Daten
Kommune
Leipzig
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1033049.pdf
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Erstellt
22.07.15, 12:00
Aktualisiert
08.03.16, 15:55
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01665
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber im Zusammenhang mit der
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Zweenfurther Straße 21
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 1.618.800 € bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 500.000 € aus den Erträgen in der Budgeteinheit 50_313_ZW
(Hilfen für Asylbewerber) und in Höhe von 1.118.800 € aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
874.000 1.100.313001.29
2016
2016
1.618.800
1.100.313001.29
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung/Sachverhalt
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.23
Überplanmäßige Aufwendungen 2016 gemäß § 79 (1) SächsGemO in der
Budgeteinheit 50_313_ZW - Hilfen für Asylbewerber im Zusammenhang
mit der Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete in der Zweenfurther Straße 21
Vorlage: VI-DS-01665
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) werden für 2016 in Höhe von 1.618.800 € bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt in Höhe von 500.000 € aus den Erträgen in der Budgeteinheit
50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber) und in Höhe von 1.118.800 € aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
1. Ausgangssituation/ Begründung der Notwendigkeit
Mehr als 50 Millionen Menschen sind laut Angaben der UNHCR auf der Flucht. Sie verlassen ihre Heimat aus politischen Gründen, fliehen vor Menschenrechtsverletzungen, aufgrund von Klimakatastrophen, Bürgerkrieg oder Armut. Die Zahl der Asylbewerber, die
nach Leipzig zugewiesen wurde, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen – nicht kontinuierlich, sondern sprunghaft. Im letzten Jahr waren es mit 1.232 Personen viermal so viele
wie noch 2011. In diesem Jahr liegt die Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für
Leipzig bei 2.701 Personen zuzüglich ca. 350 Folgeantragsteller und hat sich damit im
Vergleich zum Vorjahr deutlich mehr als verdoppelt.
Angesichts dieser Dynamik stellt die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge eine
große Herausforderung für die Stadt Leipzig dar. In der Stadt mussten die Unterbringungskapazitäten insbesondere seit 2012 deutlich ausgebaut werden. Dies geschah neben der
Ausweitung der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in eigenem Wohnraum vor
allem durch die Inbetriebnahme neuer Wohnhäuser.
Folgende Platzkapazitäten stehen derzeit in Leipzig für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen und in Wohnhäusern zur Verfügung:
•
Liliensteinstraße 15 a (220 Plätze)
•
Torgauer Straße 290 (Haus 1: 130 Plätze, Haus 2: 260 Plätze)
•
Riebeckstraße 63 (Haus 4: 45 Plätze, Haus 1: 70 Plätze)
•
Eythstraße 17 (28 Plätze mit besonderem Betreuungskonzept)
•
Georg-Schwarz-Straße 31 (35 Plätze)
•
Georg-Schumann-Straße 121 (35 Plätze)
•
Markranstädter Straße 16/18 (60 Plätze)
•
Pittlerstraße 5/7 (36 Plätze)
•
Zschortauer Straße 44/46 (Notunterkunft, 200 Plätze)
•
Riesaer Straße 100 (Notunterkunft, 200 Plätze)
•
Wiebelstraße 9 (60 Plätze)
•
Wilhelminenstraße 38 (60 Plätze, Belegung ab 28. KW 2015)
•
Sommerfelder Straße 36 (56 Plätze, Belegung ab 33. KW 2015)
Darüber hinaus wird eine Reihe an Kapazitäten in Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen und dem Übernachtungshaus in der Rückmarsdorfer Straße 5 für die
Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Derzeit sind alle verfügbaren Kapazitäten ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Wenngleich weitere Objekte für die Aufnahme von Flüchtlingen vorbereitet werden,
ist nicht vorhersehbar, wie sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für
eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
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Bis zum 22.07.2015 wurden 976 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen. Bis zum
Jahresende sind mit Stand 22.07.2015 noch insgesamt ca. 1.741 Personen
unterzubringen. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine
vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten
Platzkapazitäten für das Jahr 2015 zumindest teilweise untersetzen können.
