Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027118.pdf
Größe
1,5 MB
Erstellt
02.12.14, 12:00
Aktualisiert
18.02.16, 12:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00971
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.06.2015
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
16.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
30.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Evaluation wird zur Kenntnis genommen.
2.
Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Live-Streams ab
August 2015 vergeben.
3.
Die Nutzungsrechte des Live-Streams liegen bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter stellt den
Mitschnitt des Live-Streams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur
Verfügung.
4.
Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives
Nutzungsrecht am Mitschnitt des Live-Streams eingeräumt, welches bis zur nächsten
Ratsversammlung gilt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung.
Journalistische Aufbereitungen dürfen bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrats genutzt und
verbreitet werden. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der
Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt.
5.
Dem Anbieter wird zur Gegenfinanzierung das Recht eingeräumt, jeweils zu Beginn und am
Ende des Live-Streams Werbung zu schalten. Die Art der Werbung ist mit dem Referat
Kommunikation abzustimmen.
6.
Dem Anbieter wird die Nutzung der im Ratssaal installierten Technik kostenfrei gestattet.
7.
Die Aufwände für die Nutzung des Live-Streams und dessen Mitschnitts auf leipzig.de nach
Beendigung der Pilotphase ab August 2015 in Höhe von von 1.250 EUR (brutto) in 2015 und 3.250
EUR (brutto) in 2016 (dies entspricht 250 EUR (brutto) pro Ratsversammlung) sind im PSP-Element
1.100.11.1.2.05.01 geplant.
8.
Die Aufwände für die Nutzung des Live-Streams und dessen Mitschnitts auf leipzig.de in
Höhe von 3.250 EUR (brutto) pro Jahr ab dem Jahr 2017ff werden im vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 durch die Ratsversammlung bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
x
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Höhe in
EUR
wo veranschlagt
12/16 4.500
1.100.11.1.2.
05.01
bis
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage
zur Begründung
nein
nein
x
8/15
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
wenn ja,
Höhe in
EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
1.100.11.1.2.
05.01
1/17 12/18 6.500
Ergeb. HH
Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Sachverhalt:
1
Hintergrund
Die Übertragung der Ratsversammlungen per Live-Stream via Internet soll die behandelten Themen
und die damit verbundenen Diskussionen und Abstimmungen einem größeren Publikum zugänglich
machen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dadurch die Möglichkeit geboten, sich direkt über die
Debatten im Stadtrat live als auch im Nachgang von Ratsversammlungen zu informieren. Die
Verwaltung sieht in solchen Übertragungen vor allem Vorteile für die Herstellung von Transparenz
beim Zustandekommen von kommunalpolitischen Entscheidungen. Weil das tatsächliche Interesse
am Besuch der Ratssitzungen vergleichsweise gering ist, kann so die Ratsversammlung sozusagen
ins „Wohnzimmer“ gebracht werden, einen Einblick in die Kommunalpolitik bieten und so auch das
öffentliche Interesse stärken.
Deshalb wurde in der Ratsversammlung am 21.03.2012 mit dem Ratsbeschluss RBV-1156/12 der
Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, wie eine Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
juristisch, technisch und wirtschaftlich zu realisieren ist. Ferner wurde festgelegt, dass die LiveStream-Übertragung öffentlich auszuschreiben und die größtmögliche Anzahl geeigneter Bieter zu
berücksichtigen ist.
In der Sitzung der Ratsversammlung vom Mittwoch, dem 20.02.2013, wurde unter 16.1. „LiveStream-Übertragung der Ratsversammlung“ die Drucksache Nr. V/2720 sowie der Änderungsantrag
ÄA 1 der Stadträte Frau Grimm, Frau Dr. Lauter und Leuze und der Änderungsantrag ÄA 2 der FDPFraktion behandelt und beschlossen.
In ihrem Schreiben vom 25.02.2013 forderte die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) für den
Fall, dass mehr als 500 potenzielle Nutzer zum zeitgleichen Empfang möglich sein sollen, vom
Anbieter des Live-Streams eine Zulassung als Rundfunkveranstalter gemäß Paragraph 2, Absatz 1
und 3 des Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV –). Aus
diesem Grund wurde über mögliche Alternativen diskutiert und festgelegt, der Forderung der SLM zu
folgen und einen Anbieter mit einer gültigen Sendelizenz zu binden, da eine Übertragung für mehr
als 500 zeitgleiche Nutzer angestrebt wird.
