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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1053619.pdf
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17.02.16, 12:00
Aktualisiert
26.02.16, 10:51

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02405 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 24.02.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 19.02.2016 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.02.2016 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Asylbewerber in Sachsen aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil davon 6.895 Personen. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen aufnehmen zu können. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass bei vier der bestehenden Unterkünften mit insgesamt 1.356 Plätzen in diesem Jahr die Nutzung endet und einige Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben. Zahlreiche Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich fast täglich, so dass die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Im Januar 2016 lebten 5.324 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Bis zum 19.02.2016 wurden weitere 106 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gibt es 3.149 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II 1 erhalten. Davon sind 2.381 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 14.02.2016 wurden 399 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 1.401 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 18.02.2016, Anlage 1). 1 Flüchtlingen und Asylsuchende aus den wichtigsten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien) Seite 1 von 12 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2016 werden der Stadt Leipzig bis Ende der 8. Kalenderwoche 494 Asylsuchende neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1.243 1000 658 500 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 494 402 190 261 285 2009 2010 2011 0 2012 2013 2014 2015 KW 8 2016 Jahr Quelle: Sozialamt, Stand 19.02.2016 Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 84 unbegleitete minderjährige Ausländer neu in Obhut aufgenommen. Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Die Aufnahme der Geflüchteten in Leipzig hat sich im letzten Jahr besonders dynamisch gestaltet. 62 % aller Personen wurden in den letzten drei Monaten des Jahres aufgenommen. Im Januar dieses Jahres wurden 344 Personen aufgenommen. Das waren deutlich weniger als im Dezember des letzten Jahres aber auch deutlich mehr als im Januar 2015. 1400 1.321 1200 1000 791 800 600 514 344 400 200 176 174 247 161 45 90 292 306 113 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Monat 2015 Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2016 Seite 2 von 12 2016 Sep Okt Nov Dez 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 15 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Afghanistan Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Syrien Irak Iran Pakistan Libyen Tunesien Vietnam Libanon Eritrea 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2016 Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 15 Ländern. 90 %, insgesamt 358 Personen, kommen aus Afghanistan und Syrien. Afghanistan Herkunfsländer Syrien Irak Iran Bangladesh Eritrea / Somalia Indien Albanien Pakistan Vietnam Marokko Tunesien Libanon Rumänien 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Anzahl der zum Stichtag 14.02.2016 in Obhut befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 14.02.2016 Seite 3 von 12 180 200 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Im EASY-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, einer IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer, wurden im Januar 2016 insgesamt 91.671 Zugänge von Asylsuchenden registriert, davon 79 % aus Syrien, Irak und Afghanistan. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %. Die Landesdirektion Sachsen hat am 28.01.2016 eine Verteilplanung bis Ende März vorgelegt. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Personen aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil 6.895 Personen. Von Februar bis Ende März sollen durch die Stadt Leipzig planmäßig 98 Personen pro Woche aufgenommen werden mit einer Ausnahme in der 11. und 12. Kalenderwoche, wo jeweils 49 Personen zugewiesen werden sollen. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik ist auf 60.624 gewachsen. Zusätzlich befinden sich 8.254 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.502 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.359 Minderjährige, d. h. 67,4% aufgenommen. 1.143 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.359 Minderjährigen ein Soll von 319 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 399 aktuell betreuten Minderjährigen seine Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt haben. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • fünfzehn Objekte mit größeren Häusern (über 60 Plätze), fünfzehn Objekte mit kleineren Häusern (bis 60 Plätze), Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose, 838 Plätze in Gewährleistungswohnungen, Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Seite 4 von 12 Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die im Januar 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.324), lebten im Januar 71 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 29 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 49 % einen eigenen Mietvertrag und 51 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. 