Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1053056.pdf
Größe
58 kB
Erstellt
15.02.16, 12:00
Aktualisiert
22.02.16, 12:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-02098-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Ute Elisabeth Gabelmann
Betreff
Nutzungskonzept für ehemalige Gemeindeämter/Rathäuser
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine allgemeine Bedarfs- und Eignungsprüfung für eine
zukünftige Nutzung der ehemaligen Gemeindeämter/Rathäuser zu veranlassen. Das bedeutet, dass
nicht nur Bedarfe im Sinne des Antrages, sondern alle aktuellen und längerfristigen Bedarfe einer
permanent wachsenden Stadt betrachtet werden. Die Ortschaftsräte sowie die interessierten
Fachbeiräte und Beiräte der Ratsversammlung (z.B. Kinder-und Familienbeirat,
Migrantenbeirat, Jugendbeirat/Jugendparlament, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat etc.) sind
bei Bedarfsüberprüfung und Konzepterstellung einzubeziehen. Dem Stadtrat ist bis Ende Oktober
ein Vorschlag zum weiteren Umgang mit den ehemaligen Gemeindeämtern/Rathäusern vorzulegen.
Sachverhalt:
Es ist davon auszugehen, dass auch bei den Fachbeiräten, welche wesentliche
Bevölkerungsgruppen der Stadtgesellschaft vertreten, Bedarfe bzw. Nutzungskonzepte vorhanden
sind. Vor dem von der Verwaltung richtig erkannten Hintergrund einer wachsenden Stadt ist zu
vermuten, dass neben den genannten Gruppen auch andere Teile der Gesellschaft Interesse an der
Nutzung der Rathäuser und Gemeindeämter haben. Diese sollen neben den Ortschaftsräten
ebenfalls mit einbezogen werden.
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