte
– Unterbringung, Pflege, Wartung und Reparatur von technischen Geräten,
Sonderfahrzeugtechnik und Fahrzeugen
– Stellplätze
[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO]
2.
Maß der baulichen Nutzung
[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO]
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe um maximal
26,0 m ist auf maximal 200 m² der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
3.
3.1
Grünordnerische Festsetzungen
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft
[§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]
3.1.1 Befestigung von Stellplatzflächen - Maßnahme 1 (M 1)
Die Befestigung von PKW-Stellplätzen ist so auszuführen, dass das auf den
jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend innerhalb dieser
Flächen oder an deren Rand versickern kann.
3.1.2 Regenwasserversickerung Südost und Begrünung, Ausgleich - Maßnahme 2 (M 2)
Auf der mit M 2 bezeichneten Fläche im Südosten des Plangebietes ist ein
Regenwasserversickerungsbecken anzulegen.
Die Fläche ist mit einer Rasenansaat sowie am östlichen Rand mit einer
mindestens 7 m breiten und am westlichen Rand mit einer mindestens 5 m breiten
30.10.2015
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 2
kombinierten Baum- und Strauchpflanzung zu begrünen.
Dazu sind im Osten zwei Bäume der Art Hainbuche (Carpinus betulus,
Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) und im Westen zwei Bäume der Art WinterLinde (Tilia cordata, Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) jeweils in Reihen mit
Pflanzabständen von 12 bis 15 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die
Bäume sind mit Sträuchern (Höhe 60 - 100 cm) im Raster 1 m x 1 m zu
unterpflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.
3.1.3 Regenwasserversickerung Süd und Begrünung, Ausgleich - Maßnahme 3 (M 3)
Auf der mit M 3 bezeichneten Fläche im Süden des Plangebietes ist ein
Regenwasserversickerungsbecken anzulegen.
Die Fläche ist mit einer wildkräuterreichen Wiesenansaat als Extensivwiese
anzulegen sowie am nördlichen und westlichen Rand mit einer mindestens 5 m
breiten kombinierten Baum- und Strauchpflanzung zu begrünen. Dazu sind im
Norden und Westen insgesamt 12 Bäume der Art Winter-Linde (Tilia cordata,
Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) jeweils in Reihe mit Pflanzabständen von
12 m bis 15 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Die Bäume sind mit standortgerechten und einheimischen Sträuchern (Höhe 60 - 100
cm) im Raster 1 m x 1 m zu unterpflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.
3.2
Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
[§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB]
3.2.1 Begrünung nicht überbaubarer Flächenanteile - Maßnahme 4 (M 4)
Die gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren
Flächenanteile des Sondergebietes „Feuerwehrzentrum“ sind zu begrünen. Dabei
sind je angefangene 300 m² mindestens ein Laubbaum (Stammumfang mindestens
16 - 18 cm) sowie 8 Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) je angefangene 100 m² zu
pflanzen. Klargestellt wird, dass die Gehölzpflanzungen der Maßnahmen 2, 3, 5, 6
und 7 nicht der Maßnahme 4 anzurechnen sind.
3.2.2 Stellflächenbegrünung - Maßnahme 5 (M 5)
Je angefangene vier ebenerdige Stellplätze ist ein hochstämmiger Laubbaum
(Stammumfang mindestens 20 - 25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe) zwischen
den Stellplätzen bzw. unmittelbar am Rand zu pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft
zu erhalten und bei Abgang an gleicher Stelle zu ersetzen.
eder Baum ist in eine offene Bodenfläche (Baumscheibe) mit einer Mindestfläche
von 6 m² zu pflanzen. Die Pflanzstreifen sind mit einer Breite von mindestens
2,50 m anzulegen. Die Baumscheiben sind durch geeignete bauliche Maßnahmen
vor Überfahren zu schützen.
Bestehende Bäume, die die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen, werden
angerechnet.
3.2.3 Eingrünung an der Gerhard-Ellrodt-Straße, Ausgleich - Maßnahme 6 (M 6)
Auf den mit M 6 bezeichneten Flächen entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße sind
insgesamt 5 Laubbäume der Art Hainbuche (Carpinus betulus, Stammumfang
mindestens 16 - 18 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Die Bäume auf der westlichen Teilfläche sind in einer Reihe im Pflanzabstand von
30.10.2015
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 3
13 bis 15 m zu pflanzen. Jeder Baum ist in eine offene Bodenfläche (Baumscheibe)
mit einer Mindestfläche von 6 m² zu pflanzen.
3.2.4 Eingrünung im Südwesten des Plangebietes, Ausgleich - Maßnahme 7 (M 7)
Auf der mit M 7 bezeichneten Fläche im Südwesten des Plangebietes ist eine 7 m
breite Hecke anzulegen. Dazu ist die Hecke siebenreihig im Pflanzraster von 1 x
1 m wie folgt anzulegen:
Nordseite: Zwei Reihen niedrigwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm)
mit einer Wuchshöhe von maximal 2 m und im Anschluss daran
nach Süden eine Reihe hochwachsende Sträucher (Höhe 60 100 cm).
Mittelreihe: Eine Reihe hochwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) und
alle 5 m anstelle eines Strauches ein hochstämmiger Baum
(Stammumfang mindestens 10 - 12 cm).
Südseite:
Im Norden eine Reihe hochwachsende Sträucher (Höhe 60 100 cm) und im Anschluss nach Süden zwei Reihen
niedrigwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) mit einer
Wuchshöhe von maximal 2 m.
Die Stechfichten im Süden der Fläche sind vor der Pflanzung zu beseitigen.
Vorhandene Laubgehölze können in die Pflanzung integriert werden.
3.3
Maßnahmen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
[§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB]
Schutz bestehenden Grüns - Maßnahme 8 (M 8)
Die Gehölzbestände und deren Saumbereiche auf den mit M 8 bezeichneten
Flächen im Südosten des Plangebietes sind zu erhalten.
Am Standort von Bäumen, welche aus Gründen der Stand- und Verkehrssicherheit
gefällt werden müssen, ist nach der Fällung eine erneute ungestörte
Gehölzsukzession zuzulassen. Rückschnitte und das auf-den-Stock-setzen des
Bestandes im Bereich des Schutzstreifens der 110-kV-Leitung sind zulässig.
3.4
Zuordnung externer Ausgleichsmaßnahmen
[§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB]
Zuordnungsfestsetzung:
Die Maßnahmen
- „Rekultivierung vollversiegelter Flächen auf dem Flurstück 754/18 und Teilen der
Flurstücke 754/55 und 754/57 der Gemarkung Großzschocher“,
- „Anlage und Optimierung eines Steinschmätzerlebensraumes auf Teilen der
Flurstücke 754/55 und 754/57 der Gemarkung Großzschocher“ und
- „Anlage eines Gehölzstreifens mit integriertem Zauneidechsenlebensraumes auf
Teilen der Flurstücke 754/18, 754/29 und 754/55 der Gemarkung Großzschocher“
werden dem im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 395 "Feuerwehrzentrum
südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße" festgesetzten Sondergebiet „Feuerwehrzentrum
insgesamt zum Ausgleich zugeordnet.
30.10.2015
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
4.
Seite 4
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
[§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB]
Für erforderliche resultierende Schalldämmmaße der Außenbauteile nach DIN 4109
ist an der zur Gerhard-Ellrodt-Straße hin festgesetzten Baugrenze der
Lärmpegelbereich IV maßgebend. Für abweichende bzw. zurückspringende
Fassadengestaltungen ist durch schalltechnische Gutachten nachzuweisen, dass
die maßgeblichen Innenraumpegel eingehalten werden.
Schutzbedürftige Räume, die nur Fenster zu Fassaden mit einer Lärmbelastung
größer oder gleich dem Lärmpegelbereich IV besitzen, sind nach VDI-Richtlinie
2719 mit schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen auszustatten.
II.
Hinweise
Archäologische Funde
Das Vorhabenareal befindet sich im Umfeld bekannter archäologischer
Kulturdenkmale (Siedlungsspuren/Mittelneolithikum). Sie zeigen die archäologische
Relevanz deutlich an und sind Gegenstand des Denkmalschutzes (§ 2
SächsDSchG).
Vor Beginn von Bodeneingriffen im Rahmen von Erschließungs- und Bauarbeiten dies betrifft auch Einzelbaugesuche - muss im von Bautätigkeit betroffenen Areal
durch das Landesamt für Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt
werden. Auftretende Befunde sind sachgerecht auszugraben und zu
dokumentieren.
Baugrunduntersuchung
Zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit wird die Durchführung einer
standortkonkreten Baugrunduntersuchung als erforderlich gehalten. Werden im
Rahmen von Baugrunduntersuchungen Bohrungen abgeteuft, ist die geltende
Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht gegenüber dem Landesamt für
Umwelt und Geologie (LfUG) gemäß § 4 Lagerstättengesetz zu beachten
(Sächsisches Amtsblatt Nr. 48 vom 29.11.2001).
Leitungsrecht
Für die mit Leitungsrecht gesicherte oberirdische Hauptversorgungsleitung gilt, das
innerhalb des Schutzstreifens die Errichtung baulicher Anlagen sowie
Pflanzmaßnahmen mit dem Leitungsbetreiber abzustimmen ist.
Pflanzempfehlungen
Für die Auswahl der Gehölze wird auf Anhang II: "Pflanzempfehlungen" der
Begründung zum Bebauungsplan sowie auf den Grünordnungsplan (Anlage 5)
verwiesen.
30.10.2015
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich der GerhardEllrodt-Straße“
(Entwurf)
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Großzschocher
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
M² Meinberg – Meinberg
Planungs- und Projektsteuerungsgesellschaft mbH
Pleißenstraße 1
04416 Markkleeberg
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
A.
1.
2.
3.
4.
EINLEITUNG.................................................................................................................4
Lage und Größe des Plangebietes................................................................................4
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis.............................................4
Ziele und Zwecke der Planung.......................................................................................5
Verfahrensdurchführung.................................................................................................6
B.
5.
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.5.1
5.5.2
GRUNDLAGEN DER PLANUNG..................................................................................7
Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes..................................................7
Topografie......................................................................................................................7
Vorhandene Bebauung und Nutzungen.........................................................................7
Vorhandene Wohnbevölkerung......................................................................................8
Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzungen.................................................................8
Technische Infrastruktur.................................................................................................8
Verkehrsinfrastruktur......................................................................................................8
Ver- und Entsorgungsanlagen........................................................................................8
6.
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
Planerische und rechtliche Grundlagen.........................................................................9
Planungsrechtliche Grundlagen.....................................................................................9
Ziele der Raumordnung.................................................................................................9
Flächennutzungsplan.....................................................................................................9
Landschaftsplan...........................................................................................................10
Zulässigkeit von Bauvorhaben.....................................................................................10
Sonstige Planungen.....................................................................................................10
Integriertes Stadtentwicklungskonzept.........................................................................10
Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen..........................................................10
Weitere Stadtentwicklungspläne..................................................................................11
Brandschutzbedarfsplan 2010 - 2015...........................................................................11
7.
Umweltbericht..............................................................................................................12
7.1
Einleitung.....................................................................................................................12
7.1.1
Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung)............................................................12
7.1.2
Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes.................................................13
7.1.2.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG..................................................13
7.1.2.2 Landschaftsplan...........................................................................................................14
7.1.2.3 Grünordnungsplan.......................................................................................................14
7.1.2.4 Eingriffsregelung..........................................................................................................14
7.1.2.5 Sonstige fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes...................................15
7.1.3
Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Ermittlung
der Umweltbelange......................................................................................................16
7.2
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen der Planung...............................................................................21
7.2.1
Boden .........................................................................................................................21
7.2.1.1 Bestandsaufnahme......................................................................................................22
7.2.1.2 Entwicklungsprognose / erhebliche Auswirkungen der Planung..................................25
7.2.1.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen..........................................................................................29
7.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten..........................................................................30
7.4
Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen..................................................30
7.5
Zusammenfassung.......................................................................................................32
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 3
8.
8.1
8.2
8.3
8.4
Ergebnisse der Beteiligungen......................................................................................34
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.....................................................................34
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Bürgervereine.................34
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf.............................................35
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf..................................................................35
9.
9.1
9.2
9.3
Städtebauliches Konzept..............................................................................................36
Gliederung des Gebietes, Bebauungs- / Nutzungskonzept..........................................36
Erschließungskonzept..................................................................................................38
Grünordnerisches Konzept...........................................................................................38
C.
10.
INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES........................................................................39
Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches................................................................39
11.
11.1
Planungsrechtlich zeichnerische und textliche Festsetzungen ....................................39
Art der baulichen Nutzung
Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung „Feuerwehrzentrum“..............................39
Maß der baulichen Nutzung.........................................................................................40
Höhe baulicher Anlagen...............................................................................................40
Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen..........................40
Bauweise.....................................................................................................................40
Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen...........................................41
11.2
11.2.1
11.3
11.3.1
11.3.2
12.
12.1
12.2
12.3
12.4
13.
Grünordnerische textliche Festsetzungen....................................................................41
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft...................................................................................................41
Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.........................................43
Maßnahmen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern.............................................47
Zuordnung externer Ausgleichsmaßnahmen...............................................................47
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen...............................48
D.
14.
15.
STÄDTEBAULICHE KALKULATION..........................................................................49
Flächenbilanz ..............................................................................................................49
Kosten..........................................................................................................................49
ANHANG
I: Hinweise
II: Pflanzempfehlungen
III: Räumliche Lage von Ausgleichsmaßnahmen
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
A.
EINLEITUNG
1.
Lage und Größe des Plangebietes
Seite 4
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Leipziger Stadtbezirk Südwest, Ortsteil
Großzschocher. Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 8 km sowie zur nächstgelegenen
Autobahn A 38 etwa 6 km.
Es wird umgrenzt
• im Norden von der Gerhard-Ellrodt-Straße sowie einem Gewerbegebiet,
• im Osten durch unbebaute Brachflächen sowie einem Gewerbebetrieb,
• im Süden durch die Kleingartenvereine „Gartenfreunde Südwest“ und „Am Wasserturm“
sowie südöstlich von der Seebenischen Straße und
• im Westen durch weitere brachliegende Flächen der ehemaligen Gärtnerei Agrargenossenschaft Kitzen e.G. sowie nordwestlich durch eine Gruppe von Reihenhäusern, die als Werkswohnungen der ehemaligen Gärtnerei errichtet wurden.
Das Gebiet hat eine Fläche von ca. 4,9 ha und umfasst die Flurstücke 754/4, 754/54 und 754/56.
Die Flurstücke wurden am 15.05.2013 durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege baurechtlich vereinigt (Vereinigungsbaulast).
Die räumliche Ausdehnung in Ost-West-Richtung beträgt etwa 155 m und in Nord-Süd-Richtung
ca. 315 m. Alle Grundstücke des Plangebietes befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig.
Die räumliche Lage des Plangebietes ist aus der Übersichtskarte bzw. aus der Planzeichnung zu
ersehen. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches und die betroffenen
Flurstücke bzw. Flurstücksteile können aus der Planzeichnung bzw. dem Kap. 10 dieser Begründung entnommen werden.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Die Stadt Leipzig beabsichtigt im Südwesten Leipzigs ein Feuerwehrzentrum zu entwickeln. Gemäß dem Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
(SächsBRKG) obliegt der Stadt Leipzig als örtlicher Brandschutzbehörde u.a. die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan.
Bereits in der 1. und 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sowie in weiteren Analysen
wurde darauf hingewiesen, dass der Bereich Süd / West der Stadt Leipzig mit den bestehenden
Wachen der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr (BF und FF) nicht in der gesetzlich vorgegebenen
Eingreifzeit im vollen Umfang abgedeckt werden kann, so dass ein dringender Handlungsbedarf
besteht. Weiterhin ist der gesamte Sicherstellungsbereich für die erforderliche Fahrzeug-, Geräteund Einsatzmitteltechnik der Branddirektion dezentral in unterschiedlichen Objekten im gesamten
Stadtgebiet untergebracht. Diese Gebäude und Anlagen sind verschlissen und mit erheblichen Reparaturstau belastet, da diese für eine derartige Nutzung (entsprechend der Weiterentwicklung der
Technik) teilweise nicht vorgesehen waren.
Das Plangebiet umfasst einen Großteil der Flächen der ehemaligen Gärtnerei der Agrargenossenschaft Kitzen e.G. Der Abbruch des Bestandes im Plangebiet (Verwaltungsgebäude, diverse Gewächshäuser und Hallen) wurde bereits Mitte 2012 begonnen und ist abgeschlossen. Im Jahre
2013 wurde mit dem ersten Bauabschnitt entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße angefangen, die Fertigstellung erfolgt im Jahr 2015.
Anlass für die Aufstellung dieses B-Planes ist die für die Stadt Leipzig erfolgte zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2010 - 2015 (Ratsbeschluss Nr. RB V-183/10) auf Grundlage
von § 6 (1), Ziffer 1 SächsBRKG sowie die Leitstellenkonzeption des Freistaates Sachsen auf der
Grundlage der §§ 11 und 34 SächsBRKG.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 5
Auf diesem Standort sollen somit eine Vielzahl von Aufgaben konzentriert werden, wie bspw.:
• Notrufabfrage, Einsatzdisposition, Alarmierung und Einsatzlenkung (Integrierte Regionalleitstelle)
• Einsatzdienst (Berufsfeuerwehr) für den Südwesten Leipzigs und die Sonderfahrzeugtechnik
• Technik und Spezialbeschaffung
• Pflege / Wartung / Reparatur von Technik (Werkstätten)
• Ausbildungsplanung und -durchführung, etc.
Durch die Konzentration dieser vielfältigen Aufgaben wird zum einen der Bedarf gedeckt (u.a. Gewährleistung des Einsatzkonzeptes für den City-Tunnel in Leipzig) und zum anderen personelle,
bauliche und technische Synergieeffekte erreicht (Einsatz von in Bereitschaft befindlichen Einsatzkräften in Technikbereichen, Doppelnutzung von Räumen, etc.).
Eine besondere Bedeutung nimmt die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) im Konzept ein. Von den
bisherigen 19 Leitstellen im Freistaat Sachsen werden zukünftig nur noch 5 in Oberzentren existieren. Eine davon wird in Leipzig auf dem Standort des Feuerwehrzentrums errichtet und ist Bestandteil des 1. Bauabschnittes. Die Zuständigkeit der IRLS Leipzig soll die Gebiete des Landkreises Leipzig, des Landkreises Nordsachsen und der Stadt Leipzig umfassen.
Der Standort war auf eine Lage westlich der Bahnlinie Leipzig-Gera beschränkt, um die erforderlichen Einsatzzeiten für die Berufsfeuerwache Südwest (u.a. bis zur A 38) zu gewährleisten. Eine
umfangreiche Prüfung im Vorfeld von anderen Standorten sowie Varianten hatte ergeben, dass
dieser die rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenen Anforderungen vorzugsweise erfüllt
(Lage, Unterbringung der erforderlichen Funktionen, Kosten, zeitnaher Grunderwerb und Umsetzung aufgrund dringendem Handlungsbedarf, besonders hinsichtlich der Hilfsfristabdeckung und
der Gewährleistung des Einsatzkonzeptes für den City-Tunnel).
Der notwendige Flächenbedarf kann gutachterlich bestätigt am vorgesehenen Standortbereich
Gerhard-Ellrodt- / Rippachtalstraße realisiert werden.
Das Erfordernis für die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Planes) begründet sich dadurch,
dass die zu beplanenden Flächen im Außenbereich nach § 35 BauGB liegen. Auf dieser Grundlage ist die Entwicklung und Realisierung des Gesamtvorhabens nicht möglich. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage erforderlich.
Das Verfahren wird ebenfalls für erforderlich angesehen, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für diese ehemaligen Gartenbauflächen zu gewährleisten. Mit der Bauleitplanung soll das
notwendige Planungsrecht für das Feuerwehrzentrum geschaffen werden. Zudem handelt es sich
bei dem Feuerwehrzentrum um ein mehrstufiges Vorhaben, bei dem durch den Bebauungsplan
die notwendige Planungssicherheit für alle Entwicklungsstufen gesichert werden soll.
3.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:
(A) Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage
Vornehmliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung dieses Standortes. Mit dem Planverfahren soll Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen Entwicklungs- und Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden.
(B) Sichern einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung an dieser Stelle soll mit den
Festsetzungen dieses Bebauungsplanes speziell darauf hingewirkt werden, dass sich das Vorhaben in die örtlichen Gegebenheiten einfügt und zwischen den angrenzenden baulichen Strukturen
und Nutzungen vermittelt.
(C) Ermöglichung einer bedarfsdeckenden Nutzung
Um dem Bedarf im Bezug auf den Brand- und Katastrophenschutz gerecht zu werden, ist der
Neubau einer Feuerwehrzentrale geplant.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 6
(D) Einhaltung Grünordnerischer und Umweltschützender Belange
Im Rahmen des Planverfahrens ist zu prüfen, welche Fachgutachten (z.B. zur Grünordnungsplanung, zum Immissionsschutz und zur Altlastensituation) als Abwägungsmaterialien erforderlich
sind und wie deren Ergebnisse in der Planung berücksichtigt werden können.
(E) Sicherung der geordneten Erschließung
Es soll eine geordnete verkehrliche Erschließung der Baugrundstücke, bei möglichst geringer Flächeninanspruchnahme für Erschließungsanlagen und möglichst geringer Beeinträchtigung
angrenzender Grundstücke, gewährleistet werden.
4.
Verfahrensdurchführung
Folgende Verfahrensschritte wurden zur Vorbereitung des Satzungsbeschlusses durchgeführt:
15.05.2013
Aufstellungsbeschluss vom
Beschluss Nr. 1617/13,
bekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 11/2013 vom 01.06.2013
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB), mit Schreiben vom
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 1 BauGB), bekannt gemacht im Leipziger Amtsblatt Nr. 21 vom
08.11.2014
19.03.2013
11.11. - 28.11.2014
Näheres zu den Ergebnissen der Beteiligungen siehe Kap. 8 dieser Begründung.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
B.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
5.