Seit dem 21.05.2014 werden die Ratsversammlungen im Auftrag der Stadt Leipzig durch die
Mitteldeutsche Online Medien (MOM) Ltd. live ins Internet übertragen. Der finanzielle Aufwand
betrug in der Pilotphase ca. 1.200 EUR (brutto) pro Ratsversammlung.
2
Evaluation: Aktueller Stand und Fazit
Nach Auswertung der bisherigen Testphase ist festzustellen, dass das gesetzte Ziel trotz der
Bewerbung auf leipzig.de und der Einbindung u. a. auch auf l-iz.de, dem Portal der Leipziger
Internetzeitung, aufgrund der geringen Resonanz von Seiten der Bevölkerung nicht erreicht wurde.
Durchschnittlich gibt es pro Ratsversammlung nur zwischen 40 und 80 parallele Zuschauer/innen
(siehe Anlage 1). Es ist dabei zum Teil von einem thematisch stark involviertem Publikum wie z. B.
Journalisten und zum Teil städtischen Angestellten auszugehen. Mit rund 210 parallelen Usern
wurde im Frühjahr 2014 die größte Reichweite bei der Ratsbefassung zum Erhalt des Clubs
Distillery erreicht.
Auch aufgrund der Erfahrungen anderer Kommunen ist nicht damit zu rechnen, dass sich dies bei
einer reinen Liveübertragung der Sitzungen ändert und dass die Zuschauerzahlen signifikant steigen
werden.
Die Übertragung der Ratsversammlungen sollte deshalb in der derzeitigen Form, sprich der direkten
Beauftragung eines reinen Live-Streams durch die Stadt Leipzig ohne weitere Verwendung des
erstellten Materials, aufgrund der hohen Kosten und der geringen Reichweite beendet werden.
3
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise
Da der Zeitpunkt der Sitzung des Stadtrats wochentags ab 14 Uhr in der Kernarbeitszeit der meisten
Leipzigerinnen und Leipziger liegt, ist aus Sicht des Referats Kommunikation zur
Reichweitensteigerung erforderlich, dass neben dem reinen Live-Stream für einen begrenzten
Zeitraum bis zur nächsten Ratsversammlung die Aufzeichnung des Streams auch als „Video on
demand“ auf den Seiten von leipzig.de und weiteren Seiten wie z. B. l-iz.de zur Verfügung steht. So
hätten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich selbst ihren eigenen Bedürfnissen gemäß
zu informieren. Erfahrungen zeigen auch, dass die Berichterstattung in Wort und Bild an den
nachfolgenden Tagen deutlich stärker nachgefragt wird.
Die Nutzungsrechte des Live-Streams liegen dabei weiterhin bei der Stadt Leipzig. Der Anbieter
stellt den Mitschnitt des Live-Streams unmittelbar nach der jeweiligen Ratsversammlung der Stadt
Leipzig zur Verfügung. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht
exklusives Nutzungsrecht am Mitschnitt des Live-Streams eingeräumt, welches bis zur nächsten
Ratsversammlung gilt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung.
Journalistische Aufbereitungen dürfen bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrats genutzt und
verbreitet werden. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck den Medien vom Anbieter bzw. der Stadt
Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Eine Verbreitung via Youtube
und andere Drittkanäle findet nicht statt. Es wird weiterhin auch eine möglichst offene Verbreitung
des Streams und des Mitschnitts auch auf anderen Webseiten (nach Prüfung durch die Stadt Leipzig
und den Anbieter) angestrebt.
Für die Nutzung des Live-Streams und des Mitschnitts auf leipzig.de wird vom Anbieter eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von maximal 250 EUR (brutto) pro Ratsversammlung erhoben. Dies
stellt gegenüber dem derzeitigen Auftragsstand eine Einsparung in Höhe von ca. 900 EUR (brutto)
pro Stadtratssitzung für die Stadt Leipzig dar.
