Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1047489.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
29.06.15, 12:00
Aktualisiert
08.06.17, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01592
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
20.04.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig
Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2014
Der Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans im Jahr 2014 wird
zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Mit der vorliegenden Berichterstattung (siehe Anlage) wird über die Umsetzung der im
Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 verankerten Maßnahmen bezogen auf das Jahr
2014 informiert. Sie dient der Selbstkontrolle der Verwaltung sowie der Information des Leipziger
Stadtrates, der Bevölkerung und im Weiteren der EU-Kommission (KOM). Die Berichterstattung
unterstützt zugleich die Erfüllung der im Luftreinhalteplan benannten Maßnahmen (M5.1 und M6.2)
hinsichtlich Selbstkontrolle und Öffentlichkeitstransparenz.
1. Ausgangssituation
Der von der Stadt Leipzig im Jahr 2009 beschlossene Luftreinhalteplan enthält eine Reihe von
Maßnahmen, mit denen die Luftqualität in Leipzig verbessert werden soll. Primär geht es darum,
einen hinreichenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, die für
Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte nicht zu
überschreiten.
Die für PM10 zutreffenden Grenzwerte (für das Tages- und Jahresmittel der Massenkonzentration)
gelten seit dem Jahr 2005. Die für NO2 maßgebenden Grenzwerte (für das Stunden- und
Jahresmittel der Massenkonzentration) gelten seit dem Jahr 2010.
Zur Einhaltung des Grenzwertes für PM10 (Grenzwert für das Tagesmittel der Massenkonzentration)
wurde der Bundesrepublik Deutschland bezogen auf Leipzig seitens der KOM im März 2010 eine
Fristverlängerung nach Artikel 22 der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL
2008/50/EG) gestattet.
An diese Fristverlängerung waren und sind gewisse Voraussetzungen geknüpft. So sind bspw. alle
verhältnismäßigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, die eine Einhaltung bzw.
Unterschreitung der Grenzwerte nach Ablauf der gewährten Frist verlässlich erkennbar werden
lassen.
Die Fristverlängerung endete am 11. Juni 2011. Mit der Fristverlängerung konnte zugleich ein
seitens der KOM Anfang 2009 gegen die Bundesrepublik Deutschland geführtes
Vertragsverletzungsverfahren (Vertragsverletzung Nr. 2008/2191) wegen der anhaltenden
Grenzwertüberschreitungen bei PM10 in Leipzig gestoppt werden.
Da der Tagesgrenzwert für PM10 auch bis zum Ablauf der neuen Frist und in den Folgejahren 2012
bis 2014 nicht eingehalten wurde, setzt sich der vertragsverletzende Zustand fort.
In diesem Zusammenhang erging ein Schreiben der KOM mit Datum vom 26. April 2013 an die
Bundesrepublik Deutschland, worauf die Bundesregierung mit ihrer Stellungnahme vom 26. Juni
2013 antwortete. Die Stadt Leipzig (Amt für Umweltschutz) war über das Sächsische
Staatsministerium in die Erarbeitung der Stellungnahme eingebunden.
Mit Schreiben vom 26. November 2014 teilte die KOM der Bundesrepublik Deutschland mit, dass sie
der Auffassung ist, Deutschland sei seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie (RL 2008/50/EG) nicht
nachgekommen. In ihrer 'Ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme' verweist sie darauf,
dass der Tagesgrenzwert für PM10 in Leipzig seit Ablauf des Ausnahmezeitraums nach Artikel 22
der RL 2008/50/EG bis mindestens 31. Dezember 2013 nicht eingehalten wurde. Zugleich fordert
die KOM die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 258 Absatz 1 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um dieser
ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme binnen zwei Monaten nach ihrem Eingang
nachzukommen.
Auf das Schreiben der KOM antwortete die Bundesregierung mit ihrer Stellungnahme vom
26.01.2015. Die Stadt Leipzig (Amt für Umweltschutz) war über das Sächsische Staatsministerium in
die Erarbeitung der Stellungnahme eingebunden.
Inhalt dieser Antwort war u. a. der Bericht über die bisher umgesetzten Maßnahmen des
Luftreinhalteplans sowie weiterer städtischer Planungen mit positiver Wirkung auf die Luftqualität.
Eine hierauf bezogene Reaktion der KOM liegt bislang nicht vor.
Analog wie schon zuvor für PM10 wurde im Jahr 2011 mit dem Luftreinhalteplan eine
Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes für NO2 bei der KOM beantragt. Mit Beschluss
vom 20. Februar 2013 wurde der Bundesrepublik Deutschland für Leipzig eine Fristverlängerung bis
zum 01. Januar 2015 gewährt.
Im Jahr 2014 wurde der Grenzwert für NO2 an allen Messstationen in Leipzig eingehalten. Ob dies
auch im Jahr 2015 der Fall sein wird, bleibt offen. Eine erste Modellrechnung (Prognose 2015) des
Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für das Stadtgebiet
von Leipzig belegt, dass die PM10-Konzentationen bis auf wenige Ausnahmen unterhalb des
Grenzwertes liegen. Problematisch ist dagegen, wie in vielen anderen deutschen Ballungszentren,
die Konzentration an NO2, die an einer Reihe von Straßenabschnitten den zulässigen Grenzwert
übersteigt. Aufgrund dessen ergibt sich die Notwendigkeit, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und
um wirkungsvollere Maßnahmen zu ergänzen.
2. Erforderlichkeit der Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen
Um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Grenzwerte zu gewährleisten oder die Dauer ihrer
Überschreitung so kurz wie möglich zu halten, ist es erforderlich, die im Luftreinhalteplan benannten
Maßnahmen auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
seitens der Verwaltung konsequent umzusetzen und deren Umsetzung einer Erfolgskontrolle zu
unterziehen.
Neben der bestehenden gesetzlichen Bindungspflicht wurden die beteiligten Ämter/Dezernate mit
abschließender Lesung der Vorlage DS V/621 (Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig;
Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in der Umweltzone, Umsetzung der Maßnahmen des
Luftreinhalteplanes der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 entsprechend der Zuständigkeit der Ämter) in
der DB OBM am 24.08.2010 an die pflichtgemäße Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen
des Luftreinhalteplans gebunden. Gleichzeitig wurden sie beauftragt, in eigener Verantwortung im
Rahmen der Haushaltsplanungen der kommenden Jahre die erforderlichen Haushaltsmittel
anzumelden (vgl. Beschlusspunkt 7 in DS-V/621). Ebenso wurden die Bürgermeister verpflichtet im
Rahmen ihrer fachlichen Verantwortung für die Unternehmen auf die Umsetzung der Maßnahmen
des Luftreinhalteplans hinzuwirken (vgl. Beschlusspunkt 8 in DS-V/621).
Der vorliegende Bericht soll in erster Linie Einsichten in die Bereiche aufzeigen, wo Defizite bei der
Umsetzung von Maßnahmen bestehen und weiterhin deren konsequente Umsetzung einfordern.
Vor diesem Hintergrund gilt es nicht nur die im Luftreinhalteplan umrissenen Maßnahmen intensiv
umzusetzen. Andere Planungen wirken ebenfalls positiv im Sinne der Luftreinhaltung und sollten
umgesetzt werden (z. B. Lärmaktionsplan, Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum,
Energie- und Klimaschutzprogramm). Der besondere Fokus ist dabei auf die Stärkung des
Umweltverbundes zu richten.
Anlage
Umsetzungsbericht Luftreinhalteplan für das Jahr 2014
Jahresbericht 2014
zur Umsetzung der Maßnahmen des
Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig
Bereich
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Amt für Umweltschutz
Verkehr
Gewerbe und Industrie
Energie
Raum- und Stadtplanung
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
Maßnahmenmanagement
Die vorliegende Publikation wurde durch das Amt für Umweltschutz der Stadt Leipzig erarbeitet und wird im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Leipzig herausgegeben.
Impressum
Herausgeber
Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Amt für Umweltschutz
Tel.: 0341-123 3409
Fax: 0341-123 3405
E-Mail: umweltschutz@leipzig.de
Postanschrift:
Stadt Leipzig
Amt für Umweltschutz
04092 Leipzig
Verantwortlich i. S. d. P.:
Angelika von Fritsch
Redaktion:
Abt. Umweltvorsorge
Titelbild:
1, 3, 4, 5, 6, 7, 8 | M. Anhalt
2 | D. Kalinovsky/shutterstock.com modifiziert durch Ungestalt GbR
9 | Ungestalt GbR
Redaktionsschluss:
02.02.2016
Hinweise:
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Inhalt
Zusammenfassung......................................................................................................................................... 1
2 Einleitung................................................................................................................................................... 2
Allgemeine Erläuterungen............................................................................................................................ 2
Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................ 2
Erläuterungen zur Bewertung der Maßnahmen und zum Textverständnis...................................................3
3 Beschlossene Maßnahmen des Luftreinhalteplans................................................................................5
4 Erläuterungen zum Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen.............................................12
Verkehr...................................................................................................................................................... 12
Gewerbe und Industrie............................................................................................................................... 32
Energie...................................................................................................................................................... 34
Raum- und Stadtplanung........................................................................................................................... 35
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit............................................................................................................. 38
Maßnahmenmanagement.......................................................................................................................... 39
5 Übersicht und Umsetzung der angestrebten Maßnahmen des Luftreinhalteplans............................41
6 Entwicklung der Luftqualität................................................................................................................... 44
Feinstaub (PM10)........................................................................................................................................ 44
Sondermessungen und deren Ergebnisse................................................................................................. 46
Stickstoffdioxid (NO2)................................................................................................................................. 48
Verkehrsaufkommen und Flottenzusammensetzung.................................................................................50
Fazit ........................................................................................................................................................ 52
7 Quellenverzeichnis.................................................................................................................................. 53
Literatur...................................................................................................................................................... 53
Rechtsvorschriften..................................................................................................................................... 54
8 Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten........................................................................................ 55
Abkürzungen.............................................................................................................................................. 55
Einheiten.................................................................................................................................................... 56
Abbildungen
Abb. 1. Verteilung der Einzelmaßnahmen aus den jeweiligen Bereichen entsprechend der Kategorie:
nicht umgesetzt, teilweise umgesetzt und überwiegend umgesetzt, bezogen auf das Jahr 2014......1
Abb. 2. Anteil der Busse mit grüner Plakette im Linienbusbetrieb in den Jahren 2010 - 2014......................13
Abb. 3. Anzahl der von der SWL geförderten Erdgasfahrzeuge in den Jahren 2010 – 2014........................14
Abb. 4. Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für den Straßenunterhalt (in TEUR) in den
Jahren 2010 – 2014......................................................................................................................... 15
Abb. 5. Anteil Niederflurfahrzeuge am Straßenbahnbestand in den Jahren 2010 – 2014............................16
Abb. 6. Fahrgastzahlen der LVB (in Mio.) in den Jahren 2010 – 2014..........................................................19
Abb. 7. Anzahl Jobticketnutzer in den Jahren 2010 – 2014.........................................................................19
Abb. 8. Investitionen in das Straßenbahnnetz (in TEUR) in den Jahren 2010 – 2014..................................22
Abb. 9. Anzahl Hybridbusse bei den LVB in den Jahren 2010 – 2014..........................................................22
Abb. 10. Anzahl der seitens der SWL errichteten Ladesäulen im Stadtgebiet in den Jahren 2010 – 2014.. . .25
Abb. 11. Anteil der Großkehrmaschinen mit PM10-Technologie (2010 – 2014)..............................................26
Abb. 12. Anteil der Kleinkehrmaschinen mit PM10-Technologie (2010 – 2014)...............................................26
Abb. 13. Anteil der Abfallsammelfahrzeuge mit grüner Umweltplakette (2010 – 2014)..................................26
Abb. 14. Anzahl zusätzlich gepflanzter Straßenbäume in den Jahren 2010 – 2014.......................................36
Abb. 15. Anzahl der Tage mit PM10-Konzentrationen oberhalb des Tagesgrenzwertes an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2014 [LfULG, 2015]...........45
Abb. 16. Verteilung der Tage mit PM10-Konzentrationen oberhalb des Tagesgrenzwertes an den
verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2014 [LfULG, 2015]..............45
Abb. 17. Mittlerer Tagesgang der Woche für die Konzentration von Ruß (BC) an der Messstation
Leipzig-Mitte in den Jahren 2010 bis 2013 (nach [Löschau et al., 2015]).........................................47
Abb. 18. Änderung des Immissionsanteils Motor für die Partikelmasse EC, BC und Partikel von 30 bis
200 nm an den Messstationen Dresden Nord (DDN) und Leipzig-Mitte (LMI) im Jahr 2013
(mit Umweltzone in Leipzig) gegenüber dem Jahr 2010 (ohne Umweltzone in Dresden/
Leipzig) (nach [Löschau et al., 2015]).............................................................................................. 48
Abb. 19. Jahresmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]..............................................................48
Abb. 20. Monatsmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund im Jahr 2014 (Leipzig-Mitte mit Einzelwerten) [LfULG, 2015]....................49
Abb. 21. Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV in Kfz/24 h, Mo - So) und prozentualer
Schwerverkehrsanteil (SV > 3,5 t) am DTV in der Lützner Straße und am Willy-Brandt-Platz
(Leipzig-Mitte) in den Jahren 2010 – 2014......................................................................................50
Abb. 22. Relativer und absoluter Bestand (gerundete Werte innerhalb der Säulen) an PKW (alle Antriebsarten), Diesel-PKW und Nutzfahrzeugen (NFZ) mit grüner Plakette in Sachsen, Dresden und Leipzig zum 1.1.2015 (nach [KBA, 2015])..........................................................................51
Abb. 23. Relativer Anteil an den geförderten Partikelfilternachrüstungen bei PKW (einschließlich
Sonder-Kfz, wie z. B. Wohnmobile) und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) in Sachsen ohne die
Städte Leipzig und Dresden sowie in den Städten Leipzig und Dresden im Zeitraum 2009 bis
2013 mit Stand zum 28.05.2013 (nach [BAFA, 2013]......................................................................52
Tabellen
Tab. 1.
Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2)..............................................................2
Tab. 2.
Gesamtdarstellung der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] beschlossenen Maßnahmen
und Stand deren Umsetzung in den Jahren 2010-2014.....................................................................5
Tab. 3.
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählung
an der Dufourstraße (Wundtstraße bis Floßplatz) sowie Wirkung auf den Jahresmittelwert
PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).................................................................................30
Tab. 4.
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählung
an der Harkortstraße (Riemannstraße bis Beethovenstraße) sowie Wirkung auf den Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).................................................................30
Tab. 5.
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählungen an der B181/Sandberg sowie Wirkung auf den Jahresmittelwert PM10 und NO2
(Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1)........................................................................................................ 30
Tab. 6.
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählungen an der Käthe-Kollwitz-Straße (Höhe Gottschedstraße) sowie Wirkung auf den
Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1)......................................................31
Tab. 7.
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählungen an der Berliner Straße (Kurt-Schumacher bis Erich-Weinert-Straße) sowie
Wirkung auf den Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1)...........................31
Tab. 8.
Jahresmittelwerte der Schadstoffkonzentration von PM10 an den verkehrsnahen Messstellen
und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014]..................................................44
Tab. 9.
Einfluss von Bautätigkeit auf den Tagesmittelwert für PM10 an der Messstation Leipzig-Mitte
[Löschau et al., 2012, 2013, 2014]................................................................................................... 46
Tab. 10. Änderung des Immissionsanteils Motor an den Messstationen Dresden-Nord und LeipzigMitte im Jahr 2013 (mit Umweltzone in Leipzig) gegenüber dem Jahr 2010 (ohne Umweltzone
in Dresden/Leipzig) (nach [Löschau et al., 2015])............................................................................47
Tab. 11. Geförderte Partikelfilternachrüstungen bei PKW (einschließlich Sonder-Kfz, wie z. B. Wohnmobile) und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) in Sachsen, Leipzig und Dresden in den Jahren
2009 bis 2013 (Stand: 28.05.2013, nach [BAFA, 2013])..................................................................51
Zusammenfassung
Der vorliegende Bericht verdeutlicht, dass inzwischen die Mehrzahl der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig,
2009] genannten Maßnahmen sich in der Umsetzung befinden oder bezogen auf den betrachteten Zeitraum der
Berichterstattung - das Jahr 2014 - umgesetzt wurden. Die Umsetzung kann daher insgesamt als zufriedenstellend eingeschätzt werden. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen ist laufend und bedarf auch weiterhin einer
konsequenten Umsetzung. Dazu zählen Maßnahmen, wie bspw. die Erhöhung der Attraktivität des Öffentlichen
Personennahverkehrs, des Radverkehrs oder des Car-Sharings.
Die Luftqualität hat sich im Stadtzentrum, gemessen an der Luftmessstation Leipzig-Mitte, gegenüber dem Vorjahr verbessert. Die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) wurden wie schon im Jahr zuvor eingehalten. Erstmals lag
die Konzentration an Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel genau auf dem Grenzwert und damit auf dem niedrigsten Niveau seit 1995.
In der Lützner Straße dagegen wurde die Anzahl der zulässigen Tage mit Überschreitung des Grenzwertes für
das Tagesmittel an PM10 erneut überschritten. Im ersten Quartal 2015 wurde deshalb begonnen, die Ursachen
hierfür näher zu untersuchen. Die NO2-Konzentration blieb an der Lützner Straße unterhalb des Grenzwertes.
Eine stadtweite dauerhafte Entspannung der Luftschadstoffproblematik ist noch nicht erreicht. Das Wetter hat
sich im Jahr 2014 günstig auf die Luftqualität ausgewirkt. In ungünstigen Jahren kann eine Überschreitung der
Grenzwerte, wie zuletzt 2011/2012, nicht ausgeschlossen werden.
Wie aktuelle Modellberechnungen für das Stadtgebiet verdeutlichen, gibt es an einigen Straßenabschnitten im
Hinblick auf NO2 noch ein hohes Immissionskonzentrationsniveau . Aus diesem Grund wird eine Fortsetzung
und Intensivierung der Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität notwendig sein.
Abb. 1. Zahlenmäßige Verteilung der Einzelmaßnahmen aus den jeweiligen Bereichen entsprechend
der Kategorie: nicht umgesetzt, teilweise umgesetzt und überwiegend umgesetzt, bezogen auf
das Jahr 2014
1
1 Einleitung
Allgemeine Erläuterungen
Die Stadt Leipzig steht wie viele andere Kommunen im Bereich der Luftreinhaltung vor der Herausforderung,
Sorge dafür zu tragen, dass die gesetzlich geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für PM 10 und NO2 nicht überschritten werden.
Viele der geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität bewirken auch eine Verminderung der Lärmbelastung, was dem im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] verfolgten integrativen Ansatz entspricht.
Die vorliegende Berichterstattung über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen informiert darüber hinaus
über die Entwicklung der Luftbelastung mit PM10, Ruß und NO2 .
Rechtliche Grundlagen
Die Beurteilung der Luftqualität erfolgt nach der Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL
2008/50/EG), die mit der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
in Deutschland in nationales Recht umgesetzt wurde.
Die 39. BImSchV enthält u. a. die relevanten Grenz- und Zielwerte einschließlich vorgegebener Toleranzmargen. Für die in Leipzig problematischen Luftschadstoffe PM10 und NO2 gelten die in Tab. 1 genannten Grenzwerte.
Tab. 1. Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2).
Schadstoff
Kenngröße
Einheit Grenzwert u. in Klammern
Gültigkeit des
zulässige Überschreitungen Grenzwertes
im Kalenderjahr
Feinstaub (PM10)
24-Stunden-Wert
µg/m³
50 (35)
Jahresmittelwert
µg/m³
40
Stickstoffdioxid (NO2) 1-Stunden-Wert
µg/m³
200 (18)
Jahresmittelwert
µg/m³
40
seit 01.01.2005
seit 01.01.2010
Nach Artikel 22 der RL 2008/50/EG kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung der Frist zur
Einhaltung der in Tab. 1 genannten Grenzwerte beantragt werden. Dabei ist in einem Luftreinhalteplan nachzuweisen, dass alle geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um die Grenzwerte bis zum Ablauf der neuen Frist
einzuhalten.
Für die Stadt Leipzig wurde seitens der EU-Kommission (KOM) im März 2010 eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Tagesgrenzwertes für PM10 genehmigt. Diese Frist endete im Juni 2011. Da der Tagesgrenzwert für
PM10 bis einschließlich des Jahres 2014 nicht eingehalten wurde, setzt sich der erstmals im Jahr 2008 von der
KOM angemahnte vertragsverletzende Zustand (Vertragsverletzung Nr. 2008/2191) fort. Im November 2014 erging seitens der KOM eine „Ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme“ auf welche die Bundesregierung am 26. Januar 2015 fristgemäß geantwortet hat. An der Antwort war die Stadt Leipzig über den Freistaat Sachsen beteiligt und hat sich zu den Grenzwertverletzungen bei PM10 und zu den umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität entsprechend positioniert.
Mit Beschluss vom 20.02.2013 genehmigte die KOM für Leipzig ebenfalls eine Fristverlängerung zur Einhaltung
des Grenzwertes für das Jahresmittel von NO2. Diese Frist endete am 01.01.2015.
