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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1049624.pdf
Größe
4,0 MB
Erstellt
08.01.16, 12:00
Aktualisiert
14.09.16, 13:41

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02265 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Kommunaler Eigenbetrieb Engelsdorf Ratsversammlung 20.04.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Kommunalen Eigenbetrieb Leipzig / Engelsdorf Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird wie folgt festgestellt: 31.12.2014 in € Bilanzsumme 2.014.438,24 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Zweckgebundene Gewinnücklage Andere Gewinnrücklage Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 245.177,62 1.760.127,34 9.133,28 25.564,00 291.436,37 258.235,44 96.981,59 57.046,06 192.551,44 Sonderposten für Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 228.887,63 85.788,33 722.590,62 55.356,76 7.402.052,72 7.209.501,28 192.551,44 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 192.551,44 wird in voller Höhe in eine zweckgebundene Rücklage für personal- und sachgebundene Projekte/Personalaufwendungen eingestellt. Hierüber sollen unter anderem Qualifizierungen, Personalmehraufwendungen, befristete Stellen sowie sonstige Projekte im KEE finanziert werden. 3. Aus der zweckgebundenen Rücklage für Projekte in Höhe von EUR 176.920,13 sollen Aufwendungen in Höhe von EUR 45.776,98 in die allgemeine Rücklage und aus der Rücklage für Personalaufstockung in Höhe von EUR 66.354,13 sollen EUR 17.662,23 in die allgemeine Rücklage durch die Verwendung umgebucht werden. 4. Die verbliebenen Rücklagemittel für Projekte (EUR 131.143,15) und Personalaufstockungen (EUR 48.691,90) werden in die Rücklage für personalund sachgebundene Projekte/Personalaufwendungen eingestellt. 5. Die bestehende Rücklage für den Umzug in Höhe von EUR 14.961,18 wird durch den Verbrauch in 2013 in die allgemeine Rücklage umgebucht. 6. Die zweckgebundene Rücklage personal- und sachgebundene Projekte/Personalaufwendungen soll bis zum Jahr 2019 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht werden. 7. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss des Gemeinderates Engelsdorf am 20.03.1995 gegründet und von der Stadt Leipzig als Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Engelsdorf mit Wirkung vom 01.01.1999 übernommen. Aufgaben des Eigenbetriebs sind die Unterstützung, Begleitung und Beschäftigung förderungsbedürftiger, benachteiligter Personen mit dem Ziel der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Zu diesem Zweck kann der Eigenbetrieb fördernde und wirtschaftlich berührende Hilfsoder Nebengeschäfte tätigen. Insbesondere obliegen dem Betrieb folgende Aufgaben: 1. Beantragung, Durchführung und Abrechnung von Maßnahmen, (Sonder-) Programme und Projekte, die der geförderten Beschäftigung, sozialen Betreuung, Fort- und Weiterbildung dienen und auf der Grundlage der Sozialgesetzbücher nach SGB II, III, V, VIII und XII, sowie sonstigen Richtlinien des Bundes und des Freistaates Sachsen durchgeführt werden. 2. Der Betrieb führt für die Stadt Leipzig beschäftigungspolitische Maßnahmen, (Sonder-) Programme und Projekte durch und kann hierzu erforderliche Leistungen erbringen. Dem Betrieb kann hierzu die Verantwortung für die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung und bei den Eigenbetrieben von der Stadtverwaltung übertragen werden. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens Unsere Prüfung ergab die formelle und materielle Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens. Es entspricht damit den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung. Die aus weiteren geprüften Unterlagen (z.B. aus der Kostenrechnung, aus Planungsrechnungen oder Verträgen) entnommenen Informationen führten zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss bzw. Lagebericht. (1) Aufbau-Organisation Das Finanz- und Rechnungswesen ist direkt der Betriebsleitung unterstellt und umfasst neben dem Leiter Finanz- und Rechnungswesen drei weitere Mitarbeiter/-innen. Durch deren Qualifikation bzw. langjährige Betriebszugehörigkeit ist gewährleistet, dass die anfallenden Arbeiten sachkundig bewältigt werden. In den Bereichen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung wurde im Berichtszeitraum mit der Standard-Software DATEV Kanzlei-Rechnungswesen Pro und im Personalwesen mit der Software LODAS der DATEV eG, Nürnberg, gearbeitet. Die Anlagenbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt gem. Dienstleistungsvertrag durch Herrn Dr. Hubertus Plöger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Leipzig, mit den Programmen DATEV ANLAG bzw. DATEV Pro. Der Kontenplan gewährleistet eine übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. (1) Ablauf-Organisation Die Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Buchungen sind ordnungsgemäß belegt und sachlich richtig kontiert. Sie werden zeitnah und unveränderbar vorgenommen. Die Belege sind numerisch nach Debitoren, Kreditoren, Kasse, Bank und sonstigen Sachgebieten abgelegt. Das Beleg- und Vertragswesen ist zweckmäßig organisiert. Die Belege werden als Originale übersichtlich dauerhaft aufbewahrt. Die von uns in Stichproben durchgeführten Belegprüfungen bestätigten die Ordnungsmäßigkeit des Belegwesens. (1) Jahresabschluss Gemäß § 8 der Satzung gelten für den Eigenbetrieb die Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung. Nach § 31 SächsEigBVO finden auf den Jahresabschluss des Eigenbetriebes die allgemeinen Vorschriften, die Ansatzvorschriften, die Vorschriften über die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertungsvorschriften und die Vorschriften über den Anhang für den Jahresabschluss von großen Kapitalgesellschaften im Sinne des HGB analoge Anwendung, soweit sich aus der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 242-256 a HGB und §§ 264-288 HGB einschließlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, den ergänzenden Vorschriften der SächsEigBVO sowie den Regelungen der Jahresabschlussverfügung der Stadt Leipzig. Durch Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2014 wurde der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 12. Mai 2014 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2013 zusammen mit dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 gebilligt und damit festgestellt. Es wurde entsprechend dem Vorschlag der Betriebsleitung beschlossen, den Jahresüberschuss 2013 in Höhe von TEUR 129 den Zweckgebundenen Rücklagen zuzuführen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde, ausgehend von den auf den Sachkonten richtig und vollständig vorgetragenen Zahlen der Bilanz zum 31. Dezember 2013, ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Der Anhang ist klar und übersichtlich. Die Angaben im Anhang sind richtig und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit vollständig. Soweit der Eigenbetrieb nach dem Gesetz ein Wahlrecht hat, Ausweise oder Vermerke alternativ im Anhang darzustellen, wurde die Darstellung im Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit des Abschlusses vorgezogen. (1) Lagebericht Der Lagebericht entspricht unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit den gesetzlichen Vorschriften des § 30 SächsEigBVO i.V.m. § 289 HGB sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Er steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen; er vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass über wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend berichtet wurde und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorgaben vollständig und zutreffend sind. Die prognostischen Angaben der Betriebsleitung über die künftige Entwicklung des Unternehmens sind vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben plausibel, in sich widerspruchsfrei und nach unseren Erkenntnissen vollständig. (1) (1) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, Seite 8-10 Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. (2) (2) Bericht der Bansbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, Seite 11 Anlagen: 1 2 3 4 5 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 (nichtöffentlich)