Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041667.pdf
Größe
248 kB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01868
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammenhang
mit der Begrenzung des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. €
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung stimmt der Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
(VLFV) zu. In Abstimmung mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und
der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH soll der Maximalbetrag von 45 Mio. € für die Jahre
2015 und 2016 entsprechend des VLFV, § 2 Abs. 4a, fortgeschrieben werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Begründung zur Vorlage.
Anlagen:
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammehang mit der Begrenzung
des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. €
26.11.2015
Begründung
Im aktuell gültigen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV, zuletzt geändert am
23.12.2013) ist im § 2 Absatz 4a der Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig, welcher an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH für die Erbringung von Verkehrsleistungen im Stadtgebiet auf Grundlage der Betrauung sowie des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes gezahlt wird, bis einschließlich 2014 auf einen Höchstbetrag von 45 Mio. €
begrenzt. Weiterhin ist darin festgelegt, dass der sich für den Planungszeitraum ab 2015
ergebende Finanzierungsbedarf anhand von Trennungsrechnungen im Hinblick auf eine
Fortführung oder Anpassung des Nahverkehrsplans zu überprüfen ist.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH hat am
03.11.2015 ihren „Bericht über die Prüfung und Bescheinigung betreffend den Verwendungsnachweis gemäß § 2 Abs. 6 des VLFV i.V.m. T 2.6 und 7.4 der Finanzierungsrichtlinie Stadt Leipzig sowie betreffend Anhangsabrechnung für das Jahr 2014 gemäß VO
(EG) 1370/2007“ vorgelegt. Im Ergebnis der Prüfung bescheinigt die PKF, dass „für die
betrachtete Periode 2014 die Finanzierung der LVB im gesamten Bereich Linienverkehr
auf und auf dem Gebiet der Stadt Leipzig den finanziellen Nettoeffekt gemäß Anhang der
VO (EG) 1370/2007 nicht überschreitet und aus beihilferechtlichen Gesichtspunkten nicht
zu einer rechnerischen Überkompensation führt und der angesetzte Gewinn angemessen
ist“.
Auf dieser Grundlage können nunmehr die Zuschussbeträge für 2015 und 2016 in gleicher Höhe vereinbart werden. In Abstimmung mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der LVB soll der Maximalbetrag von 45 Mio. € daher zumindest für die Jahre 2015 und 2016 fortgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass die
LVB aufgrund der steigenden Material- und Rohstoffpreise weitere Effizienzsteigerungen
zu erbringen haben. Gleichzeitig ermöglicht der Betrag von 45 Mio. € den LVB aber auch,
ihre Planung so zu gestalten, dass die Qualität der Verkehrsleistung aufrechterhalten werden kann.
Aus beihilferechtlichen Gründen darf der Höchstbetrag nicht oberhalb der Summe des
sich aus den einzelnen Finanzierungskomponenten ergebenden Gesamtbetrages liegen.
Die seit 2009 anhand einer Trennungsrechnung vorgelegte Fortschreibung der Parameter
der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. die vorliegenden
Verwendungsnachweise haben aber aufgezeigt, dass die Anspruchshöhe für die geleisteten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen deutlich über diesem Maximalbetrag gemäß
VLFV liegt. Aufgrund der bisherigen Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer ist es sehr
wahrscheinlich, dass die LVB auch weiterhin mit den jährlich vorzulegenden Verwendungsnachweisen dies belegen werden. Insofern verbleibt es bei dem Höchstbetrag von
45 Mio. €, der als beihilfekonform festgestellt wurde. Es ergeben sich somit aus der Fortschreibung keine beihilferechtlichen Risiken. Mit der Vorlage und Neufassung des VLFV
im Jahr 2009 (Ratsbeschluss IV 1754/09) wurden die beihilferechtlichen Regelungen umfassend geprüft, Vorgaben für den Vollzug des VLFV festgelegt, die auch mit der Neufestlegung des Maximalbetrags eingehalten werden.