Dem Anbieter wird zur Gegenfinanzierung das Recht eingeräumt, jeweils zu Beginn und am Ende
des Live-Streams Werbung zu schalten. Die Art der Werbung ist mit dem Referat Kommunikation
abzustimmen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen für Werbung, die gesetzlichen Bestimmungen
für Online-Werbung und diejenigen für Werbeveröffentlichungen im Amtsblatt. Nach letzteren sind
Anzeigen von politischen Parteien und Gruppierungen, radikalen Vereinigungen, Spielhallen und
Erotikgeschäften nicht zulässig. Werbung von Religionsgemeinschaften und deren wirtschaftlichen
Unternehmen ist zulässig, soweit sie keinen konfliktträchtigen Ideen nachgehen.
4
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Anlage 2.
Anlagen:
1.
2.
Statistiken der Zugriffe auf die bisherigen Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Finanzielle Auswirkungen Live-Stream Ratsversammlung 05/2014 bis 12/2018
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.01.2016
zu 19.3
Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Vorlage: VI-DS-00971
Beschluss:
1. Im Rahmen einer Vergabe einer Dienstleistung wird die Durchführung des Live-Streams ab
Januar 2016 mit der Mindestlaufzeit für die Dauer der Wahlperiode vergeben. Jährlich findet
eine Evaluation statt.
2. Die Nutzungsrechte des Live-Streams und des Mitschnitts liegen bei der Stadt Leipzig. Der
Anbieter stellt den Mitschnitt des Live-Streams unmittelbar nach der jeweiligen
Ratsversammlung der Stadt Leipzig zur Verfügung.
3. Dem Anbieter und etwaigen anfragenden Medien wird ein einfaches, nicht exklusives
Nutzungsrecht am Mitschnitt des Live-Streams eingeräumt, welches bis zur nächsten
Ratsversammlung gilt. Das Nutzungsrecht beinhaltet auch eine journalistische Aufbereitung,
aus der sich auch die Rechte auf Nutzung und Verbreitung ableiten. Journalistische
Aufbereitungen dürfen bis zum Ende der Wahlperiode des Stadtrats genutzt und verbreitet
werden. Der Mitschnitt wird zu diesem Zweck anfragenden Medien vom Anbieter bzw. der
Stadt Leipzig ohne Erhebung von Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt. Stadträte und
Fraktionen können ihre eigenen Beiträge zeitlich unbegrenzt nutzen. Unbenommen bleibt
jedem Stadtrat das Recht, von vornherein der Übertragung seiner Beiträge im Livestream zu
widersprechen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie der Livestream während der
Ratsversammlung auf die Website der Stadt eingebunden werden kann und wie im
Anschluss daran die Mitschnitte leicht auffindbar für interessierte Bürger vorgehalten werden
können.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Leipzig, den 21. Januar 2016
Seite: 1/1
Anlage 1 zur Vorlage „Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung“
Statistiken der Zugriffe auf die bisherigen Live-StreamÜbertragung der Ratsversammlung
1 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
21.05.2014
1
2 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
18.06.2014
2.1
Teil 1
2.2
Teil 2
2
3 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
9.07.2014
4 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
16.07.2014
4.1
Teil 1
3
4.2
Teil 2
5 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
17.09.2014
4
6 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
15.10.2014
7 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
10.12.2014
5
8 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
18.12.2014
9 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
21.01.2015
6
10 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
25.02.2015
11 Zugriffe auf die Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung am
25.03.2015
7
Anlage 2 zur Vorlage „Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung“
Finanzielle Auswirkungen Live-Stream Ratsversammlung 05/2014 bis 12/2018
2014
Netto
2015
Brutto
Netto
2016
Brutto
Netto
2017-2018
Brutto
Netto
Brutto
Januar
-
€
-
€
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
Februar
-
€
-
€
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
März
-
€
-
€
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
April
-
€
-
€
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
Mai
975,00 €
1.160,25 €
-
€
-
€
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
Juni
975,00 €
1.160,25 €
-
€
-
€
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
Juli
975,00 €
1.160,25 €
-
€
-
€
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
-
-
€
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
August
€
September
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
Oktober
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
November
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
Dezember
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
-
-
€
975,00 €
1.160,25 €
210,00 €
249,90 €
210,00 €
249,90 €
8.121,75 €
5.925,00 €
7.050,75 €
2.730,00 €
3.248,70 €
2.730,00 €
3.248,70 €
Haushalts-RV
Gesamt
€
6.825,00 €