Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045358.pdf
Größe
8,3 MB
Erstellt
30.10.15, 12:00
Aktualisiert
21.03.16, 13:53

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02032 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 24.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016 Beschlussvorschlag: 1. In Fortsetzung der Stadterneuerungsstrategie für das Kerngebiet Leipziger Osten und LeipzigGrünau sowie als Neubeginn für das Gebiet Paunsdorf wird der Oberbürgermeister beauftragt, fristgerecht Ende Februar 2016 Anträge zur Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) – Investitionen im Quartier - 2016-2025 zu stellen. 2. Für den Antrag SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025) wird der als Anlage 1 beigefügte Gebietsumgriff bestätigt. 3. Für den Antrag SSP „Grünau“ (2016-2025) wird der als Anlage 2 beigefügte Gebietsumgriff bestätigt. 4. Für den Antrag SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) wird der als Anlage 3 beigefügte Gebietsumgriff bestätigt. 5. Die gebiets- und programmbezogenen Handlungskonzepte für die Gebiete SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025), SSP“ Grünau“ (2016-2025) und SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) sind dem Stadtrat vor Beginn der Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen. Dabei sind die aktuellen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 6. Der OBM wird beauftragt, in Abgleich mit der INSEK-Fortschreibung, den Nordosten der Stadt vertiefend zu untersuchen, um bis Ende 2016, unter Wahrung der Antragsfrist am 28.02.2017, einen Antrag für das Programm „Soziale Stadt 2017“ vorzulegen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 18 Mio. € Kerngebiet Leipziger Osten* 5,4 Mio. € Grünau* 3 Mio. € Paunsdorf* 27 Mio. € Kerngebiet Leipziger Osten* 8,1 Mio. € Grünau* 4,5 Mio. € Paunsdorf* Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2016 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge 2025 2025 nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat *Eine Abschätzung zur Aufteilung in voraussichtlich investive und konsumtive Maßnahmen ist erst nach Vorliegen der Fördergebietskonzepte möglich. Sachverhalt: Aufgrund der Dateigröße ist im Folgenden zur Übersicht die Gliederung des Sachverhaltes dargestellt. Die inhaltliche Ausarbeitung des Sachverhaltes ist als Anlage im PDF-Format beigefügt. Gliederung Sachverhalt 1. 2. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 4. 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.4.1. 4.4.2. 5. 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.4.1. 5.4.2. 6. 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.4.1. 7. 8. Anlass Chancen für die Gesamtstadt Gebietsauswahl Kriterien der Gebietsauswahl Gesamtstädtische Entwicklungsbedingungen Kleinräumige Betrachtung Schlussfolgerungen für die Gebietsauswahl Zum Kerngebiet Leipziger Osten: Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation) Handlungsbedarf Schwerpunktmaßnahmen bzw. –bündel Finanzen / Förderung Bestehendes SSP-Gebiet „Leipziger Osten, 340 ha Neues SSP-Fördergebiet „Kerngebiet Leipziger Osten“, 291 ha Zu Leipzig-Grünau: Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation) Handlungsbedarf Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel Finanzen / Förderung Bestehendes SSP-Gebiet „Leipzig Grünau“, 525 ha Neues SSP-Fördergebiet „Grünau“, 497 ha Zu Paunsdorf Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation) Handlungsbedarf Schwerpunktmaßnahmen bzw. –bündel Finanzen / Förderung Neues SSP-Fördergebiet „Paunsdorf“, 103 ha Weitere Schritte Anlagen Anlagen: Anlage 0 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Sachverhalt Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Kerngebiet Leipziger Osten“ Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Grünau“ Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Paunsdorf“ Indikatoren für die Neuaufstellung des Programmes Soziale Stadt in 2016 Ausgewählte Pflichtindikatoren zur Ableitung von SSP-Bedarfen BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 24.02.2016 zu 18.14 Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016 Vorlage: VI-DS-02032 Beschluss: 1. In Fortsetzung der Stadterneuerungsstrategie für das Kerngebiet Leipziger Osten und Leipzig-Grünau sowie als Neubeginn für das Gebiet Paunsdorf wird der Oberbürgermeister beauftragt, fristgerecht Ende Februar 2016 Anträge zur Aufnahme in das Programm der Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) – Investitionen im Quartier - 2016-2025 zu stellen. 2. Für den Antrag SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025) wird der als Anlage 1 beigefügte Gebietsumgriff bestätigt. 3. Für den Antrag SSP „Grünau“ (2016-2025) wird der als Anlage 2 beigefügte Gebietsumgriff bestätigt. 4. Für den Antrag SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) wird der als Anlage 3 beigefügte Gebietsumgriff bestätigt. 5. Die gebiets- und programmbezogenen Handlungskonzepte für die Gebiete SSP „Kerngebiet Leipziger Osten“ (2016-2025), SSP“ Grünau“ (2016-2025) und SSP „Paunsdorf“ (2016-2025) sind dem Stadtrat vor Beginn der Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen. Dabei sind die aktuellen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen. 6. Der OBM wird beauftragt, in Abgleich mit der INSEK-Fortschreibung, den Nordosten der Stadt vertiefend zu untersuchen, um bis Ende 2016, unter Wahrung der Antragsfrist am 28.02.2017, einen Antrag für das Programm „Soziale Stadt 2017“ vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 25. Februar 2016 Seite: 1/1 Grundsatzvorlage zum Neustart des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt in 2016 Sachverhalt 1. Anlass Der Bund führt das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung Soziale Stadt (SSP) – Investitionen im Quartier - mit einer inhaltlichen und finanziellen Neuausrichtung fort. SSP richtet sich an Stadtgebiete, in denen Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, vernachlässigte öffentliche Räume, soziale Konflikte sowie demographische Herausforderungen und Integrationserfordernisse gebündelt auftreten. Vor diesem Hintergrund setzt der Freistaat Sachsen die laufende Programmphase nicht fort, sondern hat sich für einen Neustart des Programms SSP in 2016 entschieden. Die Städte sind aufgefordert, die notwendige Entwicklung in den gegenwärtigen Soziale-StadtSchwerpunktbereichen mit dem neuen Programm fortzuführen und ggf. weitere „Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf“ zur Neuaufnahme in das Programm SSP zu beantragen. Die Programmausschreibung für die neue Soziale Stadt ab 2016 ist durch das Land Sachsen noch nicht erfolgt und wurde erst für November 2015 angekündigt. Gleichzeitig wurde durch das SMI angezeigt, dass die Neuanträge bis Ende Februar 2016 eingereicht sein müssen. Zwingend formal notwendig für die Antragstellung ist ein Gebietsbeschluss; das Gebietskonzept kann nachgereicht werden. Um die Chance auf eine Weiterfinanzierung der Programmgebiete der Sozialen Stadt zu sichern, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, in einem ersten Schritt Gebiete auszuwählen und Gebietsgrenzen beschließen zu lassen. Parallel werden die Handlungskonzepte für die Gebiete erarbeitet und im Nachgang zum Beschluss vorgelegt. Im Programm SSP sollen bisher vorrangig investive Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Stabilisierung und Inwertsetzung von Gebieten in den Handlungsfeldern Wohnen, Infrastruktur und Nachhaltigkeit gefördert werden. Der zielgerichtete Einsatz von Mitteln der Sozialen Stadt dient dazu, Entwicklungsprozesse für einen nachhaltigen Aufschwung in den festgelegten Fördergebieten in Gang zu setzen. Der Bundesdiskussion folgend wird den nicht-investiven Kernelementen der Sozialen Stadt, wie Quartiersmanagement (QM) und Verfügungsfonds zunehmend eine stärkere Bedeutung beigemessen. Sie mobilisieren die Selbstheilungskräfte im Gebiet. Es geht um die Anregung zur Selbsthilfe (Empowerment) sowie zur Aktivierung von Projekten und führt dazu, dass die Entwicklung von Verantwortung der Bewohner für das eigene Stadtquartier langfristig gestärkt wird. Bereits jetzt können nicht-investive Maßnahmen ergänzend über die SSP-Begleitprogramme in den Fördergebieten zum Einsatz kommen (z.B. ESF, BIWAQ und weitere Programme zur Integration). 1 2. Chancen für die Gesamtstadt Die in den Leipziger Fördergebieten der Sozialen Stadt modellhaft entwickelten Instrumente und Governance-Strukturen zur Bewältigung der baulichen und sozialen Problemlagen (wie QM, Ressourcenbündelung auf Quartiersebene, Verfügungsfonds und aktive Bürgerbeteiligung) haben sich bewährt und sind als Lösung anerkannt. Sie haben die gesamte Leipziger Beteiligungskultur beeinflusst und Standards gesetzt. Nachweisbar führen die Interventionen der Sozialen Stadt zu positiven Wirkungen. Vergleicht man die Entwicklungen in den Fördergebieten mit denen in nicht geförderten Strukturen, wird deutlich, dass sich z.B. im Leipziger Osten der Abbau von Benachteiligungen deutlich positiver entwickelt hat (vgl. Anlage 5). 3. Gebietsauswahl 3.1. Kriterien der Gebietsauswahl Voraussetzungen für die Beantragung von Fördergebieten im Programm SSP sind u.a. • die Ableitung des Gebietes aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) und • der Nachweis einer wirtschaftlichen/sozialen/demographischen Benachteiligung des Gebietes im Vergleich zur Gesamtstadt. Zu berücksichtigen ist bei der Ableitung von Soziale-Stadt-Gebieten, dass diese sich nicht mit anderen Fördergebieten der städtebaulichen Erneuerung überlagern, z.B. mit Fördergebieten des Stadtumbau Ost. Da das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig bereits 2009 beschlossen wurde, wird für die Ableitung der möglichen Fördergebiete SSP auf soziodemographische Analysen aus dem aktuellen Fortschreibungsprozess des INSEK zurückgegriffen. Dabei werden drei zentrale Indikatoren betrachtet: • Arbeitslosigkeit, • Bezug von Sozialleistungen sowie • Ausländerquote. Das Zusammenwirken dieser Indikatoren spielt eine Rolle für die Abgrenzung der Fördergebiete und die Maßnahmenauswahl. Die räumlich differenzierte Betrachtung erfolgte auf Basis der statistischen Bezirke (STB) Leipzigs, wobei in den Karten jeweils die 30 % der Ortsteile mit den höchsten Werten in 3 Klassen dargestellt werden. Da für ein Fördergebiet eine gewisse Einwohnerzahl und Größe erforderlich ist, um die Maßnahmen auch wirksam einzusetzen, wird in der Analyse besonders auf die räumliche Konzentration von 5 und mehr statistischen Bezirken geachtet. 2 3.2. Gesamtstädtische Entwicklungsbedingungen Die demographische und sozioökonomische Situation in Leipzig befindet sich im Wandel. Die gesamtstädtische Entwicklung kann wie folgt grob charakterisiert werden: • starker Einwohnerzuwachs (> 2 % pro Jahr) ist verbunden mit Veränderungen in der Bevölkerungszusammensetzung und Altersstruktur, • Ausländer- und Migrantenanteil (6,8% bzw. 10,8 %) nehmen zu; unter den mehr als 37.000 Ausländerinnen und Ausländern Ende 2014 waren ca. 2.000 Asylsuchende und Geduldete, • aufgrund der starken Zuwanderung junger Menschen und steigender Geburtenzahlen wachsen v.a. die Zahl der Kinder und Jugendlichen und die Zahl der 25- bis 34Jährigen in Leipzig; die Zahl der Seniorinnen und Senioren unterdessen blieb konstant, wobei die Zahl hochbetagter und damit häufiger allein lebender Einwohner zunimmt, • parallel zum starken Beschäftigtenzuwachs (+38.655 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte am Wohnort seit 2009) Rückgang der Arbeitslosigkeit; mit 9,4 % (06/2015) liegt sie allerdings weiterhin über dem sächsischen Durchschnitt (7,9 %), • Rückgang der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II auf etwa 69.000 (2014); fast konstant blieb dabei allerdings die Zahl der auf Sozialgeld angewiesenen Kinder unter 15 Jahren, • verbesserte Einkommenssituation der Leipziger Haushalte: Anstieg des durchschnittlichen monatlichen Haushaltsnettoeinkommens von 1.400 € (2011) auf 1.662 € (2014), • demographische und sozioökonomische Entwicklung verläuft kleinräumig jedoch differenziert. 3 3.3. Kleinräumige Betrachtung Arbeitslosigkeit: Arbeitslosigkeit kann kleinräumig anhand der Arbeitslosenziffer – Arbeitslose pro 100 Erwerbsfähige (Einwohner zwischen 15 und 65 Jahre) – analysiert werden. Die Arbeitslosenziffer variiert zwischen 1,3 und 19,6 (Leipzig insgesamt: 7,2). Dabei erreichen vier große zusammenhängende Gebiete statistischer Bezirke Arbeitslosenziffern von mehr als 11,6 und zwar in Grünau, Paunsdorf, Volkmarsdorf und Schönefeld-Ost. Dabei liegen in Grünau und Paunsdorf die Arbeitslosenziffern jeweils in mehreren statistischen Bezirken sogar über 15,6. Im zeitlichen Vergleich sind dort sowie in Schönefeld-Ost die Werte in mehreren statistischen Bezirken angestiegen, während sie in Volkmarsdorf zurückgingen. Auch im weiteren Stadtgebiet werden in einzelnen statistischen Bezirken Arbeitslosenziffern von mehr als 11,6 erreicht, wie z.B. in Lößnig, Gohlis-Nord, Mockau-Süd und Altlindenau. Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II: In Leipzig sind 15,9 % der Einwohner unter 65 Jahre auf Transferleistungen nach dem SGB II angewiesen. Die sog. SGB II-Quote (Bezieher von Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeld je 100 Personen im Alter von 0 bis unter 65 Jahre) variiert kleinräumig zwischen 0,7 % und 47,8 %. Quoten von mehr als 24,1 % werden in folgenden großen zusammenhängenden Gebieten erreicht: Volkmarsdorf, NeustadtNeuschönefeld, Paunsdorf, Grünau sowie Schönefeld-Ost und SchönefeldAbtnaundorf. Die höchsten Quoten (>36,4 %) weisen statistische Bezirke vor allem in Grünau, Paunsdorf und Volkmarsdorf auf. Dabei stiegen sie vor allem in Grünau-Ost und – Mitte sowie Paunsdorf an. Im Kerngebiet Leipziger Osten sowie im Leipziger Westen hingegen wurden die größten Rückgänge der SGB II-Quote registriert. Weitere einzelne im 4 Stadtgebiet verteilte statistische Bezirke weisen ebenfalls hohe SGB II-Quoten auf, darunter v.a. Siedlungsbereiche in Möckern, Gohlis-Nord und Lößnig sowie statistische Bezirke am Westrand des Leipziger Westens und in Mockau-Nord und -Süd. Das gleiche Muster ergibt sich bei der Betrachtung der von Sozialgeld abhängigen Kinder bezogen auf alle unter 15-Jährige. Dieser Anteil liegt vor allem Grünau, Paunsdorf und dem Kerngebiet Leipziger Osten über 60 % und nimmt vor allem in Paunsdorf und Teilbereichen Grünaus zu. Ausländeranteil: Der gesamtstädtische Ausländeranteil von 6,8 % (2014) bewegt sich kleinräumig in einer Spanne von 0,2 % bis 45,9 %. In einzelnen statistischen Bezirken wird er stark von vorhandenen Studentenwohnheimen und Asylbewerberunterkünften beeinflusst. So wiesen einzelne statistische Bezirke in den Ortsteilen Zentrum-Südost, Grünau-Mitte, Lausen-Grünau und Lößnig einen Ausländeranteil von mehr als 26,1 % auf. Genauso hoch ist der Anteil in Volkmarsdorf, Neustadt-Neuschönefeld und im Zentrum, ohne dass Ausländer hier in Wohnheimen leben. Hier ist der Ausländeranteil in den letzten Jahren weiter gewachsen. Einen Ausländeranteil von mehr als 12,1 % weisen auch einzelne statistische Bezirke in Paunsdorf, Eutritzsch, Lindenau, Zentrum-West und ReudnitzThonberg auf. In den nächsten Jahren wird die kleinräumige Verteilung von Ausländern verstärkt von der Lage zentraler Unterkünfte für Asylsuchende und Erstaufnahmeeinrichtungen beeinflusst werden. Nicht nur angesichts des aktuellen Flüchtlingszustroms wächst die Aufgabe, die Integration von Migrantinnen und Migranten bei Bildung, Arbeitsmarkt und gesellschaftlicher Teilhabe zu unterstützen. 3.4. Schlussfolgerungen für die Gebietsauswahl In der Überlagerung der betrachteten Indikatoren werden vier große Stadtbereiche deutlich, die für ein Programmgebiet Soziale Stadt in Frage kommen: • Grünau (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in Verbindung mit punktuell hohem Ausländeranteil, zunehmenden Anteil von Hochbetagten und Kindern), • Kerngebiet Leipziger Osten: Volkmarsdorf / Neustadt-Neuschönefeld, Teile von Anger-Crottendorf und Sellerhausen (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in Verbindung mit hohem Ausländeranteil und zunehmendem Anteil von Kindern), • Paunsdorf (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in Verbindung mit punktuell hohem Ausländeranteil, zunehmenden Anteil von Hochbetagten und Kindern), • Schönefeld-Ost / Schönefeld-Abtnaundorf (geprägt durch hohe und teilweise zunehmende Arbeitslosigkeit und Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und in Verbindung mit punktuell hohem Ausländeranteil, zunehmenden Anteil von Hochbetagten und Kindern). Da für Schönefeld-Ost/-Abtnaundorf bereits ein Programmgebiet StadtumbauOst/Aufwertung besteht und damit keine Beantragung des Programms Soziale Stadt möglich 5 ist, wird die Beantragung folgender drei Fördergebiete für das Programm Soziale Stadt vorgeschlagen: Grünau, Kerngebiet Leipziger Osten und Paunsdorf. Darüber hinaus gilt es, die Entwicklung in den kleineren Teilräumen mit ähnlichen Kombinationen, aber geringerem Ausmaß soziodemographischer Herausforderungen in Gohlis-Nord, Lößnig, Möckern, Mockau-Nord und -Süd genau im Rahmen der INSEKFortschreibung genauer zu prüfen und ggf. Interventionsstrategien zu entwickeln. 6 4. Zum Kerngebiet Leipziger Osten: 4.1. Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation) In den Nachwendejahren war das bisherige Gebiet des Leipziger Osten, dem Teilgebiete der Stadtteile Neustadt-Neuschönefeld, Volkmarsdorf, Anger-Crottendorf und Reudnitz zu Grunde liegen, durch Abwanderung der Bevölkerung, Wohnungs- und Gewerbeleerstand sowie soziale Umstrukturierung durch Zentralisierung wirtschaftlich und sozial schwacher Haushalte geprägt. Erhebliche bauliche und infrastrukturelle Defizite wurden deutlich. Anfang der 90er Jahre wurden die Sanierungsgebiete Reudnitz, Neustädter Markt und Neuschönefeld förmlich in Kraft gesetzt. Im Jahr 2000 wurde das bisherige Gebiet Leipziger Osten in das Programm Soziale Stadt aufgenommen. Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln wurden neben Erfolgen bei der städtebaulichen Aufwertung der Stadtteile, vorrangig in Reudnitz, auch soziapolitische Erfolge sichtbar, so gelang es Arbeitslosigkeit und Sozialleistungstransferzahlen rückläufig zu entwickeln und den Wohnungsleerstand deutlich zu verringern. Schwerpunktprojekte, wie der Umbau und die Erweiterung des Lene-Voigt-Parks und die Sanierung vieler Wohngebäude haben den Leipziger Osten positiv verändert und lebenswert gemacht. Mit der Neuausrichtung der Gebietsgrenzen wird diesen Erfolgen Rechnung getragen, die Gebietsgröße wurde von 340 ha auf 291 ha Fläche reduziert, der Zuschnitt des Gebietes auf die neuen Herausforderungen angepasst. Eine dieser neuen Herausforderungen ist, im Kernbereich die Fluktuation an Zu- und Wegzügen zu bremsen, da sich der Innere Osten trotz Zuzügen und steigender 7 Einwohnerzahlen tendenziell zu einem Ankommens- und Durchgangsstadtteil entwickelt hat. In den Blick zu nehmen sind die noch zu hohe Zahl an Sozialtransferhaushalten sowie Segregationstendenzen. Mit der Erarbeitung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Leipziger Osten (STEK LeO) wurde auf die neuen Entwicklungsbedingungen und Ziele reagiert. Das STEK LeO wurde in den Jahren 2011-2013 unter breiter Fach- und Akteursbeteiligung auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (SEKo) erarbeitet und beinhaltet dynamische, fortschreibbare Handlungsstrategien, Entwicklungsziele und Impulsprojekte, dokumentiert durch einzelne Fachbeiträge. Der Beschluss des Stadtrats erfolgte am 18.03.2013. 