2
Der Luftreinhalteplan entfaltet keine Außenwirkung. Er bindet jedoch gemäß § 47 Abs. 6 BImSchG die zuständigen Ämter und Organisationseinheiten der Stadt Leipzig an die Umsetzung der in ihm benannten Maßnahmen.
Erläuterungen zur Bewertung der Maßnahmen und zum Textverständnis
Bei der Wiedergabe aller Informationen wurde Wert auf eine möglichst kompakte Darstellung und auf einfache
Lesbarkeit gelegt. Dennoch erscheint es angebracht, einige nähere Erläuterungen insbesondere zur vorgenommenen Bewertung zum Stand der Umsetzung von Maßnahmen zu geben.
Die gesamte Darstellung beruht im Wesentlichen auf den Mitteilungen der für die Umsetzung der Luftreinhaltemaßnahmen zuständigen Ämter sowie städtischen Betriebe.
Die tabellarische Gesamtübersicht aller Maßnahmen enthält einen Indikator, welcher den Stand der Umsetzung
der jeweiligen Maßnahme visuell klassifiziert ( - keine Umsetzung,
- teilweise Umsetzung,
- überwiegende Umsetzung). Bei dem Indikator handelt es sich je nach Maßnahme um eine teilweise kombiniert qualitativ/
quantitative Einschätzung mit dem Ziel, auf einem Blick zu vermitteln, an welcher Stelle ggf. Nachholbedarf besteht bzw. was bereits erfolgreich umgesetzt wurde. Hierbei ist zu beachten, dass im Luftreinhalteplan vorgesehen ist, verschiedene Maßnahmen nur bei Bedarf umzusetzen. Der Indikator sollte daher korrespondierend
mit den Angaben in der Spalte „Zeitplan der Realisierung“ gelesen werden.
Die Bewertung der Umsetzung jeder Maßnahme orientiert sich an den Anforderungen des Luftreinhalteplans
und den erzielten Ergebnissen und Aktivitäten innerhalb des diesem Bericht zu Grunde liegenden Zeitraums –
dem Jahr 2014. Darüber hinaus wird der bis zum jeweiligen Berichtsjahr erreichte Stand der Umsetzung mit berücksichtigt. Teilweise werden, dem besseren Verständnis dienend, auch Aktivitäten in jüngerer Zeit oder in zukünftigen Zeiträumen liegend erwähnt.
Maßnahmen, die in einem Berichtsjahr umgesetzt wurden und für die es keinen unmittelbaren Umsetzungsbedarf in den darauffolgenden Berichtsjahren gab, wurden, bezogen auf diese Berichtsjahre, dennoch als umgesetzt bewertet. Dies sei an einem Beispiel näher verdeutlicht. Die Maßnahme M1.12 – Einführung einer Umweltzone – wurde im Jahr 2011 umgesetzt. Obwohl sich an der Maßnahme inhaltlich nichts geändert hat, denn in
den Folgejahren wurde weder erneut eine Umweltzone eingeführt noch die bestehende modifiziert, wird die
Maßnahme in den Jahren nach 2011 als umgesetzt bewertet.
Die in diesem Bericht als teilweise umgesetzt klassifizierten Maßnahmen sind jene Maßnahmen, deren Umsetzungsziel noch nicht erreicht wurde. Hierzu zählt bspw. die Ausrüstung aller Abfallsammelfahrzeuge der
Stadtreinigung mit einem Partikelfilter.
Als ebenfalls nur teilweise umgesetzt bewertet wird der bei öffentlichen Bauaufträgen geforderte Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge. Bei dieser Maßnahme wurde die Bewertung gegenüber dem Umsetzungsbericht 2011 [Stadt Leipzig, 2012] geändert. Die anteilige Umsetzung liegt darin begründet, dass es
bspw. bei der Vergabe von Hochbaumaßnahmen eine Vorgabe in den zusätzlichen Vertragsbedingungen der
Stadt Leipzig gibt. Allerdings sind die Regelungen im Hinblick auf einheitliche Standards wenig konkret und nicht
praxistauglich.
Darüber hinaus gibt es zielorientiert offene Maßnahmen. Gab es im Berichtsjahr keine Aktivitäten, wurde betrachtet, was bislang in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurde und bewertet, ob die Wirkung dieser Aktivitäten noch Bestand hat. Wenn dies der Fall ist, wurde die Maßnahme als teilweise umgesetzt bewertet.
Ein Beispiel hierfür ist die Maßnahme M1.15 bei der es um die Beschaffung von Hybridbussen geht. Im Jahr
2011 wurden 18 Hybridbusse angeschafft. Die Maßnahme wurde bezogen auf das Jahr 2011 als überwiegend
umgesetzt klassifiziert. In den Folgejahren 2012 bis 2014 kamen keine weiteren Hybridbusse dazu. Die im Jahr
2011 angeschafften Hybridbusse sind aber nach wie vor im Linieneinsatz. Deshalb wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt bewertet.
Daneben gibt es Maßnahmen, die, bezogen auf den jeweiligen Berichtszeitraum, nicht umgesetzt wurden. Dies
kann einerseits daran liegen, dass eine Maßnahme nur bei Bedarf umzusetzen ist, z. B. der Einsatz von Reifenwaschanlagen bei großen Baustellen, und es im Berichtsjahr keinen Bedarf gab, andererseits kann eine ungesicherte Finanzierung Grund für die Nichtumsetzung der Maßnahme sein.
3
Der für die Jahre 2010 bis 2013 angegebene Indikator wurde aus den vorhergehenden Berichten nachrichtlich
übernommen.
Die zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahme benannten Kosten beziehen sich in der Regel auf das Berichtsjahr.
4
2 Beschlossene Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Das vorliegende Kapitel bietet eine umfassende Gesamtschau aller Maßnahmen der Luftreinhalteplans und gibt zu jeder Maßnahme eine symbolisierte Einschätzung
zum jeweiligen Stand der Umsetzung.
Tab. 2. Gesamtdarstellung der im Luftreinhalteplan [Stadt Leipzig, 2009] beschlossenen Maßnahmen und Stand deren Umsetzung in den Jahren 2010 - 2014.
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
Verkehr
Straßenbaumaßnahmen
8.848 TEUR
M1.2
Förderung von ÖPNV
anteilig in der Summe Stadt Leipzig,
von 51.700 TEUR ent- LVB
halten (LVB)
M1.3
Ausrüstung aller ÖPNV-Busse mit Partikelfilter
für Nachrüstung keine
LVB
Mittel eingeplant
M1.4
Unterstützung bei der Umstellung des kommunalen
und gewerblichen Fuhrparks auf schadstoffreduzierte
Antriebe/Fahrzeuge, u. a. wird die Erarbeitung eines
Förderprogramms mit einem Finanzbudget von 200
TEUR geprüft
ca. 1.306 TEUR für
Kommunalfahrzeuge
(außer Branddirekt.),
11 TEUR zur Förderung von ErdgasFahrzeugen
Stadt Leipzig*
Priorisierung von Straßenbelagsarbeiten unter Berücksichtigung möglicher Entlastungseffekte für die
Immissionssituation; keine Verschlechterung des
Straßenzustands
5.562 TEUR
Stadt Leipzig
M1.5
Stadt Leipzig
keine
teilweise
wortlich)
M1.1
Umsetzung
2009-2015
x
lfd.
x
lfd.
x
2010 ff.
x
SWL
lfd.
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
5
6
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M1.6
Weiterentwicklung des Parksystems (Bewirtschaftung, P+R, Leitsystem)
216 TEUR
Stadt Leipzig
lfd.
M1.7
Fortführung Straßenbahnausbauprogramm
3.700 TEUR
(anteilig)
LVB
lfd.
M1.8
Weitere Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch verstärktes Marketing, Firmenabo, Großveranstaltungen u. a. 330 TEUR
mit ÖPNV-Ticket-Vertrag, Mobilitätsmanagement(Mobilitätsstationen)
initiativen/ Fahrgemeinschaften in Betrieben, Mobilitätsinitiativen im Leipziger Umland zur Förderung des
Umweltverbundes, Optimierung des S-Bahn-Netzes
nach Fertigstellung des City-Tunnels; Steigerung der
Attraktivität des Fußgängerverkehrs
Stadt Leipzig*, lfd., 2012
LVB*,
(Citytunnel)
SWL
Verwendung von 10 % der Haushaltsmittel des Stra- 1.192 TEUR
ßenbaus (Neubau und Sanierung im Haupt- und Nebenstraßennetz ohne Brückenbau) für Rad- und
Fußgängerverkehr
Stadt Leipzig
M1.10 Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge des
ÖPNV sowie der Stadtreinigung in stark schadstoffbelasteten Gebieten
kein Bedarf
keine
teilweise
wortlich)
M1.9
Umsetzung
x
x
x
lfd.
x
Stadt Leipzig,
LVB*, SRL*
lfd.
M1.11 Prüfung und Umsetzung gebietsbezogener Verkehrs- kein Bedarf
beschränkungen (z. B. LKW-Durchfahrverbote)
Stadt Leipzig
bei Bedarf
M1.12 Einführung einer Umweltzone
55 TEUR
Stadt Leipzig
2011
x
M1.13 Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknotenpunkt B2/A38 (Ableitung Zielverkehr GVZ Leipzig
kein Bedarf, Maßnah- Stadt Leipzig,
me soweit möglich
Autobahnamt
2010
x
x
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
abgeschlossen
Sachsen*
M1.14 Weiterer Ausbau und Modernisierung des ÖPNVNetzes
27.748 TEUR davon
18.320 TEUR für
Stadtbahnprogramm
LVB
M1.15 Ergänzung/Erneuerung der Fahrzeugflotte für den
ÖPNV bei der LVB durch die Beschaffung von Hybridbussen
keine Mittel eingesetzt LVB
lfd.
x
M1.16 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Mokeine investiven Mittel LVB
dellvorhaben „Förderprogramm Modellregion Elektro- eingesetzt, Personalmobilität“ mit einem Busförderprojekt
aufwand
keine
teilweise
wortlich)
Nord über A38/A14) sowie generelle Prüfung des
Wegweisungskonzeptes für Ziele mit überregionaler
Bedeutung und für Fernziele
Umsetzung
ab 2011 bis
2015
x
ab 2009
x
M1.17 Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität“ mit einem Projekt zum Einsatz von Elektroantrieben im kommunalen Fuhrpark sowie der
LVV
keine Mittel eingeplant, E-Fahrzeuge
werden erst ab 2015
wieder beschafft
Stadt Leipzig*, ab 2009
LVV, SWL,
LVB
M1.18 Steigerung der ÖPNV-Attraktivität durch Einführung
der Leipzig-Pass-Mobilcard („Sozialticket“)
1.200 TEUR
Stadt Leipzig*, ab 08/2009
LVB
M1.19 Erneuerung der Kehrmaschinenflotte der Stadtreinigung durch PM10-arme Fahrzeuge
306 TEUR
SRL
ab 2008
bis 2012
M1.20 Ausrüstung aller Müllfahrzeuge der Stadtreinigung
mit einem Partikelfilter
keine Kosten benannt SRL
bis 2015
x
x
x
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
7
8
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M1.21 Fortschreibung des Konzeptes „Autoarme Innenstadt“
33,3 TEUR (Poller)
11,2 TEUR (Fahrradbügel)
M1.22 Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs (Erhöhung der Anzahl an Fahrradabstellanlagen, Sanierung/ Aufstellung Fahrradwegweisungen, Öffentlichkeitsarbeit)
Mitteleinsatz in Anga- Stadt Leipzig
ben zu M1.9 und M5.1
enthalten
ab 2009
M1.23 Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen
kein Bedarf
Stadt Leipzig
bei Bedarf
M1.24 Prüfung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsrekeine Mittel eingesetzt Stadt Leipzig
duzierungen auf hoch belasteten Straßenabschnitten
bei Bedarf
M1.25 Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners und Implementierung in das bestehende Verkehrsmanagementsystem
kein Bedarf (Anschaf- Stadt Leipzig
fung abgeschlossen)
ab 2008
M1.26 Förderung von Carsharing
27 TEUR
Stadt Leipzig
ab 2009
Stadt Leipzig
ab 2010
M1.27 Verkehrsreduzierung an Abschnitten der B 181, Du- im Haushalt nicht exfourstraße, Harkortstraße, Käthe-Kollwitz-Straße,
plizit planbar
Rödelstraße, Lützner- und Berliner Straße; Durchfahrverbot für LKW > 12 Tonnen in der Harkortstraße
ab 2009
x
x
x
x
x
x
x
Gewerbe und Industrie
M2.1
Besondere Berücksichtigung der Feinstaub- und
Stickstoffdioxidbelastung bei Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren
kein Bedarf
Stadt Leipzig
keine
teilweise
wortlich)
Stadt Leipzig
Umsetzung
lfd.
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
M2.2
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge bei öffentlichen Bauaufträgen
kein Bedarf
Stadt Leipzig
lfd.
M2.3
Ertüchtigung der Gasturbinen im GuD-Heizwerk
Nord durch Einbau moderner Brenner
ca. 2.500 TEUR (bei
Umsetzung)
SWL
2012
M2.4
Baustellen: Reifenwaschanlage bei großen Baustellen, vorübergehende Zuwegungen mit Asphaltdecke
kein Bedarf
Stadt Leipzig
bei Bedarf
M2.5
Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich
nicht explizit ausweis- Stadt Leipzig*, bei Bedarf
bar - in BauneSRL
benkosten enthalten
x
x
x
x
M2.6
Verstärkte Baustellenkontrollen
keine Mittel geplant
Stadt Leipzig
ab 2010
x
M2.7
Restriktive Genehmigung von Feuerwerken
kein Bedarf
Stadt Leipzig
ab 2008
x
ca. 20 TEUR
(für eea als Teil des
Energie- u. Klimaschutzprogramms)
Stadt Leipzig
2009 bis
2010
Energie
M3.2
Erstellung eines neuen Energie- u. Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms
Erstellung einer „Energieleitlinie“ für Neubau und Sa- kein Bedarf
nierung kommunaler Gebäude
Stadt Leipzig
2009
Stadt Leipzig
lfd.
x
x
Raum- und Stadtplanung
M4.1
Schadstoffbegrenzung für Energieträgernutzung
(Bauleitplanung), Prüfung der Kontrollmöglichkeit
kein Bedarf
keine
teilweise
wortlich)
M3.1
Umsetzung
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
9
10
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
Verstärkte Begrünung von Straßenraum und Stra575 TEUR
ßenrand (Vermeidung unbefestigter, vegetationsloser
Flächen) – Erhöhung des Baumbestandes um 5.000
Bäume bis 2015 und Erhalt des Altbaumbestandes
Stadt Leipzig
M4.3
Darstellung der Immissionsschutzbelange im Landschaftsplan (z. B. Immissionsschutzpflanzungen)
Stadt Leipzig
lfd.
M4.4
Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflä- 22 TEUR (Naturchen (z. B. „Urbaner Wald“)
schutzfördermittel)
Stadt Leipzig
2009 bis
2012
M4.5
Neuauflage der Aktion zur Fassadenbegrünung 7,3 TEUR
„Aktion Klettermax“; Prüfung der Möglichkeit einer Intensivierung von Dachbegrünungen
Stadt Leipzig
ab 2010
Prüfung der Inanspruchnahme von Kompensations- kein Bedarf
flächen in stark schadstoffbelasteten Straßenräumen
Stadt Leipzig
ab 2010
Stadt Leipzig
ab 2009
M4.6
kein Bedarf
bis 2015
x
x
x
x
x
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
M5.1
M5.2
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf
Maßnahmen des Luftreinhalteplanes und Klimaschutzes
ca. 14 TEUR
Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik – kein Bedarf
Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur weiteren
Verbesserung der Kfz-Abgasstandards (Druck auf
die Fahrzeughersteller) sowie Schaffung finanzieller
Anreize zur Kraftfahrzeugmodernisierung
keine
teilweise
wortlich)
M4.2
Umsetzung
x
x
Stadt Leipzig*, ab 2009
SMUL
x
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
Nr.
Maßnahme
Finanzmittel 2014
hochgestellt = Jahr, falls
beteiligte
Organisationseinheit
abweichend von 2014)
(* = hauptverant-
(k. A. = keine Angabe,
Zeitplan
der Realisierung
laut LRP
Wirkungseintritt
überwiegende
kurzfristig mittel- u.
langfristig
Maßnahmenmanagement
alle Ämter/
Priorisierte Einordnung der zur Realisierung geplanter Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in die
Haushaltsplanung
kein Bedarf
ab 2009
M6.2
Berichterstattung der zuständigen Ämter über die
Umsetzung der geplanten Maßnahmen
kein Bedarf
M6.3
Kontrolle der lufthygienischen Wirkung der realisierten Maßnahmen
kein Bedarf bzw. k. A. Stadt Leipzig*, ab 2011
LfULG*
M6.4
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die mit
der Durchführung der Maßnahmen betrauten Ämter
keine zusätzlichen
Mittel bewilligt
Betriebe
alle Ämter/
Betriebe
Stadt Leipzig
keine
teilweise
wortlich)
M6.1
Umsetzung
ab 2011
bei Bedarf
Bezugsjahr 20..
10
11
12
13
14
11
3 Erläuterungen zum Stand der Umsetzung beschlossener Maßnahmen
Verkehr
M1.1
Straßenbaumaßnahmen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 wurde der weitere Ausbau der Lützner Straße von der Plautstraße bis zur Henriettenstraße (Stadtbahnlinie 15, Bauabschnitt 20.2) abgeschlossen (Kosten: 3.900 TEUR).
Ebenfalls beendet wurde die Erneuerung der Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße (Kosten: 1.890 TEUR).
Mit der umfassenden Sanierung der Könneritzstraße wurde im März 2015 begonnen.
Eine relevante, im Luftreinhalteplan nicht benannte Baumaßnahme, betrifft den Baubeginn im
Petersteinweg/Karl-Liebknechtstraße zwischen Martin-Luther-Ring und Körnerstraße (Kosten:
2.500 TEUR).
Fazit:
M1.2
In der Gesamtschau der im LRP (S. 65, Tabelle 26) benannten Baumaßnahmen werden
diese als mehrheitlich umgesetzt bewertet.
Förderung von ÖPNV
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
LVB
MDV
Die Neuausrichtung des MDV-Tarifs im Jahr 2012 hat sich bis zum Jahresende 2014 bewährt. Auf
MDV-Ebene sind zwischen Juli 2012 und Dezember 2014 rund 10.000 neue ABO-Kunden hinzugekommen, wobei ein Großteil des Zuwachses auf das Bediengebiet der LVB entfällt. Unterstützt
wurde der Erfolg durch die erfolgreiche Ausweitung des Jobticket-Angebotes.
Die Kooperation mit dem Carsharing-Anbieter teilAuto wurde auch im Jahr 2014 zur Stärkung des
Umweltverbundes fortgesetzt. Seit 2011 ist ein monetärer Nachlass beim MDV-Abo und auch bei
teilAuto vereinbart, wenn der Kunde sowohl bei teilAuto als auch bei einem Verkehrsunternehmen
eine Mitgliedschaft bzw. einen Abo-Vertrag schließt.
Die Zugriffszahlen des handybasierten Auskunfts- und Ticketing-Systems easy.GO erhöhten sich
in 2014 weiter. Die Anwendung („App“) ermöglicht Kunden verbundweite Fahrplanauskünfte und
bargeldlosen Ticketerwerb sowie eine adressscharfe Verbindungssuche, Ortung der nächst gelegenen Haltestelle und Erwerb der Anschlusstickets. Darüber hinaus werden Verkehrsinformationen zu Baumaßnahmen und ad hoc über Störungen sowie Echtzeitdatenauskünfte der DB Regio
(Info zu tatsächlichen Abfahrtszeiten) gegeben. Im Dezember 2014 wurde der Informations- und
Ticketing-Service der App im Verbund bereits 3.500.000 mal genutzt, im Vergleich zu rund
123.000 Auskünften im Juli 2011. Die Zahl der aktiven Nutzer betrug Ende 2014 insgesamt
131.000. Es wurden 61.000 Tickets mobil erworben.
Die SchülerCard bzw. SchülerMobilCard gelten auch im SPNV und können in Leipzig, sowie einer
frei wählbaren angrenzenden Tarifzone genutzt werden. Die Käufer der SchülerMobilCard können
seit August 2014 zusätzlich die SchülerRegioFlat für das gesamte MDV-Gebiet erwerben.
An der Universität Leipzig und Halle wurde das Semester-Vollticket des MDV eingeführt. Für die
eingeschriebenen Studenten weitet sich deren Mobilität auf das gesamten MDV-Gebiet aus.
LVB
In 2014 wurde der behindertengerechte Ausbau von Bus- und Straßenbahnhaltestellen im Stadtgebiet fortgeführt.
- Straßenbahnhaltestellen: Pittlerstraße, Bushof Lindenau, Credéstraße, Wiebelstraße
- Bushaltestellen: Faradaystraße, Volksgartenstraße, Fockestraße, Mockau West, Schildberger
Weg, Technisches Rathaus (Linie 70), Theresienstraße (Richtung Möckern), Hartzstraße,
12
Virchow-/Coppistraße, Zollschuppenstraße, Gemeindeamt Lindenthal, Ratzelbogen, Credéstraße, Schenkendorfstraße, August-Bebel-Straße/Kurt-Eisner-Straße
Das Bedienungsangebot im Straßenbahn- und Busnetz blieb 2014 gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde die Buslinie 91 eingeführt.
