Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045358.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
30.10.15, 12:00
Aktualisiert
21.03.16, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02032
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
24.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016
Beschlussvorschlag:
1. In Fortsetzung der Stadterneuerungsstrategie für das Kerngebiet Leipziger Osten und LeipzigGrünau sowie als Neubeginn für das Gebiet Paunsdorf wird der Oberbürgermeister beauftragt,
fristgerecht Ende Februar 2016 Anträge zur Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung
Soziale Stadt (SSP) – Investitionen im Quartier - 2016-2025 zu stellen.
2. Für den Antrag SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025) wird der als Anlage 1 beigefügte
Gebietsumgriff bestätigt.
3. Für den Antrag SSP „Grünau“ (2016-2025) wird der als Anlage 2 beigefügte Gebietsumgriff
bestätigt.
4. Für den Antrag SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) wird der als Anlage 3 beigefügte Gebietsumgriff
bestätigt.
5. Die gebiets- und programmbezogenen Handlungskonzepte für die Gebiete SSP „Kerngebiet
Leipziger Osten“ (2016-2025), SSP“ Grünau“ (2016-2025) und SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) sind
dem Stadtrat vor Beginn der Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen. Dabei sind die aktuellen
Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
6. Der OBM wird beauftragt, in Abgleich mit der INSEK-Fortschreibung, den Nordosten der Stadt
vertiefend zu untersuchen, um bis Ende 2016, unter Wahrung der Antragsfrist am 28.02.2017, einen
Antrag für das Programm „Soziale Stadt 2017“ vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
18 Mio. €
Kerngebiet Leipziger
Osten*
5,4 Mio. €
Grünau*
3 Mio. €
Paunsdorf*
27 Mio. €
Kerngebiet Leipziger
Osten*
8,1 Mio. €
Grünau*
4,5 Mio. €
Paunsdorf*
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
2025
2025
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
*Eine Abschätzung zur Aufteilung in voraussichtlich investive und konsumtive Maßnahmen ist erst nach Vorliegen der
Fördergebietskonzepte möglich.
Sachverhalt:
Aufgrund der Dateigröße ist im Folgenden zur Übersicht die Gliederung des Sachverhaltes
dargestellt. Die inhaltliche Ausarbeitung des Sachverhaltes ist als Anlage im PDF-Format beigefügt.
Gliederung Sachverhalt
1.
2.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
4.
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.4.1.
4.4.2.
5.
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.4.1.
5.4.2.
6.
6.1.
6.2.
6.3.
6.4.
6.4.1.
7.
8.
Anlass
Chancen für die Gesamtstadt
Gebietsauswahl
Kriterien der Gebietsauswahl
Gesamtstädtische Entwicklungsbedingungen
Kleinräumige Betrachtung
Schlussfolgerungen für die Gebietsauswahl
Zum Kerngebiet Leipziger Osten:
Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation)
Handlungsbedarf
Schwerpunktmaßnahmen bzw. –bündel
Finanzen / Förderung
Bestehendes SSP-Gebiet „Leipziger Osten, 340 ha
Neues SSP-Fördergebiet „Kerngebiet Leipziger Osten“, 291 ha
Zu Leipzig-Grünau:
Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation)
Handlungsbedarf
Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel
Finanzen / Förderung
Bestehendes SSP-Gebiet „Leipzig Grünau“, 525 ha
Neues SSP-Fördergebiet „Grünau“, 497 ha
Zu Paunsdorf
Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation)
Handlungsbedarf
Schwerpunktmaßnahmen bzw. –bündel
Finanzen / Förderung
Neues SSP-Fördergebiet „Paunsdorf“, 103 ha
Weitere Schritte
Anlagen
Anlagen:
Anlage 0
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Sachverhalt
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Kerngebiet Leipziger Osten“
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Grünau“
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Paunsdorf“
Indikatoren für die Neuaufstellung des Programmes Soziale Stadt in 2016
Ausgewählte Pflichtindikatoren zur Ableitung von SSP-Bedarfen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 24.02.2016
zu
18.14
Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale
Stadt in 2016
Vorlage: VI-DS-02032
Beschluss:
1. In Fortsetzung der Stadterneuerungsstrategie für das Kerngebiet Leipziger Osten und
Leipzig-Grünau sowie als Neubeginn für das Gebiet Paunsdorf wird der Oberbürgermeister
beauftragt, fristgerecht Ende Februar 2016 Anträge zur Aufnahme in das Programm der
Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) – Investitionen im Quartier - 2016-2025 zu stellen.
2. Für den Antrag SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025) wird der als Anlage 1
beigefügte Gebietsumgriff bestätigt.
3. Für den Antrag SSP „Grünau“ (2016-2025) wird der als Anlage 2 beigefügte Gebietsumgriff
bestätigt.
4. Für den Antrag SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) wird der als Anlage 3 beigefügte
Gebietsumgriff bestätigt.
5. Die gebiets- und programmbezogenen Handlungskonzepte für die Gebiete SSP „Kerngebiet
Leipziger Osten“ (2016-2025), SSP“ Grünau“ (2016-2025) und SSP „Paunsdorf“ (2016-2025)
sind dem Stadtrat vor Beginn der Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen. Dabei sind die
aktuellen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.
6. Der OBM wird beauftragt, in Abgleich mit der INSEK-Fortschreibung, den Nordosten der
Stadt vertiefend zu untersuchen, um bis Ende 2016, unter Wahrung der Antragsfrist am
28.02.2017, einen Antrag für das Programm „Soziale Stadt 2017“ vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 25. Februar 2016
Seite: 1/1
Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016
Sachverhalt
1. Anlass
Der Bund führt das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) –
Investitionen im Quartier - mit einer inhaltlichen und finanziellen Neuausrichtung fort. SSP
richtet sich an Stadtgebiete, in denen Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigte
öffentliche Räume, soziale Konflikte sowie demographische Herausforderungen und
Integrationserfordernisse gebündelt auftreten.
Vor diesem Hintergrund setzt der Freistaat Sachsen die laufende Programmphase nicht fort,
sondern hat sich für einen Neustart des Programms SSP in 2016 entschieden. Die Städte
sind aufgefordert, die notwendige Entwicklung in den gegenwärtigen Soziale-StadtSchwerpunktbereichen mit dem neuen Programm fortzuführen und ggf. weitere „Gebiete mit
besonderem Entwicklungsbedarf“ zur Neuaufnahme in das Programm SSP zu beantragen.
Die Programmausschreibung für die neue Soziale Stadt ab 2016 ist durch das Land Sachsen
noch nicht erfolgt und wurde erst für November 2015 angekündigt. Gleichzeitig wurde durch
das SMI angezeigt, dass die Neuanträge bis Ende Februar 2016 eingereicht sein müssen.
Zwingend formal notwendig für die Antragstellung ist ein Gebietsbeschluss; das
Gebietskonzept kann nachgereicht werden. Um die Chance auf eine Weiterfinanzierung der
Programmgebiete der Sozialen Stadt zu sichern, hat sich die Stadtverwaltung dazu
entschieden, in einem ersten Schritt Gebiete auszuwählen und Gebietsgrenzen beschließen
zu lassen. Parallel werden die Handlungskonzepte für die Gebiete erarbeitet und im
Nachgang zum Beschluss vorgelegt.
Im Programm SSP sollen bisher vorrangig investive Maßnahmen zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Stabilisierung und Inwertsetzung von Gebieten in den
Handlungsfeldern Wohnen, Infrastruktur und Nachhaltigkeit gefördert werden. Der
zielgerichtete Einsatz von Mitteln der Sozialen Stadt dient dazu, Entwicklungsprozesse für
einen nachhaltigen Aufschwung in den festgelegten Fördergebieten in Gang zu setzen.
