Daten
Kommune
Leipzig
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1053619.pdf
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199 kB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
26.02.16, 10:51
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02405
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
24.02.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten
in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 19.02.2016
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.02.2016
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen.
Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Asylbewerber in
Sachsen aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil davon 6.895
Personen.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und
-wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten
reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2016 zu erwartende Zahl von Personen
aufnehmen zu können.
Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch
angesichts der Tatsache, dass bei vier der bestehenden Unterkünften mit insgesamt
1.356 Plätzen in diesem Jahr die Nutzung endet und einige Unterkünfte mittelfristig durch
geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran,
allen nach Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben. Zahlreiche
Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich fast täglich, so dass
die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Im Januar 2016 lebten 5.324 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Bis zum 19.02.2016 wurden weitere 106 Personen
in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gibt es
3.149 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II 1 erhalten. Davon sind
2.381 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Weitere Personen
erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten.
Zum 14.02.2016 wurden 399 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 1.401 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen
in Leipzig (Stand 18.02.2016, Anlage 1).
1
Flüchtlingen und Asylsuchende aus den wichtigsten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia,
Syrien)
Seite 1 von 12
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2016 werden der Stadt Leipzig bis Ende der 8. Kalenderwoche 494 Asylsuchende
neu zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
2000
1500
1.243
1000
658
500
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
494
402
190
261
285
2009
2010
2011
0
2012
2013
2014
2015
KW 8
2016
Jahr
Quelle: Sozialamt, Stand 19.02.2016
Darüber hinaus wurden seit Jahresbeginn 2016 insgesamt 84 unbegleitete minderjährige
Ausländer neu in Obhut aufgenommen.
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Die Aufnahme der Geflüchteten in Leipzig hat sich im letzten Jahr besonders dynamisch
gestaltet. 62 % aller Personen wurden in den letzten drei Monaten des Jahres aufgenommen. Im Januar dieses Jahres wurden 344 Personen aufgenommen. Das waren deutlich
weniger als im Dezember des letzten Jahres aber auch deutlich mehr als im Januar 2015.
1400
1.321
1200
1000
791
800
600
514
344
400
200
176
174
247
161
45
90
292
306
113
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Monat
2015
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2016
Seite 2 von 12
2016
Sep
Okt
Nov
Dez
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr nach Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 15
verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten
Herkunftsländer.
Afghanistan
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Syrien
Irak
Iran
Pakistan
Libyen
Tunesien
Vietnam
Libanon
Eritrea
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2016
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 15 Ländern. 90 %, insgesamt 358
Personen, kommen aus Afghanistan und Syrien.
Afghanistan
Herkunfsländer
Syrien
Irak
Iran
Bangladesh
Eritrea / Somalia
Indien
Albanien
Pakistan
Vietnam
Marokko
Tunesien
Libanon
Rumänien
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl der zum Stichtag 14.02.2016 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 14.02.2016
Seite 3 von 12
180
200
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Im EASY-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, einer IT-Anwendung zur
Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die Bundesländer, wurden im Januar 2016
insgesamt 91.671 Zugänge von Asylsuchenden registriert, davon 79 % aus Syrien, Irak
und Afghanistan. Bei den EASY-Zahlen sind Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen lag 2015 bei 5,1 %. Sie gilt bis zur Neuberechnung auch für die Verteilung 2016.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig liegt 2016 bei 13,52 %.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 28.01.2016 eine Verteilplanung bis Ende März
vorgelegt. Der Freistaat Sachsen rechnet damit, dass 2016 insgesamt 51.000 Personen
aufzunehmen sind. Für die Stadt Leipzig beträgt der Anteil 6.895 Personen. Von Februar
bis Ende März sollen durch die Stadt Leipzig planmäßig 98 Personen pro Woche
aufgenommen werden mit einer Ausnahme in der 11. und 12. Kalenderwoche, wo jeweils
49 Personen zugewiesen werden sollen.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik ist auf 60.624
gewachsen. Zusätzlich befinden sich 8.254 junge Volljährige in der Zuständigkeit der
Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.502
Minderjährige. Davon wurden bislang 2.359 Minderjährige, d. h. 67,4% aufgenommen.