Diese fungiert als Ersatz für die vormalige Linie 190, allerdings in verdoppelter Fahrtenhäufigkeit
und bindet das Güterverkehrszentrum inkl. Porsche-Werk an den Verknüpfungspunkt Bahnhof
Wahren/ Rathaus Wahren an.
Auf einigen Buslinien - vornehmlich auf kurzen Quartiersbuslinien - wurde das Angebot in den
Schwachlastzeiten (abends sowie Wochenende früh) bei sehr schlechter Auslastung reduziert.
Der im Dezember 2012 testweise samstags auf drei Straßenbahnlinien eingeführte 10-Minuten-Takt zwischen 10 und 18 Uhr wurde im Jahr 2014 fortgeführt. Die Entscheidung über eine
Ausweitung auf weitere Straßenbahnlinien wird im ersten Halbjahr 2015 getroffen und frühestens
zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 wirksam.
Fazit:
M1.3
Die o. g. Teilmaßnahmen fördern die Akzeptanz und damit Nutzung des ÖPNV (Bus/
Bahn). Bei der Förderung von ÖPNV handelt es sich um eine laufende Maßnahme, die
permanente Umsetzung erfährt. Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Ausrüstung aller ÖPNV-Busse mit Partikelfilter
Umsetzung/Information durch:
LVB
89 % der im Fuhrpark der LVB vorhandenen Busse verfügte zum 31.12.2014 über eine grüne Plakette (Abb. 2). Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr steht im Zusammenhang mit dem
Übergang der meisten Regionalbuslinien zur Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH und
damit einhergehenden Veränderungen im Fahrzeugbestand.
Das Fahrzeugerneuerungskonzept führt schrittweise zur Aussonderung von Altfahrzeugen und
durch die Beschaffung von Linienbussen mit Abgasnormen größer/gleich Euro V zur Reduzierung
der fahrzeugspezifischen Abgasemissionen. Der nachträgliche Einbau von Partikelfiltern in Altfahrzeugen wird aufgrund der Unwirtschaftlichkeit und Risiken nicht befürwortet.
Die Ersatzbeschaffung für noch insgesamt 15 Linienbusse erfolgt im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages, den die LeoBus GmbH (selbständige Tochtergesellschaft der LVB) mit der Stadt
Leipzig auf Grund der Umweltzone geschlossen hat. Dieser sieht eine schrittweise Umstellung des
gesamten Busfuhrparks bis spätestens Ende 2016 auf die grüne Plakette vor.
90%
60%
30%
0%
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 2. Anteil der Busse mit grüner Plakette im Linienbusbetrieb in den Jahren 2010 - 2014
Stadt
Leipzig
Neben der LeoBus GmbH haben drei weitere Unternehmen, welche Busse im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs betreiben, öffentlich-rechtliche Verträge mit der Stadt Leipzig abgeschlossen. Diese sehen ebenfalls eine Umstellung der jeweiligen Busflotten auf die grüne Plakette
bis spätestens Ende 2016 vor.
Fazit:
Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
13
M1.4
Unterstützung bei der Umstellung des kommunalen und gewerblichen Fuhrparks auf schadstoffreduzierte Antriebe/Fahrzeuge, u. a. wird die Erarbeitung eines Förderprogramms mit
einem Finanzbudget von 200 TEUR geprüft
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Sowohl die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Flottendurchschnitt beim CO2-Ausstoß (RBV-1030/11) ist Schwerpunkt bei der Bewirtschaftung des Verwaltungsfuhrparks, als auch die Kompensation der Fahrzeuge, welche nicht über eine grüne Plakette verfügen. Können alte Dienstkraftfahrzeuge nicht entfallen, sondern müssen zur notwendigen Aufgabenerledigung ersetzt
werden, haben bei der Neubeschaffung Elektrofahrzeuge bzw. (in ihrer Fahrzeugklasse) sehr
schadstoffarme Fahrzeuge Vorrang.
Im Zusammenhang mit den Anforderungen der Umweltzone wurden im Jahr 2014 rund 1.213
TEUR für die Ersatzbeschaffung von Nutzfahrzeugen und 93 TEUR für die Ersatzbeschaffung von
Personenkraftwagen aufgewandt.
Ein Förderprogramm zur Unterstützung der Umrüstung gewerblicher Fuhrparks auf schadstoffarme Antriebe konnte bislang nicht realisiert werden.
SWL
Im Jahr 2014 wurde die Umrüstung von 24 Fahrzeugen auf umweltschonenden Erdgasantrieb mit
einem Finanzvolumen von ca. 11 TEUR gefördert (Abb. 3). Seit Mai 2013 gilt eine neue Förderprämie in Form eines 400 kg-Erdgas-Tankgutscheins.
Seit Dezember 2014 entsprechen die Fahrzeuge im Fuhrpark (PKW/Nutzfahrzeuge) der Stadtwerke Leipzig-Gruppe komplett der grünen Umweltplakette.
Im selbst genutzten Bestand gibt es 15 Elektrofahrzeuge (PKW/Nutzfahrzeuge) und 59 Nutzfahrzeuge mit Erdgasantrieb. Bis Ende 2014 wurden durch die SWL im Rahmen geförderter Projekte,
vgl. dazu M1.17, insgesamt 32 E-Fahrzeuge angeschafft.
50
40
30
20
10
0
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 3. Anzahl der von der SWL geförderten Erdgasfahrzeuge in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
14
Für die Umstellung des kommunalen Fuhrparks wurden erhebliche finanzielle Aufwendungen geleistet, weshalb die Maßnahme für das Berichtsjahr als überwiegend umgesetzt
klassifiziert wird.
M1.5
Priorisierung von Straßenbelagsarbeiten unter Berücksichtigung möglicher Entlastungseffekte für die Immissionssituation; keine Verschlechterung für den Straßenzustand
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Für den Straßenunterhalt standen im Haushalt 2014 insgesamt 5.562 TEUR zur Verfügung (Abb.
4). Darin enthalten sind 1.270 TEUR für die Beseitigung der Winterschäden. Die Instandsetzungsarbeiten wiesen weiterhin nur punktuellen Charakter auf und betrafen vorrangig immissionsseitig
stark belastete Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen.
Das zusätzlich zu den punktuellen Instandsetzungen durchgeführte Deckenbauprogramm erreichte im Jahr 2014 einen Kostenumfang von 2.155 TEUR und lag damit über den ursprünglich avisierten 1.916 TEUR. Die Instandsetzungen erstreckten sich auf folgende Straßenabschnitte:
- Georg-Schumann-Straße von Druckereistraße bis Flößenstraße einschließlich Neubau einer
LSA am Knotenpunkt Pittlerstraße,
- Edvard-Grieg-Allee von Marschnerstraße bis Kreisverkehr,
- Eutritzscher Straße von Ernst-Pinkert-Straße bis Parthenstraße einschließlich Knoten Berliner
Straße und Gerberbrücke,
- Arthur-Polenz-Straße von Mölkauer Straße bis Wiesenblumenweg.
6.000
4.000
2.000
0
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 4. Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für den Straßenunterhalt (in TEUR)
in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
M1.6
Die erforderlichen Ausgaben für die Instandsetzung von Straßen wurden, an den Vorgaben des Luftreinhalteplanes gemessen, erreicht. Deshalb wird die Maßnahme als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Weiterentwicklung des Parksystems (Bewirtschaftung, P+R, Leitsystem)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die im Jahr 2010/2011 erarbeitete und beschlossene Parkgebührenverordnung (RBV-773/11) gilt
fort.
Im Rahmen der Umsetzung der „Sofortmaßnahmen zum Nutzungskonzept zum öffentlichen
Raum im Umfeld des Sportforums“ wurden Finanzmittel in Höhe von insgesamt 155 TEUR für folgende Maßnahmen verwendet:
- Verbesserung der Oberflächenqualität auf den P+R-Plätzen Plovdiver Straße, Messe, Völkerschlachtdenkmal, Schönauer Ring, Krakauer Straße, Lausen, Leutzsch (Planungsleistungen),
und AGRA (Planungsleistungen),
- Einrichtung von Busparkplätzen im Mittelbereich der Straße Am Sportforum,
- Erarbeitung eines Anwohnerschutzkonzeptes im Bereich des Sportforums,
- Verbesserung der Flächennutzung des Stadionvorplatzes (Planungsleistungen).
15
Zum vorgenannten Maßnahmenpaket zählen auch nachfolgende Maßnahmen, die noch mit Finanzmitteln aus dem Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 61 TEUR realisiert wurden:
- P+R-Platz Völkerschlachtdenkmal → Fußgängerleitsystem
- S1/Louise-Otto-Peters-Allee → Vorwegweisung zum P+R-Platz Messe
- Stadtinformationstafeln auf den P+R-Plätzen Plovdiver Straße, Völkerschlachtdenkmal, Messe
- P+R-Informationstafeln an den Straßen Maximilianallee, Prager Straße, Wundtstraße, Zeitzer
Straße, Sandberg, Lützner Straße, Louise-Otto-Peters-Allee
- Eine Aufwertung der P+R-Plätze durch bspw. ein Kombiticket P+R/ÖPNV erfolgte bislang nicht.
Fazit:
M1.7
Die Aufwertung der P+R-Plätze wird als langfristige Aufgabe gesehen. Aufgrund der im Jahr
2014 erfolgten Aktivitäten wird die Maßnahme als umgesetzt klassifiziert. Darüber hinaus
gilt es jedoch, noch vorhandene Potentiale zur Errichtung weiterer P+R-Plätze auszuschöpfen sowie eine weitere Aufwertung bestehender Plätze vorzunehmen.
Fortführung des Straßenbahnausbauprogramms
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 wurde geplant, die Beschaffung neuer Straßenbahnen spätestens im Doppelhaushalt 2015/2016 mit jeweils 2.000 TEUR zu bezuschussen.
LVB
Der Bestand an aktiven Straßenbahnfahrzeugen beträgt 299 Stück zum 31.12.2014.
Im Jahr 2014 wurde der Anteil moderner Niederflurfahrzeuge auf 61 % erhöht (Abb. 5). Tatrafahrzeuge wurden weiter schrittweise ausgesondert.
70%
60%
50%
40%
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 5. Anteil Niederflurfahrzeuge am Straßenbahnbestand in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
16
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird als teilweise umgesetzt klassifiziert.
M1.8
Weitere Erhöhung der ÖPNV-Attraktivität durch verstärktes Marketing, Firmenabo, Großveranstaltungen mit ÖPNV-Ticket-Vertrag, Mobilitätsmanagementinitiativen/Fahrgemeinschaften
in Betrieben, Mobilitätsinitiativen im Leipziger Umland zur Förderung des Umweltverbundes,
Optimierung des S-Bahn-Netzes nach Fertigstellung des City-Tunnels; Steigerung der Attraktivität des Fußgängerverkehrs
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 wurden an folgenden Orten Optimierungen für den ÖPNV bzw. den Fuß- und Radverkehr an Lichtsignalanlagen vorgenommen:
- Riebeckstraße/Täubchenweg, Bornaische Straße/Leinestraße, Goerdelerring einschließlich
Gleiskurve, Hauptbahnhof, Roßplatz, Maximilianallee/Theresienstraße, Ratzelstraße/Kiewer
Straße, Mockauer Straße/Volbedingstraße, Gerichtsweg/Täubchenweg, Schönauer Straße/
Ludwigsburger Straße, Friedrich-Ebert-Straße/Manetstraße, Marschner Straße/Ferdinand-Lassale-Straße, Lützner Straße/Zschochersche Straße, Dittrichring/Gottschedstraße, Eisenbahnstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, Antonienstraße/Brünner Straße, Prager Straße zwischen Gutenbergplatz und Friedhofsweg, Semmelweisstraße und Kurt-Eisner-Straße, Lützner Straße,
Torgauer Platz, Georg-Schumann-Straße/Slevogtstraße, Georg-Schumann-Straße/Kirschbergstraße, Georg-Schumann-Straße/Pittlerstraße, Mockauer Straße/Friedrichshafner Straße,
Landsberger Straße/Max-Liebermann-Straße.
Die Arbeiten erfolgten im Rahmen der regulären Laufendhaltung der Lichtsignalanlagen bzw. des
Betriebes der Verkehrsmanagementzentrale. Gesonderte finanzielle Mittel standen nicht bereit.
In die Kombiticketregelung von RB Leipzig wurden neben den Zonen 110, 151, 162 und 168 zusätzlich die Zonen 141, 142, 152, 153, 164, 165 und 167 für alle Spiele des RB Leipzig für vier
Stunden vor und nach dem Spiel einbezogen. Markranstädt und weitere Zonen sollen in der
nächsten Saison folgen.
Im Technischen Rathaus gibt es für die Privatfahrzeuge der Mitarbeiter ausschließlich kostenpflichtige (30 EUR/Monat) Parkplätze. Es ist vorgesehen diese Handhabe auf alle Verwaltungsstandorte auszudehnen.
Das Mobilitätsmanagementkonzept für die Stadtverwaltung wird kontinuierlich umgesetzt; darin
werden Fahrradfahren und Jobticket priorisiert.
Das „Jobticket“ (spezielles Angebot des MDV) für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird mit den
derzeit erreichten Konditionen (höchstmöglicher Rabatt von 11 %) fortgeführt. Ein Antrag zur Gewährung eines freiwilligen Arbeitgeberzuschusses wurde im Stadtrat bislang nicht beschlossen.
In 2013 wurde der Jobticket-Rahmenvertrag der Stadt Leipzig für Unternehmen mit mehrheitlicher
städtischer Beteiligung geöffnet. Neben fünf großen Unternehmen, an denen die Stadt Leipzig
mehrheitlich beteiligt ist, konnten in 2014 weitere beteiligte Unternehmen für das attraktive Angebot gewonnen werden. Im Ergebnis stieg die Anzahl der Jobticketnutzer der Stadt Leipzig und ihrer Unternehmen in 2014 auf rund 1.670.
Die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für einen Mobilitätsmanager innerhalb der Stadtverwaltung gelang noch nicht.
17
LVB
Folgende Optimierungen erfolgten an Lichtsignalanlagen speziell im ÖPNV-Bereich:
- Straße des 18. Oktober/ Paul-List-Straße, Programmänderung zur Verbesserung der ÖPNVBeeinflussung,
- Bornaische Straße/ Leinestraße, Programmänderung zur Verbesserung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Torgauer Straße/ Permoserstraße, Programmänderung (Fördervorhaben RBLSA),
- Torgauer Platz, Programmänderung (Fördervorhaben RBLSA),
- Breite Straße/ Zweinaundorfer Straße, Programmänderung zur Verbesserung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Philipp-Rosenthal-/Semmelweisstraße (Russischen Kirche), Programmänderung zur Verbesserung der ÖPNV-Beeinflussung,
- Lützner Straße/ Saalfelder Straße, Einrichtung ÖPNV-Beeinflussung (Fördervorhaben Stadtbahnausbau Linie 15),
- Georg-Schumann-Straße/ Pittlerstraße, Neubau LSA mit ÖPNV-Beeinflussung,
- Wurzner Straße/ Hermann-Liebmann-Straße, Neubau LSA mit ÖPNV-Beeinflussung,
- Wurzner Straße/ Torgauer Straße, Neubau LSA mit ÖPNV-Beeinflussung.
Die Fahrgastzahlen fielen im Netz der LVB im Jahr 2014 auf 136,2 Mio. zurück ( Abb. 6). Gründe
hierfür sind u. a. die Abgabe von Regionalbuslinien im Jahr 2014 sowie der Effekt des Ende 2013
eröffneten City-Tunnels mit seinen neuen und verbesserten Anbindungen im Eisenbahnverkehr
(S-Bahn-und Regionalverkehr sowie zum Fernverkehr).
Die Zusammenarbeit zwischen einem Fahrradverleihunternehmen und Carsharer wurde im Jahr
2014 fortgeführt und zur vorgesehenen Integration in den geplanten Mobilitätsstationen weiter entwickelt.
Das Kombiticket mit den städtischen Theaterhäusern wird ab der Spielsaison 2013/2014 bis Ende
der Spielzeit 2014/2015 fortgeführt.
Im Jahr 2014 konnten Kombiticketverträge mit 80 % der Konzert- und Sportveranstalter in den
Spielstätten Arena Leipzig, Red Bull Arena, Festwiese und Völkerschlachtdenkmal geschlossen
werden.
Seit dem Jahr 2013 gibt es bis zum Jahr 2016 Vereinbarungen mit der Leipziger Messe, welche
die Anerkennung der Messeintrittskarten für verschiedenste Eigenveranstaltungen auf dem Leipziger Messegelände als Fahrausweise im Straßenbahn- und Omnibuslinienverkehr sowie in den
Nahverkehrszügen innerhalb der Tarifzonen 110, 151, 156, 162, 163,168, 201 und 225 des MDV
beinhaltet. Darüber hinaus wurden durch die LVB mit Unterstützung des Congress Centers Leipzig weitere Veranstalter davon überzeugt, eine Kombiticketvereinbarung einzugehen.
Das Zoo Leipzig MobilTicket wird weiter angeboten und von den Zoobesuchern angenommen.
Auch im Jahr 2014 konnten weitere Leipziger Unternehmen für das Jobticket akquiriert werden.
Neben der Stadt Leipzig und ihren mehrheitlich beteiligten Unternehmen haben sich bereits 45
Unternehmen für das Produkt entschieden. Der deutliche Zuwachs an Vertragspartnern bildet sich
auch im Zuwachs an Jobticketnutzern ab. Insgesamt 4.021 Fahrgäste nutzten im Dezember 2014
ein Jobticket ( Abb. 7).
Im Rahmen eines Pilotprojekts können Unternehmen, die an der HWK zu Leipzig registriert sind
und mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen, auch weiterhin ein Jobticket erwerben. Der ansonsten erforderliche Mindestschwellenwert von 20 Mitarbeitern gilt für diese Unternehmen nicht.
Im Jahr 2014 wurde das EFRE-Projekt zwischen LVB, Stadt Leipzig und weiteren Partnern fortgesetzt, welches mit Unterstützung von Fördermitteln die Einrichtung von 25 Mobilitätsstationen in
2015 vorsieht. Die Stationen ermöglichen eine besonders attraktive Verknüpfung der Angebote
des Umweltverbundes (siehe dazu auch M1.26). Sie sind Teil der LVB-Strategie zur weiteren Steigerung des Modal Split, bei dem für den gesamten ÖPNV bis 2025 eine Steigerung auf 25 % angestrebt wird.
SWL
18
Das im September 2013 für die Mitarbeiter der SWL GmbH und Netz Leipzig AG eingeführte Job-
ticket nutzten zum 31.12.2014 insgesamt 69 Mitarbeiter.
Maßnahmen zur Mobilitätsverbesserung werden bei der SWL GmbH und der Netz AG weiter verfolgt und realisiert. Hierzu zählen insbesondere die im Rahmen des Forschungsprogramms „effizient mobil“ aufgezeigten Maßnahmen, so z. B. Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder, Umkleideeinrichtungen, welche beim Umzug in das neue Bürogebäude „Europahaus“ im Jahr 2014 umgesetzt wurden.
145
4.000
3.000
140
2.000
135
130
1.000
2010
2011
2012
2013
Abb. 6. Fahrgastzahlen der LVB (in Mio.)
in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
M1.9
0
2014
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 7. Anzahl Jobticketnutzer in den
Jahren 2010 – 2014.
Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Die Maßnahme wird bezogen
auf die Ergebnisse im Berichtszeitraum als umgesetzt klassifiziert. Wesentlicher Faktor ist
die bereits im Jahr 2013 erfolgte Inbetriebnahme des City-Tunnels.
Verwendung von 10 % der Haushaltsmittel des Straßenbaus (Neubau und Sanierung im
Haupt- und Nebenstraßennetz ohne Brückenbau) für Rad- und Fußgängerverkehr
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Eine jährliche prozentuale Erfassung ist nicht möglich, da die Finanzmittel ohne erheblichen personellen und finanziellen Aufwand nicht in unterschiedliche Verwendungsarten aufschlüsselbar
sind.
Stichproben bei Vorhaben jüngster Zeit weisen auf ein deutliches Überschreiten der 10 %-Marke.
Im Jahr 2014 wurden Mittel in Höhe von rund 1.192 TEUR für die Erneuerung und den Ausbau
des Radwegenetzes bzw. der Radverkehrsanlagen wie folgt investiert:
- Rekonstruktion von Radwegen (27,6 TEUR),
- Neubau von Radwegen (276,2 TEUR),
- Radfahrstreifen (449,2 TEUR),
- LSA, Markierung, Beschilderung (246,1 TEUR),
- Fahrradanlehnbügel (119,8 TEUR),
- diverse Einzelobjekte (72,1 TEUR).
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
19
M1.10
Einsatz besonders emissionsarmer Fahrzeuge des ÖPNV sowie der Stadtreinigung in stark
schadstoffbelasteten Gebieten
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Seitens des Amtes für Umweltschutz wurde eine Liste mit stark schadstoffbelasteten (PM 10, NO2)
Straßenabschnitten erarbeitet. Diese enthält eine Differenzierung der Straßenzüge nach „Grenzwert erreicht“ und „Grenzwert überschritten“. Die Liste wurde der LVB und SRL bereits im 4. Quartal 2010 mit der Bitte übergeben, ihren Fahrzeugeinsatz daran ausgerichtet zu koordinieren.