Beschreibung des Plangebietes und seines Umfeldes
5.1
Topografie
Seite 7
Das Plangebiet sowie die westlich angrenzenden Flächen sind durch die ehemalige Nutzung als Gärtnerei überprägt. Das Gelände verläuft eben mit einer Geländehöhe von ca. 121,5 - 122,0 m ü. NHN.
Der höchste Grundwasserstand wird nach dem grundwasserbezogenen Kartenwerk von Leipzig
mit rund 113 - 114 m ü. NHN angegeben. Der Grundwasserstand des Gebietes wird beeinflusst
durch die Auswirkungen der Tagebaue im Leipziger Süden. Die Flutung des Cospudener Sees
führte zu einem Anstieg des Grundwasserstandes. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen in
den ehemaligen Tagebauflächen wird ein Grundwasserflurabstand von ca. 7 - 10 m unter Flur in
diesem Gebiet erreicht sein.
5.2
Vorhandene Bebauung und Nutzungen
Im Plangebiet:
- Nutzungen
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine ehemals mit Hallen und Gewächshäusern bestandene Gärtnerei, die aufgrund der Nutzungsaufgabe und der inzwischen eingetretenen Zerstörungen
bzw. Verwahrlosung einer baulichen Neuordnung bedarf. Mitte 2012 hatte auf dem überwiegenden
Teil der Flurstücke der Abriss der Gewächshäuser und kleinen Gebäude / Schuppen sowie die
Entsiegelung der asphaltierten und betonierten Betriebsflächen stattgefunden.
Mit dem ersten Bauabschnitt entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße wurde bereits 2013 begonnen.
Dieser beinhaltet den Bau des Gebäudekomplexes der Integrierten Regionalleitstelle, die Berufsfeuerwache sowie den ersten Teil der Abstellhalle. Ende 2014 erfolgte auf dem Gelände die Errichtung eines 40 m hohen Funkmastes zur Gewährleistung der Funkversorgung.
Anfang 2015 wurde der erste Bauabschnitt fertiggestellt. Neben der Fahrzeughalle der
Berufsfeuerwache sind auch Werkstätten und Schulungsräume realisiert worden. Über der
Fahrzeughalle befinden sich die Ruheräume mit Sanitärbereich. Schulungs- und
Aufenthaltsräume, Küche sowie Büros sind in einem rechtwinklg angebauten Verbindungstrakt
untergebracht, über den man zur großen Abstellhalle gelangt. Das Hauptgebäude mit einer Länge
von ca. 93 m verläuft parallel zur Gerhard-Ellrodt-Straße. Die Gebäudehöhe beträgt ca. 12 m.
- Straßen- und Wegenetz
Das Plangebiet wird begrenzt von der Gerhard-Ellrodt-Straße im Norden. Es ist somit über diese
Straße an das überörtliche Straßennetz angeschlossen. Eine innere Erschließung erfolgt über die
Zufahrten von der Gerhard-Ellrodt-Straße sowie der Seebenischen Straße, die an der südlichen
Plangebietsgrenze verläuft.
Angrenzende Bereiche:
- Wohnnutzungen und Kleingartenanlagen
In nordwestlicher Nachbarschaft zum Plangebiet liegt entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße eine kleine
Reihenhaussiedlung mit insgesamt zehn Wohneinheiten. Südlich des Plangebiets befinden sich die
Kleingartenanlagen „Am Wasserturm“ und „Gartenfreunde Südwest“. An diese schließt sich in nordöstlicher Richtung die Ortslage Großzschocher an.
- Gewerbliche- und Mischgebietsnutzungen
Die an der Gerhard-Ellrodt-Straße dem Plangebiet gegenüberliegenden Flächen sind als Gewerbegebiete im B-Plan Nr. 9.4 "Gewerbegebiet an der S 46" und im B-Plan Nr. 331 "Gewerbegebiet
nördlich der Gerhard-Ellrodt-Straße" festgesetzt. Derzeit liegen diese Flächen einer ehemaligen
Molkerei jedoch brach. Nördlich, mit Zufahrt über den Weidenweg, hat sich ein kleines Mischgebiet entwickelt. Östlich wird das Plangebiet von unbebauten Flächen sowie einer dahinterliegenden bebauten Gewerbefläche begrenzt. Weiter in östlicher Richtung befindet sich der Bahnhof
Leipzig - Großzschocher.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 8
- Landwirtschaftliche Nutzflächen
Die westlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen sind durch eine landwirtschaftliche Nutzung geprägt,
die ebenfalls Teil der ehemaligen Gärtnerei waren und zwischenzeitlich größtenteils beräumt wurden.
5.3
Vorhandene Wohnbevölkerung
Das Plangebiet wurde ehemals als Gärtnereibetrieb von der Agrargenossenschaft Kitzen e.G. genutzt. Im Nordwesten befinden sich in Reihenhäusern die ehemaligen Betriebswohnungen, die
heute als Wohngebäude genutzt werden.
5.4
Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzungen
Die Freiflächen- und Vegetationsstruktur des Plangebietes ist zum großen Teil durch landwirtschaftliche bzw. gärtnerische Nutzung geprägt gewesen. Eingegrünt war das Plangebiet im Norden
und Südosten jeweils durch Hecken sowie im Osten durch Gehölzbestand aus Laubbäumen und im
Südwesten aus Laubbäumen und Sträuchern. Durch die Aufgabe der Gärtnerei hatten sich auf den
nicht befestigten Flächen ausdauernde Ruderalfluren, Gehölzjungwuchs, Koniferen und Hecken
etabliert. Zwischenzeitlich wurden einige Gehölze und Koniferen sowie die Hecke im Norden gerodet.
5.5
Technische Infrastruktur
5.5.1
Verkehrsinfrastruktur
Weiträumig betrachtet ist das Plangebiet durch folgende Hauptverkehrsstraßen erschlossen:
Südlich verläuft die A 38, die in Ost-West-Richtung als Verbindung zwischen der A 14 und der A 9
dient. Über die B 186 wurde die S 46 als direkter Autobahnzubringer von der A 38 zur Stadt Leipzig
errichtet. Der Ausbau der S 46 erfolgte im Jahr 2001 / 2002.
Die Verkehrsanbindung Richtung Norden und Süden ist über die B 186 bzw. die B 2 gewährleistet. Die
Erschließung des Plangebietes ist über eine Anbindung an die Gerhard-Ellrodt-Straße und über diese
an die Rippachtalstraße gesichert. Zudem besteht die Möglichkeit der Ausbildung einer zusätzlichen
sekundären Grundstückszufahrt im Süden des Plangebietes über die Seebenische Straße.
Das Plangebiet schließt an den sogenannten Verknüpfungsbereich S 46 an (außerhalb des Erschließungsbereiches Ortsdurchfahrt). Mit Aufstellung des Bebauungsplanes gelten die Vorgaben des Sächsischen Straßengesetzes § 22 (Zufahrten und Zugänge) sowie § 24 (Bauliche Anlagen an Straßen) nicht.
Eine Anbindung des Gebietes an das öffentliche Personennahverkehrsnetz besteht durch eine
Buslinie. Die Linie 162 verkehrt von Großzschocher (Anton-Zickmantel-Straße) über die GerhardEllrodt-Straße bis nach Lausen. Die nächstgelegene Haltestelle "Gärtnerei" befindet sich westlich
vom Plangebiet in etwa 150 m Entfernung und ca. 250 m östlich die Haltestelle "Wasserturmweg".
5.5.2
Ver- und Entsorgungsanlagen
Durch die ehemalige Nutzung als Gärtnerei kann das Plangebiet durch das angrenzend bestehende Trinkwasser- und Kanalnetz erschlossen werden. Trinkwasserseitig ist eine Erschließung über
die entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße verlaufende Trinkwasserleitung DN 150 GGG möglich. Die
Anschlussleitung mit Wasserzählerschacht zur Versorgung der bestehenden Wohnhäuser wurde
getrennt und entfernt. Zur Versorgung des Feuerwehrzentrums und der Eigenheime wurden am
bestehenden Leitungsende zwei neue Hausanschlussleitungen hergestellt. Des Weiteren befindet
sich innerhalb des Plangebietes eine Trinkwasserleitung VW 250 B.
Die Schmutzwasserentsorgung kann über die bestehende Mischwasserleitung DN 300 erfolgen,
die in der Gerhard-Ellrodt-Straße beginnt und in nördlicher Richtung verläuft. Analog zur Trinkwasserversorgung wurde auch hier eine neue Hausanschlussleitung zur Schmutzwasserentsorgung
des Feuerwehrzentrums errichtet.
Die Ableitung des anfallenden Regenwassers kann nicht über das öffentliche Abwassernetz erfolgen. Das Regenwasser ist auf den Grundstücken zu belassen und zu versickern. Hierzu wurden
entsprechende Nachweise geführt und mit der zuständigen Behörde abgestimmt.
In der Gerhard-Ellrodt-Straße sind Anschlusspunkte für die stadttechnischen Medien vorhanden.
Im Südosten tangiert eine 110-kV-Hochspannungsfreileitung das Plangebiet, zu der ein 25 m breiter
Schutzstreifen einzuhalten ist. Dieser Streifen liegt zum Teil im südöstlichen Bereich auf dem Plangebiet.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
6.
Planerische und rechtliche Grundlagen
6.1
Planungsrechtliche Grundlagen
6.1.1
Ziele der Raumordnung
Seite 9
Die Ziele des Bebauungsplanes „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ stehen im
Einklang mit den im Landesentwicklungsplan Sachsen 2013 und den im Regionalplan
Westsachsen 2008 formulierten raumordnerischen Grundsätzen und Zielstellungen.
Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP)
Der LEP 2013, bekannt gemacht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2013 vom
30. August 2013, enthält folgende Ziele und Grundsätze mit besonderer Bedeutung für diesen Bebauungsplan:
•
•
Vorrang der Nutzung vorhandener Bauflächen sowie Anbindung von Bauflächen an geeignete
infrastrukturell erschlossene Gebiete (LEP 2013, Z 2.2.1.4),
Beplanung und Wiedernutzung einer brachgefallenen Fläche (LEP 2013, Z 2.2.1.7),
Im Landesentwicklungsplan 2013 bekräftigt die Sächsische Staatsregierung im Grundsatz
G 6.5.2, dass die Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, Gerichtsbarkeit, Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) räumlich so verteilt werden sollen, dass in allen
Landesteilen eine ausreichende und bürgernahe Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft
mit öffentlichen Dienstleistungen sichergestellt ist. In der Begründung wird dazu ausgeführt: „Der
Erhaltung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung sowie dem Schutz von Tieren und Sachwerten kommt eine überragende Bedeutung zu. Ebenso ist Umweltgefahren sowie
Großschadensereignissen zu begegnen. Hierzu ist ein leistungsfähiges Netz von Leitstellen, Rettungswachen, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten sicherzustellen, das auch dem
Stand von Medizin und Technik sowie den Erfordernissen der Wirtschaftlichkeit entspricht.“
Regionalplan Westsachsen (RPlWS)
Der Regionalplan Westsachsen 2008 (RPlWS 2008), verbindlich seit dem 25.07.2008, enthält
folgende Ziele und Grundsätze mit besonderer Bedeutung für diesen Bebauungsplan:
Bodenverbrauchende Nutzungen sollen auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden.
Durch Trassenbündelung, Flächenrevitalisierung brachliegender Industrie- und Gewerbeareale, die Minimierung der Flächenneuinanspruchnahme durch vorrangige Nutzung des vorhandenen innerörtlichen Bauflächenpotenzials und die Umsetzung eines Verwertungsgebots im Zuge von Baumaßnahmen ist auf den sparsamen Umgang mit Flächen und Bodenmaterial hinzuwirken (Z 4.4.1).
Nach RPlWS 2008, Z 2.3.2 sollen in den Versorgungs- und Siedlungskernen des Zentralen Ortes und
Oberzentrums Leipzig (siehe LEP 2013, Z 1.3.1) die zentralörtlichen Funktionen und die dafür
erforderlichen Einrichtungen gebündelt werden. Dieses Ziel wird im § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen
(SächsLRettDPVO) i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 6 SächsBRKG konkretisiert. Darin heißt es: „Standort der
Integrierten Regionalleitstelle ist für den Leitstellenbereich der Kreisfreien Stadt Leipzig, des
Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen die Kreisfreie Stadt Leipzig.“
6.1.2
Flächennutzungsplan
Entwicklungsgebot Sonderbaufläche (SO-Fläche) „Feuerwehrzentrum“: Die Flächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ sind
Bestandteil des großen zusammenhängenden Gewerbeflächenbandes nördlich und südlich der
S 46, das als solches im FNP als Gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Es umfasst sowohl
bestehende Gewerbebetriebe als auch einen großen Anteil bisher noch nicht entwickelter Flächen.
Dieses Gewerbeband bietet aufgrund der Anbindung an die S 46 als Autobahnzubringer gute Voraussetzungen für die Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben im Südwesten des Stadtgebietes.
Ein Teil dieses Gewerbeflächenareals soll nunmehr für den Aufbau des Feuerwehrzentrums
verwendet werden. Da der B-Plan sich lediglich auf die Flächen der Feuerwehr bezieht, sollen die
Flächen im Geltungsbereich des B-Planes als Sonderbaufläche festgesetzt werden. Damit kommt
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 10
es für einen Teilbereich des Gewerbebandes zu einer Konkretisierung der Art der Nutzung, die mit
der Darstellung eines Symbols für die „Feuerwehr“ an der Stelle des Geltungsbereiches des
B-Planes im FNP bereits vorbereitet ist.
Da mit der Entwicklung eines Teilbereiches des Gewerbebandes als Feuerwehrzentrum das stadträumliche Grundkonzept der Entwicklung von gewerblichen Nutzungen im Südwesten des
Stadtgebietes beibehalten wird, gilt der B-Plan als aus dem FNP entwickelt.
6.1.3
Landschaftsplan
Gemäß § 11 BNatSchG ist für die örtlichen Ziele des Umweltschutzes im Stadtgebiet Leipzig ein
Landschaftsplan (LSP) als ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan aufgestellt worden (bestätigt durch den Stadtrat am 16.10.2013). Er enthält neben den Zielen die für ihre Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Für das Plangebiet stellt das Integrierte Entwicklungskonzept des LSP gewerbliche Baufläche dar.
Die Ziele des Bebauungsplanes stehen den Zielen des Landschaftsplanes nicht entgegen.
6.1.4
Zulässigkeit von Bauvorhaben
Das Plangebiet liegt im Außenbereich. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 35
BauGB, Bauen im Außenbereich. Für den ersten Bauabschnitt des Feuerwehrzentrums entlang
der Gerhard-Ellrodt-Straße wurde eine Baugenehmigung am 22.11.2012 auf der Grundlage des
§ 35 BauGB erteilt.
Angrenzende Bebauungspläne:
Unmittelbar nördlich angrenzend befinden sich zwei Bebauungspläne. Zum einen der B-Plan Nr.
331 „Gewerbegebiet nördlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ mit Satzungsbeschluss 543/10 vom
20.10.2010, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 22/10 vom 27.11.2010. Zum anderen der B-Plan Nr. 9.4
„Gewerbegebiet an der S 46“ mit Satzungsbeschluss 1835/13 vom 21.11.2013, bekannt gemacht
im Amtsblatt Nr. 02/14 vom 18.01.2014.
Diese Bauleitpläne haben keine Auswirkungen auf den B-Plan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“.
6.2
Sonstige Planungen
6.2.1
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo) ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 11) am 20.05.2009 vom Stadtrat beschlossen
worden (RB IV – 1595/09).
Das SEKo formuliert eine fachübergreifende Stadtentwicklungsstrategie für die Stadt Leipzig bis
2020. Auf Basis der Vernetzung sektoraler Planungen (Stadtentwicklungspläne und Fachplanungen) benennt es inhaltliche und stadträumliche Ziele und Handlungsschwerpunkte sowie zentrale
Maßnahmeschwerpunkte zu deren Umsetzung. Damit ist das SEKo Grundlage für ein zielgerichtetes ressortübergreifendes Verwaltungshandeln sowie die Zusammenarbeit in der Stadtentwicklung
und für die Kooperation mit den verschiedenen Akteuren außerhalb der Stadtverwaltung.
Ein wichtiger Handlungsschwerpunkt der im SEKo formulierten Ziele für die Stadtentwicklung bis 2020
ist die Bereitstellung von Flächen und Infrastrukturen für Industrie und Gewerbeentwicklung (SEKo,
Seite C-6, Zielbereich Wettbewerbsfähigkeit stärken). Im Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung
ist das Plangebiet als weiterer Bestand für Industrie und Gewerbe dargestellt (Karte B 2.1).
Die Zielstellungen des Bebauungsplanes entsprechen somit den Zielen des SEKo.
6.2.2
Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen
Der STEP Gewerbliche Bauflächen ist die planerische Zielkonzeption der Stadt Leipzig für die Entwicklung der gewerblichen Bauflächen im Stadtgebiet. Die Fortschreibung des STEP Gewerbliche
Bauflächen von 1999 wurde am 13.07.2005 durch die Ratsversammlung beschlossen (RB IV – 330/05).
Vorrangiges Ziel des Stadtentwicklungsplans ist es, mit einem quantitativ ausreichenden und qua30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 11
litativ differenzierten Angebot an Gewerbeflächen den Wirtschaftsstandort Leipzig zu stärken.
Für den B-Plan ergeben sich aus dem STEP Gewerbliche Bauflächen folgende relevante Inhalte:
Das Plangebiet ist Teil des STEP-Gebietes Nr. 78 „Gerhard-Ellrodt-Straße“, das als traditioneller
Gewerbestandort, der zu großen Teilen brach liegt, zu der mittel- bis langfristig neu entstehenden
Gewerbeagglomeration im Leipziger Südwesten gehört.
Im STEP Gewerbliche Bauflächen wird der Sicherung und Entwicklung von Bestandsgebieten eine
hohe Priorität innerhalb der angestrebten Entwicklung der Stadt eingeräumt. Der Schwerpunkt soll
dabei auf der Revitalisierung brachliegender Standorte liegen, um den Freiflächenverbrauch zu
minimieren und die vorhandene Infrastruktur effizient auszunutzen. Als besonders geeignet werden dabei Gewerbebrachen angesehen, die über eine gute infrastrukturelle Anbindung verfügen.
Das Gewerbegebiet erfüllt zu großen Teilen diese Anforderungen durch:
gute Anbindung an das überörtliche Straßenverkehrsnetz ohne Durchquerung von Wohngebieten,
das vorhandene kompakte Flächenpotenzial.
•
•
Auf Grund dieser Potenziale wird das Gebiet „Gerhard-Ellrodt-Straße“ im STEP Gewerbliche Bauflächen in die Zielkategorie „Revitalisierung“ eingestuft. Sie enthält diejenigen Bestandsgebiete,
deren gewerbliche Nutzung im Sinne des STEP dauerhaft gesichert werden soll. Die Nutzung
eines Feuerwehrgerätezentrums ist zwar gemäß STEP nicht angestrebt, da aber noch weitere
Flächenpotenziale vorhanden sind, sind daher die weiteren Flächen nicht beeinträchtigt.
Die vorgesehene Entwicklung steht daher den Zielen des STEP Gewerbliche Bauflächen nicht
entgegen.
6.2.3 Weitere Stadtentwicklungspläne
Die Stadtentwicklungspläne „Zentren“ (RB IV – 1544/09), „Wohnungsbau und Stadterneuerung“
(RB III – 432/00, RB III – 1328/03, RB V - 771/11) und „Verkehr und öffentlicher Raum“ (DS00523/14) enthalten keine für diesen Bebauungsplan relevanten Aussagen.
6.2.4 Brandschutzbedarfsplan 2010 - 2015
Grundlage für die Planung und den Ausbau des Brandschutzes der Stadt Leipzig ist die erfolgte
zweite Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2010 - 2015 (Ratsbeschluss Nr. RB V183/10) auf Grundlage von § 6 (1), Ziffer 1 SächsBRKG sowie die Leitstellenkonzeption des
Freistaates Sachsen auf der Grundlage der §§ 11 und 34 SächsBRKG.
Diese Fortschreibung stellte also keinen Brandschutzbedarfsplan im grundsätzlichen Sinne (Darstellung und Bewertung Gefahrenpotentials, Einsatzfrequenzen, Einsatzverteilung etc.) dar, sondern
beinhaltete die Umsetzung der mit dem Ratsbeschluss zum Brandschutzbedarfsplan für die Stadt
Leipzig nach der Gemeindegebietsreform 2001 festgelegten Aufgaben an die Stadtverwaltung.
Eine besondere Bedeutung nimmt die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) im Konzept ein. Von den
bisherigen 19 Leitstellen im Freistaat Sachsen werden zukünftig nur noch 5 in Oberzentren existieren.
Eine davon soll in Leipzig auf dem Standort des Feuerwehrzentrums (B-Plan Nr. 395) errichtet werden
und Bestandteil des 1. Bauabschnittes sein. Die Zuständigkeit der IRLS Leipzig soll die Gebiete des
Landkreises Leipzig, des Landkreises Nordsachsen und der Stadt Leipzig umfassen.
Der Zuständigkeitsbereich der verbleibenden Leitstelle der Stadt Leipzig umfasst dann mehrere
Gebietskörperschaften mit erheblichen Auswirkungen auf die erforderlichen Ressourcen (Einsatzleitplätze, Betriebspersonal, Unterbringung, Leitstellentechnik).