Der Bundesdiskussion folgend wird den nicht-investiven Kernelementen der Sozialen Stadt,
wie Quartiersmanagement (QM) und Verfügungsfonds zunehmend eine stärkere Bedeutung
beigemessen. Sie mobilisieren die Selbstheilungskräfte im Gebiet. Es geht um die Anregung
zur Selbsthilfe (Empowerment) sowie zur Aktivierung von Projekten und führt dazu, dass die
Entwicklung von Verantwortung der Bewohner für das eigene Stadtquartier langfristig
gestärkt wird.
Bereits jetzt können nicht-investive Maßnahmen ergänzend über die SSP-Begleitprogramme
in den Fördergebieten zum Einsatz kommen (z.B. ESF, BIWAQ und weitere Programme zur
Integration).
1
2. Chancen für die Gesamtstadt
Die in den Leipziger Fördergebieten der Sozialen Stadt modellhaft entwickelten Instrumente
und Governance-Strukturen zur Bewältigung der baulichen und sozialen Problemlagen (wie
QM,
Ressourcenbündelung
auf Quartiersebene,
Verfügungsfonds
und aktive
Bürgerbeteiligung) haben sich bewährt und sind als Lösung anerkannt. Sie haben die
gesamte Leipziger Beteiligungskultur beeinflusst und Standards gesetzt.
Nachweisbar führen die Interventionen der Sozialen Stadt zu positiven Wirkungen. Vergleicht
man die Entwicklungen in den Fördergebieten mit denen in nicht geförderten Strukturen, wird
deutlich, dass sich z.B. im Leipziger Osten der Abbau von Benachteiligungen deutlich
positiver entwickelt hat (vgl. Anlage 5).
3. Gebietsauswahl
3.1. Kriterien der Gebietsauswahl
Voraussetzungen für die Beantragung von Fördergebieten im Programm SSP sind u.a.
•
die Ableitung des Gebietes aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept
(INSEK) und
•
der Nachweis einer wirtschaftlichen/sozialen/demographischen Benachteiligung
des Gebietes im Vergleich zur Gesamtstadt.
Zu berücksichtigen ist bei der Ableitung von Soziale-Stadt-Gebieten, dass diese sich nicht
mit anderen Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung überlagern, z.B. mit
Fördergebieten des Stadtumbau Ost.
Da das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig bereits 2009 beschlossen
wurde, wird für die Ableitung der möglichen Fördergebiete SSP auf soziodemographische
Analysen aus dem aktuellen Fortschreibungsprozess des INSEK zurückgegriffen. Dabei
werden drei zentrale Indikatoren betrachtet:
•
Arbeitslosigkeit,
•
Bezug von Sozialleistungen sowie
•
Ausländerquote.
Das Zusammenwirken dieser Indikatoren spielt eine Rolle für die Abgrenzung der
Fördergebiete und die Maßnahmenauswahl.
Die räumlich differenzierte Betrachtung erfolgte auf Basis der statistischen Bezirke (STB)
Leipzigs, wobei in den Karten jeweils die 30 % der Ortsteile mit den höchsten Werten in 3
Klassen dargestellt werden. Da für ein Fördergebiet eine gewisse Einwohnerzahl und Größe
erforderlich ist, um die Maßnahmen auch wirksam einzusetzen, wird in der Analyse
besonders auf die räumliche Konzentration von 5 und mehr statistischen Bezirken geachtet.
2
3.2. Gesamtstädtische Entwicklungsbedingungen
Die demographische und sozioökonomische Situation in Leipzig befindet sich im Wandel. Die
gesamtstädtische Entwicklung kann wie folgt grob charakterisiert werden:
•
starker Einwohnerzuwachs (> 2 % pro Jahr) ist verbunden mit Veränderungen in der
Bevölkerungszusammensetzung und Altersstruktur,
•
Ausländer- und Migrantenanteil (6,8% bzw. 10,8 %) nehmen zu; unter den mehr als
37.000 Ausländerinnen und Ausländern Ende 2014 waren ca. 2.000 Asylsuchende
und Geduldete,
•
aufgrund der starken Zuwanderung junger Menschen und steigender Geburtenzahlen
wachsen v.a. die Zahl der Kinder und Jugendlichen und die Zahl der 25- bis 34Jährigen in Leipzig; die Zahl der Seniorinnen und Senioren unterdessen blieb
konstant, wobei die Zahl hochbetagter und damit häufiger allein lebender Einwohner
zunimmt,
•
parallel zum starken Beschäftigtenzuwachs (+38.655 sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte am Wohnort seit 2009) Rückgang der Arbeitslosigkeit; mit 9,4 %
(06/2015) liegt sie allerdings weiterhin über dem sächsischen Durchschnitt (7,9 %),
•
Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach
dem SGB II auf etwa 69.000 (2014); fast konstant blieb dabei allerdings die Zahl der
auf Sozialgeld angewiesenen Kinder unter 15 Jahren,
•
verbesserte Einkommenssituation der Leipziger Haushalte: Anstieg des
durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens von 1.400 € (2011) auf
1.662 € (2014),
•
demographische und sozioökonomische Entwicklung verläuft kleinräumig jedoch
differenziert.
3
3.3. Kleinräumige Betrachtung
Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit kann kleinräumig anhand der Arbeitslosenziffer – Arbeitslose
pro 100 Erwerbsfähige (Einwohner zwischen 15 und 65 Jahre) – analysiert werden. Die
Arbeitslosenziffer variiert zwischen 1,3 und 19,6 (Leipzig insgesamt: 7,2). Dabei erreichen
vier große zusammenhängende Gebiete statistischer Bezirke Arbeitslosenziffern von mehr
als 11,6 und zwar in Grünau, Paunsdorf, Volkmarsdorf und Schönefeld-Ost. Dabei liegen
in Grünau und Paunsdorf die Arbeitslosenziffern jeweils in mehreren statistischen Bezirken
sogar über 15,6. Im zeitlichen Vergleich sind dort sowie in Schönefeld-Ost die Werte in
mehreren statistischen Bezirken angestiegen, während sie in Volkmarsdorf zurückgingen.
Auch im weiteren Stadtgebiet werden in einzelnen statistischen Bezirken Arbeitslosenziffern
von mehr als 11,6 erreicht, wie z.B. in Lößnig, Gohlis-Nord, Mockau-Süd und Altlindenau.
Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II: In Leipzig sind 15,9 % der Einwohner unter 65
Jahre auf Transferleistungen nach dem SGB II angewiesen. Die sog. SGB II-Quote
(Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld je 100 Personen im Alter von 0 bis unter 65
Jahre) variiert kleinräumig zwischen 0,7 % und 47,8 %. Quoten von mehr als 24,1 % werden
in folgenden großen zusammenhängenden Gebieten erreicht: Volkmarsdorf, NeustadtNeuschönefeld, Paunsdorf, Grünau sowie Schönefeld-Ost und SchönefeldAbtnaundorf. Die höchsten Quoten (>36,4 %) weisen statistische Bezirke vor allem in
Grünau, Paunsdorf und Volkmarsdorf auf. Dabei stiegen sie vor allem in Grünau-Ost und –
Mitte sowie Paunsdorf an. Im Kerngebiet Leipziger Osten sowie im Leipziger Westen
hingegen wurden die größten Rückgänge der SGB II-Quote registriert. Weitere einzelne im
4
Stadtgebiet verteilte statistische Bezirke weisen ebenfalls hohe SGB II-Quoten auf, darunter
v.a. Siedlungsbereiche in Möckern, Gohlis-Nord und Lößnig sowie statistische Bezirke am
Westrand des Leipziger Westens und in Mockau-Nord und -Süd.
Das gleiche Muster ergibt sich bei der Betrachtung der von Sozialgeld abhängigen Kinder
bezogen auf alle unter 15-Jährige. Dieser Anteil liegt vor allem Grünau, Paunsdorf und dem
Kerngebiet Leipziger Osten über 60 % und nimmt vor allem in Paunsdorf und Teilbereichen
Grünaus zu.
