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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1053239.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 22:02

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-02018-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Beschlussfassung Ratsversammlung Bestätigung Eingereicht von Seniorenbeirat Betreff Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Beschlussvorschlag: Der Beschlusspunkt 1 wird bezogen auf die „Tabelle Kostenbausteine zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016“ geändert. Der Punkt C. 2 in der Tabelle wird neu formuliert: C.2: Förderung von Wohnanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und behinderter Menschen in einkommensschwachen Haushalten Kostenplan: 200.000,00 € Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Sachverhalt: Begründung: 1. Der Seniorenbeirat bezieht sich auf das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig. In diesem wurden „individuelle Anpassungen des Wohnungsbestandes“ als „Schwerpunkt“ sowohl für Senioren als auch für Menschen mit Behinderungen beschlossen (VI-DS-01475, S. 21). In der Beschlussvorlage zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes (VI-DS-02018) sind dazu keine konkreten Maßnahmen enthalten. Nachweislich ist eine individuelle Anpassung der Wohnung für viele Ältere und Menschen mit Behinderung eine echte Alternative zur stationären Einrichtung. Personen mit ungenügenden finanziellen Voraussetzungen und ohne Pflegestufe sollen von den Maßnahmen profitieren. 2. Der Kostenbaustein unter C.2 „Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ wird ersetzt durch o.g. Beschluss. Da es bereits für die Energieberatung geförderte Beratungsstellen gibt und das „Netzwerk Leipziger Freiheit“ generell Koordinierungsaufgaben übernehmen wird, sollte die Koordinierung der Energieberatung in das Leistungsspektrum A.1 integriert werden. Die frei werdenden Mittel in Höhe von 50.000,00 € werden dem neu vorgeschlagenen Punkt C.2 zugeordnet. 3. Der Punkt D zielt auf die Weiterentwicklung Wohnungspolitischer Instrumente. In diesem Zusammenhang sollten die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen in personeller, konzeptioneller und finanzieller Hinsicht genutzt werden. Deshalb wird hier eine Kürzung des Kostenplanes in Höhe von 50.000,00 € vorgeschlagen. 4. Zum Punkt B wird angemerkt, dass die Reichweite bzw. Effizienz der Förderung einzelner einkommensschwacher Haushalte wesentlich höher einzustufen ist, als der Grunderwerb von ein bis zwei Standorten (Ankauf von Flächen). Aus der Erfahrung ist der personelle Aufwand zur Umsetzung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen nicht höher als für vergleichbare Programme (Richtlinie Wohnungsanpassungsmaßnahmen existierte bereits). 5. Die im Beschlusstext angesetzten 200.000,00 € ergeben sich somit aus: C.2 D B.1 50.000,00 € 50.000,00 € 100.000,00 € Anlagen: Seite 2/4