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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041667.pdf
Größe
248 kB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01868 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammenhang mit der Begrenzung des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. € Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung stimmt der Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) zu. In Abstimmung mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH soll der Maximalbetrag von 45 Mio. € für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend des VLFV, § 2 Abs. 4a, fortgeschrieben werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Begründung zur Vorlage. Anlagen: Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammehang mit der Begrenzung des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. € 26.11.2015 Begründung Im aktuell gültigen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV, zuletzt geändert am 23.12.2013) ist im § 2 Absatz 4a der Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig, welcher an die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH für die Erbringung von Verkehrsleistungen im Stadtgebiet auf Grundlage der Betrauung sowie des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes gezahlt wird, bis einschließlich 2014 auf einen Höchstbetrag von 45 Mio. € begrenzt. Weiterhin ist darin festgelegt, dass der sich für den Planungszeitraum ab 2015 ergebende Finanzierungsbedarf anhand von Trennungsrechnungen im Hinblick auf eine Fortführung oder Anpassung des Nahverkehrsplans zu überprüfen ist. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH hat am 03.11.2015 ihren „Bericht über die Prüfung und Bescheinigung betreffend den Verwendungsnachweis gemäß § 2 Abs. 6 des VLFV i.V.m. T 2.6 und 7.4 der Finanzierungsrichtlinie Stadt Leipzig sowie betreffend Anhangsabrechnung für das Jahr 2014 gemäß VO (EG) 1370/2007“ vorgelegt. Im Ergebnis der Prüfung bescheinigt die PKF, dass „für die betrachtete Periode 2014 die Finanzierung der LVB im gesamten Bereich Linienverkehr auf und auf dem Gebiet der Stadt Leipzig den finanziellen Nettoeffekt gemäß Anhang der VO (EG) 1370/2007 nicht überschreitet und aus beihilferechtlichen Gesichtspunkten nicht zu einer rechnerischen Überkompensation führt und der angesetzte Gewinn angemessen ist“. Auf dieser Grundlage können nunmehr die Zuschussbeträge für 2015 und 2016 in gleicher Höhe vereinbart werden. In Abstimmung mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der LVB soll der Maximalbetrag von 45 Mio. € daher zumindest für die Jahre 2015 und 2016 fortgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass die LVB aufgrund der steigenden Material- und Rohstoffpreise weitere Effizienzsteigerungen zu erbringen haben. Gleichzeitig ermöglicht der Betrag von 45 Mio. € den LVB aber auch, ihre Planung so zu gestalten, dass die Qualität der Verkehrsleistung aufrechterhalten werden kann. Aus beihilferechtlichen Gründen darf der Höchstbetrag nicht oberhalb der Summe des sich aus den einzelnen Finanzierungskomponenten ergebenden Gesamtbetrages liegen. Die seit 2009 anhand einer Trennungsrechnung vorgelegte Fortschreibung der Parameter der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. die vorliegenden Verwendungsnachweise haben aber aufgezeigt, dass die Anspruchshöhe für die geleisteten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen deutlich über diesem Maximalbetrag gemäß VLFV liegt. Aufgrund der bisherigen Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer ist es sehr wahrscheinlich, dass die LVB auch weiterhin mit den jährlich vorzulegenden Verwendungsnachweisen dies belegen werden. Insofern verbleibt es bei dem Höchstbetrag von 45 Mio. €, der als beihilfekonform festgestellt wurde. Es ergeben sich somit aus der Fortschreibung