Ausländeranteil: Der gesamtstädtische Ausländeranteil von 6,8 % (2014) bewegt sich
kleinräumig in einer Spanne von 0,2 % bis 45,9 %. In einzelnen statistischen Bezirken wird
er stark von vorhandenen Studentenwohnheimen und Asylbewerberunterkünften beeinflusst.
So wiesen einzelne statistische Bezirke in den Ortsteilen Zentrum-Südost, Grünau-Mitte,
Lausen-Grünau und Lößnig einen Ausländeranteil von mehr als 26,1 % auf. Genauso hoch
ist der Anteil in Volkmarsdorf, Neustadt-Neuschönefeld und im Zentrum, ohne dass
Ausländer hier in Wohnheimen leben. Hier ist der Ausländeranteil in den letzten Jahren
weiter gewachsen. Einen Ausländeranteil von mehr als 12,1 % weisen auch einzelne
statistische Bezirke in Paunsdorf, Eutritzsch, Lindenau, Zentrum-West und ReudnitzThonberg auf. In den nächsten Jahren wird die kleinräumige Verteilung von Ausländern
verstärkt
von
der
Lage
zentraler
Unterkünfte
für
Asylsuchende
und
Erstaufnahmeeinrichtungen beeinflusst werden. Nicht nur angesichts des aktuellen
Flüchtlingszustroms wächst die Aufgabe, die Integration von Migrantinnen und Migranten bei
Bildung, Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen.
3.4. Schlussfolgerungen für die Gebietsauswahl
In der Überlagerung der betrachteten Indikatoren werden vier große Stadtbereiche deutlich,
die für ein Programmgebiet Soziale Stadt in Frage kommen:
•
Grünau (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende Arbeitslosigkeit und
Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in Verbindung mit punktuell
hohem Ausländeranteil, zunehmenden Anteil von Hochbetagten und Kindern),
•
Kerngebiet Leipziger Osten: Volkmarsdorf / Neustadt-Neuschönefeld, Teile von
Anger-Crottendorf und Sellerhausen (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende
Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in
Verbindung mit hohem Ausländeranteil und zunehmendem Anteil von Kindern),
•
Paunsdorf (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende Arbeitslosigkeit und
Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in Verbindung mit punktuell
hohem Ausländeranteil, zunehmenden Anteil von Hochbetagten und Kindern),
•
Schönefeld-Ost / Schönefeld-Abtnaundorf (geprägt durch hohe und teilweise
zunehmende Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen
und in Verbindung mit punktuell hohem Ausländeranteil, zunehmenden Anteil von
Hochbetagten und Kindern).
Da für Schönefeld-Ost/-Abtnaundorf bereits ein Programmgebiet StadtumbauOst/Aufwertung besteht und damit keine Beantragung des Programms Soziale Stadt möglich
5
ist, wird die Beantragung folgender drei Fördergebiete für das Programm Soziale Stadt
vorgeschlagen: Grünau, Kerngebiet Leipziger Osten und Paunsdorf.
Darüber hinaus gilt es, die Entwicklung in den kleineren Teilräumen mit ähnlichen
Kombinationen, aber geringerem Ausmaß soziodemographischer Herausforderungen in
Gohlis-Nord, Lößnig, Möckern, Mockau-Nord und -Süd genau im Rahmen der INSEKFortschreibung genauer zu prüfen und ggf. Interventionsstrategien zu entwickeln.
6
4. Zum Kerngebiet Leipziger Osten:
4.1. Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation)
In den Nachwendejahren war das bisherige Gebiet des Leipziger Osten, dem Teilgebiete der
Stadtteile Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf und Reudnitz zu
Grunde liegen, durch Abwanderung der Bevölkerung, Wohnungs- und Gewerbeleerstand
sowie soziale Umstrukturierung durch Zentralisierung wirtschaftlich und sozial schwacher
Haushalte geprägt. Erhebliche bauliche und infrastrukturelle Defizite wurden deutlich. Anfang
der 90er Jahre wurden die Sanierungsgebiete Reudnitz, Neustädter Markt und
Neuschönefeld förmlich in Kraft gesetzt. Im Jahr 2000 wurde das bisherige Gebiet Leipziger
Osten in das Programm Soziale Stadt aufgenommen.
Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln wurden neben Erfolgen bei der
städtebaulichen Aufwertung der Stadtteile, vorrangig in Reudnitz, auch soziapolitische
Erfolge sichtbar, so gelang es Arbeitslosigkeit und Sozialleistungstransferzahlen rückläufig zu
entwickeln und den Wohnungsleerstand deutlich zu verringern. Schwerpunktprojekte, wie der
Umbau und die Erweiterung des Lene-Voigt-Parks und die Sanierung vieler Wohngebäude
haben den Leipziger Osten positiv verändert und lebenswert gemacht.
Mit der Neuausrichtung der Gebietsgrenzen wird diesen Erfolgen Rechnung getragen, die
Gebietsgröße wurde von 340 ha auf 291 ha Fläche reduziert, der Zuschnitt des Gebietes auf
die neuen Herausforderungen angepasst.
Eine dieser neuen Herausforderungen ist, im Kernbereich die Fluktuation an Zu- und
Wegzügen zu bremsen, da sich der Innere Osten trotz Zuzügen und steigender
7
Einwohnerzahlen tendenziell zu einem Ankommens- und Durchgangsstadtteil entwickelt hat.
In den Blick zu nehmen sind die noch zu hohe Zahl an Sozialtransferhaushalten sowie
Segregationstendenzen.
Mit der Erarbeitung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Leipziger Osten (STEK
LeO) wurde auf die neuen Entwicklungsbedingungen und Ziele reagiert. Das STEK LeO
wurde in den Jahren 2011-2013 unter breiter Fach- und Akteursbeteiligung auf der
Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (SEKo) erarbeitet und beinhaltet
dynamische, fortschreibbare Handlungsstrategien, Entwicklungsziele und Impulsprojekte,
dokumentiert durch einzelne Fachbeiträge. Der Beschluss des Stadtrats erfolgte am
18.03.2013.
4.2. Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf zielt auf die Überwindung der im Vergleich zur Gesamtstadt
bestehenden sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und demographischen Benachteiligungen
ab. Der Anschluss an die Entwicklung der Gesamtstadt muss weiterhin gewährleistet
werden. Dafür sind durch das Programm Soziale Stadt u. a. Anpassungen der
Gemeinbedarfseinrichtungen (Quartiersschule), sowie Erweiterungen der Infrastruktur
(Parkbogen Ost) aber auch der Wohngebäude und die Begleitung der Zielgruppen
notwendig. Dieses dient dazu, die im Programmgebiet bestehenden Benachteiligungen zu
mildern, aber auch dazu, das Programmgebiet mit den angrenzenden Stadträumen zu
vernetzen und dadurch zu öffnen.
4.3. Schwerpunktmaßnahmen bzw. –bündel
Das Programm Soziale Stadt dient insbesondere der Umsetzung der investiven
Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel. Auf der Grundlage eines vorhanden, durch den
Stadtrat formell beschlossenen Programmgebietes Soziale Stadt können weitere
Finanzhilfen, wie z.B. für Wirtschaft und Arbeit aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
beantragt werden. Dazu ist jedoch der Gebietsbeschluss Antragsvoraussetzung.
Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel (lt. STEK LeO):
•
Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten, insbesondere durch eine
Verbesserung der Anbindungen an die Innenstadt und angrenzende Stadtquartiere
sowie des Landschaftsraums
•
Aufgreifen von Chancen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung
erneuerbaren Energien sowie zur Anpassung an den Klimawandel
•
weitere Verbesserung von Verkehrswegen, Umwelt und Infrastruktur
•
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Bildungserfolg der
Heranwachsenden und das lebenslange Lernen
•
Stärkung der lokalen Ökonomie (insbes. Stärkung der Bestandsunternehmen,
Ergänzung der lokalen Wirtschaftsstruktur durch standortangepasste
Neuansiedlungen), beratende Unterstützung Langzeitarbeitsloser zum Einstieg in den
ersten Arbeitsmarkt
8
•
Ausbau der nachbarschaftlichen Beziehungen und Netzwerke, Abbau von Vorurteilen
und Konflikten
•
Verbesserung der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit
•
Verbesserung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für alle
Bevölkerungsgruppen und Stärkungen einer vielfältigen kulturellen Akteurs- und
Angebotslandschaft
•
ausgewählte Entwicklungsunterstützung von Wohnquartieren.
4.4. Finanzen / Förderung
4.4.1. Bestehendes SSP-Gebiet „Leipziger Osten“, 340 ha
Das bestehende Fördergebiet war bis 2020 konzipiert (zuletzt auf Grundlage des STEK
LeO). Bewilligungen dafür liegen in Höhe von 3.049 T€ vor, die gemeinsam mit einem
städtischen Eigenanteil i.H. von 1.524,5 T€ noch bis 2019 eingesetzt werden können.
Stand Haushaltsplanung für SSP-Gebiet „Leipziger Osten“
Für den Ergebnishaushalt wurde eine Fortschreibung der Eckwerte für das ASW angenommen.
Die weiteren beantragten Mittel (i.H. von 9.486 T€) wird der Freistaat nicht mehr im Altgebiet
bewilligen. Diese Maßnahmen sind in den Neuantrag aufzunehmen.
4.4.2. Neues SSP-Fördergebiet „Kerngebiet Leipziger Osten“, 291 ha
Der Neuantrag 2016 ist erforderlich zur Aufnahme in das Förderprogramm und zur
Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der
Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 10 Mio. € für die
Gebietsentwicklung zzgl. 8 Mio. € für die Quartiersschule. Mit einem Eigenanteil i.H. von
max. 9 Mio. € kann ein Gesamtförderrahmen i.H. von 27 Mio. € erreicht werden.
9
Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der
Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten
Haushaltsplanung.
Dazu sind bei den jeweiligen Haushaltsplanungen durch das ASW und die beteiligten
Fachämter die Mittel anzumelden bzw. im Rahmen der Budgets einzuordnen, wobei das
Dezernat Finanzen aus heutiger Sicht keine Spielräume für zusätzliche Mittelbereitstellungen
über die Eckwerte/Methodik hinaus sieht.
Erst mit der Erarbeitung der Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch
gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in investiv/konsumtiv,
Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die Laufzeit des Programmes
Soziale Stadt bis 2025 überschreitet den derzeitigen Planungshorizont der
Haushaltsplanung. Die Fördergebietskonzepte sind bei der Haushaltsplanung der Folgejahre
zu berücksichtigen, die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat) erfolgt eine
jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den Fördergebieten.
Da es sich im Kerngebiet Leipziger Osten um die Fortsetzung einer Gebietsförderung
handelt, sind die zeitnahen Haushaltsansätze großteils bereits geplant (vgl. Tabelle unter
4.4.1).
4.4.3. Eigenmittelbedarf SSP Leipziger Osten und Kerngebiet Leipziger Osten
Der maximale Eigenmittelbedarf zur Abfinanzierung der bestehenden Bewilligungen und für
den Neuantrag beträgt:
•
für Altbewilligungen
1.524,5 T€
•
für Neuantrag
9.000,0 T€
•
gesamt
10.524,5 T€.
Davon sind in der bestehenden mittelfristigen Haushaltsplanung entsprechend
Doppelhaushalt 2015/2016 bereits 5.333,8 T€ eingestellt (vgl. Tabelle unter 4.4.1.)
Der derzeitige Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2017 - 2025 beträgt bei maximaler
Fördermittelausschöpfung somit 5.190,7 T€.
Die konkrete Untersetzung nach Einzelmaßnahmen und Jahresscheiben erfolgt im
Fördergebietskonzept (entsprechend Beschlusspunkt 5).
5. Zu Leipzig-Grünau:
5.1. Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation)
Seit 1990 war die Großwohnsiedlung Leipzig-Grünau durch starke Bevölkerungsverluste
geprägt. Ab den 2000er Jahren wurden Wohnungsleerstände und -abbrüche zu den größten
Herausforderungen des Gebiets, auf welche die „Entwicklungsstrategie Grünau 2020“ aus
10
dem Jahr 2007 reagierte. Ziel war eine Stärkung des Kernbereichs und die Konzentration
von öffentlichen Einrichtungen.
2005 wurde die Großwohnsiedlung Grünau in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln konnten städtebauliche Missstände bereits
abgebaut, soziale Infrastruktur erneuert und Brachflächen qualifiziert werden. Der
Sanierungsstand der Wohngebäude wurde von den Wohnungsunternehmen sukzessive
ausgebaut.
Seit dem Jahr 2013 zeichnet sich eine Stabilisierung der Bevölkerungszahl ab. Aufgrund der
vergleichsweise sehr günstigen Mieten erfährt Grünau eine hohe Nachfrage von
Geringverdienern. Zudem werden zahlreiche kommunale Gebäude für die Unterbringung von
Asylsuchenden genutzt.
Bis Jahresende 2015 wird das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepts für Grünau
fertiggestellt. Dieses Konzept legt seinen Fokus auf die demographischen und sozialen
Herausforderungen und die Anpassung der sozialen Infrastruktur auf die steigenden
Integrationsbedarfe.
Das Programmgebiet der Soziale Stadt wird nach Prüfung der Sozialdaten und
Handlungserfordernisse verringert von 525 ha auf 497 ha gegenüber dem bestehenden
Programmgebiet.
5.2. Handlungsbedarf
Der Handlungsbedarf für die kommenden Jahre resultiert v.a. aus dem demographischen
und sozialen Wandel im Stadtteil:
•
zahlreiche Wohnkomplexe (WK 1-3) sind von Überalterung geprägt; gleichzeitig gibt
es einige Quartiere mit einem sehr hohen Kinderanteil (WK 4 und 8)
•
Arbeitslosigkeit, Armut und die Abhängigkeit von Sozialleistungen bestimmen die
wirtschaftliche Lage überdurchschnittlich vieler Haushalte
•
durch eine hohe Zahl von neuen Asylbewerbereinrichtungen und dezentralen
Unterbringungen steigen die Integrationsbedarfe in den Nachbarschaften und
sozialen Einrichtungen
•
der Wohnungsbestand der Großwohnsiedlung hat weiterhin einen Mangel an
vielfältigen Wohnformen und -standards.
Für alle genannten Bereiche sind sowohl Anpassungen und Erweiterungen der Infrastruktur
als auch die direkte Begleitung der Zielgruppen notwendig.
5.3. Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel
Über die Städtebauförderung können insbesondere investive Maßnahmen gefördert werden.
Für die Großwohnsiedlung Grünau zeichnen sich folgende Maßnahmenbündel ab:
•
Anpassung der sozialen Infrastruktur an die sich wandelnden Bedarfe (z.B.
Qualifizierung der Angebote und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Senioren
und Migranten, Erneuerung von Sport- und Freizeitanlagen)
11
•
Qualifizierung der Bildungsinfrastruktur (z.B. Erneuerung von Schulhöfen,
Schulgebäuden und Kindergärten)
•
Aufbau eines Bildungs- und Bürgerzentrums (insbesondere zur Zusammenführung
der Stadtteilbibliotheken, der Angebote der VHS und des Bürgeramts)
•
Stärkung der Wohngebietszentren (z.B. Erneuerung des öffentlichen Raums,
Standortmanagement)
•
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (z.B. Herstellung von Fuß- / Radwegen zur
Anbindung an benachbarte Siedlungsbereiche, Erneuerung von Fußgängerzonen,
Umsetzung von quartiersbezogenen Verkehrskonzepten)
•
Diversifizierung des Wohnungsangebots (z.B. durch Neubau, Grundrissänderungen
und Formen des selbstbestimmten Wohnens)
•
Unterstützung beim Abbau sozialer und wirtschaftlicher Benachteiligung (z.B. durch
Angebote wie Arbeitsladen, Gesundheitsnetzwerk, Bildungsverbund)
•
Fortsetzung der Programmbegleitung (z.B. durch Quartiersmanagement,
Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit).