Die Grundparameter der künftigen Regionalleitstelle Leipzig stellen sich wie folgt dar:
•
•
•
•
Steigerung der mit der Leitstellenleistung zu versorgenden Einwohneranzahl von 515.000
auf 1.051.000,
Steigerung der Leitstellenleistungen von 115.000 Einsätze auf über 270.000 Einsätze,
Erhöhung des Personalbedarfs von 33 auf 75 Stellen und
Erhöhung des Raumbedarfes zur Unterbringung von 449 m² auf 820 m² bis 840 m².
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
7.
7.1
Seite 12
Umweltbericht
Einleitung
Für die Belange des Umweltschutzes wird im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung
durchgeführt, in der
• die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und
• die ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet werden
(§ 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB sowie Anlage 1 zum BauGB).
Dazu wird wie folgt vorgegangen:
a) Einschätzung aufgrund einer überschlägigen Prüfung, auf welche Schutzgüter der B-Plan
voraussichtlich erhebliche Auswirkungen haben kann, die in der Abwägung zu berücksichtigen
wären und mit denen man sich deshalb im weiteren Verfahren vertiefend beschäftigen muss.
b) Festlegung der Stadt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der
Umweltbelange für diesen Bauleitplan für die Abwägung erforderlich ist, auf der Grundlage der
Einschätzung (siehe dazu Kap. 7.1.3).
c) Ermittlung der Umweltbelange in dem festgelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
d) Beschreibung und Bewertung der ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen im
Umweltbericht (siehe Kap. 7.2).
e) Ergänzung der Ermittlungen und des Umweltberichtes, soweit im Ergebnis der Beteiligungen
zum Entwurf erforderlich.
7.1.1 Ziele und Inhalte des Planes (Kurzdarstellung)
Wichtige Ziele des Planes:
Die Stadt Leipzig plant am Standort Gerhard-Ellrodt-Straße in 04249 Leipzig die Errichtung eines
Feuerwehrzentrums.
Ziel ist es, am Standort eine Vielzahl von Aufgaben zu konzentrieren, so z.B.:
• Notrufabfrage, Einsatzdisposition, Alarmierung und Einsatzlenkung (Integrierte
Regionalleitstelle)
• Einsatzdienst
(Berufsfeuerwehr)
für
den
Südwesten Leipzigs
und die
Sonderfahrzeugtechnik
• Technik und Spezialbeschaffung
• Pflege / Wartung / Reparatur von Technik (Werkstätten)
• Ausbildungsplanung und -durchführung, etc.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-EllrodtStraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des
Feuerwehrzentrums geschaffen werden.
Weiteres zu den Zielen und Zwecken der Planung ist dem Kap. 3 der Begründung zum
Bebauungsplan zu entnehmen.
Inhalt des Planes:
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der
Gerhard-Ellrodt-Straße" wird als Sonstiges Sondergebiet Feuerwehrzentrum ausgewiesen. Als
Maß der baulichen Nutzung werden eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Höhe der Gebäude
von maximal 14 m festgesetzt. Eine Überschreitung dieser Höhe ist auf maximal 200 m²
überbaubarer Grundfläche um maximal 26 m zulässig.
Ausgehend von der Grundflächenzahl resultiert bei einer Gesamtflächengröße des Plangebietes
von 48.533 m² eine maximal überbaute Fläche von ca. 29.120 m².
Weitere Inhalte des Bebauungsplanes sind vor allem Festsetzungen für:
• Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
(ca. 4.696 m²),
• Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (ca. 1.318 m²),
• Umgrenzung von Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern (ca. 1.477 m²),
• sowie entsprechende grünordnerische Festsetzungen
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 13
- von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft (Versieglungsbeschränkung, Regenwasserversickerung),
- zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern (Begrünungsmaßnahmen und flächige Gehölzpflanzungen) sowie
- von Maßnahmen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern (Erhalt vorhandener Gehölzflächen).
Weitere Ausführungen sind vor allem dem Kap. 3 „Ziele und Zwecke der Planung“ und dem
Abschnitt C. „Inhalte des Bebauungsplanes" der Begründung zum Bebauungsplan zu entnehmen.
7.1.2 Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes
Nachfolgend werden die für diesen Bebauungsplan bedeutsamen fachlichen Grundlagen und
Ziele des Umweltschutzes genannt.
Sonstige Untersuchungen bzw. Gutachten waren nicht erforderlich.
7.1.2.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG
a) Vogelschutzrichtlinie
Im
unmittelbaren
Umfeld
befinden
sich
keine
ausgewiesenen
europäischen
Vogelschutzgebiete. Das Nächstgelegene ist das SPA - Gebiet „Leipziger Auwald“
(landesinterne Nr. 05) in 560 m Entfernung südöstlich des Plangebietes.
Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des SPA - Gebietes ausgeschlossen werden.
b) Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem FFH - Gebiet. Das Nächstgelegene ist das FFH Gebiet „Leipziger Auensystem“ (landesinterne Nr. 050 E), welches sich ca. 1 km südöstlich
vom Plangebiet befindet.
Aufgrund der räumlichen Distanz und dem Charakter des Vorhabens können erhebliche
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH - Gebietes ausgeschlossen werden.
c) Naturschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich nicht in einem Naturschutzgebiet (NSG).
Das nächstgelegene Naturschutzgebiet ist das NSG „Lehmlache Lauer“ in einer Entfernung
von ca. 2,2 km in östlicher Richtung.
Auswirkungen auf das NSG können aufgrund der räumlichen Distanz ausgeschlossen
werden.
d) Landschaftsschutzgebiete
Das Plangebiet befindet sich in keinem Landschaftsschutzgebiet (LSG). Das Nächstgelegene
ist das LSG „Leipziger Auwald“ in ca. 560 m Entfernung im Südosten des Plangebietes.
Auswirkungen auf das LSG „Leipziger Auwald“ können aufgrund der Lage und der
räumlichen Distanz ausgeschlossen werden.
e) Flächennaturdenkmale / Naturdenkmale
Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Flächennaturdenkmal (FND) und es befinden sich
keine Naturdenkmale (ND) bzw. Flächennaturdenkmale im Gebiet oder in dessen Umfeld.
Auswirkungen auf FND oder ND können ausgeschlossen werden.
f) geschützte Landschaftsbestandteile
Laub- und Nadelbäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 10 cm gemessen in
1,3 m Höhe über dem Erdboden, Obstbäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als
30 cm gemessen in 1,3 m Höhe über dem Erdboden, Großsträucher mit einer Höhe über 4 m
sowie Hecken mit einer Höhe über 1 m und Rank- und Klettergehölze höher als 3 m sind entsprechend der BAUMSCHUTZSATZUNG DER STADT LEIPZIG geschützt. Auch gelten Bäume als geschützt, obwohl sie die erforderlichen Maße nicht erreichen, wenn es sich um Straßenbäume,
Ersatzpflanzungen im Sinne der Baumschutzsatzung oder im Rahmen von landschaftspflegeri30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
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schen, stadtgestalterischen und forstwirtschaftlichen Gründen gepflanzten Bäumen handelt.
Vom Schutz ausgenommen sind (§ 22 Abs. 2 SächsNatSchG): Bäume mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter, gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter, sowie Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln (Populus spec.), Birken (Betula spec.), Baumweiden (Salix
spec.) und abgestorbene Bäume auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken, vorbehaltlich der
Regelung in § 21 SächsNatSchG.
g) geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG und § 30 BNatSchG
Im Plangebiet gibt es keine geschützten Biotope im Sinne des § 21 SächsNatSchG bzw. des
§ 30 BNatSchG.
7.1.2.2 Landschaftsplan
Im Landschaftsplan Leipzig ist das Plangebiet als Fläche für ein bestehendes Industrie- und
Gewerbegebiet, großflächigen Einzelhandel, stadttechnische Ver- und Entsorgungsanlagen
gekennzeichnet. Die Gerhard-Ellrodt-Straße im Norden des Plangebietes ist im Integrierten
Entwicklungskonzept als Bestandteil des Hauptwegenetzes benannt.
Auch in der Karte Zielkonzept „Arten und Biotope“ ist das Plangebiet als bestehendes Industrieund Gewerbegebiet, großflächigen Einzelhandel, stadttechnische Ver- und Entsorgungsanlagen
vermerkt. Davon abweichend werden in der Karte „Schutzgut Biodiversität, Maßnahmen der
Freiräume / Freiflächen für die (ehemaligen) Gärtnereistandorte im Plangebiet folgende
Maßnahmen ausgewiesen:
- Einbindung brachgefallener Gartenbaubetriebe in das Grünflächensystem der Stadt,
- Entwicklung extensiver Grünflächen unter Einbeziehung der spontan entwickelten Biotopstrukturen,
- in unmittelbarer Nähe der Waldgebiete (v.a. Leipziger Auwald) oder der Bachauenbereiche:
Einbeziehung in Renaturierungskonzepte und in die Waldentwicklung.
Im Süden des Plangebietes sind für die gehölzbestimmten Brachen ebenda folgende Maßnahmen
benannt:
- auf dauerhaft verbleibenden Brachen periodische Anlage von Bereichen der Eigenentwicklung durch Entsieglung,
- Schaffung von Rohbödenstandorten und gelegentliche Mahd,
- biannuale, räumlich wechselnde Mahd und / oder Beweidung.
Weitere detaillierte Ziele des Umweltschutzes bzgl. des Schutzgutes Boden werden im Kapitel
7.2.1.1 unter Punkt c) aufgeführt.
7.1.2.3 Grünordnungsplan
Für das Plangebiet wurde ein Grünordnungsplan (§ 7 SächsNatSchG in Verbindung mit § 11
Abs. 3 BNatSchG) aufgestellt. Seine Inhalte sind ökologische Grundlage für diesen
Bebauungsplan. Näheres siehe auch Pkt. 7.2.
7.1.2.4 Eingriffsregelung
Für diesen Bebauungsplan wird die Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB berücksichtigt.
Dazu wurde eine Eingriff-Ausgleich-Bilanz mit folgenden Ergebnissen erstellt:
Gesamtwertzahl Bestand:
Gesamtwertzahl Planung:
Biotopwertdefizit:
1.400.836 Wertpunkte
832.250 Wertpunkte
568.586 Wertpunkte
Ausgangszustand für die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung war die Bestandssituation vor Beginn
der Baumaßnahmen zum ersten Bauabschnitt (August 2012).
Das mit der Planrealisierung verbundene Biotopwertdefizit kann nur außerhalb des Plangebietes
ausgeglichen werden. Ein Ausgleich ausschließlich auf den Baugrundstücken selbst ist aufgrund
der geplanten Nutzung und der Größe der überbaubaren Grundstücksfläche ausgeschlossen.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 15
Zum Ausgleich der Eingriffsfolgen werden auf den westlich des Plangebietes angrenzenden
Flächen folgende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt:
• Rekultivierung versiegelter Flächen,
• Anlage und Optimierung eines Steinschmätzerlebensraumes,
• Anlage eines Feldgehölzstreifens inklusive Zauneidechsenlebensraum.
Die Bilanzierung der Ausgleichsmaßnahme kommt zu folgendem Ergebnis:
Gesamtwertzahl Bestand Ausgleichsflächen:
Gesamtwertzahl Planung:
Biotopwertaufwertung:
1.527.706 Wertpunkte
2.105.585 Wertpunkte
577.879 Wertpunkte
Der mit der Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes verbundene Eingriff in Natur und
Landschaft kann mit den externen Ausgleichsmaßnahmen vollständig ausgeglichen werden.
7.1.2.5 Sonstige fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes
Sonstige fachliche Grundlagen waren:
• Versickerungs- und Baugrundgutachten
Für die Erstellung des Umweltberichtes standen ein Versickerungsgutachten vom 29.10.2012
und ein Baugrundgutachten vom 11.04.2012 zur Verfügung. Angaben zu Geologie,
Hydrogeologie und zum Schutzgut Boden konnten diesen entnommen werden.
• Schallimmissionsprognose
Mit Stand vom 20. Juli 2012 liegt eine Schallimmissionsprognose vor.
• Baumbestandserfassung
Baumbestandslisten vom 24.05. und 29.09.2012. Die Lage der Baumstandorte konnte mit Hilfe
des Abbruchplanes vom 03.05.2012, Maßstab 1:500, nachvollzogen werden.
• Lage- und Höhenplan und Luftbilder zur Rekonstruktion des Bestandes vor dem Baubeginn
des ersten Bauabschnittes.
Für die Erstellung des Umweltberichtes lag ein einen Lage- und Höhenplan im Maßstab 1:500,
gemessen im November 2010 und gezeichnet im Juli 2011 vor.
Die Flächennutzung vor Beginn der Baumaßnahmen wurde des Weiteren mit Hilfe von
Luftbildern aus den Jahren 2000, 2005, 2006, 2009, 2011, 2012 und 2013 rekonstruiert.
• Artenschutzfachbeitrag
Mit Stand vom 30.10.2015 liegt ein Artenschutzfachbeitrag vor, in welchem die geplanten
Ausgleichsmaßnahmen westlich des Plangebietes und der Bereich des südlichen Versickerungsbeckens betrachtet wurden.
Bundes- und landesrechtliche Reglungen:
• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom
25. März 2002 (BGBl. I S. 1193) außer Kraft am 1. März 2010 durch Artikel 27 Satz 2 des
Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)
• Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451) Geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234)
• Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 954)
• Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) zuletzt
geändert durch Artikel 5 Absatz 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
• Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009
(BGBl. I S. 2585) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August
2013 (BGBl. I S. 3154)
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
•
•
•
Seite 16
Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.
Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 482) außer Kraft am 8. August 2013 durch Artikel 16 Absatz 1
des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503)
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissions-schutzgesetz BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) (1)
geändert durch das Gesetz vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943)
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Denkmalschutzgesetz - SächsDSchG) vom 3. März 1993 (SächsGVBl. S. 229) Zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234)
Weiterhin wurden bei der Erstellung des Umweltberichtes folgende Unterlagen ausgewertet:
• Umweltqualitätsziele und -standards für die Stadt Leipzig (Juli 2003),
• Umweltbericht der Stadt Leipzig (31.12.2013),
• Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig (15.04.2011),
• Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig (18.12.2009).
7.1.3 Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Ermittlung der
Umweltbelange
Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft, auf welche Belange oder Teilaspekte von Belangen der
Bebauungsplan möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die in der
Abwägung zu berücksichtigen wären. Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der
Umweltbelange wird im Ergebnis dessen wie folgt festgelegt:
Tabelle 1:
Belang /
Teilaspekt
Boden
Darstellung der möglichen erheblichen Umwelteinwirkungen
mögliche erhebliche
Umwelteinwirkungen
• Im Vergleich zwischen
Altbestand und Planung ist
mit einer zusätzliche Überbauung von 15.927 m²
Fläche und dem damit
verbundenen Verlust von
Bodenfunktionen zu
rechnen
• Der südliche Teil des
Plangebietes wird nach
dem Bodenschutzkonzept
der Bodenqualitätsstufe 4
„hoch“ zugeordnet.
Art, Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlungen
•
•
•
•
•
•
•
•
Recherche des anstehenden geologischen
Untergrundes
Kartierung der Biotop- und Flächennutzungstypen im
Gelände
Auswertung eines Lage- und Höhenplanes und von
Luftbildern zur Rekonstruktion des Bestandes vor
dem Baubeginn des 1. BA
Auswertung der Bodenkartierung Leipzigs
Auswertung des Bodenschutzkonzeptes Leipzigs
Recherche zur Altlastenproblematik
Auswertung einer Baugrunduntersuchung
Erstellung von Flächenbilanzen zur Darstellung des
„Bodenverbrauches“
Die Umweltprüfung und der Umweltbericht konzentrieren sich auf die in der obigen Tabelle
angeführten Punkte.
Keine weiteren Ermittlungen und Darlegungen sind erforderlich zu den in der folgenden Tabelle
aufgeführten Belange / Teilaspekte:
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Tabelle 2:
Darlegung der Umweltbelange
ausgeschlossen werden können
für
Seite 17
die
Belang /
Teilaspekt
Erläuterung zu den maßgeblichen
Gründen, warum erhebliche
Umweltauswirkungen ausgeschlossen
werden können
1. Altlasten
•
•
2. Wasser
•
•
•
•
•
•
3. Klima / Luft
(inkl. Gerüche)
•
•
30.10.2015
erhebliche
Innerhalb des Plangebietes gibt es keine
Altlastenverdachtsflächen. Im Rahmen
einer Historischen Erkundung ergaben
sich keine Anhaltspunkte, die einen
begründeten Verdacht für das Vorliegen
schädlicher Bodenveränderungen liefern.
Der Standort wurde im Altlastenkataster
archiviert.
Laut der Deklarationsuntersuchung konnten in den Auffüllungsschichten keine
abfallrelevanten bzw. umweltgefährdenden Bestandteile festgestellt werden.
Reduktion der Grundwasserneubildungsrate und Erhöhung des Oberflächenabflusses aufgrund der zusätzlichen Überbauung von insgesamt 15.926 m² Boden
im B-Plangebiet. Das anfallende Niederschlagswasser wird im B-Plangebiet
einem Regenteich zugeführt. Ist dieser
voll, erfolgt eine gezielte Versickerung in
zwei Versickerungsbecken.
Still- und Fließgewässer sind nicht
vorhanden.
Das Plangebiet befindet sich weder in
einem ausgewiesen (festgesetzten) noch
in einem faktischem Überschwemmungsgebiet und nicht in einem Trinkwasserschutzgebiet.
Ein Grundwasserflurabstand von 8 m
schließt einen direkten Einfluss des
Grundwassers sowohl auf die Biotopausstattung als auch auf das Edaphon
weitgehend aus.
Die Grundwassergeschützheit durch die
Deckschichten ist durchschnittlich.
Das Plangebiet gehört nicht zu einem
Gebiet mit einer besonderen Bedeutung
für die Grundwasserneubildung.
Die zusätzliche Überbauung v. 15.926 m²
Boden im B-Plangebiet ist mit einer
Erhöhung des Anteils von Flächen mit
ungünstigen mikroklimatischen Eigenschaften verbunden. Betroffen sind
davon überwiegend Flächen, welche im
Bestand als bioklimatisch belastet gelten.
Die offenen Flächen im Süden des Plangebiets werden laut Stadtklimauntersuchung als Freiflächen mit sehr hoher
klimatisch-lufthygienischer Ausgleichsfunktion eingestuft. Im Norden ist die
Ausgleichsfunktion aufgrund des
Bestandes der ehemaligen Gärtnerei
vermindert. In diesem Bereich wird sich
Umweltauswirkungen
1. Grundlagen und Material
anhand dessen abgeschätzt
werden konnte, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf
den Belang / Teilaspekt nicht
zu erwarten sind
• Recherche im
Altlastenkataster.
• Baugrundgutachten
(11.04.2012)
• Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Kartierung der Biotop- und
Flächennutzungstypen im
Gelände
Recherche des anstehenden
geologischen Untergrundes
und der hydrogeologischen
Situation anhand geologischer und hydrogeologischer Karten
Landschaftsplan
Bodenkartierung Leipzigs
(2001 und 2010)
Versickerungsgutachten
(29.20.2012)
Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Kartierung der Biotop- und
Flächennutzungstypen im
Gelände
Landschaftsplan
Luftreinhalteplan der Stadt
Leipzig (2009)
Stadtklimauntersuchung der
Stadt Leipzig (2010)
Auswertung von Klimadaten
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Belang /
Teilaspekt
Erläuterung zu den maßgeblichen
Gründen, warum erhebliche
Umweltauswirkungen ausgeschlossen
werden können
•
4. Pflanzen
•
•
•
•
•
•
5. Tiere
•
•
•
30.10.2015
die geplante Bebauung konzentrieren.
Bioklimatisch positiv zu bewertende
Flächen im Süden bleiben erhalten
(bestehende Gehölze) und werden neu
geschaffen (Gehölzneupflanzung,
begrünte Flächen, Regenwasserteich).
Mit der Realisierung des Planvorhabens
werden keine Auswirkungen auf die
Luftschadstoffbelastung im Plangebiet
und dessen Umfeld einhergehen.
Schutzgebiete oder Objekte nach dem
Naturschutzrecht sind im Plangebiet nicht
vorhanden.
Bei der nachgewiesenen Vegetation in
der Krautschicht handelt es sich um
häufig anzutreffende Arten mit einer
hohen ökologischen Potenz, welche
typisch für ruderale Säume, Ruderalfluren und Brachen im mitteldeutschen
Raum sind. Arten, die in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste
Sachsens oder Deutschlands enthalten
sind, konnten in der Krautschicht nicht
nachgewiesen werden.
Zwei junge Ulmen (eine abgestorben),
die nach der Roten Liste Sachsens als
gefährdet gelten, wurden im Zuge der
Baufeldfreimachung zum 1. BA bereits
gefällt - es handelte sich jedoch nicht um
wertgebende Altbäume.
Besonders oder streng geschützte Arten
nach dem Naturschutzrecht kommen im
Plangebiet nicht vor.
Der flächige Gehölzbestand im Süden
des Plangebietes bleibt weitestgehend
erhalten.
Die Baumfällungen und Gehölzrodungen,
welche im Vorfeld der Bauarbeiten im
1.BA durchgeführt wurden, können durch
umfangreiche Gehölzpflanzungen im
Plangebiet kompensiert werden.
Schutzgebiete oder Objekte nach dem
Naturschutzrecht sind im Plangebiet nicht
vorhanden.
Nachweise streng geschützter Tierarten
oder von Tieren die in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste
Sachsens oder Deutschlands aufgeführt
sind, liegen für das Plangebiet nicht vor.
Lebensräume die für streng geschützte
Tierarten besonders geeignet sind,
befinden sich nicht im Plangebiet.
Entsprechende Arten konnten im Süden
des Plangebietes, bei den Kartierungen
zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag,
nicht nachgewiesen werden.