LVB
Die konkrete Ausrichtung auf einzelne Straßenzüge ist linien- und fahrgastabhängig. Bei großen
Fahrgastaufkommen werden Gelenkbusse eingesetzt, in besonders belasteten Straßenzügen und
bei ausreichendem Fahrgastaufkommen seit 2011 insbesondere Hybridbusse und die neu beschafften Gelenkwagen mit dem Abgasstandard EEV.
SRL
In den besonders stark schadstoffbelasteten Gebieten werden vorrangig Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro V bzw. EEV eingesetzt.
Fazit:
M1.11
Die Buserneuerung des Stadtbusverkehrs der LVB führt wie geplant schrittweise zur weiteren lufthygienischen Entlastung. Die Hybridbusprojekte führten zusätzlich schrittweise zur
Ablösung von Altfahrzeugen in besonders belasteten Gebieten. Die Maßnahme befindet
sich in der laufenden Umsetzung und wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Prüfung und Umsetzung gebietsbezogener Verkehrsbeschränkungen (z. B. Durchfahrverbote
für Nutzfahrzeuge u. a.)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 fand keine neuerliche Prüfung der Straßenabschnitte hinsichtlich notwendiger Verkehrsbeschränkungen statt. Nach wie vor gilt das seit dem Jahr 2011 bestehende Durchfahrverbot
für schwere Nutzfahrzeuge in der Harkortstraße, vgl. M1.27.
Fazit:
M1.12
Die Maßnahme wurde im Jahr 2014 nicht umgesetzt. Vor dem Hintergrund einer aktuellen
Prognose der Verkehrs- u. Schadstoffbelastung ist im Rahmen der für das Jahr 2015 geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplans ein möglicher Bedarf zu prüfen.
Einführung einer Umweltzone
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Einführung der Umweltzone erfolgte zum 01.03.2011.
Zum 31.12.2014 waren noch 660 Fahrzeuge per Einzelgenehmigung vom Fahrverbot befreit.
Mittels öffentlich-rechtlicher Verträge waren lt. Abschlüssen bis 31.12.2014 unter Berücksichtigung
vorzeitiger Vertragserfüllungen noch insgesamt 761 Fahrzeuge vom Fahrverbot ausgenommen.
Mit Stand zum 01.01.2015 waren noch 8 Fahrzeuge per Einzelgenehmigung und 59 Busse des
ÖPNV (Kontrollstand: 26.01.2015) vom Fahrverbot befreit.
Das Fahrverbot innerhalb der Umweltzone wird durch Mitarbeiter der Polizeidirektion (fließender
und ruhender Verkehr) und des Ordnungsamtes (ruhender Verkehr) kontrolliert, festgestellte Verstöße werden geahndet. Seit der Einführung der Umweltzone wurden bis zum 31.12.2014 insgesamt 19.326 Verstöße, 4.290 davon im Jahr 2014, gegen die Kennzeichnungspflicht festgestellt.
Fazit:
20
Die Maßnahme ist seit dem 1. März 2011 umgesetzt.
M1.13
Optimierung der Fernwegweisung am Verkehrsknotenpunkt B2/A38 (Ableitung Zielverkehr
GVZ Leipzig Nord über A38/A14) sowie generelle Prüfung des Wegweisungskonzeptes für
Ziele mit überregionaler Bedeutung und für Fernziele
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das Ziel „Flughafen“ wurde als Symbol in die wegweisende Beschilderung (im Bereich AS LeipzigSüdost) bereits im April 2011 aufgenommen.
Die Ergänzung der Ziele „GVZ“ und „Messe“ am Knoten B 2/AS Leipzig-Süd (BAB 38) über AD
Parthenaue bis zur AS Leipzig-Nord (BAB 14) ist aus beschilderungstechnischen Gründen nicht
möglich. Die zulässige maximale Anzahl von Zielangaben ist, gemäß Punkt 3.2.3 der Regeln zur
Begrenzung der Zielanzahl der RWBA 2000, bereits erreicht. Für die Wegweisung am Knoten
B2/AS Leipzig-Süd (BAB 38) ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zuständig.
Eine Änderung der Fernwegweisung auf Bundesstraßen ist nicht möglich, da laut Verzeichnis der
Fern- und Nahziele an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen die aufzuführenden Fernziele vorgegeben sind.
Fazit:
M1.14
Die ursprünglich avisierte Erweiterung in der Beschilderung, insbesondere der Verweis auf
das GVZ Leipzig Nord und die Messe, konnte nicht realisiert werden. Die Maßnahme wird
als teilweise umgesetzt klassifiziert, wobei der nicht umgesetzte Anteil außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Leipzig liegt.
Weiterer Ausbau und Modernisierung des ÖPNV-Netzes
Umsetzung/Information durch:
LVB
Im Jahr 2014 erfolgten Investitionen in das Straßenbahnnetz in Höhe von 27.784 TEUR ( Abb. 8),
davon 18.320 TEUR in die Fortführung des Stadtbahnprogramms (Linie 15: Lützner Straße; Linie
7: Wurzner Straße; Linie 11: Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Str.; Linie 11: Haltestelle Pittlerstraße; Linie 1: Ersatzneubau Antonienbrücke).
Bezüglich der Herrichtung barrierefreier Straßenbahnhaltestellen vgl. Angaben unter M1.2.
Die Länge der Netzabschnitte in Rasengleisbauweise erhöhte sich im Jahr 2014 um 369 m auf
5.928 m. Ein Ausbau erfolgte bspw. in der Lützner Straße und an der Gleissschleife Klemmstraße.
Die gesamte Rasengleisfläche beträgt im Jahr 2014 insgesamt 27.025 m². Die Zahl musste aufgrund einer genaueren Erfassungsmethodik nach unten korrigiert werden. Der Einbau von Rasengleis an der Georg-Schumann-Straße zwischen Ölhafenstraße und Pittlerstraße wurde bislang
aus finanziellen Gründen nicht realisiert.
Streckenverlängerungen und Neubauvorhaben basieren auf dem Konzept „Netz 2020“. Folgende
Streckenverlängerungen/Neubauvorhaben sind geplant:
- Neutrassierung der Linie 9 (eine Neutrassierung der Linie 1 wurde verworfen) in Mockau über
nördliche Mockauer Str./westliche Tauchaer Str. und Aufgabe der Kieler Straße,
- Verlängerung der Linie 9 über die heutige Endstelle Thekla ins Wohngebiet Thekla (Sosaer
Str./Freiberger Str.) bis Bereich Bhf. Thekla (die Weiterführung einer Betriebsstrecke bis Technisches Zentrum wurde verworfen),
- Neutrassierung der Linienführung zum Herzklinikum; von Oktober 2013 bis April 2014 wurden
im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens zwei Vorzugstrassenvarianten erarbeitet, die in
den Flächennutzungsplan aufgenommen werden sollen. Der tatsächliche Bau der Trasse ist von
der Realisierung der Erweiterungsvorhaben auf dem medizinischen Campus rund um das Herzklinikum abhängig.
Eine Verlängerung der Linie 11 zum Markkleeberger See wird nicht weiter verfolgt, da sich die
Stadt Markkleeberg gegen eine Verlängerung ausgesprochen hat. Zudem wurde beim mittlerweile
erfolgten Neubau der Bornaischen Straße in Markkleeberg-Ost zwischen der bestehenden Endhaltestelle und dem Markkleeberger See eine mögliche Trasse baulich nicht berücksichtigt.
21
Bei den im Luftreinhalteplan benannten Neutrassierungen der Linien 7 und 8 handelt es sich um
langfristig angelegte Projekte.
30.000
20.000
10.000
0
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 8. Investitionen in das Straßenbahnnetz (in TEUR) in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
M1.15
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung, sie wird bezogen auf den Berichtszeitraum als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Ergänzung/Erneuerung der Fahrzeugflotte für den ÖPNV bei der LVB durch die Beschaffung
von Hybridbussen
Umsetzung/Information durch:
LVB
Die Teilnahme an den geförderten Projekten „SaxHybrid“, vgl. M1.16, und „RegioHybrid“ ermöglichte im Jahr 2011 den Aufbau einer Hybridbusflotte für den Linienverkehr bestehend aus 19
Fahrzeugen, die sich auch 2014 weiter im Linieneinsatz befanden ( Abb. 9).
Im Anschlussprojekt SaxHybrid Plus startet ab Jahresende 2015 der Praxistest eines nachladefähigen Plug-In-Hybridbusses im Linienverkehr. Der Test wird vom Fraunhofer Institut Dresden
wissenschaftlich begleitet und stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zum Elektrobus dar.
Weitere Neubeschaffungen von Hybridbussen sind kurzfristig nicht vorgesehen, sofern sich die
Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Dieselbus nicht deutlich verbessert oder Fördermittelprogramme, welche die höheren Kosten teilweise ausgleichen, zur Verfügung stehen. Zudem wird die
Weiterentwicklung zum reinen nachladefähigen Elektrobus weiter verfolgt, vgl. dazu auch M1.16.
20
15
10
5
0
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 9. Anzahl Hybridbusse bei den LVB in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
22
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung. Perspektivisch können jedoch
nur bei ausreichender Förderung und Finanzierbarkeit weitere Hybridantriebsfahrzeuge
beschafft und dadurch Altfahrzeuge ersetzt werden.
Da im Jahr 2014 keine weiteren Hybridbusse beschafft wurden, wird die Maßnahme als
teilweise umgesetzt klassifiziert.
M1.16
Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregion Elektromobilität“ mit einem Busförderprojekt
Umsetzung/Information durch:
LVB
Die Teilnahme am Modellvorhaben Elektromobilität – Electric Street Saxony – Teilprojekt ÖPNV –
SaxHybrid “Serielle Hybridbusse mit partiell rein elektrischem Fahrbetrieb“ wurde erfolgreich abgeschlossen. Im Jahr 2011 konnten aus dem Projekt insgesamt 10 der unter M1.15 genannten 18
Hybridbusse finanziert und in Betrieb genommen werden.
Ausgehend von den Erfahrungen mit den erfolgreichen Hybridbusprojekten engagieren sich die
LVB weiter in regionalen und überregionalen Partnerschaften mit dem Ziel, die Emissionen und
Kraftstoffverbräuche im Busverkehr weiter zu mindern.
Es wurde das Folgeprojekt SaxHybridPLUS erarbeitet, welches die Entwicklung, den Test und den
Einsatz eines Plug-In-Hybridbusses, seiner Energiespeichersysteme und des dafür erforderlichen
Energiemanagements umfasst. Dieses sowie die folgenden zwei Projekte wurden dem neuen
bayerisch-sächsischen Schaufenster „Elektromobilität verbindet Bayern und Sachsen“ zugeordnet.
Das Projekt „eBus Batterfly“, ebenfalls ein „Schaufensterprojekt, hat den Betrieb von zwei vollelektrischen Batteriebussen im Linienverkehr zum Ziel. Derzeit wird die Errichtung der elektrischen Anlagen zum Nachladen der Fahrzeuge an den Standorten Bushof Lindenau und Connewitz/Kreuz
der Linie 89 planerisch vorbereitet. Der Testeinsatz zweier E-Busse ist für den Zeitraum vom III.
Quartal 2015 bis 30.06.2016 (Projektende) vorgesehen.
Ein weiteres Projekt mit Namen „eBus Skorpion“ dient der Entwicklung und Erprobung eines
selbsttätigen automatischen Nachladesystems zum An- und Abdrahten der Stromabnehmer während der Fahrt und Nachladung der benötigten Traktions- und Hilfsenergie über kurze Fahrleitungsabschnitte bei minimaler zu errichtender Infrastruktur. Die Entwicklungsarbeiten werden vom
Projektpartner Westsächsische Hochschule Zwickau durchgeführt. Die LVB wird gemeinsam mit
dem weiteren Projektpartner, dem Fraunhofer Institut Dresden eine exemplarische Analyse (theoretische, rechnerische Betrachtung) hinsichtlich des Einsatzpotenzials von Elektrobussen mit dynamischer Nachladung für sechs nachfragestarke Buslinien der LVB durchführen
Die Projekte sind allerdings nur mit ausreichender Förderung wirtschaftlich für die LVB umsetzbar.
Fazit:
M1.17
Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Auf Grund des bisher erreichten
Standes und der fortdauernden Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung der Elektromobilität wird die Maßnahme für den Berichtszeitraum als umgesetzt klassifiziert.
Teilnahme der Stadt Leipzig am bundesweiten Modellvorhaben „Förderprogramm Modellregionen Elektromobilität“ mit einem Projekt zum Einsatz von Elektroantrieben im kommunalen Fuhrpark sowie in der LVV-Unternehmensgruppe
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das Projekt SaxMobility I wurde mit dem Kauf von 10 Elektrofahrzeugen (PKW) bereits im Jahr
2011 erfolgreich abgeschlossen.
Im Folgeprojekt SaxMobility II arbeitet die Stadt Leipzig gemeinsam mit ihren Projektpartner (SWL
und LVB) an der Weiterentwicklung des Einsatzes von Elektroantrieben.
LVB
Die LVB waren am Projekt SaxMobility I indirekt beteiligt und haben vier Elektro-PKW mitfinanziert
und in ihrer Unternehmensgruppe eingesetzt.
Im Folgeprojekt SaxMobility II (Laufzeit 10/2011 bis 06/2016) sind die LVB direkter Projektpartner.
Gegenstand des Projekts ist die Verkettung umweltfreundlicher elektromobiler Verkehrsangebote,
der weitere Infrastrukturausbau (Ladesäulen, Parkflächen, Leihsysteme) und eine geförderte
Fahrzeugbeschaffung.
Die LVB arbeiten federführend und in Partnerschaft mit der Stadt Leipzig, den Stadtwerken Leipzig
23
sowie Unternehmen zum Carsharing und Bikesharing an der Errrichtung von 25 Mobilitätsstationen. Diese umfassen mindestens zwei Angebote im Umweltverbund und ermöglichen das
Laden von Elektro-PKW. Der Aufbau sowie die Kopplung mit der ebenso im Aufbau befindlichen
Mobilitätsplattform neuer Generation (auf Basis von easy.GO) ist in 2015 geplant.
Mit Beteiligung der LVB sollen durch Synergien mit den mobilen Abrechnungsmethoden im ÖPNV
noch größere Nutzergruppen für die umweltfreundliche Elektromobilität erschlossen werden.
SWL
Die SWL sind am Projekt SaxMobility II beteiligt. Dabei wird insbesondere der Ausbau der Ladeinfrastruktur und der elektromobile Flottenbetrieb wissenschaftlich begleitet. Zur Vereinfachung der
Ladeinfrastruktur soll die Einbindung mobiler Endgeräte (z. B. „Smartphone“) dienen. Gemeinsam
mit den LVB wird an der Verknüpfung dieser Systeme zum ÖPNV gearbeitet.
Bis Ende 2014 wurden an markanten Plätzen in Leipzig und Umgebung insgesamt 52 Ladestationen (7 öffentlich, 24 halböffentlich, 21 privat) an 37 Ladestandorten mit 133 Ladepunkten errichtet, vgl. Abb. 10. Einem höheren Zuwachs an Ladestationen stand, wie schon im Jahr 2013,
der vergleichsweise hohe Genehmigungsaufwand entgegen.
Gemeinsam mit den LVB arbeiten die SWL an der Errichtung von 25 Mobilitätsstationen. Diese
Stationen sollen eine Verknüpfung von Straßenbahn, Fahrrad und (e)Carsharing ermöglichen.
Die SWL ist Partner in Projekten des Schaufensters „Elektromobilität verbindet Bayern und
Sachsen“
Projekt „Laternenparken und Geschäftsmodell Energieversorgung“ (Laufzeit bis 30.11.2015)
- Gegenstand des Projektes ist u. a. gemeinsam mit der HTWK die Entwicklung eines auf das
Stadtbild von Leipzig zugeschnittenen Lademoduls. Neben Synergien zur Weiterentwicklung
eines kosteneffizienten Ladeinfrastrukturkonzeptes wird die modulare Anbindung zu verschiedenen Zugangsmedien betrachtet.
Projekt „Flottenumbau mit Mulitplikatoren und wissenschaftlicher Begleitung“ (Laufzeit bis
30.11.2015):
- Ziel ist es Elektrofahrzeuge zu vermitteln - die Neuanschaffung von E-Fahrzeugen durch Unternehmen und private Personen zu unterstützen und einen bedarfsgerechten Aufbau einer
Ladeinfrastruktur für Forschungszwecke zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurden 15
E-Fahrzeuge im Jahr 2014 beschafft.
Projekt „Kundenaktzeptanz Elektromobilität bei erhöhter Reichweitenanforderung - Langstreckenpendler (Laufzeit bis 28.02.2015):
- In Zusammenarbeit mit BMW sind Erfahrungen bei Langstreckenpendlern zur Ladeinfrakstruktur gesammelt, netztechnische Begleitanalysen durchgeführt und mögliche Servicebetriebs- und
Wartungskonzepte erforscht worden.
Projekt „Erarbeitung eines Qualifizierungsprozesses aufgrund gestiegener Anforderungen im
Rahmen von Elektromobilität für neu zu qualifizierende Fachkräfte“ (Laufzeit bis 31.05.2015):
- Im Rahmen des Projektes wurde ein Qualifizierungsprozess für neue Abschlüsse und Erweiterungen mit IHK-Abschluss erarbeitet. Als Beispiel hierfür biete die SWL eine Weiterbildung zum
„Kaufmann für Elektromobilität“ mit Zusatzqualifikation an.
Die SWL ist geförderter Partner im Rahmen des Projektes „eConnect Germany“ des Bundeswirtschaftsministeriums (Laufzeit 01.01.2012 bis 31.01.2015). Im Rahmen des Projekts wird das
Laden im öffentlichen Bereich, bei Carsharing-Anbietern, beim Arbeitgeber sowie bei Privatpersonen untersucht.
Im selbst genutzten Bestand betreibt die SWL 15 Elektrofahrzeuge.
24
60
40
20
0
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 10. Anzahl der seitens der SWL errichteten Ladesäulen im Stadtgebiet
in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
M1.18
Auf Grund des erfolgreichen Abschlusses des Projektes SaxMobility I und der Projektfortführung im Rahmen von SaxMobility II wird die Maßnahme bezogen auf das Jahr 2014 als
umgesetzt klassifiziert.
Steigerung der ÖPNV-Attraktivität durch Einführung der Leipzig-Pass-Mobilcard
(Sozialticket)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Leipzig-Pass-Mobilcard wird für fünf Jahre, gerechnet ab dem 01.01.2011, fortgeführt.
LVB
Die LVB sind Anbieter der Leipzig-Pass-Mobilcard.
Im Jahr 2014 kauften im Jahresdurchschnitt 20.817 Kunden monatlich das Ticket. Verglichen mit
dem Vorjahr ist die Zahl der Käufer um 0,72 % gesunken. Dieser Rückgang wird mit der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gesehen und dem damit verbundenen Absinken der Anspruchsberechtigten (61.447 in 2013 zu 61.000 in 2014). Der Modal-Split liegt in dieser Zielgruppe bei rund 34 %
(20.817 Nutzer bei ca. 61.000 Anspruchsberechtigten).
Fazit:
Die Maßnahme wurde erfolgreich umgesetzt und wird fortgeführt.
25
M1.19
Erneuerung der Kehrmaschinenflotte der Stadtreinigung durch PM 10-arme Fahrzeuge
Umsetzung/Information durch:
SRL
Der Bestand an Kehrmaschinen gliedert sich bezogen auf das Jahr 2014 wie folgt:
- 13 Großkehrmaschinen, davon 11 mit PM10-Technologie (Abb. 11), 9 Kleinkehrmaschinen alle
mit PM10-Technologie ( Abb. 12).
Im Jahr 2014 erfolgte die Beschaffung einer Groß- und einer Kleinkehrmaschine.
Von 2015 bis 2017 sollen jährlich zwei Groß- u. Kleinkehrmaschinen neu beschafft werden.
90%
100%
75%
60%
50%
30%
0%
25%
0%
2010 2011 2012 2013 2014
Abb. 11. Anteil der Großkehrmaschinen mit
PM10-Technologie (2010 – 2014).
Fazit:
M1.20
2010
2011
2012 2013
2014
Abb. 12. Anteil der Kleinkehrmaschinen mit
PM10-Technologie (2010 – 2014).
Nach den mitgeteilten Beschaffungszahlen wurde das Ziel laut Luftreinhalteplan, bis 2012
alle Kehrmaschinen durch PM10-arme Fahrzeuge auszutauschen, zwar nur anteilig erreicht.
Zwischenzeitlich sind jedoch fast ausschließlich nur noch Fahrzeuge mit PM10-Technologie
im Einsatz, so dass die Maßnahme als überwiegend umgesetzt klassifiziert wird.
Ausrüstung aller Müllfahrzeuge der Stadtreinigung mit einem Partikelfilter
Umsetzung/Information durch:
SRL
Im Jahr 2014 befanden sich 52 Abfallsammelfahrzeuge im Bestand, davon entsprechen 36 Fahrzeuge dem Standard der grünen Umweltplakette, vgl. Abb. 13.