keine beihilferechtlichen Risiken. Mit der Vorlage und Neufassung des VLFV im Jahr 2009 (Ratsbeschluss IV 1754/09) wurden die beihilferechtlichen Regelungen umfassend geprüft, Vorgaben für den Vollzug des VLFV festgelegt, die auch mit der Neufestlegung des Maximalbetrags eingehalten werden. Der Rat hat in seinem o.g. Beschluss die Evaluation des VLFV von der Fortschreibung und etwaigen Anpassungen des Nahverkehrsplans abhängig gemacht. Nachdem der Rat 1 Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag im Zusammehang mit der Begrenzung des Höchstbetrages für die Jahre 2015/2016 auf 45 Mio. € 26.11.2015 durch Beschluss im Oktober 2015 die Fortschreibung des Nahverkehrsplans bis 2017 beschlossen hat, erfolgt die Evaluation des VLFV auch erst zu diesem Zeitpunkt. Dies ist auch sinnvoll und zweckmäßig, da vorher die von der Stadt zu beauftragenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen in Folge der noch fehlenden Anpassung des Nahverkehrsplans nicht feststehen. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt es deshalb bei dem Höchstbetrag von 45 Mio €. Mit der Zusatzfestlegung zum VLFV (Anlage 1) erfolgen Zahlungen von LVV und Stadt an die LVB wieder mit Rechtsgrundlage. Darüber hinaus liegt der Vorlage informativ eine Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB bei (Anlage 2). Anlage 1 Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag Anlage 2 Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB 2 Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag Die Stadt Leipzig, vertreten durch den Oberbürgermeister, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, - nachfolgend „Stadt Leipzig“ genannt und die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Reichsstraße 4, 04109 Leipzig, - nachfolgend „LVV“ genannt und die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Georgiring 3, 04103 Leipzig - nachfolgend „LVB“ genannt treffen folgende Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag Präambel Am 09.11.1999 haben die Parteien einen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag geschlossen, der die finanzielle Absicherung der von der LVB erbrachten Verkehrsleistung in der Stadt Leipzig zum Inhalt hat. Dieser Vertrag wurde mehrfach ergänzt oder geändert. Durch die letzte Änderung vom 19./20./23.12.2013 wurde der Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig bis einschließlich 2014 auf einen Höchstbetrag von 45 Mio. € festgelegt. Es wurde vereinbart, anhand von Trennungsrechnungen und des sich für den Planungszeitraum ergebenden Finanzierungsbedarfs zu überprüfen, ob die Begrenzung des Jahres 2014 für die Folgejahre fortzuführen oder anzupassen ist. Die Vertragsparteien sind sich einig, die zuletzt vereinbarte Höchstbetragsfinanzierung für die Jahre 2015 und 2016 fortzuführen und vereinbaren daher, den § 2 Abs. 4a des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages wie folgt zu fassen: Art. 1 Geltungsbereich der Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag Die nachfolgende Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag knüpft an die letzte Änderung des am 09.11.1999 geschlossenen Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages vom 19./20./23.12.2013 an. Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in dieser letzten Fassung gilt im Folgenden als „VLFV“. Art. 2 Neufassung § 2 Absatz 4a VLFV Der sich auf Grundlage der vorherigen Absätze ergebende Gesamtfinanzierungsbeitrag der Stadt Leipzig wird auf folgende Höchstbeträge begrenzt: 2015: 45 Mio. € 2016: 45 Mio. € Für die Jahre ab 2017 wird anhand der Trennungsrechnungen und des sich für den Planungszeitraum ergebenden Finanzierungsbedarfs überprüft, ob die Begrenzung des Jahres 2016 für die Folgejahre fortzuführen oder anzupassen ist. Art. 3 Wirksamwerden und Dauer (1) Diese Zusatzfestlegung wird rückwirkend zum 01.01.2015 