1.143 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,5 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.359 Minderjährigen ein Soll von 319 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig hat mit 399 aktuell betreuten Minderjährigen seine
Aufnahmequote derzeit deutlich erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und
Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur
Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt
haben.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
fünfzehn Objekte mit größeren Häusern (über 60 Plätze),
fünfzehn Objekte mit kleineren Häusern (bis 60 Plätze),
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose,
838 Plätze in Gewährleistungswohnungen,
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Seite 4 von 12
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die im Januar 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (5.324), lebten im Januar 71 % in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 29 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 49 % einen eigenen Mietvertrag und 51 % lebten in einer
Gewährleistungswohnung.
3500
3000
Plätze
2500
2000
1500
1000
500
0
Wohnhäuser
(> 60 Plätze)
Wohnhäuser
(< 60 Plätze)
Pensionen
Übergangsw ohn- Gew ährleistungs
heim,
-w ohnungen
Übernachtungshaus
Wohnung mit
eigenem
Mietvertrag
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2016
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können.
Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften
über 12 Monate
14%
9 bis 12 Monate
10%
6 bis 9 Monate
13%
bis 6 Monate
63%
Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015
Seite 5 von 12
86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich
dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der Bewohner leben bereits länger als
12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft.
3.3
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand
vom 31.01.2016 wurden 124 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und
Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 141 unbegleitete
minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und
zwei lebten in Gastfamilien gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 123 unbegleitete
Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen
Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
31.01.2016
31.12.2015
Stichtag
30.11.2015
31.10.2015
30.09.2015
31.08.2015
31.07.2015
30.06.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2016
3.4
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
In 132 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 14.02.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34
SGB VIII beendet. Der häufigste Grund war die Volljährigkeit des betreuten Jugendlichen.
In 29 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter
umverteilt.
Seite 6 von 12
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
29
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
100
8
Abgängigkeit
3
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
10
24
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
12
Familienzusammenführung
Volljährigkeit
126
28
56
25
0
20
40
60
80
100
120
140
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 14.02.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 14.02.2016
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern deutlich über der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Im Januar betrug der Anteil der beendeten und
abgegeben Fälle 61 %.
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
Neufälle Inobhutnahme
nach §§ 42 und 42a SGB
VIII
200
Neufälle Hilfe zur
Erziehung nach § 34
SGB VIII aus
Inobhutnahmen
150
100
Beendigung von Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34
SGB VIII
50
Abgabe an andere
Jugendämter
0
07/2015
08/2015
09/2015
10/2015
11/2015
Monat
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2016
Seite 7 von 12
12/2015
01/2016
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Zum 19.02.2015 standen 4.382 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich
Pensionen zur Verfügung.
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Brühl 48
Puschstraße 8, Halle 17
Torgauer Straße 290
Straße des 18. Oktober 40
Liliensteinstraße 15a
Riesaer Straße 100
Zschortauer Straße 44
Bernhard-Göring-Straße 107
Dösener Weg 27
Riebeckstraße 63
Zweenfurther Str. 21
Rosenowstraße 26 (ohne Bauabschnitt II)
Parkallee 10
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
Georg-Schumann-Straße 272
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
Sommerfelder Straße 36
Wilhelminenstraße 38
Stöckelstraße 62
Gustav-Mahler-Straße 21
Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.14
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
Straße des 18. Oktober 46a, Pavilion 10.13
Wiebelstraße 9
Georg-Schumann-Straße 121
Naumburger Straße 39
Pittlerstraße 5 und 7
Georg-Schwarz-Straße 31
Eythstraße 17
Blücherstraße 47/47a
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
Rückmarsdorfer Straße 5 und 7
Wiederitzscher Landstraße 8
Plätze in Pensionen
Summe
Kapazität
3.253
520
500
390
400
220
200
200
186
150
140
102
40
65
70
70
689
60
60
60
58
55
55
54
45
45
40
39
36
36
28
18
54
37
17
386
4.382
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge:
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Seite 8 von 12
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
Pandechaion Herberge e. V.