5.4. Finanzen / Förderung
5.4.1. Bestehendes SSP-Gebiet „Leipzig Grünau“, 525 ha
Das bestehende Fördergebiet war bis 2020 konzipiert. Bewilligungen dafür liegen in Höhe
von 1.594 T€ vor, die gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil i.H. von 797 T€ noch bis
2018 eingesetzt werden können.
Die weiteren beantragten Mittel (i.H. von 1.071 T€) wird der Freistaat nicht mehr im Altgebiet
bewilligen. Diese Maßnahmen sind in den Neuantrag aufzunehmen.
Stand Haushaltsplanung für SSP-Gebiet „Leipzig Grünau“
PSP
Sachkonto
Leipzig
Grünau
PSP
Sachkonto
Leipzig
Grünau
2016
Auszahlungen 1.100.51.1.1.08
42711200
882.900,00
70000381700
78513000
34.000,00
2016
Einzahlungen
1.100.51.1.1.08
31410000
626.933,34
70000381705
68110000
22.650,00
2016
Eigenanteil
2017
Auszahlungen 1.100.51.1.1.08
42711200
450.000,00
70000381700
78513000
0,00
2017
Einzahlungen
1.100.51.1.1.08
31410000
300.000,00
70000381705
68110000
0,00
2017
Eigenanteil
2018
Auszahlungen 1.100.51.1.1.08
42711200
450.000,00
70000381700
78513000
0,00
2018
Einzahlungen
1.100.51.1.1.08
31410000
300.000,00
70000381705
68110000
0,00
2018
Eigenanteil
2019
Auszahlungen 1.100.51.1.1.08
42711200
450.000,00
70000381700
78513000
300.000,00
1.100.51.1.1.08
31410000
300.000,00
70000381705
68110000
200.000,00
255.966,66
11.350,00
150.000,00
0,00
150.000,00
0,00
GESAMT
267.316,66
150.000,00
150.000,00
2019
Einzahlungen
2019
Eigenanteil
150.000,00
100.000,00
250.000,00
Eigenanteil
705.966,66
111.350,00
817.316,66
2016 - 2019
Für den Ergebnishaushalt wurde eine Fortschreibung der Eckwerte für das ASW angenommen.
12
5.4.2. Neues SSP-Fördergebiet „Grünau“, 497 ha
Der Neuantrag 2016 ist erforderlich zur Wiederaufnahme in das Förderprogramm und zur
Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der
Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 5,4 Mio. € für die
Gebietsentwicklung Grünau. Mit einem Eigenanteil i.H. von max. 2,7 Mio. € kann ein
Gesamtförderrahmen i.H. von 8,1 Mio. € erreicht werden. Für das Bildungs- und
Bürgerzentrum sind davon voraussichtlich 1,8 Mio. € Baukosten vonnöten.
Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der
Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten
Haushaltsplanung.
Dazu sind bei den jeweiligen Haushaltsplanungen durch das ASW und die beteiligten
Fachämter die Mittel anzumelden bzw. im Rahmen der Budgets einzuordnen, wobei das
Dezernat Finanzen aus heutiger Sicht keine Spielräume für zusätzliche Mittelbereitstellungen
über die Eckwerte/Methodik hinaus sieht.
Erst mit der Erarbeitung des Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch
gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in investiv/konsumtiv,
Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die Laufzeit des Programmes
Soziale Stadt bis 2025 überschreitet den derzeitigen Planungshorizont der
Haushaltsplanung. Die Fördergebietskonzepte sind bei der Haushaltsplanung der Folgejahre
zu berücksichtigen, die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat) erfolgt eine
jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den Fördergebieten.
Da es sich in Grünau um die Fortsetzung einer Gebietsförderung handelt, sind die zeitnahen
Haushaltsansätze größtenteils bereits geplant (vgl. Tabelle unter 5.4.1).
5.4.3. Eigenmittelbedarf SSP Leipzig-Grünau und Grünau
Der maximale Eigenmittelbedarf zur Abfinanzierung der bestehenden Bewilligungen und für
den Neuantrag beträgt:
•
für Altbewilligungen
•
für Neuantrag
2.700,0 T€
•
gesamt
3.497,0 T€.
797,0 T€
Davon sind in der bestehenden mittelfristigen Haushaltsplanung entsprechend
Doppelhaushalt 2015/2016 bereits 817,3 T€ eingestellt (vgl. Tabelle unter 5.4.1.)
Der derzeitige Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2017 - 2025 beträgt bei maximaler
Fördermittelausschöpfung somit 2.679,7 T€.
Die konkrete Untersetzung nach Einzelmaßnahmen und Jahresscheiben erfolgt im
Fördergebietskonzept (gemäß Beschlusspunkt 5).
13
6. Zu Paunsdorf
6.1. Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation)
Paunsdorf besteht entwicklungshistorisch aus zwei Teilen: Alt-Paunsdorf und der
Großwohnsiedlung Neu-Paunsdorf. In Neu-Paunsdorf wurden von 1987 bis 1990 ca. 6.300
Wohnungen in der für die letzten Jahre des industriellen Plattenbaus der DDR typischen
Weise errichtet. Der Stadtteil stellt damit nach Grünau die zweitgrößte Siedlung dieser Art in
Leipzig dar und weist die typischen Defizite der späten Plattenbausiedlungen auf: hohe
Bebauungsdichte, zu wenig Grünflächen mit geringen Nutzungsmöglichkeiten und
Aufenthaltsqualität, teilweise unzureichende Kultur-, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten.
Durch die politische Wende wurde die geplante Entwicklung des Stadtteils abgebrochen –
der große Teil des Gesamtkonzeptes der Großwohnsiedlung kam nicht mehr zur Umsetzung.
Alt-Paunsdorf weist eine gründerzeitliche Gebäudestruktur von differenzierter
Eigentümerstruktur auf. Trotz der Siedlungsnähe zwischen Alt- und Neu-Paunsdorf bestehen
strukturelle Barrieren, ohne direkte Wegeverbindung (Schule, Kirchgemeinde).
Die Wohnungsbestände in Neu-Paunsdorf befinden sich zu rund 2/3 im Eigentum der
Wohnungsbau-Genossenschaft ‚Kontakt‘ eG (4.596 WE) sowie zu rund 1/3 im Eigentum der
LWB – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (2.530 WE). Beide Unternehmen
engagieren sich bereits seit vielen Jahren in Paunsdorf. Dazu gehören insbesondere
Investitionen in die Wohnungsbestände, Maßnahmen zur Schaffung eines attraktiven
Wohnumfeldes und die soziale Betreuung der Stadtteilbevölkerung. Seit 1997/98 sanierte
und modernisierte die Wohnungsbau-Genossenschaft ‚Kontakt‘ eG eine Vielzahl der NeuPaunsdorfer Blöcke sukzessive, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
sieht im Rahmen ihrer Sanierungsstrategie für die nächsten 10 Jahre eine Modernisierung
ihrer Objekte in Paunsdorfs vor.
