Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1049624.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
08.01.16, 12:00
Aktualisiert
14.09.16, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02265
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf
Ratsversammlung
20.04.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird
wie folgt festgestellt:
31.12.2014
in €
Bilanzsumme
2.014.438,24
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Zweckgebundene Gewinnücklage
Andere Gewinnrücklage
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
245.177,62
1.760.127,34
9.133,28
25.564,00
291.436,37
258.235,44
96.981,59
57.046,06
192.551,44
Sonderposten für Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
228.887,63
85.788,33
722.590,62
55.356,76
7.402.052,72
7.209.501,28
192.551,44
2.
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 192.551,44 wird in voller Höhe in
eine zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene
Projekte/Personalaufwendungen eingestellt. Hierüber sollen unter anderem
Qualifizierungen, Personalmehraufwendungen, befristete Stellen sowie
sonstige Projekte im KEE finanziert werden.
3.
Aus der zweckgebundenen Rücklage für Projekte in Höhe von EUR 176.920,13
sollen Aufwendungen in Höhe von EUR 45.776,98 in die allgemeine Rücklage
und aus der Rücklage für Personalaufstockung in Höhe von EUR 66.354,13
sollen EUR 17.662,23 in die allgemeine Rücklage durch die Verwendung
umgebucht werden.
4.
Die verbliebenen Rücklagemittel für Projekte (EUR 131.143,15) und
Personalaufstockungen (EUR 48.691,90) werden in die Rücklage für personalund sachgebundene Projekte/Personalaufwendungen eingestellt.
5.
Die bestehende Rücklage für den Umzug in Höhe von EUR 14.961,18 wird
durch den Verbrauch in 2013 in die allgemeine Rücklage umgebucht.
6.
Die zweckgebundene Rücklage personal- und sachgebundene
Projekte/Personalaufwendungen soll bis zum Jahr 2019 verbraucht und in
Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht
werden.
7.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995 gegründet
und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom
01.01.1999 übernommen.
Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung
förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten
Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfsoder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben:
1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-)
Programme und Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung,
Fort- und Weiterbildung dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher
nach SGB II, III, V, VIII und XII, sowie sonstigen Richtlinien des Bundes und des
Freistaates Sachsen durchgeführt werden.
2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen,
(Sonder-) Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen
erbringen. Dem Betrieb kann hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der
beschäftigungspolitischen Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den
Eigenbetrieben von der Stadtverwaltung übertragen werden.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens
Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens. Es
entspricht damit den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungmäßiger
Buchführung.
Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus Planungsrechnungen
oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in
Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1)
Aufbau-Organisation
Das Finanz- und Rechnungswesen ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und umfasst neben dem
Leiter Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch deren Qualifikation bzw.
langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig
bewältigt werden.
In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der
Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der Software
LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet.
Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem.
Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leipzig,
mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro.
Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1)
Ablauf-Organisation
Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst.
Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah und
unveränderbar vorgenommen.
Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen Sachgebieten
abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die Belege werden als
Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt.
Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die Ordnungsmäßigkeit des
Belegwesens. (1)
Jahresabschluss
Gemäß § 8 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften der Sächsischen
Eigenbetriebsverordnung. Nach § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den
Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB analoge
Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang entspricht
den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB einschließlich den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Vorschriften der SächsEigBVO
sowie den Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig.
Durch Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2014 wurde der von uns geprüfte und unter dem Datum
vom 12. Mai 2014 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2013 zusammen mit dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
2013 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung
beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 in Höhe von TEUR 129 den Zweckgebundenen
Rücklagen zuzuführen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten
richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2013, ordnungsgemäß
aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet.
Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig.
Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im
Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des
Abschlusses vorgezogen. (1)
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den
gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung.
Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des
Unternehmens.
Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie
weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind.
Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des Unternehmens
sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich widerspruchsfrei und nach
unseren Erkenntnissen vollständig. (1)
(1) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, Seite 8-10
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 im
Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. (2)
(2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, Seite 11
Anlagen:
1
2
3
4
5
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014 (nichtöffentlich)