Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052620.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
10.02.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02330-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Autofreier Sonntag!
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Auf die Durchführung eines autofreien Sonntags wird verzichtet und stattdessen auf die in die
gleiche Richtung zielenden Maßnahmen im Rahmen der Woche der Europäischen Mobilität
verwiesen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Seite 1/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Veranlassung:
Der Petent beantragt einen autofreien Sonntag für die „Stadt Leipzig und angrenzende Stadtviertel",
womit vermutlich die Innenstadt und umliegenden Gründerzeitviertel gemeint sind. Er begründet dies
Seite 2/3
als Beitrag zur Umweltschonung, insbesondere zur Lärmminderung, und verweist darauf, dass in
Frankfurt a. M. derartige Sperrungen als Folge der in den 70er Jahren verfügten autofreien
Sonntage noch immer gang und gäbe wären.
Rechtslage:
Ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t
sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen besteht bereits nach § 30 StVO jeweils in der Zeit von 00:00
bis 22:00 (mit Ausnahmen).
Darüber hinaus wurde in der alten Bundesrepublik beginnend mit dem 25.11.1973 auf der
Grundlage des im Zusammenhang mit der ersten Ölpreiskrise 1973 erlassenen
Energiesicherungsgesetzes an vier autofreien Sonntagen ein allgemeines Fahrverbot verhängt.
Auch nach heutigem Stand dürfen solche Fahrverbote nur auf der Grundlage dieses Gesetzes
ausgesprochen werden.
Sachstand:
Ein autofreier Sonntag könnte nur auf freiwilliger Basis ausgerufen werden, da eine entsprechende
Rechtsgrundlage derzeit nicht gegeben ist. Erfahrungen zeigen, dass die Akzeptanz solcher
Aktionen gering ist, wenn sie ein großes Stadtgebiet umfassen und dass diese einen sehr großen
Vorbereitungsaufwand und sehr aufwändige Öffentlichkeitsarbeit erfordern.
Der Verweis des Petenten auf Frankfurt a. M. und der eingefügte Link wurden geprüft. Hier handelt
es sich um fahrradttouristische Aktionen des ADFC und von Gemeinden und Verbänden, im
Rahmen derer einzelne überörtliche Straßenverbindungen im Rahmen von angemeldeten
Veranstaltungen gesperrt werden. Der Begriff "autofreier Sonntag" ist hier nur als Aufforderung zu
verstehen, mit dem Fahrrad an diesen Veranstaltungen teilzunehmen und das Auto – auch für die
Anreise – nicht zu nutzen, bzw. ist die Sperrung des Autoverkehrs auf einzelne Straßen zur
Durchführung der Veranstaltungen beschränkt. Ein autofreier Sonntag für die Stadt Frankfurt am
Main und die anderen Gemeinden ist somit keinesfalls gemeint.
Alternativvorschlag:
Unabhängig davon wird derzeit die Europäische Woche der Mobilität für Leipzig vorbereitet. Bei der
Europäischen Woche der Mobilität geht es darum, im Zeitraum vom 16. bis 22.09. jeden Jahres
Alternativen zum Pkw auf den Wegen in die Stadt zu erkunden. Ziel ist, eine größere Auto
unabhängigkeit für die täglichen Wege im Stadtverkehr zu erreichen. Auch geht es nicht um eine
„autofreie Stadt“, sondern um einen rationalen und effizienten Umgang mit Stadtraum, Verkehrs
flächen, natürlichen Ressourcen und Verkehrsmitteln. Das Konzept für die Woche und den
Veranstaltungstag 22.09. soll bis zum Sommer 2016 erstellt und dann der Öffentlichkeit vorgestellt
werden.
Wir hoffen auf eine positive Aufnahme der Aktionswoche in der Leipziger Öffentlichkeit, um durch
attraktive Alternativen mehr Wege vom Auto auf den Umweltverbund verlagern zu können.
Seite 3/3