Neben der problematischen sozio-demographische Entwicklung mit Arbeitslosigkeit,
Transferleistungsempfängern und Überalterung gewinnt auch der Zuzug ausländischer
Familien an Bedeutung. Die Auswertung der Anteile von Ausländern bzw. Bewohnern mit
Migrationshintergrund zeigt zwar auf, dass der gesamtstädtische Durchschnitt momentan
noch nicht erreicht wird, jedoch lässt die Dynamik in Paunsdorf (mehr als doppelt so hohe
Zunahme des Anteils im Vergleich zur Gesamtstadt) auch hier eine zunehmende
Konzentration von entsprechenden Problemlagen und Aufgabenbereiche erwarten.
6.2. Handlungsbedarf
Eine nachhaltige Anpassung des Wohnstandortes Paunsdorf mit seiner Stadtteilinfrastruktur
ist für die Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und demographischen
Benachteiligungen notwendig. Lage und Siedlungsstruktur des Gebietes sind bei der
Versorgung einer breiten Bevölkerungsgruppe mit bezahlbarem Wohnraum von großer
Bedeutung. Durch die Aufnahme des Gebietes Paunsdorf in das Förderprogramm Soziale
Stadt sollen bestehende Benachteiligungen gemildert und die Teilgebiete Alt- und NeuPaunsdorf miteinander vernetzt und zueinander geöffnet werden.
Im Rahmen des Programms Soziale Stadt steht dabei folgender Handlungsbedarf im Fokus:
14
•
Anpassung des Wohnumfelds an die demographischen und ethnischen
Veränderungen
•
Schaffung altersgerechter Lebens- und Freizeiträume
•
Herstellen einer räumlichen Verbindung zwischen den Stadtteilen Alt- und NeuPaunsdorf
•
Unterstützung bei der Vernetzung lokaler Akteure zur Verbesserung
nachbarschaftlicher Beziehungen und bei gemeinschaftlicher aktiver
Freizeitgestaltung
•
punktuelle Modernisierung und Instandsetzung
insbesondere für besondere Bedarfsgruppen.
der
Baustruktur
Paunsdorf,
Der Handlungsbedarf erstreckt sich somit vorrangig auf die infrastrukturelle Anpassung, die
Verbesserung altersgerechter Angebote und die Anbindung beider Stadtteile zueinander.
6.3. Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel
Neben den dargestellten überwiegend investiven Schwerpunktmaßnahmen bzw.- bündel, die
über das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt mitfinanziert werden sollen, sind weitere
begleitende Maßnahmen und Projekte insbesondere im Bereich der zielgruppenspezifischen
Betreuungs- und Beratungsangebote vorzusehen. Im Rahmen eines Integrierten
Handlungskonzeptes sind hierfür gemeinsam mit lokalen Akteuren sowie den Bildungs- und
Sozialträgern Handlungsansätze zu entwickeln und Projektideen zu konkretisieren, die dann
die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds
(ESF) darstellen. Die besondere Chance liegt in der Entwicklung von Kooperationsformen
zwischen den zwei vertretenen Wohnungsunternehmen. Auch hierfür ist der Beschluss eines
Fördergebietes Soziale Stadt Paunsdorf Antragsvoraussetzung.
Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel (erste Abstimmungsergebnisse, Arbeitsstand, z.B.):
•
Erarbeitung des Integriertes Handlungskonzept (IHaK) SSP-Gebiet Paunsdorf
•
Etablierung eines umsetzungs-/projektorientierten Beteiligungsverfahren
•
Aufbauend auf die bereits vorhandenen Aktivitäten zur Beratung und Betreuung der
Bewohner in Neu-Paunsdorf, sollen gemeinsame, wohnungsunternehmensübergreifende zielgruppenspezifische Angebote geschaffen werden. Entstehende
Mehrbedarfe können Bestandteil der Förderung werden.
•
Aufwertung des Wohnumfeldes in Bezug auf die demographische Entwicklung i.S.
einer altersgerechten Anpassung der Infrastruktur im Plattenbaustandort, des
öffentlichen Raumes, einschl. wohngebietsbezogener Grün- und Freiflächen
(altersgerechte Lebens- und Freizeiträume; Querungshilfen im Verkehrsraum;
öffentliche Wohnhöfe; integrative Erlebniszonen)
15
•
energetische Modernisierung und Verbesserung Umfeld Jugendclub
•
Verbesserung der Wegeverbindung zwischen Alt- und Neu-Paunsdorf / räumliche
Öffnung untereinander (Leben im Stadtteil; leichtere Erreichbarkeit von Schule und
Kirchgemeinde)
•
punktuelle Modernisierung/Instandsetzung an der Bausubstanz
•
Fehlbetragsfinanzierung einer Modellmaßnahme des Umbaus von Plattenbaugebäuden (Zielgruppen: Familien, Senioren, Migranten)
6.4. Finanzen / Förderung
6.4.1. Neues SSP-Fördergebiet „Paunsdorf“, 103 ha
Der Neuantrag 2016 ist erforderlich zur Aufnahme in das Förderprogramm und zur
Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der
Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 3,0 Mio. € für die
Gebietsentwicklung Paunsdorf. Mit einem Eigenanteil i.H. von max. 1,5 Mio. € kann ein
Gesamtförderrahmen i.H. von 4,5 Mio. € erreicht werden.
Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der
Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten
Haushaltsplanung.
Für die Umsetzung einer Gebietsentwicklung in Paunsdorf sind bisher keine Mittel im
Haushalt geplant. Bei den künftigen Haushaltsplanungen sind durch das ASW und die
beteiligten Fachämter die Mittel anzumelden, wobei das Dezernat Finanzen aus heutiger
Sicht keine Spielräume für zusätzliche Mittelbereitstellungen über die Eckwerte/Methodik
hinaus sieht.
Erst mit der Erarbeitung des Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch
gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in investiv/konsumtiv,
Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die Laufzeit des Programmes
Soziale Stadt bis 2025 überschreitet den derzeitigen Planungshorizont der
Haushaltsplanung. Die Fördergebietskonzepte sind bei der Haushaltsplanung der Folgejahre
zu berücksichtigen, die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat) erfolgt eine
jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den Fördergebieten.
7. Weitere Schritte
Das Verfahren des Freistaates Sachsen zum Neustart des Programmes Soziale Stadt sieht
folgenden Ablauf vor, wobei die Schritte zeitlich und inhaltlich ineinander greifen:
•
Programmausschreibung 11/2015 durch Freistaat Sachsen und Beschreibung der
abschließenden Handlungsfelder
16
•
Erarbeitung der gebietsbezogenen Fördergebietskonzepte (Grobkonzepte zu den
integrierten Handlungskonzepten nach § 171e BauGB)
•
Antragstellung durch die Stadt beim Freistaat mit Einreichung der Gebietsbeschlüsse
(02/2016)
•
Einarbeitung in die Haushaltsplanung 2017/18 in Abstimmung mit den Fachämtern
•
Vorlage der SSP- Fördergebietskonzepte zur Beschlussfassung (Ratsversammlung
im Mai 2016) und Nachreichung zum Antrag an den Freistaat
•
Entscheidung des Freistaates über die Aufnahme der Gebiete in das Programm
(III. Quartal 2016)
•
Für die Gebiete sind jährliche Fortsetzungsanträge zur Präzisierung des Erstantrages
und stufenweiser Beantragung der Fördermittel zu stellen. Mit dem ersten
Fortsetzungsantrag im Dezember 2016 erfolgt eine Anpassung entsprechend den
Änderungen der Handlungskonzepte im Ergebnis der Stadtratsbeschlüsse.
