Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1053239.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
17.02.16, 12:00
Aktualisiert
21.02.16, 22:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-02018-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Ratsversammlung
Bestätigung
Eingereicht von
Seniorenbeirat
Betreff
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016
eingestellten Mittel
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 1 wird bezogen auf die „Tabelle Kostenbausteine zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016“ geändert. Der Punkt C. 2 in der Tabelle wird neu
formuliert:
C.2: Förderung von Wohnanpassungsmaßnahmen an die Bedürfnisse älterer und
behinderter Menschen in einkommensschwachen Haushalten
Kostenplan: 200.000,00 €
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/4
Sachverhalt:
Begründung:
1.
Der Seniorenbeirat bezieht sich auf das Wohnungspolitische Konzept der Stadt
Leipzig. In diesem wurden „individuelle Anpassungen des Wohnungsbestandes“ als
„Schwerpunkt“ sowohl für Senioren als auch für Menschen mit Behinderungen beschlossen
(VI-DS-01475, S. 21). In der Beschlussvorlage zur Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzeptes (VI-DS-02018) sind dazu keine konkreten Maßnahmen enthalten. Nachweislich
ist eine individuelle Anpassung der Wohnung für viele Ältere und Menschen mit
Behinderung eine echte Alternative zur stationären Einrichtung. Personen mit
ungenügenden finanziellen Voraussetzungen und ohne Pflegestufe sollen von den
Maßnahmen profitieren.
2.
Der Kostenbaustein unter C.2 „Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für
einkommensschwache Haushalte“ wird ersetzt durch o.g. Beschluss. Da es bereits für die
Energieberatung geförderte Beratungsstellen gibt und das „Netzwerk Leipziger Freiheit“
generell Koordinierungsaufgaben übernehmen wird, sollte die Koordinierung der
Energieberatung in das Leistungsspektrum A.1 integriert werden. Die frei werdenden Mittel
in Höhe von 50.000,00 € werden dem neu vorgeschlagenen Punkt C.2 zugeordnet.
3.
Der Punkt D zielt auf die Weiterentwicklung Wohnungspolitischer Instrumente. In
diesem Zusammenhang sollten die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen in
personeller, konzeptioneller und finanzieller Hinsicht genutzt werden. Deshalb wird hier eine
Kürzung des Kostenplanes in Höhe von 50.000,00 € vorgeschlagen.
4.
Zum Punkt B wird angemerkt, dass die Reichweite bzw. Effizienz der Förderung
einzelner einkommensschwacher Haushalte wesentlich höher einzustufen ist, als der
Grunderwerb von ein bis zwei Standorten (Ankauf von Flächen).
Aus der Erfahrung ist der personelle Aufwand zur Umsetzung von
Wohnungsanpassungsmaßnahmen nicht höher als für vergleichbare Programme
(Richtlinie Wohnungsanpassungsmaßnahmen existierte bereits).
5.
Die im Beschlusstext angesetzten 200.000,00 € ergeben sich somit aus:
C.2
D
B.1
50.000,00 €
50.000,00 €
100.000,00 €
Anlagen:
Seite 2/4