Saxonia - Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum
gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH
•
•
•
•
•
Dezentral lebende Asylbewerber und Geduldete werden durch folgende Vereine
unterstützt:
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
•
•
•
•
4.2
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 150 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „Prinz-Eugen-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Andromedaweg“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Kinder- und Jugendnotdienst
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
16
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
2
Summe
150
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
145 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt 18 Trägern stehen
derzeit zur Verfügung. Davon sind 90 Plätze in Wohngruppen ausschließlich für
unbegleitete minderjährige Ausländer. Vier Plätze werden außerhalb von des
Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Träger
Kapazität
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
34
Institut Lothar Kannenberg
20
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
17
Lucky Punch Haus Sehlis
15
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
12
KMV Sachsen GmbH
10
hope shelter
9
Outlaw gGmbH
7
Diakonisches Werk Innere Mission
5
Seite 9 von 12
Träger
Kapazität
Menschenskinder gGmbH
2
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
2
Trägerwerk Soziale Dienste
2
INFA
2
Blaue Brücke
1
Plan L e.V.
1
Jugendhaus
1
Kinderheim Machern
1
außerhalb von Leipzig
4
Summe
145
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Für 2016 werden derzeit 3.614 neue Plätze geplant. Für 2017 sind derzeit 1.756 neue
Plätze geplant. Weitere Objekte werden noch geprüft.
Inbetriebnahme
Summe 2016
03/2016
03/2016
04/2016
04/2016
05/2016
05/2016
06/2016
06/2016
07/2016
07/2016
08/2016
09/2016
09/2016
09/2016
09/2016
09/2016
10/2016
10/2016
10/2016
12/2016
Summe 2017
01/2017
01/2017
02/2017
02/2017
09/2017
2017
2017
Summe Gesamt
Objekt
Eigentümer
Straße
ehemaliger Baumarkt
Wohnhaus
Containeranlage
Container
Interim Schulgebäude
Wohnhaus
ehemaliges Wohnheim
Wohnhaus
Containerdorf
Containerdorf
Verwaltungsgebäude
Module
Interim Schulgebäude
Container
ehemaliges Kitagebäude
ehemaliges Kitagebäude
Altenpflegeheim
Wohnhaus
Wohnhaus
Altenpflegeheim
privat
privat
LESG
LESG
kommunal
kommunal
SEB
privat
LESG
LESG
privat
privat
kommunal
LWB
kommunal
kommunal
SAH
LWB
kommunal
SAH
Schomburgkstraße 2
Blücherstraße 47/47a (Bauabschnitt II)
Torgauer Straße 290
Helenenstraße 26a
Hainbuchenstraße 13
Torgauer Straße 290 (Haus 1, Eingänge 1-3)
Bornaische Straße 215
Neustädter Straße 36
An den Tierkliniken 48
Braunstraße 28
Händelstraße 14 – 16
Diezmannstraße 12
Karl-Heine-Straße 22b
“Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.)
Liliensteinstraße 1 und 1a
Deiwitzweg 1
Waldstraße 74 - 80 (Phase I)
Könneritzstraße 58
Muldentalstraße 91 – 93
Waldstraße 74 - 80 (Phase II)
Messehalle
Wohnhaus
Verwaltungsgebäude
ehemaliges Gästehaus
Neubau
Verwaltungsgebäude
LEVG
kommunal
kommunal
kommunal
LESG
St. Georg
kommunal
Puschstraße 9, Halle 13
Torgauer Straße 290 (Haus 2 – Eingänge 7-12)
Stötteritzer Landstraße 31
Weißdornstraße 102
Arno-Nitzsche-Straße 35
Friesenstraße 8
Auenseestraße 31 – 33
Wohnhaus
Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird
04/2016
Verwaltungsgebäude
privat
05/2016
Ausstellungspavilion
LEVG
06/2016
Interim Schulgebäude
kommunal
12/2016
Messehalle
LEVG
03/2017
Interim Schulgebäude
kommunal
Brühl 34-50
Puschstraße, Pavilion 10.13 und 10.14
Bernhard-Göring-Straße 107
Puschstraße, Halle 17
Dösner Weg 27
Seite 10 von 12
Kapazität
3.614
474
22
260
48
170
130
93
60
350
250
168
500
200
346
89
89
135
45
50
135
1.756
500
260
45
336
350
210
55
5.370
1.506
520
100
186
550
150
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Im März 2016 sind 45 neue Plätze nach § 42 SGB VIII in der Roßmarktstraße in
Trägerschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung geplant. Ein weiterer
Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und
durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im Jahr 2016 werden derzeit 201 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 45
