Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1051608.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
27.01.16, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02036-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Bebauungsplan Nr. 23.1 "Musikviertel Süd", 2. Änderung;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd;
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:
Das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird aus dem Bebauungsplan Nr. 23.1
„Musikviertel Süd“ ausgegliedert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Entscheidung, einen derart trivialen Plattenbau wie das ehemalige Gästehaus am Park unter
Denkmalschutz zu stellen, ist für uns völlig unverständlich. Weder ist uns eine nachvollziehbare
Begründung vom zuständigen Landesamt bekannt, noch konnte uns die Stadtverwaltung diese
Entscheidungsgründe verständlich machen.
Vordergründig ist das Bauwerk in seinem jetzigen erbärmlichen Zustand ein Schandfleck für den
Stadtteil.
Aber: auch eine denkmalgerechte Sanierung würde nichts daran ändern, dass sich dieses Bauwerk
in keiner Weise in das städtebauliche Umfeld einfügt. Dies gilt insbesondere für das Maß der
baulichen Nutzung und für die überbaute Grundstücksfläche.
Die Unterschutzstellung droht nun, diesen unbefriedigenden städtebaulichen Zustand dauerhaft zu
verfestigen.
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Die Stadt Leipzig sollte diese Entwicklung nicht noch durch ihre eigene Bauleitplanung befördern.
Vielmehr sollte das betreffende Areal aus dem Gebietsumgriff des Bebauungsplans Nr. 23.1.
herausgelöst werden.
Es ist dann Sache des Eigentümers, gemeinsam mit den zuständigen Behörden eine solche Lösung
zu finden, die eine stadtteilverträgliche und umfeldgerechte Bebauung nach § 34 BauGB ermöglicht.
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