Im Jahr 2014 wurden 6 Abfallsammelfahrzeuge mit grüner Plakette beschafft. Die Nachrüstung
mit einem Partikelfilter ist i.d.R. technisch nicht möglich, daher erfolgt eine Neubeschaffung.
Die weitere Beschaffungsplanung sieht bezogen auf Abfallsammelfahrzeuge wie folgt aus:
- 2015: 5 Stück, 2016: 3 Stück, 2017: 4 Stück.
Die Fahrzeuge zur Abfallsammlung und Straßenreinigung fallen unter den § 35 der StVO. Danach
sind sie gemäß § 2 Abs. 3 i. V. m. Anhang 3 der 35. BImSchV vom Verkehrsverbot der Umweltzone ausgenommen. Der Beschaffungsplan sieht allerdings vor, dass alle neu zu beschaffenden
Fahrzeuge bei technischer Möglichkeit der Hersteller den Abgasstandard Euro V bzw. EEV oder
höher aufweisen müssen, was die Ausstattung mit einem Partikelfilter einschließt.
80%
60%
40%
20%
0%
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 13. Anteil der Abfallsammelfahrzeuge mit grüner Umweltplakette (2010 – 2014).
Fazit:
26
Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert.
M1.21
Fortschreibung des Konzeptes „Autoarme Innenstadt“
Umsetzung/Information durch :
Stadt
Leipzig
Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme Petersstraße und dem damit verbundenen Einbau der
Polleranlagen in der Petersstraße, der Schillerstraße und dem Peterskirchhof wurde das Pollerkonzept komplett realisiert (Kosten: 33,3 TEUR). Ausgenommen hiervon bleibt noch die Anlage im
Bereich Große Fleischergasse/Brühl.
Im Rahmen der geplanten Überarbeitung des Parkkonzeptes für die Innenstadt, sollen die Parkplätze im öffentliche Straßenraum weiter reduziert und durch Fahrradbügel und Ladezonen ersetzt
werden. Dazu wurden auf der Südseite der Schillerstraße im Abschnitt von Neumarkt und Universitätsstraße ca. 70 Fahrradbügel eingebaut (Kosten: ca. 11,2 TEUR).
Fazit:
M1.22
Die ursprünglich vorgesehenen Beschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie Maßnahmen bzgl. Polleranlagen waren im Jahr 2012 bereits überwiegend abgeschlossen. Mit Realisierung der 1.030 Fahrradbügel im Jahr 2012 wurde die laut Maßnahmeplan (RBIV1730/09) benannte Anzahl von 1.000 Fahrradbügeln bis zum Jahr 2011/2012 übererfüllt. Bei
den Umgestaltungsmaßnahmen an Straßen ist ein großer Teil noch zu realisieren. Die Maßnahme wird unter Einbeziehung der bislang umgesetzten Einzelmaßnahmen als teilweise
umgesetzt klassifiziert.
Erhöhung der Attraktivität des Radverkehrs (Erhöhung der Anzahl an Fahrradabstellanlagen,
Sanierung/Aufstellung Fahrradwegweisungen, Öffentlichkeitsarbeit)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Es wurden 605 Meter neue Radwege hergestellt und Radfahrstreifen mit einer Gesamtlänge von
18.017 Meter neu markiert. Die Markierung von Schutzstreifen für Fahrradfahrer erfolgte auf einer
Länge von 6.470 Metern, auf 342 Metern wurden Radwege rekonstruiert.
Seit Mitte 2013 wird das geplante Hauptnetz des Radverkehrs hinsichtlich der IRIII-Verbindungen
(innergemeindliche Hauptradrichtungen) überarbeitet. In die Überarbeitung wurden zwischenzeitlich die IRVI-Verbindungen (Innergemeindliche Radverbindungen) einbezogen, so dass ein Abschluss der Überarbeitung des kompletten Hauptnetzes für den Radverkehr erst im Jahr 2015 zu
erwarten ist.
Im Jahr 2014 wurden 616 Fahrradbügel im öffentlichen Straßenraum neu eingebaut.
Das Aufstellung von Fahrradboxen im Stadtgebiet von Leipzig wird derzeit aufgrund fehlender Betreiberkonzepte sowie mangels verfügbarer Aufstellflächen nicht weiter verfolgt. Bei B+R-Anlagen
wird prioritär der Leipziger Fahrradbügel aufgestellt.
Zur Unterstützung der Intermodalität im Umweltverbund wird auf eine Verdichtung und Attraktivierung des Fahrradleihsystems bzw. des Systems der Mobilitätsstationen orientiert.
Die Stadt Leipzig beteiligte sich erfolgreich am EU-Projekt zur Förderung von Öffentlichkeitsarbeit
und kleineren Infrastrukturmaßnahmen (Central MeetBike). Das Projekt lief bis Februar 2014.
Aus Mitteln des EU-Projektes Central MeetBike konnte die Neuauflage/Überarbeitung des Fahrradstadtplans finanziert werden. Dieser wurde im Jahr 2014 mit einer Auflage von 7.200 Stück
veröffentlicht und kostenlos verteilt.
Die Stadt Leipzig arbeitet seit 2014 intensiv in der Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr in
Sachsen, in der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrssicherheit in Sachsen und im bundesweiten Arbeitskreis Radschnellwege mit.
Seit dem Jahr 2011 existiert eine Dienstreiseordnung, die zu Fuß gehen, Radnutzung und
ÖP(N)V-Nutzung für Dienstreisen oder Reisen zu Aus- und Fortbildung priorisiert. Flugreisen werden mit einer Ausgleichsabgabe belastet.
In der Stadtverwaltung stehen insgesamt 89 Dienstfahrräder zur Verfügung, darunter drei Pedelec
und ein Lastenfahrrad. Die Nutzung des Dienstfahrrades durch die Mitarbeiter der Stadtverwal-
27
tung leistet einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs.
Auch im Jahr 2014 war die Stadt Leipzig Mitorganisator des „Stadtradelns“. Mehr als 4.700 Radler
beteiligten sich an der dreiwöchigen Aktion in Leipzig, bei der rund 922.000 Kilometer erradelt wurden und Leipzig im bundesweiten Vergleich einen zweiten Platz bescherte. 25 Stadträte beteiligten
sich an der Aktion, bei der insgesamt 132 Tonnen Kohlendioxid und vergleichsweise 100 TEUR an
Kraftstoffkosten eingespart wurden.
Die Stadt Leipzig hat gemeinsam mit dem Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e. V. mit der ersten
Leipziger Radnacht ein neues Radfahrmarketing-Format erprobt, welches mit ca. 800 Teilnehmern auf breites Interesse stieß.
Darüber hinaus beteiligte sich die Stadt Leipzig an der vom Ökolöwe - Umweltbund Leipzig e. V.
veranstalteten Ökofete.
Fazit:
M1.23
Das Ziel, jährlich 100 Fahrradbügel neu zu errichten, wurde im Jahr 2014 übererfüllt. Fahrradboxen wurden hingegen keine aufgestellt. Die Überarbeitung des Hauptnetzes des Radverkehrs leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit zur
Attraktivität des Radverkehrs. Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich von Großbaustellen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Berichtszeitraum wurden keine Temporeduzierungen angeordnet und damit auch keine Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Großbaustellen durchgeführt.
Eine Temporeduzierung der zulässigen Geschwindigkeit käme nur im Hauptstraßennetz in Frage,
dort wo 50 km/h Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist. Allerdings würde eine Temporeduzierung
ein koordiniertes Fahren unmöglich machen, solange die LSA auf eine Geschwindigkeit von
50 km/h abgestimmt sind. Problematisch ist, dass sich in der Folge mehr Abbrems- und Anfahrvorgänge ergeben, die mit zusätzlichen Emissionen verbunden wären.
Fazit:
M1.24
Die Maßnahme wurde im Jahr 2014 nicht umgesetzt, da kein Bedarf bestand.
Prüfung der Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen auf hoch belasteten Straßenabschnitten
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Bereits im Jahr 2013 erfolgte eine Untersuchung an insgesamt 24 Straßenabschnitten hinsichtlich
der möglichen Wirkung von Tempo 30. Die Ergebnisse liegen in qualitativer Form vor und zeigen
sowohl immissionsseitige Verbesserungen als auch Verschlechterungen von Tempo 30 gegenüber Tempo 50.
Die Untersuchungsergebnisse werden bei der geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplanes
berücksichtigt und hinsichtlich ihrer Umsetzung diskutiert.
Fazit:
28
Bezogen auf den Berichtszeitraum wird die Maßnahme als nicht umgesetzt klassifiziert.
M1.25
Anschaffung eines neuen Verkehrsrechners und Implementierung in das bestehende Verkehrsmanagementsystem
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Rahmen des laufenden Prozesses „Anschluss von LSA an den Verkehrsrechner“ wurden im
Jahr 2014 insgesamt vier weitere LSA angeschlossen. Dadurch vereinfachte sich die Störungserkennung und -suche und es verringerten sich die störungsbedingten Ausfallzeiten der LSA und damit auch Verkehrsprobleme.
Der Anschluss weiterer LSA (meist nach Neubau oder Rekonstruktion) an den Verkehrsrechner ist
ein laufender Prozess der mit den bekannten Synergien auf die Luftreinhaltung auch in den Folgejahren fortgesetzt wird.
Fazit:
M1.26
Die Maßnahme wird als erfüllt eingestuft, der neue Verkehrsrechner wurde angeschafft und
in das Verkehrsmanagementsystem der Stadt Leipzig eingebunden. Die Optimierung des
Verkehrsgeschehens mit Unterstützung des Verkehrsrechner ist ein laufender Prozess.
Förderung von Carsharing
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Auf Basis des im Jahr 2013 geschlossenen Car-Sharingvertrags waren Ende 2014/Anfang 2015
ca. 270 Personen der Stadtverwaltung beim Car-Sharinganbieter registriert. Eine kontinuierliche
Nutzung ist in den Ämtern: Amt für Gebäudemanagement, Sozialamt, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Umweltschutz und Sportamt zu verzeichnen.
Die Kosten das Car-Sharings beliefen sich im Jahr 2014 auf rund 27 TEUR.
Gemeinsam mit der LVB wurde die Planung von Mobilitätsstationen weiter vorangebracht, so dass
im Jahr 2015 die ersten 25 Standorte umgesetzt werden können. Mobilitätsstationen verknüpfen
den ÖPNV mit mindestens zwei weiteren Mobilitätsangeboten, i. d. R. dem Fahrrad (Leihräder,
sichere Abstellmöglichkeiten) und dem Auto (Carsharing, eCar-Sharing und ggf. Taxi). Zur Standardausstattung einer Mobilitätsstation gehört eine Stele zur Kennzeichnung inklusive Bedienterminal, fünf Fahrradbügel, Fahrradverleihstation für fünf Fahrräder, zwei Stellplätze für CarsharingFahrzeuge sowie zwei Stellplätze für Elektrofahrzeuge einschließlich Ladesäule. Je nach örtlichen
Gegebenheiten können Taxi-Stellplätze oder Stellplätze für Menschen mit einer Behinderung dazugehören.
Die Stationen werden seitens der LVB im Projekt „Leipzig mobil“ geplant, gebaut und betrieben
und sind im Regelfall auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen der Stadt Leipzig eingeordnet.
Fazit:
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird bezogen auf den Berichtszeitraum als teilweise umgesetzt gewertet. Hierbei wurde die Planung für die Mobilitätsstationen berücksichtigt. Neue Stellplätze auf städtischen Grundstücken wurden im Berichtsjahr nicht geschaffen. Von 90 Carsharing-Stationen im Stadtgebiet (Stand Juni 2014)
ist bislang eine, vertraglich langfristig gesichert, auf einem städtischen Grundstück eingerichtet ("Coppiplatz").
29
M1.27
Verkehrsreduzierung an Abschnitten der B 181, Dufourstraße, Harkortstraße, Käthe-KollwitzStraße, Rödelstraße, Lützner- und Berliner Straße; Durchfahrverbot für LKW > 12 Tonnen in
der Harkortstraße
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das Durchfahrverbot für LKW > 12 t in der Harkortstraße wurde am 14.12.2010 realisiert und gilt
fortlaufend.
Für die im Luftreinhalteplan in Maßnahme M1.27 genannten Straßen (B 181 von Miltitzer Straße
bis Leipziger Straße/Stadtgrenze, Dufourstraße von Wundtstraße bis Floßplatz, Käthe-KollwitzStraße von Thomasiusstraße bis Dittrichring, Rödelstraße von Beipertstraße bis Schnorrstraße)
und weitere Straßen erfolgte eine Analyse der Verkehrsbelastung bereits im Frühjahr 2011 [Stadt
Leipzig, 2012].
An der B181/Sandberg (Abschnitt von Miltitzer Straße bis zur Stadtgrenze) und Käthe-KollwitzStraße (Höhe Gottschedstraße) wurden zuletzt im Jahr 2013 Verkehrszählungen durchgeführt
[Stadt Leipzig, 2014]. Im Jahr 2014 erfolgten Zählungen an der Berliner Straße u. a. im Abschnitt
Kurt-Schumacher-Straße bis Erich-Weinert-Straße.
Die nachfolgenden Tabellen 3 bis 7 geben die jeweilige Verkehrsbelastung für die im Luftreinhalteplan 2009 enthaltene Prognose (Jahr 2011) und die bisherigen Ergebnisse aus den Verkehrszählungen wieder. Daneben werden die Auswirkungen der verkehrlichen Entwicklung auf den Jahresmittelwert der Luftschadstoffbelastung für PM10 und NO2 bezogen auf das Jahr 2014 dargelegt.
Hierbei wird die Differenz der Schadstoffbelastung bezogen auf das Jahr 2014, berechnet aus den
Daten der Verkehrszählung und der im Luftreinhalteplan gewählten Prognose, betrachtet.
Tab. 3.
Jahr
Erhebung
2011
2011
Tab. 4.
DTVMo-So
Kfz/24 h
NFZab 3,5 t
absolut
NFZab 3,5 t
rel. Anteil
Wirkung
(Zählung zu Prognose)
Prognose LRP 2009
24.092
946
3,9 %
PM10: + 0,1 µg/m³
Zählung
26.797
740
2,8 %
NO2: + 0,5 µg/m³
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählung an der Harkortstraße (Riemannstraße bis Beethovenstraße) sowie Wirkung auf
den Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).
Jahr
Erhebung
2011
2011
Tab. 5.
30
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählung an der Dufourstraße (Wundtstraße bis Floßplatz) sowie Wirkung auf den
Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).
DTVMo-So
Kfz/24 h
NFZab 3,5 t
absolut
NFZab 3,5 t
rel. Anteil
Wirkung
(Zählung zu Prognose)
Prognose LRP 2009
24.289
704
2,9 %
PM10: - 0,3 µg/m³
Zählung
22.310
760
3,4 %
NO2: - 1,2 µg/m³
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählungen an der B181/Sandberg sowie Wirkung auf den Jahresmittelwert PM10 und
NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).
Jahr
Erhebung
DTVMo-So
Kfz/24 h
NFZab 3,5 t
absolut
NFZab 3,5 t
rel. Anteil
2011
Prognose LRP 2009
17.555
1.820
10,4 %
2010
Zählung
18.875
1.170
6,2 %
2011
Zählung
19.200
826
4,3 %
2012
Zählung
20.471
1.064
5,2 %
2013
Zählung
18.270
1.224
6,7 %
Wirkung
(Zählung 2013 zu
Prognose 2011)
PM10: - 1,0 µg/m³
NO2: - 2,7 µg/m³
Tab. 6.
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählungen an der Käthe-Kollwitz-Straße (Höhe Gottschedstraße) sowie Wirkung auf
den Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).
Jahr
Erhebung
DTVMo-So
Kfz/24 h
NFZab 3,5 t
absolut
NFZab 3,5 t
rel. Anteil
2011
Prognose LRP 2009
16.150
780
4,8 %
2011
Zählung
15.998
546
3,4 %
2013
Zählung
12.510
575
4,6 %
Tab. 7.
Wirkung
(Zählung 2013 zu
Prognose 2011)
PM10: - 1,7 µg/m³
NO2: - 4,7 µg/m³
Verkehrsprognose gemäß Luftreinhalteplan (LRP) 2009 und Ergebnisse der Verkehrszählungen an der Berliner Straße (Kurt-Schumacher bis Erich-Weinert-Straße) sowie
Wirkung auf den Jahresmittelwert PM10 und NO2 (Bezugsjahr 2014, HBEFA 3.1).
Jahr
Erhebung
DTVMo-So
Kfz/24 h
NFZab 3,5 t
absolut
NFZab 3,5 t
rel. Anteil
2011
Prognose LRP 2009
20.918
795
3,8 %
2011
Zählung*
19.284
1.128
5,8 %
Wirkung
(Zählung 2014 zu
Prognose 2011)
2014 Zählung
20.025
924
4,6 %
* beeinflusst durch Bauarbeiten im Stadtzentrum (Citytunnel, Höfe am Brühl)
PM10: + 0,4 µg/m³
NO2: + 0,7 µg/m³
Die verkehrliche Entwicklung führt an den benannten Straßen überwiegend zu einer Verringerung
der Luftschadstoffbelastung. Ausgenommen hiervon bleibt die Dufourstraße von Wundtstraße bis
Floßplatz sowie die Berliner Straße zwischen der Kurt-Schumacher-Straße und der Erich-WeinertStraße.
Für die im Luftreinhalteplan in Maßnahme M1.27 weiterhin benannten Straßen (Lützner Straße
von Marktstraße bis Goetzstraße sowie Rödelstraße von Beipertstraße bis Schnorrstraße) wurden
aufgrund diverser Baumaßnahmen mit Auswirkung auf die Verkehrsbelastung die Zählergebnisse
nicht ausgewertet.
Fazit:
Die Maßnahme wird als teilweise erfüllt/umgesetzt klassifiziert. Ein Nachweis zur verkehrlichen Entlastung auf der Rödelstraße sowie Lützner Straße war aufgrund von Baustelleneinflüssen auch im Jahr 2014 nicht möglich.
Bei der Dufourstraße überwiegt der Anstieg im DTV den luftschadstoffmindernden Effekt
aus dem Rückgang des Schwerverkehrs. Hierauf wird maßnahmenseitig zu reagieren sein.
Für die Berliner Straße ist ein Rückgang im DTV und ein Anstieg im Schwerverkehr zu verzeichnen. Die Änderungen bewirken an beiden Straßenabschnitten eine geringfügige Zunahme der Schadstoffbelastung, gegenüber dem Ansatz im Luftreinhalteplan.
31
Gewerbe und Industrie
M2.1
Besondere Berücksichtigung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung bei Genehmigungs- u. Anzeigeverfahren
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Stadt Leipzig erteilt im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG Auflagen zur
Staubminderung.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren werden auf der Grundlage des § 22 BImSchG Maßnahmen zur Minimierung der Staubimmissionen durch Auflagen im baurechtlichen Vollverfahren
(Genehmigung von Sonderbauten), Hinweise im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO sowie in nach § 61 SächsBO verfahrensfreien Verfahren eingebracht.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird die Verträglichkeit geplanter Nutzungen vor dem
Hintergrund der lokalen Luftschadstoffsituation (PM10, NO2) geprüft und in die Abwägung mit eingestellt.
Fazit:
M2.2
Die Maßnahme wird als umgesetzt klassifiziert.
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und -fahrzeuge bei öffentlichen Bauaufträgen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Ausschreibung von Bauleistungen stützt sich auf das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB), insbesondere dessen Vorgaben in den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßenund Brückenbau (ZVB/E-StB) in der Fassung 2010. Darin heißt es: „Zum Schutz der Umwelt, der
Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem
Auftraggeber unverzüglich in Textform mitzuteilen.“
Eine Forderung nach dem Einsatz emissionsarmer Baumaschinen ist Bestandteil der zusätzlichen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (Hochbau). In Punkt 17 (Umweltschutz) ist dazu festgelegt: „Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der
Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dazu gehören u. a. auch die Anwendung emissionsarmer Arbeitsverfahren und der Einsatz emissionsarmer Baumaschinen und Geräte. Behördliche Anordnungen
oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.“
Es erfolgen keine Vorgaben zum Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei Erteilung von Abrissmaßnahmen im Zuge der Ersatzvornahme. Die Auftragserteilungen an Abrissfirmen erfolgen nach
wie vor im Zuge der Gefahrenabwehr und dann meist unmittelbar und unverzüglich.
Fazit:
32
Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt klassifiziert. Baufahrzeuge (bspw. LKW-Kipper)
unterliegen bereits der Kennzeichnungspflicht der Umweltzone, sodass nur jene mit grüner
Plakette die Umweltzone befahren dürfen und damit als emissionsarm gelten. Für Baumaschinen gilt es, die derzeitigen städtischen Regelungen zu konkretisieren. Das für Baumaschinen ab April 2016 verwendbare Umweltzeichen „Blauer Engel“ kann dazu einen Beitrag
leisten.
M2.3
Ertüchtigung der Gasturbinen im GuD-Heizwerk Nord durch Einbau moderner Brenner
Umsetzung/Information durch:
SWL
Die Umrüstung beider Gasturbinen kostet ca. 2.500 TEUR. Aufgrund der erheblichen Investitionskosten wird unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Lage der GuD-Anlage die
Maßnahme nicht weiterverfolgt. Die aktuellen Emissionsgrenzwerte werden von der Anlage eingehalten.