Seite 18
1. Grundlagen und Material
anhand dessen abgeschätzt
werden konnte, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf
den Belang / Teilaspekt nicht
zu erwarten sind
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Kartierung der Biotop- und
Flächennutzungstypen im
Gelände
Vegetationsaufnahmen
Gehölzbestandskartierung
Baumbestandserfassung
durch das Amt für Stadtgrün
und Gewässer (24.05. und
28.09.2012)
Landschaftsplan
Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Kartierung der Biotop- und
Flächennutzungstypen im
Gelände
Landschaftsplan
Erfassung des Gehölzbestandes im Feb. 2013 und
Juni 2013 inkl. Kontrolle bzgl
des Vorkommens von tierökologisch besonders wertvoller Strukturen an Gehölzen
Kontrolle potentieller
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Belang /
Teilaspekt
Erläuterung zu den maßgeblichen
Gründen, warum erhebliche
Umweltauswirkungen ausgeschlossen
werden können
•
6. biologische Vielfalt
•
•
•
•
•
•
•
7. Landschaft
30.10.2015
•
Auf den geplanten Kompensationsflächen westlich des Plangebietes kommen
streng geschützte Tiere (Zauneidechsen)
sowie nach der Roten Liste stark gefährdete Tiere (Steinschmätzer) vor. Die im
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag entwickelten Vorgaben zur Vermeidung der
Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände werden im Bebauungsplan berücksichtigt. Außerdem werden
umfangreiche Maßnahmen zur Förderung des Steinschmätzers entwickelt.
Durch die ehemalige intensive gärtnerische und ackerbauliche Nutzung ist die
biologische Vielfalt im Plangebiet stark
vorbelastet.
Die im Gebiet ursprünglich vorkommende
natürliche Waldgesellschaft ist nicht mehr
vorhanden.
Die Tierwelt der natürlicherweise vorkommenden Waldgesellschaften wurde im
Untersuchungsgebiet durch andere Tierarten ersetzt und kommt nicht mehr vor.
Die Artenzahl (Tiere und Pflanzen) ist
gering, ebenso die Vielfalt zwischen den
Arten und zwischen verschiedenen
Biotoptypen.
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist
überwiegend anthropogenen Ursprunges
(Ziergehölze, Nutzpflanzen, fremdländische Arten, Ruderalarten, Kulturfolger
etc.).
Auf den geplanten Kompensationsflächen westlich des Plangebietes kommen
streng geschützte Tiere (Zauneidechsen)
sowie nach der Roten Liste stark gefährdete Tiere (Steinschmätzer) vor. Die im
Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag entwickelten Vorgaben zur Vermeidung der
Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände werden im Bebauungsplan berücksichtigt. Außerdem werden
umfangreiche Maßnahmen zur Förderung des Steinschmätzers entwickelt.
Eingeschätzt wird, dass die Planrealisierung keine wesentliche Veränderung der
biologischen Vielfalt bewirkt.
Die Landschaft im Plangebiet ist deutlich
vorbelastet. Dies zeigt sich an folgenden
Punkten:
o Im Plangebiet fehlen historisch gewachsene bzw. besonders charakteristische und unverwechselbare Landschaftstrukturen. Die Ausstattung an
Identifikation schaffenden Strukturen
od. Flächen ist unterdurchschnittlich.
Seite 19
1. Grundlagen und Material
anhand dessen abgeschätzt
werden konnte, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf
den Belang / Teilaspekt nicht
zu erwarten sind
Reptilienlebensräume im
Zuge der Geländearbeiten
im Juni 2013 und Juli 2014
• Auswertung der Brutvogelkartierung der Stadt Leipzig
2003/04 Stand April 2005.
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplanes Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der
Gerhard-Ellrodt-Straße“
• Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
• Landschaftsplan
• Bestandsaufnahmen (vgl.
oben Schutzgüter Pflanzen
und Tiere)
• Analyse der potentiellen
natürlichen Vegetation
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für die Ausgleichsmaßnahmen des Bebauungsplanes Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der
Gerhard-Ellrodt-Straße
•
•
•
•
Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Landschaftsplan
Ortsbegehungen
Auswertung von Luftbildern
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Belang /
Teilaspekt
Erläuterung zu den maßgeblichen
Gründen, warum erhebliche
Umweltauswirkungen ausgeschlossen
werden können
•
•
8. Menschen
•
•
•
•
9. Kulturgüter und
sonstige
Sachgüter
30.10.2015
•
o Strukturgebende Elemente innerhalb
des Plangebietes bildeten vor Beginn
der Baumaßnahmen die Gebäude
und versiegelten Flächen ebenso wie
die vorhandenen Gehölze und
ausdauernden Ruderalfluren sowie
die landwirtschaftliche Nutzung im
Süden des Plangebietes. Insgesamt
ist die Strukturvielfalt innerhalb des
Plangebietes als durchschnittlich
einzuschätzen.
o Die leerstehenden Gebäude und versiegelten Flächen sowie die landwirtschaftliche Nutzung im Süden des
Plangebietes vermittelten vor Beginn
der Baumaßnahmen nicht den
Eindruck von Naturnähe / Natürlichkeit, sondern ließen den menschlichen, flächenprägenden Einfluss
sofort erkennen. Aufwertend wirkten
die vorhandenen Gehölzbestände.
o Das Plangebiet ist umzäunt und für
den Erholungssuchenden nicht zugänglich. Innerhalb des Plangebietes
fehlt eine Ausstattung oder Erschließung für die landschaftsgebundene
Erholung.
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines
Landschaftsschutzgebietes.
Gehölzbestände im Süden des Plangebietes bleiben erhalten und werden erweitert. Durch Baum- und Heckenpflanzungen wird das Plangebiet eingegrünt.
Schädliche Umwelteinwirkungen im
Sinne von § 3 Abs. 1 BlmSchG, d.h. vor
allem Immissionen, die nach Art, Ausmaß
oder Dauer geeignet sind, Gefahren,
erhebliche Nachteile oder erhebliche
Belästigungen für die Allgemeinheit oder
die Nachbarschaft herbeizuführen, sind
im Plangebiet nicht gegeben.
Für Schlaf- und Ruheräume entlang der
Gerhardt-Ellrodt-Straße werden passive
Schallschutzmaßnahmen nach VDIRichtlinie 2719 vorgesehen.
Von Bodenverunreinigungen ausgehende
Gefahren bestehen nicht.
Das Erholungspotential des Plangebietes
ist gering. Es fehlt eine Ausstattung oder
Erschließung für die landschaftsgebundene Erholung.
Das Plangebiet befindet sich in einem
archäologischen Relevanzbereich.
Weitere „Zeugnisse der historischen
Kulturlandschaftsentwicklung“ sind nicht
vorhanden.
Seite 20
1. Grundlagen und Material
anhand dessen abgeschätzt
werden konnte, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf
den Belang / Teilaspekt nicht
zu erwarten sind
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Grünordnungsplan zum
Bebauungsplan Nr. 395
„Feuerwehrzentrum südlich
der Gerhard-Ellrodt-Straße“
Landschaftsplan (Stand Feb.
2013)
Ortsbegehungen
Auswertung von Luftbildern
Lärmkarte der Stadt Leipzig
Lärmaktionsplan der Stadt
Leipzig (15.04.2011)
Recherche im
Altlastenkataster.
Baugrundgutachten;
(11.04.2012)
Schallimmissionsprognose
(20. Juli 2012)
Ortsbegehungen
Ortsbegehungen durch
Vertreter des Landesamtes
für Archäologie im 1.BA
Auswertung von Luftbildern
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Belang /
Teilaspekt
Erläuterung zu den maßgeblichen
Gründen, warum erhebliche
Umweltauswirkungen ausgeschlossen
werden können
•
•
10. Wechselwirkung
•
•
7.2
Vor dem Beginn von Bodeneingriffen im
Rahmen der Erschließungs- und Bauarbeiten (dies betrifft auch Einzelbaugesuche) muss im von Bautätigkeit betroffenen Areal durch das Landesamt für
Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt werden. Auftretende
Befunde sind sachgerecht auszugraben
und zu dokumentieren.
Bei archäologischen Untersuchungen im
1.BA wurden keine entsprechenden
Funde / Befunde gemacht.
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern können insbesondere
auf die bauliche Inanspruchnahme nicht
bebauter Böden zurückgeführt werden.
Der Verlust einzelner Bodenfunktionen
wirkt sich auf andere Schutzgüter aus.
So lassen sich die Auswirkungen auf die
Schutzgüter Wasser, Klima sowie Tiere
und Pflanzen auf die Bodenbeanspruchung zurückführen. Diese Auswirkungen
bleiben, wie vorbenannt beschrieben
unter der Erheblichkeitsschwelle, bzw.
werden diese z.T. auch über die einzelnen Bodenfunktionen (z.B. Lebensraumfunktion, Puffer- und Filterfunktion) bei
der Betrachtung des Schutzgutes Boden
gefasst.
Aufgrund der Lage und der Umgebung
des Plangebiets kann darüber hinaus
eingeschätzt werden, dass nach der
Änderung des Bebauungsplanes bei
einer Durchführung der Planung erhebliche Auswirkungen auf Wechselwirkungen zwischen räumlich benachbarten
bzw. getrennten Ökosystemen
ausgeschlossen werden können.
Seite 21
1. Grundlagen und Material
anhand dessen abgeschätzt
werden konnte, dass erhebliche Umweltauswirkungen auf
den Belang / Teilaspekt nicht
zu erwarten sind
• Auswertung Landschaftsplan
Leipzig, hier Karte „Zeugnisse der historischen Kulturlandschaftsentwicklung
(30.10.2009)
•
Vgl. alle vorbenannt
aufgeführte Schutzgüter
Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung
Nachfolgend werden die aufgrund der Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der
Ermittlung der Umweltbelange (siehe Kap. 7.1.3) in der Umweltprüfung ermittelten erheblichen
Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.
7.2.1 Boden
Aufgrund der Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Ermittlung der
Umweltbelange (siehe Kap. 7.1.3) wird nachfolgend ausschließlich auf den Belang Boden
eingegangen. Der Teilaspekt Altlasten ist ohne Belang.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 22
7.2.1.1 Bestandsaufnahme
a) Beschreibung der verwendeten Methodik und etwaiger Schwierigkeiten
Die Ausführungen zum Boden basieren auf den Ergebnissen der Ortsbegehungen sowie zum Teil auf
Angaben aus geologischen und bodenkundlichen Kartenwerken. Die Karten liegen im Maßstab 1 :
25.000 und kleiner vor - sind also entsprechend generalisiert und mit örtlichen Ungenauigkeiten behaftet.
Detaillierte Angaben zum Boden wurden der Bodenkartierung Leipzig entnommen.
Explizit für das Plangebiet lagen Versickerungs- und Baugrundgutachten vor, welchen konkret
Angaben zu Boden und Geologie entnommen werden konnten, wobei beachtet werden muss,
dass es sich hierbei um punktförmige Bodenuntersuchungen innerhalb des Plangebietes handelt.
b) Beschreibung und Bewertung des Bestandes
Speziell im Plangebiet bildet saale-1-kaltzeitlicher Geschiebemergel und -lehm den unmittelbar
anstehenden geologischen Untergrund.
Ausgehend von diesen Substraten haben sich laut Bodenkartierung Lockersyrosem-FestdeckenHortisol-Bodengesellschaften auf Auffüllelehm / -sand / -kies und versiegelten / teilversiegeleten
Flächen über Moränenlehm gebildet.
Im Rahmen des Baugrundgutachtens wurden im gesamten Plangebiet einheitliche
Baugrundverhältnisse festgestellt. Folgende Schichtenfolge wurde von oben nach unten erkundet:
• Mutterboden oder Auffüllung
• Geschiebelehm / -mergel in überwiegend weicher Konsistenz
• Terrassenschotter in sehr dichter Lagerung.
Im Einzelnen kann die Baugrundschichtung wie folgt charakterisiert werden:
• Mutterboden: ca. 0,30 - 0,40 m mächtig
Bodenart: Feinsand, stark schluffig, schwach mittelsandig, humos bzw.
Schluff, stark feinsandig, schwach mittelsandig, schwach kiesig, humos
• Auffüllung: nicht bindig, ca. 0,40 - 0,50 m mächtig
Bodenart: Schotter, Sand, Kies
• Auffüllung: bindig, ca. 0,50 - 1,00 m mächtig
Bodenart: Schluff, sandig, schwach kiesig, humos bzw. Sand, schluffig,
kiesig mit Ziegelstückchen
• Geschiebelehm / -mergel - Ton / Schluff, ca. 2,00 - 2,70 m mächtig
Bodenart: Ton, sandig, schwach kiesig bzw. Schluff, sandig, schwach kiesig
• Terrassenschotter - Feinkies bis Mittelsand - > 7 m mächtig
Bodenart: Feinkies bis Mittelkies, stark grobsandig bzw. Mittel- bis Sand,
feinkiesig bis mittelkiesig.
Das Schutzpotential der Böden für das Grundwasser wird nach der Bodenkartierung Leipzig
innerhalb des Plangebietes als äußerst gering geschützt angegeben. Die Retention (hier gemeint
ist das Rückhaltevermögen / Speichervermögen des Bodenkörpers hinsichtlich des
Niederschlagswassers) wird ebd. als gering benannt. Das Fremdstoffspeichervermögen /
Puffervermögen der Böden ist sehr gering.
Erläuterungen zu dem im Plangebiet vorkommenden Bodentypen:
• Hortisol
Hortisole sind intensiv genutzter Gartenböden mit einem mehr als 40 cm mächtigen
Oberbodenhorizont, welcher sich durch einen hohen Anteil organischer Substanz (über 4
Masse %) auszeichnet. Sie entstehen durch regelmäßige, starke Zufuhr organischer Substanz
(Stallmist, Jauche, Fäkalien) und intensive Bodenbearbeitung. Zusätzliche Wasserversorgung
durch häufiges Begießen und länger andauernde Beschattung begünstigen nicht nur das
Wachstum der Kulturpflanzen sondern auch ein reges Bodenleben (z.B. von Regenwürmern).
• Lockersyrosem
Gesteinsrohböden mit einem humusarmen Oberboden über Lockergestein. Initialstadien der
Bodenbildung natürlicherweise auf Dünen oder auf durch Erosion freigelegten Lockergesteinen.
Kurzfristige Durchgangsstadien bei der weiteren Bodenbildung. SCHNABEL, 2001 bezeichnete in
seiner Neubewertung der Böden im Stadtgebiet von Leipzig unter Lockersyrosem natürliche
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 23
Rohböden und Abtragungsböden (Aufschüttungsböden bezeichnete er als „Allosol“). Lediglich dort,
wo die Vegetationsentwicklung längere Zeit gestört ist, bleiben sie über längere Zeit erhalten.
Landwirtschaftliche Bedeutung: Lockersyrosem können aufgrund ihrer Tiefgründigkeit im
Lockergestein häufig erfolgreich kultiviert werden (organische Düngung) und sogar in
fruchtbare Ackerstandorte umgewandelt werden. Sie stehen aber in ihrer ackerbaulichen
Eignung hinter den im Naturraum primär vorhanden Böden zurück.
Beurteilung:
Zur
Beurteilung
des
Schutzgutes
Boden
werden
folgende
vorhabenspezifische
Beurteilungskriterien / Bodenfunktionen und Empfindlichkeiten herangezogen:
1.
Kriterien / Bodenfunktionen
- Naturnähe (Natürlichkeit, Grad der Ungestörtheit, Vorbelastungen);
- Seltenheit / naturraumtypische Ausprägung;
- Lebensraumfunktion (Biotopentwicklungspotential);
- Produktionsfunktion (natürliche Bodenfruchtbarkeit);
2.
Empfindlichkeiten
- Verdichtungsempfindlichkeit;
- Erosionsempfindlichkeit;
- Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen des Bodenwasserhaushalts.
Tabelle 3: zusammenfassende Beurteilung des Schutzgutes Boden für das Untersuchungsgebiet
Kriterium /
Funktion
Naturnähe
Seltenheit
Lebensraumfunktion
Produktionsfunktion
verbale Einschätzung
• keine abfallrelevanten bzw. umweltgefährdenden Bestandteile
innerhalb der Auffüllungsschichten mittels einer Deklarationsuntersuchung festgestellt
• keine Altlastenverdachtsfläche innerhalb des Plangebietes
bekannt
• Vorbelastung durch Pflanzenschutz- und Düngemittel auf der
intensiv landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Fläche
• im Bereich der Gewächshausstandorte: (ehemals) intensiv
genutzte Gartenböden
• regelmäßiger Bodenumbruch auf den intensiv landwirtschaftlich / gärtnerisch genutzten Flächen
• im Norden und im zentralen Plangebiet hoher Versieglungsgrad vor Beginn der Baumaßnahmen
• Böden sind durch garten- und ackerbauliche Nutzung
verändert, spezielle den Naturraum in unverwechselbarer
Weise prägende oder geowissenschaftlich bedeutende
Böden sind nicht vorhanden;
• Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine Baudenkmale
nach § 2 Abs. 5 a SächsDSchG.
• Das Plangebiet befindet sich in einem archäologischen Relevanzbereich. Bei archäologischen Untersuchungen im 1.BA
wurden jedoch keine entsprechenden Funde / Befunde
gemacht.
• keine Standorte mit besonderen oder extremen Bedingungen,
auf denen bei Wegfall der aktuellen Bodennutzung die
Entwicklung besonders schutzwürdiger Biotope bzw.
Vegetationsgesellschaften zu erwarten sind
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
• regelmäßige, starke Zufuhr organischer Substanz im Bereich
der Gewächshausstandorte bedingen durchschnittliche bis
hohe ackerbauliche Ertragsfähigkeit des Bodens
• Beim Abbruch der Gewächshäuser wurden die Böden stark
mit Glasbruch belastet (negativ für Hackfruchtanbau).
• ca. 25 % des Plangebietes ist Ackerland
• Einschränkungen durch versiegelte oder bebaute Flächen
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Beurteilung /
Bewertung
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
Begründung zum Bebauungsplan
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Empfindlichkeit
verbale Einschätzung
Verdichtungsempfindlichkeit
• die Verdichtungsempfindlichkeit der unversiegelten Flächen
wird aufgrund des Sand- und Schluffanteiles in den oberen
Bodenschichten als gering eingeschätzt,
• Bodengefügeveränderungen und Bodenverdichtungen sind
infolge acker- und gartenbaulicher Nutzung vorhanden, der
Boden ist zum größten Teil vorverdichtet
• auf den versiegelten Flächen ist das Kriterium ohne Relevanz
• Topographie und Korngrößenverteilung im Bodensubstrat
bedingen eine geringe Erosionsdisposition
• die brach gefallenen Flächen weisen eine dauerhafte
Vegetationsdecke auf
• auf den versiegelten Flächen ist das Kriterium ohne Relevanz
• aufgrund des geringen Retentionsvermögens wird die
Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes als mittel bis hoch eingeschätzt
• wasserundurchlässige Schicht (Ton) steht in 2,00 bis 2,70 m
Tiefe an
• auf den versiegelten Flächen ist das Kriterium ohne Relevanz
Erosionsempfindlichkeit
Empfindlichkeit
gegenüber
Veränderungen des
Bodenwasserhaushalts
Seite 24
Beurteilung /
Bewertung
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
sehr hoch
hoch
mittel
gering
sehr gering
Im Bodenschutzkonzept der Stadt Leipzig (2012) wird der überbaute Teil des Plangebietes
(ehemalige Gärtnerei, inkl. Gewächshausstandorte) in die Bodenqualitätsstufen 1 und 2 („sehr
niedrig“ und „niedrig“) eingeordnet. Lediglich der südliche, unbebaute Teil des Plangebiets wird mit
Qualitätstufe 4 („hoch“) bewertet.
c) Beschreibung und Bewertung der relevanten Ziele des Umweltschutzes
Baugesetzbuch (§ 1a BauGB)
1. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur
Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die
Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde, insbesondere durch Wiedernutzbarmachung
von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
2. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im
notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Bundesbodenschutzgesetz (§ 1 BBodSchG)
3. Die Funktionen des Bodens sind zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche
Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte
Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den
Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner
natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so
weit wie möglich vermieden werden.
Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (§ 7 SächsABG)
4. Ziel des Bodenschutzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder
wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und
Altlasten zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen
sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich
vermieden werden.
Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig (2003)
5. Die natürlichen Bodenfunktionen sind nachhaltig zu sichern bzw. wiederherzustellen.
6. Die natürlich gewachsenen Böden sind zu erhalten.
7. Die vorhandenen städtischen Grün- und Freiflächen werden weitgehend erhalten. Darüber
hinaus werden weitere, baulich nicht mehr genutzte oder nutzbare Flächen im Stadtgebiet zu
Grünflächen umgestaltet (Revitalisierung von Brachflächen).
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Begründung zum Bebauungsplan
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8. Die Sicherung und Reaktivierung von brachliegenden, bereits bebauten bzw. versiegelten
Wohn- und Gewerbestandorten erhält absoluten Vorrang vor Ausweisung und
Inanspruchnahme neuer Flächen.
9. Die Inanspruchnahme bzw. die Zerschneidung großer, zusammenhängender Freiflächen wird
vermieden.
Umweltbericht der Stadt Leipzig (2013)
10. Oberstes Gebot für die Bauleitplanung ist der sparsame Umgang mit endlichen natürlichen
Ressourcen.
11. Ziel für die Bauleitplanung ist eine behutsame Innenentwicklung statt flächenzehrende
Bautätigkeit im Außenbereich.
Im UMWELTBERICHT 2013 wird weiterhin auf das BODENSCHUTZKONZEPT DER STADT LEIPZIG verwiesen,
welches als Zielsetzung den Erhalt natürlicher Böden (insbesondere seltener Böden) und die
Lenkung der Flächeninanspruchnahme auf weniger wertvolle Böden und bereits versiegelte Areale
benennt. Damit soll eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Boden ermöglicht werden.
Landschaftsplan
12. Übergeordnetes Ziel des Landschaftsplanes ist es, die natürlichen Böden als unverzichtbare
Lebensgrundlage generell zu erhalten und zu schützen.