•
Parallel: Beobachtung und Akquise von Begleitprogrammen (z.B. ESF)
8. Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Kerngebiet Leipziger Osten“
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Grünau“
Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Paunsdorf“
Indikatoren für die Neuaufstellung des Programmes Soziale Stadt in 2016
Ausgewählte Pflichtindikatoren zur Ableitung von SSP-Bedarfen
17
Fördergebietsgrenze
SSP Kerngebiet
Leipziger Osten
Legende:
Gebietsabgrenzung
2016 - 2025
Stand: 11/2015
Maßstab 1:8.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Fördergebietsgrenze
SSP Grünau
Legende:
Gebietsabgrenzung
2016 - 2025
Stand: 10/2015
Maßstab 1:12.000
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Fördergebietsgrenze
SSP Paunsdorf
Legende:
Gebietsabgrenzung
2016- 2025
Stand: 11/2015
Maßstab 1:7.500
Kartengrundlage: Amt für
Geoinformation und Bodenordnung
Anlage 4
Indikatoren für die Neuaufstellung des Programms Soziale Stadt in 2016 - Daten für 2014
Gebiet
SSP
SSP
SSP
00
01
02
03
04
05
06
10
11
12
13
14
15
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
40
41
42
43
44
50
51
52
53
54
55
60
61
62
63
64
65
66
70
71
72
73
74
75
80
81
82
83
90
91
92
93
94
95
Stadt Leipzig
SSP Paunsdorf (2016-2025)
SSP Kerngebiet Leipziger Osten (2016-2025)
Grünau (2016-2025)
Zentrum
Zentrum-Ost
Zentrum-Südost
Zentrum-Süd
Zentrum-West
Zentrum-Nordwest
Zentrum-Nord
Schönefeld-Abtnaundorf
Schönefeld-Ost
Mockau-Süd
Mockau-Nord
Thekla
Plaußig-Portitz
Neustadt-Neuschönefeld
Volkmarsdorf
Anger-Crottendorf
Sellerhausen-Stünz
Paunsdorf
Heiterblick
Mölkau
Engelsdorf
Baalsdorf
Althen-Kleinpösna
Reudnitz-Thonberg
Stötteritz
Probstheida
Meusdorf
Liebertwolkwitz
Holzhausen
Südvorstadt
Connewitz
Marienbrunn
Lößnig
Dölitz-Dösen
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
Großzschocher
Knautkleeberg-Knauthain
Hartmannsd.-Knautnaundorf
Schönau
Grünau-Ost
Grünau-Mitte
Grünau-Siedlung
Lausen-Grünau
Grünau-Nord
Miltitz
Lindenau
Altlindenau
Neulindenau
Leutzsch
Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen-Rückmarsdorf
Möckern
Wahren
Lützschena-Stahmeln
Lindenthal
Gohlis-Süd
Gohlis-Mitte
Gohlis-Nord
Eutritzsch
Seehausen
Wiederitzsch
Einwohner Unter 18-jährige
gesamt
551 871
11 472
17 553
41 050
1 748
4 123
11 893
12 324
10 318
10 320
8 424
11 483
9 150
4 356
10 734
5 619
2 596
10 982
9 937
10 551
8 198
13 744
3 665
5 872
9 032
1 766
2 140
19 922
15 664
6 153
3 418
5 240
6 278
24 355
18 177
6 027
11 021
4 549
12 596
14 637
9 168
8 987
5 355
1 333
4 280
7 472
12 092
3 812
12 156
7 970
1 901
7 274
15 556
6 438
9 742
10 129
4 828
13 435
6 691
3 914
6 334
17 838
15 819
8 556
13 079
2 232
8 467
14,5
13,4
15,5
13,9
5,5
8,8
9,1
12,3
14,8
19,6
12,5
16,9
8,9
15,4
11,4
10,5
15,1
14,8
16,6
15,1
11,7
13,0
9,6
13,0
15,0
20,2
14,9
14,1
15,7
12,9
12,1
14,6
15,1
16,1
15,5
12,8
11,3
15,5
22,4
15,5
15,7
11,6
17,5
14,6
14,2
9,4
15,2
10,6
13,0
17,3
12,0
15,5
15,8
13,9
15,4
15,2
13,5
13,4
13,2
13,8
14,8
17,2
17,3
13,4
15,1
18,1
16,6
Einw. mit
65 Jahre und Migrationsältere
hintergrund
Anteil in Prozent
21,1
23,2
13,9
29,7
23,7
20,3
18,8
19,3
14,3
12,3
18,9
14,6
41,1
21,6
33,4
36,3
25,3
11,3
12,2
15,0
30,4
23,5
31,0
33,0
22,8
18,2
21,7
14,3
20,0
34,3
25,8
25,8
28,6
12,0
15,9
33,8
34,3
22,3
10,3
13,1
17,4
34,0
21,5
20,4
26,8
40,3
29,4
33,9
26,0
23,7
22,0
8,3
10,0
23,8
19,0
25,2
26,5
23,3
25,1
24,5
23,1
14,6
15,5
33,5
19,7
17,2
21,6
10,8
9,9
32,7
10,1
27,2
15,3
34,5
13,1
19,2
12,3
17,9
12,5
8,5
10,1
5,4
3,4
3,3
33,5
35,5
13,3
8,8
11,3
3,9
4,0
5,5
1,6
3,5
14,3
7,3
5,4
3,6
2,6
3,0
9,5
6,4
6,4
13,2
7,7
10,2
11,4
8,2
3,2
2,6
10,9
7,4
6,5
15,8
5,0
7,1
8,5
4,1
14,6
14,9
8,0
7,5
4,6
2,6
9,0
6,2
3,3
3,6
13,0
8,3
6,1
12,9
3,7
4,6
Ausländer
6,8
5,6
23,8
5,7
22,7
10,5
26,4
8,4
11,9
6,8
12,1
7,5
5,0
5,8
3,1
1,9
1,9
23,0
25,5
8,3
6,0
7,4
1,1
1,4
2,6
0,5
1,2
8,7
3,9
3,0
1,8
1,1
1,1
5,1
3,5
4,1
9,4
5,2
5,7
7,4
5,3
1,7
1,2
10,1
3,6
3,9
8,5
2,0
4,6
4,1
1,7
9,7
10,4
5,4
4,3
2,3
0,9
5,9
3,7
1,4
1,9
7,9
4,3
3,3
8,6
1,5
2,2
Arbeitslose
7,2
14,1
13,6
12,3
6,1
4,7
6,7
4,6
4,8
3,1
5,3
10,4
11,1
11,6
8,5
6,2
3,2
11,2
14,8
9,1
8,8
12,4
3,1
3,9
3,8
2,5
2,5
6,8
6,4
4,7
5,5
5,0
3,9
4,3
7,1
3,9
7,7
5,0
4,0
7,4
10,2
6,8
3,3
2,7
10,3
9,4
13,3
3,6
11,0
12,5
4,7
9,3
10,4
8,8
8,1
5,6
2,5
9,8
7,0
3,8
4,1
5,0
4,1
7,7
6,7
3,0
3,5
Alg-IISGB-II-Leistungs- Sozialgeldempfänger
Empfänger
empfänger
unter 15 Jahren
Kinder in
Schulabgänger ohne Realalleinerzieh. HH
schulabschluss (%)
Quote (Prozent)
14,1
30,1
30,0
26,1
7,8
7,0
14,5
6,9
8,1
3,9
8,2
21,6
22,6
22,3
16,9
11,2
4,1
25,5
33,3
20,5
18,2
26,0
4,7
5,0
6,1
3,4
3,7
14,0
11,8
9,6
9,2
8,2
6,2
6,6
12,6
6,2
16,4
9,0
6,2
14,2
21,6
13,3
4,6
3,0
20,6
20,3
29,6
5,1
21,2
27,3
6,4
18,0
21,8
20,1
16,9
10,5
4,0
20,4
12,8
5,4
7,2
9,4
7,8
15,9
13,9
3,4
4,2
15,9
40,6
34,9
30,5
7,7
7,3
16,9
7,2
9,1
3,7
9,3
25,9
25,3
26,7
19,1
12,6
4,9
30,2
38,7
23,4
21,4
29,9
5,1
5,1
6,6
3,9
4,7
16,8
13,4
9,8
9,2
8,9
6,7
7,0
13,4
6,5
19,0
9,8
6,8
15,7
24,2
14,9
5,0
3,2
23,6
24,4
34,8
5,8
23,9
32,1
6,3
20,1
24,4
22,8
18,5
11,6
4,3
23,2
14,1
5,6
7,9
10,6
8,8
19,1
16,0
4,1
4,3
Schulabgänger ohne Realschulabschluss: einbezogen wurden die Abgänger und Absolventen der Oberschulen, Gymnasien und der Waldorfschule; Förderschulen wurden nicht einbezogen