4.2. Handlungsbedarf Der Handlungsbedarf zielt auf die Überwindung der im Vergleich zur Gesamtstadt bestehenden sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und demographischen Benachteiligungen ab. Der Anschluss an die Entwicklung der Gesamtstadt muss weiterhin gewährleistet werden. Dafür sind durch das Programm Soziale Stadt u. a. Anpassungen der Gemeinbedarfseinrichtungen (Quartiersschule), sowie Erweiterungen der Infrastruktur (Parkbogen Ost) aber auch der Wohngebäude und die Begleitung der Zielgruppen notwendig. Dieses dient dazu, die im Programmgebiet bestehenden Benachteiligungen zu mildern, aber auch dazu, das Programmgebiet mit den angrenzenden Stadträumen zu vernetzen und dadurch zu öffnen. 4.3. Schwerpunktmaßnahmen bzw. –bündel Das Programm Soziale Stadt dient insbesondere der Umsetzung der investiven Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel. Auf der Grundlage eines vorhanden, durch den Stadtrat formell beschlossenen Programmgebietes Soziale Stadt können weitere Finanzhilfen, wie z.B. für Wirtschaft und Arbeit aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragt werden. Dazu ist jedoch der Gebietsbeschluss Antragsvoraussetzung. Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel (lt. STEK LeO): • Verbesserung der stadträumlichen Qualitäten, insbesondere durch eine Verbesserung der Anbindungen an die Innenstadt und angrenzende Stadtquartiere sowie des Landschaftsraums • Aufgreifen von Chancen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Nutzung erneuerbaren Energien sowie zur Anpassung an den Klimawandel • weitere Verbesserung von Verkehrswegen, Umwelt und Infrastruktur • Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Bildungserfolg der Heranwachsenden und das lebenslange Lernen • Stärkung der lokalen Ökonomie (insbes. Stärkung der Bestandsunternehmen, Ergänzung der lokalen Wirtschaftsstruktur durch standortangepasste Neuansiedlungen), beratende Unterstützung Langzeitarbeitsloser zum Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt 8 • Ausbau der nachbarschaftlichen Beziehungen und Netzwerke, Abbau von Vorurteilen und Konflikten • Verbesserung der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit • Verbesserung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für alle Bevölkerungsgruppen und Stärkungen einer vielfältigen kulturellen Akteurs- und Angebotslandschaft • ausgewählte Entwicklungsunterstützung von Wohnquartieren. 4.4. Finanzen / Förderung 4.4.1. Bestehendes SSP-Gebiet „Leipziger Osten“, 340 ha Das bestehende Fördergebiet war bis 2020 konzipiert (zuletzt auf Grundlage des STEK LeO). Bewilligungen dafür liegen in Höhe von 3.049 T€ vor, die gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil i.H. von 1.524,5 T€ noch bis 2019 eingesetzt werden können. Stand Haushaltsplanung für SSP-Gebiet „Leipziger Osten“ Für den Ergebnishaushalt wurde eine Fortschreibung der Eckwerte für das ASW angenommen. Die weiteren beantragten Mittel (i.H. von 9.486 T€) wird der Freistaat nicht mehr im Altgebiet bewilligen. Diese Maßnahmen sind in den Neuantrag aufzunehmen. 4.4.2. Neues SSP-Fördergebiet „Kerngebiet Leipziger Osten“, 291 ha Der Neuantrag 2016 ist erforderlich zur Aufnahme in das Förderprogramm und zur Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 10 Mio. € für die Gebietsentwicklung zzgl. 8 Mio. € für die Quartiersschule. Mit einem Eigenanteil i.H. von max. 9 Mio. € kann ein Gesamtförderrahmen i.H. von 27 Mio. € erreicht werden. 9 Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Haushaltsplanung. Dazu sind bei den jeweiligen Haushaltsplanungen durch das ASW und die beteiligten Fachämter die Mittel anzumelden bzw. im Rahmen der Budgets einzuordnen, wobei das Dezernat Finanzen aus heutiger Sicht keine Spielräume für zusätzliche Mittelbereitstellungen über die Eckwerte/Methodik hinaus sieht. Erst mit der Erarbeitung der Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in investiv/konsumtiv, Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die Laufzeit des Programmes Soziale Stadt bis 2025 überschreitet den derzeitigen Planungshorizont der Haushaltsplanung. Die Fördergebietskonzepte sind bei der Haushaltsplanung der Folgejahre zu berücksichtigen, die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat) erfolgt eine jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den Fördergebieten. Da es sich im Kerngebiet Leipziger Osten um die Fortsetzung einer Gebietsförderung handelt, sind die zeitnahen Haushaltsansätze großteils bereits geplant (vgl. Tabelle unter 4.4.1). 4.4.3. Eigenmittelbedarf SSP Leipziger Osten und Kerngebiet Leipziger Osten Der maximale Eigenmittelbedarf zur Abfinanzierung der bestehenden Bewilligungen und für den Neuantrag beträgt: • für Altbewilligungen 1.524,5 T€ • für Neuantrag 9.000,0 T€ • gesamt 10.524,5 T€. Davon sind in der bestehenden mittelfristigen Haushaltsplanung entsprechend Doppelhaushalt 2015/2016 bereits 5.333,8 T€ eingestellt (vgl. Tabelle unter 4.4.1.) Der derzeitige Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2017 - 2025 beträgt bei maximaler Fördermittelausschöpfung somit 5.190,7 T€. Die konkrete Untersetzung nach Einzelmaßnahmen und Jahresscheiben erfolgt im Fördergebietskonzept (entsprechend Beschlusspunkt 5). 5. Zu Leipzig-Grünau: 5.1. Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation) Seit 1990 war die Großwohnsiedlung Leipzig-Grünau durch starke Bevölkerungsverluste geprägt. Ab den 2000er Jahren wurden Wohnungsleerstände und -abbrüche zu den größten Herausforderungen des Gebiets, auf welche die „Entwicklungsstrategie Grünau 2020“ aus 10 dem Jahr 2007 reagierte. Ziel war eine Stärkung des Kernbereichs und die Konzentration von öffentlichen Einrichtungen. 2005 wurde die Großwohnsiedlung Grünau in das Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln konnten städtebauliche Missstände bereits abgebaut, soziale Infrastruktur erneuert und Brachflächen qualifiziert werden. Der Sanierungsstand der Wohngebäude wurde von den Wohnungsunternehmen sukzessive ausgebaut. Seit dem Jahr 2013 zeichnet sich eine Stabilisierung der Bevölkerungszahl ab. Aufgrund der vergleichsweise sehr günstigen Mieten erfährt Grünau eine hohe Nachfrage von Geringverdienern. Zudem werden zahlreiche kommunale Gebäude für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt. Bis Jahresende 2015 wird das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepts für Grünau fertiggestellt. Dieses Konzept legt seinen Fokus auf die demographischen und sozialen Herausforderungen und die Anpassung der sozialen Infrastruktur auf die steigenden Integrationsbedarfe. Das Programmgebiet der Soziale Stadt wird nach Prüfung der Sozialdaten und Handlungserfordernisse verringert von 525 ha auf 497 ha gegenüber dem bestehenden Programmgebiet. 