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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1033049.pdf
Größe
371 kB
Erstellt
22.07.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.16, 15:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01665 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 2. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber im Zusammenhang mit der Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Zweenfurther Straße 21 Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 1.618.800 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 500.000 € aus den Erträgen in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) und in Höhe von 1.118.800 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 874.000 1.100.313001.29 2016 2016 1.618.800 1.100.313001.29 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung/Sachverhalt BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.23 Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber im Zusammenhang mit der Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Zweenfurther Straße 21 Vorlage: VI-DS-01665 Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 1.618.800 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 500.000 € aus den Erträgen in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) und in Höhe von 1.118.800 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit Mehr als 50 Millionen Menschen sind laut Angaben der UNHCR auf der Flucht. Sie verlassen ihre Heimat aus politischen Gründen, fliehen vor Menschenrechtsverletzungen, aufgrund von Klimakatastrophen, Bürgerkrieg oder Armut. Die Zahl der Asylbewerber, die nach Leipzig zugewiesen wurde, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen – nicht kontinuierlich, sondern sprunghaft. Im letzten Jahr waren es mit 1.232 Personen viermal so viele wie noch 2011. In diesem Jahr liegt die Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für Leipzig bei 2.701 Personen zuzüglich ca. 350 Folgeantragsteller und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr als verdoppelt. Angesichts dieser Dynamik stellt die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge eine große Herausforderung für die Stadt Leipzig dar. In der Stadt mussten die Unterbringungskapazitäten insbesondere seit 2012 deutlich ausgebaut werden. Dies geschah neben der Ausweitung der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum vor allem durch die Inbetriebnahme neuer Wohnhäuser. Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen und in Wohnhäusern zur Verfügung: • Liliensteinstraße 15 a (220 Plätze) • Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze) • Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze) • Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept) • Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze) • Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze) • Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze) • Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze) • Zschortauer Straße 44/46 (Notunterkunft, 200 Plätze) • Riesaer Straße 100 (Notunterkunft, 200 Plätze) • Wiebelstraße 9 (60 Plätze) • Wilhelminenstraße 38 (60 Plätze, Belegung ab 28. KW 2015) • Sommerfelder Straße 36 (56 Plätze, Belegung ab 33. KW 2015) Darüber hinaus wird eine Reihe an Kapazitäten in Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen und dem Übernachtungshaus in der Rückmarsdorfer Straße 5 für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Derzeit sind alle verfügbaren Kapazitäten ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Wenngleich weitere Objekte für die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet werden, ist nicht vorhersehbar, wie sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Seite 1 Bis zum 22.07.2015 wurden 976 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen. Bis zum Jahresende sind mit Stand 22.07.2015 noch insgesamt ca. 1.741 Personen unterzubringen. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten für das Jahr 2015 zumindest teilweise untersetzen können. 2. Beschreibung des Vorhabens Um kurzfristig dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, soll das ehemalige Schulgebäude in der Zweenfurther Straße 21, 04318 Leipzig genutzt werden. Es wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ zugeordnet. Nach einer erfolgten Vorprüfung durch das Sozialamt hinsichtlich der Eignung des Objektes aus fachamtlicher Sicht (Größe, innerer und äußerer Zuschnitt, Lage im Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit) wurde der Standort auch von der Polizei sowie weiteren beteiligten Fachämtern (u.a. Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, Amt für Gebäudemanagement) auf seine Eignung hin überprüft und befürwortet. 2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen Bei dem Standort in der Zweenfurther Straße 21 handelt es sich um ein ehemaliges Schulgebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und zwei Obergeschossen (Grundriss siehe Anlage). Das Objekt liegt im Stadtteil Sellerhausen-Stünz, in einem allgemeinen Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten und der direkte Zugang zum ÖPNV sind gegeben. Das Gebäude soll als dauerhafte Unterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Flüchtlingen hergerichtet werden. 2.2 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV-1825/13 gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen. 2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, Seite 2 • die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, • die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, • die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, • die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), • eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung, • eine Hausleitung. Die soziale Betreuung beinhaltet: • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, • Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, • Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, • Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, • Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie Integration kleinerer Kinder in Kitas, • Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, • Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, • Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, • Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, • Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, • Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 VzÄ/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 115 Plätzen sind somit 2,5 VzÄ im Objekt vorzuhalten. 3. Wirtschaftlichkeit Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt soll durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Seite 3 Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. 4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens • • • • 28.07.2015 Beschlussfassung der Dienstberatung Oberbürgermeisters zu den überplanmäßigen Aufwendungen und außerplanmäßigen Auszahlungen in 2015 08/2015 – 11/2015 Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes 28.10.2015 Beschlussfassung der Ratsversammlung zu den überplanmäßigen Aufwendungen in 2016 01.12.2015 Nutzungsbeginn 5. Finanzielle Auswirkungen 2015 Zweenfurther Straße 21 115 Plätze 1 Monat ab 2016 Zweenfurther Straße 21 115 Plätze 12 Monate 72.800 € 874.000 € 285.250 € 1.618.800 € Bewirtschaftung 11.500 € 138.000 € Bewachung 35.000 € 172.500 € soziale Betreuung 14.600 € 175.300 € 138.000 € 13.800 € Leistungen AsylbLG und für Bildungs und Teilhabe 59.150 € 798.900 € Betreibung 27.000 € 320.300 € Zuschuss 212.450,00 € 744.800 € Erträge * Aufwendungen davon: Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung Auszahlungen 1Annahme: 2 Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung Seite 4 Herrichtung der Unterkunft 2015 Zweenfurther Straße 21 115 Plätze 1 Monat ab 2016 Zweenfurther Straße 21 115 Plätze 12 Monate 400.000 € - * Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden können. Für 2016 erfolgt eine teilweise Deckung aus den Erträgen. Für das Jahr 2015 sind Aufwendungen in Höhe von 285.250 € und Auszahlungen in Höhe von 400.000 € zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils Aufwendungen in Höhe von 1.618.800 € erforderlich, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Anmerkung: Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten). 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Seite 5