Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1052799.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
20.04.16, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02386
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.02.2016
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Konsequenzen der Haushaltssperre auf pflichtige Aufgaben
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Für dieses Jahr hat der Kämmerer der Stadt Leipzig eine Haushaltssperre verfügt. Laut Information
der Kämmerei soll die Haushaltssperre jedoch keine Auswirkungen auf die Ausübung von
Pflichtaufgaben der Stadt haben.
Es mehren sich mittlerweile jedoch Hinweise, dass die Haushaltssperre durchaus Einfluss auf
sogenannte pflichtige Leistungen der Stadt Leipzig nimmt, zahlreiche auch dringlichste Ausgaben
gestoppt sind und nur über Einzelfreigaben des Kämmerers ausgelöst werden können.
Wir fragen daher an:
1.
In welchem Rahmen ist es gesetzlich möglich, Ausgaben in sogenannten pflichtigen
Aufgabenbereichen der Stadt Leipzig im Rahmen einer Haushaltssperre zu stoppen bzw. über
Einzelfreigaben durch die Kämmerei zu steuern?
2.
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Haushaltssperre auf die Ausübung von
Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig?
3.
Welche Konsequenzen hat die Haushaltssperre auf erfolgte und in Umsetzung befindliche
Stadtratsbeschlüsse, insbesondere Anträge der Fraktionen?
a)
Welche beschlossenen Ausgaben sind derzeit gestoppt?
b)
Welche Stellenausschreibungs- und -besetzungsverfahren sind derzeit gestoppt?
Anlagen:
Seite 1/3
Seite 2/3