5.2. Handlungsbedarf Der Handlungsbedarf für die kommenden Jahre resultiert v.a. aus dem demographischen und sozialen Wandel im Stadtteil: • zahlreiche Wohnkomplexe (WK 1-3) sind von Überalterung geprägt; gleichzeitig gibt es einige Quartiere mit einem sehr hohen Kinderanteil (WK 4 und 8) • Arbeitslosigkeit, Armut und die Abhängigkeit von Sozialleistungen bestimmen die wirtschaftliche Lage überdurchschnittlich vieler Haushalte • durch eine hohe Zahl von neuen Asylbewerbereinrichtungen und dezentralen Unterbringungen steigen die Integrationsbedarfe in den Nachbarschaften und sozialen Einrichtungen • der Wohnungsbestand der Großwohnsiedlung hat weiterhin einen Mangel an vielfältigen Wohnformen und -standards. Für alle genannten Bereiche sind sowohl Anpassungen und Erweiterungen der Infrastruktur als auch die direkte Begleitung der Zielgruppen notwendig. 5.3. Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel Über die Städtebauförderung können insbesondere investive Maßnahmen gefördert werden. Für die Großwohnsiedlung Grünau zeichnen sich folgende Maßnahmenbündel ab: • Anpassung der sozialen Infrastruktur an die sich wandelnden Bedarfe (z.B. Qualifizierung der Angebote und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Senioren und Migranten, Erneuerung von Sport- und Freizeitanlagen) 11 • Qualifizierung der Bildungsinfrastruktur (z.B. Erneuerung von Schulhöfen, Schulgebäuden und Kindergärten) • Aufbau eines Bildungs- und Bürgerzentrums (insbesondere zur Zusammenführung der Stadtteilbibliotheken, der Angebote der VHS und des Bürgeramts) • Stärkung der Wohngebietszentren (z.B. Erneuerung des öffentlichen Raums, Standortmanagement) • Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur (z.B. Herstellung von Fuß- / Radwegen zur Anbindung an benachbarte Siedlungsbereiche, Erneuerung von Fußgängerzonen, Umsetzung von quartiersbezogenen Verkehrskonzepten) • Diversifizierung des Wohnungsangebots (z.B. durch Neubau, Grundrissänderungen und Formen des selbstbestimmten Wohnens) • Unterstützung beim Abbau sozialer und wirtschaftlicher Benachteiligung (z.B. durch Angebote wie Arbeitsladen, Gesundheitsnetzwerk, Bildungsverbund) • Fortsetzung der Programmbegleitung (z.B. durch Quartiersmanagement, Verfügungsfonds und Öffentlichkeitsarbeit). 5.4. Finanzen / Förderung 5.4.1. Bestehendes SSP-Gebiet „Leipzig Grünau“, 525 ha Das bestehende Fördergebiet war bis 2020 konzipiert. Bewilligungen dafür liegen in Höhe von 1.594 T€ vor, die gemeinsam mit einem städtischen Eigenanteil i.H. von 797 T€ noch bis 2018 eingesetzt werden können. Die weiteren beantragten Mittel (i.H. von 1.071 T€) wird der Freistaat nicht mehr im Altgebiet bewilligen. Diese Maßnahmen sind in den Neuantrag aufzunehmen. Stand Haushaltsplanung für SSP-Gebiet „Leipzig Grünau“ PSP Sachkonto Leipzig Grünau PSP Sachkonto Leipzig Grünau 2016 Auszahlungen 1.100.51.1.1.08 42711200 882.900,00 70000381700 78513000 34.000,00 2016 Einzahlungen 1.100.51.1.1.08 31410000 626.933,34 70000381705 68110000 22.650,00 2016 Eigenanteil 2017 Auszahlungen 1.100.51.1.1.08 42711200 450.000,00 70000381700 78513000 0,00 2017 Einzahlungen 1.100.51.1.1.08 31410000 300.000,00 70000381705 68110000 0,00 2017 Eigenanteil 2018 Auszahlungen 1.100.51.1.1.08 42711200 450.000,00 70000381700 78513000 0,00 2018 Einzahlungen 1.100.51.1.1.08 31410000 300.000,00 70000381705 68110000 0,00 2018 Eigenanteil 2019 Auszahlungen 1.100.51.1.1.08 42711200 450.000,00 70000381700 78513000 300.000,00 1.100.51.1.1.08 31410000 300.000,00 70000381705 68110000 200.000,00 255.966,66 11.350,00 150.000,00 0,00 150.000,00 0,00 GESAMT 267.316,66 150.000,00 150.000,00 2019 Einzahlungen 2019 Eigenanteil 150.000,00 100.000,00 250.000,00 Eigenanteil 705.966,66 111.350,00 817.316,66 2016 - 2019 Für den Ergebnishaushalt wurde eine Fortschreibung der Eckwerte für das ASW angenommen. 12 5.4.2. Neues SSP-Fördergebiet „Grünau“, 497 ha Der Neuantrag 2016 ist erforderlich zur Wiederaufnahme in das Förderprogramm und zur Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 5,4 Mio. € für die Gebietsentwicklung Grünau. Mit einem Eigenanteil i.H. von max. 2,7 Mio. € kann ein Gesamtförderrahmen i.H. von 8,1 Mio. € erreicht werden. Für das Bildungs- und Bürgerzentrum sind davon voraussichtlich 1,8 Mio. € Baukosten vonnöten. Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Haushaltsplanung. Dazu sind bei den jeweiligen Haushaltsplanungen durch das ASW und die beteiligten Fachämter die Mittel anzumelden bzw. im Rahmen der Budgets einzuordnen, wobei das Dezernat Finanzen aus heutiger Sicht keine Spielräume für zusätzliche Mittelbereitstellungen über die Eckwerte/Methodik hinaus sieht. Erst mit der Erarbeitung des Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in investiv/konsumtiv, Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die Laufzeit des Programmes Soziale Stadt bis 2025 überschreitet den derzeitigen Planungshorizont der Haushaltsplanung. Die Fördergebietskonzepte sind bei der Haushaltsplanung der Folgejahre zu berücksichtigen, die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat) erfolgt eine jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den Fördergebieten. Da es sich in Grünau um die Fortsetzung einer Gebietsförderung handelt, sind die zeitnahen Haushaltsansätze größtenteils bereits geplant (vgl. Tabelle unter 5.4.1). 5.4.3. Eigenmittelbedarf SSP Leipzig-Grünau und Grünau Der maximale Eigenmittelbedarf zur Abfinanzierung der bestehenden Bewilligungen und für den Neuantrag beträgt: • für Altbewilligungen • für Neuantrag 2.700,0 T€ • gesamt 3.497,0 T€. 797,0 T€ Davon sind in der bestehenden mittelfristigen Haushaltsplanung entsprechend Doppelhaushalt 2015/2016 bereits 817,3 T€ eingestellt (vgl. Tabelle unter 5.4.1.) Der derzeitige Mehrbedarf für die Haushaltsjahre 2017 - 2025 beträgt bei maximaler Fördermittelausschöpfung somit 2.679,7 T€. Die konkrete Untersetzung nach Einzelmaßnahmen und Jahresscheiben erfolgt im Fördergebietskonzept (gemäß Beschlusspunkt 5). 