3500 3000 Plätze 2500 2000 1500 1000 500 0 Wohnhäuser (> 60 Plätze) Wohnhäuser (< 60 Plätze) Pensionen Übergangsw ohn- Gew ährleistungs heim, -w ohnungen Übernachtungshaus Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2016 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften über 12 Monate 14% 9 bis 12 Monate 10% 6 bis 9 Monate 13% bis 6 Monate 63% Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015 Seite 5 von 12 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. 3.3 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 31.01.2016 wurden 124 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 141 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und zwei lebten in Gastfamilien gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 123 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 31.01.2016 31.12.2015 Stichtag 30.11.2015 31.10.2015 30.09.2015 31.08.2015 31.07.2015 30.06.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2016 3.4 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer In 132 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 14.02.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34 SGB VIII beendet. Der häufigste Grund war die Volljährigkeit des betreuten Jugendlichen. In 29 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt. Seite 6 von 12 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 29 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 100 8 Abgängigkeit 3 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 10 24 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 12 Familienzusammenführung Volljährigkeit 126 28 56 25 0 20 40 60 80 100 120 140 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 14.02.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 14.02.2016 Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im Januar betrug der Anteil der beendeten und abgegeben Fälle 61 %. Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII 200 Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen 150 100 Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 50 Abgabe an andere Jugendämter 0 07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 11/2015 Monat Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2016 Seite 7 von 12 12/2015 01/2016 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Zum 19.02.2015 standen 4.382 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Brühl 48 Puschstraße 8, Halle 17 Torgauer Straße 290 Straße des 18. Oktober 40 Liliensteinstraße 15a Riesaer Straße 100 Zschortauer Straße 44 Bernhard-Göring-Straße 107 Dösener Weg 27 Riebeckstraße 63 Zweenfurther Str. 21 Rosenowstraße 26 (ohne Bauabschnitt II) Parkallee 10 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 Georg-Schumann-Straße 272 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 Sommerfelder Straße 36 Wilhelminenstraße 38 Stöckelstraße 62 Gustav-Mahler-Straße 21 Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.14 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13 Wiebelstraße 9 Georg-Schumann-Straße 121 Naumburger Straße 39 Pittlerstraße 5 und 7 Georg-Schwarz-Straße 31 Eythstraße 17 Blücherstraße 47/47a Übergangswohnheim, Übernachtungshaus Rückmarsdorfer Straße 5 und 7 Wiederitzscher Landstraße 8 Plätze in Pensionen Summe Kapazität 3.253 520 500 390 400 220 200 200 186 150 140 102 40 65 70 70 689 60 60 60 58 55 55 54 45 45 40 39 36 36 28 18 54 37 17 386 4.382 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge: • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Seite 8 von 12 European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH Pandechaion Herberge e. V. Saxonia - Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH • • • • • Dezentral lebende Asylbewerber und Geduldete werden durch folgende Vereine unterstützt: Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. • • • • 4.2 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 150 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „Prinz-Eugen-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Andromedaweg“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Kinder- und Jugendnotdienst Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 16 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. 2 Summe 150 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 145 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt 18 Trägern stehen derzeit zur Verfügung. Davon sind 90 Plätze in Wohngruppen ausschließlich für unbegleitete minderjährige Ausländer. Vier Plätze werden außerhalb von des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Träger Kapazität Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 34 Institut Lothar Kannenberg 20 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 17 Lucky Punch Haus Sehlis 15 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 12 KMV Sachsen GmbH 10 hope shelter 9 Outlaw gGmbH 7 Diakonisches Werk Innere Mission 5 Seite 9 von 12 Träger Kapazität Menschenskinder gGmbH 2 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 2 Trägerwerk Soziale Dienste 2 INFA 2 Blaue Brücke 1 Plan L e.V. 1 Jugendhaus 1 Kinderheim Machern 1 außerhalb von Leipzig 4 Summe 145 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Für 2016 werden derzeit 3.614 neue Plätze geplant. Für 2017 sind derzeit 1.756 neue Plätze geplant. Weitere Objekte werden noch geprüft. Inbetriebnahme Summe 2016 03/2016 03/2016 04/2016 04/2016 05/2016 05/2016 06/2016 06/2016 07/2016 07/2016 08/2016 09/2016 09/2016 