Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1049838.pdf
Größe
5,7 MB
Erstellt
11.01.16, 12:00
Aktualisiert
07.03.16, 11:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02281
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
20.04.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird
wie folgt festgestellt:
31.12.2014
in €
Bilanzsumme
154.272.922,26
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
149.959.078,35
4.312.879,76
964,15
Passiva
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinn- / Verlustvortrag Vorjahre
Gewinn / Verlust
30.000.000,00
13.054.530,02
849.208,44
701.172,71
- 59.606,42
Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung des Anlagevermögens
94.426.214,13
Rückstellungen
921.300,00
Verbindlichkeiten
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag
7.787.929,99
127.799,00
24.926.681,62
24.986.288,04
- 59.606,42
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 59.606,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ hat den Status eines Eigenbetriebes seit 1993.
Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird
insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie von
ambulanten Einrichtungen. Aufgaben des Eigenbetriebs sind schwerpunktmäßig:
1.
die Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie,
2.
die bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der
Bevölkerung im Territorium,
3.
die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen,
4.
die ärztliche und psychologische Betreuung,
5.
die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken,
6.
die wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch-psychisch
Kranken,
7.
die Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen
Pflegeheimes.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die den weiteren geprüften Unterlagen
entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht
ordnungsgemäß abgebildet.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich
dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung
des Buchungsstoffs zu gewährleisten. (1)
Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2014 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie
den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und
den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß
aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für den Eigenbetrieb geltenden Ansatz-, Ausweisund Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die
sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. (1)
(1) Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, S.10
Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 entspricht den gesetzlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die
nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. (2)
(2) Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, S.14
2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. (3)
(3) Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014, S.15
Anlagen:
1
Bilanz zum 31. Dezember 2014
2
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
3
Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
4
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
5
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
6
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
7
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014 (nichtöffentlich)