13 6. Zu Paunsdorf 6.1. Aktueller Stand (Konzept, Gebietssituation) Paunsdorf besteht entwicklungshistorisch aus zwei Teilen: Alt-Paunsdorf und der Großwohnsiedlung Neu-Paunsdorf. In Neu-Paunsdorf wurden von 1987 bis 1990 ca. 6.300 Wohnungen in der für die letzten Jahre des industriellen Plattenbaus der DDR typischen Weise errichtet. Der Stadtteil stellt damit nach Grünau die zweitgrößte Siedlung dieser Art in Leipzig dar und weist die typischen Defizite der späten Plattenbausiedlungen auf: hohe Bebauungsdichte, zu wenig Grünflächen mit geringen Nutzungsmöglichkeiten und Aufenthaltsqualität, teilweise unzureichende Kultur-, Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten. Durch die politische Wende wurde die geplante Entwicklung des Stadtteils abgebrochen – der große Teil des Gesamtkonzeptes der Großwohnsiedlung kam nicht mehr zur Umsetzung. Alt-Paunsdorf weist eine gründerzeitliche Gebäudestruktur von differenzierter Eigentümerstruktur auf. Trotz der Siedlungsnähe zwischen Alt- und Neu-Paunsdorf bestehen strukturelle Barrieren, ohne direkte Wegeverbindung (Schule, Kirchgemeinde). Die Wohnungsbestände in Neu-Paunsdorf befinden sich zu rund 2/3 im Eigentum der Wohnungsbau-Genossenschaft ‚Kontakt‘ eG (4.596 WE) sowie zu rund 1/3 im Eigentum der LWB – Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (2.530 WE). Beide Unternehmen engagieren sich bereits seit vielen Jahren in Paunsdorf. Dazu gehören insbesondere Investitionen in die Wohnungsbestände, Maßnahmen zur Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes und die soziale Betreuung der Stadtteilbevölkerung. Seit 1997/98 sanierte und modernisierte die Wohnungsbau-Genossenschaft ‚Kontakt‘ eG eine Vielzahl der NeuPaunsdorfer Blöcke sukzessive, die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) sieht im Rahmen ihrer Sanierungsstrategie für die nächsten 10 Jahre eine Modernisierung ihrer Objekte in Paunsdorfs vor. Neben der problematischen sozio-demographische Entwicklung mit Arbeitslosigkeit, Transferleistungsempfängern und Überalterung gewinnt auch der Zuzug ausländischer Familien an Bedeutung. Die Auswertung der Anteile von Ausländern bzw. Bewohnern mit Migrationshintergrund zeigt zwar auf, dass der gesamtstädtische Durchschnitt momentan noch nicht erreicht wird, jedoch lässt die Dynamik in Paunsdorf (mehr als doppelt so hohe Zunahme des Anteils im Vergleich zur Gesamtstadt) auch hier eine zunehmende Konzentration von entsprechenden Problemlagen und Aufgabenbereiche erwarten. 6.2. Handlungsbedarf Eine nachhaltige Anpassung des Wohnstandortes Paunsdorf mit seiner Stadtteilinfrastruktur ist für die Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und demographischen Benachteiligungen notwendig. Lage und Siedlungsstruktur des Gebietes sind bei der Versorgung einer breiten Bevölkerungsgruppe mit bezahlbarem Wohnraum von großer Bedeutung. Durch die Aufnahme des Gebietes Paunsdorf in das Förderprogramm Soziale Stadt sollen bestehende Benachteiligungen gemildert und die Teilgebiete Alt- und NeuPaunsdorf miteinander vernetzt und zueinander geöffnet werden. Im Rahmen des Programms Soziale Stadt steht dabei folgender Handlungsbedarf im Fokus: 14 • Anpassung des Wohnumfelds an die demographischen und ethnischen Veränderungen • Schaffung altersgerechter Lebens- und Freizeiträume • Herstellen einer räumlichen Verbindung zwischen den Stadtteilen Alt- und NeuPaunsdorf • Unterstützung bei der Vernetzung lokaler Akteure zur Verbesserung nachbarschaftlicher Beziehungen und bei gemeinschaftlicher aktiver Freizeitgestaltung • punktuelle Modernisierung und Instandsetzung insbesondere für besondere Bedarfsgruppen. der Baustruktur Paunsdorf, Der Handlungsbedarf erstreckt sich somit vorrangig auf die infrastrukturelle Anpassung, die Verbesserung altersgerechter Angebote und die Anbindung beider Stadtteile zueinander. 6.3. Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel Neben den dargestellten überwiegend investiven Schwerpunktmaßnahmen bzw.- bündel, die über das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt mitfinanziert werden sollen, sind weitere begleitende Maßnahmen und Projekte insbesondere im Bereich der zielgruppenspezifischen Betreuungs- und Beratungsangebote vorzusehen. Im Rahmen eines Integrierten Handlungskonzeptes sind hierfür gemeinsam mit lokalen Akteuren sowie den Bildungs- und Sozialträgern Handlungsansätze zu entwickeln und Projektideen zu konkretisieren, die dann die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) darstellen. Die besondere Chance liegt in der Entwicklung von Kooperationsformen zwischen den zwei vertretenen Wohnungsunternehmen. Auch hierfür ist der Beschluss eines Fördergebietes Soziale Stadt Paunsdorf Antragsvoraussetzung. Schwerpunktmaßnahmen bzw. -bündel (erste Abstimmungsergebnisse, Arbeitsstand, z.B.): • Erarbeitung des Integriertes Handlungskonzept (IHaK) SSP-Gebiet Paunsdorf • Etablierung eines umsetzungs-/projektorientierten Beteiligungsverfahren • Aufbauend auf die bereits vorhandenen Aktivitäten zur Beratung und Betreuung der Bewohner in Neu-Paunsdorf, sollen gemeinsame, wohnungsunternehmensübergreifende zielgruppenspezifische Angebote geschaffen werden. Entstehende Mehrbedarfe können Bestandteil der Förderung werden. • Aufwertung des Wohnumfeldes in Bezug auf die demographische Entwicklung i.S. einer altersgerechten Anpassung der Infrastruktur im Plattenbaustandort, des öffentlichen Raumes, einschl. wohngebietsbezogener Grün- und Freiflächen (altersgerechte Lebens- und Freizeiträume; Querungshilfen im Verkehrsraum; öffentliche Wohnhöfe; integrative Erlebniszonen) 15 • energetische Modernisierung und Verbesserung Umfeld Jugendclub • Verbesserung der Wegeverbindung zwischen Alt- und Neu-Paunsdorf / räumliche Öffnung untereinander (Leben im Stadtteil; leichtere Erreichbarkeit von Schule und Kirchgemeinde) • punktuelle Modernisierung/Instandsetzung an der Bausubstanz • Fehlbetragsfinanzierung einer Modellmaßnahme des Umbaus von Plattenbaugebäuden (Zielgruppen: Familien, Senioren, Migranten) 6.4. Finanzen / Förderung 6.4.1. Neues SSP-Fördergebiet „Paunsdorf“, 103 ha Der Neuantrag 2016 ist erforderlich zur Aufnahme in das Förderprogramm und zur Dimensionierung der maximal für das Gebiet prognostizierten Fördermittel. Der Orientierungswert für diesen Gesamtfinanzrahmen über 10 Jahre beträgt 3,0 Mio. € für die Gebietsentwicklung Paunsdorf. Mit einem Eigenanteil i.H. von max. 1,5 Mio. € kann ein Gesamtförderrahmen i.H. von 4,5 Mio. € erreicht werden. Mit den jährlichen Fortsetzungsanträgen wird die stufenweise Aufstockung der Fördermittelbewilligungen beantragt. Dies erfolgt in Abhängigkeit von der konkreten Haushaltsplanung. Für