13. Im Zielkonzept Boden des Landschaftsplanes Leipzig ist für das Plangebiet die Sicherung von
Boden mit der Schutzfunktion „Grundwasserneubildung / -gefährdung: Areale mit sehr hoher
bzw. hoher Grundwasserneubildungsrate und hoher Grundwassergefährdung“ ausgewiesen.
7.2.1.2 Entwicklungsprognose / erhebliche Auswirkungen der Planung
a) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Nichtdurchführung der Planung
Eine Nichtdurchführung der Planung bedeutet, dass lediglich der 1. Bauabschnitt des
Feuerwehrzentrums realisiert werden kann. Für den 1. Bauabschnitt liegt eine Baugenehmigung
vor. Die Baugenehmigung erfolgte auf Grundlage von § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (Bauen im
Außenbereich; sonstiges Vorhaben).
Die Realisierung des 1. Bauabschnittes begann im Frühjahr 2013, die Gebäude und versiegelten
Flächen der ehemaligen Gärtnerei waren in diesem Bereich bereits vorher (Herbst 2012)
abgebrochen worden. Insgesamt wurden im 1. Bauabschnitt ca. 8.687 m² (41,7 %) Fläche
zurückgebaut. Demgegenüber werden entsprechend der Entwurfsplanung ca. 11.124 m² (53,4 %)
neu überbaut.
Bei einer Nichtdurchführung der Planung ist eine Ausdehnung der Bebauung über den
1. Bauabschnitt hinaus nicht möglich. Es kann lediglich davon ausgegangen werden, dass die
versiegelten Flächen der ehemaligen Gärtnerei außerhalb dieses Bereiches zurückgebaut und
rekultiviert werden, da dieser Rückbau als Kompensationsmaßnahme der Baugenehmigung
zugrunde gelegt wurde (entsprechend Anlage I Nr. 1e der Baugenehmigung). Es ist daher davon
auszugehen, dass die in der Tabelle 4 aufgeführten überbauten Flächen aus dem Altbestand im
Plangebiet (13.194 m²) komplett rekultiviert werden.
Nach der Rekultivierung der überbauten Flächen außerhalb des ersten Bauabschnittes ist es
denkbar, dass diese Flächen als Grünflächen angelegt werden, brach fallen oder ackerbaulich
genutzt werden. Am wahrscheinlichsten ist eine Kombination von Grün- und Ackerflächen.
Eine Nichtdurchführung der Planung bedeutet
Ausgleichsmaßnahmen nicht realisiert werden.
auch,
dass
die
geplanten
externen
b) Prognose der Entwicklung des Bestandes bei Durchführung der Planung
Die nachfolgende Flächenbilanz verdeutlicht die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Boden.
Dabei wurde neben der Bestandssituation im Februar 2013 auch der Zustand vor Beginn der
Baumaßnahmen mit dargestellt.
Die zur Rekonstruktion der Biotop- und Flächennutzungstypen ausgewerteten Datengrundlagen sind
unter dem Punkt 7.1.2.5 aufgelistet.
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Begründung zum Bebauungsplan
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Tabelle 4: Flächenbilanz
Fläche in m² Anteil in %
3.005
6,2
6.043
12,5
1.228
2,5
2.908
6,0
10
0,0
301
0,6
772
1,6
11.920
24,6
Zustand vor Beginn der Baumaßnahmen (August 2012)
vollversiegelte Flächen / Gebäude
vollversiegelte Flächen / Beton
vollversiegelte Flächen / Betonplatten
vollversiegelte Flächen / Asphalt
wasserdurchlässig befestigte Flächen
weitestgehend vegetationsfreie, unbefestigte Flächen
unbefestigte Fläche mit einer schütteren Ruderalvegetation
intensiv genutztes Ackerland
Brachflächen, ausdauernde Ruderalfluren und ruderale Säume /
mit 0 bis 10 % Gehölzdeckung
Brachflächen, ausdauernde Ruderalfluren und ruderale Säume /
mit 10 bis 50 % Gehölzdeckung
Gebüsche, Hecken und Gehölzjungwuchs
Gehölzbestände aus Laubbäumen und Sträuchern
Ziergehölz- und Koniferenbestände
gesamt:
16.406
33,8
691
1.272
2.382
1.595
48.533
1,4
2,6
4,9
3,3
100,0
Bestand (Frühjahr 2013)
Fläche in m² Anteil in %
Baustelle
17.974
37,0
vollversiegelte Flächen / Gebäude
313
0,6
vollversiegelte Flächen / Beton
2.512
5,2
vollversiegelte Flächen / Betonplatten
239
0,5
vollversiegelte Flächen / Asphalt
2.909
6,0
wasserdurchlässig befestigte Flächen
10
0,0
intensiv genutztes Ackerland
11.920
24,6
Brachflächen, ausdauernde Ruderalfluren und ruderale Säume / mit 0 bis 10 %
Gehölzdeckung
10.002
20,6
Brachflächen, ausdauernde Ruderalfluren und ruderale Säume / mit 10 bis 50
% Gehölzdeckung
185
0,4
Gehölzbestände aus Laubbäumen und Sträuchern
2.134
4,4
Ziergehölz- und Koniferenbestände
335
0,7
gesamt:
48.533
100,0
Planung
Fläche in m² Anteil in %
überbaute Grundstücksfläche (völlig oder stark versiegelt)
28.670
59,1
begrünte Flächen auf dem Baugrundstück
13.215
27,2
Regenwasserteich
450
0,9
Gehölzbestände aus Laubbäumen und Sträuchern (Übernahme aus Bestand)
2.042
4,2
neu angelegte Hecke aus standortheimischen Arten auf der Fläche einer
gerodeten Stechfichtenhecke
579
1,2
extensiv gepflegte Wiesenfläche (Bereich Versickerungsbecken Süd)
2.723
5,6
Hecke im Bereich des Versickerungsbecken Südost
257
0,5
Hecke aus standortheimischen Arten im Bereich des Versickerungsbecken Süd
600
1,2
gesamt:
48.533
100,0
Der Vergleich zwischen Bestand 2012 und Planung zeigt, dass der Anteil überbauter Flächen (inkl.
Regenwasserteich) im Plangebiet von 13.194 m² (27,2 %) auf 29.120 m² (60 %) steigt. Der
Bebauungsplan bewirkt damit eine zusätzliche Überbauung von 15.926 m² Boden. Damit
verbunden ist ein Verlust der Bodenfunktionen:
• Lebensraum für Pflanzen und Tiere,
• Filter-, Puffer- und Transformatorsystem für die Grundwasserneubildung und -reinhaltung,
• Speicherraum für Nährstoffe und Niederschlagswasser,
• Produktionsgrundlage.
Auch außerhalb der überbauten Flächen ist mit Eingriffen in den Bodenkörper und Störungen des
Profilaufbaues zu rechnen. Dies gilt insbesondere bei der Anlage der beiden
Versickerungsbecken.
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Begründung zum Bebauungsplan
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Seite 27
Dem gegenüber bedeutet aus der Sicht des Bodenschutzes die Neuanlage von 857 m²
Gehölzpflanzungen, auf vorher intensiv gärtnerisch bzw. ackerbaulich genutzten Flächen, die
Entwicklung eines ungestörten Profilaufbaues, die Verminderung von Nährstoffeinträgen und die
Verbesserung der Puffer- und Filterfunktion.
Die auf den Menschen bezogenen Bodenfunktionen
• Lagerstätte,
• Baugrund sowie
• Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
werden bei Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes nicht beeinflusst.
Zum Ausgleich der Eingriffsfolgen sind auf den ehemaligen Gärtnereiflächen westlich des
Plangebietes externe Ausgleichsmaßnahmen geplant.
Die
nachfolgende
Flächenbilanz
verdeutlicht
die
Auswirkungen
der
externen
Ausgleichsmaßnahmen auf das Schutzgut Boden.
Tabelle 5: Flächenbilanz der externen Ausgleichsflächen
Bestand
vollversiegelte Flächen / Beton
vegetationsfreie Fläche (Mischung Boden u. Schotter)
intensiv genutztes Ackerland
gemähte Ruderalflur; rasenartig gemäht
nitrophile Ruderal- und Brachevegetation
Stechfichtenhecke
Laubhecke
Fläche in m²
11.851
531
4.741
220
29.696
1.914
874
gesamt:
49.827
Anteil in %
23,8
1,1
9,5
0,4
59,6
3,8
1,8
100,0
Planung
Fläche in m² Anteil in %
versiegelte Flächen (Übernahme aus Bestand)
5.465
11,0
Lesesteinhaufen, Schotter-, Kies- und Sandflächen auf versiegelter Fläche
964
1,9
Feldgehölz (Neuanlage)
4.245
8,5
nitrophile Ruderal- und Brachevegetation (Übernahme aus Bestand)
803
1,6
Laubhecke; Gehölz (Übernahme aus Bestand)
850
1,7
extensiv gepflegte Brachfläche
12.626
25,3
extensiv gepflegte Brachfläche auf entsiegelten und rekultivierten Flächen
1.460
2,9
Ackerland
18.263
36,7
Ackerland auf entsiegelten und rekultivierten Flächen
3.962
8,0
gesamt:
49.827
100,0
Der Vergleich zwischen Bestand und Planung auf den Flächen der externen Ausgleichsmaßnahme
zeigt, dass mit Realisierung der Ausgleichsmaßnahmen 5.422 m² Boden entsiegelt und rekultiviert
werden.
Mit Realisierung der externen Ausgleichsmaßnahmen können ca. 34 % des durch Überbauung
verloren gegangenen Bodens durch die Rekultivierung von versiegelten Flächen ersetzt werden.
Weiterhin werden mit der Neuanlage eines 4.245 m² großen Gehölzes und der dauerhaften
extensiven Pflege von 14.086 m² Brache, Bodenfunktionen auf vorher intensiv ackerbaulich
genutzten bzw. gärtnerisch genutzten Flächen deutlich verbessert. So gehen mit der Anlage der
Gehölzflächen und der extensiven Pflege der Brachflächen die Entwicklung eines ungestörten
Profilaufbaues, die Verminderung von Nährstoffeinträgen sowie die Verbesserung der Puffer- und
Filterfunktion einher.
c) Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bei Durchführung
der Planung
Die Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes bezüglich des Schutzgutes Boden kann
wie folgt prognostiziert werden:
30.10.2015
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Tabelle 6: Prognose der Einhaltung der relevanten Ziele des Umweltschutzes zum Schutzgut
Boden
relevantes Ziel des Umweltschutzes
Baugesetzbuch
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 1
Bundesbodenschutzgesetz
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 3
Sä. Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 4
Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 5
Umweltbericht der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 10
Landschaftsplan der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 12
Baugesetzbuch
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 2
Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 6
Bodenschutzkonzept der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1
Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 7
Umweltqualitätsziele der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 7, 8 und 9
Prognose der Einhaltung
• Im Bebauungsplan wurde die zulässige Grundflächenzahl auf 0,4 begrenzt und beschränkt sich auf das
unbedingt notwendige Maß. Damit bleibt der Bebauungsplan deutlich unter der planungsrechtlich maximal
zulässigen Grundflächenzahl von 0,8.
• Das Plangebiet umfasst Flächen einer ehemaligen
Gärtnerei, welche bereits im erheblichen Umfang
baulich beansprucht waren.
• Die Belange des Bodenschutzes werden während der
Bauphase berücksichtigt. Ein entsprechender Hinweis
wurde in den Grünordnungsplan aufgenommen
(Kapitel 8.2 des GOP).
• Interne und externe Ausgleichsmaßnahmen
(großflächige Gehölzpflanzungen; Rekultivierung
versiegelter Böden, extensive Pflege von
Brachflächen) dienen den Belangen des
Bodenschutzes indem Bodenfunktionen verbessert
und/oder wiederhergestellt werden.
• Durch externe Ausgleichsmaßnahmen werden
Flächen entsiegelt und rekultiviert. Diese rekultivierten
Flächen werden einer landwirtschaftlichen Nutzung
zugeführt, ebenso Flächen, welche aufgrund der
Versiegelungen bisher nicht genutzt werden konnten.
Der Anteil der Flächen, welche für eine
Ausgleichsmaßnahme (Anlage eines Feldgehölzstreifens, Umwandlung in eine extensiv gepflegte
Brachfläche mit Steinschüttungen etc.) der
landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird, ist
hingegen wesentlich kleiner (vgl. Tabelle 5).
• Im Süden das Plangebietes bleiben Böden, welche
bisher baulich nicht oder nur wenig überprägt waren,
im großen Umfang unbebaut erhalten.
•
Ein Gehölz im Süden des Plangebietes bleibt erhalten
und wird erheblich erweitert.
•
Das Planvorhaben wird auf dem Gelände einer
ehemaligen Gärtnerei geplant.
•
Das auf den versiegelten Flächen anfallende
Niederschlagswasser wird im Plangebiet versickert.
Im direkten Umfeld des Plangebietes werden zum
Ausgleich im beträchtlichen Umfang Flächen
entsiegelt und renaturiert.
Bodenschutzkonzept der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1
Umweltbericht der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 11
Landschaftsplan der Stadt Leipzig
Ziele siehe Kap 7.2.1.1 Pkt. c) Nr. 13
•
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Ziele des Umweltschutzes bezüglich des
Schutzgutes Boden vollumfänglich berücksichtigt und eingehalten werden, unter der Bedingung,
dass die geplanten internen und externen Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden.
d) Beschreibung und Bewertung der erheblichen Auswirkungen der Planung
Aufgrund der Flächengröße an zusätzlicher Versiegelung von ca. 15.926 m² wird eingeschätzt,
dass erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 29
Auswirkungsmindernd wirkt sich die Vorbelastung des Bodens durch die ehemals intensive
gärtnerische / landwirtschaftliche Nutzung und das der Boden am Standort bereits baulich
beansprucht war aus. Ebenfalls auswirkungsmindernd ist die Neuanlage von 857 m² großflächiger
Gehölzpflanzungen, auf vorher intensiv gärtnerisch bzw. ackerbaulich genutzten Flächen, im
Plangebiet zu beurteilen.
Die auswirkungsmindernden Faktoren im Plangebiet reichen jedoch nicht aus, die Auswirkungen
auf das Schutzgut Boden soweit zu reduzieren, dass diese als unerheblich eingestuft werden
können. Weiterführende externe Ausgleichsmaßnahmen werden daher gezielt auf das Schutzgut
Boden ausgerichtet.
Insgesamt werden mit Realisierung der externen Ausgleichsmaßnahmen 5.422 m² Boden
entsiegelt und rekultiviert. Weiterhin werden mit der Neuanlage eines 4.245 m² großen Gehölzes
und der dauerhaften extensiven Pflege von 14.086 m² Brache, Bodenfunktionen auf vorher
intensiv ackerbaulich bzw. gärtnerisch genutzten Flächen deutlich verbessert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit Durchführung der externen Ausgleichsmaßnahmen
westlich des Plangebiets die erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden in unmittelbarer
Nähe zum Plangebiet funktional ausgeglichen werden können.
7.2.1.3
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
Im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahmen der Eingriffsvermeidung und -minimierung bzgl. des
Schutzgutes Boden:
− Die zulässige Grundflächenzahl wird auf 0,4 begrenzt.
− Zur Minderung des Versiegelungsgrades ist die Befestigung von PKW-Stellplätzen so
auszuführen, dass das auf den jeweiligen Flächen anfallende Niederschlagswasser
weitestgehend innerhalb dieser Flächen oder an deren Rand versickern kann.
− Der vorhandene Gehölzbestand im Südosten des Plangebietes ist zu erhalten. Damit ist
sichergestellt, dass Böden, welche bisher baulich nicht oder nur wenig überprägt waren, im
großen Umfang unbebaut erhalten bleiben.
− Das südöstliche Versickerungsbecken wird mit einer Rasenansaat (1.115 m²) begrünt.
− Das südliche Versickerungsbecken wird mit einer wildkräuterreichen Wiesenansaat als
Extensivwiese (2.723 m²) begrünt.
− Die Stechfichtenhecke im Süden des Plangebietes wird durch eine 7 m breite und 579 m²
große Baum- und Strauchhecke aus standortheimischen Arten ersetzt.
− Die nicht überbaubaren Flächenanteile des Baugrundstückes sind zu begrünen. Dabei sind je
angefangene 300 m² mindestens ein Laubbaum sowie je angefangene 100 m² mindestens 8
Sträucher zu pflanzen.
− Je angefangene vier ebenerdige Stellplätze wird ein hochstämmiger Laubbaum gepflanzt.
− Entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße werden 5 Hainbuchen gepflanzt.
Im Bebauungsplan festgesetzte Maßnahmen zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen bzgl.
des Schutzgutes Boden:
− Im Süden des Plangebietes wird eine 7 m breite Hecke angelegt.
− Das südöstliche Versickerungsbecken wird mit einer 257 m² großen Gehölzpflanzungen
(Bäume und Sträucher) begrünt.
− Das südliche Versickerungsbecken wird mit einer Gehölzpflanzungen (600 m²) aus
standortheimischen Bäumen und Sträuchern begrünt.
Maßnahmen zum Teilausgleich der Eingriffsfolgen außerhalb des B-Plangebietes (externer Ausgleich) bzgl. des Schutzgutes Boden:
− Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen (5.422 m²) der ehemaligen Gärtnerei westlich des
Plangebietes.
− Anlage und Optimierung eines Steinschmätzerlebensraumes (21.704 m²) auf den Flächen der
ehemaligen Gärtnerei und auf einer Ackerfläche westlich des Plangebietes. Extensive
Brachflächenpflege sowie Anlage von Lesesteinhaufen, Schotter-, Kies- und Sandflächen.
− Entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 754/18; 754/29 und 754/55 wird ein
Gehölzstreifen (4.245 m²) mit integriertem Zauneidechsenlebensraum (803 m²) angelegt.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 30
Sonstige Empfehlungen (grünordnerische Hinweise) bzgl. des Schutzgutes Boden:
− Bodenverdichtungen sind auf das für die Baumaßnahmen unumgängliche Maß zu
beschränken.
− Im Bereich der geplanten Baumaßnahmen ist der kulturfähige Oberboden vor Beginn der
Bauarbeiten fachgerecht zu sichern, zu lagern und einer Wiederverwendung zuzuführen.
− Baulich nicht beanspruchte Böden sind vor negativen Einwirkungen wie Schadstoffkontaminationen, Erosionen und Verdichtungen sowie sonstige Devastierungen zu schützen.
− Geschädigte Böden, welche nicht mehr für die Baumaßnahmen in Anspruch genommen
werden, sind zu rekultivieren; die Bodenfunktionen sind wiederherzustellen.
− Boden ist nicht als Abfall (im Sinne des § 3 KrW- / AbfG) abzulagern.
7.3
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht, mit denen die Zielsetzungen
des Bauungsplanes erfüllt werden können.
7.4
Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der
Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene
nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen
zur Abhilfe zu ergreifen (§ 4c BauGB). Die geplanten Maßnahmen zur Überwachung der
erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring) sind im Umweltbericht zu beschreiben (Nr. 3b
Anlage zum BauGB).
Tabelle 7: Monitoring
voraussichtlich erhebliche
oder unvorhersehbare
Umweltauswirkungen
Schutzgut Boden
Der Bebauungsplan bewirkt
eine zusätzliche Überbauung
von 15.926 m² Boden.
Damit verbunden ist ein
Verlust der Bodenfunktionen:
Lebensraum für Pflanzen
und Tiere,
Filter-, Puffer- und
Transformatorsystem für
die Grundwasserneubildung und -reinhaltung,
Speicherraum für
Nährstoffe und
Niederschlagswasser,
Produktionsgrundlage.
30.10.2015
Überwachungsmaßnahme
(gemäß § 4 c BauGB)
Zur Vermeidung zusätzlicher negativer Auswirkungen auf den Boden ist während der Baumaßnahme die Durchführung folgender Maßnahmen
zu überwachen:
Bodenverdichtungen sind auf das für die Baumaßnahmen unumgängliche Maß zu beschränken. Im Bereich der geplanten Baumaßnahmen
ist der kulturfähige Oberboden vor Beginn der
Bauarbeiten fachgerecht zu sichern, zu lagern
und einer Wiederverwendung zuzuführen.
Baulich nicht beanspruchte Böden sind vor
negativen Einwirkungen wie Schadstoffkontaminationen, Erosionen und Verdichtungen sowie
sonstige Devastierungen zu schützen.
Geschädigte Böden, welche nicht mehr für die
Baumaßnahmen in Anspruch genommen
werden, sind zu rekultivieren; die Bodenfunktionen sind wiederherzustellen.
Boden ist nicht als Abfall (im Sinne des § 3
KrW- / AbfG) abzulagern.
Zur Vermeidung zusätzlicher negativer Auswirkungen auf den Boden ist die Durchführung
folgender Maßnahmen zu überwachen:
Der vorhandene Gehölzbestand im Südosten
des Plangebietes ist zu erhalten.
Die Stechfichtenhecke im Süden des Plangebietes ist durch eine 7 m breite und 579 m²
große Baum- und Strauchhecke aus standortheimischen Arten zu ersetzen (Erhalt eines
Gehölzstandortes).
Überwachungszeiträume
(siehe nachfolgende
Ausführungen)
I.
I.
III.
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
voraussichtlich erhebliche
oder unvorhersehbare
Umweltauswirkungen
Überwachungsmaßnahme
(gemäß § 4 c BauGB)
Seite 31
Überwachungszeiträume
(siehe nachfolgende
Ausführungen)
Die Durchführung folgender Maßnahmen zur
Verbesserung der ökologischen Bodenfunktionen im Plangebiet sind zu überwachen:
Das südöstliche Versickerungsbecken wird mit
einer 257 m² großen Gehölzpflanzungen
(Bäume und Sträucher) begrünt.
Das südliche Versickerungsbecken wird mit
einer Gehölzpflanzung (600 m²) aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern begrünt.
