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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027118.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
02.12.14, 12:00
Aktualisiert
18.02.16, 12:58

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00971 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 16.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 30.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung Beschlussvorschlag: 1. Die Evaluation wird zur Kenntnis genommen. 2. Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Live-Streams ab August 2015 vergeben. 3. Die Nutzungsrechte des Live-Streams liegen bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter stellt den Mitschnitt des Live-Streams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Verfügung. 4. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht am Mitschnitt des Live-Streams eingeräumt, welches bis zur nächsten Ratsversammlung gilt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung. Journalistische Aufbereitungen dürfen bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrats genutzt und verbreitet werden. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. 5. Dem Anbieter wird zur Gegenfinanzierung das Recht eingeräumt, jeweils zu Beginn und am Ende des Live-Streams Werbung zu schalten. Die Art der Werbung ist mit dem Referat Kommunikation abzustimmen. 6. Dem Anbieter wird die Nutzung der im Ratssaal installierten Technik kostenfrei gestattet. 7. Die Aufwände für die Nutzung des Live-Streams und dessen Mitschnitts auf leipzig.de nach Beendigung der Pilotphase ab August 2015 in Höhe von von 1.250 EUR (brutto) in 2015 und 3.250 EUR (brutto) in 2016 (dies entspricht 250 EUR (brutto) pro Ratsversammlung) sind im PSP-Element 1.100.11.1.2.05.01 geplant. 8. Die Aufwände für die Nutzung des Live-Streams und dessen Mitschnitts auf leipzig.de in Höhe von 3.250 EUR (brutto) pro Jahr ab dem Jahr 2017ff werden im vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Ratsversammlung bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 12/16 4.500 1.100.11.1.2. 05.01 bis Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x 8/15 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 1.100.11.1.2. 05.01 1/17 12/18 6.500 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, Sachverhalt: 1 Hintergrund Die Übertragung der Ratsversammlungen per Live-Stream via Internet soll die behandelten Themen und die damit verbundenen Diskussionen und Abstimmungen einem größeren Publikum zugänglich machen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch die Möglichkeit geboten, sich direkt über die Debatten im Stadtrat live als auch im Nachgang von Ratsversammlungen zu informieren. Die Verwaltung sieht in solchen Übertragungen vor allem Vorteile für die Herstellung von Transparenz beim Zustandekommen von kommunalpolitischen Entscheidungen. Weil das tatsächliche Interesse am Besuch der Ratssitzungen vergleichsweise gering ist, kann so die Ratsversammlung sozusagen ins „Wohnzimmer“ gebracht werden, einen Einblick in die Kommunalpolitik bieten und so auch das öffentliche Interesse stärken. Deshalb wurde in der Ratsversammlung am 21.03.2012 mit dem Ratsbeschluss RBV-1156/12 der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie eine Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung juristisch, technisch und wirtschaftlich zu realisieren ist. Ferner wurde festgelegt, dass die LiveStream-Übertragung öffentlich auszuschreiben und die größtmögliche Anzahl geeigneter Bieter zu berücksichtigen ist. In der Sitzung der Ratsversammlung vom Mittwoch, dem 20.02.2013, wurde unter 16.1. „LiveStream-Übertragung der Ratsversammlung“ die Drucksache Nr. V/2720 sowie der Änderungsantrag ÄA 1 der Stadträte Frau Grimm, Frau Dr. Lauter und Leuze und der Änderungsantrag ÄA 2 der FDPFraktion behandelt und beschlossen. In ihrem Schreiben vom 25.02.2013 forderte die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) für den Fall, dass mehr als 500 potenzielle Nutzer zum zeitgleichen Empfang möglich sein sollen, vom Anbieter des Live-Streams eine Zulassung als Rundfunkveranstalter gemäß Paragraph 2, Absatz 1 und 3 des Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –). Aus diesem Grund wurde über mögliche Alternativen diskutiert und festgelegt, der Forderung der SLM zu folgen und einen Anbieter mit einer gültigen Sendelizenz zu binden, da eine Übertragung für mehr als 500 zeitgleiche Nutzer angestrebt wird. Seit dem 21.05.2014 werden die Ratsversammlungen im Auftrag der Stadt Leipzig durch die Mitteldeutsche Online Medien (MOM) Ltd. live ins Internet übertragen. Der finanzielle Aufwand betrug in der Pilotphase ca. 1.200 EUR (brutto) pro Ratsversammlung. 2 Evaluation: Aktueller Stand und Fazit Nach Auswertung der bisherigen Testphase ist festzustellen, dass das gesetzte Ziel trotz der Bewerbung auf leipzig.de und der Einbindung u. a. auch auf l-iz.de, dem Portal der Leipziger Internetzeitung, aufgrund der geringen Resonanz von Seiten der Bevölkerung nicht erreicht wurde. Durchschnittlich gibt es pro Ratsversammlung nur zwischen 40 und 80 parallele Zuschauer/innen (siehe Anlage 1). Es ist dabei zum Teil von einem thematisch stark involviertem Publikum wie z. B. Journalisten und zum Teil städtischen Angestellten auszugehen. Mit rund 210 parallelen Usern wurde im Frühjahr 2014 die größte Reichweite bei der Ratsbefassung zum Erhalt des Clubs Distillery erreicht. Auch aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen ist nicht damit zu rechnen, dass sich dies bei einer reinen Liveübertragung der Sitzungen ändert und dass die Zuschauerzahlen signifikant steigen werden. Die Übertragung der Ratsversammlungen sollte deshalb in der derzeitigen Form, sprich der direkten Beauftragung eines reinen Live-Streams durch die Stadt Leipzig ohne weitere Verwendung des erstellten Materials, aufgrund der hohen Kosten und der geringen Reichweite beendet werden. 