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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045034.pdf
Größe
214 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
17.02.16, 22:58

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Inhalt der Datei

<VOESINAME> <VOVANR> Nr. <VONAME> Status: <VOOST> Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 11.01.2016 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West 18.01.2016 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 19.01.2016 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 25.01.2016 2. Lesung Verwaltungsausschuss 10.02.2016 Beschlussfassung Eingereicht von <VOVERF> <VOVERF2> <VOVERF3> Betreff <VOBETR> Beschlussvorschlag: 1. Unverändert - Das Bauvorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) Ziffer 1 in der zurzeit gültigen Fassung) 2. Geändert - Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen Brutto 1.109.378 € (Netto 932.250 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 177.128 €), bei einem Stadtanteil von 535.900 €. 3. Geändert - Im Investitionshaushalt, PSP-Element 7.0000577.700, werden: 2014 50.000 €, 2015 990.704 € und 2016 68.674 € bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO i.H.v. 20.0000 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung zur Verw. für Instandsetzung (3112 0000). Im PSPElement Kommunale Brücken (7.0000577.700) werden in 2016 Auszahlungen in gleicher Höhe gesperrt. 4. Geändert - Einnahmen aus Fördermitteln werden als zweckgebundene Zuwendungen von Dritten im PSP-Element 7.0000577.705 im HH-Jahr 2015 in Höhe von 544.804 € und im HH-Jahr 2016 in Höhe von 28.674 € geplant. 5. Unverändert - Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im HH-Jahr 2014 eine VE in Höhe von 954.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 914.000 € in 2015 und 40.000 € in 2016 bereitgestellt. 6. Unverändert - Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen werden in den HH-Plan 2015/2016 aufgenommen und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplans wirksam. Seite 1/4 Die Information zur Änderung der Bauzeiten, Baubeginn August 2015, Bauende Juni 2016, wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen X nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR Einzahlungen 2014 2016 573.478 7.0000577.705 Auszahlungen 2014 2016 2016 2016 1.089.378 7.0000577.700 20.000 106654100010 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/4 Beteiligung Personalrat nein ja, Sachverhalt: Für die Arbeiten an der Brücke Stuttgarter Allee wurde mit DS-00106/14 im Verwaltungsausschuss am 03.02.2014 der Baubeschluss gefasst. Als Grundlage für die Ausschreibung wird in dem Fall von Brücken über Anlagen der DB AG immer die Zustimmung der DB AG benötigt. Im Zuge der weiteren Vorbereitung mussten Terminkorrekturen vorgenommen werden. Diese wirken sich auf die erforderlichen vorabgestimmten Sperrpausen im Bahnbereich aus. Damit war eine Neuordnung des Bauablaufes unumgänglich. Allerdings sind keine Auswirkungen auf die Nutzer der Brücke zu erwarten, da weiterhin immer eine ständige Nutzung des Bauwerks während des gesamten Baus ermöglicht wird. Dass Allee-Center bleibt damit immer auch von Süden aus uneingeschränkt erreichbar. Weiterhin macht sich auf Grund der Veränderung der Rahmenbedingungen eine Fortschreibung der Kostenberechnung erforderlich. Durch eine erhöhte Fördermitteleinnahme wird diese Kostenerhöhung kompensiert. Der Anteil der Stadt erhöht sich nicht. Alt 4. Kostenberechnung / Finanzierungsplan Für die Maßnahme werden Fördermittel über das Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt. 4.3. Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben gesamt Gesamtkosten 2014 2015 2016 1.004.000,00 € 50.000,00 € 914.000,00 € 40.000,00 € Einnahme LASuV 468.100,00 € - 468.100,00 € - Stadtanteil 535.900,00 € 50.000,00 € 445.900,00 € 40.000,00 € VE 2014 kostenwirksam 954.000,00 € - 914.000,00 € 40.000,00 € Neu 4.3. Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben Gemäß Fördermittelbescheid vom 08.05.2015 ergibt sich folgende Finanzierung: gesamt Gesamtkosten 2014 2015 2016 1.109.378,00 € 50.000,00 € 990.704,00 € 68.674,00 € Einnahme LASuV 573.478,00 € - 544.804,00 € 28.674,00 € Stadtanteil 535.900,00 € 50.000,00 € 445.900,00 € 40.000,00 € VE 2014 kostenwirksam 954.000,00 € - 914.000,00 € 40.000,00 € Für die Bauzeit ergibt sich: Seite 3/4 Alt 5. Bauzeitenplan und Ecktermine Baubeginn Bauende April Jan. 2015 2016 Neu 5. Bauzeitenplan und Ecktermine Baubeginn Bauende August 2015 Juni 2016 In diesem Zeitraum wurden die Sperrpausen für die Arbeiten an der Brücke von der DB AG vorläufig bestätigt. Auf dieser Grundlage werden jetzt die Anträge für die Betriebs- und Bauanweisungen erarbeitet, die bei Arbeiten im Sicherheitsbereich der Deutschen Bahn notwendig sind, und bei der DB AG eingereicht. Dabei kann es jedoch immer noch zu Verschiebungen kommen, wenn die Anträge aus innerbetrieblichen Gründen der DB AG nicht genehmigt werden können. Seite 4/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 10.02.2016 zu 5.1 Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Umbau und Sanierung Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee - 1. Änderung Vorlage: VI-DS-01825 Beschluss: 1. Unverändert - Das Bauvorhaben Umbau und Sanierung der Fußgängerbrücke Stuttgarter Allee wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 (7) Ziffer 1 in der zurzeit gültigen Fassung) 2. Geändert - Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen Brutto 1.109.378 € (Netto 932.250 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 177.128 €), bei einem Stadtanteil von 535.900 €. 3. Geändert - Im Investitionshaushalt, PSP-Element 7.0000577.700, werden: 2014 50.000 €, 2015 990.704 € und 2016 68.674 € bereitgestellt. Im Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO i.H.v. 20.0000 € im Innenauftrag Stadtbeleuchtung investiv (106654100010) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (1.100.61.1.0.01.01), Sachkonto Investive Schlüsselzuweisung zur Verw. für Instandsetzung (3112 0000). Im PSP-Element Kommunale Brücken (7.0000577.700) werden in 2016 Auszahlungen in gleicher Höhe gesperrt. 4. Geändert - Einnahmen aus Fördermitteln werden als zweckgebundene Zuwendungen von Dritten im PSP-Element 7.0000577.705 im HH-Jahr 2015 in Höhe von 544.804 € und im HHJahr 2016 in Höhe von 28.674 € geplant. 5. Unverändert - Zur Ausschreibung des Gesamtvorhabens wird im HH-Jahr 2014 eine VE in Höhe von 954.000 € mit einer finanziellen Wirksamkeit von 914.000 € in 2015 und 40.000 € in 2016 bereitgestellt. 6. Unverändert - Die dargestellten Ausgaben und Einnahmen werden in den HH-Plan 2015/2016 aufgenommen und mit der Beschlussfassung des Haushaltsplans wirksam. Die Information zur Änderung der Bauzeiten, Baubeginn August 2015, Bauende Juni 2016, wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 13/0/0 Leipzig, den 11. Februar 2016 Seite: 1/1