Fazit:
M2.4
Die Maßnahme wird als nicht umgesetzt klassifiziert.
Baustellen: Reifenwaschanlage bei großen Baustellen, vorübergehende Zuwegungen mit
Asphaltdecke
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 gab es kein Erfordernis für Reifenwaschanlagen.
Im Regelfall gibt die Immissionsschutzbehörde im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren das
Ziel vor, eine Verschmutzung der anliegenden Straßen, Wege und Plätze durch Baufahrzeuge
oder -maschinen nach Verlassen der Baustelle unverzüglich zu beseitigen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 17 SächsStrG.
Fazit:
M2.5
Die Maßnahme wurde im Jahr 2014 nicht umgesetzt, da kein Bedarf bestand.
Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Großflächige Straßenreinigungen wurden als Nassreinigung an folgenden Stellen durchgeführt:
- Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße,
- Lützner Straße zwischen Plautstraße und Henriettenstraße,
- Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße zwischen Martin-Luther-Ring und Körnerstraße,
- Georg-Schumann-Straße zwischen Druckereistraße und Flößenstraße,
- Knoten Eutritzscher Straße/Berliner Straße/Gerberstraße/Parthenstraße,
- Liebigstraße zwischen Nürnberger Straße und Johannisallee,
- Möckernscher Platz,
- Kreisverkehr Karl-Tauchnitz-Straße,
- Edvard-Grieg-Allee.
Die Untere Immissionsschutzbehörde verweist in Stellungnahmen zu Bauanträgen auf § 17 Abs. 1
SächsStrG („Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung
ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; anderenfalls kann der Träger der Straßenbaulast –
in Ortsdurchfahrten die Gemeinde – die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers
beseitigen...“)
SRL
Neben den gewöhnlichen Reinigungszyklen (Tourenreinigung, Baustellenreinigung) gab es keine
besonderen Aktivitäten in der Nass-Straßenreinigung im Baustellenbereich.
Fazit:
Die Maßnahme wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
33
M2.6
Verstärkte Baustellenkontrollen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Auch im Jahr 2014 wurde kein zusätzliches Personal zur verstärkten Baustellenkontrolle eingestellt.
Baustellenkontrollen erfolgten und erfolgen durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege sowie durch die Untere Immissionsschutzbehörde in Abstimmung mit dem Stadtordnungsdienst
nach Erfordernis. Besondere Kontrollen erfolgten im Jahr 2014 nicht.
Fazit:
M2.7
Die Maßnahme wird aufgrund der nicht realisierten zusätzlichen Baustellenkontrollen als
nicht umgesetzt klassifiziert.
Restriktive Genehmigung von Feuerwerken
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Maßnahme wurde, wie im Luftreinhalteplan beschrieben, auch im Jahr 2014 restriktiv umgesetzt. Im Jahr 2014 wurden 142 Feuerwerke angezeigt bzw. genehmigt. Im Vergleich dazu wurden
im Jahr 2007, als noch keine Restriktionen galten, 317 Feuerwerke angezeigt bzw. genehmigt.
Darüber hinaus gab es eine unbekannte Zahl illegal abgebrannter Feuerwerke.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Energie
M3.1
Erstellung eines neuen Energie- und Klimaschutzkonzeptes im Rahmen des städtischen Klimaschutzprogramms
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept wurde bereits im Jahr 2011 fertiggestellt.
Im Jahr 2013 wurde ein neues Energie- und Klimaschutzprogramm 2014 - 2020 auf der Grundlage
des Energie- und Klimaschutzkonzeptes 2011 erarbeitet, welches im Mai 2014 vom Stadtrat beschlossen wurde.
Das Energie- und Klimaschutzprogramm ist zugleich das Energiepolitische Arbeitsprogramm, welches im Rahmen des European Energy Award (eea)-Prozesses erstellt wurde.
SWL
Seit 2010 leiten die SWL die Arbeitsgruppe 3 „Versorgung/Entsorgung“ des Energieteams Leipzig
und erarbeiten entsprechende Maßnahmen für das Energiepolitische Arbeitsprogramm im Rahmen des eea-Prozesses.
Die SWL setzen gemeinsam mit der Stadt Leipzig die Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept
um. Insgesamt 21 der 86 Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes sind auf die Stadtwerke Leipzig zugeschnitten, so z. B. der Ausbau und die Verdichtung des Fernwärmenetzes bzw.
der Ausbau der Versorgung auf Basis der hoch effizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Dies bedeutet
langfristig gesehen, eine Verringerung des Schadstoffausstoßes gegenüber dezentraler und weniger effizienter Energieerzeugung.
Außerhalb der Fernwärmegebiete offerieren die SWL die Einrichtung hoch effizienter Wärmeinseln
durch die gleichzeitige Erzeugung von Wärme bzw. Wärme und Strom mittels Erdgasbrennwerttechnik bzw. Kraft-Wärme-Kopplung in einem Blockheizkraftwerk. Dabei wird die Brennwerttechnik
auch kombinierbar mit solarer Wärmeerzeugung angeboten.
In 2014 wurde das „umwelt plus-Programm“ fortgeführt. In diesem Rahmen werden eine Vielzahl
von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs gefördert.
34
Insgesamt 10 der 104 Maßnahmen im Energie- und Klimaschutzprogramm 2014 – 2020 laufen in
der Zuständigkeit bzw. unter Mitwirkung der SWL.
LVB
Die LVB ist aktiver Partner bei der Erstellung des Energie- und Klimaschutzprogramms und im
Energieteam im Rahmen des eea-Prozesses vertreten.
2014 wurde die neue Hauptwerkstatt Heiterblick, Teslastraße 2, eröffnet und zum Jahresende die
Versorgung der Feuerungsstätte auf der Grundlage von Heizöl eingestellt. Die Versorgung mit Heizenergie basiert für den gesamten Komplex auf Erdwärme in Verbindung mit einem neuen Erdgas-BHKW.
Fazit:
M3.2
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Erstellung einer „Energieleitlinie“ für Neubau und Sanierung kommunaler Gebäude
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die bereits im Jahr 2011 erstellte und vom Stadtrat beschlossene (RBV-784/11) Energieleitlinie gilt
unverändert. Darin sind u. a. enthalten:
- Hinweise zur Errichtung, Sanierung und Versorgung von kommunalen Gebäuden und darin vorhandenen technischen Anlagen,
- eine Erhöhung der Klimaschutzziele für verwaltungsgenutzte Liegenschaften gegenüber der vorherigen Leitlinie (z. B. Verringerung des Energieverbrauchs bis 2020 um 45 % statt um 30 %,
Reduzierung der CO2-Emissionen für kommunale Gebäude bis 2020 um 50 % statt um 40 %).
Fazit:
Die Maßnahme wurde bereits im Jahr 2011 umgesetzt. Für das Jahr 2014 gibt es keinen
neuen Sachstand.
Raum- und Stadtplanung
M4.1
Schadstoffbegrenzung für Energieträgernutzung (Bauleitplanung), Prüfung der Kontrollmöglichkeit
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
In die jeweiligen B-Pläne wird eine Verwendungsbeschränkung bzgl. fester Brennstoffe aufgenommen. Diese orientiert sich an der novellierten 1. BImSchV und fordert die vorzeitige Einhaltung der
dort festgelegten Grenzwerte.
Gegenüber der im Luftreinhalteplan benannten Emissionsbegrenzung für Staub im Abgas von
Festbrennstofffeuerungsanlagen in Höhe von 50 mg/m³ wurde eine Absenkung auf den niedrigeren Grenzwert gemäß Stufe 2 der novellierten 1. BImSchV vorgenommen. Stufe 2 der 1. BImSchV
gilt für die Errichtung von Anlagen ab dem 31.12.2014, in Abhängigkeit von der Feuerstättenart
wird in Stufe 2 eine Emissionsbegrenzung in Höhe von max. 0,04 g/m³ oder weniger gefordert.
Eine Kopie des B-Planes wird nach dessen Inkrafttreten der Handwerkskammer übergeben, welche die Information an die Schornsteinfegerinnung weiterleitet. Dies soll einen besseren Informationsfluss zum Schornsteinfeger bzw. zum Bauherren gewährleisten.
Eine Kontrolle der Feuerstätten ist auf Grund der personellen Kapazitäten nicht realisierbar, erfolgt
i. d. R. jedoch wiederkehrend bei gewerblich betriebenen Anlagen.
Fazit:
Es handelt sich um eine laufende Maßnahme, die als umgesetzt klassifiziert wird.
35
M4.2
Verstärkte Begrünung von Straßenraum und Straßenrand (Vermeidung unbefestigter, vegetationsloser Flächen) – Erhöhung des Baumbestandes um 5.000 Bäume bis 2015 und Erhalt
des Altbaumbestandes
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 wurden 645 Straßenbäume an zusätzlichen Standorten im Sinne des Luftreinhalteplanes gepflanzt ( Abb. 14).
Für 486 Baumpflanzungen und den Bestandserhalt wurden insgesamt 575 TEUR aufgewandt.
Zusätzliche Mittel standen durch die Spenden- und Pflanzaktion „Baumstarke Stadt“ zur Verfügung. Ein Teil der 645 Straßenbäume wurde zudem im Zusammenhang mit Straßensanierungsprojekten gepflanzt.
Für das Jahr 2015 sind 25 TEUR bewilligt worden. Auf Initiative des Stadtrates sollen darüber hinaus 250 TEUR zusätzlich bereitgestellt werden.
600
400
200
0
2010
2011
2012
2013
2014
Abb. 14. Anzahl zusätzlich gepflanzter Straßenbäume in den Jahren 2010 – 2014.
Fazit:
M4.3
Gemäß dem Luftreinhalteplan sind bis zum Jahr 2015 insgesamt 5.000 Bäume zusätzlich zu
pflanzen, was einem gleichmäßig jährlichen Zuwachs von 1.000 Bäumen entspräche. Dieses Ziel wurde im Jahr 2014 mit 645 Bäumen anteilig erreicht. Neben den Aufwendungen für
den Erhalt von Altbäumen wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt gewertet.
Darstellung der Immissionsschutzbelange im Landschaftsplan (z. B. Immissionsschutzpflanzungen)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Darstellung der Immissionsschutzpflanzungen an Autobahnen (A 38, A 14), der Bundesstraße
B 186 und der Staatsstraße S 46 erfolgt sowohl im Zielkonzept Klima/Luft wie im Integrierten Entwicklungskonzept (IEKO) des Landschaftsplanes.
Allerdings wurde auf die Darstellung im IEKO im Unterschied zum Zielkonzept Klima/Luft in den
Fällen verzichtet, wenn im entsprechenden Trassenabschnitt Wald angrenzt, Immissionsschutzmaßnahmen bereits vorhanden sind oder andere umweltschützende Maßnahmen oder vorhandene Bauwerke einer Realisierung entgegenstehen.
Der Landschaftsplan wurde bereits im Jahr 2013 durch die Ratsversammlung als Arbeitsgrundlage
der Verwaltung bestätigt.
Fazit:
36
Die Maßnahme wurde bzw. wird umgesetzt.
M4.4
Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflächen („Urbaner Wald“)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 wurde die Vorplanung für die Modellfläche „Gleisgrünzug Bahnhof Plagwitz“ erstellt
und ein Beschluss zum Grunderwerb gefasst.
Für die Entwicklung von Wald auf innerstädtischen Brachflächen wurden im Jahr 2014 insgesamt
22 TEUR aufgewandt. Hierbei handelt es sich um Zuwendungen des Bundes aus Naturschutzfördermitteln. Die Investitionen im Jahr 2015 werden bei ca. 270 TEUR liegen, die überwiegend für
die Modellfläche auf dem Bahnhof Plagwitz eingesetzt werden.
Daneben wurden weitere Aufforstungen vorbereitet oder auch realisiert, die allerdings als Ausgleichsmaßnahmen für andere Flächeneingriffe zu werten sind:
- Erstaufforstung im Bereich des Heidegrabens im Nordwesten der Stadt Leipzig (8 ha)
- Vergabe für Erstaufforstung als Ausgleich für die Eingriffe für den Solarpark Nord (1 ha) sowie
für Erstaufforstung im Bereich Willwisch (5 ha)
- Schaffung planerischer Voraussetzungen für eine Erstaufforstung für Eingriffe der Landestalsperrenverwaltung im Jahr 2011 (ca. 3,5 ha)
- Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen für eine Erstaufforstung als Ausgleich für den
Flughafen Halle/Leipzig (27 ha).
Fazit:
M4.5
Die Maßnahme ist fortlaufend und wird als umgesetzt klassifiziert.
Neuauflage der Aktion zur Fassadenbegrünung - „Aktion Klettermax“; Prüfung der Möglichkeit einer Intensivierung von Dachbegrünungen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Jahr 2014 wurde die Maßnahme unter dem Namen „Kletterfix“ in Kooperation mit dem Ökolöwen Umweltbund Leipzig e.V. wieder aufgegriffen und für die Pflanzsaison 2015 vorbereitet.
Im Rahmen verschiedenster Programme und Aktionen (u. a. „Grün macht Schule") werden städtischerseits Realisierungsmöglichkeiten von Fassadenbegrünungen geprüft.
Die Umsetzung der Maßnahme ist zur Schaffung gesunder Wohn- u. Arbeitsverhältnisse im Zusammenhang mit Bau- und Ordnungsmaßnahmen geeignet, z. B. bei der Sanierung von Schulgebäuden. Die Federführung zur Initiierung bzw. das Mitdenken solcher Maßnahmen liegt bei den
entsprechenden Fachämtern.
Für die Bürger der Stadt wurde eine Bauherrenmappe erstellt. Deren Inhalte wurden im Zuge des
Arbeitsprogramms zum eea aufbereitet. Die Bauherrenmappe enthält u. a. Tipps zur Dachbegrünung. Leider fehlen vergleichbare Informationen zur Fassadenbegrünung.
Fazit:
M4.6
Die Maßnahme wurde teilweise umgesetzt.
Prüfung der Inanspruchnahme von Kompensationsflächen in stark schadstoffbelasteten
Straßenräumen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Eine Übersicht zu stark schadstoffbelasteten Straßenabschnitten wurde bereits in den vergangenen Jahren erarbeitet und wird bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt.
An der Wundtstraße und Prinz-Eugen-Straße (ca. 20 m von Koburger Straße entfernt) erfolgte
eine Aufforstung von ca. 0,69 ha Fläche.
Fazit:
Die Maßnahme ist fortlaufend und wird als umgesetzt klassifiziert.
37
Öffentlichkeits- und Gremienarbeit
M5.1
Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Maßnahmen des Luftreinhalteplanes
und Klimaschutzes
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Stadt Leipzig beteiligte sich erneut am bundesweiten Städtewettbewerb „Stadtradeln“ des
Klima-Bündnisses e. V. An der Aktion nahmen insgesamt über 4.700 Teilnehmern, vgl. dazu auch
M1.22.
Auch im Jahr 2014 erfolgte eine Teilnahme an der Radtour im Rahmen des Internationalen Transportforums in Leipzig. An dem Forum und an der Radtour beteiligten sich politische Entscheidungsträger aus verschiedenen europäischen und außereuropäischen Ländern.
Die Stadt Leipzig bewarb eine nachhaltige Mobilität im Rahmen des Lokalen Agenda 21 Preises.
Dazu wurden Fragebögen und Postkarten mit Ankreuzfragen zur nachhaltigen Mobilität an ca. 700
Leipziger Adressaten (Unternehmen) versandt. Es wurden die Leipziger Unternehmen gesucht und
prämiert, die sich besonders für eine umweltfreundliche Mobilität ihrer Mitarbeiter engagieren.
Die Stadt Leipzig beteiligte sich wieder an der Kindermeilen-Kampagne („Zu Fuß unterwegs und
Meilen sammeln“) des Klima-Bündnisses (Durchführung/Betreuung erfolgten durch das UIZ).
Die Aktion „Baumstarke Stadt“ wurde auch 2014 mit öffentlichen medienwirksamen Veranstaltungen (z. B. zum „Tag des Baumes“) mittels diverser Pressemitteilungen, über die städtische Internetpräsenz (http://www.leipzig.de/baumstark) sowie Eichenstelen mit Baumschild intensiv beworben. Die Bürger werden mit dieser Aktion in die Baumpflanzungen der Stadt einbezogen. Es
wurden im Rahmen der Aktion im Jahr 2014 Spenden für Baumpflanzungen in Höhe von rund 129
TEUR getätigt. Insgesamt konnten 371 Baumpatenschaften vergeben und in kommunaler Eigenleistung 359 Bäume neu gepflanzt werden.
Das Verkehrsinformationssystem (Baustelleninformationssystem) wurde auf der Basis des webbasierten Stadtplanes der Stadt Leipzig weiterentwickelt und aktualisiert.
LVB
Die LVB fördern Umweltinformationen und gemeinnützige Umweltbildungsprojekte mit der Stadt
Leipzig bspw. am Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig sowie im jährlichen Wettbewerb
zur umweltfreundlichen Mobilität mit der Leipziger Agenda 21.
SWL
Die SWL beraten in ihrem Energie- und Umweltzentrum Leipzig u. a. zum „umwelt plus-Programm“, welches energiesparende und umweltschonende Dienstleistungen sowie Förderprogramme mit dem Ziel bündelt: die Umwelt und den Geldbeutel der Kunden zu schonen. Darunter fällt
bspw. die Förderung von Kühl- und Gefriergeräten, die Förderung solarthermischer Anlagen oder
die Anschaffung von Erdgasfahrzeugen bzw. die Fahrzeugumrüstung auf Erdgas. Im Jahr 2014 lag
die Gesamtfördersumme bei ca. 447 TEUR.
Ergänzend werden Veranstaltungen und Fachvorträge rund um das Thema Energie angeboten.
Fazit:
M5.2
Die Maßnahme befindet sich in der laufenden Umsetzung und wird bezogen auf das Jahr
2014 als umgesetzt klassifiziert.
Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik - Schaffung der gesetzlichen Grundlagen
zur weiteren Verbesserung der Kraftfahrzeugabgasstandards (Druck auf die Fahrzeughersteller) sowie Schaffung finanzieller Anreize zur Kraftfahrzeugmodernisierung
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
38
Durch die regelmäßige Teilnahme an der „Fachkommission Umwelt“ des DST (Deutscher Städtetag) werden aktuelle Themen der Luftreinhaltung und der Stand der Luftreinhaltemaßnahmen in
Leipzig in den Fokus gerückt. Durch Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten der Fachkommission bringt sich die Stadt Leipzig bereits im Vorfeld der Tagung zu aktuellen Problemen/
Fragestellungen insbesondere zur Luftreinhaltung ein. Darüber hinaus ist die Stadt Leipzig beim
Sächsischen Städte- und Gemeindetag vertreten.
SMUL
Neben den anderen Bundesländern sprach sich der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umweltministerkonferenz im Jahr 2014 auf Bundesebene für die Umsetzung folgender Punkte aus:
- Anerkennung tschechischer Umweltplaketten in Deutschland und umgekehrt (ohne Aufweichung
der in Deutschland geltenden Anforderungen) [UMK, 2014a],
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage durch Änderung der 35. BImSchV zur Anerkennung von
Plaketten weiterer Mitgliedstaaten der EU [UMK, 2014a],
- Einführung ambitionierter, am Stand der Technik im Straßenverkehrsbereich orientierter, Abgasgrenzwerte im Binnenschiffsbereich, bei Schienenfahrzeugen und Baumaschinen sowie Einführung von Abgasuntersuchungen zur Einhaltung der Emissionsstandards [UMK, 2014b],
- Anwendung der von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vorgelegten
Empfehlungen zum Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei öffentlichen Ausschreibungen
sowie im verwaltungsinternen Einsatz in Gebieten mit hohen Feinstaubbelastungen [UMK,
2014b].
Fazit:
Die Umsetzung der Maßnahme ist ein laufender Prozess. Die kommunalen Einflussmöglichkeiten sind dabei jedoch weitgehend begrenzt.
Maßnahmenmanagement
M6.1
Priorisierte Einordnung der zur Realisierung geplanter Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel in die Haushaltsplanung
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind die jeweils zuständigen Ämter eigenverantwortlich. Auf
Grund der Vielzahl der zu erfüllenden, vielfach ebenfalls prioritär eingestuften Aufgaben, ist eine
darüber hinausgehende Priorisierung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung häufig erschwert.
Für die erfolgreiche Umsetzung aller Maßnahmen bedarf es in den Folgejahren einer weiteren Diskussion um die Erhöhung der den einzelnen Ämtern zugeordneten finanziellen Eckwerte. Hierzu
zählt bspw. die Verbesserung des Jobticketangebotes innerhalb der Stadtverwaltung oder die Erhöhung der Anzahl des Straßenbegleitgrüns insbesondere der Straßenbäume.
SRL
Die generelle Erneuerung und der Ersatz des Fahrzeug- und Technikbestandes erfolgt durch den
Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig nach bestätigtem Investitionsplan aus Eigenmitteln. Es ist
festgelegt, dass alle neu zu beschaffenden Fahrzeuge, bei technischer Möglichkeit der Hersteller,
den Abgasstandard Euro V, EEV bzw. Euro VI aufweisen müssen.