1) keine Oberschulen und Gymnasien in diesem Ortsteil / Fördergebiet bzw. Schule ohne Schulabgänger im betreffenden Jahr
2) Die Schule Paunsdorf (Oberschule) hat die Adresse Zum Wäldchen 4 (Blocknr. 246006-05), diese ist nicht im Adressverzeichnis des Fördergebietes, sollte diese mit ins Gebiet, siehe Ortsteil 24
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, 2015
25,0
59,3
61,5
52,5
4,9
9,5
36,5
8,8
13,8
2,9
16,0
45,2
42,4
47,4
31,0
20,1
9,1
56,0
64,4
38,3
39,0
51,7
8,4
5,2
8,8
5,4
9,1
32,5
20,9
10,8
8,8
11,8
8,8
8,9
17,6
8,0
33,4
13,3
8,5
23,4
36,9
24,0
6,6
4,3
37,5
49,8
56,6
9,9
38,6
51,4
6,0
31,2
37,8
36,1
25,9
16,8
6,0
38,4
21,2
6,2
11,1
15,5
12,8
33,3
25,6
7,0
4,6
19 757
651
776
1 986
21
51
264
272
331
288
146
635
317
234
373
126
51
416
505
490
303
683
57
100
230
47
37
740
632
121
72
149
147
694
762
140
394
146
576
538
446
280
128
32
153
340
568
52
465
483
34
321
727
318
413
312
93
626
216
76
197
631
628
403
470
72
185
15,4
2)
41,9
24,7
1)
1)
27,5
8,3
4,1
1)
56,9
24,1
1)
1)
41,9
1)
28,3
12,5
1)
1)
15,2
1,4
1)
1)
17,1
1)
2,7
19,3
1)
9,8
1)
40,0
18,2
1)
1)
1)
14,0
36,8
1)
1)
24,0
1)
51,7
4,7
1)
1)
26,5
1)
4,2
1)
1)
11,6
34,7
1)
1)
1)
27,9
Ausgewählte Pflichtindikatoren
zur Ableitung von SSP-Bedarfen
SGB-II-Leistungsempgänger 2008, 2012, 2014 (Quote in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
2008
20,7
44,2
31,8
36,5
23,0
31,8
30,0
21,0
2012
17,2
38,6
30,7
38,9
24,3
27,4
27,5
19,5
2014
15,9
34,9
30,5
40,6
25,3
25,9
26,7
19,1
SGB-II-Leistungsempfänger 2008, 2012, 2014 (Quote in %)
50,0
45,0
44,2
40,0
38,9
38,6
35,0
40,6
36,5
34,9
30,0
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015
Anlage 5
29.10.2015
31,8
31,8
30,7 30,5
25,0
20,0
Tendenz fallend
23,0
20,7
17,2
15,0
24,3
30,0
27,4
25,3
27,5 26,7
25,9
21,0
19,5 19,1
15,9
2012
2014
10,0
Tendenz steigend
2008
5,0
Tendenz gleichbleibend
0,0
Arbeitslose (Quote in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
25,0
2008
11,0
21,4
16,1
17,1
13,2
15,8
13,9
11,7
2012
8,2
15,9
13,5
14,0
11,6
11,1
12,6
9,3
Arbeitslose (Quote in %)
2014
7,2
13,6
12,3
14,1
11,1
10,4
11,6
8,5
21,4
20,0
15,0
17,1
16,1
15,9
13,6
15,8
14,0 14,1
13,5
12,3
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015
10,0
13,9
13,2
11,6
11,0
12,6
11,1
11,1
11,6
11,7
2008
10,4
9,3
8,2
8,5
7,2
2012
2014
5,0
0,0
Anteil Ältere ab 65 Jahren (in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
45,0
2008
22,7
17,3
27,0
22,0
40,4
17,7
24,4
35,2
2012
21,8
16,1
29,0
23,2
42,2
15,7
22,9
33,1
2014
21,1
13,9
29,7
23,2
41,1
14,6
21,6
33,4
Anteil Ältere ab 65 Jahren (in %)
42,2
40,0
40,4
41,1
35,0
35,2
33,1 33,4
30,0
29,0
25,0
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015
20,0
29,7
27,0
22,7
21,8
22,0
21,1
17,3
15,0
24,4
23,2 23,2
22,9
21,6
2008
17,7
16,1
15,7
13,9
2012
2014
14,6
10,0
5,0
0,0
Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren (Quote in %)
Stadt Leipzig
SSP Kerngebiet Leipziger Osten
SSP Grünau
SSP Paunsdorf
Ortsteil Schönefeld-Ost
Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf
Ortsteil Mockau Süd
Ortsteil Mockau Nord
2008
33,5
71,8
60,7
57,7
39,5
52,5
50,5
38,1
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015
80,0
2012
26,9
63,8
52,8
59,6
41,4
49,1
47,8
30,9
2014
25,0
61,5
52,5
59,3
42,4
45,2
47,4
31,0
Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren (Quote in %)
70,0
71,8
63,8
60,0
61,5
60,7
57,7
59,6 59,3
52,8 52,5
50,0
52,5
50,5
49,1
40,0
39,5
30,0
33,5
47,8 47,4
38,1
2008
30,9 31,0
26,9
20,0
41,4 42,4
45,2
25,0
2012
2014
10,0
0,0
ASW, 64.51
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Folgen der Nichtbeschlussfassung
Laut „Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Programme der
Städtebauförderung – Programmjahr 2016 vom 28.10.2015“ sind Neuanträge (Anträge zur
Aufnahme neuer Gesamtmaßnahmen) bis zum 29.02.2016 bei der Sächsischen Aufbaubank zu
stellen. Alle Städte im Freistaat Sachsen müssen sich, so der Wille des Landes, wegen der
Neuausrichtung des Programms, neu bewerben und tun das auch.
Zu einem solchen Neuantrag gehört zwingend ein „Beschluss der Gemeinde zur Abgrenzung des
Fördergebietes“. Das heißt, es ist ein Ratsbeschluss vor dem 29.02.2016 erforderlich. Wird dieser
nicht gefasst, ist der Antrag unvollständig. Eine Förderung aus dem Programm Soziale Stadt für
die Stadt Leipzig wäre dann nicht möglich. Dies steht im Gegensatz zur derzeitigen Richtung des
Bundes, das Programm Soziale Stadt zukünftig zum Leitprogramm für die Stadterneuerung zu
machen.
Eine Teilnahme an diesem Programm ist für die Stadt Leipzig unverzichtbar, u.a. aus folgenden
Gründen:
Die soziale Polarisierung nimmt nachweislich zu und wird durch das Flüchtlingsthema verschärft.
Dieser allgemeine Trend schlägt sich stadträumlich insbesondere in Grünau, im Leipziger Osten
und in Paunsdorf nieder. Integration wird hier für die nächste Dekade Kernaufgabe.
Mit den Mitteln des Programms wird Ressource beschafft um diese Anforderungen zu unterstützen
und den Stadthaushalt zu entlasten. Möglich ist die Finanzierung baulicher Maßnahmen ebenso
wie der Ausbau von Betreuungsleistungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung wird mit
Satelittenprogrammen des Programms soziale Stadt möglich.
Bei Nichtbeschlussfassung stünden Mittel aus dem Programm Soziale Stadt für die Bewältigung
der genannten Aufgaben nicht zur Verfügung.