wirksam. (2) Die Zusatzfestlegung steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Leipzig. (3) Die übrigen Regelungen des VLFV und vereinbarte Höchstbeträge für die Jahre bis 2014 bleiben unberührt. Leipzig, den ……….. ……………….. Stadt Leipzig Leipzig, den ………. ……………….. LVV Leipzig, den ………. ……………….. LVB 2 Anlage 2 - Übersicht der Ausgaben im Haushalt der Stadt Leipzig an die LVB Dezernat GB OBM/ Sonstige OE Amt - Bezeichnung 2015 ErgHH 2015 FinHH Betrag Betrag 8.000 € 01 Geschäftsbereich OBM/Stadtrat 10 Hauptamt 18 Referat für Migration und Integration 650 € 67 Amt für Stadtgrün und Gewässer 123 € 924 Dezernat IV 113.384 € I III 249.891 € IV V 41 Kulturamt 3.522 € 50 Sozialamt 1.300.000 € 51 AfJFuB 926 Dezernat VI 761.328 € VII Verkehrs- und Tiefbauamt 81 Referat für Beschäftigungsförderung - Vertrag über Erwerb und Nutzung eines Firmen Abo´s - Vertrag über den Verkauf von Fahrausweisen Bewerbung Inerkulturelle Wochen - Plakatierung der LVB Fahrzeuge, ggf. Reduzierung der Kosten durch Sponsoringmittel Erlaubnis Waldbesitzer - Eigentümerzustimmung = 123 € Vertrag über Beförderung von Veranstaltungsteilnehmern von Oper Gewandhaus und Schaupiel (Spielzeit 2015/16) - Museumsnacht = 1.630 € (Geschäftsbesorgungsvertrag für Ticketverkauf und Werbung in Verkehrsmitteln) - Grünauer Kultursommer/ Schönauer Parkfest/ Ostlichter = 1.892 € (Werbung in Verkehrsmitteln) Sozialtickets "Leipzig-Pass-Mobilcard" - Pflegefamilientag = 600 € (Bustransport der Kinder) - Ferienpässe = 225.600 € (kostenlose Nutzung ÖPNV für Ferienpassinhaber) - Schülerbeförderung = 480.000 € (Sockelbetrag für Erwerb Schülerfahrkarte) = 16.000 € (Einzelfahrscheine für Projekt- und Profilunterricht) - Bustransfer Schule Portitz = 29.840 € - Schülercard aufgrund Schließung 71. Schule = 9.288 € Lärmminderungsmaßnahmen - Ersatz Tatrabahnen 2.000.000 € 2015/ 2016 = je 2.000.000 € 2017/ 2018 = je 1.000.000 € - Kreisgrenzenüberschreitende Buslinien = 1.605.650 € (Durchleitung der Gelder von LK Leipzig und Nordsachsen) - Zuschüsse nach § 45a PBefG = 7.900.000 € (Ausgleichzahlungen des Freistaates Sachsen für Beförderung Personen mit Zeitfahrausweisen des Ausbildugnsverkehrs) - Zuweisung Regionalbusnetz = 230.250 € (Weiterleitung der Mittel vom ZVNL zur Finanzierung der PlusBuslinien (Li. 65, 91, 131) - Zuschüsse an private Unternehmen = 50.000 € (Zuschuss der Erbringung Verkehrsleistung im GVZ (Li. 91)) - 2013 Schülerbeförderung während der WorldSkills = 84.780 € 9.785.900 € 12.222.798 € Bemerkung - Referat Wissenspolitik: LVB Shuttles für Lange Nacht der Wissenschaften - Planansatz 2016 = 8.000 € VI 66 Stand: 08.09.2015 2.000.000 € Vertragliche Beziehungen mit der LVV mit Auswirkung auf die LVB Dezernat GB OBM/ Sonstige OE 01 Amt - Bezeichnung Geschäftsbereich OBM/Stadtrat 2015 ErgHH 2015 FinHH Betrag Betrag - 14.270.800 € 14.270.800 € - 14.270.800 € 14.270.800 € Bemerkung - Zinserträge LVV Gesellschafterdarlehen = 14.270.800 € - Kapitaleinlage LVV (Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag) = 14.270.800 € Ratsversammlung am 20.01.2016 - Ergänzung zur Vorlage VI-DS-1868 Änderungen des Entwurfs der Zusatzfestlegung zum VLFV: Die Änderungen sind redaktioneller Art und dienen der Klarstellung. Der Vertrag wurde in Artikel gegliedert. Da eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung nicht mehr in 2015 erfolgte und der Oberbürgermeister vorab unterschrieben hat, bedurfte es des in Art. 3 Abs. 2 geregelten Gremienvorbehaltes. Übersicht über die Änderungen: 1. Die Präambel wurde ergänzt um die Bezugnahme auf den Ratsbeschluss vom 28.10.2009 2. Die materiellen Regelungen wurden in Artikel gegliedert. 3. In Artikel 1 wurde ausdrücklich auf die Ursprungsfassung des VLFV vom 09.11.1999 Bezug genommen. 4. Art. 3 Abs. 1: rückwirkende Regelung zum 01.01.2015 zur Klarstellung 5. Art. 3 Abs. 2: Gremienvorbehalt