Fazit:
M6.2
Aufgrund der Vielzahl zu erledigender Aufgaben und des Anspruches einer nachhaltigen
Haushaltsführung können Maßnahmen der Luftreinhaltung nur teilweise priorisiert werden.
Wie auch im Vorjahr wird die Maßnahme deshalb als anteilig umgesetzt gewertet.
Berichterstattung der zuständigen Ämter über die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Berichterstattung der zuständigen städtischen Ämter und Betriebe ist erfolgt.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
39
M6.3
Kontrolle der lufthygienischen Wirkung der realisierten Maßnahmen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Wirkungsuntersuchungen erfolgen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) in Zusammenarbeit mit dem Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig
(TROPOS) unter Beteiligung der Stadt Leipzig.
LfULG
Das LfULG untersucht im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes mit TROPOS die Entwicklung
der Luftqualität anhand der Daten einzelner Messstationen in und außerhalb von Leipzig. Zu diesem Zweck wurden einzelne Messstationen mit Sondermesstechnik ausgestattet, mittels derer die
Rußbelastung und die Größenverteilung feiner und ultrafeiner Partikel ermittelt wird. Mit Hilfe dieser Sondermessgrößen ist es möglich, Veränderungen durch das Wirken von Maßnahmen zur
Luftreinhaltung, insbesondere das Wirken der Umweltzone, nachzuweisen.
Bislang sind folgende wissenschaftliche Untersuchungsberichte erschienen:
- Umweltzone Leipzig, Teil 1 – Ausgangsbeurteilung
(https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14411),
- Umweltzone Leipzig, Teil 2 – Immissionssituation 2011
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/18590.
Im Jahr 2014 wurde am Bericht „Umweltzone Leipzig, Teil 3 – Immissionssituation 2012/2013“ gearbeitet. Der Bericht erschien im März 2015.
- Umweltzone Leipzig, Teil 3 – Immissionssituation 2012/2013
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/23885
Fazit:
M6.4
Die Maßnahme wurde umgesetzt bzw. befindet sich in der lfd. Umsetzung.
Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für die mit der Durchführung der Maßnahmen
betrauten Ämter
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Neben der gesetzlichen Verpflichtung wurden die beteiligten Ämter/Dezernate mit der Vorlage DS
V/621 in der Dienstberatung beim Oberbürgermeister am 24.08.2010 an die pflichtgemäße Erfüllung der ihnen zugeordneten Maßnahmen des Luftreinhalteplans gebunden. Im Weiteren wurden
sie beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung der kommenden Jahre anzumelden. D. h., prinzipiell werden keine zusätzlichen Finanzmitteln bereitgestellt; die
Maßnahmen sind innerhalb der jeweiligen Eckwerte der Fachämter ggf. unter Verschiebung dortiger Prioritäten zu finanzieren.
Auf Initiative des Stadtrates wurden im Jahr 2014 zur Umsetzung der Maßnahme M4.2 zusätzlich
550 TEUR für die Pflanzung von Straßenbäumen bereitgestellt. Darüber hinaus wurden keine zusätzlichen Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans zur Verfügung gestellt.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgte im Rahmen der Eckwerte der jeweils zuständigen Ämter in Konkurrenz zu den weiteren finanzbedürftigen Pflichtaufgaben.
Fazit:
40
Aufgrund der städtischen Haushaltslage erfolgte eine Finanzierung der Maßnahmen bisher
überwiegend im Rahmen der Eckwerte der zuständigen Fachdezernate/Ämter. Ausgenommen hiervon war im Jahr 2014 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Baumpflanzungen.
Die Maßnahme wird daher als teilweise umgesetzt klassifiziert.
4 Übersicht und Umsetzung der angestrebten Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Erarbeitung von Beschaffungskriterien für den städtischen Fuhrpark – mittelfristige Umstellung der
Fahrzeugflotte auf 120 g CO2/km langfristig 90 g CO2/km im Flottendurchschnitt für die gesamte
PKW-Flotte
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Zur Minderung der Motoremissionen hat die Stadtverwaltung einen Ratsbeschluss zur Festlegung
von ambitionierten Flottendurchschnitten im CO2-Ausstoß für zukünftig zu beschaffende Dienstkraftfahrzeuge aller Klassen im Jahr 2011 initiiert (RBV-1030/11). Dieser sieht u. a. vor, dass unter
Einbeziehung alternativer Antriebstechniken der Flottendurchschnitt des Kohlendioxidausstoßes
der ab 01.01.2009 beschafften PKW mit höchstens 5 Sitzplätzen auf 130 g/km gesenkt wird. Mittelfristig ist eine Senkung des CO2-Ausstoßes auf 120 g/km, langfristig auf 90 g/km zu erreichen.
In diesem Zusammenhang werden auch die Möglichkeiten zur Nutzung von Carsharing als Alternative zur Anschaffung eigener Fahrzeuge geprüft bzw. genutzt.
Fazit:
Die Maßnahme wird als teilweise umgesetzt gewertet. Es existiert eine feste Vorgabe, dem
mittelfristigen Ziel „120 g CO2/km“ zu entsprechen.
Bereitstellung eines verkehrssystemübergreifenden adressencodierten Routenwahlsystems zur bestmöglichen Wahl des zu benutzenden Verkehrsmittels unter den Gesichtspunkten Reisezeit, Kosten,
Umwelt (Luft/Lärm/Klima)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Umsetzung der Maßnahme konnte bislang nicht erfolgen.
Fazit:
Die Maßnahme wurde bislang nicht umgesetzt.
Einführung einer Pendlerplattform im Internet (Synergieeffekt Luft/Lärm/Klima) und Ankopplung an
Carsharing-Angebote
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Umsetzung ist bereits erfolgt.
Fazit:
Die Maßnahme wurde umgesetzt. Sowohl die Pendlerplattform als auch Carsharing-Angebote sind auf der Webseite der Stadt Leipzig verknüpft. Weitere Verbesserungen (Inhalte,
Design, Anwenderfreundlichkeit) sind vorgesehen.
41
Umsetzung des Instrumenten- und Maßnahmenkataloges des Energie- und Klimaschutzkonzeptes
nach Fertigstellung (ab 2010)
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Folgende Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzkonzeptes wurden bereits umgesetzt oder
befinden sich in der laufenden Umsetzung:
- Einrichtung und Verwaltung eines Klimaschutzfonds,
- Mustergestattungsvertrag für Bürgersolaranlagen,
- Veröffentlichung und Pflege des Solardachkatasters,
- Festhalten an den Nachhaltigkeitsstrategien der Stadtentwicklung,
- stärkere Berücksichtigung der energetischen Nachhaltigkeit in Stadtteilkonzepten,
- Berücksichtigung von Solarthermie bei der Analyse städtischer Dächer (erfolgt i. Z. m. Solardachkataster),
- Umsetzung des ganzheitlichen Lichtkonzeptes bei der Straßenbeleuchtung,
- Erstellung eines Konzeptes für eine regionale Energieagentur als Resultat von Leipzig weiter
denken,
- Entwicklung und Test eines Klima-Checks für Planungsvorhaben auf Quartiers- bis Stadtteilebene (über die Initiative koop-Stadt).
Folgende Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms 2014 – 2020 wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der laufenden Umsetzung (Auswahl):
- Bestätigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) - Fachkonzept Energie- und
Klimaschutz durch die DB OBM,
- KfW-Programm 432 (Energetische Stadtsanierung - Zuschuss) – Schönau, Wohnkomplex 5.1,
- Erarbeitung und Veröffentlichung einer Bauherrenmappe,
- Weiterführung der Intractingaktivitäten,
- Förderung von Heizungschecks und des Kühl-/Gefrierschrankaustauschs,
- Smart-Meter-Pilotprojekt für Immobilienwirtschaft,
- Energie- und CO2-Bilanzierung und Veröffentlichung,
- Aus- und Weiterbildung für erneuerbare Energien- und Energieeffizienztechnologien,
- Weiterführung der Beratung für kleine und mittlere Unternehmen durch IHK und HWK,
- Befragung der Bevölkerung zu klima- und energierelevanten Themen.
Fazit:
Die Maßnahme ist fortlaufend und wird als umgesetzt bewertet.
Thermalbefliegung des Leipziger Stadtgebietes zur Aktualisierung von Informationen über Kaltluftentstehungsgebiete, Luftleitbahnen, Wärmeinseln
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Die Thermalbefliegung wurde bereits im Sommer 2010 realisiert.
Vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels und des vorbeugenden Katastrophenschutzes startete im Jahr 2014 eine Stadtklimauntersuchung mit dem Ziel, die Ausprägung lokalklimatischer Besonderheiten in Leipzig näher zu erforschen. Maßgeblich beteiligt sind hieran der
Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Sächsische Landesamt für Landwirtschaft und Geologie
(LfULG). Ziel ist es eine Datenbasis zu erarbeiten, auf deren Grundlage die Stadt Leipzig im Sinne
der planerischen Vorsorge Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Schutz vor
wetterbedingten Extremsituationen realisieren kann.
Fazit:
42
Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Weitere Erhöhung des Grünanteils, Strauchnachpflanzungen in den Grün- und Parkanlagen, Intensivierung der innerstädtischen Beetbepflanzungen
Umsetzung/Information durch:
Stadt
Leipzig
Im Berichtszeitraum erfolgte eine Erhöhung des Grünanteils durch zusätzliche Gehölzpflanzungen
in Grün- und Parkanlagen an den nachfolgenden Standorten mit einer Gesamtfläche von
9.127 m²:
- WK 8 – An der Lautsche = 120 m²,
- Gleisgrünzug Bahnhof Plagwitz = 1.185 m²,
- Bürgerpark Paunsdorf = 3.247 m²,
- Schönauer Viertel, östlich Kiewer Straße/Meininger Ring = 523 m²,
- Ausgleichsfläche „Am Kanal“ = 484 m²,
- Ausgleichsfläche Harnischstraße (B-Plan 337 „Am Rietzschkegraben“, B-Plan 312 „Christian-Wille-Weg, 2. Bauabschnitt).
Fazit:
Die Maßnahme ist fortlaufend und wird als überwiegend umgesetzt klassifiziert.
43
5 Entwicklung der Luftqualität
Feinstaub (PM10)
Für die Luftbelastung mit Feinstaub (PM10) spielen die meteorologischen Verhältnisse eine entscheidende Rolle.
Die meteorologische Situation im Jahr 2014 erwies sich bezogen auf die PM10-Belastung ähnlich günstig wie im
Vorjahr. Die PM10-Überschreitungstage lagen in Leipzig an der Messstation Lützner Straße dennoch knapp
oberhalb der zulässigen Anzahl von 35 Tagen im Jahr.
Das Jahr 2014 war deutschlandweit betrachtet das wärmste Jahr seit dem Beginn regelmäßiger Temperaturmessungen 1881. Die Lufttemperaturen lagen über den bisherigen Rekordjahren 2000 und 2007.
Sachsen zählte mit durchschnittlich 10,2°C (für die vieljährige Referenzperiode: 8,1 °C) zu den kälteren Bundesländern. Die Sonnenscheindauer lag im Freistaat über dem langjährigen Mittel, die Niederschläge etwas darunter [DWD, 2014].
Die mittlere Schwankungsbreite des PM10-Jahresmittelwertes beträgt auf Grund des Einflusses der Meteorologie 3,1 µg/m³ oder 16 % im regionalen Hintergrund. Dieser Wert übersteigt das Minderungspotenzial der Umweltzone in Leipzig, bei der an der Messstation Leipzig-Mitte eine Reduzierung des motorbedingten Immissionsanteils um etwa bis zu 2,2 µg/m³ oder 6,9 % bezogen auf den PM10-Jahresmittelwert erwartet werden kann
[Löschau et al., 2012].
Die Jahresmittelwerte an PM10 waren im Jahr 2014, mit Ausnahme der Messstation Leipzig-Mitte, leicht über
dem Vorjahresniveau, unterschritten aber den geltenden Grenzwert in Höhe von 40 µg/m³ sicher. Der von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlene Luftgütewert für das PM10-Jahresmittel in Höhe von 20 µg/m³
[WHO, 2006] war an allen städtischen Luftmessstationen im Berichtsjahr überschritten, vgl. dazu Tab. 8.
Tab. 8.
Jahresmittelwerte der Schadstoffkonzentration von PM10 an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014].
Messstation
Jahresmittelwerte in µg/m³
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Leipzig-Lützner Straße
(verkehrsnah)
36
39
31
31
33
33
34
29
29
31
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
38
37
32
34
25
32
35
31
28
28
Leipzig-West
(städtischer Hintergrund)
23
25
20
19
23
21
22
19
19
21
Grenzwert
in µg/m³
40
Abb. 15 veranschaulicht die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung mit PM10 in Leipzig an Hand der kalenderjährlichen Anzahl an Tagen, an denen der Grenzwert für das Tagesmittel an PM10 in Höhe von 50 µg/m³ überschritten wurde. Sachsenweit lag die Anzahl der PM10-Überschreitungstage mehrheitlich leicht über den Vorjahreswerten.
Grenzwertüberschreitungen an mehr als 35 Tagen treten grundsätzlich nur an verkehrsnahen Messstellen auf.
Die Anzahl der Überschreitungstage an der Messstation in der Lützner Straße stieg im Jahr 2014 gegenüber
dem Vorjahr auf 43. Das Verkehrsaufkommen in der Lützner Straße unterschritt baustellenbedingt auch im Jahr
2014 noch den sonst üblichen Wert (DTVMo-So ca. 19.800).
Die Überschreitungen in der Lützner Straße geben Anlass, vertiefte Untersuchungen der möglichen Ursachen
anzustellen. Im ersten Quartal des Jahres 2015 wurde begonnen, die Luftschadstoffsituation in der Lützner
Straße im Umfeld der Luftmessstation näher zu analysieren. In diesem Zusammenhang bspw. führte die Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft im Auftrag des LfULG an zwei weiteren Standorten unweit der
Luftmessstation PM10-Messungen durch.
44
An der Messstation Leipzig-Mitte stieg die Anzahl der Überschreitungstage gegenüber dem Vorjahr um einen
Tag auf 34. Bleibt das Jahr 2009 unberücksichtigt, in welchem die Messungen längerfristig aufgrund einer Beschädigung der Messstation ausfiel, zählt auch dieser Wert gemeinsam mit dem Vorjahreswert zu den niedrigsten seit dem Jahr 2005.
80
70
Anzahl Tage
60
50
40
30
20
10
0
2005
2006
2007
2008
Lützner Straße
(verkehrsnah)
2009
2010
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
2011
2012
Leipzig-West
(städt. Hintergrund)
2013
2014
Grenzw ert
(35 Tage)
Abb. 15. Anzahl der Tage mit PM10-Konzentrationen oberhalb des Tagesgrenzwertes an den verkehrsnahen Messstellen und im städtischen Hintergrund von 2005 bis 2014 [LfULG, 2015].
Im Jahr 2014 waren länger anhaltende Zeiträume erhöhter Feinstaubkonzentration in Leipzig insbesondere in
den Wintermonaten Januar und Dezember bzw. im zeitigen Frühjahr von März bis Anfang April zu beobachten,
vgl. dazu Abb. 16. In diesen Zeiträumen wurde ein Spitzenwert als PM10-Tagesmittel in Höhe von 99 µg/m³ an
der Messstelle Lützner Straße registriert.
16
14
Anzahl Tage
12
10
8
6
4
2
0
Jan
Feb
Mär
Leipzig-West
(städt. Hintergrund)
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
Sep
Okt
Nov
Dez
Lützner Straße
(verkehrsnah)
Abb. 16. Verteilung der Tage mit PM10-Konzentrationen oberhalb des Tagesgrenzwertes an den verkehrsnahen
Messstellen und im städtischen Hintergrund im Jahr 2014 [LfULG, 2015].
Von den hohen Luftschadstoffkonzentrationen waren auch andere sächsische Städte sowie Gebiete im übrigen
Bundesgebiet betroffen.
Eine Aussage zum Einfluss von Bautätigkeit auf den PM10-Tagesmittelwert im Jahr 2014 konnte zum Zeitpunkt
der Erstellung des Berichts noch nicht getroffen werden. Die Auswertungen dazu, welche im Rahmen der Unter45
suchungen zur Wirkung der Umweltzone erfolgen, sind noch nicht abgeschlossen. Tab. 9 fasst die bisherigen
Ergebnisse ausgehend vom Jahr 2010 in der Gesamtschau für die Messstation Leipzig-Mitte zusammen.
Tab. 9.
Einfluss von Bautätigkeit auf den Tagesmittelwert für PM10 an
der Messstation Leipzig-Mitte [Löschau et al., 2012, 2013, 2014].
Anzahl Tage im Jahr
2010
2011
2012
2013
2014
mit PM10-Zusatzbelastung durch Baumaßnahmen
32
71
28
13
-*
mit Überschreitung des Tagesgrenzwertes für PM10 durch Baumaßnahmen
9
13
6
4
-*
* noch keine Werte vorliegend
Grenzwertüberschreitungen, die auf bauliche Aktivitäten zurückfallen, dürfen aus der Gesamtstatistik nicht herausgerechnet werden. Dies ist besonders nachteilig, wenn die für den PM10-Tagesmittelwert registrierten Überschreitungen den gesetzlich möglichen Rahmen von 35 Tagen im Kalenderjahr nur gering übersteigen.
Wie eingangs bereits erwähnt, ist die PM10-Konzentration stark wetterabhängig. Daneben können baustellenbedingte Einflüsse wirksam sein. Beides führt dazu, dass sich die Messgröße PM10, trotz hoch präzisem Messverfahren, nicht empfindlich genug zeigt, Veränderungen in der Luftqualität durch das Wirken von Luftreinhaltemaßnahmen nach nur kurzer Beobachtungszeit sicher nachzuweisen.
Signifikante Erfolge zeigen sich dagegen beim Ruß, der besonders gesundheitsschädlichen Teilmenge des
Feinstaubes. Die Entwicklung der Rußkonzentration wird im Rahmen eines Sondermessprogramms verfolgt,
deren Anlass und Ergebnisse im nachfolgenden Abschnitt vorgestellt werden.
Sondermessungen und deren Ergebnisse
Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und das Leibniz-Institut für
Troposphärenforschung e.V. Leipzig (TROPOS) führen gemeinsam Untersuchungen zur Beurteilung der Umweltzone in Leipzig durch. Neben den gesetzlich vorgegebenen Messungen (z. B. PM10 oder NOx, NO2), werden
Sondermessungen durchgeführt und dabei die Rußkonzentration mittels zwei verschiedener Analyseverfahren
sowie die Anzahlgrößenverteilung und Masse feiner und ultrafeiner Partikel (PN30-200 nm) bestimmt.
Zur Realisierung der Sondermessungen wurden einzelne Messstationen in Leipzig und in Dresden mit zusätzlicher Messtechnik ausgestattet. Die hierbei gewonnenen Daten werden wissenschaftlich ausgewertet und in
einer Reihe von Untersuchungsberichten dargestellt. Ein erster Bericht [Löschau et al., 2012] widmet sich der
Situation im Jahr 2010, wo insbesondere die Umweltzone noch nicht wirksam war. Dieser Bericht stellt die Ausgangsbeurteilung dar und dient als Referenz, wohingegen die Folgeberichte die Veränderungen in den Jahren
2011 ff. gegenüber dem Jahr 2010 analysieren und dabei vergleichend auf die Situation in Dresden (ohne Umweltzone) und in Leipzig (mit Umweltzone) eingehen.
Die nachfolgend auszugsweise vorgestellten Ergebnisse stammen aus dem aktuellen Bericht [Löschau et al.,
2015] über die Immissionssituation im Jahr 2013.
Im Vergleich der Jahre 2010 bis 2013 gab es in Leipzig signifikante Änderungen bei den Messkomponenten
Ruß (gemessen als schwarzer Kohlenstoff oder Black Carbon - BC) sowie der Partikelanzahl (PN 30-200 nm) bzw.
der daraus berechneten Partikelmasse (PM30-200 nm). Besonders auffällig ist die Reduzierung des schwarzen toxischen Kohlenstoffes (BC) an der Messstation Leipzig-Mitte. Abb. 17 zeigt dazu den mittleren Tagesgang der
Woche.
46
Abb. 17. Mittlerer Tagesgang der Woche für die Konzentration von Ruß (BC)
an der Messstation Leipzig-Mitte in den Jahren 2010 bis 2013
(nach [Löschau et al., 2015]).
Die BC-Belastung reduzierte sich im Jahr 2013 im Mittel um 31 % gegenüber dem Jahr 2010 [Löschau et al.,
2015]. Wie Abb. 17 zeigt, reduzierten sich besonders die hohen BC-Konzentrationen an den Tagen Montag bis
Freitag um mehr als 50 % gegenüber dem Jahr 2010 ohne Umweltzone.
Auch in Dresden wurde eine Verringerung der Rußkonzentration (BC) im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2010
festgestellt. Diese beträgt im Mittel 24 % bezogen auf die Messstation Dresden-Nord.