hinzukommen.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Betreuung von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Gastfamilien. An den vier bisherigen
Informationsveranstaltungen des Amtes haben ca. 350 Interessierte teilgenommen. Über
50 potentielle Gastfamilien haben sich bisher gemeldet. Im Januar 2016 fand die erste
Schulung von 25 Gasteltern statt. Im Februar begann die zweite Schulung mit weiteren 25
Gasteltern. Zum 31.01.2016 lebten zwei unbegleitete minderjährige Ausländer in
Gastfamilien.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine
gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten
Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Mitte, wobei
Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und
Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
Bevölkerung
absolut
551.870
59.150
43.938
75.887
56.675
64.129
52.076
49.683
53.967
30.374
65.991
Anteil an Gesamtbevölkerung in %
100,0
10,7
8,0
13,8
10,3
11,6
9,4
9,0
9,8
5,5
12,0
Kapazität in
Betrieb
3.996
1.725
98
737
200
186
99
339
143
124
345
Seite 11 von 12
Kapazität in
Umsetzung
4.890
1.120
290
360
609
491
545
514
884
77
0
Anteil an
Gesamtkapazität Gesamtkapazität
in %
8.886
2.845
388
1.097
809
677
644
853
1.027
201
345
100
32,0
4,4
12,3
9,1
7,6
7,2
9,6
11,6
2,3
3,9
7.
Gesundheitliche Erstuntersuchung
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Flüchtlinge. Zwischenzeitlich sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die
jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich
200 Personen untersucht werden können.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 15.02.2016 bislang 5.983 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine
Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt
werden kann. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder
eine andere übertragbare Infektionskrankheit, wird der Patient isoliert und in die
Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer
weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum
„St. Georg“ weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 5.983 Asylsuchenden wurden bislang drei Erkrankung mit
Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und sechs Tuberkuloseerkrankungen
sowie 26 Grippefälle festgestellt.
Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass
die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten
haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 %
gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden
teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige
behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den
Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“
Derzeit lernen 594 Schülerinnen und Schüler in 28 DAZ-Klassen in 17 Grundschulen. 526
Schülerinnen und Schüler lernen in 24 DAZ-Klassen in 18 Oberschulen. 319 Schülerinnen
und Schüler lernen in 165 DAZ-Klassen in 6 Berufsbildenden Schulen. Weitere
Vorbereitungsklassen in allen Schularten sind in Planung.
Diese Zahlen enthalten nicht die Schülerinnen und Schüler, die sich bereits in Phase 3
(Vollintegration in Regelklassen) befinden.
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VI-DS-02405 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 19.02.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
18.02.2016
voraussichtliche
Inbetriebnahme
Ausstellungsfreigelände der Neuen Messe: Leichtbauhallen
Messe-Allee 1
1.700
in Betrieb
444
Mockau I: Zelte
Graf-Zeppeliner-Ring 15
1.360
in Betrieb
242
Soccerhalle
Markranstädter Straße
439
in Betrieb
0
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
430
in Betrieb
242
Ernst-Grube-Halle
Jahnallee 59a
0
außer Betrieb
0
Staatliche Studienakademie Leipzig: Zelte
Schönauer Straße 113a
420
in Betrieb
75
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
900
in Betrieb
113
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
600
stand by
0
bei Bedarf
0
bei Bedarf,
Erweiterung auf
600 Plätze bis 8.
KW
31.12.2016
Wiederbelegung
ab 8. KW
31.03.2016
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
400
stand by
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
900
Vorbereitung
bei Bedarf ab 13.
KW
Mockau III
Graf-Zeppeliner-Ring 15
900
Vorbereitung
bei Bedarf ab 13.
KW
Mockau IV: Module
Graf-Zeppeliner-Ring 15
900
Vorbereitung
noch nicht
absehbar
8.949
1.116
voraussichtliches
Nutzungsende