Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045034.pdf
Größe
214 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
17.02.16, 22:58
Stichworte
Inhalt der Datei
<VOESINAME>
<VOVANR> Nr. <VONAME>
Status: <VOOST>
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
11.01.2016
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
18.01.2016
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
19.01.2016
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
25.01.2016
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
10.02.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
<VOVERF>
<VOVERF2>
<VOVERF3>
Betreff
<VOBETR>
Beschlussvorschlag:
1. Unverändert - Das Bauvorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee
wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) Ziffer 1 in der zurzeit gültigen Fassung)
2. Geändert - Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen Brutto 1.109.378 € (Netto 932.250 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 177.128 €), bei einem Stadtanteil von 535.900 €.
3. Geändert - Im Investitionshaushalt, PSP-Element 7.0000577.700, werden:
2014
50.000 €,
2015
990.704 € und
2016
68.674 €
bereitgestellt.
Im Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO
i.H.v. 20.0000 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (1.100.61.1.0.01.01),
Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung zur Verw. für Instandsetzung (3112 0000). Im PSPElement Kommunale Brücken (7.0000577.700) werden in 2016 Auszahlungen in gleicher Höhe
gesperrt.
4. Geändert - Einnahmen aus Fördermitteln werden als zweckgebundene Zuwendungen von Dritten
im PSP-Element 7.0000577.705 im HH-Jahr 2015 in Höhe von 544.804 € und im HH-Jahr 2016 in
Höhe von 28.674 € geplant.
5. Unverändert - Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im HH-Jahr 2014 eine VE in Höhe
von 954.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 914.000 € in 2015 und 40.000 € in 2016
bereitgestellt.
6. Unverändert - Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen werden in den HH-Plan 2015/2016
aufgenommen und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplans wirksam.
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Die Information zur Änderung der Bauzeiten, Baubeginn August 2015, Bauende Juni 2016, wird zur
Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X
nein
wenn ja,
Kostengünstigere
Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe
Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine
Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Einzahlungen
2014
2016
573.478 7.0000577.705
Auszahlungen
2014
2016
2016
2016
1.089.378 7.0000577.700
20.000 106654100010
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
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Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sachverhalt:
Für die Arbeiten an der Brücke Stuttgarter Allee wurde mit DS-00106/14 im Verwaltungsausschuss
am 03.02.2014 der Baubeschluss gefasst.
Als Grundlage für die Ausschreibung wird in dem Fall von Brücken über Anlagen der DB AG immer
die Zustimmung der DB AG benötigt. Im Zuge der weiteren Vorbereitung mussten Terminkorrekturen
vorgenommen werden. Diese wirken sich auf die erforderlichen vorabgestimmten Sperrpausen im
Bahnbereich aus. Damit war eine Neuordnung des Bauablaufes unumgänglich.
Allerdings sind keine Auswirkungen auf die Nutzer der Brücke zu erwarten, da weiterhin immer eine
ständige Nutzung des Bauwerks während des gesamten Baus ermöglicht wird. Dass Allee-Center
bleibt damit immer auch von Süden aus uneingeschränkt erreichbar.
Weiterhin macht sich auf Grund der Veränderung der Rahmenbedingungen eine Fortschreibung der
Kostenberechnung erforderlich. Durch eine erhöhte Fördermitteleinnahme wird diese
Kostenerhöhung kompensiert. Der Anteil der Stadt erhöht sich nicht.
Alt
4. Kostenberechnung / Finanzierungsplan
Für die Maßnahme werden Fördermittel über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt.
4.3. Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben
gesamt
Gesamtkosten
2014
2015
2016
1.004.000,00 €
50.000,00 €
914.000,00 €
40.000,00 €
Einnahme LASuV
468.100,00 €
-
468.100,00 €
-
Stadtanteil
535.900,00 €
50.000,00 €
445.900,00 €
40.000,00 €
VE 2014 kostenwirksam
954.000,00 €
-
914.000,00 €
40.000,00 €
Neu
4.3. Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben
Gemäß Fördermittelbescheid vom 08.05.2015 ergibt sich folgende Finanzierung:
gesamt
Gesamtkosten
2014
2015
2016
1.109.378,00 €
50.000,00 €
990.704,00 €
68.674,00 €
Einnahme LASuV
573.478,00 €
-
544.804,00 €
28.674,00 €
Stadtanteil
535.900,00 €
50.000,00 €
445.900,00 €
40.000,00 €
VE 2014 kostenwirksam
954.000,00 €
-
914.000,00 €
40.000,00 €
Für die Bauzeit ergibt sich:
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Alt
5. Bauzeitenplan und Ecktermine
Baubeginn
Bauende
April
Jan.
2015
2016
Neu
5. Bauzeitenplan und Ecktermine
Baubeginn
Bauende
August 2015
Juni 2016
In diesem Zeitraum wurden die Sperrpausen für die Arbeiten an der Brücke von der DB AG vorläufig
bestätigt. Auf dieser Grundlage werden jetzt die Anträge für die Betriebs- und Bauanweisungen
erarbeitet, die bei Arbeiten im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn notwendig sind, und bei der
DB AG eingereicht. Dabei kann es jedoch immer noch zu Verschiebungen kommen, wenn die
Anträge aus innerbetrieblichen Gründen der DB AG nicht genehmigt werden können.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 10.02.2016
zu 5.1
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Umbau und Sanierung
Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee - 1. Änderung
Vorlage: VI-DS-01825
Beschluss:
1. Unverändert - Das Bauvorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter
Allee wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) Ziffer 1 in der zurzeit
gültigen Fassung)
2. Geändert - Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen Brutto 1.109.378 € (Netto 932.250
€, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 177.128 €), bei einem Stadtanteil von 535.900 €.
3. Geändert - Im Investitionshaushalt, PSP-Element 7.0000577.700, werden:
2014 50.000 €,
2015 990.704 € und
2016 68.674 €
bereitgestellt.
Im Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gem. § 79 Abs. 1
SächsGemO i.H.v. 20.0000 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010)
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen,
Umlagen (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung zur Verw. für
Instandsetzung (3112 0000). Im PSP-Element Kommunale Brücken (7.0000577.700) werden
in 2016 Auszahlungen in gleicher Höhe gesperrt.
4. Geändert - Einnahmen aus Fördermitteln werden als zweckgebundene Zuwendungen von
Dritten im PSP-Element 7.0000577.705 im HH-Jahr 2015 in Höhe von 544.804 € und im HHJahr 2016 in Höhe von 28.674 € geplant.
5. Unverändert - Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im HH-Jahr 2014 eine VE in
Höhe von 954.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 914.000 € in 2015 und 40.000 €
in 2016 bereitgestellt.
6. Unverändert - Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen werden in den HH-Plan
2015/2016 aufgenommen und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplans wirksam.
Die Information zur Änderung der Bauzeiten, Baubeginn August 2015, Bauende Juni 2016, wird
zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: 13/0/0
Leipzig, den 11. Februar 2016
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