Die an einer Luftmessstation gemessenen Schadstoffkonzentrationen resultieren in der Regel aus einer Vielzahl
von lokalen, regionalen und überregionalen Quellen. Beispielhaft seien dazu Emissionen aus gewerblichen und
industriellen Anlagen, Heizungsanlagen und dem Kraftfahrzeugverkehr genannt. Aus diesem Grund kann anhand der gemessenen Schadstoffkonzentration nicht direkt auf die Wirkung der Umweltzone geschlossen werden. Ein wesentlicher Teil der wissenschaftlichen Untersuchungen befasst sich deshalb mit der Bestimmung
des motorbezogenen Anteils an der gemessenen Schadstoffkonzentration. Die Systematik dazu ist in [Löschau
et al., 2012 und 2013] ausführlich dargelegt.
Alle Sondermessgrößen zeigen in Löschau et al. [2015] an den verkehrsnahen Messstellen in Leipzig im Jahr
2013 eine Reduzierung des motorbedingten Immissionsanteils gegenüber dem Jahr 2010. Auch in Dresden
wurde eine Reduzierung des motorbedingten Immissionsanteils festgestellt. Im Vergleich der Messstation Dresden-Nord mit der Messstation Leipzig-Mitte fällt diese jedoch geringer aus als in Leipzig. Tab. 10 fasst die Ergebnisse der Änderung des Immissionsanteils Motor vom Jahr 2010 zum Jahr 2013 zusammen, Abb. 18 veranschaulicht die Ergebnisse grafisch.
Tab. 10.
Änderung des Immissionsanteils Motor an den Messstationen Dresden-Nord und Leipzig-Mitte
im Jahr 2013 (mit Umweltzone in Leipzig) gegenüber dem Jahr 2010 (ohne Umweltzone in
Dresden/Leipzig) (nach [Löschau et al., 2015]).
Messgröße
Dresden-Nord
Leipzig-Mitte
absolut
relativ
absolut
relativ
Δ ECPM10, Motor, µg/m³
- 0,3
- 30 %
- 0,4
- 32 %
Δ BCPM1, Motor, µg/m³
- 0,4
- 32 %
- 0,8
- 41 %
Δ PN30-200 nm, Motor, 1/cm³
740
39 %
- 2.162
- 51 %
Δ PM30-200 nm, Motor, µg/m³
0,3
27 %
- 1,5
- 62 %
Δ NOx
-4
-9%
6
7%
47
Abb. 18. Änderung des Immissionsanteils Motor für die Partikelmasse EC, BC und
Partikel von 30 bis 200 nm an den Messstationen Dresden Nord (DDN) und
Leipzig-Mitte (LMI) im Jahr 2013 (mit Umweltzone in Leipzig) gegenüber dem
Jahr 2010 (ohne Umweltzone in Dresden/Leipzig) (nach [Löschau et al., 2015]).
Stickstoffdioxid (NO2)
Die NO2-Belastung wird gegenüber der PM10-Belastung deutlich stärker durch lokale Quellen, insbesondere
durch den Kraftfahrzeugverkehr, beeinflusst. Auch das Wetter hat auf die gemessene NO 2-Konzentration einen
Einfluss – im Vergleich zur PM10-Belastung jedoch in kleinerem Ausmaß.
Abb. 19 illustriert die Entwicklung der Jahresmittelwerte von NO2 an den Messstationen in Leipzig vom Jahr
2005 bis zum Jahr 2014.
60
NO2, µg/m³
50
40
30
20
10
0
2005
2006
2007
Lützner Straße
(verkehrsnah)
2008
2009
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
2010
2011
2012
Leipzig-West
(städt. Hintergrund)
2013
2014
Grenzw ert
(40 µg/m³)
Abb. 19. Jahresmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund von 2005 bis 2013 [LfULG, 2014].
Der in den Jahren 2012, 2013 und 2014 gegenüber den Vorjahren niedrigere Jahresmittelwert der Konzentration an NO2 an der Messstation Leipzig-Lützner Straße ist primär auf die abschnittsweise Vollsperrung der Lützner Straße aufgrund von Straßen- und Gleisbauarbeiten und das dadurch reduzierte Kraftfahrzeugaufkommen
zurückzuführen.
An der Messstation Leipzig-Mitte setzt sich der seit 2012 abnehmende Trend im Jahr 2014 mit einer gegenüber
dem Vorjahr signifikanten Reduzierung fort, vgl. Abb. 19. Dies ist bemerkenswert, hat sich doch das Verkehrsaufkommen gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert.
An der Messstation Leipzig-Mitte gab es im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Veränderung dahingehend, dass
die NO2-Monatsmittelwerte ab Mai, mit Ausnahme des Oktobers, unterhalb des Grenzwertes für das Jahresmit-
48
tel lagen, wie Abb. 20 illustriert. Im Jahresmittel resultierte der niedrigste Wert seit dem Jahr 1995 und erstmals
eine Einhaltung des Grenzwertes.
42
50
45
49
41
39
NO2, µg/m³
40
37
39
30
35
44
36
39
20
39
10
0
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Leipzig-West
(städt. Hintergrund)
Jun
Jul
Aug
Lützner Straße
(verkehrsnah)
Sep
Okt
Nov
Dez
Leipzig-Mitte
(verkehrsnah)
Abb. 20. Monatsmittelwerte der NO2-Konzentration an den verkehrsnahen Messstellen und im
städtischen Hintergrund im Jahr 2014 (Leipzig-Mitte mit Einzelwerten) [LfULG, 2015].
Inwiefern die Umweltzone und deren Einfluss auf die Abgaszusammensetzung der Kraftfahrzeuge anteilig die
Minderung bewirkt hat, bleibt offen. Möglicherweise fallen mehrere Effekte zusammen. So ist die gemessene
NO2-Konzentration u. a. von der Konzentration an Ozon (O3) abhängig bzw. steht mit dieser in einem photochemischen Gleichgewicht. Die mittlere O3-Konzentration lag im städtischen Hintergrund im Jahr 2014 etwa 4 bis
5 µg/m³ unter den Vorjahreswerten seit 2010. Unter der Annahme, dass hierdurch auch verkehrsnah weniger O 3
zur Oxidation von NO zu NO2 zur Verfügung stand, könnte aus dem in [Rabl und Scholz, 2005] beschriebenen
Ansatz, welcher das Verhältnis von NO, O3 und NO2 anhand des Massewirkungsgesetzes beschreibt, eine geringere NO2-Konzentration im Jahresmittel für die verkehrsnahe Messung an der Station Leipzig-Mitte resultieren als im Jahr 2013. In diesem Zusammenhang bleibt die Entwicklung im Jahr 2015 abzuwarten.
Der Kurzzeitgrenzwert (Grenzwert für das Stundenmittel) für NO 2 in Höhe von 200 µg/m³, der im Kalenderjahr
18-mal überschritten werden darf, wurde im Jahr 2014 an keiner der drei Messstationen überschritten. Die
höchste über eine Stunde gemittelte Konzentration wurde an der Messstation Leipzig-Mitte mit 195 µg/m³ registriert.
Der Luftreinhalteplan (LRP) der Stadt Leipzig vom 18.12.2009 weist aus, dass mit Umsetzung der in ihm enthaltenen Maßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO 2) einhaltbar ist [Stadt Leipzig, 2009].
Nach dem Ergebnis einer aktuellen Modellrechnung der Luftschadstoffbelastung im Straßennetz, kann der im
Luftreinhalteplan enthaltenen Prognose nicht mehr gefolgt werden. Dies betrifft insbesondere die für NO2 berechnete Luftschadstoffbelastung, bei der aktuellere Emissionsfaktoren für Kraftfahrzeuge zugrunde gelegt wurden.
Untersuchungsergebnisse gaben bereits Hinweise darauf, dass Diesel-PKW der Schadstoffnorm Euro 5 im realen Fahrbetrieb zum Teil höhere NOx bzw. NO2-Emissionen aufweisen als ältere Diesel-PKW mit geringerer
Schadstoffnorm [Hausberger, 2010].
Eine Studie aus dem Jahr 2011, bei der Daten für mehr als 80.000 Fahrzeuge ausgewertet wurden, kommt zu
dem Ergebnis, dass die realen NOx-Emissionen von Diesel-PKW zwischen Euro 3 und Euro 5 sich lediglich um
20 % und nicht wie gesetzlich vorgesehen um 64 % reduzierten. Der für Euro 5 geltende EU-Abgasgrenzwert
für NOx wurde in der Realität um den Faktor 4 überschritten. Im Ergebnis einer Studie an 12 Diesel-PKW der
Schadstoffnorm Euro 6 und drei Diesel-PKW der zu Euro 6 vergleichbaren US-Norm (Tier 2 Bin 5) zeigt sich
anhand von Messungen im Realbetrieb, dass der vorgegebene EU-Abgasgrenzwert bei den getesteten Fahr49
zeugen durchschnittlich um den Faktor 7 überschritten wurde. [Franco et al., 2014]. Auf die Neufahrzeugflotte
umgerechnet entspricht dies einer mittleren NOx-Konzentration im Abgas von 560 mg/km [Franco et al., 2014].
Zum Vergleich dazu, das gesetzliche Limit für Euro 6 beträgt 80 mg/km, das für Euro 3 beträgt 500 mg/km.
Verkehrsaufkommen und Flottenzusammensetzung
Neben der schadstoffseitigen Erfassung von Veränderungen der Luftqualität ist zur Interpretation der messtechnisch gewonnen Ergebnisse die Betrachtung von Veränderungen im Verkehrsaufkommen und der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte von wesentlicher Bedeutung.
An der Messstelle Leipzig-Mitte ist nach einem Rückgang des Gesamtverkehrsaufkommens im Jahr 2011 ein
Wiederanstieg über das Niveau im Jahr 2010 hinaus zu beobachten. Der Schwerverkehr hingegen bleibt auch
im Jahr 2014 unter dem Wert vom Jahr 2010. Die Veränderungen in der Lützner Straße sind auf die zeitweilige
Straßensperrung aufgrund von Baumaßnahmen zurückzuführen.
Die Entwicklung der Verkehrsbelastung an der Messstelle Leipzig-Mitte vermag die in [Stadt Leipzig, 2012] im
Hinblick auf das Jahr 2011 diskutierte Änderung im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung nicht zu belegen. Zu
berücksichtigen sind aber auch Änderungen in der Routenwahl aufgrund diverser Baumaßnahmen, insbesondere durch den Abriss/Neubau von Bahnbrücken im Vorfeld des Hauptbahnhofs und eine steigende Einwohnerzahl, welche das Verkehrsgeschehen mit beeinflussen.
Abb. 21 veranschaulicht die Verkehrsbelastung, angegeben als durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV
in Kfz/24 h, Mo - So) und daran der Anteil Schwerverkehr ab 3,5 Tonnen, im Bereich der Luftmessstationen
Leipzig-Lützner Straße und Leipzig-Mitte in den Jahren 2010 bis 2014.
50.000
4
3,5
3
2,5
30.000
2
20.000
1,5
10.000
0
2010
2011
2012
2013
2014
SV, %
DTV
40.000
DTV - Lützner Straße
1
DTV - Leipzig-Mitte
0,5
SV - Lützner Straße
0
SV - Leipzig-Mitte
Abb. 21. Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV in Kfz/24 h, Mo - So) und prozentualer Schwerverkehrsanteil (SV > 3,5 t) am DTV in der Lützner Straße und am Willy-Brandt-Platz (Leipzig-Mitte) in den
Jahren 2010 – 2014.
Neben der Verkehrsbelastung wirken sich Veränderung in der Fahrzeugflotte auf die verkehrsnah gemessene
Luftschadstoffkonzentration aus. Dies ist letztendlich auch Hauptanliegen der Umweltzone - einen beschleunigten Ersatz nicht schadstoffarmer Fahrzeuge bzw. deren Nachrüstung mit Partikelfiltersystemen zu forcieren.
Abb. 22 stellt den kennzeichnungspflichtigen Kfz-Bestand nach Schadstoffgruppen bzw. Plakettenfarben für die
Stadt Leipzig dem Bestand der Stadt Dresden und dem des Freistaates Sachsen zum 1.1.2015 gegenüber.
50
100%
94%
94%
96%
85%
80%
82%
81%
Sachsen
75%
Dresden
70%
Leipzig
50%
PKW
Diesel-PKW
11.700
11.700
121.900
42.100
47.100
403.600
202.400
204.500
1.970.700
65%
NFZ
Abb. 22. Relativer und absoluter Bestand (gerundete Werte innerhalb der Säulen) an PKW (alle Antriebsarten), Diesel-PKW und Nutzfahrzeugen (NFZ) mit grüner Plakette in Sachsen, Dresden und Leipzig zum 1.1.2015 (nach [KBA, 2015]).
Bei der Interpretation der Daten des Kfz-Bestandes klassifiziert nach Schadstoffgruppen (Plaketten) ist zu beachten, dass Fahrzeuge, die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüstet wurden i. d. R. eine höhere
Schadstoffgruppe (Plakette) erreichen, diese von der Statistik jedoch nicht erfasst wird. Die Nachrüstung wird in
der Fahrzeugzulassung von der Zulassungsstelle im Bemerkungsfeld eingetragen, bei der in Abb. 22 visualisierten statistischen Erhebung der Kraftfahrzeuge nach Plaketten jedoch nicht erfasst bzw. ausgewertet. Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Abweichung zu diesen Daten. Es ist anzunehmen, dass auf Grund der Zuordnung der Emissionsschlüssel zu den Schadstoffgruppen (Plaketten) insbesondere die mit gelber Plakette erfassten Diesel-PKW hiervon betroffen sind, so dass die eigentliche Zahl an Diesel-PKW mit grüner Plakette höher ist als in Abb. 22 veranschaulicht.
Konkrete Zahlenangaben zu allen mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Kraftfahrzeugen liegen
nicht vor. Hilfsweise können die vom Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfassten Daten zu geförderten Partikelminderungssystemen [Förderrichtlinie Partikelfilter 2009, 2010, 2011] herangezogen werden.
Danach ergeben sich die in Tab. 8 zusammengefassten Angaben geförderter Partikelfilternachrüstungen im
Freistaat Sachsen, Leipzig und Dresden.
Tab. 11.
Geförderte Partikelfilternachrüstungen bei PKW (einschließlich Sonder-Kfz, wie z. B. Wohnmobile)
und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) in Sachsen, Leipzig und Dresden in den Jahren 2009 bis 2013
(Stand 28.05.2013 nach [BAFA, 2013]).
Förderverfahren
Sachsen
Leipzig
LNF
PKW
Dresden
Antragsfrist
PKW
LNF
01.09.09 – 15.02.10
3.965
01.06.10 – 15.02.11
8.848
1.563
3.327
673
657
56
01.02.12 – 21.06.13
3.354
480
332
55
330
35
Gesamt, 2009 – 2013
16.167
2.043
4.594
728
1.497
91
Anteil von Sachsen
100%
100%
28,4%
35,6%
9,3%
4,5%
935
PKW
LNF
510
51
4,5%
9,3%
35,6%
28,4%
59,9%
62,3%
PKW
Sachsen ohne
Leipzig und Dresden
Leipzig
Dresden
LNF
Abb. 23. Relativer Anteil an den geförderten Partikelfilternachrüstungen bei PKW (einschließlich Sonder-Kfz,
wie z. B. Wohnmobile) und leichten Nutzfahrzeugen (LNF) in Sachsen ohne die Städte Leipzig und
Dresden sowie in den Städten Leipzig und Dresden im Zeitraum 2009 bis 2013 mit Stand zum
28.05.2013 (nach [BAFA, 2013].
Aus Abb. 23 ist zu schließen, dass die Umweltzone in Leipzig die Partikelfilternachrüstung deutlich forciert hat.
In Leipzig wurde in den Förderperioden 2009 bis 2013 (Stand 28.05.2013) die Rußpartikelfilterförderung bei
PKW ca. dreimal und bei LNF achtmal mehr als in der Stadt Dresden in Anspruch genommen.
Fazit
Die wissenschaftlichen Sondermessungen, die von TROPOS und dem LfULG seit dem Jahr 2010 in Leipzig
durchgeführt werden, zeigen einen signifikanten Rückgang der besonders gesundheitsrelevanten feinen und
ultrafeinen Partikel in der Außenluft verkehrsreicher Orte.
Es erscheint naheliegend, dass dieser Rückgang auf das Wirken von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, insbesondere jedoch auf das Wirken der Umweltzone in Leipzig zurückgeführt werden kann.
Dieses Ergebnis ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes. Dennoch bleibt die Herausforderung, die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte für PM10 und NO2 dauerhaft einzuhalten bzw. zu unterschreiten. Dass dies möglich scheint, zeigen die im Jahr 2014 an der Luftmesstation Leipzig-Mitte gemessenen
Schadstoffkonzentrationen. Für den Bereich der Luftmessstation Lützner Straße besteht aufgrund der Grenzwertüberschreitungen bei PM10 noch weiterer Untersuchungsbedarf.
Allerdings zeigt das Ergebnis einer aktuellen stadtweiten Luftschadstoffberechnung, dass es neben den Standorten der Luftmessstationen noch weitere Orte hoher Schadstoffkonzentration im Stadtgebiet gibt. Wie in vielen
anderen deutschen und europäischen Städten, wird der Grenzwert für das Jahresmittel an NO 2 überschritten.
Die Ursachen dafür liegen in einem hohen Verkehrsaufkommen gepaart mit einer mangelhaften Einhaltung des
Konzeptes der Euro-Schadstoffnormen im realen Fahrbetrieb.
Als Konsequenz folgt daraus, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden muss.
52
6 Quellenverzeichnis
Literatur
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53
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Rechtsvorschriften
BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943)
RL 2008/50/EG
Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa vom 21. Mai 2008 (ABl. L 152 vom
11.06.2008, S.1 )
Förderrichtlinie
Partikelfilter,
2009
Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei
Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom 27. Juli 2009 (BAnz. Nr. 112, S.
2636)
Förderrichtlinie
Partikelfilter,
2010
Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei
Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom 6.
Mai 2010 (BAnz. Nr. 72, S. 1694)
Förderrichtlinie
Partikelfilter,
2011
Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei
Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom
15. Dezember 2011 (BAnz. Nr. 194, S. 4578), neu gefasst mit der Richtlinie zur Förderung
des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und
leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom 5. Juli 2012 (BAnz. AT
10.07.2012 B2)
RWBA
Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (aktuelle Fassung: 2000)
SächsBO
Sächsische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl., Nr. 8, S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. Januar 2012
(SächsGVBl. S. 130, 556)
SächsStrG
Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz) vom 21. Januar
1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Januar
2012 (SächsGVBl. S. 130, 556)
StVO
Straßenverkehrsordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367)
1. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) vom 26. Januar 2010 (BGBl. I, S. 38)
13. BImSchV
Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021,
1023, 3754)
35. BImSchV
Fünfunddreißigste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung zur
Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung) vom 10.
Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember
2007 (BGBl. I S. 2793)
39. BImSchV
Neununddreißigste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über
Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom 2. August 2010 (BGBl. I S. 1065)
54
7 Verzeichnis der Abkürzungen und Einheiten
Abkürzungen
ABl.
Amtsblatt (hier: der Europäischen Union)
AD
Autobahndreieck
AS
Autobahnanschlussstelle
BAB
Bundesautobahn
B+R
Bike and Ride (Fahrradabstellanlagen an Haltestellen des ÖPNV)
CO2
Kohlendioxid
DS
Drucksache
eea
European Energy Award (Programm für umsetzungsorientierte Energie- und Klimaschutzpolitik in Städten, Gemeinden und Landkreisen)
EEV
Enhanced Environmentally Friendly Vehicle (Abgasstandard)
GuD
Gas und Dampf
GVZ
Güterverkehrszentrum
HBEFA 3.1
Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs in der Version 3.1 (Herausgeber:
Umweltbundesamt)
HTWK
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig
TROPOS
Leibniz-Institut für Troposphärenforschung e. V. Leipzig
KOM
EU-Kommission
koop-Stadt
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördertes Projekt zur
Stadtentwicklung
Kfz
Kraftfahrzeug
LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
LKW
Lastkraftwagen
LNF
Leichtes Nutzfahrzeug
LRP
Luftreinhalteplan
LSA
Lichtsignalanlage
LVB
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH
LVV
Leipziger Versorgungs- und Verkehrs GmbH
MDV
Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH
MIV
motorisierter Individualverkehr
NO
Stickstoffmonoxid
NO2
Stickstoffdioxid
NOx
Stickstoffoxide (Summe Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid)
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
P+R
Park and Ride (Parkplatz mit ÖPNV-Anbindung in der Nähe)
PKW
Personenkraftwagen
PM10
Particulate Matter (Feinstaub oder Schwebstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser
55
kleiner als 10 Mikrometer)
PM1
Particulate Matter (Feinstaub oder Schwebstaub mit einem aerodynamischen Durchmesser
kleiner als 1 Mikrometer)
SMUL
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
SRL
(Eigenbetrieb) Stadtreinigung Leipzig
UIZ
Umweltinformationszentrum der Stadt Leipzig
UMK
Umweltministerkonferenz
Einheiten
cm³
Kubikzentimeter
g/km
Gramm pro Kilometer
ha
Hektar
m²
Quadratmeter
nm
Nanometer
t
Tonne
TEUR
Tausend Euro
µg/m³
Mikrogramm pro Kubikmeter
56