die Umsetzung einer Gebietsentwicklung in Paunsdorf sind bisher keine Mittel im Haushalt geplant. Bei den künftigen Haushaltsplanungen sind durch das ASW und die beteiligten Fachämter die Mittel anzumelden, wobei das Dezernat Finanzen aus heutiger Sicht keine Spielräume für zusätzliche Mittelbereitstellungen über die Eckwerte/Methodik hinaus sieht. Erst mit der Erarbeitung des Fördergebietskonzepts werden Einzelmaßnahmen auch gemeinsam mit den Fachämtern formuliert, für die dann eine Aufteilung in investiv/konsumtiv, Jahresscheiben und finanzierendes Amt erfolgen kann. Die Laufzeit des Programmes Soziale Stadt bis 2025 überschreitet den derzeitigen Planungshorizont der Haushaltsplanung. Die Fördergebietskonzepte sind bei der Haushaltsplanung der Folgejahre zu berücksichtigen, die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Gegenüber dem Fördermittelgeber (Freistaat) erfolgt eine jährliche Aktualisierung in den Fortsetzungsanträgen zu den Fördergebieten. 7. Weitere Schritte Das Verfahren des Freistaates Sachsen zum Neustart des Programmes Soziale Stadt sieht folgenden Ablauf vor, wobei die Schritte zeitlich und inhaltlich ineinander greifen: • Programmausschreibung 11/2015 durch Freistaat Sachsen und Beschreibung der abschließenden Handlungsfelder 16 • Erarbeitung der gebietsbezogenen Fördergebietskonzepte (Grobkonzepte zu den integrierten Handlungskonzepten nach § 171e BauGB) • Antragstellung durch die Stadt beim Freistaat mit Einreichung der Gebietsbeschlüsse (02/2016) • Einarbeitung in die Haushaltsplanung 2017/18 in Abstimmung mit den Fachämtern • Vorlage der SSP- Fördergebietskonzepte zur Beschlussfassung (Ratsversammlung im Mai 2016) und Nachreichung zum Antrag an den Freistaat • Entscheidung des Freistaates über die Aufnahme der Gebiete in das Programm (III. Quartal 2016) • Für die Gebiete sind jährliche Fortsetzungsanträge zur Präzisierung des Erstantrages und stufenweiser Beantragung der Fördermittel zu stellen. Mit dem ersten Fortsetzungsantrag im Dezember 2016 erfolgt eine Anpassung entsprechend den Änderungen der Handlungskonzepte im Ergebnis der Stadtratsbeschlüsse. • Parallel: Beobachtung und Akquise von Begleitprogrammen (z.B. ESF) 8. Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Kerngebiet Leipziger Osten“ Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Grünau“ Karte Gebietsgrenze Fördergebiet Soziale Stadt „Paunsdorf“ Indikatoren für die Neuaufstellung des Programmes Soziale Stadt in 2016 Ausgewählte Pflichtindikatoren zur Ableitung von SSP-Bedarfen 17 Fördergebietsgrenze SSP Kerngebiet Leipziger Osten Legende: Gebietsabgrenzung 2016 - 2025 Stand: 11/2015 Maßstab 1:8.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Fördergebietsgrenze SSP Grünau Legende: Gebietsabgrenzung 2016 - 2025 Stand: 10/2015 Maßstab 1:12.000 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Fördergebietsgrenze SSP Paunsdorf Legende: Gebietsabgrenzung 2016- 2025 Stand: 11/2015 Maßstab 1:7.500 Kartengrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Anlage 4 Indikatoren für die Neuaufstellung des Programms Soziale Stadt in 2016 - Daten für 2014 Gebiet SSP SSP SSP 00 01 02 03 04 05 06 10 11 12 13 14 15 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 40 41 42 43 44 50 51 52 53 54 55 60 61 62 63 64 65 66 70 71 72 73 74 75 80 81 82 83 90 91 92 93 94 95 Stadt Leipzig SSP Paunsdorf (2016-2025) SSP Kerngebiet Leipziger Osten (2016-2025) Grünau (2016-2025) Zentrum Zentrum-Ost Zentrum-Südost Zentrum-Süd Zentrum-West Zentrum-Nordwest Zentrum-Nord Schönefeld-Abtnaundorf Schönefeld-Ost Mockau-Süd Mockau-Nord Thekla Plaußig-Portitz Neustadt-Neuschönefeld Volkmarsdorf Anger-Crottendorf Sellerhausen-Stünz Paunsdorf Heiterblick Mölkau Engelsdorf Baalsdorf Althen-Kleinpösna Reudnitz-Thonberg Stötteritz Probstheida Meusdorf Liebertwolkwitz Holzhausen Südvorstadt Connewitz Marienbrunn Lößnig Dölitz-Dösen Schleußig Plagwitz Kleinzschocher Großzschocher Knautkleeberg-Knauthain Hartmannsd.-Knautnaundorf Schönau Grünau-Ost Grünau-Mitte Grünau-Siedlung Lausen-Grünau Grünau-Nord Miltitz Lindenau Altlindenau Neulindenau Leutzsch Böhlitz-Ehrenberg Burghausen-Rückmarsdorf Möckern Wahren Lützschena-Stahmeln Lindenthal Gohlis-Süd Gohlis-Mitte Gohlis-Nord Eutritzsch Seehausen Wiederitzsch Einwohner Unter 18-jährige gesamt 551 871 11 472 17 553 41 050 1 748 4 123 11 893 12 324 10 318 10 320 8 424 11 483 9 150 4 356 10 734 5 619 2 596 10 982 9 937 10 551 8 198 13 744 3 665 5 872 9 032 1 766 2 140 19 922 15 664 6 153 3 418 5 240 6 278 24 355 18 177 6 027 11 021 4 549 12 596 14 637 9 168 8 987 5 355 1 333 4 280 7 472 12 092 3 812 12 156 7 970 1 901 7 274 15 556 6 438 9 742 10 129 4 828 13 435 6 691 3 914 6 334 17 838 15 819 8 556 13 079 2 232 8 467 14,5 13,4 15,5 13,9 5,5 8,8 9,1 12,3 14,8 19,6 12,5 16,9 8,9 15,4 11,4 10,5 15,1 14,8 16,6 15,1 11,7 13,0 9,6 13,0 15,0 20,2 14,9 14,1 15,7 12,9 12,1 14,6 15,1 16,1 15,5 12,8 11,3 15,5 22,4 15,5 15,7 11,6 17,5 14,6 14,2 9,4 15,2 10,6 13,0 17,3 12,0 15,5 15,8 13,9 15,4 15,2 13,5 13,4 13,2 13,8 14,8 17,2 17,3 13,4 15,1 18,1 16,6 Einw. mit 65 Jahre und Migrationsältere hintergrund Anteil in Prozent 21,1 23,2 13,9 29,7 23,7 20,3 18,8 19,3 14,3 12,3 18,9 14,6 41,1 21,6 33,4 36,3 25,3 11,3 12,2 15,0 30,4 23,5 31,0 33,0 22,8 18,2 21,7 14,3 20,0 34,3 25,8 25,8 28,6 12,0 15,9 33,8 34,3 22,3 10,3 13,1 17,4 34,0 21,5 20,4 26,8 40,3 29,4 33,9 26,0 23,7 22,0 8,3 10,0 23,8 19,0 25,2 26,5 23,3 25,1 24,5 23,1 14,6 15,5 33,5 19,7 17,2 21,6 10,8 9,9 32,7 10,1 27,2 15,3 34,5 13,1 19,2 12,3 17,9 12,5 8,5 10,1 5,4 3,4 3,3 33,5 35,5 13,3 8,8 11,3 3,9 4,0 5,5 1,6 3,5 14,3 7,3 5,4 3,6 2,6 3,0 9,5 6,4 6,4 13,2 7,7 10,2 11,4 8,2 3,2 2,6 10,9 7,4 6,5 15,8 5,0 7,1 8,5 4,1 14,6 14,9 8,0 7,5 4,6 2,6 9,0 6,2 3,3 3,6 13,0 8,3 6,1 12,9 3,7 4,6 Ausländer 6,8 5,6 23,8 5,7 22,7 10,5 26,4 8,4 11,9 6,8 12,1 7,5 5,0 5,8 3,1 1,9 1,9 23,0 25,5 8,3 6,0 7,4 1,1 1,4 2,6 0,5 1,2 8,7 3,9 3,0 1,8 1,1 1,1 5,1 3,5 4,1 9,4 5,2 5,7 7,4 5,3 1,7 1,2 10,1 3,6 3,9 8,5 2,0 4,6 4,1 1,7 9,7 10,4 5,4 4,3 2,3 0,9 5,9 3,7 1,4 1,9 7,9 4,3 3,3 8,6 1,5 2,2 Arbeitslose 7,2 14,1 13,6 12,3 6,1 4,7 6,7 4,6 4,8 3,1 5,3 10,4 11,1 11,6 8,5 6,2 3,2 11,2 14,8 9,1 8,8 12,4 3,1 3,9 3,8 2,5 2,5 6,8 6,4 4,7 5,5 5,0 3,9 4,3 7,1 3,9 7,7 5,0 4,0 7,4 10,2 6,8 3,3 2,7 10,3 9,4 13,3 3,6 11,0 12,5 4,7 9,3 10,4 8,8 8,1 5,6 2,5 9,8 7,0 3,8 4,1 5,0 4,1 7,7 6,7 3,0 3,5 Alg-IISGB-II-Leistungs- Sozialgeldempfänger Empfänger empfänger unter 15 Jahren Kinder in Schulabgänger ohne Realalleinerzieh. HH schulabschluss (%) Quote (Prozent) 