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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052620.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
10.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:20

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02330-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Autofreier Sonntag! Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Auf die Durchführung eines autofreien Sonntags wird verzichtet und stattdessen auf die in die gleiche Richtung zielenden Maßnahmen im Rahmen der Woche der Europäischen Mobilität verwiesen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/3 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Veranlassung: Der Petent beantragt einen autofreien Sonntag für die „Stadt Leipzig und angrenzende Stadtviertel", womit vermutlich die Innenstadt und umliegenden Gründerzeitviertel gemeint sind. Er begründet dies Seite 2/3 als Beitrag zur Umweltschonung, insbesondere zur Lärmminderung, und verweist darauf, dass in Frankfurt a. M. derartige Sperrungen als Folge der in den 70er Jahren verfügten autofreien Sonntage noch immer gang und gäbe wären. Rechtslage: Ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen besteht bereits nach § 30 StVO jeweils in der Zeit von 00:00 bis 22:00 (mit Ausnahmen). Darüber hinaus wurde in der alten Bundesrepublik beginnend mit dem 25.11.1973 auf der Grundlage des im Zusammenhang mit der ersten Ölpreiskrise 1973 erlassenen Energiesicherungsgesetzes an vier autofreien Sonntagen ein allgemeines Fahrverbot verhängt. Auch nach heutigem Stand dürfen solche Fahrverbote nur auf der Grundlage dieses Gesetzes ausgesprochen werden. Sachstand: Ein autofreier Sonntag könnte nur auf freiwilliger Basis ausgerufen werden, da eine entsprechende Rechtsgrundlage derzeit nicht gegeben ist. Erfahrungen zeigen, dass die Akzeptanz solcher Aktionen gering ist, wenn sie ein großes Stadtgebiet umfassen und dass diese einen sehr großen Vorbereitungsaufwand und sehr aufwändige Öffentlichkeitsarbeit erfordern. Der Verweis des Petenten auf Frankfurt a. M. und der eingefügte Link wurden geprüft. Hier handelt es sich um fahrradttouristische Aktionen des ADFC und von Gemeinden und Verbänden, im Rahmen derer einzelne überörtliche Straßenverbindungen im Rahmen von angemeldeten Veranstaltungen gesperrt werden. Der Begriff "autofreier Sonntag" ist hier nur als Aufforderung zu verstehen, mit dem Fahrrad an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und das Auto – auch für die Anreise – nicht zu nutzen, bzw. ist die Sperrung des Autoverkehrs auf einzelne Straßen zur Durchführung der Veranstaltungen beschränkt. Ein autofreier Sonntag für die Stadt Frankfurt am Main und die anderen Gemeinden ist somit keinesfalls gemeint. Alternativvorschlag: Unabhängig davon wird derzeit die Europäische Woche der Mobilität für Leipzig vorbereitet. Bei der Europäischen Woche der Mobilität geht es darum, im Zeitraum vom 16. bis 22.09. jeden Jahres Alternativen zum Pkw auf den Wegen in die Stadt zu erkunden. Ziel ist, eine größere Auto unabhängigkeit für die täglichen Wege im Stadtverkehr zu erreichen. Auch geht es nicht um eine „autofreie Stadt“, sondern um einen rationalen und effizienten Umgang mit Stadtraum, Verkehrs flächen, natürlichen Ressourcen und Verkehrsmitteln. Das Konzept für die Woche und den Veranstaltungstag 22.09. soll bis zum Sommer 2016 erstellt und dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Wir hoffen auf eine positive Aufnahme der Aktionswoche in der Leipziger Öffentlichkeit, um durch attraktive Alternativen mehr Wege vom Auto auf den Umweltverbund verlagern zu können. Seite 3/3