Der Rat hat in seinem o.g. Beschluss die Evaluation des VLFV von der Fortschreibung
und etwaigen Anpassungen des Nahverkehrsplans abhängig gemacht. Nachdem der Rat
1
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammehang mit der Begrenzung
des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. €
26.11.2015
durch Beschluss im Oktober 2015 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bis 2017 beschlossen hat, erfolgt die Evaluation des VLFV auch erst zu diesem Zeitpunkt. Dies ist
auch sinnvoll und zweckmäßig, da vorher die von der Stadt zu beauftragenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Folge der noch fehlenden Anpassung des Nahverkehrsplans nicht feststehen. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt es deshalb bei dem Höchstbetrag von 45 Mio €.
Mit der Zusatzfestlegung zum VLFV (Anlage 1) erfolgen Zahlungen von LVV und Stadt an
die LVB wieder mit Rechtsgrundlage.
Darüber hinaus liegt der Vorlage informativ eine Übersicht der Ausgaben im Haushalt der
Stadt Leipzig an die LVB bei (Anlage 2).
Anlage 1
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
Anlage 2
Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB
2
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
Die Stadt Leipzig,
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig,
- nachfolgend „Stadt Leipzig“ genannt und
die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Reichsstraße 4, 04109 Leipzig,
- nachfolgend „LVV“ genannt und
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH,
vertreten durch die Geschäftsführung,
Georgiring 3, 04103 Leipzig
- nachfolgend „LVB“ genannt treffen folgende
Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
Präambel
Am 09.11.1999 haben die Parteien einen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag geschlossen, der die finanzielle Absicherung der von der LVB erbrachten Verkehrsleistung in der Stadt Leipzig zum Inhalt hat. Dieser Vertrag wurde mehrfach ergänzt oder
geändert.
Durch die letzte Änderung vom 19./20./23.12.2013 wurde der Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig bis einschließlich 2014 auf einen Höchstbetrag von 45 Mio.
€ festgelegt. Es wurde vereinbart, anhand von Trennungsrechnungen und des sich
für den Planungszeitraum ergebenden Finanzierungsbedarfs zu überprüfen, ob die
Begrenzung des Jahres 2014 für die Folgejahre fortzuführen oder anzupassen ist.
Die Vertragsparteien sind sich einig, die zuletzt vereinbarte Höchstbetragsfinanzierung für die Jahre 2015 und 2016 fortzuführen und vereinbaren daher, den § 2
Abs. 4a des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wie folgt zu fassen:
Art. 1 Geltungsbereich der Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
Die nachfolgende Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag
knüpft an die letzte Änderung des am 09.11.1999 geschlossenen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages vom 19./20./23.12.2013 an. Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in dieser letzten Fassung gilt im Folgenden als „VLFV“.
Art. 2 Neufassung § 2 Absatz 4a VLFV
Der sich auf Grundlage der vorherigen Absätze ergebende Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig wird auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
2015: 45 Mio. €
2016: 45 Mio. €
Für die Jahre ab 2017 wird anhand der Trennungsrechnungen und des sich für den
Planungszeitraum ergebenden Finanzierungsbedarfs überprüft, ob die Begrenzung
des Jahres 2016 für die Folgejahre fortzuführen oder anzupassen ist.
Art. 3 Wirksamwerden und Dauer
(1) Diese Zusatzfestlegung wird rückwirkend zum 01.01.2015 wirksam.
(2) Die Zusatzfestlegung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung
des Stadtrates der Stadt Leipzig.
(3) Die übrigen Regelungen des VLFV und vereinbarte Höchstbeträge für die Jahre
bis 2014 bleiben unberührt.
Leipzig, den ………..
………………..
Stadt Leipzig
Leipzig, den ……….
………………..
LVV
Leipzig, den ……….
………………..