14,1 30,1 30,0 26,1 7,8 7,0 14,5 6,9 8,1 3,9 8,2 21,6 22,6 22,3 16,9 11,2 4,1 25,5 33,3 20,5 18,2 26,0 4,7 5,0 6,1 3,4 3,7 14,0 11,8 9,6 9,2 8,2 6,2 6,6 12,6 6,2 16,4 9,0 6,2 14,2 21,6 13,3 4,6 3,0 20,6 20,3 29,6 5,1 21,2 27,3 6,4 18,0 21,8 20,1 16,9 10,5 4,0 20,4 12,8 5,4 7,2 9,4 7,8 15,9 13,9 3,4 4,2 15,9 40,6 34,9 30,5 7,7 7,3 16,9 7,2 9,1 3,7 9,3 25,9 25,3 26,7 19,1 12,6 4,9 30,2 38,7 23,4 21,4 29,9 5,1 5,1 6,6 3,9 4,7 16,8 13,4 9,8 9,2 8,9 6,7 7,0 13,4 6,5 19,0 9,8 6,8 15,7 24,2 14,9 5,0 3,2 23,6 24,4 34,8 5,8 23,9 32,1 6,3 20,1 24,4 22,8 18,5 11,6 4,3 23,2 14,1 5,6 7,9 10,6 8,8 19,1 16,0 4,1 4,3 Schulabgänger ohne Realschulabschluss: einbezogen wurden die Abgänger und Absolventen der Oberschulen, Gymnasien und der Waldorfschule; Förderschulen wurden nicht einbezogen 1) keine Oberschulen und Gymnasien in diesem Ortsteil / Fördergebiet bzw. Schule ohne Schulabgänger im betreffenden Jahr 2) Die Schule Paunsdorf (Oberschule) hat die Adresse Zum Wäldchen 4 (Blocknr. 246006-05), diese ist nicht im Adressverzeichnis des Fördergebietes, sollte diese mit ins Gebiet, siehe Ortsteil 24 Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, 2015 25,0 59,3 61,5 52,5 4,9 9,5 36,5 8,8 13,8 2,9 16,0 45,2 42,4 47,4 31,0 20,1 9,1 56,0 64,4 38,3 39,0 51,7 8,4 5,2 8,8 5,4 9,1 32,5 20,9 10,8 8,8 11,8 8,8 8,9 17,6 8,0 33,4 13,3 8,5 23,4 36,9 24,0 6,6 4,3 37,5 49,8 56,6 9,9 38,6 51,4 6,0 31,2 37,8 36,1 25,9 16,8 6,0 38,4 21,2 6,2 11,1 15,5 12,8 33,3 25,6 7,0 4,6 19 757 651 776 1 986 21 51 264 272 331 288 146 635 317 234 373 126 51 416 505 490 303 683 57 100 230 47 37 740 632 121 72 149 147 694 762 140 394 146 576 538 446 280 128 32 153 340 568 52 465 483 34 321 727 318 413 312 93 626 216 76 197 631 628 403 470 72 185 15,4 2) 41,9 24,7 1) 1) 27,5 8,3 4,1 1) 56,9 24,1 1) 1) 41,9 1) 28,3 12,5 1) 1) 15,2 1,4 1) 1) 17,1 1) 2,7 19,3 1) 9,8 1) 40,0 18,2 1) 1) 1) 14,0 36,8 1) 1) 24,0 1) 51,7 4,7 1) 1) 26,5 1) 4,2 1) 1) 11,6 34,7 1) 1) 1) 27,9 Ausgewählte Pflichtindikatoren zur Ableitung von SSP-Bedarfen SGB-II-Leistungsempgänger 2008, 2012, 2014 (Quote in %) Stadt Leipzig SSP Kerngebiet Leipziger Osten SSP Grünau SSP Paunsdorf Ortsteil Schönefeld-Ost Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf Ortsteil Mockau Süd Ortsteil Mockau Nord 2008 20,7 44,2 31,8 36,5 23,0 31,8 30,0 21,0 2012 17,2 38,6 30,7 38,9 24,3 27,4 27,5 19,5 2014 15,9 34,9 30,5 40,6 25,3 25,9 26,7 19,1 SGB-II-Leistungsempfänger 2008, 2012, 2014 (Quote in %) 50,0 45,0 44,2 40,0 38,9 38,6 35,0 40,6 36,5 34,9 30,0 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015 Anlage 5 29.10.2015 31,8 31,8 30,7 30,5 25,0 20,0 Tendenz fallend 23,0 20,7 17,2 15,0 24,3 30,0 27,4 25,3 27,5 26,7 25,9 21,0 19,5 19,1 15,9 2012 2014 10,0 Tendenz steigend 2008 5,0 Tendenz gleichbleibend 0,0 Arbeitslose (Quote in %) Stadt Leipzig SSP Kerngebiet Leipziger Osten SSP Grünau SSP Paunsdorf Ortsteil Schönefeld-Ost Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf Ortsteil Mockau Süd Ortsteil Mockau Nord 25,0 2008 11,0 21,4 16,1 17,1 13,2 15,8 13,9 11,7 2012 8,2 15,9 13,5 14,0 11,6 11,1 12,6 9,3 Arbeitslose (Quote in %) 2014 7,2 13,6 12,3 14,1 11,1 10,4 11,6 8,5 21,4 20,0 15,0 17,1 16,1 15,9 13,6 15,8 14,0 14,1 13,5 12,3 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015 10,0 13,9 13,2 11,6 11,0 12,6 11,1 11,1 11,6 11,7 2008 10,4 9,3 8,2 8,5 7,2 2012 2014 5,0 0,0 Anteil Ältere ab 65 Jahren (in %) Stadt Leipzig SSP Kerngebiet Leipziger Osten SSP Grünau SSP Paunsdorf Ortsteil Schönefeld-Ost Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf Ortsteil Mockau Süd Ortsteil Mockau Nord 45,0 2008 22,7 17,3 27,0 22,0 40,4 17,7 24,4 35,2 2012 21,8 16,1 29,0 23,2 42,2 15,7 22,9 33,1 2014 21,1 13,9 29,7 23,2 41,1 14,6 21,6 33,4 Anteil Ältere ab 65 Jahren (in %) 42,2 40,0 40,4 41,1 35,0 35,2 33,1 33,4 30,0 29,0 25,0 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015 20,0 29,7 27,0 22,7 21,8 22,0 21,1 17,3 15,0 24,4 23,2 23,2 22,9 21,6 2008 17,7 16,1 15,7 13,9 2012 2014 14,6 10,0 5,0 0,0 Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren (Quote in %) Stadt Leipzig SSP Kerngebiet Leipziger Osten SSP Grünau SSP Paunsdorf Ortsteil Schönefeld-Ost Ortsteil Schönefeld-Abtnaundorf Ortsteil Mockau Süd Ortsteil Mockau Nord 2008 33,5 71,8 60,7 57,7 39,5 52,5 50,5 38,1 Quelle: Amt für Statistik und Wahlen, Leipzig 2015 80,0 2012 26,9 63,8 52,8 59,6 41,4 49,1 47,8 30,9 2014 25,0 61,5 52,5 59,3 42,4 45,2 47,4 31,0 Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren (Quote in %) 70,0 71,8 63,8 60,0 61,5 60,7 57,7 59,6 59,3 52,8 52,5 50,0 52,5 50,5 49,1 40,0 39,5 30,0 33,5 47,8 47,4 38,1 2008 30,9 31,0 26,9 20,0 41,4 42,4 45,2 25,0 2012 2014 10,0 0,0 ASW, 64.51 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Folgen der Nichtbeschlussfassung Laut „Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Programme der Städtebauförderung – Programmjahr 2016 vom 28.10.2015“ sind Neuanträge (Anträge zur Aufnahme neuer Gesamtmaßnahmen) bis zum 29.02.2016 bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen. Alle Städte im Freistaat Sachsen müssen sich, so der Wille des Landes, wegen der Neuausrichtung des Programms, neu bewerben und tun das auch. Zu einem solchen Neuantrag gehört zwingend ein „Beschluss der Gemeinde zur Abgrenzung des Fördergebietes“. Das heißt, es ist ein Ratsbeschluss vor dem 29.02.2016 erforderlich. Wird dieser nicht gefasst, ist der Antrag unvollständig. Eine Förderung aus dem Programm Soziale Stadt für die Stadt Leipzig wäre dann nicht möglich. Dies steht im Gegensatz zur derzeitigen Richtung des Bundes, das Programm Soziale Stadt zukünftig zum Leitprogramm für die Stadterneuerung zu machen. Eine Teilnahme an diesem Programm ist für die Stadt Leipzig unverzichtbar, u.a. aus folgenden Gründen: Die soziale Polarisierung nimmt nachweislich zu und wird durch das Flüchtlingsthema verschärft. Dieser allgemeine Trend schlägt sich stadträumlich insbesondere in Grünau, im Leipziger Osten und in Paunsdorf nieder. Integration wird hier für die nächste Dekade Kernaufgabe. Mit den Mitteln des Programms wird Ressource beschafft um diese Anforderungen zu unterstützen und den Stadthaushalt zu entlasten. Möglich ist die Finanzierung baulicher Maßnahmen ebenso wie der Ausbau von Betreuungsleistungen. Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung wird mit Satelittenprogrammen des Programms soziale Stadt möglich. Bei Nichtbeschlussfassung stünden Mittel aus dem Programm Soziale Stadt für die Bewältigung der genannten Aufgaben nicht zur Verfügung.