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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1052764.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
11.02.16, 12:00
Aktualisiert
02.07.16, 08:19

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02383 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.02.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Alter Felsenkeller/Gewölbekeller in Leipzig-Plagwitz: Sachstand zum Ausschreibungsverfahren Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Mit großer Mehrheit hat der Stadtrat in der Ratsversammlung am 25. März 2015 auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen entschieden, dass das öffentliche Ausschreibungsverfahren zum Verkauf der Liegenschaft Zschochersche Straße 12 in LeipzigPlagwitz beendet wird. Das Grundstück wurde deshalb noch im letzten Jahr zur Vergabe von Erbbaurecht neu ausgeschrieben, mit dem Ziel, den denkmalgeschützten Gewölbekeller zu sanieren und diesen dauerhaft als gastronomische und kulturelle Einrichtung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Laut Exposé 0490-15 erfolgte die Auswahl der Bieter nach Höchstgebot. Das Mindestgebot Erbbaurecht betrug: 7.200,00 Euro/Jahr. Gebote mit wirtschaftlichen Konzept konnten bis 21. September 2015 eingereicht werden. Es ist davon auszugehen, dass mittlerweile Verhandlungen mit einem Teilnehmer geführt werden. Wir fragen: 1. Wie viele Gebote sind insgesamt zum Stichtag eingegangen? 2. Wie viele Gebote erfüllten die Anforderungen der Ausschreibung? 3. Kamen bei der Entscheidung des Liegenschaftsamtes, mit einem Teilnehmer Verhandlungen zu führen, weitere Kriterien in Bezug auf die Etablierung einer dauerhaften gastronomischen und kulturellen Nutzung (neben Höchstgebot und wirtschaftlichen Konzept) zum Tragen? Wenn ja, welche? 4. Wird dem Stadtteilgarten der Annalinde gGmbH, der sich auf einem Teil des betreffenden Flurstückes befindet, auch weiterhin die Nutzung dieser Fläche gestattet? Seite 1/3 5. Wann kann damit gerechnet werden, dass die Verhandlungen vor einem Abschluss stehen? Wann wird der Grundstücksverkehrsausschuss voraussichtlich über die Verwaltungsvorlage entscheiden? Anlagen: Seite 2/3