Die Durchführung folgender Maßnahmen zur
Verbesserung der Bodenfunktionen außerhalb
des Plangebietes sind zu überwachen:
Die vollversiegelten Flächen auf den Flurstücken 754/18, 754/55 und Teilen des
Flurstückes 754/57 der Gemarkung
Großzschocher sind zu rekultivieren.
Auf Teilen der Flurstücke 754/55 und 754/57 ist
ein Steinschmätzerlebensraum anzulegen bzw.
zu optimieren, indem die Brachflächen einer
dauerhaften extensiven Pflege unterzogen und
auf der Fläche Lesesteinhaufen, Schotter-,
Kies- und Sandfläche angelegt werden.
Entlang der südlichen Grenze der Flurstücke
754/18; 754/29 und 754/55 der Gemarkung
Großzschocher ist ein Gehölzstreifen mit
integriertem Zauneidechsenlebensraum
anzulegen.
II.
II.
Überwachungszeiträume (Erläuterung zur Tabelle):
I.
Überwachung der Realisierung durch die Stadt und den zuständigen Behörden. (gemäß § 4 c
und § 4 Abs. 3 BauGB) nur während der Bauphase.
II. Überwachung der Realisierung durch die Stadt und den zuständigen Behörden. (gemäß § 4 c
und § 4 Abs. 3 BauGB)
• Beginn der Überwachung:
2 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen
(noch im Gewährleistungszeitraum der Pflanzmaßnahmen)
•
Kontrolltermine:
• Endpunkt der Überwachung:
5 und 10 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahmen
10 Jahre nach Abschluss der Baumaßnahme
Werden die Baumaßnahmen und die entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Umweltauswirkungen abschnittsweise realisiert, sind auch
die Überwachungsmaßnahmen abschnittsweise zu beginnen.
III. Überwachung der Realisierung durch die Stadt und den zuständigen Behörden (gemäß § 4 c
und § 4 Abs. 3 BauGB) sobald es Hinweise auf unvorhergesehene Umweltauswirkungen gibt.
Auf die gesetzliche Pflicht der Behörden zur Unterrichtung der Stadt (§ 4 Abs. 3 BauGB) wird hingewiesen.
Sollte es bei der Durchführung dieses Bebauungsplanes Hinweise auf unvorhergesehene
Umweltauswirkungen geben, dann werden erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen ergriffen.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
7.5
Seite 32
Zusammenfassung
Die Umweltprüfung, an deren Ende der sogenannte Umweltbericht steht, umfasst die Ermittlung
und Bewertung der umweltrelevanten Auswirkungen der durch den B-Plan planerisch
vorbereiteten Vorhaben.
Zu untersuchen sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter (Umweltbelange):
− Pflanzen- und Tierwelt, biologische Vielfalt
− Boden
− Wasser
− Klima / Luft
− Landschaft
− Mensch
− Kultur- und Sachgüter
sowie die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern.
Ergebnisse:
Ziel der Planung ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines
Feuerwehrzentrums auf den Flurstücken 754/56, 754/54 und 754/4 der Gemarkung
Großzschocher.
Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der
Gerhard-Ellrodt-Straße“ wird als Sonstiges Sondergebiet Feuerwehrzentrum ausgewiesen. Als
Maß der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Daraus resultiert bei
der Gesamtflächengröße des Plangebietes von 48.533 m² eine maximal überbaute Fläche von
29.120 m² (60 %).
Im Vergleich zur Planung waren im Bestand (Gärtnerei) bereits 13.194 m² (27,2 %) Fläche
überbaut, womit der Bebauungsplan eine zusätzliche Überbauung von 15.926 m² Boden bewirkt.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geprüft, auf welche Umweltbelange oder Teilaspekte von
Umweltbelangen die Aufstellung des Bebauungsplanes
möglicherweise erhebliche
Umweltauswirkungen haben kann, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Im Ergebnis
dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die Realisierung der Vorgaben des Bebauungsplanes auf
das Schutzgut Boden erhebliche Umweltauswirkungen haben wird. Dies begründet sich primär in
der Größe der zusätzlichen, d.h. über den Bestand hinausgehenden, überbauten Fläche und der
damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die einzelnen Bodenfunktionen.
Die Prüfung ergab weiterhin, dass für die anderen Umweltbelange keine erheblichen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die in der Abwägung zu berücksichtigen wären. Dies
begründet sich insbesondere mit:
− der Vornutzung des Geländes als Gärtnerei und den damit verbundenen Vorbelastungen,
− der Arten- und Biotoptypenausstattung,
− dem Charakter und der Lage der geplanten Bebauung,
− der geplanten maximalen Flächenausnutzung sowie
− den Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet.
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung kommt zum Ergebnis, dass der mit der Planrealisierung
verbundene Eingriff in Natur und Landschaft im Plangebiet nicht vollständig ausgeglichen werden
kann. Es verbleibt ein Biotopwertdefizit von 568.586 Wertpunkten, berechnet nach dem Leipziger
Bewertungsmodell. Dieses Defizit kann durch externe Maßnahmen auf Flächen, welche westlich
an das Plangebiet angrenzen, ausgeglichen werden. Auf diesen Flächen sollen zum Ausgleich
5.422 m² versiegelte Flächen zurückgebaut und rekultiviert sowie 4.245 m² Gehölzflächen und ein
21.704 m² großer Steinschmätzerlebensraum angelegt werden. Weiterhin wird auf der externen
Ausgleichsfläche ein 803 m² großer Lebensraum für die Zauneidechse erhalten. Diese
Maßnahmen sind mit einer Biotopaufwertung von 577.879 Wertpunkten verbunden und sind damit
geeignet den Eingriff vollständig zu kompensieren.
Der Verlust von Ackerland durch die externen Ausgleichsmaßnahmen wird durch die
Entsiegelungsmaßnahmen in Verbindung mit der dadurch erst möglichen Wiedernutzbarmachung
der Gärtnereibrache mehr als ausgeglichen. Der Anteil an Ackerland steigt um 17.484 m²,
beansprucht werden hingegen nur 1.754 m² Ackerland zur Umwandlung in eine extensiv gepflegte
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 33
Brachfläche und 2.987 m² für Gehölzpflanzungen.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen, begründen sich vorrangig in der Minderung und dem
(Teil)ausgleich von Umweltauswirkungen. Die Maßnahmen zielen insbesondere auch auf das
Schutzgut Boden.
So ist eine intensive Ein- und Durchgrünung des Plangebietes vorgesehen und die Grundflächenzahl wird auf 0,4 begrenzt. Im Süden, wo im Bestand die Vorbelastungen des Schutzgutes Bodens
am geringsten sind, werden flächenhaft Gehölze erhalten, an gleicher Stelle durch die Pflanzung
standortheimischer Arten ersetzt (579 m²) und auf ehemaligen Gärtnerei- bzw. Ackerland neu angelegt (857 m²).
Im Umweltbericht wurden Maßnahmen zu Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
(Monitoring), die auf das Schutzgut Boden wirken, beschrieben. Diese Maßnahmen dienen sowohl
der Vermeidung zusätzlicher negativer Auswirkungen auf den Boden als auch der Verbesserung
der ökologischen Bodenfunktionen.
Da erhebliche Auswirkungen auf andere Umweltbelange nicht zu erwarten sind, ist es für diese
Belange nicht erforderlich, Maßnahmen zur Überwachung zu planen und im Umweltbericht zu
beschreiben. Ein über das Schutzgut Boden hinausgehendes Monitoring musste nicht aufgestellt
werden.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
8.
Ergebnisse der Beteiligungen
8.1
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Seite 34
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom
11.11.2014 bis 28.11.2014 statt. Die Planunterlagen zum Bebauungsplan konnten im Neuen Rathaus, Stadtplanungsamt, vor dem Zimmer 498 eingesehen werden. Zusätzlich bestand die Gelegenheit am Dienstag, dem 11.11. und 18.11.2014, zwischen 15.00 und 18.00 Uhr die Planung von
einem Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes erläutert zu bekommen und zu erörtern. Zum Termin
ist kein Bürger erschienen und auch keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen.
8.2
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Bürgervereine
Die Träger der öffentlichen Belange (TöB) und die Bürgervereine wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB mit Schreiben vom 19.03.2013 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme zum
Vorentwurf des Bebauungsplans bis zum 22.04.2013 gebeten.
Von 16 Trägern öffentlicher Belange und den Bürgervereinen wurden Stellungnahmen
abgegeben. Folgende zwei TöB sowie zwei Bürgervereine gaben keine Stellungnahme ab:
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e.V.
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Naturschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Folgende TöB sehen sich durch die Planung in ihren Belangen nicht berührt:
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
Fernwasserversorgung Elbaue - Ostharz GmbH
envia Verteilnetz GmbH
Die folgenden Stellungnahmen bestätigen die Planungen und wurden zur Kenntnis genommen:
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Landesamt für Straßenbau und Verkehr
Regionaler Planungsverband Westsachsen
Polizeidirektion Leipzig
Leipziger Verkehrsbetriebe
Die Hinweise folgender Institutionen waren in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt gewesen bzw. besaßen keine planungsrechtliche Relevanz:
Stadtreinigung:
- Eine Abfallentsorgung ist über die Gerhard-Ellrodt-Straße gesichert.
VNG / GDM com:
- Kabelschutzrohranlage mit einliegenden LWL-Kabel/n sind im Plangebiet vorhanden;
- Berücksichtigung: Die Kabelschutzrohranlage mit einliegenden LWL-Kabel/n befindet sich im
Seebenischer Weg und somit außerhalb des Geltungsbereichs, so dass eine Berücksichtigung
nicht erforderlich ist.
Landesdirektion Sachsen
- Grundsätzlich sind raumordnerischen Ziele und Grundsätze berücksichtigt worden.
- Im Entwurf des Flächennutzungsplanes 01/2012 ist im Planumgriff des B-Planes, das als Gewerbliche Baufläche vorgesehen ist, kein Symbol „F“ eingetragen.
- Berücksichtigung: Für das Plangebiet wurde im Entwurf zur erneuten öffentlichen Auslegung des
Flächennutzungsplanes bereits die Symbolik „F“ für Feuerwehr ergänzt (unter Pkt. 6.1.2 der Begründung).
Umweltbund Leipzig e.V.:
- Empfehlungen zur Berücksichtigung der Natur und der Förderung der in der Stadt freilebenden
Tiere, durch
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 35
- Verwendung einheimischer Arten, Berücksichtigung einer nicht bodenschließenden Einfriedung
des Geländes, Dachbegrünung, baulicher Artenschutz für Fledermäuse und Gebäudebrüter,
Verwendung von Sonnenkollektoren / Photovoltaik, Regenwassermanagement.
- Berücksichtigung: Die Berücksichtigung und Bewertung erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung und wurde durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgesehen (u.a. Verwendung von
einheimischen Arten, Regenwassermanagement).
Hinweise zur Planung die berücksichtigt werden:
Stadtwerke Leipzig GmbH:
- Stromversorgung ist aus dem vorhandenen Mittel- und Niederspannungsnetz möglich.
- Im Bereich von Flurstück 754/4 grenzt die 110-kV-Hochspannungsleitung an, hier ist ein 25 m
breiter Schutzstreifen einzuhalten.
- Berücksichtigung: Eine entsprechende Leitungstrasse wird in der Planzeichnung vorgesehen.
Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH:
- Entsprechend geführter Abstimmungen sind sowohl für die Trinkwasserversorgung als auch für
die Abwasserversorgung neue Hausanschlussleitungen zu errichten.
- Die Trinkwasserversorgung erfolgt über eine DN 150 GGG in der Gerhard-Ellrodt-Straße, die
Schmutzwasserentsorgung über eine bestehende Mischwasserleitung DN 300.
- Anfallendes Regenwasser kann nicht abgeleitet werden und muss auf dem Grundstück versickert werden, hierzu sind entsprechende Nachweise zu führen und mit der zuständigen Behörde
abzustimmen.
- Auf den Flurstücken 754/54 sowie 754/4 befindet sich jeweils eine Trinkwasserleitung VW 250 B.
Für beide Leitungen besteht Bestandsschutz. Die Sicherung im Grundbuch einschließlich 6 m breiten Schutzstreifens wurde beantragt. Der Schutzsteifen ist von Gebäuden und Erdaufschüttungen
freizuhalten. Baumpflanzungen und tiefwurzelnde Sträucher sind nicht zulässig.
- Berücksichtigung: Angaben und Empfehlungen werden in der Begründung unter Pkt. 5.5.2 aufgeführt und eine entsprechende Leitungstrasse wird in der Planzeichnung vorgesehen.
Landesamt für Archäologie:
- Im direkten Umfeld befinden sich archäologische Kulturdenkmale. Sie zeigen die archäologische
Relevanz deutlich an und sind Gegenstand des Denkmalschutzes (§ 2 SächsDSchG).
Vor Beginn von Bodeneingriffen im Rahmen von Erschließungs- und Bauarbeiten - dies betrifft
auch Einzelbaugesuche - muss im von Bautätigkeit betroffenen Areal durch das Landesamt für
Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt werden. Auftretende Befunde sind sachgerecht auszugraben und zu dokumentieren.
- Berücksichtigung: Ergänzung erfolgt im Teil B: Text unter II. Hinweise sowie in der Begründung
unter I. Hinweise
Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie:
- Es wird empfohlen im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen auf das hydrogeologische
Wirkungsfeld zu beschreiben und die Hinweise zum vorsorgenden Radonschutz zu beachten.
- Berücksichtigung: Vor Beginn der Baumaßnahmen wird die Durchführung einer Baugrunduntersuchung für erforderlich gehalten. Die Hinweise zur Bodenbeschaffenheit sowie die Erforderlichkeit von Baugrunduntersuchungen sind in der Begründung und der Planzeichnung unter
Hinweise
ergänzt.
Sind
Bohrungen
abzuteufen,
gilt
die
Bohranzeigeund
Bohrergebnismitteilungspflicht gemäß § 4 Lagerstättengesetz.
8.3
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
8.4
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf
Wird im weiteren Verfahren ergänzt.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 36
9.
Städtebauliches Konzept
9.1
Gliederung des Gebietes, Bebauungs- / Nutzungskonzept
Für die planerische Entwicklung des Feuerwehrstandortes wurde ein VOF-Verfahren durchgeführt,
das im November 2011 erfolgreich abgeschlossen wurde. Dabei ging die Bietergemeinschaft
Sahlmann & Partner, Leipzig und das Büro Kplan, Abensberg hervor. Mit dieser
Bietergemeinschaft (jetzt: Arge Feuerwehrzentrum Leipzig) wurde im Folgenden ein
Generalplanervertrag abgeschlossen, wonach eine bauabschnitts- und stufenweise
Planungsbeauftragung erfolgt.
Das Gesamtvorhaben ist als Feuerwehrtechnisches- und Ausbildungszentrum (FTAZ), kurz Feuerwehrzentrum (FWZ), benannt und soll in vier Bauabschnitten (BA) realisiert werden:
Baumaßnahmen (Gebäude und erforderliche Freianlagen)
Bauabschnitte
Integrierte Regionalleitstelle (IRLS) mit:
- befestigten Ein- / Ausfahrten
- PKW-Stellplätzen
- Zaunanlage
Berufsfeuerwache Südwest (BFW SW) mit:
- befestigten Ein- / Ausfahrten
- PKW-Stellplätzen
- weiteren befestigten Flächen (wenden, aufstellen, laden, etc.)
- diversen unbefestigten Flächen
- Regenwassersammelteich / zugleich Ausbildungsstätte
(Maschinistenausbildung)
1. Bauabschnitt
(Anfang 2015
fertiggestellt)
Abstellhalle, Teil 1 (AHT1), 10 Doppelstellplätze mit:
- grundstücksinternen, befestigten Zufahrten
- weiteren befestigten Flächen (wenden, aufstellen, laden, etc.)
- diversen unbefestigten Flächen
Abstellhalle, Teil 2 (AHT2), 10 Doppelstellplätze mit:
- grundstücksinternen, befestigten Zufahrten
- weiteren befestigten Flächen (wenden, aufstellen, laden, etc.)
- diversen unbefestigten Flächen
Verwaltungsgebäude (VG) mit:
- grundstücksinternen, befestigten Zufahrten
- PKW-Stellplätzen
- diversen unbefestigten Flächen
- Übungshof
- Übungsgleisanlage
- Mehrzweckübungsfläche
- Brandübungscontainer
2. Bauabschnitt
(Bau 2015 geplant)
Werkstattgebäude (WG) mit:
- Feuerwehrübungs- / Schlauchtrocknungsturm
- grundstücksinternen, befestigten Zufahrten
- weiteren befestigten Flächen (wenden, aufstellen, laden, etc.)
diversen unbefestigten Flächen
3. Bauabschnitt
Trainings- / Konditionshalle (TKH)
4. Bauabschnitt
Der Gebäudekomplex besteht aus einzelnen Gebäuden, die alle baulich miteinander verbunden
und in Form von drei „Winkeln“ auf dem Grundstück angeordnet sind. Ein Schenkel des Winkels
verläuft jeweils parallel zur Gerhard-Ellrodt-Straße (Ost-West-Ausrichtung), der andere Schenkel
ist jeweils Nord-Süd orientiert und befindet sich im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze.
Durch die drei Winkel werden jeweils Innenhöfe gebildet, die funktionell sind und gleichzeitig das
westlich angrenzende Wohngebiet sowie die südlich gelegenen Kleingartenanlagen abschirmen
und damit einen optimierten Lärmschutz bieten. Die parallele, gegenüberliegende Lage der
Gebäude mit Fahrzeugstellflächen gewährleistet u.a. auf kürzestem Wege die Umrüstung der
Spezialfahrzeuge mit Wechselladertechnik. Im Süden des Grundstückes werden weitere
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
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verschiedene erforderliche feuerwehrspezifische Außenanlagen angeordnet, wie beispielsweise
ein
Mehrzweckfeld,
ein
Übungsgleis,
ein
Regenwassersammelteich
(für
die
Maschinistenausbildung).
In einem ersten, bereits 2013 begonnenen Bauabschnitt entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße erfolgt eine straßenbegleitende, sich an dem baulichen Umfeld orientierende Bebauung. In diesen
Gebäudekomplex wird die Integrierte Regionalleitstelle (IRLS), die Berufsfeuerwache Südwest
(BFW SW) sowie im rückwärtigen Bereich der erste Teil der Abstellhalle integriert und die angrenzenden Außenanlagen errichtet. Im zweiten Abschnitt ist die Umsetzung des zweiten Teils der Abstellhalle und des Verwaltungsgebäudes sowie der jeweiligen umliegenden Freianlagen und
Stellplätze geplant. Der Bau des Werkstattgebäudes sowie der daran anliegenden Außenanlagen
sollen in einem dritten Bauabschnitt umgesetzt werden. In einem vierten BA wird eine Trainings- /
Konditionshalle angrenzend an das Werkstattgebäude erbaut.
In Abhängigkeit von zeitlichen, monetären und anderen Zwängen kann es ggf. noch zu Veränderungen bzw. Verschiebungen des Umfanges der Bauabschnitte kommen. Die Baugenehmigung
für den ersten Bauabschnitt entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße, bestehend aus einer Berufsfeuerwache und einer Integrierten Regionalleitstelle, wurde bereits erteilt. Der Baubeginn des ersten BA
erfolgte Anfang 2013 und wurde Anfang 2015 fertiggestellt. Der Beginn des zweiten
Bauabschnittes ist für 2015 geplant.
Arge Feuerwehrzentrum Leipzig, S & P und Kplan AG
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
9.2
Seite 38
Erschließungskonzept
Das Plangebiet wird über zwei sich gegenüberliegende Zufahrtsbereiche im Norden und Süden
erschlossen. Dabei ist regulär die Hauptausfahrt (Alarmausfahrt) im Norden des Plangebietes
direkt an der Gerhard-Ellrodt-Straße zu nutzen. Die Sekundärzufahrt im südlichen Bereich des
Plangebietes von der Seebenischen Straße aus soll nur im Bedarfsfall genutzt werden. Beide
Zufahrten sind jeweils für Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt.
Im nordwestlichen sowie im nordöstlichen Bereich des Plangebietes ist jeweils eine weitere,
schmalere Zufahrt von der Gerhard-Ellrodt-Straße aus zu den PKW-Stellplätzen für die Mitarbeiter
der Feuerwehr vorgesehen. Insgesamt werden auf dem Grundstück des Feuerwehrzentrums ausreichend PKW-Stellplätze und auch Abstellmöglichkeiten für Fahrräder bereitgestellt und jeweils
entsprechend der Realisierung der einzelnen Bauabschnitte umgesetzt.
9.3
Grünordnerisches Konzept
Der Erhalt des Baum- und Grünbestandes in den Randbereichen des Plangebietes wird angestrebt, besonders in den Bereichen zum angrenzenden Wohn- und Kleingartengebiet als
Sichtschutz- und Pufferzone. Zudem sollen diese Bereiche, insbesondere an der östlichen, westlichen und südlichen Plangebietsgrenze zusätzlich intensive Gehölzpflanzungen erhalten, die
gleichzeitig auch als Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.
Auf den westlich des Plangebietes angrenzenden Flächen der ehemaligen Gärtnerei Agrargenossenschaft Kitzen e.G. erfolgen weitere Ausgleichsmaßnahmen. Die brachliegenden baulichen
Reste der aufgegebenen Gärtnerei wurden zurückgebaut. Das Gebiet wird wieder als landwirtschaftliche Fläche nutzbar gemacht. Zudem erfolgen Aufforstungsmaßnahmen am südlichen Rand
der Flächen als ergänzende Schutzpflanzungen.
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Begründung zum Bebauungsplan
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C.
INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES
10.
Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches
Seite 39
Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst die Flurstücke 754/4, 754/54 und 754/56 der Gemarkung Großzschocher und beinhaltet eine Fläche von ca. 4,9 ha.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches verlaufen:
• im Norden entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße (Flurstück 754/8),
• im Osten entlang des Flurstückes 754/38 (Gewerbe), im weiteren Verlauf entlang der
Flurstücke 754/15 und 754/2 (Brachflächen),
• im Süden entlang der Seebenischen Straße (Flurstück 863/1) und weiter entlang eines
Weges (Flurstück 978/3) und der daran angrenzenden Kleingartenanlage (Flurstück
1166),
• im Westen entlang des Flurstückes 754/55 sowie 754/57 (weitere Brachflächen der ehemaligen Gärtnerei Kitzen).
11.
Planungsrechtlich zeichnerische und textliche Festsetzungen
11.1
Art der baulichen Nutzung
Sonstiges Sondergebiet, Zweckbestimmung „Feuerwehrzentrum“
Das Sondergebiet „Feuerwehrzentrum“ (SO FWZ) dient der Unterbringung von baulichen
und sonstigen technischen Anlagen für die
– lokale und regionale Einsatzdisposition, Notrufabfrage, Alarmierung und
Einsatzlenkung
– Verwaltung
– Unterbringung und Versorgung der Einsatzdienste
– Ausbildungs-, Sport-, Übungs- und Trainingszwecke der Feuerwehr- und
Rettungskräfte
– Unterbringung, Pflege, Wartung und Reparatur von technischen Geräten,
Sonderfahrzeugtechnik und Fahrzeugen
– Stellplätze
[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 Satz 1 BauNVO]
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 1)
Begründung:
Aufgrund des lokalen und regionalen Aufgabenspektrums sowie der Größe des Plangebietes wird für die Fläche ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehrzentrum“ festgesetzt. Der Standort dient ausschließlich dem Neubau und dem Betrieb eines
Feuerwehrtechnischen Zentrums mit Integrierter Regionalleitstelle und Feuerwache. Der
Bau erfolgt auf Grundlage der zweiten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
2010 - 2015 (Ratsbeschluss Nr. RBV-183/10) und auf Grundlage von § 6 (1), Ziffer 1
SächsBRKG sowie die Leitstellenkonzeption des Freistaates Sachsen auf der Grundlage
der §§ 11 und 34 SächsBRKG.
Folgende Aufgaben und Nutzungen werden hier gebündelt, u.a.:
- Notrufabfrage, Einsatzdisposition, Alarmierung und Einsatzlenkung (Integrierte
Regionalleitstelle)
- Einsatzdienst (Berufsfeuerwehr) und die Sonderfahrzeugtechnik
- Technik und Spezialbeschaffung
- Pflege, Wartung und Reparatur von Technik (Werkstätten),
- Ausbildungsplanung und -durchführung,
- Sport-, Übungs- und Trainingsbereiche (wie Übungsturm und -hof, Mehrzweckfeld,
Übungsgleisanlagen, Brandübungscontainer, Trainingshalle, Regenwassersammelteich u.a. für die Maschinistenausbildung)
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
11.2
Seite 40
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahlen
(GRZ) und der Höhe baulicher Anlagen bestimmt.
[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO]
(siehe Rechtsplan Teil A: Planzeichnung, Pkt. 2)
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird in dem Baugebiet mit 0,4 festgesetzt.
Begründung:
Die Festsetzung einer GRZ von 0,4 ermöglicht die erforderlichen baulichen Nutzungen
und komprimiert die vielschichtigen Aufgaben an einem Standort. Im Rahmen der baulichen Nutzung erfolgt eine ressourcenschonende Bebauung unter Berücksichtigung möglichst geringer Versiegelungen. Eine Überschreitung der festgesetzten GRZ gemäß § 19
Abs. 4 BauNVO ist zulässig und es wird auch hiervon Gebrauch gemacht.
Eine über diese geplante bauliche Nutzung hinausgehende Versiegelung erfordert zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Baugrundstückes.
11.2.1 Höhe baulicher Anlagen
Höhe der Oberkante von Gebäuden über Bezugshöhe, maximal 14 m;
Bezugshöhe ist die Höhe der an das Baugrundstück nördlich angrenzenden öffentlichen
Verkehrsfläche, gemessen am Mittelpunkt der anliegenden Grenze des Baugrundstückes.
[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 u. § 18 Abs. 1 BauNVO]
(siehe Rechtsplan Teil A: Planzeichnung, Pkt. 2)
Begründung:
Mit der Begrenzung der Höhe der baulichen Anlagen auf max. 14,0 m über Bezugshöhe
soll sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben keine überdimensionale Fernwirkung in
der angrenzenden Offenlandschaft entfaltet. Durch die Festsetzung der Bezugshöhe
„nördlich angrenzende öffentliche Verkehrsfläche“, in diesem Fall die Gerhard-EllrodtStraße, wird die Anpassung an die bestehende Bebauung und das vorhandene öffentliche
Verkehrsnetz gesichert.
Eine Überschreitung der festgesetzten maximalen Gebäudehöhe um maximal 26,0 m ist
auf maximal 200 m² der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
[§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO]
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 2)
Begründung:
Der spezifische Standort des Feuerwehrzentrums beinhaltet u.a. einen Funkmast und
Übungsturm. Neben der Nutzung als Übungsturm (Abseilübungen, Höhenrettung etc.)
wird dieser Turm auch zum Trocknen der Schläuche verwendet. Aus diesen funktionalen
Erfordernissen ergibt sich die maximale Höhe von 40 m, bezogen auf die Straßenoberkante der angrenzenden nördlichen Erschließungsstraße. Durch eine punktuelle Beschränkung auf 200 m² der Gesamtfläche des überbaubaren Grundstücks werden nur
Überschreitungen ermöglicht, die das städtebauliche Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
Im Interesse der spezifischen Nutzung des Standortes ist eine Überschreitung aus oben
aufgeführten Gründen ausnahmsweise zulässig.
11.3
Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
11.3.1 Bauweise
Im Baugebiet wird zeichnerisch eine abweichende Bauweise festgesetzt.
Als abweichende Bauweise wird festgesetzt: Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand
zu errichten. Die Länge der Baukörper darf 50 m überschreiten.
[§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 4 BauNVO]
(siehe Rechtsplan Teil A: Planzeichnung, Pkt. 3)
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 41
Begründung:
Die Gebäude sind mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, es ist hier aber eine
Gebäudelänge von mehr als 50 m zulässig. Diese Bauweise ermöglicht die Umsetzung
der geplanten Nutzung und entspricht dem Städtebaulichen Konzept.
11.3.2 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen wie folgt festgesetzt:
[§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO]
(siehe Rechtsplan Teil A: Planzeichnung, Pkt. 3)
Die Baugrenze innerhalb des Sondergebietes „Feuerwehrzentrum“ verläuft mit einem
12 m Abstand parallel zu der nördlich angrenzenden Verkehrsfläche. An den östlichen
und westlichen Grundstücksgrenzen ist der Verlauf mit 6,00 m Abstand vorgesehen. Die
südliche Baugrenze verläuft hier mit einem Abstand von 111 m parallel zur südlichen
Grundstücksgrenze.
Begründung:
Die vorgesehene Nutzung als Feuerwehrstandort mit weitreichenden Funktionsbereichen
erfordert einen großzügigen und flexiblen baulichen Nutzungsbereich in dem alle erforderlichen Gebäude und baulichen Nutzungen der Freiflächen integriert werden können. Die Eintragung der Baugrenze ermöglicht die Einhaltung von städtebaulich gewünschten Abständen zu den öffentlichen Verkehrsflächen und den Grundstücksgrenzen.
12.
Grünordnerische textliche Festsetzungen
12.1
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft [§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB]
Befestigung von Stellplatzflächen - Maßnahme 1 (M 1)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.1.1)
Die Befestigung von PKW-Stellplätzen ist so auszuführen, dass das auf den jeweiligen
Flächen anfallende Niederschlagswasser weitestgehend innerhalb dieser Flächen oder
an deren Rand versickern kann.
Begründung:
Um natürliche Versickerungsvorgänge nicht vollkommen zu unterbinden, zur Erhöhung
der Grundwasserneubildung und zur Entlastung von Abwassersystemen und Kläranlagen
sind Stellflächen so zu befestigen, dass das auf diesen Flächen anfallende
Niederschlagswasser dort versickern kann.
Insbesondere im Umfeld von Bäumen kommt dem Verzicht auf vollversiegelte Flächen
eine besondere Bedeutung zu, da so eine bessere Wasser- und Luftversorgung der
Baumwurzeln erzielt werden kann und damit die Vitalität sowie die Verkehrs- und
Standsicherheit der Bäume gefördert wird.
Beispiele für Bauweisen, welche eine Versickerung von Niederschlagswasser zulassen,
sind: breitfugige Pflasterflächen, wassergebundene Decke, Rasengittersteine,
Rasenfugenpflaster, Ökopflaster.
Regenwasserversickerung Südost und Begrünung, Ausgleich - Maßnahme 2 (M 2)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.1.2)
Auf der mit M 2 bezeichneten Fläche im Südosten des Plangebietes ist ein
Regenwasserversickerungsbecken anzulegen.
Die Fläche ist mit einer Rasenansaat sowie am östlichen Rand mit einer mindestens 7 m
breiten und am westlichen Rand mit einer mindestens 5 m breiten kombinierten Baumund Strauchpflanzung zu begrünen.
Dazu sind im Osten zwei Bäume der Art Hainbuche (Carpinus betulus, Stammumfang
mindestens 16 - 18 cm) und im Westen zwei Bäume der Art Winter-Linde (Tilia cordata,
Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) jeweils in Reihen mit Pflanzabständen von 12 bis
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 42
15 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Die Bäume sind mit Sträuchern (Höhe 60 - 100 cm) im Raster 1 m x 1 m zu
unterpflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.
Begründung:
Auf der Fläche soll das auf dem Baugrundstück anfallende Niederschlagswasser, nach
Überlauf aus dem nördlich angrenzenden Regenwasserteich, versickert werden. Die
Maßnahme dient damit der Erhöhung der Grundwasserneubildungsrate, der Reduktion
von Oberflächenabflüssen sowie der Entlastung von Abwassersystemen und Kläranlagen.
Die kombinierte Baum- und Strauchpflanzung dient dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen
(Gehölzrodungen). Neben der Bedeutung der Gehölzpflanzung aus ökologischer Sicht
(Lebensraum, Nahrungsquelle etc.), den günstigen mikroklimatischen Auswirkungen
(Staubbindung) soll die Pflanzung auch der Verbesserung des Landschafts- bzw.
Ortsbildes dienen.
Die Festsetzung beschränkt sich bei der Baumartenwahl auf die Verwendung von
standortgerechten und einheimischen Gehölzen, dies begründet sich in der angestrebten
ökologischen Wertigkeit der Gehölzstreifen. Dass die Festsetzung sich auf diese beiden
Baumarten beschränkt, begründet sich damit, dass in der Entwurfsplanung zum ersten
Bauabschnitt Winter-Linden und Hainbuchen zur Pflanzung vorgesehen sind.
Die Festsetzung einer Pflanzgröße für die Laubbäume und Sträucher ist erforderlich, um
den Anwuchserfolg dieser abzusichern und um einen zeitnahen Ausgleich zu gewährleisten.
Ziel der Begrünung durch eine Rasenansaat ist eine dichte Vegetationsdecke. Damit wird
verhindert, dass die Fläche von den im Umfeld vorkommenden stark gefährdeten bzw.
streng geschützten Tierarten Steinschmätzer und Zauneidechse zur Eiablage genutzt
wird. Dies wäre bei einer Oberfläche aus einer Steinschüttung (Steinschmätzer) oder aus
grabbaren Substraten (Zauneidechse) zu befürchten. Womit deren Gelege bei einer
plötzlichen Überstauung nach stärkeren Niederschlägen akut gefährdet wären.
Regenwasserversickerung Süd und Begrünung, Ausgleich - Maßnahme 3 (M 3)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.1.3)
Auf der mit M 3 bezeichneten Fläche im Süden des Plangebietes ist ein Regenwasserversickerungsbecken anzulegen.
Die Fläche ist mit einer wildkräuterreichen Wiesenansaat als Extensivwiese anzulegen
sowie am nördlichen und westlichen Rand mit einer mindestens 5 m breiten kombinierten
Baum- und Strauchpflanzung zu begrünen.
Dazu sind im Norden und Westen insgesamt 12 Bäume der Art Winter-Linde (Tilia
cordata, Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) jeweils in Reihe mit Pflanzabständen von
12 m bis 15 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Die Bäume sind mit standortgerechten und einheimischen Sträuchern (Höhe 60 - 100 cm)
im Raster 1 m x 1 m zu unterpflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.
Begründung:
Auf der Fläche soll das auf dem Baugrundstück anfallende Niederschlagswasser
versickert
werden.
Die
Maßnahme
dient
damit
der
Erhöhung
der
Grundwasserneubildungsrate, der Reduktion von Oberflächenabflüssen sowie der
Entlastung von Abwassersystemen und Kläranlagen.
Die kombinierte Baum- und Strauchpflanzung dient dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen
(Gehölzrodungen). Neben der Bedeutung der Gehölzpflanzung aus ökologischer Sicht
(Lebensraum, Nahrungsquelle etc.), den günstigen mikroklimatischen Auswirkungen
(Staubbindung) soll die Pflanzung auch der Verbesserung des Landschafts- bzw.
Ortsbildes dienen.
Die Festsetzung beschränkt sich bei der Gehölzartenwahl auf die Verwendung von
standortgerechten und einheimischen Gehölzen, dies begründet sich in der angestrebten
ökologischen Wertigkeit der Gehölzstreifen. Bei der zu pflanzenden Baumart WinterLinde handelt es sich um ein standortgerechtes und einheimisches Gehölz. Dass die
Festsetzung sich auf diese Art beschränkt, begründet sich damit, dass Linden auch
entlang des östlich gelegen Rückhaltebeckens gepflanzt werden und ein einheitliches
Gesamtbild angestrebt wird.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 43
Das Ziel des Ausgleichs der Eingriffsfolgen würde bei einer Pflanzung fremdländischer
Gehölze verfehlt, da solche Bäume und Sträucher die gewünschten ökologischen
Funktionen (Lebensraum, Nahrungsquelle) nur eingeschränkt erfüllen können.
In der Anlage 5 zum Grünordnungsplan findet sich eine Auflistung standortgerechter und
heimischer Arten die für Pflanzungen im Stadtgebiet von Leipzig besonders geeignet sind.
Die Festsetzung einer Pflanzgröße für die Laubbäume und Sträucher ist erforderlich, um
den Anwuchserfolg dieser abzusichern und um einen zeitnahen Ausgleich zu
gewährleisten.
Ziel der Begrünung durch eine Wiesenansaat einerseits ist eine dichte Vegetationsdecke.
Damit wird verhindert, dass die Fläche von den im Umfeld vorkommenden stark gefährdeten
bzw. streng geschützten Tierarten Steinschmätzer und Zauneidechse zur Eiablage genutzt
wird. Dies wäre bei einer Oberfläche aus einer Steinschüttung (Steinschmätzer) oder aus
grabbaren Substraten (Zauneidechse) zu befürchten. Womit deren Gelege bei einer
plötzlichen Überstauung nach stärkeren Niederschlägen akut gefährdet wären.
Weiterhin dient die Anlage als Extensivwiese dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen. Eine
extensive Pflege heißt: eine ein- bis zweimalige Mahd im Jahr sowie der Verzicht auf
Dünger- und Pflanzenschutzmittel. Das auf den Wiesen gewonnene Mähgut ist
abzutransportieren. Der Mahdtermin muss aus Gründen des Schutzes bodenbrütender
Vogelarten im Allgemeinen nach dem 15. Juni liegen.
Eine langjährige extensive Pflege der Wiesenflächen wird deren ökologischen Wert steigern
(Veränderung der Artengarnitur unter Zunahme des Anteils wertgebender Arten,
Verbesserung der Lebensraumbedingungen für die Fauna). Dies gilt insbesondere in der
Funktion als Nahrungshabitat im Verbund mit der westlich an das Plangebiet angrenzenden
Fläche, die der Förderung der Zauneidechse und des Steinschmätzers dient.
12.2
Maßnahmen
zum
Anpflanzen
[§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB]
von
Bäumen
und
Sträuchern
Begrünung nicht überbaubarer Flächenanteile - Maßnahme 4 (M 4)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.2.1)
Die gemäß festgesetzter Grundflächenzahl (GRZ) nicht überbaubaren Flächenanteile des
Sondergebietes „Feuerwehrzentrum“ sind zu begrünen. Dabei sind je angefangene
300 m² mindestens ein Laubbaum (Stammumfang mindestens 16 - 18 cm) sowie
8 Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) je angefangene 100 m² zu pflanzen.
Klargestellt wird, dass die Gehölzpflanzungen der Maßnahmen 2, 3, 5, 6 und 7 nicht der
Maßnahme 4 anzurechnen sind.
Begründung:
Die Festsetzung dient der Eingriffsminimierung und dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen
(Gehölzrodungen). Neben den positiven Auswirkungen der begrünten Flächen auf das Mikroklima und dem Erhalt der Bodenfunktionen auf diesen Flächen, dient diese Festsetzung auch
der Förderung von Flora und Fauna und ermöglicht einen, wenn auch eingeschränkten, Biotopverbund zwischen den Grünstrukturen innerhalb und außerhalb des Plangebietes.
Weiterhin dient diese Festsetzung der Integration der Baugebiete in die angrenzende Siedlungsstruktur und der Minimierung der Eingriffsfolgen in das Landschafts- bzw. Ortsbild.
Um eine hohe ökologische Wertigkeit der Gehölze zu erreichen und um Flora und Fauna
optimal zu fördern wird die Verwendung von einheimischen und standortgerechten Gehölzen empfohlen.
Auswahl besonders geeigneter Laubbaumarten für das Plangebiet (weitere siehe Anlage
5 zum Grünordnungsplan):
Acer campestre
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Fraxinus excelsior
Prunus avium
Pyrus pyraster
Quercus robur
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-
Feldahorn
Spitzahorn
Bergahorn
Gemeine Esche
Vogelkirsche
Wild-Birne
Stieleiche
(mk)
(gk)
(gk)
(gk)
(mk)
(mk)
(gk)
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Sorbus aucuparia
Tilia cordata
-
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Eberesche
Winterlinde
(mk)
(gk)
(gk) - großkronig
(mk) - mittelkronig
Auswahl besonders geeigneter Straucharten für das Plangebiet (weitere siehe Anlage 5
zum Grünordnungsplan):
Cornus sanguinea
Blutroter Hartriegel
Corylus avellana
Gemeine Hasel
Crataegus monogyna
Eingriffliger Weißdorn
Rosa canina
Hundsrose
Prunus spinosa
Schlehe
Viburnum opulus
Gemeiner Schneeball
Die Festsetzung einer Pflanzgröße für die Laubbäume und Sträucher ist erforderlich, um den
Anwuchserfolg dieser abzusichern und um einen zeitnahen Ausgleich zu gewährleisten.
Mit der festgesetzten Pflanzdichte wird sichergestellt, dass ca. 10 % der nicht überbaubaren Flächenanteile mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden.
Stellflächenbegrünung - Maßnahme 5 (M 5)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.2.2)
Je angefangene vier ebenerdige Stellplätze ist ein hochstämmiger Laubbaum
(Stammumfang mindestens 20 - 25 cm, Kronenansatz in 2,50 m Höhe) zwischen den
Stellplätzen bzw. unmittelbar am Rand zu pflanzen. Die Bäume sind dauerhaft zu erhalten
und bei Abgang an gleicher Stelle zu ersetzen.
Jeder Baum ist in eine offene Bodenfläche (Baumscheibe) mit einer Mindestfläche von
6 m² zu pflanzen. Die Pflanzstreifen sind mit einer Breite von mindestens 2,50 m
anzulegen. Die Baumscheiben sind durch geeignete bauliche Maßnahmen vor
Überfahren zu schützen.
Bestehende Bäume, die die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen, werden
angerechnet.
Begründung:
Die Maßnahme dient der Eingriffsminimierung und dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen.
Insbesondere aus mikroklimatischer Sicht ist die Baumpflanzung erforderlich, um einer
Verschlechterung des Stadtklimas, ausgelöst durch die zusätzliche Flächenversiegelung
und dem Verlust von Grünstrukturen, im Plangebiet entgegenzuwirken.
Der Schattenwurf der Bäume wirkt einer extremen Aufheizung der versiegelten Flächen
entgegen und vermindert die Beeinträchtigung des Lokalklimas durch die Stellflächen.
Die Bäume mindern die optisch störende Wirkung der versiegelten Parkflächen.
Neben den positiven Eigenschaften der Bäume auf das Mikroklima und das Landschaftsbzw. Ortsbild erfüllen die Bäume darüber hinaus Funktionen im Biotopverbund und als
Tierlebensraum (Nahrungsquelle, Brutplatz, Rückzugsraum etc.).
Die Festsetzung der Pflanzqualität dient einem homogenen Erscheinungsbild. Auch wird
dadurch abgesichert, dass relativ schnell ein hoher ökologischer und visueller Wert erzielt
wird und die Bäume innerhalb kurzer Zeiträume in der Lage sind, mikroklimatische Ausgleichsfunktionen zu übernehmen. Der hohe Kronenansatz ist erforderlich, um auch bei
höheren Fahrzeugen das erforderliche Lichtraumprofil einhalten zu können.
Die festgesetzten mindestens 6 m² dauerhaft offene Bodenfläche bzw. der 2,50 m breite
Pflanzstreifen dienen der Sicherung der Baumvitalität. Bei einer Pflanzstreifenbreite von
2,50 m kann sichergestellt werden, dass der erforderliche Wurzelraum und Bodenschluss
der Bäume nicht durch Rückstützen von Borden soweit eingeschränkt wird, dass die Vitalität und Standsicherheit der Bäume langfristig gefährdet ist.
