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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1051608.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
27.01.16, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 10:24

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-02036-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Bebauungsplan Nr. 23.1 "Musikviertel Süd", 2. Änderung; Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum Süd; Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst: Das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet wird aus dem Bebauungsplan Nr. 23.1 „Musikviertel Süd“ ausgegliedert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Die Entscheidung, einen derart trivialen Plattenbau wie das ehemalige Gästehaus am Park unter Denkmalschutz zu stellen, ist für uns völlig unverständlich. Weder ist uns eine nachvollziehbare Begründung vom zuständigen Landesamt bekannt, noch konnte uns die Stadtverwaltung diese Entscheidungsgründe verständlich machen. Vordergründig ist das Bauwerk in seinem jetzigen erbärmlichen Zustand ein Schandfleck für den Stadtteil. Aber: auch eine denkmalgerechte Sanierung würde nichts daran ändern, dass sich dieses Bauwerk in keiner Weise in das städtebauliche Umfeld einfügt. Dies gilt insbesondere für das Maß der baulichen Nutzung und für die überbaute Grundstücksfläche. Die Unterschutzstellung droht nun, diesen unbefriedigenden städtebaulichen Zustand dauerhaft zu verfestigen. Seite 1/3 Die Stadt Leipzig sollte diese Entwicklung nicht noch durch ihre eigene Bauleitplanung befördern. Vielmehr sollte das betreffende Areal aus dem Gebietsumgriff des Bebauungsplans Nr. 23.1. herausgelöst werden. Es ist dann Sache des Eigentümers, gemeinsam mit den zuständigen Behörden eine solche Lösung zu finden, die eine stadtteilverträgliche und umfeldgerechte Bebauung nach § 34 BauGB ermöglicht. Seite 2/3