3 Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise Da der Zeitpunkt der Sitzung des Stadtrats wochentags ab 14 Uhr in der Kernarbeitszeit der meisten Leipzigerinnen und Leipziger liegt, ist aus Sicht des Referats Kommunikation zur Reichweitensteigerung erforderlich, dass neben dem reinen Live-Stream für einen begrenzten Zeitraum bis zur nächsten Ratsversammlung die Aufzeichnung des Streams auch als „Video on demand“ auf den Seiten von leipzig.de und weiteren Seiten wie z. B. l-iz.de zur Verfügung steht. So hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich selbst ihren eigenen Bedürfnissen gemäß zu informieren. Erfahrungen zeigen auch, dass die Berichterstattung in Wort und Bild an den nachfolgenden Tagen deutlich stärker nachgefragt wird. Die Nutzungsrechte des Live-Streams liegen dabei weiterhin bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter stellt den Mitschnitt des Live-Streams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Verfügung. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht am Mitschnitt des Live-Streams eingeräumt, welches bis zur nächsten Ratsversammlung gilt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung. Journalistische Aufbereitungen dürfen bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrats genutzt und verbreitet werden. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck den Medien vom Anbieter bzw. der Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Eine Verbreitung via Youtube und andere Drittkanäle findet nicht statt. Es wird weiterhin auch eine möglichst offene Verbreitung des Streams und des Mitschnitts auch auf anderen Webseiten (nach Prüfung durch die Stadt Leipzig und den Anbieter) angestrebt. Für die Nutzung des Live-Streams und des Mitschnitts auf leipzig.de wird vom Anbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von maximal 250 EUR (brutto) pro Ratsversammlung erhoben. Dies stellt gegenüber dem derzeitigen Auftragsstand eine Einsparung in Höhe von ca. 900 EUR (brutto) pro Stadtratssitzung für die Stadt Leipzig dar. Dem Anbieter wird zur Gegenfinanzierung das Recht eingeräumt, jeweils zu Beginn und am Ende des Live-Streams Werbung zu schalten. Die Art der Werbung ist mit dem Referat Kommunikation abzustimmen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Werbung, die gesetzlichen Bestimmungen für Online-Werbung und diejenigen für Werbeveröffentlichungen im Amtsblatt. Nach letzteren sind Anzeigen von politischen Parteien und Gruppierungen, radikalen Vereinigungen, Spielhallen und Erotikgeschäften nicht zulässig. Werbung von Religionsgemeinschaften und deren wirtschaftlichen Unternehmen ist zulässig, soweit sie keinen konfliktträchtigen Ideen nachgehen. 4 Finanzielle Auswirkungen Siehe Anlage 2. Anlagen: 1. 2. Statistiken der Zugriffe auf die bisherigen Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung Finanzielle Auswirkungen Live-Stream Ratsversammlung 05/2014 bis 12/2018 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.01.2016 zu 19.3 Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung Vorlage: VI-DS-00971 Beschluss: 1. Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Live-Streams ab Januar 2016 mit der Mindestlaufzeit für die Dauer der Wahlperiode vergeben. Jährlich findet eine Evaluation statt. 2. Die Nutzungsrechte des Live-Streams und des Mitschnitts liegen bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter stellt den Mitschnitt des Live-Streams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Verfügung. 3. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht am Mitschnitt des Live-Streams eingeräumt, welches bis zur nächsten Ratsversammlung gilt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung, aus der sich auch die Rechte auf Nutzung und Verbreitung ableiten. Journalistische Aufbereitungen dürfen bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrats genutzt und verbreitet werden. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Stadträte und Fraktionen können ihre eigenen Beiträge zeitlich unbegrenzt nutzen. Unbenommen bleibt jedem Stadtrat das Recht, von vornherein der Übertragung seiner Beiträge im Livestream zu widersprechen. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Livestream während der Ratsversammlung auf die Website der Stadt eingebunden werden kann und wie im Anschluss daran die Mitschnitte leicht auffindbar für interessierte Bürger vorgehalten werden können. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung Leipzig, den 21. Januar 2016 Seite: 1/1 Anlage 1 zur Vorlage „Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung“ Statistiken der Zugriffe auf die bisherigen Live-StreamÜbertragung der Ratsversammlung 1 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 21.05.2014 1 2 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 18.06.2014 2.1 Teil 1 2.2 Teil 2 2 3 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 9.07.2014 4 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 16.07.2014 4.1 Teil 1 3 4.2 Teil 2 5 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 17.09.2014 4 6 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 15.10.2014 7 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 10.12.2014 5 8 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 18.12.2014 9 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 21.01.2015 6 10 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 25.02.2015 11 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am 25.03.2015 7 Anlage 2 zur Vorlage „Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung“ Finanzielle Auswirkungen Live-Stream Ratsversammlung 05/2014 bis 12/2018 2014 Netto 2015 Brutto Netto 2016 Brutto Netto 2017-2018 Brutto Netto Brutto Januar - € - € 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € Februar - € - € 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € März - € - € 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € April - € - € 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € Mai 975,00 € 1.160,25 € - € - € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € Juni 975,00 € 1.160,25 € - € - € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € Juli 975,00 € 1.160,25 € - € - € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € - - € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € August € September 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € Oktober 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € November 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € Dezember 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € - - € 975,00 € 1.160,25 € 210,00 € 249,90 € 210,00 € 249,90 € 8.121,75 € 5.925,00 € 7.050,75 € 2.730,00 € 3.248,70 € 2.730,00 € 3.248,70 € Haushalts-RV Gesamt € 6.825,00 €