2. Beschreibung des Vorhabens
Um kurzfristig dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden
bereitstellen zu können, soll das ehemalige Schulgebäude in der Zweenfurther Straße 21,
04318 Leipzig genutzt werden. Es wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Häuser für
gemeinschaftliches Wohnen mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ zugeordnet.
Nach einer erfolgten Vorprüfung durch das Sozialamt hinsichtlich der Eignung des
Objektes aus fachamtlicher Sicht (Größe, innerer und äußerer Zuschnitt, Lage im
Stadtgebiet, Infrastruktur im Umfeld, Verfügbarkeit) wurde der Standort auch von der
Polizei sowie weiteren beteiligten Fachämtern (u.a. Stadtplanungsamt, Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege, Amt für Gebäudemanagement) auf seine Eignung hin
überprüft und befürwortet.
2.1 Lage des Objektes und bauliche Voraussetzungen
Bei dem Standort in der Zweenfurther Straße 21 handelt es sich um ein ehemaliges
Schulgebäude mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und zwei Obergeschossen (Grundriss
siehe Anlage). Das Objekt liegt im Stadtteil Sellerhausen-Stünz, in einem allgemeinen
Wohngebiet. Einkaufsmöglichkeiten und der direkte Zugang zum ÖPNV sind gegeben.
Das Gebäude soll als dauerhafte Unterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von
Flüchtlingen hergerichtet werden.
2.2 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Häuser für gemeinschaftliches Wohnen
mit in der Regel befristeter Unterbringungsdauer“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in
RBV-1825/13
gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes sollen vergeben
werden.
Die Betreibung beinhaltet:
•
die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft,
Seite 2
•
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
•
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
•
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
•
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
•
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung,
•
eine Hausleitung.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
•
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
•
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
•
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
•
Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder sowie
Integration kleinerer Kinder in Kitas,
•
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
•
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
•
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
•
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
•
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
•
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 VzÄ/50 Bewohner vorzuhalten. Bei einer Objektgröße von 115 Plätzen sind somit
2,5 VzÄ im Objekt vorzuhalten.
3. Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt soll durch externe
Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die
Stadt Leipzig selbst zu betreiben.
Seite 3
Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass
sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern
günstiger gestaltet werden kann.
Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden
Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je
VZÄ (Bruttopersonalkosten) an.
Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen,
dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl.
Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca.
50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens
•
•
•
•
28.07.2015
Beschlussfassung der Dienstberatung Oberbürgermeisters zu
den überplanmäßigen Aufwendungen und außerplanmäßigen
Auszahlungen in 2015
08/2015 – 11/2015 Herstellung der Bezugsfähigkeit des Objektes
28.10.2015
Beschlussfassung der Ratsversammlung zu den
überplanmäßigen Aufwendungen in 2016
01.12.2015
Nutzungsbeginn
5. Finanzielle Auswirkungen
2015
Zweenfurther Straße
21
115 Plätze
1 Monat
ab 2016
Zweenfurther Straße
21
115 Plätze
12 Monate
72.800 €
874.000 €
285.250 €
1.618.800 €
Bewirtschaftung
11.500 €
138.000 €
Bewachung
35.000 €
172.500 €
soziale Betreuung
14.600 €
175.300 €
138.000 €
13.800 €
Leistungen AsylbLG und für Bildungs und Teilhabe
59.150 €
798.900 €
Betreibung
27.000 €
320.300 €
Zuschuss
212.450,00 €
744.800 €
Erträge *
Aufwendungen
davon:
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
Auszahlungen
1Annahme:
2
Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
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Herrichtung der Unterkunft
2015
Zweenfurther Straße
21
115 Plätze
1 Monat
ab 2016
Zweenfurther Straße
21
115 Plätze
12 Monate
400.000 €
-
* Die Erträge aus der pauschalen Erstattung
vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben
werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden können.
Für 2016 erfolgt eine teilweise Deckung aus den Erträgen.
Für das Jahr 2015 sind Aufwendungen in Höhe von 285.250 € und Auszahlungen in
Höhe von 400.000 € zu veranschlagen. Für die Folgejahre sind jeweils Aufwendungen in
Höhe von 1.618.800 € erforderlich, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.
Anmerkung:
Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen
aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV
am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der
Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen
und Geduldeten).
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
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