09/2016 09/2016 09/2016 10/2016 10/2016 10/2016 12/2016 Summe 2017 01/2017 01/2017 02/2017 02/2017 09/2017 2017 2017 Summe Gesamt Objekt Eigentümer Straße ehemaliger Baumarkt Wohnhaus Containeranlage Container Interim Schulgebäude Wohnhaus ehemaliges Wohnheim Wohnhaus Containerdorf Containerdorf Verwaltungsgebäude Module Interim Schulgebäude Container ehemaliges Kitagebäude ehemaliges Kitagebäude Altenpflegeheim Wohnhaus Wohnhaus Altenpflegeheim privat privat LESG LESG kommunal kommunal SEB privat LESG LESG privat privat kommunal LWB kommunal kommunal SAH LWB kommunal SAH Schomburgkstraße 2 Blücherstraße 47/47a (Bauabschnitt II) Torgauer Straße 290 Helenenstraße 26a Hainbuchenstraße 13 Torgauer Straße 290 (Haus 1, Eingänge 1-3) Bornaische Straße 215 Neustädter Straße 36 An den Tierkliniken 48 Braunstraße 28 Händelstraße 14 – 16 Diezmannstraße 12 Karl-Heine-Straße 22b “Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.) Liliensteinstraße 1 und 1a Deiwitzweg 1 Waldstraße 74 - 80 (Phase I) Könneritzstraße 58 Muldentalstraße 91 – 93 Waldstraße 74 - 80 (Phase II) Messehalle Wohnhaus Verwaltungsgebäude ehemaliges Gästehaus Neubau Verwaltungsgebäude LEVG kommunal kommunal kommunal LESG St. Georg kommunal Puschstraße 9, Halle 13 Torgauer Straße 290 (Haus 2 – Eingänge 7-12) Stötteritzer Landstraße 31 Weißdornstraße 102 Arno-Nitzsche-Straße 35 Friesenstraße 8 Auenseestraße 31 – 33 Wohnhaus Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird 04/2016 Verwaltungsgebäude privat 05/2016 Ausstellungspavilion LEVG 06/2016 Interim Schulgebäude kommunal 12/2016 Messehalle LEVG 03/2017 Interim Schulgebäude kommunal Brühl 34-50 Puschstraße, Pavilion 10.13 und 10.14 Bernhard-Göring-Straße 107 Puschstraße, Halle 17 Dösner Weg 27 Seite 10 von 12 Kapazität 3.614 474 22 260 48 170 130 93 60 350 250 168 500 200 346 89 89 135 45 50 135 1.756 500 260 45 336 350 210 55 5.370 1.506 520 100 186 550 150 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Im März 2016 sind 45 neue Plätze nach § 42 SGB VIII in der Roßmarktstraße in Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung geplant. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im Jahr 2016 werden derzeit 201 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 45 hinzukommen. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Gastfamilien. An den vier bisherigen Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen. Über 50 potentielle Gastfamilien haben sich bisher gemeldet. Im Januar 2016 fand die erste Schulung von 25 Gasteltern statt. Im Februar begann die zweite Schulung mit weiteren 25 Gasteltern. Zum 31.01.2016 lebten zwei unbegleitete minderjährige Ausländer in Gastfamilien. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord Bevölkerung absolut 551.870 59.150 43.938 75.887 56.675 64.129 52.076 49.683 53.967 30.374 65.991 Anteil an Gesamtbevölkerung in % 100,0 10,7 8,0 13,8 10,3 11,6 9,4 9,0 9,8 5,5 12,0 Kapazität in Betrieb 3.996 1.725 98 737 200 186 99 339 143 124 345 Seite 11 von 12 Kapazität in Umsetzung 4.890 1.120 290 360 609 491 545 514 884 77 0 Anteil an Gesamtkapazität Gesamtkapazität in % 8.886 2.845 388 1.097 809 677 644 853 1.027 201 345 100 32,0 4,4 12,3 9,1 7,6 7,2 9,6 11,6 2,3 3,9 7. Gesundheitliche Erstuntersuchung Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Flüchtlinge. Zwischenzeitlich sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden können. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 15.02.2016 bislang 5.983 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder eine andere übertragbare Infektionskrankheit, wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 5.983 Asylsuchenden wurden bislang drei Erkrankung mit Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und sechs Tuberkuloseerkrankungen sowie 26 Grippefälle festgestellt. Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 % gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ Derzeit lernen 594 Schülerinnen und Schüler in 28 DAZ-Klassen in 17 Grundschulen. 526 Schülerinnen und Schüler lernen in 24 DAZ-Klassen in 18 Oberschulen. 319 Schülerinnen und Schüler lernen in 165 DAZ-Klassen in 6 Berufsbildenden Schulen. Weitere Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung. Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3 (Vollintegration in Regelklassen) befinden. Seite 12 von 12 VI-DS-02405 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.02.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 18.02.2016 voraussichtliche Inbetriebnahme Ausstellungsfreigelände der Neuen Messe: Leichtbauhallen Messe-Allee 1 1.700 in Betrieb 444 Mockau I: Zelte Graf-Zeppeliner-Ring 15 1.360 in Betrieb 242 Soccerhalle Markranstädter Straße 439 in Betrieb 0 ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 430 in Betrieb 242 Ernst-Grube-Halle Jahnallee 59a 0 außer Betrieb 0 Staatliche Studienakademie Leipzig: Zelte Schönauer Straße 113a 420 in Betrieb 75 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 900 in Betrieb 113 Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 600 stand by 0 bei Bedarf 0 bei Bedarf, Erweiterung auf 600 Plätze bis 8. KW 31.12.2016 Wiederbelegung ab 8. KW 31.03.2016 Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 400 stand by Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 900 Vorbereitung bei Bedarf ab 13. KW Mockau III Graf-Zeppeliner-Ring 15 900 Vorbereitung bei Bedarf ab 13. KW Mockau IV: Module Graf-Zeppeliner-Ring 15 900 Vorbereitung noch nicht absehbar 8.949 1.116 voraussichtliches Nutzungsende