LVB
2
Anlage 2 - Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB
Dezernat
GB OBM/
Sonstige
OE
Amt - Bezeichnung
2015
ErgHH
2015
FinHH
Betrag
Betrag
8.000 €
01
Geschäftsbereich OBM/Stadtrat
10
Hauptamt
18
Referat für Migration und Integration
650 €
67
Amt für Stadtgrün und Gewässer
123 €
924
Dezernat IV
113.384 €
I
III
249.891 €
IV
V
41
Kulturamt
3.522 €
50
Sozialamt
1.300.000 €
51
AfJFuB
926
Dezernat VI
761.328 €
VII
Verkehrs- und Tiefbauamt
81
Referat für Beschäftigungsförderung
- Vertrag über Erwerb und Nutzung eines Firmen Abo´s
- Vertrag über den Verkauf von Fahrausweisen
Bewerbung Inerkulturelle Wochen - Plakatierung der LVB Fahrzeuge, ggf. Reduzierung der Kosten durch
Sponsoringmittel
Erlaubnis Waldbesitzer - Eigentümerzustimmung = 123 €
Vertrag über Beförderung von Veranstaltungsteilnehmern von Oper Gewandhaus und Schaupiel (Spielzeit
2015/16)
- Museumsnacht = 1.630 € (Geschäftsbesorgungsvertrag für Ticketverkauf und Werbung in Verkehrsmitteln)
- Grünauer Kultursommer/ Schönauer Parkfest/ Ostlichter = 1.892 € (Werbung in Verkehrsmitteln)
Sozialtickets "Leipzig-Pass-Mobilcard"
- Pflegefamilientag = 600 € (Bustransport der Kinder)
- Ferienpässe = 225.600 € (kostenlose Nutzung ÖPNV für Ferienpassinhaber)
- Schülerbeförderung = 480.000 € (Sockelbetrag für Erwerb Schülerfahrkarte) = 16.000 € (Einzelfahrscheine für
Projekt- und Profilunterricht)
- Bustransfer Schule Portitz = 29.840 €
- Schülercard aufgrund Schließung 71. Schule = 9.288 €
Lärmminderungsmaßnahmen - Ersatz Tatrabahnen
2.000.000 € 2015/ 2016 = je 2.000.000 €
2017/ 2018 = je 1.000.000 €
- Kreisgrenzenüberschreitende Buslinien = 1.605.650 € (Durchleitung der Gelder von LK Leipzig und Nordsachsen)
- Zuschüsse nach § 45a PBefG = 7.900.000 € (Ausgleichzahlungen des Freistaates Sachsen für Beförderung
Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildugnsverkehrs)
- Zuweisung Regionalbusnetz = 230.250 € (Weiterleitung der Mittel vom ZVNL zur Finanzierung der PlusBuslinien
(Li. 65, 91, 131)
- Zuschüsse an private Unternehmen = 50.000 € (Zuschuss der Erbringung Verkehrsleistung im GVZ (Li. 91))
- 2013 Schülerbeförderung während der WorldSkills = 84.780 €
9.785.900 €
12.222.798 €
Bemerkung
- Referat Wissenspolitik: LVB Shuttles für Lange Nacht der Wissenschaften - Planansatz 2016 = 8.000 €
VI
66
Stand: 08.09.2015
2.000.000 €
Vertragliche Beziehungen mit der LVV mit Auswirkung auf die LVB
Dezernat
GB OBM/
Sonstige
OE
01
Amt - Bezeichnung
Geschäftsbereich OBM/Stadtrat
2015
ErgHH
2015
FinHH
Betrag
Betrag
- 14.270.800 €
14.270.800 €
- 14.270.800 €
14.270.800 €
Bemerkung
- Zinserträge LVV Gesellschafterdarlehen = 14.270.800 €
- Kapitaleinlage LVV (Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag) = 14.270.800 €
Ratsversammlung am 20.01.2016 - Ergänzung zur Vorlage VI-DS-1868
Änderungen des Entwurfs der Zusatzfestlegung zum VLFV:
Die Änderungen sind redaktioneller Art und dienen der Klarstellung. Der Vertrag wurde in Artikel
gegliedert.
Da eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung nicht mehr in 2015 erfolgte und der
Oberbürgermeister vorab unterschrieben hat, bedurfte es des in Art. 3 Abs. 2 geregelten
Gremienvorbehaltes.
Übersicht über die Änderungen:
1. Die Präambel wurde ergänzt um die Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 28.10.2009
2. Die materiellen Regelungen wurden in Artikel gegliedert.
3. In Artikel 1 wurde ausdrücklich auf die Ursprungsfassung des VLFV vom 09.11.1999 Bezug
genommen.
4. Art. 3 Abs. 1: rückwirkende Regelung zum 01.01.2015 zur Klarstellung
5. Art. 3 Abs. 2: Gremienvorbehalt