Mit der Anrechnung bestehender Bäume soll der Erhalt dieser gefördert werden. So stehen an der nordöstlichen Grenze des Plangebietes Bäume direkt auf der Grenze. Kronen
und Wurzelraum reichen in das Plangebiet hinein. Bereits in der Bauausführung wurden
hier die Parkplätze so angelegt, dass die bestehenden Bäume erhalten bleiben können
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 45
und eine Baumpflanzung nicht erfolgt (die Bäume müssten sonst unter bestehende Bäume gepflanzt werden).
Eingrünung an der Gerhardt-Ellrodt-Straße, Ausgleich - Maßnahme 6 (M 6)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.2.3)
Auf den mit M 6 bezeichneten Flächen entlang der Gerhard-Ellrodt-Straße sind insgesamt
5 Laubbäume der Art Hainbuche (Carpinus betulus, Stammumfang mindestens 16 18 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Die Bäume auf der westlichen Teilfläche sind in einer Reihe im Pflanzabstand von 13 bis
15 m zu pflanzen.
Jeder Baum ist in eine offene Bodenfläche (Baumscheibe) mit einer Mindestfläche von
6 m² zu pflanzen.
Begründung:
Die Maßnahme dient dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen, welche mit der Realisierung
des Bauvorhabens verbunden sind, insbesondere als Ausgleich für die Gehölzrodungen.
Baumreihen an Straßen mildern die Aufheizung, haben Lüftungsfunktion und sind immissionsschützend, indem sie Staub binden. Weiterhin sind sie Lebensräume für Tiere und
fördern den Biotopverbund. Primär dient die Baumpflanzung der Eingrünung des Plangebietes in nördlicher Richtung.
Der variabel zu wählende Abstand zwischen den Bäumen von 13 bis 15 m gewährleistet
einerseits, dass die Bäume in einer Reihe zu pflanzen sind, andererseits bleibt genügend
Spielraum bei der Wahl der Baumstandorte im Zuge der Ausführungsplanung und es wird
gewährleistet, dass Ausfahrten genügend freigehalten werden.
Die Beschränkung auf eine Art (Hainbuche) erfolgt aus gestalterischen Gesichtspunkten,
da so ein einheitliches Erscheinungsbild sichergestellt wird. Hainbuchen sind als standortheimische Baumarten besonders geeignet ökologische Funktionen zu übernehmen.
Auch die Festsetzung der Pflanzqualität dient einem homogenen Erscheinungsbild und
erzielt bei der gewählten Größe relativ schnell eine hohe ökologische und visuelle Wirksamkeit. Die festgesetzte, mindestens 6 m² offene Bodenfläche dient der Sicherung der
Baumvitalität.
Eingrünung im Südwesten des Plangebietes, Ausgleich - Maßnahme 7 (M 7)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.2.4)
Auf der mit M 7 bezeichneten Fläche im Südwesten des Plangebietes ist eine 7 m breite
Hecke anzulegen.
Dazu ist die Hecke siebenreihig im Pflanzraster von 1 m x 1 m wie folgt anzulegen:
Nordseite:
Zwei Reihen niedrigwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) mit einer
Wuchshöhe von maximal 2 m und im Anschluss daran nach Süden eine
Reihe hochwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm).
Mittelreihe: Eine Reihe hochwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) und alle 5 m anstelle eines Strauches ein hochstämmiger Baum (Stammumfang mindestens
10 - 12 cm).
Südseite:
Im Norden eine Reihe hochwachsende Sträucher (Höhe 60 - 100 cm) und im
Anschluss nach Süden zwei Reihen niedrigwachsende Sträucher (Höhe 60 100 cm) mit einer Wuchshöhe von maximal 2 m.
Die Stechfichten im Süden der Fläche sind vor der Pflanzung zu beseitigen. Vorhandene
Laubgehölze können in die Pflanzung integriert werden.
Begründung:
Die geplante Maßnahme dient der Eingriffsminimierung und dem Teilausgleich der Eingriffsfolgen. Ziel der Pflanzung ist ein Gehölzverbund, welcher den vorhanden Bestand im Osten
(Maßnahme 8) und die geplante externe Ausgleichsmaßnahme im Westen verbindet.
Die Hecke ist so aufgebaut, dass sich eine gestufte Baum- bzw. Hochhecke mit Kern-,
Mantel- und Saumzone ausbildet.
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Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
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Die Festsetzung ergibt folgendes Pflanzschema:
Neben der Bedeutung der Hecke aus ökologischer Sicht (Lebensraum, Nahrungsquelle
etc.) und den günstigen mikroklimatischen Auswirkungen (Staubbindung) dient sie auch
der Eingrünung des Feuerwehrzentrums am Ortsrand und dem Ausgleich des Eingriffes
in das Schutzgut Boden. So fördert die Maßnahme die Entwicklung eines ungestörten
Profilaufbaus und dient der Verminderung von Nährstoffeinträgen sowie der Verbesserung der Puffer- und Filterfunktion.
Die Einschränkung auf standortgerechte und einheimische Gehölze begründet sich in der
angestrebten ökologischen Wertigkeit des Gehölzstreifens. Das Ziel des Ausgleichs der
Eingriffsfolgen würde bei einer Pflanzung fremdländischer Gehölze verfehlt, da solche
Bäume und Sträucher die gewünschten ökologischen Funktionen (Lebensraum, Nahrungsquelle) nur eingeschränkt erfüllen können.
Folgende standortgerechte und einheimische Arten sind für die Heckenpflanzung besonders geeignet:
Bäume (Leitgehölze)
Sorbus aucuparia
Acer campestre
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Carpinus betulus
Tilia cordata
Quercus robur
Fraxinus excelsior
Prunus padus
Prunus avium
Pyrus pyraster
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-
Eberesche
Feldahorn
Spitzahorn
Bergahorn
Hainbuche
Winterlinde
Stieleiche
Gemeine Esche
Gewöhnliche Traubenkirsche
Vogelkirsche
Wildbirne
hochwachsende Sträucher (Begleitgehölze)
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Prunus spinosa
Eyonymus europaeus
Viburnum opulus
Rosa canina
-
Blutroter Hartriegel
Gemeine Hasel
Eingriffliger Weißdorn
Schlehe
Europäisches Pfaffenhütchen
Gemeiner Schneeball
Hundsrose
niedrigwachsende Sträucher
Rubus idaeus
Rosa caesia
Rosa tomentosa
Himbeere
Lederblättrige Rose
Filzrose
-
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Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
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Die Festsetzung einer Pflanzgröße für die Laubbäume und Sträucher ist erforderlich, um den
Anwuchserfolg dieser abzusichern und um einen zeitnahen Ausgleich zu gewährleisten.
Das Pflanzschema berücksichtigt, dass die nach § 9 SächsNRG geforderten Abstände
zu Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Die Stechfichten sind zu beseitigen, da diese als doppelreihige Hecke in einem sehr engen Stand stehen, so dass mittelfristig mit Ausfällen und einem erhöhten Pflegebedarf zu
rechnen ist. Auch sind die Fichten als standortfremde Gehölze von geringer ökologischer
Wertigkeit, so dass das Ersetzen mit standortheimischen Gehölzen aufwertend wirkt.
Da nicht sicher ist, dass einzelne Laubgehölze, welche mit in der Stechfichtenhecke zu
finden sind, das Beseitigen der Stechfichten ohne Schaden überstehen, wurde die Übernahme dieser Gehölze als Option formuliert.
Bei der Beseitigung der Stechfichtenhecke ist zu berücksichtigen, dass dies aus Gründen
des Artenschutzes (speziell des Vogelschutzes) im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar zu erfolgen hat (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).
12.3
Maßnahmen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
[§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB]
Schutz bestehenden Grüns - Maßnahme 8 (M 8)
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.3)
Die Gehölzbestände und deren Saumbereiche auf den mit M 8 bezeichneten Flächen im
Südosten des Plangebietes sind zu erhalten.
Am Standort von Bäumen, welche aus Gründen der Stand- und Verkehrssicherheit gefällt
werden müssen, ist nach der Fällung eine erneute ungestörte Gehölzsukzession zuzulassen.
Rückschnitte und das auf-den-Stock-setzen des Bestandes im Bereich des Schutzstreifens der 110-kV-Leitung sind zulässig.
Begründung:
Die Festsetzung dient der Eingriffsminimierung. Der Gehölzbestand hat als Lebens- und
Rückzugsraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen eine besondere Bedeutung und
übernimmt Biotopverbundfunktionen.
Neben der ökologischen Bedeutung dient der Baumbestand der Eingrünung des
Plangebietes gegenüber der südlich gelegenen Kleingartenanlage. Er wirkt sich
mikroklimatisch günstig aus, indem er Lüftungs- und Filterfunktionen übernimmt.
Aufgrund der Lage und des Zustandes des Gehölzes ist zu erwarten, dass längerfristig
einzelne Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssen. Auf
ein Nachpflanzen dieser Bäume kann verzichtet werden, da der bereits aufgekommene
Gehölzjungwuchs diese Bestandslücken schließen wird.
Der Bestand wird vom Schutzstreifen der südöstlich verlaufenden 110-kV-Leitung tangiert. In diesem Bereich sind Rückschnitte bis auf den Stock zulässig, so dass hier eine
niederwaldartige Pflege des Bestandes möglich ist.
12.4
Zuordnung externer Ausgleichsmaßnahmen [§ 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB]
Zuordnungsfestsetzung
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 3.4)
Die Maßnahmen
- „Rekultivierung vollversiegelter Flächen auf dem Flurstück 754/18 und Teilen der
Flurstücke 754/55 und 754/57 der Gemarkung Großzschocher“,
- „Anlage und Optimierung eines Steinschmätzerlebensraumes auf Teilen der Flurstücke
754/55 und 754/57 der Gemarkung Großzschocher“ und
- „Anlage eines Gehölzstreifens mit integriertem Zauneidechsenlebensraum auf Teilen der
Flurstücke 754/18; 754/29 und 754/55 der Gemarkung Großzschocher“
werden dem im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 395 „Feuerwehrzentrum
südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ festgesetzten Sonstigen Sondergebiet Feuerwehrzentrum insgesamt zum Ausgleich zugeordnet.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Seite 48
Begründung:
Die Zuordnungsfestsetzung regelt die eindeutige Zuordnung der Eingriffs- zur
Ausgleichsfläche unter Berücksichtigung funktionaler und räumlicher Zusammenhänge.
Die Kompensationsmaßnahmen werden im Kapitel 8.3 des Grünordnungsplanes im
Detail beschrieben.
Bei der Rekultivierung versiegelter Flächen sollen ca. 5.422 m² entsiegelt und rekultiviert
werden. Nach der Rekultivierung werden die Flächen einer ackerbaulichen Nutzung
zugeführt. Ebenso werden Flächen, welche aufgrund der Versiegelungen mit
Streifenfundamenten derzeit nicht genutzt werden können (ca. 17.612 m²) einer
ackerbaulichen Nutzung zugeführt. Dabei sind die im Oberboden flächig verteilten
Fremdstoffe vollständig zu beseitigen sowie organoleptisch oder andersartig auffällige
Bodenmaterialien zu separieren. Diese Maßnahmen sind baubegleitend durch ein
Ingenieurbüro zu dokumentieren sowie die Ergebnisse in einem Abschlussbericht dem
Amt für Umweltschutz (Abfall-/Bodenschutz) zu übergeben. Die zurückzubauenden und
zu entsiegelnden Flächen sind so zu gestalten, dass natürliche Bodenfunktionen nach
§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BBodSchG wiederhergestellt werden. Das aufzubringende
standortfremde Bodenmaterial hat die Anforderungen von § 12 BBodSchV einzuhalten.
Auf Flächen der ehemaligen Gärtnerei und auf einer Ackerfläche westlich des
Plangebietes (insgesamt ca. 21.704 m²) werden Brachflächen in ein extensives
Pflegeregime überführt und mit Lesesteinhaufen sowie Schotter-, Kies- und Sandflächen
ausgestattet. Damit soll ein Lebensraum für den im Gebiet vorkommenden
Steinschmätzer dauerhaft geschaffen werden.
Bei der Gehölzpflanzung handelt es sich um die Bepflanzung einer ca. 4.245 m² großen
Fläche mit Gehölzen. In die Fläche wird ein Zauneidechsenlebensraum integriert.
Da die Bebauung abschnittsweise realisiert werden soll, wurde als Verteilungsmaßstab
die jeweils zulässige Grundfläche bestimmt, damit der Ausgleich dem tatsächlichen
Eingriffsumfang angepasst werden kann.
Da
die
Bebauung
in
Abschnitten
realisiert
wird,
sollen
auch
die
Kompensationsmaßnahmen abschnittsweise realisiert werden. Dabei sind die
Rekultivierungsmaßnahmen sowie die Anlage des Steinschmätzerlebensraumes in einem
Zug komplett durchzuführen und danach die Gehölzpflanzung. Diese Vorgehensweise ist
sinnvoll, da die Maßnahmen nicht weiter aufgesplittet werden sollten, die
Rekultivierungsmaßnahmen am einfachsten zu realisieren sind, wenn angrenzend
noch gebaut wird (Zufahrt über die Baustelle) und der Steinschmätzerlebensraum
fertiggestellt sein muss, wenn die Rekultivierungsmaßnahme abgeschlossen ist.
13.
Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
[§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB]
Für erforderliche resultierende Schalldämmmaße der Außenbauteile nach DIN 4109 ist
an der zur Gerhard-Ellrodt-Straße hin festgesetzten Baugrenze der Lärmpegelbereich IV
maßgebend.
Für abweichende bzw. zurückspringende Fassadengestaltungen ist durch schalltechnische
Gutachten nachzuweisen, dass die maßgeblichen Innenraumpegel eingehalten werden.
Schutzbedürftige Räume, die nur Fenster zu Fassaden mit einer Lärmbelastung größer
oder gleich dem Lärmpegelbereich IV besitzen, sind nach VDI-Richtlinie 2719 mit
schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen auszustatten.
(siehe Rechtsplan Teil B: Text, Pkt. 4)
Begründung:
Der kritische Wert von 50 dB(A) nachts wird an den der Gerhard-Ellrodt-Straße
zugewandten Fassaden um ca. 4 - 5 dB(A) überschritten. Aus diesem Grund ist
vorsorgend die Festsetzung von fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen für Schlafund Ruheräume festgesetzt. Sofern die vorgeschriebenen Werte nicht durch geeignete
Baukörperund
Grundrissgestaltungen
eingehalten
werden
können,
sind
schallschützende Außenbauteile zu verwenden.
30.10.2015
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
D.
STÄDTEBAULICHE KALKULATION
14.
Flächenbilanz
Seite 49
FLÄCHENNUTZUNG
FLÄCHE IN m²
ANTEIL IN %
überbaubare Grundstücksfläche
28.670
59,0
nicht überbaubare Grundstücksfläche
davon: begrünte Flächen auf dem Baugrundstück
extensiv gepflegte Wiesenfläche (Versickerungsbecken Süd)
Bestand Gehölzflächen (Laubbäume / Sträucher)
Neuanlage flächige Gehölzpflanzungen (Hecken)
Regenwasserteich
19.863
13.215
2.723
2.042
1.433
450
41,0
27,3
5,6
4,2
3,0
0,9
48.533
100,0
FLÄCHE IN m²
ANTEIL IN %
Feldgehölz
5.095
10,2
Ackerland
22.225
44,7
Steinschmätzerlebensraum
21.704
43,5
Zauneidechsenlebensraum
803
1,6
49.827
100,0
gesamt:
EXTERNE AUSGLEICHSFLÄCHEN
gesamt
15.
Kosten
Der Stadt Leipzig entsteht durch das Gesamtvorhaben Feuerwehrzentrum Kosten in Höhe von
ca. 32 Mio. Euro. Die entsprechenden Finanzmittel sind im Haushalt der Stadt Leipzig auf Grundlage der nachfolgend genannten Beschlüsse eingestellt:
- VOF-Verfahren sowie Machbarkeitsstudie zum Neubau Feuerwehrzentrum Leipzig
- Grunderwerb für das Bauvorhaben Integrierte Regionalleitstelle Leipzig und BF-Wache Südwest
Erstvorlage (GVA-V-49/2011), Zweitvorlage (GVA-194/2011), Änderungsvorlage (GVA-221/2012)
- Ausgleichsmaßnahmen für den B-Plan Nr. 395 (1. Ankauf von Teilflächen, 2. Verkauf einer Teilfläche; Verlängerung bestehender Landpachtverträge)
- Planungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrzentrums 1. Bauabschnitt (DBV-405/12) und
2. - 4. Bauabschnitt (DBV-869/14)
- Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, 1. Bauabschnitt (RBV-1331/12)
- Bau- und Finanzierungsbeschluss Feuerwehrzentrum Leipzig, 2. Bauabschnitt, Abstellhalle Teil 2
(VI-DS-01096)
Leipzig, den 10.11.2015
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
Anhang:
30.10.2015
I:
II:
III:
Hinweise
Pflanzempfehlungen
Räumliche Lage von Ausgleichsmaßnahmen
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Anhang I: Hinweise, Seite 1
Anhang I: Hinweise
Archäologische Funde
Das Vorhabenareal befindet sich im Umfeld bekannter archäologischer Kulturdenkmale (Siedlungsspuren / Mittelneolithikum). Sie zeigen die archäologische Relevanz deutlich an und sind Gegenstand des Denkmalschutzes (§ 2 SächsDSchG).
Vor Beginn von Bodeneingriffen im Rahmen von Erschließungs- und Bauarbeiten - dies betrifft
auch Einzelbaugesuche - muss im von Bautätigkeit betroffenen Areal durch das Landesamt für Archäologie eine archäologische Grabung durchgeführt werden. Auftretende Befunde sind sachgerecht auszugraben und zu dokumentieren.
Baugrunduntersuchung
Zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit wird die Durchführung einer standortkonkreten
Baugrunduntersuchung als erforderlich gehalten. Werden im Rahmen von Baugrunduntersuchungen Bohrungen abgeteuft, ist die geltende Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht
gegenüber dem Landesamt für Umwelt und Geologie (LfUG) gemäß § 4 Lagerstättengesetz zu
beachten (Sächsisches Amtsblatt Nr. 48 vom 29.11.2001).
Leitungsrechte
Für die mit Leitungsrecht gesicherte oberirdische Hauptversorgungsleitung gilt, dass innerhalb des
Schutzstreifens die Errichtung baulicher Anlagen sowie Pflanzmaßnahmen mit dem
Leitungsbetreiber abzustimmen ist.
Pflanzempfehlungen
Für die Auswahl der Gehölze wird auf Anhang II: „Pflanzempfehlungen“ der Begründung zum
Bebauungsplan sowie auf den Grünordnungsplan (Anlage 5) verwiesen.
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Anhang II: Pflanzempfehlungen, Seite 1
Anhang II: Pflanzempfehlungen
Auswahl besonders geeigneter Laubbaumarten für das Plangebiet (weitere
nungsplan):
Acer campestre
Feldahorn
Acer platanoides
Spitzahorn
Acer pseudoplatanus
Bergahorn
Fraxinus excelsior
Gemeine Esche
Prunus avium
Vogelkirsche
Pyrus pyraster
Wild-Birne
Quercus robur
Stieleiche
Sorbus aucuparia
Eberesche
Tilia cordata
Winterlinde
siehe Anlage 5 zum Grünord(mk)
(gk)
(gk)
(gk)
(mk)
(mk)
(gk)
(mk)
(gk)
(gk) - großkronig
(mk) - mittelkronig
Auswahl besonders geeigneter Straucharten für das Plangebiet (weitere siehe Anlage 5 zum Grünordnungsplan):
Cornus sanguinea
Blutroter Hartriegel
Corylus avellana
Gemeine Hasel
Crataegus monogyna
Eingriffliger Weißdorn
Rosa canina
Hundsrose
Prunus spinosa
Schlehe
Viburnum opulus
Gemeiner Schneeball
Folgende standortgerechte und einheimische Arten sind für die Heckenpflanzung besonders geeignet:
Bäume (Leitgehölze)
Sorbus aucuparia
Acer campestre
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus
Carpinus betulus
Tilia cordata
Quercus robur
Fraxinus excelsior
Prunus padus
Prunus avium
Pyrus pyraster
-
Eberesche
Feldahorn
Spitzahorn
Bergahorn
Hainbuche
Winterlinde
Stieleiche
Gemeine Esche
Gewöhnliche Traubenkirsche
Vogelkirsche
Wildbirne
hochwachsende Sträucher (Begleitgehölze)
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Prunus spinosa
Eyonymus europaeus
Viburnum opulus
Rosa canina
-
Blutroter Hartriegel
Gemeine Hasel
Eingriffliger Weißdorn
Schlehe
Europäisches Pfaffenhütchen
Gemeiner Schneeball
Hundsrose
-
Himbeere
Lederblättrige Rose
Filzrose
- niedrigwachsende Sträucher
Rubus idaeus
Rosa caesia
Rosa tomentosa
weitere siehe Anlage 5 zum Grünordnungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 395 „Feuerwehrzentrum südlich der Gerhard-Ellrodt-Straße“ (Entwurf)
Anhang III: Räumliche Lage von Ausgleichsmaßnahmen, Seite 1
Anhang III: Räumliche Lage von Ausgleichsmaßnahmen
Die räumliche Lage der zugeordneten externen Ausgleichsmaßnahmen:
- „Rekultivierung vollversiegelter Flächen auf dem Flurstück 754/18 und Teilen der Flurstücke
754/55 und 754/57 der Gemarkung Großzschocher“,
- „Anlage und Optimierung eines Steinschmätzerlebensraumes auf Teilen der Flurstücke 754/55
und 754/57 der Gemarkung Großzschocher“ und
- „Anlage eines Gehölzstreifens mit integriertem Zauneidechsenlebensraum auf Teilen der
Flurstücke 754/18; 754/29 und 754/55 der Gemarkung Großzschocher“
sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.